DE10322299A1 - Ablage für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Um eine Ablage (1) eines Kraftfahrzeugs mit entnehmbarem Einsatz (3) bei Bedarf an die Bedürfnisse des Insassen anpassen zu können, soll der Einsatz (3) mehrere Funktionselemente (3.41; 3.51; 3.52) aufweisen und in verschiedenen Gebrauchsstellungen in einen Aufnahmeschacht (2) der Ablage (1) einschiebbar sein. Dabei ist in einer ersten Gebrauchsstellung des Einsatzes (3) eines der Funktionselemente und in einer zweiten Gebrauchsstellung ein anderes der Funktionselemente im Zugriffsbereich des Insassen positioniert.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Ablage für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Eine derartige Ablage ist aus der
DE 195 29 876 A1 bekannt. Die Ablage weist einen Aufnahmeschacht auf, in dem Einsatzteile mit Funktionselementen gehalten sind. Die Einsatzteile sind so gestaltet, daß sie insbesondere Ablagefunktionen, wie beispielsweise lagesichere Halterung von Gebrauchsgegenstände oder Münzen erfüllen. Dabei kann der Aufnahmeschacht je nach Ablagebedarf des Benutzers mit einem die gewünschten Funktionselemente aufweisenden Einsatz bestückt werden. - Soll eine Ablagefunktion geändert werden, ist die Entnahme eines Einsatzteils und das Einbringen eines anderen Einsatzteils notwendig.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine derartige Ablage dahingehend weiterzubilden, daß die Ablagefunktionen ohne den Austausch von Teilen anpassbar sind.
- Die Aufgabe wird durch eine Ablage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den weiteren Patentansprüchen zu entnehmen.
- Eine Ausführungsform der Ablage besitzt als Einsatzteil ein in den Aufnahmeschacht einschiebbares Gehäuse, das auf unterschiedlichen Seiten Wanddruchbrüche aufweist. Am Gehäuse werden im Bereich der Wanddurchbrüche Funktionselemente angeordnet, wobei verschiedenen Wanddurchbrüchen unterschiedliche Funktionselemente zugeordnet sind.
- Bei einer besonderen Ausführungsform der Ablage ist der Einsatz ein quaderförmiges Gehäuse, das mit seinen parallelen Seiten, bzw. Kanten beim Einschieben besonders vorteilhaft geführt und eingeschoben gehalten wird. Dabei besitzt das quaderförmige Gehäuse eine gute Raumausnutzung im Aufnahmeschacht. Das Gehäuse weist auf mindestens zwei Seiten Wanddurchbrüche auf, in deren Öffnungsbereich Funktionselemente angeordnet sind. Das quaderförmige Gehäuse bietet, besonders wenn drei Stirnseiten geschlossen ausgeführt sind, einen formstabilen Grundkörper, der die aufzunehmenden Gegenstände weit umfaßt. Ein Gehäuse mit einer länglichen Form ist beim Entnahme-, Dreh- und Wiedereinschiebvorgang ergonomisch vorteilhaft, wobei sich die Drehung des länglichen Körpers um die Mittellängsachse intuitiv und mit geringem Platzbedarf handhaben läßt.
- Eine Ausführungsform der Ablage besitzt einen Einsatz mit einem Cupholder. Dabei weist eine Wand des Einsatzes eine Aussparung zur Aufnahme von Trinkbehältern auf. Der zur Aussparung gehörende Rand des Gehäuses umfaßt den Trinkbehälter auf einem Großteil seines Umfangs und stützt auf diese Weise den Trinkbehälter am Umfang ab. Die gegenüberliegende Wand ist vorteilhafterweise großflächig geschlossen ausgeführt und dient als Stützboden bzw. Aufstandsfläche für gehaltene Trinkbehälter. Diese Wand versteift zudem das Gehäuse des Einsatzes und kann bei wannenförmiger Ausgestaltung ausgelaufenes Getränk auffangen. Zur Reinigung kann der Einsatz einfach entnommen werden.
