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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden eines Kerbs in
eine Betonmauer, insbesondere in eine Betongleit- oder Betonschutzwand, mit
mindestens einer Schneideinrichtung, mittels derer der Kerb in eine
Oberfläche
der Betonmauer schneidbar ist, mit einer Halterungseinrichtung mit
einem Fahrwerk, mittels derer die Vorrichtung auf der Mauerkrone
der Betonmauer gehalten und verfahrbar ist, wobei mit der Halterungseinrichtung
eine Führungseinrichtung
fest verbunden ist, mittels derer die Schneideinrichtung entlang
des zu schneidenden Kerbs führbar
ist.
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Als "Mauer" wird im Rahmen dieser
Schrift ein freistehendes, im Wesentlichen langgestrecktes Bauwerk
bezeichnet, dessen zwei einander gegenüber liegende Seiten in die
Mauerkrone münden.
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Beton
verringert beim Aushärten
sein Volumen. Zur Vermeidung von unkontrollierten "wilden" Rissen an Betonbauwerken,
die – beispielsweise
im Gleitschalungsvertahren – fortlaufend
gebaut sind, werden diese mit Sollbruchstellen versehen. Hierzu werden
im Abstand von 4 m bis 6 m in die Oberfläche des Betonbauwerks Kerbe
(auch: "Fugenkerbe" oder "Scheinfugen") eingeschnitten
(oder "eingekerbt"). An Betonmauern – insbesondere
an sogenannten "Betongleit-" oder "-schutzwänden", wie sie zunehmend
zur Abgrenzung von entgegengesetzten Richtungsfahrbahnen bei Autobahnen
und Schnellstraßen
besonders zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit zum Einsatz kommen – werden solche Kerbe um das freistehende
Querschnittsprofil umlaufend eingeschnitten.
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Kerbe
werden in Betonmauern 6 bis höchstens
24 Stunden nach dem Betonieren – die
konkreten Werte sind abhängig
von Parametern wie Außentemperatur,
Betonmischung, Zuschlägen – eingeschnitten.
Durch dieses frühzeitige
Einschneiden an der Oberfläche
wird gezielt der Querschnitt geschwächt und damit eine klare Rissführung erzwungen.
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Bekannt
ist einerseits das Eindrücken
einer in der Betonmauer verbleibenden Fugeneinlage – typischer
Weise eines Hartfaserstreifens mit einem Querschnitt von etwa 60
mm × 3
mm – in
den frischen Beton. Dieses Verfahren wird an Oberflächen mit
vergleichsweise geringer Verschleißbeanspruchung angewendet.
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Bekannt
ist andererseits, Kerbe manuell mittels eines mit einer Diamanttrennscheibe
bestückten Winkelschleifers
in den erhärtenden
Beton einzuschneiden. Um eine konstante Kerbtiefe zu erzielen, kann
der Winkelschleifer mit einer Führungsschiene ausgestattet
sein. Das manuelle Anbringen eines Kerbs erfordert einerseits erhebliche
Kraft und andererseits – insbesondere
an der gekrümmten
Oberfläche
einer Betongleitwand – viel Übung. Bei
der Arbeit mit dem Winkelschleifer fallen erhebliche Mengen Feinststaub
an, die gesundheitsschädlich
sind und entsprechend den Arbeitsschutzbestimmungen vermieden werden
sollen. Die Stäube
können
aber aufgrund des manuellen Verfahrens nur eingeschränkt durch
Spülung
gebunden und gleichfalls nur eingeschränkt abgesaugt werden.
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Der
erste Einschnitt, der sogenannte "Frischbetonschnitt" weist üblicherweise eine Breite von
2 mm bis 3 mm und eine Tiefe von bis zu 60 mm, bei Betongleitwänden 25
% bis 30 % der Wandstärke auf.
