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DE10323958B4 - Chirurgisches Instrument - Google Patents

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DE10323958B4
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Abstract

Chirurgisches Instrument (5) mit einem Hauptteil (6) mit einem feststehenden Handgriffteil (9), sowie mit einem beweglichen Handgriffteil (8), wobei das bewegliche Handgriffteil (8) um eine Drehachse (11) verschwenkbar am Hauptteil (6) gelagert ist, und mit einem relativ zum Hauptteil (6) verschiebbaren Schieber (7), der gelenkig mit dem beweglichen Handgriffteil (8) verbunden ist, wobei der Schieber (7) in einer Arbeitsposition in einer Führung (21) am Hauptteil (6) geführt ist und in einer Reinigungsposition aus der Führung (21) gelöst ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem beweglichen Handgriffteil (8) eine Anschlagfeder (18) vorgesehen ist, die den maximalen Arbeitshub des Schiebers (7) in seiner Arbeitsposition nach hinten durch Anschlagen an dem Hauptteil (6) begrenzt, und dass zum Verbringen des Schiebers (7) in die Reinigungsposition ein Druck auf die Anschlagfeder (18) ausgeübt wird, wodurch die Anschlagfeder (18) in einen Schlitz am Hauptteil (6) eindringt.

Description

  • Die Erfindung umfasst ein chirurgisches Instrument gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 199 49 422 A1 ist ein gattungsgemäßes chirurgisches Instrument bekannt. Der bei dem bekannten Instrument zum Einsatz kommende Verriegelungsmechanismus besteht aus einem verschwenkbar gelagerten Riegel mit einer Nase, einer mit dem Riegel zusammenwirkenden Feder und einem Begrenzungselement. Durch die Vielzahl von Einzelteilen ist der Verriegelungsmechanismus zum einen teuer in der Herstellung, verschleißanfällig und schwer zu reinigen.
  • Bei dem aus der DE 299 22 271 U1 bekannten Instrument ist ein Anschlagelement vorgesehen, welches über eine Schraube mit dem beweglichen Handgriff verbunden ist. Auf das Anschlagelement wirkt eine Feder, die das Anschlagelement in seiner Verriegelungsposition hält. Um den Schieber in die Reinigungsposition zu verbringen, muss das Anschlagelement um die Schraube verschwenkt werden. Auch der Aufbau dieses bekannten Instrumentes ist kompliziert und erfordert eine Vielzahl von Einzelteilen.
  • Weitere chirurgische Instrumente sind zum Beispiel bekannt durch namhafte Firmen wie Aesculap AG Tuttlingen. Bei diesen chirurgischen Instrumenten handelt es sich um Stanzen.
  • Diese chirurgischen Instrumente zeichnen sich durch folgende Anforderungen aus. Sie werden bei chirurgischen Eingriffen eingesetzt um Gewebe, Knochen und Verknorpelungen am menschlichen Körper zu entfernen. Diese Vorrichtungen weisen ein Hauptteil mit einem starren Griffteil, zumindest ein dazu bewegbares Bauteil, den sogenannten Schieber und ein bewegbares vorderes mit dem Hauptteil verbundenes Griffteil. Durch zwei zwischen den Griffteilen angebrachten Federn wird erreicht, dass die Stanze vor dem chirurgischen Eingriff immer geöffnet bleibt und nach Betätigen immer wieder in diesen Zustand zurückkehrt. Beim Schließen werden vorderes Griffteil durch Zusammendrücken, sowie der sogenannte Schieber gleichzeitig nach vorne zum Hauptteil an die Schräge bis zum Anschlag bewegt. Durch leichten Druck im vollkommen geschlossenen Zustand wird ein Entfernen des dazwischenliegenden Gewebes oder Knochen erreicht. Nach dem Operationseinsatz müssen diese chirurgischen Instrumente gereinigt und sterilisiert werden, um der Übertragung von Infektionen, Krankheiten und dergleichen, bei weiteren Eingriffen zu vermeiden. Weiterhin dient eine Reinigung dem Erhalt der Funktion und der Qualität des chirurgischen Instrumentes.
  • Diese Instrumente weisen jedoch den Nachteil auf, dass der bewegbare Schieber nicht vom Hauptteil lösbar ist, so dass sich im Bereich der Führungsflächen zwischen dem bewegbaren Schieber, sowie dem starren Hauptteil Infektionsherde bilden können, da diese Stellen beim Reinigen und Sterilisieren nicht vollkommen erreicht werden.
