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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist ein Flüssigkeitspartikelabscheider
zur Abscheidung von in Tropfen oder als Aerosol vorliegenden Flüssigkeitspartikel
aus einem mit Flüssigkeit
beladenen Gasstroms.
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Flüssigkeitspartikel
in Gasströmen
entstehen beispielsweise durch Kondensationsvorgänge nach einer Kühlung durch
Flüssigkeitseinsprühung, durch
Absorptions- und Waschvorgänge
oder dadurch dass Flüssigkeitspartikel
aus einem Gas-Flüssigkeitsgemisch,
beispielsweise bei Eindampfprozessen, mitgerissen werden.
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Zur
Abscheidung von Flüssigkeitspartikeln aus
einem mit Flüssigkeit
beladenen Gasstroms werden gemäß dem Stand
der Technik Tropfenabscheider verwendet, um somit chemische und
auch petrochemische Prozesse durch die Entfernung dieser störenden Flüssigkeitspartikel
zu optimieren. Auf diese Weise können
Kondensatverunreinigungen vermieden und wertvolle Flüssigkeitsanteile
zurückgewonnen
werden. Durch den Einsatz von Tropfenabscheidern können die
Emissionsgrenzwerte eingehalten und mögliche Korrosion- und Erosionsprozesse
verhindern werden.
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Gemäß dem Stand
der Technik unterscheidet man zwischen Zyklonen, Prallflächen-Tropfenabscheider
sowie Tropfenabscheider, die ein Kunststoff- und/oder Metallgestricke
aufweisen.
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Prallflächen-Tropfenabscheider
können
Abscheidungsgrade in Abhängigkeit
vom Grenztropfen und von dem Eingangstropfenspektrum von bis zu 99,9%
aufweisen. Sie bestehen aus vielen Prallelementen, die im allgemeinen
als zickzackförmig
geknickte Lamellen angeordnet sind. Das strömende Gas-Flüssigkeitsgemisch
wird an diesen Lamellen mehrfach umgelenkt und die Flüssigkeitspartikel
können
wegen der Massenträgheit
diesen Umlenkungen nicht folgen und werden an den Lamellen abgeschieden.
Nasen oder Rinnen leiten die abgeschiedene Flüssigkeit aus dem Strömungsbereich
heraus. Nachteil dieser Prallflächen-Tropfenabscheider
ist, dass durch die vielen Umlenkungen zwar der Abscheidungsgrad
und somit der Widerstand des Tropfenabscheiders erhöht wird,
jedoch ein Druckverlust in Kauf genommen werden muss. Je kleiner
der Durchmesser der Flüssigkeitspartikel
ist, um so mehr Aufwand muss bezüglich
der Gasgeschwindigkeit und der Schikanen getroffen werden. Für die Abscheidungsleistung
dieser Tropfenabscheider müssen
relativ hohe Druckverluste des Gasstroms und eine erhöhte Verschmutzungsanfälligkeit
des Tropfenabscheiders in Kauf genommen werden.
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Zahlreiche
Patentanmeldungen und Patentschriften beschreiben geometrische Bauarten
dieser Prallflächen-Tropfenabscheider,
um aufgrund der gewählten
Geometrie die typischen Nachteile dieser Art von Tropfenabscheidern
zu beheben oder einzuschränken,
beispielsweise die Patentschrift
DE 37 02 830 C1 . Die Patentanmeldung
DE 197 10 053 A1 beschreibt
einen Prallflächen-Tropfenabscheider
mit hochklappbaren Abscheideelementen, um somit die Inspektion und
die manuelle Reinigung dieses Tropfenabscheiders zu erleichtern.
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Einen
Tropfenabscheider mit einem Metallgestrick beschreibt die Patentanmeldung
DE 198 05 444 . Neben der
Abscheidung von Flüssigkeitspartikel in
Form von Tropfen und Aerosolen können
in der flüssigen
oder gasförmigen
Phase enthaltenen oxidierbaren Verbindungen in der Abluft- oder
Abgasstrom partiell oxidiert werden.
