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DE10323364B4 - Vorrichtung zum Schneiden eines Kerbs in eine Betonmauer - Google Patents

Vorrichtung zum Schneiden eines Kerbs in eine Betonmauer Download PDF

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DE10323364B4 DE2003123364 DE10323364A DE10323364B4 DE 10323364 B4 DE10323364 B4 DE 10323364B4 DE 2003123364 DE2003123364 DE 2003123364 DE 10323364 A DE10323364 A DE 10323364A DE 10323364 B4 DE10323364 B4 DE 10323364B4
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    • B28D1/00Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor
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    • B28D1/04Working stone or stone-like materials, e.g. brick, concrete or glass, not provided for elsewhere; Machines, devices, tools therefor by sawing with circular or cylindrical saw-blades or saw-discs
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Abstract

Vorrichtung (1, 22, 33) zum Schneiden eines Kerbs in eine Betonmauer (2, 23, 34), insbesondere in eine Betongleit- oder Betonschutzwand, mit mindestens einer Schneideinrichtung (3, 24, 35), mittels derer der Kerb in eine Oberfläche (13) der Betonmauer (2, 23, 34) schneidbar ist, mit einer Halterungseinrichtung (5, 26, 37) mit einem Fahrwerk (15), mittels derer die Vorrichtung auf der Mauerkrone (16) der Betonmauer (2) gehalten und verfahrbar ist, wobei mit der Halterungseinrichtung (5, 26, 37) eine Führungseinrichtung (4, 25, 36) fest verbunden ist, mittels derer die Schneideinrichtung (3, 24, 35) entlang des zu schneidenden Kerbs führbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (3, 24, 35) mittels der Führungseinrichtung (4, 25, 36) horizontal verfahrbar und für das Herstellen eines senkrechten Schnitts an den gegenüber liegenden Seiten der Betonmauer (2) vertikal nach oben zur Mauerkrone (16) oder von dieser nach unten führbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden eines Kerbs in eine Betonmauer, insbesondere in eine Betongleit- oder Betonschutzwand, mit mindestens einer Schneideinrichtung, mittels derer der Kerb in eine Oberfläche der Betonmauer schneidbar ist, mit einer Halterungseinrichtung mit einem Fahrwerk, mittels derer die Vorrichtung auf der Mauerkrone der Betonmauer gehalten und verfahrbar ist, wobei mit der Halterungseinrichtung eine Führungseinrichtung fest verbunden ist, mittels derer die Schneideinrichtung entlang des zu schneidenden Kerbs führbar ist.
  • Als "Mauer" wird im Rahmen dieser Schrift ein freistehendes, im Wesentlichen langgestrecktes Bauwerk bezeichnet, dessen zwei einander gegenüber liegende Seiten in die Mauerkrone münden.
  • Beton verringert beim Aushärten sein Volumen. Zur Vermeidung von unkontrollierten "wilden" Rissen an Betonbauwerken, die – beispielsweise im Gleitschalungsvertahren – fortlaufend gebaut sind, werden diese mit Sollbruchstellen versehen. Hierzu werden im Abstand von 4 m bis 6 m in die Oberfläche des Betonbauwerks Kerbe (auch: "Fugenkerbe" oder "Scheinfugen") eingeschnitten (oder "eingekerbt"). An Betonmauern – insbesondere an sogenannten "Betongleit-" oder "-schutzwänden", wie sie zunehmend zur Abgrenzung von entgegengesetzten Richtungsfahrbahnen bei Autobahnen und Schnellstraßen besonders zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zum Einsatz kommen – werden solche Kerbe um das freistehende Querschnittsprofil umlaufend eingeschnitten.
  • Kerbe werden in Betonmauern 6 bis höchstens 24 Stunden nach dem Betonieren – die konkreten Werte sind abhängig von Parametern wie Außentemperatur, Betonmischung, Zuschlägen – eingeschnitten. Durch dieses frühzeitige Einschneiden an der Oberfläche wird gezielt der Querschnitt geschwächt und damit eine klare Rissführung erzwungen.
