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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zum netzbasierten
Verifizieren von Rufverbindungen von einer Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung
zu einer unter einer Servicerufnummer angewählten Telekommunikations-Diensteinrichtung,
insbesondere zur netzbasierten Absicherung von Mehrwertdiensten
gegen automatisierte Verbindungen.
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Im
Rufnummernraum des öffentlichen
Telefonnetzes, im Wesentlichen unabhängig davon, ob das Telefonnetz
als Festnetz oder Mobilfunknetz ausgebildet ist, nimmt das Angebot
von durch Wahl einer bestimmten Servicerufnummer anwählbaren
Diensteinrichtungen stetig zu. Über
derartige anwählbare Diensteinrichtungen
sind beispielsweise Ansage- und/oder
Infodienste über
das Telekommunikationsnetz abrufbar oder auch Audio- und/oder Videokonferenzen
zu ermöglichen.
In der Regel sind die zur Anwahl bestimmter Dienstangebote den jeweiligen Diensteinrichtungen
zugeordneten Servicerufnummern in speziellen Rufnummernbereichen
zusammengefasst.
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Hierbei
gibt es Zielrufnummern, bei denen die Verbindungspreise deutlich über dem
normalen Tarif liegen. Zielrufnummern mit höheren Verbindungspreisen liegen
in Deutschland z.B. in den Rufnummernbereichen 00xx, 0137xx, 015xx,
016xx, 017xx usw. Ferner gibt es Zielrufnummern mit Tarifen, die
vom jeweiligen Anbieter frei festgelegt werden können. Derartige Zielrufnummern
gibt es beispielsweise in den Rufnummernbereichen 11xx, 012xx, 019xx,
wobei in Deutschland den Dienstrufnummern aus dem Nummernbereich
0190x und dem zukünftigen
Nummernbereich 0900x eine besonders hohe Bedeutung zukommt.
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Die
höher tarifierten
und/oder frei tarifierbaren Rufnummern werden im Allgemeinen von
Unternehmen zur Vermarktung von verschiedensten Inhalten und/oder
Dienstleistungen genutzt, die über
den Basisnutzen des Telekommunikationsnetzes hinausgehen. Beispiele
für gegen
Entgelt angebotene Dienstleistungen, sogenannte Mehrwertdienste,
sind unter Anderem Auskunftsdienste, Bestell-Hotlines, spezielle
Beratungen oder telefonische Wetterinformationen.
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Die
Rufnummern aus dem Bereich 0190x werden in Deutschland derzeit in
1000er Blöcken
an die Netzbetreiber der jeweiligen Telefonnetze zugeteilt, wobei
hierbei den Rufnummern 090-1 bis 0190-9 feste Tarifstrukturen zugrunde
gelegt sind. Für
Rufnummern aus dem Teilbereich 0190-0 sind derzeit keine Tarifgrenzen
vorgegeben, insbesondere, um jeweilig interessierten Anbietern von
kostenpflichtigen Dienstleistungen die Möglichkeit zu eröffnen, eine
dem jeweiligen Mehrwertdienst angemessen erscheinende Tarifierung
frei vorzunehmen. Zum einen wird hierdurch den Anforderungen des
Marktes nach flexiblen, leistungsbezogenen Tarifen Rechnung getragen,
zum anderen werden Nutzern von derartigen Diensten eine anonyme,
bequeme und von der Preisgabe einer Bankverbindung oder Kreditkartennummer
unabhängige
Zahlungsmethode per Telefonrechnung zur Verfügung gestellt. In der Regel zahlt
der Nutzer eines solchen Dienstangebotes somit durch seinen Anruf,
also das Inkasso über
die Telefonrechnung erfolgt und der Anruf für eine Mehrwertdienstnutzung
hierbei mit einem höheren
Entgelt als für
eine reguläre
Telefonverbindung belastet wird.
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Neben
seriösen
Anbietern mit werthaltigen Angeboten nutzen jedoch auch unseriöse Anbieter diese
Form der Vermarktung. Die Rufnummern der unseriösen Anbieter sind zum Teil
extrem hoch bepreist. Insbesondere werden bei Dienstangeboten unseriöser Anbieter
häufig
auch menschliche Schwächen
wie Unaufmerksamkeit, Gutgläubigkeit und/oder
Angstmacherei bewusst ausgenutzt und/oder die Dienstnutzer zum Teil
bewusst oder in betrügerischer
Absicht vor allem über
das mit der Inanspruchnahme des kostenpflichtigen Dienstes anfallende
Gebührenaufkommen
im Unklaren gelassen. Die Zahl der Teilnehmer, die sich gegen diese zunehmende
Gefährdung
schützen
möchte,
steigt stetig. Häufig
liegen jedoch aus Sicht des Teilnehmers gewünschte und nicht gewünschte Ziele
bzw. Angebote im Rufnummernraum dicht beieinander, sind gemischt
und/oder unterliegen einem ständigen Wechsel,
so dass die nicht gewünschten
Ziele überhaupt
nicht bekannt sind.