- Eine Ausführungsform der Ablage weist ein Gehäuse mit einem Halterungsmittel für Gegenstände, wie Kassetten oder CD's bzw. deren Hüllen auf. Zur gleichzeitigen Halterung mehr als eines Gegenstandes können am Gehäuse mehrere Halterungsmittel vorgesehen sein. Die Halterungsmittel sind vorzugsweise an der Innenseite des Gehäuses im Bereich der Zuführöffnungen angeordnet, so daß ein Gegenstand bereits beim Einführen in die Ablage durch die Halterungsmittel geführt wird. Die Halterungsmittel können beispielsweise als Rippen oder Stege ausgeführt sein, die Aufnahmeschächte begrenzen. Mit den Halterungsmitteln werden Gegenstände mit standardisierten Hauptabmaßen geordnet gehalten und besonders platzsparend untergebracht.
- Bei einer Ausgestaltung der Ablage sind am Gehäuse Anschlagelemente angeordnet, welche die Einschubtiefe der zu haltenden Gegenstände begrenzen. Die Anschlagelemente sind beispielsweise leistenförmig ausgebildet und können sich entlang des Randes der Wand erstrecken, die der Zuführöffnung gegenüberliegt. Durch eine begrenzte Einschubtiefe können die Gegenstände aus dem Einsatz herausragen und sind damit leicht entnehmbar. Weiterhin sind die Gegenstände gegen Durchrutschen durch den Einsatz gesichert, so daß dieser mitsamt eingeschobenen Gegenständen entnommen oder auch außerhalb des Aufnahmeschachtes mit Gegenständen bestückt werden kann. Bei leistenförmiger Ausbildung der Anschlagselemente versteifen diese außerdem das Einsatzgehäuse.
- Eine besondere Ausgestaltung der Ablage weist ein längliches quaderförmiges Gehäuse mit zwei kleineren quadratischen Stirnseiten und vier kongruenten Langseiten auf. Dabei weist eine erste Langseite einen Cupholder für zwei Trinkbehälter auf. Die gegenüberliegende Langseite ist als Stützboden für die Trinkbehälter ausgebildet. Eine weitere Langseite weist eine im wesentlichen rechteckige Zuführöffnung auf, die an den Innenseiten der Stirnseiten des Einsatzgehäuses mit Halterungsmitteln für CD's ausgestattet ist. Die CD's werden entlang der länglichen Erstreckung des Einsatzes eingesteckt. Auf der gegenüberliegenden Langseite sind zwei gleich große Zuführöffnungen durch einen Mittelsteg getrennt, wobei im Bereich der Zuführöffnungen Halterungsmittel für Kassetten hüllen angeordnet sind. Die Kassettenhüllen sind quer zur länglichen Erstreckung des Einsatzes einsteckbar. Sowohl die Kassettenhüllen als auch die CD-Hüllen werden durch Anschlagsleisten gegen Durchrutschen durch den Einsatz gesichert. Die beschriebene Kombination von Aufnahme- und Halterungsfunktionalitäten bietet eine lagesichere Halterung besonders gängiger in Kraftfahrzeugen mitgeführter Gegenstände, wobei eine gute Raumausnutztung der Ablage erreicht wird. Weiterhin bietet die Konstruktion aus der den Stützboden bildenden Wand mit den beiden geschlossenen Stirnseiten und dem restlichen Rahmen des Gehäuses ein stabiles und einfach herstellbares Bauteil.
- Eine Ausführungsform der Ablage ist ergonomisch vorteilhaft in der Mittelkonsole eines Kraftfahrzeugs angeordnet. An dieser Stelle kann das Ablagefach mit nach oben gerichteter Aufnahmeöffnung angeordnet werden, so dass der Einsatz im Aufnahmeschacht und darin die Gegenstände ohne weiter Vorrichtung durch die Schwerkraft und die seitlichen Abstützungen der Bauteile sicher gehalten sind. Weiterhin ist ein in der Mittelkonsole zwischen Fahrer und Beifahrer angeordnetes Ablagefach für alle Fahrzeuginsassen besonders gut erreichbar.
