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Die
Erfindung umfasst ein chirurgisches Instrument gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Aus
der
DE 199 49 422
A1 ist ein gattungsgemäßes chirurgisches
Instrument bekannt. Der bei dem bekannten Instrument zum Einsatz
kommende Verriegelungsmechanismus besteht aus einem verschwenkbar
gelagerten Riegel mit einer Nase, einer mit dem Riegel zusammenwirkenden
Feder und einem Begrenzungselement. Durch die Vielzahl von Einzelteilen
ist der Verriegelungsmechanismus zum einen teuer in der Herstellung,
verschleißanfällig und schwer
zu reinigen.
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Bei
dem aus der
DE 299
22 271 U1 bekannten Instrument ist ein Anschlagelement
vorgesehen, welches über
eine Schraube mit dem beweglichen Handgriff verbunden ist. Auf das
Anschlagelement wirkt eine Feder, die das Anschlagelement in seiner Verriegelungsposition
hält. Um
den Schieber in die Reinigungsposition zu verbringen, muss das Anschlagelement
um die Schraube verschwenkt werden. Auch der Aufbau dieses bekannten
Instrumentes ist kompliziert und erfordert eine Vielzahl von Einzelteilen.
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Weitere
chirurgische Instrumente sind zum Beispiel bekannt durch namhafte
Firmen wie Aesculap AG Tuttlingen. Bei diesen chirurgischen Instrumenten
handelt es sich um Stanzen.
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Diese
chirurgischen Instrumente zeichnen sich durch folgende Anforderungen
aus. Sie werden bei chirurgischen Eingriffen eingesetzt um Gewebe, Knochen
und Verknorpelungen am menschlichen Körper zu entfernen. Diese Vorrichtungen
weisen ein Hauptteil mit einem starren Griffteil, zumindest ein dazu
bewegbares Bauteil, den sogenannten Schieber und ein bewegbares
vorderes mit dem Hauptteil verbundenes Griffteil. Durch zwei zwischen
den Griffteilen angebrachten Federn wird erreicht, dass die Stanze
vor dem chirurgischen Eingriff immer geöffnet bleibt und nach Betätigen immer
wieder in diesen Zustand zurückkehrt.
Beim Schließen
werden vorderes Griffteil durch Zusammendrücken, sowie der sogenannte
Schieber gleichzeitig nach vorne zum Hauptteil an die Schräge bis zum
Anschlag bewegt. Durch leichten Druck im vollkommen geschlossenen
Zustand wird ein Entfernen des dazwischenliegenden Gewebes oder
Knochen erreicht. Nach dem Operationseinsatz müssen diese chirurgischen Instrumente gereinigt
und sterilisiert werden, um der Übertragung von
Infektionen, Krankheiten und dergleichen, bei weiteren Eingriffen
zu vermeiden. Weiterhin dient eine Reinigung dem Erhalt der Funktion
und der Qualität
des chirurgischen Instrumentes.
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Diese
Instrumente weisen jedoch den Nachteil auf, dass der bewegbare Schieber
nicht vom Hauptteil lösbar
ist, so dass sich im Bereich der Führungsflächen zwischen dem bewegbaren
Schieber, sowie dem starren Hauptteil Infektionsherde bilden können, da
diese Stellen beim Reinigen und Sterilisieren nicht vollkommen erreicht
werden.
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Aus
der
DE 43 16 769 C1 sind
chirurgische Instrumente bekannt, bei denen zum Zweck der Reinigung
und Sterilisation das bewegbare Teil vom Hauptteil vollständig gelöst und entfernt
werden kann. Hauptteil und Schieber sind zueinander gekennzeichnet,
um eine anschließende
und fehlerfreie Montage zu ermöglichen.
Da bei einem chirurgischen Eingriff auch mehrere Stanzen im Operationsbesteck zum
Einsatz kommen können,
ist eine Kennzeichnung zwingend erforderlich. Würde beispielsweise ein falscher
Schieber auf ein Hauptteil montiert werden, wäre eine Ästhetik und vor allen Dingen
eine Funktion der Stanze nicht mehr gewährleistet.
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Der
Erfindung liegt aus den vorgenannten Details die Aufgabe zugrunde,
ein vereinfachtes, aus wenigen Einzelheiten bestehendes, chirurgisches
Instrument zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Eine
Weiterbildung ist im Patentanspruch zwei angegeben.