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Das
zur Zeit gängige
Verfahren, dass Anbieter von insbesondere kostenpflichtigen Diensten, über spezifische
Rufnummernbereiche, wie beispielsweise dem (0)190-Rufnummernbereich
angewählt
werden, stellt jedoch nicht hinreichend sicher, dass die Dienstnutzer
umfassend über
Art, Inhalt und Gebührenaufkommen
nach Anwahl der entsprechenden Diensteinrichtung informiert sind
und die hierdurch angebotene Dienstleistung stets bewusst in Anspruch
nehmen. Betroffen sind somit, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, grundsätzlich alle Dienstnutzer,
die eine für
sie kostenpflichtige Dienstleistung, insbesondere per Telefon, Fax,
SMS MMS oder PC in Anspruch nehmen.
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Ferner
versuchen unseriöse
Anbieter mit allen Mitteln, Anrufe zu ihrer Servicerufnummer zu
generieren. Bekanntestes Beispiel sind die sogenannten Dialer, eine
Software, die zum Teil ohne Wissen eines PC-Inhabers Verbindungen
aufbauen können. Insbesondere
bei Internet-Benutzern, die keine entsprechenden Schutzmaßnahmen
wie den Einsatz von Hardware/Software-basierten Dialer-Blockern, Viren-Scannern
oder Firewalts implementiert haben, stellt sich somit das besondere
Problem, dass sich Dialer vom Nutzer unbemerkt zunächst auf
dessen Internet-Einrichtung installieren können und in Folge nach Installation
der Software beispielsweise nach sofortigem Trennen der aktuellen
Verbindung, bei Einwahl in das Internet automatisch über die
Funktion Standardverbindung im DFÜ-Netzwerk und/oder direkt beim
Start des Betriebssystems eine Telefonverbindung zu einer kostenpflichtigen
Servicerufnummer herstellen.
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Gegen
eine unerwünschte
Dienstnutzung sind daher bereits unterschiedliche Abwehrmöglichkeiten
bekannt.
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So
kann ein hardware-basierter Dialer-Blocker im Falle einer Internet-Nutzung
zwischen die Telefondose und das Modem geschalten werden. Der Dialer-Blocker
ist hierbei so konfiguriert, dass eine vorgegebene Anzahl von Rufnummern
einprogrammierbar ist. Über
diese und ausschließlich
nur über diese
Rufnummern ist der Verbindungsaufbau möglich. Jeder Versuch eines
Verbindungsaufbaus über eine
hiervon abweichende Rufnummer wird unterbunden.
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Ferner
können
software-basierte Dialer-Warnprogramme, wie beispielsweise "190-Warner" oder „YAW" auf einem PC installiert
werden, um das DFÜ-Netzwerk
und/oder die TAPI- und
CAPI-Schnittstellen zu überwachen.
Der Nutzer kann hierbei vorgeben, welche Programme bzw. über welche
Rufnummern abgehend eine Online-Verbindung aufgebaut werden darf.
Alle darüber
hinausgehenden Verbindungsversuche werden geblockt und nur nach
ausdrücklicher
Autorisierung durch den Nutzer freigegeben bzw. freigeschaltet.
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Darüber hinaus
sind moderne Nebenstellenanlagen in der Regel mit einer sogenannten
schwarzen Liste (Black-List) programmierbar. Eine solche schwarze
Liste enthält
bedingt durch die technische Konzeption der Anlage eine bestimmte
Anzahl frei programmierbarer Rufnummern. Im Falle einer Anwahl nach
außen,
also einer abgehenden Rufverbindung über eine in der schwarzen Liste
enthaltenen Rufnummer wird der Verbindungsaufbau durch die Anlage
blockiert bzw. abgewiesen.