Damit der Kerb mit Fugenvergussmasse wieder geschlossen werden kann,
ist in einem zweiten Arbeitsgang eine Aufweitung, der sogenannte "Nachschnitt" erforderlich. Hierbei
wird – wiederum
manuell mit einem Winkelschleifer – bis zu einer Breite von 8 mm
bis 10 mm, aber mit geringerer Tiefe von etwa 15 mm bis 25 mm eingeschnitten,
so dass der fertige Kerb insgesamt ein T-Profil aufweist. Die konkreten Breiten- und Tiefenmaße des Frischbetonschnitts
sowie des Nachschnitts variieren in Abhängigkeit von der Bauart der
Betonmauer.
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Aus
der
DE 101 02 042
C1 ist eine Vorrichtung zum Anbringen von Nuten, Kerben
oder Rillen in eine einseitig zugängliche Mauerkrone, insbesondere
von Klärwerksbecken,
bekannt, wobei die Kerben, Nuten oder Rillen auf der Mauerkrone
in Längsrichtung
der Mauerführung
geschnitten werden. Mit dem Ziel einer sicheren Einbringung der
Kerben, Nuten oder Rillen, ist die Vorrichtung auf einem längs verschieblichen
Wagen angeordnet, der zumindest ein Paar sich gegenüberliegende
Führungselemente,
die an den vertikalen Flächen
der Mauerkrone angelegt werden, ausgestattet ist. Eine Anbringung
von Kerben, Nuten oder Rillen an vertikalen Flächen der Mauer ist mittels
der Vorrichtung nicht möglich.
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Die
DE 42 41 046 C2 offenbart
eine Wandsäge,
insbesondere zum Schneiden von Beton, die über einen Führungsschlitten verfügt, der
auf einer zuvor an dem Bauteil angebrachten Führungsschiene entlang verfahren
werden kann. Die Wandsäge wird
auf einer Wand oder einer Decke aufgestellt und dort allein durch
ihr Eigengewicht gehalten.
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In
der
US 6,170,478 B1 wird
eine Zementsäge
beschrieben, die mittels Schrauben, die wiederum in eine Mauer eingelassen
werden, auf der Mauerkrone befestigt wird. Ein Schneiden von lotrechten
Kerben in die Mauerwände
ist mit dabei nicht vorgesehen.
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AUFGABE DER
ERFINDUNG
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die auch ungeübtem Bedienpersonal
die Herstellung eines Kerbs an einer Betonmauer ermöglicht,
die darüber
hinaus insbesondere den erforderlichen Kraftaufwand und die Belastung
des Bedienpersonals mit Feinststaub vermindert, die Herstellung
des Kerbs beschleunigt und so die entstehenden Kosten minimiert.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, den Kerb besonders präzise auszuführen und
so z. B. Reflexionsrisse weitgehend zu vermeiden.
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LÖSUNG DER
AUFGABE
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Die
Aufgabe wird ausgehend von der bekannten Vorrichtung erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Schneideinrichtung mittels der Führungseinrichtung horizontal
verfahrbar und für
das Herstellen eines senkrechten Schnitts an den gegenüber liegenden
Seiten der Betonmauer vertikal nach oben zur Mauerkrone oder von
dieser nach unten führbar
ist. Durch die Halterung und Führung
der Vorrichtung an der Betonmauer wird – abhängig von den konkreten Anforderungen – der manuelle
Halte- und Führungsaufwand
bei der Herstellung des Kerbs vermindert. Der Kerb kann dadurch
einerseits von weniger geübtem
Bedienpersonal geschnitten werden, andererseits kann an einer an
der Betonmauer gehalterten Vorrichtung auch eine Einrich tung zum
Spülen des
Schnittes und zum Absaugen des entstehenden Feinststaubs angebracht
werden, ohne dass diese Maßnahme
das manuelle Halten und Führen
der Schneideinrichtung beeinträchtigen
würde.
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Bevorzugt
weist in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
die Führungseinrichtung
eine mit der Halterungseinrichtung fest verbundene Führungsschiene
und einen entlang der Führungsschiene
verfahrbaren Schlitten auf, an dem die Schneideinrichtung führbar ist.