  • Bekannt ist einerseits das Eindrücken einer in der Betonmauer verbleibenden Fugeneinlage – typischer Weise eines Hartfaserstreifens mit einem Querschnitt von etwa 60 mm × 3 mm – in den frischen Beton. Dieses Verfahren wird an Oberflächen mit vergleichsweise geringer Verschleißbeanspruchung angewendet.
  • Bekannt ist andererseits, Kerbe manuell mittels eines mit einer Diamanttrennscheibe bestückten Winkelschleifers in den erhärtenden Beton einzuschneiden. Um eine konstante Kerbtiefe zu erzielen, kann der Winkelschleifer mit einer Führungsschiene ausgestattet sein. Das manuelle Anbringen eines Kerbs erfordert einerseits erhebliche Kraft und andererseits – insbesondere an der gekrümmten Oberfläche einer Betongleitwand – viel Übung. Bei der Arbeit mit dem Winkelschleifer fallen erhebliche Mengen Feinststaub an, die gesundheitsschädlich sind und entsprechend den Arbeitsschutzbestimmungen vermieden werden sollen. Die Stäube können aber aufgrund des manuellen Verfahrens nur eingeschränkt durch Spülung gebunden und gleichfalls nur eingeschränkt abgesaugt werden.
  • Der erste Einschnitt, der sogenannte "Frischbetonschnitt" weist üblicherweise eine Breite von 2 mm bis 3 mm und eine Tiefe von bis zu 60 mm, bei Betongleitwänden 25 % bis 30 % der Wandstärke auf. Damit der Kerb mit Fugenvergussmasse wieder geschlossen werden kann, ist in einem zweiten Arbeitsgang eine Aufweitung, der sogenannte "Nachschnitt" erforderlich. Hierbei wird – wiederum manuell mit einem Winkelschleifer – bis zu einer Breite von 8 mm bis 10 mm, aber mit geringerer Tiefe von etwa 15 mm bis 25 mm eingeschnitten, so dass der fertige Kerb insgesamt ein T-Profil aufweist. Die konkreten Breiten- und Tiefenmaße des Frischbetonschnitts sowie des Nachschnitts variieren in Abhängigkeit von der Bauart der Betonmauer.
  • Aus der DE 101 02 042 C1 ist eine Vorrichtung zum Anbringen von Nuten, Kerben oder Rillen in eine einseitig zugängliche Mauerkrone, insbesondere von Klärwerksbecken, bekannt, wobei die Kerben, Nuten oder Rillen auf der Mauerkrone in Längsrichtung der Mauerführung geschnitten werden. Mit dem Ziel einer sicheren Einbringung der Kerben, Nuten oder Rillen, ist die Vorrichtung auf einem längs verschieblichen Wagen angeordnet, der zumindest ein Paar sich gegenüberliegende Führungselemente, die an den vertikalen Flächen der Mauerkrone angelegt werden, ausgestattet ist. Eine Anbringung von Kerben, Nuten oder Rillen an vertikalen Flächen der Mauer ist mittels der Vorrichtung nicht möglich.
  • Die DE 42 41 046 C2 offenbart eine Wandsäge, insbesondere zum Schneiden von Beton, die über einen Führungsschlitten verfügt, der auf einer zuvor an dem Bauteil angebrachten Führungsschiene entlang verfahren werden kann. Die Wandsäge wird auf einer Wand oder einer Decke aufgestellt und dort allein durch ihr Eigengewicht gehalten.
  • In der US 6,170,478 B1 wird eine Zementsäge beschrieben, die mittels Schrauben, die wiederum in eine Mauer eingelassen werden, auf der Mauerkrone befestigt wird. Ein Schneiden von lotrechten Kerben in die Mauerwände ist mit dabei nicht vorgesehen.
  • AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die auch ungeübtem Bedienpersonal die Herstellung eines Kerbs an einer Betonmauer ermöglicht, die darüber hinaus insbesondere den erforderlichen Kraftaufwand und die Belastung des Bedienpersonals mit Feinststaub vermindert, die Herstellung des Kerbs beschleunigt und so die entstehenden Kosten minimiert. Eine weitere Aufgabe besteht darin, den Kerb besonders präzise auszuführen und so z. B. Reflexionsrisse weitgehend zu vermeiden.
  • LÖSUNG DER AUFGABE
  • Die Aufgabe wird ausgehend von der bekannten Vorrichtung erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Schneideinrichtung mittels der Führungseinrichtung horizontal verfahrbar und für das Herstellen eines senkrechten Schnitts an den gegenüber liegenden Seiten der Betonmauer vertikal nach oben zur Mauerkrone oder von dieser nach unten führbar ist. Durch die Halterung und Führung der Vorrichtung an der Betonmauer wird – abhängig von den konkreten Anforderungen – der manuelle Halte- und Führungsaufwand bei der Herstellung des Kerbs vermindert. Der Kerb kann dadurch einerseits von weniger geübtem Bedienpersonal geschnitten werden, andererseits kann an einer an der Betonmauer gehalterten Vorrichtung auch eine Einrich tung zum Spülen des Schnittes und zum Absaugen des entstehenden Feinststaubs angebracht werden, ohne dass diese Maßnahme das manuelle Halten und Führen der Schneideinrichtung beeinträchtigen würde.
  • Bevorzugt weist in der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Führungseinrichtung eine mit der Halterungseinrichtung fest verbundene Führungsschiene und einen entlang der Führungsschiene verfahrbaren Schlitten auf, an dem die Schneideinrichtung führbar ist. Das Schneiden des Kerbs ist mit dieser Maßnahme im Wesentlichen auf das Schieben der Schneideinrichtung entlang der Schiene reduziert. Diese Tätigkeit kann auch von ungeübtem Bedienpersonal ausgeführt werden. Ist darüber hinaus in einer solchen erfindungsgemäßen Vorrichtung der Schlitten entlang der Führungsschiene motorisch verfahrbar, so sind auch die zum Schneiden des Kerbs erforderlichen Körperkräfte reduziert.
  • In einer solchen erfindungsgemäßen Vorrichtung weist die Führungsschiene vorteilhaft einen entlang des zu schneidenden Kerbs im Wesentlichen konstanten Abstand zur Oberfläche der Betonmauer auf. So können der Zustellweg der Schneideinrichtung in Richtung der Oberfläche und die Maße der für diese Zustellung erforderlichen Bauelemente im Wesentlichen auf das Tiefenmaß des Kerbs beschränkt werden.
  • Andererseits ist es auch von Vorteil, wenn in einer solchen erfindungsgemäßen Vorrichtung die Führungsschiene gerade und horizontal ist. Ein Verschieben des Schlittens auf der Führungsschiene entspricht in einer solchen Ausführungsform unmittelbar einer Verschiebung der Schneideinrichtung um denselben Weg in derselben Richtung. Hierdurch wird die Steuerung der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich erleichtert. Beide vorgenannten Merkmale – der konstante Abstand der Führungsschiene zur Oberfläche und die horizontale und gerade Ausführung der Führungsschiene – sind beim Schneiden eines Kerbs in eine freistehende Mauer nicht gleichzeitig zu realisieren.
