DE10323565B4 - Gerät zur Spülung eines menschlichen Ohres - Google Patents
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Abstract
Gerät zur Spülung des
menschlichen Ohres mit einem Spülflüssigkeitsbehälter, einer
mit dem Inneren des Spülflüssigkeitsbehälters in
Verbindung stehenden Spülflüssigkeitsleitung,
einer an ein medizinisches Absauggerät anschließbaren Absaugleitung, wobei
die Spülflüssigkeitsleitung
und die Absaugleitung in einem Griffstück gelegen sind und in eine
Spülöffnung einer
in den Gehörgang
des Ohres einführbaren
Spülspitze
münden,
dadurch gekennzeichnet, dass im Griffstück (18) zusätzlich eine Nebenluftleitung
(24) vorgesehen ist, welche über
eine mit dem Finger einer Bedienungsperson verschließbare Öffnung (42)
mit der Umgebungsluft in Verbindung steht und dass die Spülflüssigkeitsleitung
(20), die Absaugleitung (22) und die Nebenluftleitung (24) in einer
in der Spülspitze
vorgesehenen Unterdruckkammer (30) enden, in welcher unter Wirkung
der angesaugten Nebenluft Luftbläschen
entstehen, die zur Verbesserung der Reinigung über die Spülöffnung (32) zusammen mit der
Spülflüssigkeit
in den Gehörgang
des Ohres eindringen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Spülung eines menschlichen Ohres mit einer dafür geeigneten Spülflüssigkeit gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Aus
DE 195 12 590 ist ein solches Gerät bekannt, das relativ kompliziert aufgebaut und zu handhaben ist. Das Gerät ist nicht nur ziemlich sperrig, sondern seine Spülwirkung im menschlichen Ohr ist auch begrenzt, da die Spülflüssigkeit verhältnismäßig ruhig durch den zu spülenden Innenraum des Ohres strömt. - Durch die Erfindung soll ein wesentlich einfacheres Gerät geschaffen werden, das leicht transportabel und anwendbar ist und das insbesondere eine intensive Reinigungswirkung der Spülflüssigkeit im Ohr erzielen kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Nach einem wesentlichen Merkmal weist das erfindungsgemäße Gerät außer einer Spülflüssigkeitsleitung eine zusätzlich im Griffstück vorgesehene Nebenluftleitung auf, welche über eine mit dem Finger einer Bedienungsperson verschließbare Öffnung mit der Umgebungsluft in Verbindung steht, wobei die Spülflüssigkeitsleitung, die Absaugleitung und die Nebenluftleitung in einer in der Spülspitze vorgesehenen Unterdruckkammer enden. In dieser Unterdruckkammer entstehen unter Wirkung des über die Öffnung angesaugten Nebenluft Luftbläschen, welche in der Kammer mit der Spülflüssigkeit vermischt werden und diese verwirbeln. Die Spülflüssigkeit dringt bei einem derartigen Gerät zusammen mit den Luftbläschen in den Gehörgang des Ohres ein, wodurch die Reinigung des Gehörganges entscheidend verbessert wird.
- Die Anwendung von Nebenluftleitungen bei medizinischen Geräten ist an sich bekannt. So ist z.B. bei einem aus
DE 74 39 950 U1 bekannten Einhandgerät zur Vitrektomie ein Griffstück vorgesehen, in welchem ein Absaugkanal mit einer Nebenluftleitung verbunden ist, die eine mit der Fingerspitze des Benutzers abdeckbare Öffnung besitzt. Abgesehen davon, dass dieses Einhandgerät nicht der Zufuhr einer Spülflüssigkeit dient, bewirkt die angesaugte Nebenluft nicht die Bildung von Luftbläschen. - Die Unteransprüche sind auf weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Geräts gerichtet. Sie befassen sich sämtlich mit einer möglichst einfachen und insbesondere leicht zusammensetzbaren und zerlegbaren Formgebung des gesamten Geräts, und ihre Merkmale erleichtern Herstellung und insbesondere Handhabung des Geräts wesentlich.
- Anhand der Figuren wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 einen vertikalen Schnitt durch die dargestellte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Geräts, -
2 eine teilweise geschnittene Schrägansicht des in1 dargestellten Geräts, und -
3 und4 der1 entsprechende parallel zur Schnittebene der1 verschobene Schnittdarstellungen der gleichen Ausführungsform. - In allen Figuren sind für gleiche oder entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen verwendet.