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Durch
die erfindungsgemäße Anordnung
einer Anschlagfeder, die fest mit dem Hauptteil verbunden ist, kann
ermöglicht
werden, dass das chirurgische Instrument zur Sterilisation und Reinigung
zumindest hinsichtlich des Hauptteils und des bewegbaren Schiebers
in einfacher Weise getrennt zueinander anorelenbar ist, wobei das
Instrument als eine Einheit erhalten bleibt.
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Durch
diese Anschlagfeder kann ein aufwendiger Zuordnungsprozess nach
Sterilisation und Reinigung verhindert werden. Dadurch kann weiterhin ein
chirurgisches Instrument geschaffen werden, welches die hygienischen
und handhabungsfreundlichen Anforderungen erfüllt.
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Durch
vollkommenen Erhalt der Ästhetik,
der Baumaße
sowie der Grundfunktion des chirurgischen Instrumentes nach Ausgestaltung
der Erfindung, ist eine Umgewöhnung
für den
Chirurgen zum Standard-Instrument nicht von Nöten. Eine sehr einfache Handhabung
ist des weiteren für
die Überführung des beweglichen
Teiles zum Hauptteil in eine Reinigungsposition ermöglicht.
Derartige chirurgische Instrumente können für sämtliche medizinische Bereiche einsetzbar
sein.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
kann für
sämtliche
chirurgische Instrumente vorgesehen sein, bei denen mindestens ein
bewegbares Teil und ein Hauptteil zum Einsatz kommen und die für die Sterilisation
und Reinigung zumindest teilweise zerlegbar vorzusehen sind.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Anschlagfeder einmal die Funktion der Sicherung bei Gebrauch
und Betätigen
des chirurgischen Instruments bewahrt und zum anderen, eine Zerlegung
nach Gebrauch gewährleistet.
Durch Betätigen
beider Griffteile wird durch das Eindrücken der Anschlagfeder erreicht, dass
sich der bewegbare Schieber im vorderen Bereich aus der Führung am
Hauptteil löst.
Dieses wird durch eine besondere Ausfräsung der Führung am Hauptteil ermöglicht.
Durch die bestehende Fixierung am bewegbaren Schieber mittels einer
Schraube ist gewährleistet,
dass sich Hauptteil und Schieber nicht voneinander trennen. Das
chirurgische Instrument ist nun geöffnet zum Sterilisations- und
Reinigungsprozess. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass der bewegbare Schieber ohne großen Aufwand
wieder in die Arbeitsposition zu bringen ist. Durch leichten Druck auf
den bewegbaren Schieber im vorderen Bereich zum Hauptteil hin wird
erreicht, dass das bewegte Teil nun in die Führung des Hauptteil eingebracht werden
kann.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
die Anschlagfeder mittels einer Schraube am vorderen Griffteil des
chirurgischen Instrumentes zu fixieren. Die Anschlagfeder ist nach
dieser Befestigungsart als Einzelteil benannt.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
die Anschlagfeder aus einem gesonderten vorderen Griffrohling aus dem
Vollmaterial heraus zu fräsen.
Vorderes Griffteil und Anschlagfeder gehen somit eine Symbiose ein und
bilden ein gesamtes Funktionsteil.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
die Anschlagfeder mittels Laserschweißen auf das speziell dazu vorgefräste vordere
Griffteil aufzubringen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
durch Hartlöten die
Anschlagfeder auf das vorgefräste
vordere Griffteil aufzubringen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
die Anschlagfeder auf das vordere Griffteil durch Schutzgasschweißen aufzubringen.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
verschiedene auswechselbare Formen der Anschlagfeder, je nach Kundenwunsch,
in das vordere bewegbare Griffteil durch vorgenannte Befestigungsarten
aufzubringen.
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Dieses
ist zwingend erforderlich, da die Chirurgen sehr oft Instrumente
benötigen,
die perfekt auf die persönliche
Ergonomie Ihrer Hände
und Finger abgestimmt sind, damit die Chirurgen somit ein Höchstmaß an Sicherheit
bei der Operation gewährleisten
können.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den weiteren
Ansprüchen näher erläutert.