Das Schneiden des Kerbs ist mit dieser Maßnahme im Wesentlichen auf
das Schieben der Schneideinrichtung entlang der Schiene reduziert.
Diese Tätigkeit
kann auch von ungeübtem
Bedienpersonal ausgeführt
werden. Ist darüber
hinaus in einer solchen erfindungsgemäßen Vorrichtung der Schlitten
entlang der Führungsschiene
motorisch verfahrbar, so sind auch die zum Schneiden des Kerbs erforderlichen
Körperkräfte reduziert.
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In
einer solchen erfindungsgemäßen Vorrichtung
weist die Führungsschiene
vorteilhaft einen entlang des zu schneidenden Kerbs im Wesentlichen konstanten
Abstand zur Oberfläche
der Betonmauer auf. So können
der Zustellweg der Schneideinrichtung in Richtung der Oberfläche und
die Maße
der für diese
Zustellung erforderlichen Bauelemente im Wesentlichen auf das Tiefenmaß des Kerbs
beschränkt werden.
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Andererseits
ist es auch von Vorteil, wenn in einer solchen erfindungsgemäßen Vorrichtung
die Führungsschiene
gerade und horizontal ist. Ein Verschieben des Schlittens auf der
Führungsschiene entspricht
in einer solchen Ausführungsform
unmittelbar einer Verschiebung der Schneideinrichtung um denselben
Weg in derselben Richtung. Hierdurch wird die Steuerung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erheblich erleichtert. Beide vorgenannten Merkmale – der konstante
Abstand der Führungsschiene zur
Oberfläche
und die horizontale und gerade Ausführung der Führungsschiene – sind beim
Schneiden eines Kerbs in eine freistehende Mauer nicht gleichzeitig
zu realisieren.
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In
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung weist
vorteilhafter Weise die Halterungseinrichtung Klemmelemente auf,
mittels derer die Führungseinrichtung
an einander in der Oberfläche
der Betonmauer gegenüber
liegenden Stützflächen halterbar ist.
Die Verwendung von Klemmelementen ermöglicht eine Halterung ohne
Beschädigung
der Oberfläche
der Betonmauer, die darüber
hinaus mit geringem Aufwand geschlossen und gelöst werden kann. Klemmelemente
können
manuell oder motorisch, mit einem Hebelwerk sowie unter Verwendung
von Federelementen oder von hydraulisch oder pneumatisch oder elektrisch
betriebenen Zylindern an die Stützflächen zugestellt
beziehungsweise von diesen entfernt werden. Grundsätzlich ist
auch die Verwendung von Keilen denkbar.
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Besonders
bevorzugt weist in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung die Schneideinrichtung mindestens
eine rotierbare Trennscheibe auf. Derartige Trennscheiben, insbesondere
diamantbestückt zum
Schneiden von Stein und Beton sind allgemein bekannt und als Massenware
in einer Vielzahl von Ausführungen
am Markt erhältlich.
Durch Kombination verschiedener Trennscheiben unterschiedlicher Durchmesser
auf derselben Welle einer Schneideinrichtung kann besonders einfach
ein profilierter Kerbgrund, insbesondere in Form des oben beschriebenen
T-Profils realisiert werden. Hierzu können beispielsweise zwei Trennscheiben
mit gleichem Durchmesser mit einer, zwischen diesen angeordneten dritten
Trennscheibe mit größerem Durchmesser
in die Sägeblattaufnahme
gespannt werden. Grundsätzlich
ist es aber auch möglich,
wie bekannt den Frischbeton-Kerbschnitt und den Nachschnitt separat
vorzunehmen.