  • In einer erfindungsgemäßen Vorrichtung weist vorteilhafter Weise die Halterungseinrichtung Klemmelemente auf, mittels derer die Führungseinrichtung an einander in der Oberfläche der Betonmauer gegenüber liegenden Stützflächen halterbar ist. Die Verwendung von Klemmelementen ermöglicht eine Halterung ohne Beschädigung der Oberfläche der Betonmauer, die darüber hinaus mit geringem Aufwand geschlossen und gelöst werden kann. Klemmelemente können manuell oder motorisch, mit einem Hebelwerk sowie unter Verwendung von Federelementen oder von hydraulisch oder pneumatisch oder elektrisch betriebenen Zylindern an die Stützflächen zugestellt beziehungsweise von diesen entfernt werden. Grundsätzlich ist auch die Verwendung von Keilen denkbar.
  • Besonders bevorzugt weist in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung die Schneideinrichtung mindestens eine rotierbare Trennscheibe auf. Derartige Trennscheiben, insbesondere diamantbestückt zum Schneiden von Stein und Beton sind allgemein bekannt und als Massenware in einer Vielzahl von Ausführungen am Markt erhältlich. Durch Kombination verschiedener Trennscheiben unterschiedlicher Durchmesser auf derselben Welle einer Schneideinrichtung kann besonders einfach ein profilierter Kerbgrund, insbesondere in Form des oben beschriebenen T-Profils realisiert werden. Hierzu können beispielsweise zwei Trennscheiben mit gleichem Durchmesser mit einer, zwischen diesen angeordneten dritten Trennscheibe mit größerem Durchmesser in die Sägeblattaufnahme gespannt werden. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, wie bekannt den Frischbeton-Kerbschnitt und den Nachschnitt separat vorzunehmen.
  • Die Schneideinrichtung in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann senkrecht zu dem zu schneidenden Kerb motorisch zustellbar sein. Auf diese Weise sinkt vorteilhafter Weise einerseits weiter der manuelle Kraftbedarf zur Ausführung des Schneidvorgangs, andererseits eröffnen sich auf diese Weise wiederum weitere Möglichkeiten der Automatisierung des Schneidvorgangs. Auch für die Zustellung der Schneideinrichtung stehen prinzipiell die bereits für die Zustellung der Klemmelemente beschriebenen Mittel zur Verfügung. Die Kerbtiefe kann mittels eines Tiefensensors bestimmt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Fahrwerk auf, mittels dessen sie auf der Betonmauer verfahrbar ist. Eine solche Vorrichtung muss nicht an jedem Einsatzort zum Schneiden eines einzelnen Kerbs passgenau auf die Betonmauer aufgesetzt, nach Fertigstellung des Kerbs abgehoben und zum nächsten Einsatzort transportiert werden. Insbesondere bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Schneiden von Kerben an einer Betongleitwand bietet sich die Kombination mit einem Ketten- oder Rollenfahrwerk an, mittels dessen die Vorrichtung auf der Mauerkrone nach Beendigung eines Schnittes zum nächsten Einsatzort verfahrbar ist.
  • Ein solches Fahrwerk kann einen elektro- oder verbrennungsmotorischen Antrieb aufweisen, so dass wiederum der manuelle Kraftbedarf vermindert und die Möglichkeiten der Automation gesteigert werden. Der nächste Einsatzort auf einer Betonmauer kann manuell angesteuert, automatisch durch eine Fahrwegmessung – beispielsweise mit einem Zählwerk – bestimmt oder anhand einer farblichen Markierung auf der Betonmauer mittels eines Sensors erkannt werden.
  • Mittels einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ein Kerb in eine Betongleitwand schneidbar. Solche Betongleitwände weisen zumeist ein radabweisendes Profil auf, sind also am Mauerfuß breiter als am Mauerkopf. Die Oberfläche der Betonwand kann mittels Sensoren abgetastet werden, damit die Diamantsägeblätter stets in gleicher Tiefe schneiden.