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Übliche Tropfenabscheider
haben Anströmgeschwindigkeiten
von ca. 5 bis 9 m/s. Damit können Tropfen
mit einem Durchmesser von größer 10 μm abgeschieden
werden. Bei großen
Volumenströmen bedeutet
dies einen erheblichen technischen Aufwand, verbunden mit einem
hohen Volumenbedarf, der durch eine Reduzierung der Strömungsgeschwindigkeiten
einhergeht.
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Bei
einem Durchmesser der Flüssigkeitspartikel
von kleiner 10 μm
spricht man nicht mehr von Tropfen sondern von Aerosolen. Tropfenabscheider können mit
Aerosolabscheidern kombiniert werden, hierbei reduziert sich die
Anströmgeschwindigkeit
auf Werte von ca. 1 bis 3 m/s. Zwangsweise bedingt dies ein erneutes
Absenken der Strömungsgeschwindigkeit
verbunden mit einer weiteren Erhöhung
des Raumbedarfes.
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Die
oben genannten Flüssigkeitspartikelabscheider
haben den Nachteil, dass je kleiner der Durchmesser der abzutrennenden
Flüssigkeitspartikel
ist, desto größer muss
die Zahl der Umlenkungen des beladenen Gasstroms sein. Dies ist
jedoch gleichbedeutend, dass die Strömungsgeschwindigkeit reduziert
wird und durch die erhöhte
Anzahl von technischen Einbauten in einem Flüssigkeitspartikelabscheider
auch der Raumbedarf größer wird.
Hinzu kommt, dass bei einer Reduktion der Strömungsgeschwindigkeit der Durchmesser
eines Abluftrohres an der Stelle des Flüssigkeitspartikelabscheiders dem
entsprechend erhöht
werden muss, um den Volumenstrom konstant halten zu können. Um
Aerosole, d.h. Flüssigkeitspartikel
mit einem Durchmesser von 10–3 bis 10 μm, aus einem
beladenen Gasstrom abzutrennen, werden gemäß dem Stand der Technik Flüssigkeitspartikelabscheider
mit einer hoher Oberfläche,
wie beispielsweise mit Fasertiefbettfilter, eingesetzt. Aufgrund
der erforderlichen geringen Strömungsgeschwindigkeiten
neigen diese Filter zum "Fluten". Eine Abscheidung
von Flüssigkeitspartikel insbesondere
von Aerosolen bei höheren
Anströmungsgeschwindigkeiten
sind somit von hohem wirtschaftlichen Interesse.
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Es
bestand daher die Aufgabe einen Flüssigkeitspartikelabscheider
zur Verfügung
zu stellen, der verbesserte Eigenschaften gegenüber dem Stand der Technik aufweist.
Insbesondere sollte der erfindungsgemäße Flüssigkeitspartikelabscheider
ein höheres
Verhältnis
von Abscheidungsgrad zu Raumbedarf aufweisen.
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Überraschenderweise
wurde gefunden, dass zur Abscheidung von in Tropfen oder als Aerosol
vorliegenden Flüssigkeitspartikel
aus einem mit Flüssigkeit
beladenen Gasstroms ein Flüssigkeitspartikelabscheider
eingesetzt werden kann, der im Abscheidebereich zumindest ein Abscheideelement
mit einem hydrophoben, nanostrukturierten Gewebe aufweist. Von Vorteil
ist hierbei, dass das hydrophobe, nanostrukturierte Gewebe für den Gasstrom
permeabel ist, jedoch für
die Flüssigkeitspartikel
impermeabel ist. Die Flüssigkeitspartikel
sammeln sich an der Unterseite des Gewebes und fließen auf
grund der Neigung des Abscheideelements zur Seite ab und können von
dort abtransportiert werden. Dieser erfindungsgemäße Flüssigkeitspartikelabscheider
hat den Vorteil gegenüber
denen gemäß dem Stand
der Technik, dass keine zusätzliche
Umlenkungen notwendig sind, falls das Flüssigkeitspartikelspektrum zu
kleiner Partikeldurchmesser sich verschiebt. Auf diese Weise kann
mit einem annähernd
konstanten Raumbedarf gerechnet werden. Da ein zahlreiches Umlenken
des beladenen Gasstroms ausbleibt, ist auch keine deutliche Absenkung
der Strömungsgeschwindigkeit
notwendig.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist daher ein Flüssigkeitspartikelabscheider
zur Abscheidung von in Tropfen oder als Aerosol vorliegenden Flüssigkeitspartikel
aus einem mit Flüssigkeit
beladenen Gasstroms, welcher dadurch gekennzeichnet ist, dass sich
im Abscheidebereich des Flüssigkeitspartikelabscheiders
zumindest ein Abscheideelement befindet, das ein Gewebe mit hydrophoben und
nanostrukturierten Eigenschaften aufweist.