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Ferner
sind netzbasierte Lösungen
zum Sperren von Rufnummernbereichen für eine bestimmte Teilnehmerendeinrichtung
durch den jeweiligen Netzbetreiber bekannt. Der Schutzmechanismus besteht
hierbei darin, dass auf Antrag eines Teilnehmers der Netzbetreiber
in seinen technischen Einrichtungen, wie insbesondere den Vermittlungsstellen
sicherstellt, dass von der entsprechenden Teilnehmerendeinrichtung
beispielsweise der 0190-Rufnummernbereich
abgehend nicht anwählbar,
das heißt
gesperrt ist. Durch diese Dauersperre ist jedoch auch jegliche Nutzung
von an sich gewünschten Diensten
innerhalb dieses Rufnummernbereiches unterbunden.
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Auch
sind Sicherheitspakete bekannt, mit denen kommende und gehende Verbindungen
nutzerseitig basierend auf einer weißen Liste zugelassen bzw. basierend
auf einer schwarzen Liste gesperrt werden können. Im Einzelnen kann beispielsweise
mittels einer veränderbaren
Anschlusssperre der Nutzer selbst abgehende Wählverbindungen an seinem Telefon
sperren, beispielsweise Verbindungen zu 0190-Rufnummern, wobei jeweils
lediglich nur einer von mehreren vorgegebenen Rufnummernbereichen
gesperrt werden kann.
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Mittels
einer veränderbaren
Rufnummernsperre, die über
eine Rufnummernliste gesteuert wird, hat der Nutzer die Möglichkeit,
entweder weiße Listen
oder schwarze Listen zu erzeugen. Folglich können basierend auf einer schwarzen
Liste abgehende Wählverbindungen
zu unerwünschten
Rufnummern bzw. Rufnummerngruppen als nicht zulässige Ziele gesperrt werden,
während
alle anderen Rufnummern erreichbar sind. Alternativ können auf einer
schwarzen Liste basierend ausschließlich die abgehenden Wählverbindungen
zu gewünschten Rufnummern
bzw. Rufnummerngruppen als zulässige
Ziele freigegeben werden, während
alle anderen Rufnummern gesperrt sind. Durch den Nutzer können hierdurch
bis zu 10 Rufnummern bzw. Rufnummergruppen mit jeweils maximal 20
Ziffern festgelegt und per Zifferncode über die Teilnehmerendeinrichtung
selbst programmiert werden.
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Für eine aus
Sicht des Teilnehmers erforderliche differenzierte Filterung von
Rufverbindungen reichen diese vorhandenen Listenplätze bzw.
die vorhandenen Kapazitäten
jedoch häufig
nicht aus. Um eine hinreichende Sicherheit zu erhalten, müssen als Konsequenz
dieser begrenzten Kapazität
ganze Rufnummernbereiche gesperrt werden. Mit der Folge, dass die
in diesen Bereichen enthaltenen seriösen Angebote ebenfalls nicht
mehr zur Verfügung
stehen.
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Alle
vorgenannten Abwehrmaßnahmen
weisen somit als einen gemeinsamen Nachteil auf, dass der freie
Zugang zu Dienstangeboten über
ein Telekommunikationsnetz erschwert oder sogar unmöglich gemacht
wird. Hinzu kommt, dass der Laie im Einzelfall unter Umständen technisch überfordert
ist, mögliche
Schutzmaßnahmen
selbst zu treffen, selbst wenn er bereit ist, den zusätzlichen
finanziellen Aufwand zu tragen.
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Eine
Aufgabe der Erfindung ist es folglich, einen gegenüber dem
Stand der Technik neuen und wesentlich verbesserte Weg aufzuzeigen,
mit welchem den vorgenannten Nachteilen und Problemen entgegengetreten
wird und der insbesondere einen sicheren Schutz vor einer ungewollten
Anwahl einer Diensteinrichtung und/oder der Anwahl einer undefinierten
Diensteinrichtung bei einer ansonsten im Wesentlichen unproblematischen
und ohne technische Voreinstellungen möglichen bewussten Nutzung von über Diensteinrichtungen
angebotenen Dienstleistungen bietet.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ist
auf höchst überraschende
Weise bereits durch die in den anhängigen, unabhängigen Ansprüchen definierten
Gegenstände
gegeben.