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Die
Schneideinrichtung in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann senkrecht
zu dem zu schneidenden Kerb motorisch zustellbar sein. Auf diese
Weise sinkt vorteilhafter Weise einerseits weiter der manuelle Kraftbedarf
zur Ausführung
des Schneidvorgangs, andererseits eröffnen sich auf diese Weise
wiederum weitere Möglichkeiten
der Automatisierung des Schneidvorgangs. Auch für die Zustellung der Schneideinrichtung
stehen prinzipiell die bereits für
die Zustellung der Klemmelemente beschriebenen Mittel zur Verfügung. Die
Kerbtiefe kann mittels eines Tiefensensors bestimmt werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
ein Fahrwerk auf, mittels dessen sie auf der Betonmauer verfahrbar
ist. Eine solche Vorrichtung muss nicht an jedem Einsatzort zum
Schneiden eines einzelnen Kerbs passgenau auf die Betonmauer aufgesetzt,
nach Fertigstellung des Kerbs abgehoben und zum nächsten Einsatzort
transportiert werden. Insbesondere bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Schneiden von Kerben an einer Betongleitwand bietet sich die Kombination
mit einem Ketten- oder Rollenfahrwerk an, mittels dessen die Vorrichtung
auf der Mauerkrone nach Beendigung eines Schnittes zum nächsten Einsatzort
verfahrbar ist.
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Ein
solches Fahrwerk kann einen elektro- oder verbrennungsmotorischen
Antrieb aufweisen, so dass wiederum der manuelle Kraftbedarf vermindert
und die Möglichkeiten
der Automation gesteigert werden. Der nächste Einsatzort auf einer
Betonmauer kann manuell angesteuert, automatisch durch eine Fahrwegmessung – beispielsweise
mit einem Zählwerk – bestimmt
oder anhand einer farblichen Markierung auf der Betonmauer mittels
eines Sensors erkannt werden.
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Mittels
einer bevorzugten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist ein Kerb in eine Betongleitwand schneidbar. Solche Betongleitwände weisen
zumeist ein radabweisendes Profil auf, sind also am Mauerfuß breiter
als am Mauerkopf. Die Oberfläche
der Betonwand kann mittels Sensoren abgetastet werden, damit die
Diamantsägeblätter stets
in gleicher Tiefe schneiden.
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Als
vorteilhaft ist es weiterhin anzusehen, wenn die Vorrichtung zwei
Schneideinrichtungen aufweist, mittels derer der Kerb an einander
gegenüber liegenden
Seiten der Betonmauer in deren Oberfläche schneidbar ist. Insbesondere
bei synchronem Einsatz der Schneideinrichtungen einer solchen erfindungsgemäßen Vorrichtungen
heben sich die statischen und dynamischen Lasten an beiden Schneideinrichtungen
weitgehend auf, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung im Betrieb stabilisiert
ist. Darüber
hinaus ermöglicht
die Verwendung zweier getrennter Schneideinrichtungen eine deutliche
Beschleunigung des Schneidvorgangs.
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Besonders
vorteilhafter Weise ist mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einem Arbeitsschritt ein Kerb schneidbar, in den ein vorgefertigtes
Fugengummi montierbar ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht gegenüber dem
Stand der Technik weitaus exaktere Schnitte und damit eine signifikant
höhere
Qualität
des Kerbs. Während
manuell geschnittene Kerbe aufgrund der nahezu unvermeidbaren Unregelmäßigkeiten
manuell mit aushärtender
Fugendichtmasse verfüllt
werden müssen, bietet
sich bei Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung der Einsatz
vorgefertigter Fugengummis an. Eine solche erfindungsgemäße Vorrichtung
weist vorzugsweise eine Montageeinrichtung auf, mittels derer das
Fugengummi montierbar ist. Hierdurch wird wiederum die Herstellung
eines Kerbs – einschließlich dessen
Abdichtung – erheblich
beschleunigt.
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Bevorzugt
weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung
eine Steuerungseinrichtung auf, mittels derer der Schneidvorgang
automatisch steuerbar ist. Allgemein bekannt sind zu diesem Zweck
speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS), die sowohl als Hardwarebausteine,
als auch als Software in einem handelsüblichen Computer realisiert
sein können. Der
Einsatz einer Steuerungseinrichtung ermöglicht einerseits die Automatisierung
des Schneidvorgangs, soweit motorisch betriebene Elemente vorgesehen
sind, andererseits können
Ist-Positionen durch Abfrage von Sensoren mit berechneten oder gespeicherten
Soll-Positionen verglichen und gegebenen Falls Korrekturmaßnahmen
eingeleitet werden.