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Das
Abscheideelement des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders
basiert auf den Erkenntnissen des Lotus-Effekts – der Selbstreinigung von Oberflächen.
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Das
Prinzip von selbstreinigenden und wasserabweisenden Oberflächen ist
allgemein bekannt. Zum Erzielen einer guten Selbstreinigung einer Oberfläche muss
selbige neben einer sehr hydrophoben Oberfläche auch eine gewisse Rauhigkeit
aufweisen. Eine geeignete Kombination aus Struktur und Hydrophobie
macht es möglich,
dass schon geringe Mengen bewegten Wassers auf der Oberfläche haftende
Schmutzpartikel mitnehmen und die Oberfläche reinigen (WO 96/04123;
US-3,354,022).
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Stand
der Technik ist gemäß
EP 0 933 388 , dass für solche
selbstreinigenden und wasserabweisenden Oberflächen ein Aspektverhältnis von > 1 und eine Oberflächenenergie
von < 20 mN/m erforderlich
sind. Das Aspektverhältnis
ist hierbei definiert als der Quotient von Höhe zur Breite der Struktur.
Die vorgenannten Kriterien sind in der Natur, beispielsweise auf
dem Lotusblatt, realisiert. Die aus einem hydrophoben wachsartigen
Material gebildete Oberfläche
der Pflanze weist Erhebungen auf, die einige μm voneinander entfernt sind.
Wassertropfen kommen im Wesentlichen nur mit den Spitzen der Erhebungen
in Berührung.
Solche abstoßenden
Oberflächen
werden in der Literatur vielfach beschrieben.
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Der
erfindungsgemäße Flüssigkeitspartikelabscheider
zur Abscheidung von in Tropfen oder als Aerosol vorliegenden Flüssigkeitspartikel
aus einem mit Flüssigkeit
beladenen Gasstroms, kennzeichnet sich dadurch, dass sich im Abscheidebereich
des Flüssigkeitspartikelabscheiders
zumindest ein Abscheideelement befindet, das ein Gewebe mit hydrophoben
und nanostrukturierten Eigenschaften aufweist.
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Vorzugsweise
weist der erfindungsgemäße Flüssigkeitspartikelabscheider
mehrere Abscheideelemente mit einem Gewebe auf, das hydrophobe und nanostrukturierte
Eigenschaften aufweist. Bevorzugt befindet sich im Abscheidebereich
eine Kaskade von Abscheideelementen, wobei jedes der Abscheideelemente
ein Gewebe mit hydrophoben und nanostrukturierten Eigenschaften
aufweist. Dies bedeutet das der beladene Gasstrom alle Abscheideelemente
des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders durchströmen kann.
Besonders bevorzugt weisen die Gewebe der Abscheideelemente eine
größere Porenweite
auf, je näher
sie sich dem Eintrittsbereichs des beladenen Gasstroms in den Flüssigkeitspartikelabscheider
befinden. Auf diese Weise können
an dem ersten zu durchströmenden
Abscheideelement aufgrund der größeren Porenweite
Flüssigkeitspartikel
mit einem größeren Durchmesser
abgeschieden werden, während
Flüssigkeitspartikel
mit einem kleineren und mittleren Durchmesser ungehindert das erste
Abscheideelement durchströmen
können.