  • Aus der DE 43 16 769 C1 sind chirurgische Instrumente bekannt, bei denen zum Zweck der Reinigung und Sterilisation das bewegbare Teil vom Hauptteil vollständig gelöst und entfernt werden kann. Hauptteil und Schieber sind zueinander gekennzeichnet, um eine anschließende und fehlerfreie Montage zu ermöglichen. Da bei einem chirurgischen Eingriff auch mehrere Stanzen im Operationsbesteck zum Einsatz kommen können, ist eine Kennzeichnung zwingend erforderlich. Würde beispielsweise ein falscher Schieber auf ein Hauptteil montiert werden, wäre eine Ästhetik und vor allen Dingen eine Funktion der Stanze nicht mehr gewährleistet.
  • Der Erfindung liegt aus den vorgenannten Details die Aufgabe zugrunde, ein vereinfachtes, aus wenigen Einzelheiten bestehendes, chirurgisches Instrument zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Eine Weiterbildung ist im Patentanspruch zwei angegeben.
  • Durch die erfindungsgemäße Anordnung einer Anschlagfeder, die fest mit dem Hauptteil verbunden ist, kann ermöglicht werden, dass das chirurgische Instrument zur Sterilisation und Reinigung zumindest hinsichtlich des Hauptteils und des bewegbaren Schiebers in einfacher Weise getrennt zueinander anorelenbar ist, wobei das Instrument als eine Einheit erhalten bleibt.
  • Durch diese Anschlagfeder kann ein aufwendiger Zuordnungsprozess nach Sterilisation und Reinigung verhindert werden. Dadurch kann weiterhin ein chirurgisches Instrument geschaffen werden, welches die hygienischen und handhabungsfreundlichen Anforderungen erfüllt.
  • Durch vollkommenen Erhalt der Ästhetik, der Baumaße sowie der Grundfunktion des chirurgischen Instrumentes nach Ausgestaltung der Erfindung, ist eine Umgewöhnung für den Chirurgen zum Standard-Instrument nicht von Nöten. Eine sehr einfache Handhabung ist des weiteren für die Überführung des beweglichen Teiles zum Hauptteil in eine Reinigungsposition ermöglicht. Derartige chirurgische Instrumente können für sämtliche medizinische Bereiche einsetzbar sein.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung kann für sämtliche chirurgische Instrumente vorgesehen sein, bei denen mindestens ein bewegbares Teil und ein Hauptteil zum Einsatz kommen und die für die Sterilisation und Reinigung zumindest teilweise zerlegbar vorzusehen sind.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Anschlagfeder einmal die Funktion der Sicherung bei Gebrauch und Betätigen des chirurgischen Instruments bewahrt und zum anderen, eine Zerlegung nach Gebrauch gewährleistet. Durch Betätigen beider Griffteile wird durch das Eindrücken der Anschlagfeder erreicht, dass sich der bewegbare Schieber im vorderen Bereich aus der Führung am Hauptteil löst. Dieses wird durch eine besondere Ausfräsung der Führung am Hauptteil ermöglicht. Durch die bestehende Fixierung am bewegbaren Schieber mittels einer Schraube ist gewährleistet, dass sich Hauptteil und Schieber nicht voneinander trennen. Das chirurgische Instrument ist nun geöffnet zum Sterilisations- und Reinigungsprozess. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der bewegbare Schieber ohne großen Aufwand wieder in die Arbeitsposition zu bringen ist. Durch leichten Druck auf den bewegbaren Schieber im vorderen Bereich zum Hauptteil hin wird erreicht, dass das bewegte Teil nun in die Führung des Hauptteil eingebracht werden kann.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, die Anschlagfeder mittels einer Schraube am vorderen Griffteil des chirurgischen Instrumentes zu fixieren. Die Anschlagfeder ist nach dieser Befestigungsart als Einzelteil benannt.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, die Anschlagfeder aus einem gesonderten vorderen Griffrohling aus dem Vollmaterial heraus zu fräsen. Vorderes Griffteil und Anschlagfeder gehen somit eine Symbiose ein und bilden ein gesamtes Funktionsteil.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, die Anschlagfeder mittels Laserschweißen auf das speziell dazu vorgefräste vordere Griffteil aufzubringen.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, durch Hartlöten die Anschlagfeder auf das vorgefräste vordere Griffteil aufzubringen.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, die Anschlagfeder auf das vordere Griffteil durch Schutzgasschweißen aufzubringen.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, verschiedene auswechselbare Formen der Anschlagfeder, je nach Kundenwunsch, in das vordere bewegbare Griffteil durch vorgenannte Befestigungsarten aufzubringen.
  • Dieses ist zwingend erforderlich, da die Chirurgen sehr oft Instrumente benötigen, die perfekt auf die persönliche Ergonomie Ihrer Hände und Finger abgestimmt sind, damit die Chirurgen somit ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Operation gewährleisten können.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den weiteren Ansprüchen näher erläutert.