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Automatisch
betriebene Stellelemente können
auch jeweils mit einer eigenen Regeleinrichtung ausgestattet sein,
die die Ist-Position des jeweiligen Stellelements anhand der Signale
des betreffenden Sensors ermittelt und nach Vergleich mit der Soll-Position
gegebenen Falls entsprechende Korrekturen einleitet.
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Zuletzt
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung vorzugsweise
mittels eines Fernbedienelements bedienbar. Die Bediensignale können von
dem Fernbedienelement über
eine Kabelverbindung oder per Funk an die jeweils betroffenen Bauteile
der erfindungsgemäßen Vorrichtung übermittelt
werden. Durch diese Maßnahme
kann das Bedienpersonal sich in einer gewissen Entfernung von der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
aufhalten und wird insbesondere nicht deren Lärm- und Staubemissionen ausgesetzt.
Darüber
hinaus eröffnet
die Verwendung eines Fernbedienelements auch Möglichkeiten einer umgreifenden
Kapselung der Vorrichtung, um Emissionen weitgehend zu vermeiden.
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Ein
separates Fernbedienelement kann aufgrund der zunehmenden Miniaturisierung
elektronischer Bauelemente auch die Steuerungseinrichtung selbst
umfassen, so dass diese gleichfalls nicht den Vibrationen und Staubemissionen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ausgesetzt ist.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand zweier Ausführungsbeispiele und unter Bezugnahme auf
die beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
Die Zeichnungen zeigen
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1 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung
in Seitenansicht,
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2 eine
zweite erfindungsgemäße Vorrichtung
in Vorderansicht, und
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3 eine
dritte erfindungsgemäße Vorrichtung
in Vorderansicht.
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Die
in 1 gezeigte erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum
Schneiden eines nicht dargestellten Kerbs in eine Betonmauer 2 weist
eine Schneideinrichtung 3 auf, die mittels einer Führungseinrichtung 4 entlang
des zu schneidenden Kerbs führbar ist.
Die Führungseinrichtung 4 ist
beim Schneiden des Kerbs mittels einer Halterungseinrichtung 5 an der
Betonmauer 2 halterbar.
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Die
Betonmauer 2 ist eine Betongleitwand. Die Schneideinrichtung 3 weist
eine mittels eines Antriebs 6 rotierbare Trennscheibe 7 auf.
Alternativ zu dem hier eingesetzten Elektromotor kann auch ein hydraulisches
oder pneumatisches Antriebselement zum Einsatz kommen. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
ist ein Diamantsägeblatt
vorgesehen.
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Die
Führungseinrichtung 4 weist
eine horizontal verlaufende, gerade Führungsschiene 8 auf, die
mit der Halterungseinrichtung 5 fest verbunden ist. Entlang
der Führungsschiene 8 ist
ein Schlitten 9 mittels eines Drehantriebes 10 motorisch
verfahrbar. Der Drehantrieb 10 weist eine nicht dargestellte
Endabschaltung sowie ein Lagepotentiometer auf.
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An
dem Schlitten 9 ist die Schneideinrichtung 3 mittels
eines hydraulischen Hubzylinders 11 vertikal führbar. Alternativ
kann auch ein Zahnstangen-, Zahnriemen- oder Spindelantrieb zum
Einsatz kommen. Besonders bevorzugt ist auch ein Kettenantrieb.
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Durch
horizontales Verfahren des Schlittens 9 auf der Führungsschiene 8 und
zugleich vertikales Führen
mittels des Hubzylinders 11 ist die Schneideinrichtung 3 senkrecht
zu dem zu schneidenden Kerb zustellbar.
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Die
Position der Schneideinrichtung 3 wird durch nicht dargestellte
Sensoren bestimmt. Feinabstimmungen sind manuell nachzuregulieren.