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Vorteilhafte
und/oder bevorzugte Weiterbildungen bzw. Ausführungsformen sind Gegenstand der
jeweiligen anhängigen
Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß ist somit
ein netzbasiertes Verifizieren von Rufverbindungen von einer Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung
zu einer unter einer Servicerufnummer angewählten Diensteinrichtung derart
vorgesehen, dass während
eines Rufaufbaus eine Auswertung der gewählten Rufnummer basierend auf
wenigstens einer, auf Seiten eines Telekommunikationsnetzes gespeicherten
Servicerufnummer und/oder wenigstens einem gespeicherten Servicerufnummernraum
durchgeführt
wird, wobei unter Ansprechen auf das Erkennen einer Servicerufnummer
die Übermittlung
einer definierten Bestätigungsinformation
von der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung zur Verifizierung
der Rufverbindung gefordert wird und unter Ansprechen auf ein Nichtübereinstimmen
der geforderten mit einer oder keiner von der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung übermittelten
Bestätigungsinformation
der Rufaufbau abgebrochen wird.
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Insbesondere
unter Verwendung eines Systems, welches wenigstens einem Telekommunikationsnetz
zuordenbar wenigstens einen Speicher zum auslesbaren Speichern von
einer Anzahl von Servicerufnummern und/oder Servicerufnummernräumen umfasst,
sowie eine Einrichtung zum hierauf basierten Auswerten einer Rufnummer,
zu welcher ein Rufaufbau von einer Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung
aufgebaut werden soll, und eine Verifizierungseinrichtung, die unter
Ansprechen auf das Erkennen einer Servicerufnummer zum Vergleichen
einer definierten Bestätigungsinformation
mit einer von der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung übermittelten
Bestätigungsinformation und
unter Ansprechen auf ein Nichtübereinstimmen der
definierten Bestätigungsinformation
mit der oder keiner von der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung übermittelten
Bestätigungsinformation zum
Abbrechen des Rufaufbaus ausgebildet ist, ist folglich erstmalig
ermöglicht,
dass ein über
eine Servicerufnummer angebotener Dienst, also insbesondere auch
ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst nur angewählt wird, sofern dies von der
ausgehenden Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung explizit
während
des Rufaufbaus bestätigt
wird.
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Somit
gewährleistet
die Erfindung insbesondere auch eine wesentlich verbesserte Absicherung gegen
eine automatisierte Rufverbindungen, beispielsweise auch unter Verwendung
von Dialern, zu kostenpflichtigen Mehrwertdiensten.
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Die
Installation und Einrichtung einer netzbasierten und/oder teilnehmerbasierten
Sperrung und/oder Freischaltung von vorzudefinierenden, insbesondere
auch einem Wandel unterliegenden Servicerufnummern ist somit nicht
mehr notwendig.
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Zur
einfachen Signalisierung, dass eine Verifizierung der Rufverbindung
durchgeführt
wird, sieht die Erfindung in bevorzugter Weiterbildung die Übertragung
einer Anforderung zur Übermittlung
der definierten Bestätigungsinformation
an die Telekommunikationsendeinrichtung vor.
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Insbesondere,
um gebundene Netzkapazitäten
wieder freizugeben und/oder im Fall einer Tarifierung einer durchzuführenden
Verifizierung, sieht die Erfindung ferner in zweckmäßiger Weise
vor, den Rufaufbau nach Anforderung der Bestätigungsinformation unter Ansprechen
auf das Verstreichen eines vordefinierten Zeitintervalls abzubrechen,
sofern von der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung keine
Bestätigungsinformation übermittelt
wird.
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Auch
wenn als definierte Bestätigungsinformation
beispielsweise eine Nummer aus einer der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung
zuvor zugeordneten und übermittelten
Liste von einmal verwendbaren Nummern bereits ausreichend sein kann,
ist zur Erhöhung
der Sicherheit in vorteilhafter Weiterbildung vorgesehen, dass die
definierte Bestätigungsinformation
dem Rufaufbau eindeutig zugeordnet wird.
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Hierzu
ist in zweckmäßiger Weiterbildung vorgesehen,
dass die definierte Bestätigungsinformation
erst unter Ansprechen auf das Erkennen einer Servicerufnummer generiert
wird, insbesondere mittels eines Zufallsgenerators und daraufhin
an die Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung übertragen
wird.
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Insbesondere,
um einem jeweiligen Teilnehmer die Wahlmöglichkeit einzuräumen, eine
erfindungsgemäße Verifizierung
durchzuführen
oder nicht und/oder wenn bei dem Anschluss der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung
für bestimmte Dienstrufnummern
bereits zusätzlich
eine permanente oder veränderbare
Rufnummernsperre geschaltet wurde, ist erfindungsgemäß ferner
vorgeschlagen, dass eine Auswertung der gewählten Rufnummer lediglich unter
Ansprechen auf eine von der Rufnummer umfasste definierte Anfangsziffernfolge
erfolgt.