  • Als vorteilhaft ist es weiterhin anzusehen, wenn die Vorrichtung zwei Schneideinrichtungen aufweist, mittels derer der Kerb an einander gegenüber liegenden Seiten der Betonmauer in deren Oberfläche schneidbar ist. Insbesondere bei synchronem Einsatz der Schneideinrichtungen einer solchen erfindungsgemäßen Vorrichtungen heben sich die statischen und dynamischen Lasten an beiden Schneideinrichtungen weitgehend auf, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung im Betrieb stabilisiert ist. Darüber hinaus ermöglicht die Verwendung zweier getrennter Schneideinrichtungen eine deutliche Beschleunigung des Schneidvorgangs.
  • Besonders vorteilhafter Weise ist mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einem Arbeitsschritt ein Kerb schneidbar, in den ein vorgefertigtes Fugengummi montierbar ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht gegenüber dem Stand der Technik weitaus exaktere Schnitte und damit eine signifikant höhere Qualität des Kerbs. Während manuell geschnittene Kerbe aufgrund der nahezu unvermeidbaren Unregelmäßigkeiten manuell mit aushärtender Fugendichtmasse verfüllt werden müssen, bietet sich bei Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung der Einsatz vorgefertigter Fugengummis an. Eine solche erfindungsgemäße Vorrichtung weist vorzugsweise eine Montageeinrichtung auf, mittels derer das Fugengummi montierbar ist. Hierdurch wird wiederum die Herstellung eines Kerbs – einschließlich dessen Abdichtung – erheblich beschleunigt.
  • Bevorzugt weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung eine Steuerungseinrichtung auf, mittels derer der Schneidvorgang automatisch steuerbar ist. Allgemein bekannt sind zu diesem Zweck speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS), die sowohl als Hardwarebausteine, als auch als Software in einem handelsüblichen Computer realisiert sein können. Der Einsatz einer Steuerungseinrichtung ermöglicht einerseits die Automatisierung des Schneidvorgangs, soweit motorisch betriebene Elemente vorgesehen sind, andererseits können Ist-Positionen durch Abfrage von Sensoren mit berechneten oder gespeicherten Soll-Positionen verglichen und gegebenen Falls Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden.
  • Automatisch betriebene Stellelemente können auch jeweils mit einer eigenen Regeleinrichtung ausgestattet sein, die die Ist-Position des jeweiligen Stellelements anhand der Signale des betreffenden Sensors ermittelt und nach Vergleich mit der Soll-Position gegebenen Falls entsprechende Korrekturen einleitet.
  • Zuletzt ist die erfindungsgemäße Vorrichtung vorzugsweise mittels eines Fernbedienelements bedienbar. Die Bediensignale können von dem Fernbedienelement über eine Kabelverbindung oder per Funk an die jeweils betroffenen Bauteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung übermittelt werden. Durch diese Maßnahme kann das Bedienpersonal sich in einer gewissen Entfernung von der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufhalten und wird insbesondere nicht deren Lärm- und Staubemissionen ausgesetzt. Darüber hinaus eröffnet die Verwendung eines Fernbedienelements auch Möglichkeiten einer umgreifenden Kapselung der Vorrichtung, um Emissionen weitgehend zu vermeiden.
  • Ein separates Fernbedienelement kann aufgrund der zunehmenden Miniaturisierung elektronischer Bauelemente auch die Steuerungseinrichtung selbst umfassen, so dass diese gleichfalls nicht den Vibrationen und Staubemissionen der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgesetzt ist.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand zweier Ausführungsbeispiele und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen
  • 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Seitenansicht,
  • 2 eine zweite erfindungsgemäße Vorrichtung in Vorderansicht, und
  • 3 eine dritte erfindungsgemäße Vorrichtung in Vorderansicht.
  • Die in 1 gezeigte erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum Schneiden eines nicht dargestellten Kerbs in eine Betonmauer 2 weist eine Schneideinrichtung 3 auf, die mittels einer Führungseinrichtung 4 entlang des zu schneidenden Kerbs führbar ist. Die Führungseinrichtung 4 ist beim Schneiden des Kerbs mittels einer Halterungseinrichtung 5 an der Betonmauer 2 halterbar.