Eine Fraktionierung nach Tropfengröße ist somit möglich. Die
Flüssigkeitspartikel
mit einem mittleren bzw. kleineren Durchmesser werden erst an einem
der folgenden Abscheideelemente abgeschieden. Auf diese Weise kann
ein „Fluten" der Abscheideelemente
unterbunden werden.
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Bevorzugt
werden die Abscheideelemente nicht waagrecht in den erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheider
eingebaut, sondern die Abscheideelemente weisen einen Neigungswinkel
insbesondere von 10° bis
60°, bevorzugt
von 15° bis 45°, besonders
bevorzugt von 15° bis
30° zur
axialen Strömungsrichtung
des beladenen Gasstromes in den Flüssigkeitspartikelabscheider
auf.
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Der
erfindungsgemäße Flüssigkeitspartikelabscheider
weist bevorzugt ein Gewebe in den Abscheideelementen auf, das an
seiner Oberfläche Feststoffpartikel
mit hydrophoben Eigenschaften und einer unregelmäßigen Feinstruktur im Nanometerbereich
an der Partikeloberfläche
aufweisen.
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Die
Feststoffpartikel des Gewebes in den Abscheideelementen des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders
weisen vorzugsweise einen mittleren Partikeldurchmesser von 20 nm
bis 100 μm, insbesondere
von 50 nm bis 50 μm,
bevorzugt von 50 nm bis 2 μm
und besonders bevorzugt von 50 nm bis 500 nm auf.
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Die
Gewebe in den Abscheideelemente des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders können Feststoffpartikel
im Sinne von DIN 53 206 aufweisen. Gemäß dieser Norm können diese
Feststoffpartikel auch Aggregate oder Agglomerate sein, wobei gemäß DIN 53
206 unter Aggregaten flächig oder
kantenförmig
aneinander gelagerte Primärteilchen
(Partikel) und unter Agglomeraten punktförmig aneinandergelagerte Primärteilchen
(Partikel) verstanden werden.
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Die
Struktur solcher Feststoffpartikel kann sphärisch, streng sphärisch, mäßig aggregiert,
nahezu sphärisch, äußerst stark
agglomeriert oder porös agglomeriert
sein. Die Größe solcher
Agglomerate bzw. Aggregate im Gewebe eines Abscheideelements des
erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders
beträgt
vorzugsweise von 20 nm bis 100 μm,
insbesondere von 0,2 μm
bis 30 μm.
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Das
Gewebe der erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheider
weist bevorzugt Feststoffpartikel auf, die eine unregelmäßige Feinstruktur
im Nanometerbereich, also mit Erhebungen und Abständen im
Bereich von 1 bis 1000 nm, vorzugsweise von 2 bis 750 nm und ganz
besonders bevorzugt von 10 bis 100 nm, auf ihrer Oberfläche aufweisen.
Unter Feinstruktur werden Strukturen verstanden, die Höhen, Zacken,
Spalten, Grate, Risse, Hinterschnitte, Kerben und/oder Löcher in
den oben genannten Abständen
und Bereichen aufweisen. Die Feinstruktur der hydrophoben Partikel
kann bevorzugt Erhebungen mit einem Aspektverhältnis von größer 1, besonders
bevorzugt größer 1,5
aufweisen. Das Aspektverhältnis
ist wiederum definiert als Quotient aus maximaler Höhe zu maximaler
Breite der Erhebung, bei Graten oder anderen längsgeformten Erhebungen wird
die Breite quer zur Längsrichtung
herangezogen. Bevorzugt weisen diese Feststoffpartikel eine BET-Oberfläche von
20 m2/g bis 1000 m2/g,
besonders bevorzugt von 50 m2/g bis 200
m2/g auf.