Alternativ kann ein Ultraschallsensor zur direkten Positionierung
eingesetzt werden. Grundsätzlich
können
zur Lagekontrolle voreingestellte binäre Sensoren oder analoge Proportionalsensoren
zum Einsatz kommen.
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Die
Halterungseinrichtung 5 weist Klemmelemente 12 auf.
Mittels der Klemmelemente 12 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 an
einander in der Oberfläche 13 der
Betonmauer 2 gegenüber
liegenden Stützflächen 14 halterbar.
Die Klemmelemente 12 werden durch Hydraulik- oder Elektrozylinder 44 angetrieben.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist
mittels eines Fahrwerks 15 entlang der Mauerkrone 16 der
Betonmauer 2 verfahrbar. Das Fahrwerk 15 weist einen
Grundrahmen 17 auf, an dem Spurrollen 18 befestigt
sind.
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Die
Vorrichtung 1 kann mittels eines nicht dargestellten Fahrantriebs
auf der Mauer vor- und
zurückfahren.
Der Fahrantrieb kann manuell oder durch eine nicht dargestellte
SPS-Steuerung geregelt
werden. Es kann Vorwärts-
und Rückwärtsfahrt
sowie die Schnelligkeit durch einen Potentiometer geregelt werden.
Eine Festeinstellung der Geschwindigkeit ist ebenfalls möglich.
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Während der
Fahrantrieb in Funktion ist, werden alle anderen Funktionen der
Vorrichtung 1 blockiert. Die Vorrichtung 1 kann
mit einer zusätzlichen
Stützrolle
ausgestattet werden. Mit dieser Zusatzausrüstung kann schon beim Fahren
die Schneideinrichtung 3 am Fuß der Betonmauer 2 positioniert
werden.
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Auf
einem Oberwagen 19 sind die Halterungseinrichtung 5 und
die Steuerungseinrichtung 20 angebracht. Der Oberwagen 19 ist
mittels eines Hubzylinders 45 gegenüber dem Grundrahmen 17 nivellierbar.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung 1 weist eine
Steuerungseinrichtung 20 auf, mittels derer der Schneidvorgang
automatisch über
ein nicht dargestelltes Fernbedienelement steuerbar ist.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist
mit einer nicht dargestellten Vorrichtung ausgestattet, mittels
derer im Betrieb Staub beziehungsweise bei Nassschnitt entstehender
Schmutz abgesaugt werden kann. Die Vorrichtung 1 wird über eine
nicht dargestellte externe Power-Station mit Energie versorgt.
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Zur
Inbetriebnahme wird die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 auf
die Mauerkrone 16 aufgesetzt und kann auf dieser vorwärts oder
rückwärts fahren.
Um einen senkrechten Schnitt zu gewährleisten, wird die Vorrichtung 1 zunächst mittels
eines nicht dargestellten Pendels zur absoluten Horizontalen nivelliert,
erst anschließend
werden die Klemmelemente 12 an beiden Stützflächen 14 fixiert.
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Zu
Beginn des Schneidvorgangs wird die Schneideinrichtung 3 höchstens
2 cm oberhalb des Mauerfußes 21 der
Betonmauer 2 positioniert und der Antrieb 6 eingeschaltet.
Dann wird die Trennscheibe 7 in die Wand eingefahren. Durch
Verfahren der Schneideinrichtung 3 entlang des zu schneidenden
Kerbs wird die Betonmauer 2 bis einschließlich zur
Mauerkrone 16 geschnitten. Der Schnitt kann von oben nach
unten oder von unten nach oben geführt werden. Anschließend wird
die Trennscheibe 7 aus der Betonmauer 2 ausfahren
und der Antrieb 6 ausgeschaltet. In gleicher Weise wird
der Kerb anschließend
auf der gegenüber
liegenden Seite der Betonmauer 2 angebracht.