- Die Ablage umfaßt in besonderer Ausgestaltung einen einzigen Aufnahmeschacht und einen einzigen Einsatz. Dadurch ergibt sich eine eindeutige Zuordnung der beiden Bauteile, so dass eine besonders einfache Bedienung beim Anpassen der Ablagefunktionen gegeben ist.
- In einer Ausgestaltung der Ablage ist das Gehäuse passgenau in den Aufnahmeschacht einschiebbar. Die Wände des Aufnahmeschachtes und zugehörige Wände des Gehäuses liegen bis auf beabstandende Toleranzmaße aneinander an. Dadurch ist das Gehäuse im Aufnahmeschacht besonders lagesicher gehalten. Des Weiteren verschließt die Wand des Aufnahmeschachtes seitlich ausgerichtete Wanddruchbrüche des Gehäuses bündig, so dass es vermieden ist, dass Gegenstände zwischen Gehäuse und Aufnahmeschacht verkanten und verklemmen.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Ablagefachs ergeben sich aus der Beschreibung, der Zeichnung und weiteren Kombinationen der Merkmale der Ansprüche.
- Eine Ausführungsform der Befestigungsanordnung, ist in den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigt:
-
1 eine perspektivische Ansicht eines Ablagefachs mit einem aus dem Aufnahmeschacht entnommenen Einsatz, -
2 eine perspektivische Darstellung des Ablagefachs mit dem Einsatz in seiner Gebrauchsstellung als Cupholder und -
3 eine perspektivische Darstellung des Ablagefachs mit dem Einsatz in seiner Gebrauchsstellung als Kassettenfach. - In
1 ist eine Ablage1 mit einem Aufnahmeschacht2 und einem dazugehörigen Einsatz3 dargestellt. Der Einsatz3 ist außerhalb des Aufnahmeschachtes2 , in den er passgenau einsteckbar ist, dargestellt. Der Einsatz3 ist ein quaderförmiges längliches Gehäuse mit zwei quadratischen Stirnseiten und vier kongruenten Langseiten auf. Die stirnseitigen Gehäusewände3.11 und3.12 und eine Wand3.14 einer Langseite sind geschlossen ausgeführt und bilden einen steifen kastenartigen Grundkörper. Die drei anderen Langseiten weisen Wanddurchbrüche3.21 –3.24 auf, die Zuführöffnungen des Einsatzes3 bilden. Der Einsatz3 ist im Aufnahmeschacht2 in eine Gebrauchsstellung einschiebbar. Das den Aufnahmeschacht2 begrenzende Fach weist geschlossene Wände und einen geschlossenen Boden auf. Der Einsatz3 und das den Aufnahme schacht2 gegrenzende Fach sind quaderförmig, wobei der Einsatz3 passgenau in den Aufnahmeschacht2 einschiebbar ist. Dadurch ist der Einsatz3 im Einschiebevorgang und in der Gebrauchsstellung mittels der parallelen und weitestgehend aneinander anliegenden Wände sicher geführt und abgestützt. In einer Gebrauchsstellung ist der Einsatz3 im Aufnahmeschacht2 bis zum Boden des Fachs eingeschoben, wodurch die Einschubtiefe des Einsatzes3 begrenzt ist. Das Ablagefach1 ist im hinteren Bereich der zwischen Fahrer- und Beifahrersitz befindlichen Mittelkonsole4 eines nicht gezeigten Kraftwagens untergebracht und von oben zugänglich. - Die Wand
3.13 des Einsatzes weist zwei miteinander verbundene Wanddurchbrüche3.20 und3.21 auf, die als Cupholder3.41 für zwei in länglicher Richtung des Einsatzes hintereinander einsteckbare Trinkbehälter aufnehmen. Der Cupholder3.41 sichert die eingestellten Trinkbehälter, indem er die Trinkbehälter mit dem Rand der Wanddurchbrüche3.20 und3.21 auf dem größten Teil ihres Umfangs umfaßt. Die Gehäusewand3.13 des Einsatzes, die die Wanddurchbrüche3.20 und3.21 aufweist, ist im übrigen geschlossen ausgeführt und versteift das Einsatzgehäuse. Die gegenüberliegende Langseite des Einsatzes weist eine geschlossene Wand3.14 auf und bildet somit einen Stützboden. Der Stützboden hält den in den Cupholder3.41 eingestellten Trinkbehälter in senkrechter Richtung im Einsatz, falls dieser aufgrund seines Durchmessers auf dem Stützboden aufsteht. - In einer Wand