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Die
sich auf bzw. an dem Gewebe befindlichen Feststoffpartikel können aus
einem Material sein, ausgewählt
aus Silikaten, Mineralien, Metalloxiden, Metallpulvern, Kieselsäuren und/oder
Polymeren. Besonders bevorzugt können
diese Feststoffpartikel Silikate, insbesondere dotierte oder pyrogene Silikate,
Mineralien, Metalloxide, insbesondere Titanoxid oder Zirkonoxid,
Aluminiumoxid, Kieselsäuren, insbesondere
Aerosile, oder pulverförmige
Polymere, wie z. B. sprühgetrocknete
und agglomerierte Emulsionen oder cryogemahlenes PTFE, aufweisen bzw.
sein. Solche Feststoffpartikel weisen vorzugsweise zumindest eine
Verbindung, ausgewählt
aus pyrogener Kieselsäuren,
Fällungskieselsäuren, Aluminiumoxid,
Siliziumdioxid, pyrogenen und/oder dotierten Silikaten oder pulverförmige Polymeren
auf. Ganz besonders bevorzugt können
diese hydrophoben Feststoffpartikel Kieselsäuren sein.
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Bevorzugt
weist das Gewebe des Abscheideelements des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders
Feststoffpartikel auf, die hydrophobe Eigenschaften aufweisen. Diese
hydrophobe Eigenschaft dieser Feststoffpartikel kann durch das verwendete
Material der Feststoffpartikel inhärent vorhanden sein, wie beispielsweise
beim Polytetrafluorethylen (PTFE). Die Feststoffpartikel können jedoch
auch nach einer geeigneten Behandlung hydrophobe Eigenschaften aufweisen,
wie z. B. nach einer Behandlung mit zumindest einer Verbindung aus
der Gruppe der Fluoralkylsilane, der Alkylsilane, der Perfluoralkylsilane,
der Paraffine, der Wachse, der Fettsäureester, der funktionalisierten
langkettigen Alkanderivate, Disilazane oder der Alkyldisilazane.
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Als
Feststoffpartikel eignen sich im Besonderen hydrophobierte pyrogene
Kieselsäuren,
sogenannte Aerosile. Beispiele für
hydrophob ausgerüstete
Feststoffpartikel sind z. B. das Aerosil® VPR
411, Aerosil® R202,
Aerosil® VPLE
8241, Aeroxide LE1 oder Aerosil® R
8200. Beispiele für
durch eine Behandlung mit Perfluoralkylsilan und anschließende Temperung
hydrophobierbarer Feststoffpartikel sind z. B Aeroperl® 90/30,
Sipernat® Kieselsäure 350,
Aluminiumoxid® C,
vanadiumdotiertes Zirkoniumsilikat oder Aeroperl® P
25/20.
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Der
erfindungsgemäße Flüssigkeitspartikelabscheider
weist bevorzugt Abscheideelemente mit einem Gewebe aus Polymerfasern
auf, die an ihrer Oberfläche
Feststoffpartikel mit hydrophoben Eigenschaften und einer unregelmäßige Feinstruktur
im Nanometerbereich an der Partikeloberfläche aufweisen. Eine detaillierte
Beschreibung solcher Polymerfasern und deren Herstellung ist Gegenstand
der Patentanmeldung
DE 10 29
116 .
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Die
Feststoffpartikel auf bzw. in der Polymerfaseroberfläche des
Gewebes der erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders
weisen vorzugsweise Abstände
im Bereich des von 0- bis 10-fachen Partikeldurchmessers, insbesondere
im Bereich des von 2- bis 3-fachen
Partikeldurchmessers auf. Vorzugsweise weisen diese Feststoffpartikel
eine durchschnittliche Eindringtiefe in die Polymerfasern von maximal
der Hälfte
des Partikeldurchmessers, besonders bevorzugt eine durchschnittliche
Eindringtiefe von maximal einem Drittel des Partikeldurchmessers
auf.
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Das
Gewebe des Abscheideelements des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders weist
vorzugsweise Polymerfasern aus thermoplastischen Kunststoffen auf.
Die Polymerfasern können nahezu
aus allen polymeren Materialien bestehen, solange diese Materialien
dem Spinnen aus der Schmelze oder dem Trockenspinnen zugänglich sind.