- Ein Spülflüssigkeitsbehälter
10 in Form einer Trinkflasche ist an seiner Öffnung12 mit einem Außengewinde14 versehen. Auf das Außengewinde14 ist ein passendes Innengewinde eines Deckels16 fest aufgeschraubt. Der Deckel16 ist einstückig an die Unterseite eines quer zur Flasche10 verlaufenden langgestreckten, etwa zylindrischen Griffstücks18 angeformt. Das Griffstück18 enthält getrennt voneinander drei Leitungen, eine Spülflüssigkeitsleitung20 , eine Absaugleitung22 und eine Nebenluftleitung24 . Die Leitungen20 ,22 ,24 münden sämtlich. in eine Spülspitze26 , die bei der dargestellten Ausführungsform aus weichelastischem Werkstoff besteht und als getrenntes Formteil auf einen verjüngten Abschnitt28 des Griffstücks18 aufsteckbar ist. Anschließend an den verjüngten Abschnitt28 des Griffstücks18 ist inner halb der Spülspitze26 eine kleine Unterdruckkammer30 vorgesehen, in die die das Griffstück18 parallel zueinander durchsetzenden Leitungen20 ,22 ,24 münden. - Von ihrem die Spülöffnung
32 aufweisenden freien Ende weg erweitert sich die Spülspitze26 konkav zu einer dicht an das zu spülende Ohr angzulegenden Lippe34 . Das Anlegen dieser Lippe34 an den äußeren Gehörgang des Ohres gewährleistet einerseits eine ausreichende Abdichtung der Spülflüssigkeit nach außen und verhindert andererseits ein zu tiefes Einführen der Spülspitze26 in den Gehörgang. Die Unterdruckkammer30 verhindert auch ein Festsaugen der Saugspitze26 im äußeren Gehörgang. - Das entgegengesetzte Ende des Griffstücks
18 ist mit einer Olive36 zum Aufstecken eines Anschlussschlauches versehen, der Teil eines nicht gezeigten, an sich bekannten medizinischen Absauggerätes sein kann. - Die Spülflüssigkeitsleitung
20 biegt etwa in der Mitte des Griffteils18 rechtwinklig nach unten ab und mündet in einem von der Innenseite des Deckels16 nach unten stehenden Nippel38 , auf den das obere Ende eines bis nahe dem Boden des Spülflüssigkeitsbehälters10 ragenden Schlauches40 zur Zuführung der im Behälter10 befindlichen Spülflüssigkeit zu dem im Griffstück18 verlaufenden Abschnitt der Spülmittelleitung20 aufgesteckt ist. - Die Nebenluftleitung
24 biegt ebenfalls im Inneren des Griffstücks18 rechtwinklig nach oben ab, so dass sie auf der dem Deckel16 entgegengesetzten Oberseite des Griffstücks18 in die Umgebungsluft mündet. Das auf der Oberseite des Griffstücks18 in die Umgebungsluft mündende Ende42 der Nebenluftleitung24 ist von einer leicht in die Außenwand des Griffstücks18 eingesenkten Fingermulde44 umfasst. Durch Aufsetzen einer nicht dargestellten Fingerkuppe auf die Fingermulde44 ist wahlweise die Mündung42 der Nebenluftleitung24 zu schließen. - Bei der sachgemäßen Verwendung des erfindungsgemäßen Geräts wird zunächst der Spülflüssigkeitsbehälter
10 mit einer geeigneten, etwa auf 37°C erwärmten Spülflüssigkeit gefüllt. Der vorzugsweise aus elastischem Silikon bestehende Schlauch40 wird auf den Nippel38 am Deckel16 aufgesteckt. Sodann wird der Deckel16 auf das Außengewinde an der Öffnung12 des Spülflüssigkeitsbehälters10 fest aufgeschraubt. Der innerhalb des Griffstücks18 verlaufende Abschnitt der Spülflüssigkeitsleitung20 ist zweckmäßigerweise eine Bohrung mit einem Durchmesser von etwa 1,8 mm. Sie dient zur Zuführung der durch den Schlauch40 angesaugten Spülflüssigkeit zur Spülspitze26 . - Eine weitere, das Griffstück
18 in Längsrichtung durchsetzende Bohrung bildet den Absaugkanal22 . Diese Bohrung besitzt in ihrem größeren Teil eine Bohrung mit einem Durchmesser von etwa 3 mm. Sie dient zur Absaugung der aus dem Ohr abgesaugten Spülflüssigkeit mit dem darin gelösten Cerumen. Als dritte Bohrung verläuft im Griffstück18 die über die Mündung42 mit der Außenluft in Verbindung stehende Nebenluftleitung24 . - Auf das verjüngte Ende
28 des Griffstücks18 wird sodann die elastische Spülspitze26 aufgesteckt. Die drei Leitungen20 ,22 ,24 münden sämtlich in die Unterdruckkammer30 . - Nunmehr wird durch Aufstecken eines Schlauches auf die Olive