  • Anhand der nachfolgenden Zeichnungen und Abbildungen sind vorteilhafte Ausgestaltungsformen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform in einer Ausgangsposition,
  • 2 eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform in geöffneter Position,
  • 3 eine schematische Seitenansicht und Draufsicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform als Einzelbauteil der Anschlagfeder im Maßstab 3:1,
  • 4 eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Ausführungsform mit Funktionspfeilen, gekennzeichnet von 1-4, die ein genauen Handhabungsablauf bei Gebrauch darstellt.
  • Eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform eines chirurgischen Instrumentes 5 Ist in 1 bis 4 dargestellt.
  • Bei diesem chirurgischen Instrument handelt es sich hier beispielsweise um eine sogenannte Stanze, diese wird bei chirurgischen Eingriffen zur Entfernung von Gewebe und Verknorpelungen und Knochen eingesetzt. Die Erfindung ist nicht nur auf diese abgebildete Stanze beschränkt, sondern kann auf alle artverwandte Instrumente übertragen werden, an welche die selben Anforderungen hinsichtlich der Sterilisation, des Einsatzgebietes und der Reinigung sowie der Zuordnung von Bauteilen aufweist. Das chirurgische Instrument gemäß 1 weist ein Hauptteil 6 auf, welches ein bewegbares Teil 7 den sog. Schieber, der relativ zum Hauptteil verschiebbar ist, aufnimmt.
  • Angeordnet an dem Hauptteil 6 ist ein Handgriffteil 8 das relativ bewegbar zum Hauptteil 6 ist. Das Hauptteil 6 geht in ein feststehendes Griffteil 9 des bewegbaren Handgriffteils 8 über und weist im Übergangsbereich 10 vom Hauptteil 6 zum feststehenden Griffteil 9 eine Drehachse 11 auf, um welche ein betätigbares Handgriffteil 8 schwenkbar nach vorne und hinten angeordnet ist.
  • Das betätigbare Handgriffteil 8 wird durch zwei Federelemente 12 und 13 über die Drehachse 11 in eine Ausgangsposition 14 gebracht.
  • In dieser Ausgangsposition 14 sind die Schneidelemente 15 und 16 zueinander durch die Geometrie der Drehachse 11 und der Schieberschraube 17 beabstandet, wobei dieser Abstand durch den maximalen Weg eines Arbeitshubes bestimmt wird.
  • Diese Ausgangsposition 14 wird durch die am bewegbaren vorderem Handgriffteil 8 angebrachte Anschlagfeder 18 nach hinten begrenzt und gesichert.
  • Durch eine Ausfräsung 19 am Hauptteil 6 wird verhindert, dass sich das chirurgische Instrument 5 im Arbeitsprozess selbsttätig öffnen kann. Die Gesamtlänge der Anschlagfeder 18 im Verhältnis zur Ausfräsung am Hauptteil 6 bestimmt somit die Hublänge der Ausgangsposition 14.
  • Ist nach dem Arbeitsprozess vorgesehen das chirurgische Instrument 5 zu öffnen, um nun eine Reinigung und Sterilisation vorzunehmen, wird das vordere bewegbare Handgriffteil 8, gemäß 4 geschlossen dargestellt, nun betätigt (Pfeil 1) und um die Drehachse 11 geschwenkt, wobei gleichzeitig das bewegbare Teil 7 nach links (Pfeil 3a) in eine Schließstellung 20 gerät.
  • Die Schneidelemente 15 und 16 haben sich nun axial aufeinander zu bewegt und die Hublänge der Ausgangsposition 14 auf ein Nullmaß verkürzt.
  • In 4 ist der Arbeitshub beendet dargestellt und das chirurgische Instrument nun geschlossen. Das zu entfernende Gewebe, Verknorpelungen oder Knochen ist nun innerhalb der Schneidelemente 15 und 16 in den dazu vorgesehenen Hohlräumen eingeschlossen und kann entfernt werden.
  • Nachdem dieser Arbeitsprozess beendet ist, kann durch Betätigen des vorderen bewegbaren Handgriffteiles 8 (Pfeil 1b) und gleichzeitiges Eindrücken der Anschlagfeder 18 (Pfeil 2) nun durch die Funktion der Federelemente 12 und 13 eine vollständige Öffnungsposition erreicht werden. (Pfeil 3b)
  • Durch gemäß in 2 dargestellte Beschaffenheit des Federelementes 12, das am bewegbaren vorderen Handgriffteil angebracht ist und des am Hauptteil 6 angebrachten Federelementes 13, ist eine Sicherung und optimale Funktion 27 gewährleistet. Es greift das bekannte Nut- und -Federprinzip.