  • Die Betonmauer 2 ist eine Betongleitwand. Die Schneideinrichtung 3 weist eine mittels eines Antriebs 6 rotierbare Trennscheibe 7 auf. Alternativ zu dem hier eingesetzten Elektromotor kann auch ein hydraulisches oder pneumatisches Antriebselement zum Einsatz kommen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist ein Diamantsägeblatt vorgesehen.
  • Die Führungseinrichtung 4 weist eine horizontal verlaufende, gerade Führungsschiene 8 auf, die mit der Halterungseinrichtung 5 fest verbunden ist. Entlang der Führungsschiene 8 ist ein Schlitten 9 mittels eines Drehantriebes 10 motorisch verfahrbar. Der Drehantrieb 10 weist eine nicht dargestellte Endabschaltung sowie ein Lagepotentiometer auf.
  • An dem Schlitten 9 ist die Schneideinrichtung 3 mittels eines hydraulischen Hubzylinders 11 vertikal führbar. Alternativ kann auch ein Zahnstangen-, Zahnriemen- oder Spindelantrieb zum Einsatz kommen. Besonders bevorzugt ist auch ein Kettenantrieb.
  • Durch horizontales Verfahren des Schlittens 9 auf der Führungsschiene 8 und zugleich vertikales Führen mittels des Hubzylinders 11 ist die Schneideinrichtung 3 senkrecht zu dem zu schneidenden Kerb zustellbar.
  • Die Position der Schneideinrichtung 3 wird durch nicht dargestellte Sensoren bestimmt. Feinabstimmungen sind manuell nachzuregulieren. Alternativ kann ein Ultraschallsensor zur direkten Positionierung eingesetzt werden. Grundsätzlich können zur Lagekontrolle voreingestellte binäre Sensoren oder analoge Proportionalsensoren zum Einsatz kommen.
  • Die Halterungseinrichtung 5 weist Klemmelemente 12 auf. Mittels der Klemmelemente 12 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 an einander in der Oberfläche 13 der Betonmauer 2 gegenüber liegenden Stützflächen 14 halterbar. Die Klemmelemente 12 werden durch Hydraulik- oder Elektrozylinder 44 angetrieben.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist mittels eines Fahrwerks 15 entlang der Mauerkrone 16 der Betonmauer 2 verfahrbar. Das Fahrwerk 15 weist einen Grundrahmen 17 auf, an dem Spurrollen 18 befestigt sind.
  • Die Vorrichtung 1 kann mittels eines nicht dargestellten Fahrantriebs auf der Mauer vor- und zurückfahren. Der Fahrantrieb kann manuell oder durch eine nicht dargestellte SPS-Steuerung geregelt werden. Es kann Vorwärts- und Rückwärtsfahrt sowie die Schnelligkeit durch einen Potentiometer geregelt werden. Eine Festeinstellung der Geschwindigkeit ist ebenfalls möglich.
  • Während der Fahrantrieb in Funktion ist, werden alle anderen Funktionen der Vorrichtung 1 blockiert. Die Vorrichtung 1 kann mit einer zusätzlichen Stützrolle ausgestattet werden. Mit dieser Zusatzausrüstung kann schon beim Fahren die Schneideinrichtung 3 am Fuß der Betonmauer 2 positioniert werden.
  • Auf einem Oberwagen 19 sind die Halterungseinrichtung 5 und die Steuerungseinrichtung 20 angebracht. Der Oberwagen 19 ist mittels eines Hubzylinders 45 gegenüber dem Grundrahmen 17 nivellierbar.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 weist eine Steuerungseinrichtung 20 auf, mittels derer der Schneidvorgang automatisch über ein nicht dargestelltes Fernbedienelement steuerbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist mit einer nicht dargestellten Vorrichtung ausgestattet, mittels derer im Betrieb Staub beziehungsweise bei Nassschnitt entstehender Schmutz abgesaugt werden kann. Die Vorrichtung 1 wird über eine nicht dargestellte externe Power-Station mit Energie versorgt.