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Nach
Fertigstellung des Kerbs wird die Trennscheibe 7 in eine
nicht dargestellte Transportstellung überführt, die Vorrichtung 1 von
der Betonmauer 2 gelöst
und zur nächsten
Schnittstelle verfahren. In den Kerb ist manuell unmittelbar nach
Fertigstellung ein nicht dargestelltes, vorgefertigtes Fugengummi
montierbar.
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Die
beschriebenen Arbeitsschritte können
jeweils einzeln manuell oder mittels einer nicht näher dargestellten
SPS-Steuerung teil- oder vollautomatisch gesteuert werden.
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Mittels
der in 2 dargestellten zweiten erfindungsgemäßen Vorrichtung 22 ist
gleichfalls ein nicht dargestellter Kerb in eine Betonmauer 23 schneidbar.
Auch diese Vorrichtung 22 weist eine Schneideinrichtung 24,
eine Führungseinrichtung 25 und
eine Halterungseinrichtung 26 auf, die dieselbe Funktion
wie bei der Vorrichtung 1 aus 1 erfüllen.
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Auch
hier ist an einer Führungsschiene 27 ein
Schlitten 28, und an diesem mittels eines Hubzylinders 29 die
Schneideinrichtung 24 führbar.
Im Gegensatz zu der Vorrichtung 1 aus 1 ist
hier jedoch der Antriebsmotor 30 für die Trennscheibe 31 oberhalb
des Schlittens 28 angeordnet. Die Rotation des Antriebsmotors
wird mittels eines Keilriemens 32 auf die Trennscheibe 31 übertragen.
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Mittels
der in 3 dargestellten dritten erfindungsgemäßen Vorrichtung 33 ist
wiederum ein nicht dargestellter Kerb in eine Betonmauer 34 schneidbar.
Diese Vorrichtung 33 weist zwei Schneideinrichtungen 35,
eine Führungseinrichtung 36 und
eine Halterungseinrichtung 37 auf, die wiederum prinzipiell
dieselbe Funktion wie bei der Vorrichtung 1 aus 1 erfüllen.
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An
einer Führungsschiene 38 sind
hier zwei Schlitten 39, und an diesen mittels je eines
Hubzylinders 40 die Schneideinrichtungen 35 führbar. Wie
bei der Vorrichtung 22 aus 2 sind hier
die Antriebe 41 für
die Trennscheiben 42 oberhalb der Schlitten 39 angeordnet.
Die Rotation der Antriebe 41 wird auch hier mittels Keilriemen 43 auf
die Trennscheiben 42 übertragen.
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Theoretisch
können
beide Trennscheiben 42 zugleich in die Betonmauer 34 eingeführt werden
und gleichzeitig schneiden.
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Betonmauer
- 3
- Schneideinrichtung
- 4
- Führungseinrichtung
- 5
- Halterungseinrichtung
- 6
- Elektromotor
- 7
- Trennscheibe
- 8
- Führungsschiene
- 9
- Schlitten
- 10
- Drehantrieb
- 11
- Hubzylinder
- 12
- Klemmelement
- 13
- Oberfläche
- 14
- Stützfläche
- 15
- Fahrwerk
- 16
- Mauerkrone
- 17
- Grundrahmen
- 18
- Spurrolle
- 19
- Oberwagen
- 20
- Steuerungseinrichtung
- 21
- Mauerfuß
- 22
- Vorrichtung
- 23
- Betonmauer
- 24
- Schneideinrichtung
- 25
- Führungseinrichtung
- 26
- Halterungseinrichtung
- 27
- Führungsschiene
- 28
- Schlitten
- 29
- Hubzylinder
- 30
- Antriebsmotor
- 31
- Trennscheibe
- 32
- Keilriemen
- 33
- Vorrichtung
- 34
- Betonmauer
- 35
- Schneideinrichtung
- 36
- Führungseinrichtung
- 37
- Halterungseinrichtung
- 38
- Führungsschiene
- 39
- Schlitten
- 40
- Hubzylinder
- 41
- Antrieb
- 42
- Trennscheibe
- 43
- Keilriemen
- 44
- Hubzylinder
- 45
- Hubzylinder