36 das erfindungsgemäße Gerät an ein auf einen Unter druck von maximal etwa –0,2 bar eingestelltes medizinisches Absauggerät angeschlossen. Die Bedienungsperson ergreift das erfindungsgemäße Gerät durch Umfassen des Griffteils18 und legt dabei eine nicht dargestellte Fingerkuppe auf die Fingermulde44 , wodurch die Nebenluftleitung24 vorübergehend geschlossen wird. Bereits bevor das Absauggerät zugeschaltet wird, wird die Spülspitze26 bis zum Anliegen der konkaven Lippe34 am äußeren Ende des Gehörgangs in das zu reinigende Ohr geschoben. Durch den vom Absauggerät erzeugten Unterdruck wird nunmehr Spülflüssigkeit aus dem Behälter10 über die aus dem Schlauch40 und der anschließenden Bohrung im Griffstück18 bestehende Spülflüssigkeitsleitung20 in die Unterdruckkammer30 am freien Ende der Spülspitze26 gesogen. Sodann dringt Spülflüssigkeit über die Unterdruckkammer30 in den Gehörgang ein und wird gleichzeitig durch die Absaugleitung22 in das Absauggerät gesogen. Während dieses Vorgangs wird nun die Fingerkuppe von der Fingermulde44 abgehoben und dadurch Nebenluft durch die Nebenluftleitung24 angesaugt. Die Luftbläschen der angesaugten Nebenluft verwirbeln die Spülflüssigkeit, was zur besseren Reinigung des äußeren Gehörganges führt. Die Luftbläschen selbst unterstützen diesen Vorgang durch den Kontakt mit der Gehörgangswand. - Die Spülflüssigkeit wird über die Absaugleitung
22 zur einem Saugbehälter oder dergl. des medizinischen Absauggerätes abgeleitet, von wo die gebrauchte Spülflüssigkeit entsorgt werden kann. Falls zweckmäßig, kann die Mündung42 der Nebenluftleitung24 von der Fingerkuppe der Bedienungsperson abwechselnd freigegeben und verschlossen werden, was eine zusätzliche Bewegung und Verwirbelung der Spülflüssigkeit durch die angesaugte Nebenluft bewirkt. - Das erfindungsgemäße Gerät ist in leicht ersichtlicher Weise sehr einfach aufgebaut und daher leicht und preiswert herzustellen und zu handhaben.
Claims (9)
- Gerät zur Spülung des menschlichen Ohres mit einem Spülflüssigkeitsbehälter, einer mit dem Inneren des Spülflüssigkeitsbehälters in Verbindung stehenden Spülflüssigkeitsleitung, einer an ein medizinisches Absauggerät anschließbaren Absaugleitung, wobei die Spülflüssigkeitsleitung und die Absaugleitung in einem Griffstück gelegen sind und in eine Spülöffnung einer in den Gehörgang des Ohres einführbaren Spülspitze münden, dadurch gekennzeichnet, dass im Griffstück (
18 ) zusätzlich eine Nebenluftleitung (24 ) vorgesehen ist, welche über eine mit dem Finger einer Bedienungsperson verschließbare Öffnung (42 ) mit der Umgebungsluft in Verbindung steht und dass die Spülflüssigkeitsleitung (20 ), die Absaugleitung (22 ) und die Nebenluftleitung (24 ) in einer in der Spülspitze vorgesehenen Unterdruckkammer (30 ) enden, in welcher unter Wirkung der angesaugten Nebenluft Luftbläschen entstehen, die zur Verbesserung der Reinigung über die Spülöffnung (32 ) zusammen mit der Spülflüssigkeit in den Gehörgang des Ohres eindringen. - Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein an die Spülspitze (
26 ) anschließender Teil der Spülflüssigkeitsleitung (20 ) die Absaugleitung (22 ) und die Nebenluftleitung (24 ) in einem langgestreckten Griffstück (18 ) enthalten sind, an dessen einem Ende (28 ) die Spülspitze (26 ) und an dessen anderem Ende ein Anschlussorgan (36 ) für das medizinische Absauggerät angeordnet ist. - Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffstück (
18 ) zwischen Spülspitze (26 ) und Anschlussorgan (36 ) einen einstückig angeformten Deckel (16 ) zum festen Aufsetzen auf die Öffnung (12 ) des Spülflüssigkeitsbehälters (10 ) aufweist. - Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Spülflüssigkeitsbehälter (
10 ) als Flasche ausgebildet ist, deren Öffnung (12 ) mit einem Gewinde (14 ) versehen ist, auf das der mit einem dazu passenden Gewinde versehene Deckel (16 ) aufschraubbar ist. - Gerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (
16 ) einen von der Spülflüssigkeitsleitung (20 ) durchsetzten Nippel (38 ) zum Aufsetzen eines in die Spülflüssigkeit tauchenden Schlauches (40 ) aufweist. - Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülspitze (
26 ) aus weichelastischem Material besteht und auf das Griffstück (18 ,28 ) abziehbar aufgesteckt ist. - Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spülspitze (
26 ) von ihrem freien Ende (32 ) weg sich konkav zu einer dicht an das Ohr anzulegenden Lippe (34 ) erweitert. - Gerät nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
42 ) der Nebenluftleitung (24 ) auf der dem Deckel (16 ) entgegengesetzten Seite des Griffstücks (18 ) vorgesehen ist. - Gerät nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (
42 ) der Nebenluftleitung (24 ) von einer Fingermulde (44 ) umgeben ist.
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