  • Zur Inbetriebnahme wird die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 auf die Mauerkrone 16 aufgesetzt und kann auf dieser vorwärts oder rückwärts fahren. Um einen senkrechten Schnitt zu gewährleisten, wird die Vorrichtung 1 zunächst mittels eines nicht dargestellten Pendels zur absoluten Horizontalen nivelliert, erst anschließend werden die Klemmelemente 12 an beiden Stützflächen 14 fixiert.
  • Zu Beginn des Schneidvorgangs wird die Schneideinrichtung 3 höchstens 2 cm oberhalb des Mauerfußes 21 der Betonmauer 2 positioniert und der Antrieb 6 eingeschaltet. Dann wird die Trennscheibe 7 in die Wand eingefahren. Durch Verfahren der Schneideinrichtung 3 entlang des zu schneidenden Kerbs wird die Betonmauer 2 bis einschließlich zur Mauerkrone 16 geschnitten. Der Schnitt kann von oben nach unten oder von unten nach oben geführt werden. Anschließend wird die Trennscheibe 7 aus der Betonmauer 2 ausfahren und der Antrieb 6 ausgeschaltet. In gleicher Weise wird der Kerb anschließend auf der gegenüber liegenden Seite der Betonmauer 2 angebracht.
  • Nach Fertigstellung des Kerbs wird die Trennscheibe 7 in eine nicht dargestellte Transportstellung überführt, die Vorrichtung 1 von der Betonmauer 2 gelöst und zur nächsten Schnittstelle verfahren. In den Kerb ist manuell unmittelbar nach Fertigstellung ein nicht dargestelltes, vorgefertigtes Fugengummi montierbar.
  • Die beschriebenen Arbeitsschritte können jeweils einzeln manuell oder mittels einer nicht näher dargestellten SPS-Steuerung teil- oder vollautomatisch gesteuert werden.
  • Mittels der in 2 dargestellten zweiten erfindungsgemäßen Vorrichtung 22 ist gleichfalls ein nicht dargestellter Kerb in eine Betonmauer 23 schneidbar. Auch diese Vorrichtung 22 weist eine Schneideinrichtung 24, eine Führungseinrichtung 25 und eine Halterungseinrichtung 26 auf, die dieselbe Funktion wie bei der Vorrichtung 1 aus 1 erfüllen.
  • Auch hier ist an einer Führungsschiene 27 ein Schlitten 28, und an diesem mittels eines Hubzylinders 29 die Schneideinrichtung 24 führbar. Im Gegensatz zu der Vorrichtung 1 aus 1 ist hier jedoch der Antriebsmotor 30 für die Trennscheibe 31 oberhalb des Schlittens 28 angeordnet. Die Rotation des Antriebsmotors wird mittels eines Keilriemens 32 auf die Trennscheibe 31 übertragen.
  • Mittels der in 3 dargestellten dritten erfindungsgemäßen Vorrichtung 33 ist wiederum ein nicht dargestellter Kerb in eine Betonmauer 34 schneidbar. Diese Vorrichtung 33 weist zwei Schneideinrichtungen 35, eine Führungseinrichtung 36 und eine Halterungseinrichtung 37 auf, die wiederum prinzipiell dieselbe Funktion wie bei der Vorrichtung 1 aus 1 erfüllen.
  • An einer Führungsschiene 38 sind hier zwei Schlitten 39, und an diesen mittels je eines Hubzylinders 40 die Schneideinrichtungen 35 führbar. Wie bei der Vorrichtung 22 aus 2 sind hier die Antriebe 41 für die Trennscheiben 42 oberhalb der Schlitten 39 angeordnet. Die Rotation der Antriebe 41 wird auch hier mittels Keilriemen 43 auf die Trennscheiben 42 übertragen.