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Um
darüber
hinaus den jeweiligen Teilnehmer in die Lage zu versetzen, eine
bewusste Entscheidung für
oder gegen den Rufaufbau zu der angewählten Diensteinrichtung im
Falle einer Verifizierung zu treffen, wird in zweckmäßiger erfindungsgemäßer Fortbildung
unter Ansprechen auf das Erkennen einer Servicerufnummer dieser
Servicerufnummer zugeordnete, gespeicherte Information an die Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung übertragen.
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Applikationsspezifisch
ist ferner vorgesehen, dass die Übertragung
von Information zu und/oder von der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung
unter Verwendung eines Sprachdialogsystems, eines Mehrfrequenzverfahrens,
visuell und/oder multimedial erfolgt. Je nach verwendeter Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung
unterstützt
die Erfindung somit auch die Übertragung
von Multimediadaten über
Netzwerke allgemein und über
das Internet im Besonderen.
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Die
Telekommunikations-Endeinrichtung kann somit im Wesentlichen jede
Mobilfunkeinrichtung oder Festnetzeinrichtung, wie beispielsweise ein
Telefon, ein PC oder ein PDA/MDA (persönlicher digitaler Assistent/multimedialer
digitaler Assistent) sein. Darüber
hinaus sieht die Erfindung insbesondere zur Nutzung von Standardprodukten,
bestehenden Schnittstellen und/oder vorhandener bzw. bewährter Technik
vor, das Auswerten, Erkennen, Verifizieren, Abbrechen und/oder Weiterleiten
zur angewählten Rufnummer
unter Verwendung wenigstens einer Vermittlungsstelle durchzuführen, über welche
der Rufaufbau wenigstens teilweise erfolgt.
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Insbesondere
hierbei ist in besonders bevorzugter Ausführung ferner vorgesehen, dass
unter Ansprechen auf das Erkennen einer Servicerufnummer die Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung zur
Anforderung der Bestätigungsinformation
zunächst
mit einer über
wenigstens eine Vermittlungsstelle zugreifbaren Verifizierungseinrichtung
verbunden wird und erst unter Ansprechen auf ein Übereinstimmen
der angeforderten mit der von der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung übermittelten
Bestätigungsinformation
eine Weiterverbindung mit der angewählten Diensteinrichtung aufgebaut wird.
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Hierüber lässt sich
ferner auf einfache Weise eine Tarifierung des angebotenen Verifizierungsdienstes
durchführen.
Insbesondere bei einer solchen Ausbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist vorgeschlagen, unter Ansprechen auf eine durchgeführte Verifizierung
in Abhängigkeit
des Ergebnisses oder unabhängig
von dem Verifizierungsergebnis Tarifierungsinformation zu einem
Tarifierungs- und/oder Abrechnungssystem zur Weiterverarbeitung
zu übertragen.
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Entsprechend
sehen bevorzugte Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Systems
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens ein
Sende-/Empfangsmodul der Verifizierungseinrichtung zum Übertragen
und Empfangen von Information an die bzw. von der Telekommunikationsendeinrichtung
vor, wobei das Sende-/Empfangsmodul applikationsspezifisch
zum Übertragen
und Empfangen von akustischer und/oder visueller Information ausgebildet
ist und/oder Zugriff auf ein Sprachdialogsystem und/oder ein System
zur Anwendung eines Mehrfrequenzverfahrens hat.
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Ferner
ist vorgesehen, dass die Auswerteeinrichtung applikationsspezifisch
unter Ansprechen auf im Wesentlichen jede Rufnummer oder lediglich unter
Ansprechen auf eine spezifische Anfangsziffernfolge aktivierbar
ist.
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Zum Überwachen
eines vordefinierten Zeitintervalls innerhalb dessen die Übermittlung
eines geforderten Bestätigungssignals
durch die Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung erfolgen soll, steht
in zweckmäßiger Weise
die Verifizierungseinrichtung mit einer Uhr in Verbindung.
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Darüber hinaus
umfasst die Verifizierungseinrichtung in zweckmäßiger Weise ein Modul zum eindeutigen
Zuordnen der definierten Bestätigungsinformation
zu dem gewünschten
Rufaufbau und/oder weist ein zum Generieren von eindeutig definierten
Bestätigungsinformationen
entsprechend zugeordnetes Modul, insbesondere einen Zufallsgenerator
auf.