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Anhand
der nachfolgenden Zeichnungen und Abbildungen sind vorteilhafte
Ausgestaltungsformen näher
beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform in einer Ausgangsposition,
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2 eine
schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform in geöffneter Position,
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3 eine
schematische Seitenansicht und Draufsicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform als
Einzelbauteil der Anschlagfeder im Maßstab 3:1,
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4 eine
schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform mit Funktionspfeilen,
gekennzeichnet von 1-4, die ein genauen Handhabungsablauf bei Gebrauch
darstellt.
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Eine
erste erfindungsgemäße Ausführungsform
eines chirurgischen Instrumentes 5 Ist in 1 bis 4 dargestellt.
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Bei
diesem chirurgischen Instrument handelt es sich hier beispielsweise
um eine sogenannte Stanze, diese wird bei chirurgischen Eingriffen
zur Entfernung von Gewebe und Verknorpelungen und Knochen eingesetzt.
Die Erfindung ist nicht nur auf diese abgebildete Stanze beschränkt, sondern
kann auf alle artverwandte Instrumente übertragen werden, an welche
die selben Anforderungen hinsichtlich der Sterilisation, des Einsatzgebietes
und der Reinigung sowie der Zuordnung von Bauteilen aufweist. Das
chirurgische Instrument gemäß 1 weist
ein Hauptteil 6 auf, welches ein bewegbares Teil 7 den sog.
Schieber, der relativ zum Hauptteil verschiebbar ist, aufnimmt.
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Angeordnet
an dem Hauptteil 6 ist ein Handgriffteil 8 das
relativ bewegbar zum Hauptteil 6 ist. Das Hauptteil 6 geht
in ein feststehendes Griffteil 9 des bewegbaren Handgriffteils 8 über und
weist im Übergangsbereich 10 vom
Hauptteil 6 zum feststehenden Griffteil 9 eine
Drehachse 11 auf, um welche ein betätigbares Handgriffteil 8 schwenkbar
nach vorne und hinten angeordnet ist.
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Das
betätigbare
Handgriffteil 8 wird durch zwei Federelemente 12 und 13 über die
Drehachse 11 in eine Ausgangsposition 14 gebracht.
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In
dieser Ausgangsposition 14 sind die Schneidelemente 15 und 16 zueinander
durch die Geometrie der Drehachse 11 und der Schieberschraube 17 beabstandet,
wobei dieser Abstand durch den maximalen Weg eines Arbeitshubes
bestimmt wird.
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Diese
Ausgangsposition 14 wird durch die am bewegbaren vorderem
Handgriffteil 8 angebrachte Anschlagfeder 18 nach
hinten begrenzt und gesichert.
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Durch
eine Ausfräsung 19 am
Hauptteil 6 wird verhindert, dass sich das chirurgische
Instrument 5 im Arbeitsprozess selbsttätig öffnen kann. Die Gesamtlänge der
Anschlagfeder 18 im Verhältnis zur Ausfräsung am
Hauptteil 6 bestimmt somit die Hublänge der Ausgangsposition 14.
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Ist
nach dem Arbeitsprozess vorgesehen das chirurgische Instrument 5 zu öffnen, um
nun eine Reinigung und Sterilisation vorzunehmen, wird das vordere
bewegbare Handgriffteil 8, gemäß 4 geschlossen
dargestellt, nun betätigt
(Pfeil 1) und um die Drehachse 11 geschwenkt,
wobei gleichzeitig das bewegbare Teil 7 nach links (Pfeil 3a)
in eine Schließstellung 20 gerät.
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Die
Schneidelemente 15 und 16 haben sich nun axial
aufeinander zu bewegt und die Hublänge der Ausgangsposition 14 auf
ein Nullmaß verkürzt.
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In 4 ist
der Arbeitshub beendet dargestellt und das chirurgische Instrument
nun geschlossen. Das zu entfernende Gewebe, Verknorpelungen oder
Knochen ist nun innerhalb der Schneidelemente 15 und 16 in
den dazu vorgesehenen Hohlräumen eingeschlossen
und kann entfernt werden.