  • Theoretisch können beide Trennscheiben 42 zugleich in die Betonmauer 34 eingeführt werden und gleichzeitig schneiden.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Betonmauer
    3
    Schneideinrichtung
    4
    Führungseinrichtung
    5
    Halterungseinrichtung
    6
    Elektromotor
    7
    Trennscheibe
    8
    Führungsschiene
    9
    Schlitten
    10
    Drehantrieb
    11
    Hubzylinder
    12
    Klemmelement
    13
    Oberfläche
    14
    Stützfläche
    15
    Fahrwerk
    16
    Mauerkrone
    17
    Grundrahmen
    18
    Spurrolle
    19
    Oberwagen
    20
    Steuerungseinrichtung
    21
    Mauerfuß
    22
    Vorrichtung
    23
    Betonmauer
    24
    Schneideinrichtung
    25
    Führungseinrichtung
    26
    Halterungseinrichtung
    27
    Führungsschiene
    28
    Schlitten
    29
    Hubzylinder
    30
    Antriebsmotor
    31
    Trennscheibe
    32
    Keilriemen
    33
    Vorrichtung
    34
    Betonmauer
    35
    Schneideinrichtung
    36
    Führungseinrichtung
    37
    Halterungseinrichtung
    38
    Führungsschiene
    39
    Schlitten
    40
    Hubzylinder
    41
    Antrieb
    42
    Trennscheibe
    43
    Keilriemen
    44
    Hubzylinder
    45
    Hubzylinder

Claims (6)

  1. Vorrichtung (1, 22, 33) zum Schneiden eines Kerbs in eine Betonmauer (2, 23, 34), insbesondere in eine Betongleit- oder Betonschutzwand, mit mindestens einer Schneideinrichtung (3, 24, 35), mittels derer der Kerb in eine Oberfläche (13) der Betonmauer (2, 23, 34) schneidbar ist, mit einer Halterungseinrichtung (5, 26, 37) mit einem Fahrwerk (15), mittels derer die Vorrichtung auf der Mauerkrone (16) der Betonmauer (2) gehalten und verfahrbar ist, wobei mit der Halterungseinrichtung (5, 26, 37) eine Führungseinrichtung (4, 25, 36) fest verbunden ist, mittels derer die Schneideinrichtung (3, 24, 35) entlang des zu schneidenden Kerbs führbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (3, 24, 35) mittels der Führungseinrichtung (4, 25, 36) horizontal verfahrbar und für das Herstellen eines senkrechten Schnitts an den gegenüber liegenden Seiten der Betonmauer (2) vertikal nach oben zur Mauerkrone (16) oder von dieser nach unten führbar ist.
  2. Vorrichtung (1, 22, 33) nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (4, 25, 36) eine mit der Halterungseinrichtung (5, 26, 37) fest verbundene Führungsschiene (8, 27, 38) und einen entlang der Führungsschiene (8, 27, 38) verfahrbaren Schlitten (9, 28, 39) aufweist, an dem die Schneideinrichtung (3, 24, 35) führbar ist.
  3. Vorrichtung (1, 22, 33) nach dem vorgenannten Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (9, 28, 39) entlang der Führungsschiene (8, 27, 38) motorisch verfahrbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene einen entlang des zu schneidenden Kerbs im Wesentlichen konstanten Abstand zur Oberfläche der Betonmauer aufweist.
  5. Vorrichtung (1, 22, 33) nach einem der Ansprüche 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschiene (8, 27, 38) horizontal und gerade ist.
  6. Vorrichtung (1, 22, 33) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungseinrichtung (5, 26, 37) Klemmelemente (12) aufweist, mittels derer die Führungseinrichtung (4, 25, 36) an einander in der Oberfläche (13) der Betonmauer (2, 23, 34) gegenüber liegenden Stützflächen (14) halterbar ist.
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