Vorzugsweise weist das Gewebe Polymerfasern aus einem Material,
ausgewählt
aus Polycarbonaten, Polymethylmethacrylaten, Polyamiden, insbesondere
PA66, PA12, PA11, PA6, Polykondensat aus 1,12-Decandisäure und
trans,trans-Diaminodicyclohexylmethan (70% trans), aromatische Polyamide, wie
z. B. polykondensierte Polyamide aus Terephthalsäure mit einem 1:1-Gemisch aus
2,2,4- und 2,4,4-Trimethylhexamethylendiamin, PVC, Polyethylenen,
Polypropylenen, Polystyrolen, Polyestern, wie z. B. Diolen, Polyethersulfonen
oder Polyalkylenterphthalaten, wie z. B. Polyethylenterephthalat (PET),
Polybutylenterephthalat (PBT), Cellulosetriacetat, Acrylfasern aus
mindestens 85% Acrylnitril mit z. B. 2-Vinylpyridin, N-Vinylpyrrolidin,
Vinylacetat, Methallylsulfonsäure
oder ähnlichem
copolymerisiert sowie deren Gemische oder Copolymere oder Modacrylfasern,
die definitionsgemäß von 35
% bis 84 % aus Acrylnitril, meist mit Vinylchlorid oder Vinylidenchlorid
als Copolymer bestehen, auf.
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Die
Polymerfasern des Gewebes im Abscheideelement des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders,
die an bzw. in ihrer Oberfläche Feststoffpartikel
aufweisen, weisen vorzugsweise eine Dehnbarkeit und eine Festigkeit
auf, die denen von Polymerfasern, die in ihrer Oberfläche keine
Partikel aufweisen, ähneln
oder gleichen. Bevorzugt weisen diese Polymerfasern einen Durchmesser
von 50 μm
bis 400 μm,
besonders bevorzugt einen Durchmesser von 75 μm bis 250 μm auf.
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Besonders
bevorzugt weist der erfindungsgemäße Flüssigkeitspartikelabscheider
Abscheideelemente mit einem hydrophoben, nanostrukturierten Gewebe
auf, das aus einem Verbundwerkstoff auf Basis eines mit einer Vielzahl
von Öffnungen
versehenen Substrats mit einer auf und in diesem Substrat befindlichen
porösen
anorganischen Beschichtung besteht, wobei die innere und/oder äußere Oberflächen des
Verbundwerkstoffes zumindest teilweise eine Struktur aus Erhebungen
mit einer mittleren Höhe
der Erhebungen von 1 nm bis 100 μm
und einem mittleren Abstand der Erhebungen voneinander von 1 nm
bis 100 μm,
vorzugsweise mit einer mittleren Höhe der Erhebungen von 50 nm
bis 4 μm und/oder
einem mittleren Abstand von 50 nm bis 4 μm, die durch hydrophobe Feststoffpartikel
gebildet werden, aufweist.
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Unter
den inneren Oberflächen
dieses Verbundwerkstoffes werden die Oberflächen der Poren, insbesondere
der offenen Poren des Verbundwerkstoffes verstanden. Die äußeren Oberflächen stellen die
Außenflächen des
Verbundwerkstoffes dar. Handelt es sich bei dem Verbundwerkstoff
um eine flächige
Membran bzw. ein flächiges
Gebilde, so kann eine Seite (Oberfläche), beide Seiten oder alle
Seiten des Verbundwerkstoffes und die inneren Oberflächen ganz
oder teilweise mit einer entsprechenden Struktur aus Erhebungen
ausgerüstet
sein. Vorzugsweise sind sowohl die inneren als auch die äußeren Oberflächen des
Verbundwerkstoffes mit einer Struktur aus Erhebungen im genannten
Bereich ausgerüstet.