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Nachdem
dieser Arbeitsprozess beendet ist, kann durch Betätigen des
vorderen bewegbaren Handgriffteiles 8 (Pfeil 1b)
und gleichzeitiges Eindrücken
der Anschlagfeder 18 (Pfeil 2) nun durch die Funktion
der Federelemente 12 und 13 eine vollständige Öffnungsposition
erreicht werden. (Pfeil 3b)
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Durch
gemäß in 2 dargestellte
Beschaffenheit des Federelementes 12, das am bewegbaren vorderen
Handgriffteil angebracht ist und des am Hauptteil 6 angebrachten
Federelementes 13, ist eine Sicherung und optimale Funktion 27 gewährleistet.
Es greift das bekannte Nut- und -Federprinzip.
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Der
relativ zum Hauptteil hin bewegbare Schieber 7 klinkt sich
nun, dargestellt gemäß 2 aus
der Führung 21 aus,
bewirkt durch die Funktion der Anschlagfeder 18, die in
eine Verriegelungsposition 23 durch das Eindrücken (Pfeil 2)
erreicht hat. Die besondere Ausfertigung 24 der Anschlagfeder 18 im
oberen Bereich, dargestellt in 3 hat bewirkt, dass
sich diese Anschlagfeder in den ausgefrästen Schlitz, der Funktionsgemäß zur Aufnahme
des bewegbaren Handgriffteils 8 dient, des Hauptteils 6 eingerastet
und verriegelt 23 hat.
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Durch
die Beschaffenheit und Form des Führungselementes 22 am
relativ zum Hauptteil 6 hin bewegbarem Schieber 7 ist
erreicht worden, das sich der bewegbare Schieber 7 und
das Hauptteil 6 nun voneinander gelöst und eine Öffnungsposition 25 erreicht
hat. Der relativ bewegbare Schieber 7 und das Hauptteil 6 sind
durch die Schieberschraube 17 dennoch um eine Drehachse 26 fixiert
und gesichert, ermöglicht
durch die Funktion der Schieberschraube 17.
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In
Abhängigkeit
der Ausbildung des chirurgischen Instrumentes 5 kann auch
die Anschlagfeder 18 angepasst und dementsprechend ausgebildet sein.
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Um
eine optimale Geometrie aller Bauteile am chirurgischen Instrument 5 für die Reinigungs- und
-Sterilisationsposition zu erreichen, ist es zwingend erforderlich,
dass sich der relativ zum Hauptteil 6 hin bewegbare Schieber,
vom Hauptteil 6 nach oben hin abhebt und gemäß 2 abgebildet,
einen durch die Öffnungsposition 28 erreichten
Mindestwinkel einhält.
Durch die bauartbedingten sehr kleinen Ausfräsungen der Führung am
Hauptteil 6 und dem relativ zum Hauptteil 6 bewegbaren
Schieber 7, ist diese Öffnungsposition 28 Grundvoraussetzung
dafür,
dass sich sämtliche
Verunreinigungen und Bakteriennester in diesen Bereichen 21 und 22 bestmöglich reinigen
und sterilisieren lassen.
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Die Öffnungsposition 28 ergibt
sich aus dem Verhältnis
des relativ bewegbaren Schiebers 7, dem Hauptteil 6 und
dem vorderen bewegbaren Handgriffteiles 8, alle drei Bauteile
fixiert durch die in der Drehachse 11 befindlichen Schlussschraube 30.
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Alternativ
zu den in den 1 bis 4 dargestellten
chirurgischen Elementen, die als oben-schneidende Instrumente oder
auch Stanzen bezeichnet werden, können auch für unten-schneidende Instrumente
oder Stanzen vorgesehen sein.
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Die
Schneiden 15 und 16 sind spiegelbildlich zu den
Führungsebenen
des Hauptteils 6 und des relativ dazu bewegbaren Schiebers 7 vorgesehen.
Diese Ausführungsformen
können
ebenso erfindungsgemäß ausgebildet
sein.
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Jegliche
Abwandlung oder ergänzende
Maßnahmen
am chirurgischen Instrument 5, die eine Änderung
der Baumaße,
der Ästhetik
sowie der Ergonomie des chirurgischen Instrumentes 5 zur
Folge hätten,
um von den erfindungsgemäßen Vorteilen
Gebrauch zu machen, sind ebenfalls erfindungsgemäß umfasst.