3.15 einer Langseite des Einsatzes3 sind zwei Durchbrüche3.22 und3.23 angeordnet. An den Wänden3.13 und3.14 ist als Funktionselement innen an den Durchbrüchen3.22 und3.23 eine Anordnung von Haltestegen3.51 zur Lagesicherung dort eingesteckter Kassettenhüllen angebracht. Die Haltestege3.51 sind jeweils auf zwei gegenüberliegenden Rändern der Wanddurchbrüche3.22 und3.23 als gleichmäßig beabstandete Rippen gestaltet, die in den freien Querschnitt der Zuführöffnung hineinragen, und somit Aufnahmeschächte für die zu haltenden Kassettenhüllen begrenzen. Die Kassettenhüllen, die quer zur länglichen Erstreckung des Einsatzes3 eingesteckt sind, stützen sich an den Haltestegen3.51 ab. In der Wand der gegenüberliegenden Langseite des Einsatzes3 bildet ein Wanddurchbruch3.24 eine Zuführöffnung für CD-Hüllen, die in Längsrichtung des Einsatzes3 nebeneinander einsteckbar sind. In diesem Wanddurchbruch3.24 sind die Haltestege3.52 an den beiden Innenseiten der Stirnseiten3.11 und3.12 angeordnet. Die Haltestege3.52 sind auf zwei gegenüberliegenden Rändern des Wanddurchbruchs angeordnet und als Rippen ausgebildet, die in den freien Querschnitt der Zuführöffnung hineinragen. Die der Zuführöffnung für die CD-Hüllen gegenüberliegende Wand3.15 des Einsatzes3 bildet an den Übergängen zu den Stirnwänden3.11 und3.12 und in ihrer Mitte leistenförmige Wandabschnitte3.61 –3.63 , die sich quer zu den eingeschobenen CD's erstrecken und deren Einschubtiefe begrenzen. Die Wandabschnitte3.61 –3.63 bilden somit einen Anschlag. Das Ablagefach1 weist auf einer Seite einen Cupholder3.41 für zwei in Längsrichtung des Einsatzes hintereinander angeordnete Trinkgefäße und an zwei sich gegenüberliegenden Seiten Anordnungen von Haltestegen3.51 und3.52 auf, in denen Kassettenhüllen und CD-Hüllen quer zueinander einsteckbar sind. -
2 zeigt die Ablage1 , wobei deren Einsatz3 in einer ersten Gebrauchsstellung in den Aufnahmeschacht2 eingeschoben ist. Der Einsatz3 ist bis zu dessen Boden des Fachs eingeschoben, das den Aufnahmeschacht2 begrenzt und ragt dabei etwas über die Freiformfläche des Verkleidungsteils der Mittelkonsole4 hinaus. Dadurch ist einerseits der Einsatz3 an den Außenkanten greifbar andererseits ist die gerade Form des Einsatzes von der Rundung der Freiformfläche getrennt. In dieser Gebrauchsstellung ist die Wand3.13 des Einsatzes3 mit dem Wanddurchbruch3.21 , der den Cupholder3.41 bildet, nach oben gewendet und dadurch im Zugriffsbereich des Insassen angeordnet. - In
3 ist die Ablage1 mit dem Einsatz3 in einer zweiten Gebrauchsstellung dargestellt. Der Einsatz3 ist in einer gegenüber der ersten Gebrauchsstellung um 90° um seine Mittellängsachse gedrehten Lage in den Aufnahmeschacht2 eingeschoben. In dieser Gebrauchsstellung ist die Wand3.15 des Einsatzes mit den Wanddurchbrüchen3.22 und3.23 und den dort angeordneten Funktionselementen nach oben gewendet, so dass diese Funktionselemente im Zugriffsbereich des Insassen liegen. Diese Funktionselemente sind eine Anordnung von Haltestegen3.51 , zwischen denen Kassettenhüllen quer zur länglichen Erstreckung des Einsatzes einsteckbar sind. Die Gehäusewand3.13 liegt an der Innenseite2.1 des Faches an, wodurch der Wanddurchbruch3.22 des Cupholders3.41 seitlich von einer Wand des Faches verschlossen wird. In dieser seitlich der Innenseite2.1 des Faches zugewendeten Postition ist der Cupholder3.41 aus dem Zugriffsbereich des Ablagefachs1 entfernt.