  • Der relativ zum Hauptteil hin bewegbare Schieber 7 klinkt sich nun, dargestellt gemäß 2 aus der Führung 21 aus, bewirkt durch die Funktion der Anschlagfeder 18, die in eine Verriegelungsposition 23 durch das Eindrücken (Pfeil 2) erreicht hat. Die besondere Ausfertigung 24 der Anschlagfeder 18 im oberen Bereich, dargestellt in 3 hat bewirkt, dass sich diese Anschlagfeder in den ausgefrästen Schlitz, der Funktionsgemäß zur Aufnahme des bewegbaren Handgriffteils 8 dient, des Hauptteils 6 eingerastet und verriegelt 23 hat.
  • Durch die Beschaffenheit und Form des Führungselementes 22 am relativ zum Hauptteil 6 hin bewegbarem Schieber 7 ist erreicht worden, das sich der bewegbare Schieber 7 und das Hauptteil 6 nun voneinander gelöst und eine Öffnungsposition 25 erreicht hat. Der relativ bewegbare Schieber 7 und das Hauptteil 6 sind durch die Schieberschraube 17 dennoch um eine Drehachse 26 fixiert und gesichert, ermöglicht durch die Funktion der Schieberschraube 17.
  • In Abhängigkeit der Ausbildung des chirurgischen Instrumentes 5 kann auch die Anschlagfeder 18 angepasst und dementsprechend ausgebildet sein.
  • Um eine optimale Geometrie aller Bauteile am chirurgischen Instrument 5 für die Reinigungs- und -Sterilisationsposition zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, dass sich der relativ zum Hauptteil 6 hin bewegbare Schieber, vom Hauptteil 6 nach oben hin abhebt und gemäß 2 abgebildet, einen durch die Öffnungsposition 28 erreichten Mindestwinkel einhält. Durch die bauartbedingten sehr kleinen Ausfräsungen der Führung am Hauptteil 6 und dem relativ zum Hauptteil 6 bewegbaren Schieber 7, ist diese Öffnungsposition 28 Grundvoraussetzung dafür, dass sich sämtliche Verunreinigungen und Bakteriennester in diesen Bereichen 21 und 22 bestmöglich reinigen und sterilisieren lassen.
  • Die Öffnungsposition 28 ergibt sich aus dem Verhältnis des relativ bewegbaren Schiebers 7, dem Hauptteil 6 und dem vorderen bewegbaren Handgriffteiles 8, alle drei Bauteile fixiert durch die in der Drehachse 11 befindlichen Schlussschraube 30.
  • Alternativ zu den in den 1 bis 4 dargestellten chirurgischen Elementen, die als oben-schneidende Instrumente oder auch Stanzen bezeichnet werden, können auch für unten-schneidende Instrumente oder Stanzen vorgesehen sein.
  • Die Schneiden 15 und 16 sind spiegelbildlich zu den Führungsebenen des Hauptteils 6 und des relativ dazu bewegbaren Schiebers 7 vorgesehen. Diese Ausführungsformen können ebenso erfindungsgemäß ausgebildet sein.
  • Jegliche Abwandlung oder ergänzende Maßnahmen am chirurgischen Instrument 5, die eine Änderung der Baumaße, der Ästhetik sowie der Ergonomie des chirurgischen Instrumentes 5 zur Folge hätten, um von den erfindungsgemäßen Vorteilen Gebrauch zu machen, sind ebenfalls erfindungsgemäß umfasst.

Claims (2)

  1. Chirurgisches Instrument (5) mit einem Hauptteil (6) mit einem feststehenden Handgriffteil (9), sowie mit einem beweglichen Handgriffteil (8), wobei das bewegliche Handgriffteil (8) um eine Drehachse (11) verschwenkbar am Hauptteil (6) gelagert ist, und mit einem relativ zum Hauptteil (6) verschiebbaren Schieber (7), der gelenkig mit dem beweglichen Handgriffteil (8) verbunden ist, wobei der Schieber (7) in einer Arbeitsposition in einer Führung (21) am Hauptteil (6) geführt ist und in einer Reinigungsposition aus der Führung (21) gelöst ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem beweglichen Handgriffteil (8) eine Anschlagfeder (18) vorgesehen ist, die den maximalen Arbeitshub des Schiebers (7) in seiner Arbeitsposition nach hinten durch Anschlagen an dem Hauptteil (6) begrenzt, und dass zum Verbringen des Schiebers (7) in die Reinigungsposition ein Druck auf die Anschlagfeder (18) ausgeübt wird, wodurch die Anschlagfeder (18) in einen Schlitz am Hauptteil (6) eindringt.
  2. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagfeder (18) an dem beweglichen Handgriffteil (8) angeschraubt, angeschweißt, angelötet oder aus dem Handgriffteil (8) ausgefräst ist.
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