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Ganz
besonders bevorzugt weisen die Oberflächen des Verbundwerkstoffes,
der als Gewebe im Abscheideelement des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders
genutzt wird, Strukturen mit Erhebungen mit einer mittleren Höhe von 0,3
bis 1 μm
und einem mittleren Abstand von 0,3 bis 1 μm auf. Unter dem mittleren Abstand
der Erhebungen wird im Sinne der vorliegenden Erfindung der Abstand
der höchsten
Erhebung einer Erhebung zur nächsten höchsten Erhebung
verstanden. Hat eine Erhebung die Form eines Kegels, so stellt die
Spitze des Kegels die höchste
Erhebung der Erhebung dar. Handelt es sich bei der Erhebung um einen
Quader, so stellt die oberste Fläche
des Quaders die höchste
Erhebung der Erhebung dar. Die mittlere Breite der Erhebungen beträgt vorzugsweise
von 1 nm bis 100 μm,
bevorzugt von 50 nm bis 4 μm
und ganz besonders bevorzugt 0,3 bis 1 μm. Die mittlere Breite der Erhebungen wird
in halber Höhe
der Erhebungen gemessen und über
die kleinste und größte Breite
gemittelt. Die mittlere Breite eines Kegels oder eines Zylinders
entspricht somit dem Durchmesser des Zylinders bzw. Kegels in halber
Höhe. Die
mittlere Breite eines Würfels
ergibt sich als das Mittel aus Länge
der Seitenfläche
plus Länge
der Flächendiagonalen.
Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Oberfläche des
Verbundwerkstoffes im Abscheideelements Feststoffpartikel in einem
Abstand im Bereich von 0- bis 10-fachen, insbesondere im Bereich
von 0- bis 3-fachen Partikeldurchmessern zueinander aufweist.
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In 1 wird der Unterschied der
Erhebungen, die durch die Feststoffpartikel gebildet werden, und
die Erhebungen, die durch die Feinstruktur gebildet werden, schematisch
verdeutlicht. Die Figur zeigt die Oberfläche eines Verbundwerkstoffes
X, der Feststoffpartikel P aufweist (Zur Vereinfachung der Darstellung
ist nur ein Feststoffpartikel abgebildet). Die Erhebung, die durch
den Feststoffpartikel selbst gebildet wird, weist ein Aspektverhältnis von
ca. 0,71 auf, berechnet als Quotient aus der maximalen Höhe des Partikels
mH, die 5 beträgt,
da nur der Teil des Feststoffpartikels einen Beitrag zur Erhebung
leistet, der aus der Oberfläche
des Verbundwerkstoffes X herausragt, und der maximalen Breite mB,
die im Verhältnis
dazu 7 beträgt.
Eine ausgewählte
Erhebung der Erhebungen E, die durch die Feinstruktur der Feststoffpartikel
auf den Partikeln vorhanden sind, weist ein Aspektverhältnis von
2,5 auf, berechnet als Quotient aus der maximalen Höhe der Erhebung
mH', die 2,5 beträgt und der
maximalen Breite mB',
die im Verhältnis
dazu 1 beträgt.
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Als
Verbundwerkstoff für
das Gewebe des Abscheideelements in dem erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders
eignen sich vorzugsweise Verbundwerkstoffe, die auf einem porösen Substrat
eine poröse
anorganische Beschichtung, insbesondere Membrane, wie z. B. keramische
Membranen oder Hybridmembrane, aufweisen. Bevorzugte Verbundwerkstoffe
sind z. B. solche, wie sie in den Dokumenten WO 99/15262, WO 99/62620
WO 99/62624, WO 02/47801 und WO 02/47802, auf die ausdrücklich verwiesen
wird, beschrieben werden. Bevorzugte Verbundwerkstoffe weisen als
Substrat gewebte und/oder ungewebte Fasern oder Filamente von Metallen,
Naturfasern, Glasern, Keramiken oder Polymeren auf. Das Fasern oder
Filamente aufweisende Substrat kann z. B. ein Gewebe, Gewirke und/oder
Vlies sein. Besonders bevorzugte Verbundwerkstoffe weisen ein Substrat
auf, das ausgewählt ist
aus Polymerfaservliesen, Metalldrahtgeweben oder Glasfasergeweben.