Claims (10)
- Ablage für ein Kraftfahrzeug mit einem Aufnahmeschacht, in dem ein entnehmbarer Einsatz in einer eingeschobenen Gebrauchsstellung gehalten ist und ein Funktionselement aufweist, das im Zugriffsbereich eines Insassen positioniert ist, wobei bedarfsweise ein weiteres Funktionselement im Zugriffsbereich des Insassen positionierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Funktionselement (Cupholder
3.41 ; Halterungsmittel für Kassettenhüllen3.51 ; Halterungsmittel für CD-Hüllen3.52 ) am selben Einsatz (Gehäuse3 ) angeordnet ist und dieser in gedrehter Lage in den Aufnahmeschacht (2 ) eingeschoben eine zweite Gebrauchsstellung aufweist, in der das weitere Funktionselement im Zugriffsbereich des Insassen positioniert ist. - Ablage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
3 ) auf unterschiedlichen Seiten Wanddurchbrüche (3.21 ,3.22 ) aufweist, die Zuführöffnungen bilden. - Ablage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
3 ) eine längliche Quaderform aufweist und zwischen erster und zweiter Gebrauchsstellung um seine Mittellängsachse gedreht ist. - Ablage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Funktionselement ein Cupholder (
3.41 ) ist, wobei eine Wand (3.13 ) des Gehäuses mindestens eine Aussparung zur Aufnahme eines Trinkbehälters aufweist und die gegenüberliegende Wand (3.14 ) als Stützboden für den Trinkbehälter dient. - Ablage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Funktionselement ein Halterungsmittel (Haltesteg
3.51 ; Haltesteg3.52 ) für Hüllen von Kassetten oder CD's ist. - Ablage nach Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (
3 ) ein Anschlag (Wandabschnitte3.61 –3.63 ) angeordnet ist, durch welchen die Einschubtiefe der Kassetten- oder CD-Hüllen begrenzt ist. - Ablage nach den Ansprüchen 4, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Langseite des Gehäuses (
3 ) mehrere CD-Hüllen in Längsrichtung des Gehäuses nebeneinander einschiebbar sind, während auf der gegenüberliegenden Langseite Kassetten quer zur Längserstreckung des Gehäuses (3 ) einschiebbar sind, dass auf einer dritten Langseite ein Cupholder (3.41 ) mit einer Aussparung zur Aufnahme von zwei Trinkbehältern ausgebildet ist und dass die der Aussparung gegenüberliegende vierte Langseite als Stützboden (3.42 ) für die Trinkbehälter dient. - Ablage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablage (
1 ) von oben zugänglich in einer Mittelkonsole (4 ) des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. - Ablage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablage (
1 ) einen einzigen Aufnahmeschacht (2 ) und ein einziges Gehäuse (3 ) umfaßt. - Ablage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (
3 ) passgenau in den Aufnahmeschacht (2 ) einschiebbar ist.
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