Ganz besonders bevorzugte Verbundwerkstoffe weisen ein Polymervlies
auf. Die Polymerfasern sind dabei bevorzugt ausgewählt aus
Polyacrylnitril, Polyamiden, Polyimiden, Polyacrylaten, Polytetrafluorethylen,
Polyester, wie z. B. Polyethylenterephthalat, und/oder Polyolefinen,
wie z. B. Polypropylen, Polyethylen, oder Mischungen dieser Polymere.
Besonders bevorzugt weist das Substrat des eingesetzten Verbundwerkstoffes
eine Dicke von weniger als 200 μm
auf. Es kann besonders vorteilhaft sein, wenn der erfindungsgemäße Verbundwerkstoff
ein Substrat aufweist, welches eine Dicke von 25 bis 100 μm und besonders
bevorzugt von 30 bis 70 μm
aufweist.
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Bevorzugt
weist der Verbundwerkstoff in dem Abscheideelement des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders
eine Porosität
von 10 % bis 70 %, bevorzugt von 20 % bis 60 % und besonders bevorzugt
von 30 % bis 50 % auf. Diese Verbundwerkstoffe weisen vorzugsweise
eine mittlere Porengröße von 5
bis 5000 nm, besonders bevorzugt von 10 bis 1000 nm und ganz besonders
bevorzugt von 100 bis 800 nm auf. Die Bestimmung der mittleren Porengröße und der
Porosität
mittels Quecksilberporosimetrie kann z. B. mit einem Porosimeter 4000
von Carlo Erba Instruments erfolgen. Zur Methode der Quecksilberporosimetrie
sei auf die Washburn-Gleichung (E. W. Washburn, "Note on a Method of Determining the
Distribution of Pore Sizes in a Porous Material," Proc. Natl. Acad. Sci., 7, 115–16 (1921))
sowie dieses Zitat aufgreifende Veröffentlichungen verwiesen.
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Diese
Verbundwerkstoffe in den Abscheideelementen des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders
weisen vorzugsweise eine besonders hohe Hydrophobizität auf. Als
Maß für die Hydrophobizität der erfindungsgemäßen Verbundwerkstoffe
kann dabei z. B. die Höhe
einer Wassersäule, die
auf diesen Verbundwerkstoffen aufgebaut werden kann, herangezogen
werden. Die Höhe
der Wassersäule
ist dabei nicht nur von der Hydrophobizität sondern auch von der Porosität des Verbundwerkstoffes
abhängig.
Bevorzugte Verbundwerkstoffe zeichnen sich dadurch aus, dass aus
diesen eine Wassersäule
gem. DIN EN13562 von vorzugsweise zumindest 4 cm, bevorzugt von
zumindest 10 cm, besonders bevorzugt von zumindest 50 cm und ganz besonders
bevorzugt von zumindest 100 cm Höhe aufgebaut
werden kann.
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Der
erfindungsgemäße Flüssigkeitspartikelabscheider
kann vorzugsweise zur Abtrennung von Flüssigkeitspartikeln in Tropfenform,
somit einer Partikelgröße von kleiner
50 μm, bevorzugt
jedoch für Aerosole
mit einer Partikelgröße von kleiner
30 μm, besonders
bevorzugt von kleiner 20 μm
verwendet werden.
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Typische
Einsatzgebiete des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders
sind das Abscheiden von diversen Säureaerosole in Anlagen und
Verfahren der chemischen Industrie, als Abscheider über Biowäschern oder
Biogasanlagen. Insbesondere bei der Verwendung des erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheiders über Biowäschern bzw.
Biogasanlagen kann es vorteilhaft sein, den erfindungsgemäßen Flüssigkeitspartikelabscheider
mit einer zusätzlichen
kontaktbioziden Ausrüstungen,
wie sie beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung
DE 101 39 574 beschrieben
ist. Für die
Entfernung und Rückgewinnung
von Ölnebel
an Turbinen oder Verdichteranlagen ist es vorteilhaft die nanostrukturierte
Gewebeoberfläche
oleophob auszurüsten.
Derartige Verfahren bedienen sich in der Regel der perfluorierter
Oberflächenchemie
und sind beispielsweise in der Produktbeschreibung für Dynasyian
® F8800
der Degussa AG beschrieben.