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In
besonders bevorzugter Ausführung
umfasst das System ferner wenigstens eine Einrichtung zum Rück- und/oder
Weiterverbinden der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung mit der Verifizierungseinrichtung
unter Ansprechen auf das Erkennen einer Servicerufnummer und zum
Rück- und/oder
Weiterverbinden der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung mit der angewählten Diensteinrichtung
unter Ansprechen auf ein Übereinstimmen
der definierten, mit der von der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung übermittelten Bestätigungsinformation.
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Die
Auswerteeinrichtung Verifizierungseinrichtung und/oder die Rück- und/oder
Weiterverbindungseinrichtung sind hierbei zweckmäßiger Weise wenigstens einer
Vermittlungsstelle zuordenbar, wobei diese Vermittlungsstelle in
bevorzugter Weiterbildung die Vermittlungsstelle eines Festnetzes
oder eines Mobilfunknetzes ist, über
welche der Rufaufbau wenigstens teilweise erfolgt.
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Zum
abrufbaren Speichern von einer Servicerufnummer zugeordneter Information
ist der Verifizierungseinrichtung ferner wenigstens eine Datenbank
zugeordnet.
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Darüber hinaus
umfasst das erfindungsgemäße System
vorzugsweise eine der Verifizierungseinrichtung zugeordnete Einrichtung
zur Generierung von Tarifierungsinformationen und zur Übertragung der
Tarifierungsinformationen an ein Tarifierungs- und/oder Abrechnungssystem.
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Das
erfindungsgemäße System
besitzt darüber
hinaus bevorzugt Schnittstellen zum Bereitstellen eines Zugangs
von und/oder zu weiteren Kommunikationsnetzwerken, insbesondere
des Internets.
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Die
Erfindung umfasst ferner einen computerlesbaren Träger mit
einem Programmcode, der bei Implementierung in einen Computer, insbesondere innerhalb
eines erfindungsgemäßen Systems,
die Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens bewirkt.
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Die
Erfindung wird nachfolgend beispielhaft anhand einer bevorzugten
Ausführungsform
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen näher beschrieben.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1 eine prinzipielle Darstellung
der Einwahl auf eine Verifizierungseinrichtung gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren,
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2 eine prinzipielle Darstellung
der Übersendung
von, einer erkannten Servicerufnummer zugeordneter Information und
von einer definierten Bestätigungsinformation
an die wählende
Telekommunikationsendeinrichtung,
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3 eine prinzipielle Darstellung
der Übertragung
der geforderten Bestätigungsinformation
an die Verifizierungseinrichtung,
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4 eine prinzipielle Darstellung
eines Verbindungsaufbau zur angewählten Diensteinrichtung, und
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5 skizzenhaft eine bevorzugte
technische Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens innerhalb eines
Telekommunikationsnetzes.
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Unter
nachfolgender Bezugnahme auf die 1 bis 5 wird eine bevorzugte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens
beschrieben, bei welchem eine Rufverbindung von einem Telekommunikations-Teilnehmer über ein
Telekommunikationsnetz 20 zu einer Diensteinrichtung 40 zum
Abrufen eines Dienstangebotes, insbesondere eines kostenpflichtigen
Mehrwertdienstes nicht mehr wie bisher üblich durch direkte Anwahl
der Servicerufnummer der entsprechenden Diensteinrichtung hergestellt wird,
sondern die Verbindung zwischen dem Teilnehmer und der Diensteinrichtung 40 erst
nach ausdrücklicher
Billigung bzw. Bestätigung
durch den Teilnehmer gegenüber
einer dem Telekommunikationsnetz 20 zugeordnete, beispielsweise
beim Netzbetreiber implementierte Verifizierungseinrichtung 30 freigeschaltet
wird.
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Die 1 bis 4 zeigen hierbei den prinzipiellen Ablauf
des nachfolgend beschriebenen Verfahrens und die 5 eine bevorzugte technische Realisierung
in einem Telekommunikationsnetz.
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Innerhalb
des Telekommunikationsnetzes 20 werden durch den Netzbetreiber
verschiedene Verbindungsdienste angeboten, beispielsweise ein mit 22 gekennzeichneter
normaler Verbindungsdienst, ein mit 23 gekennzeichneter
Verbindungsdienst mit einmalig festgelegtem Verbindungstarif oder
sogenanntem Charching und ein mit 24 gekennzeichneter Verbindungsdienst
mit der Möglichkeit
zum erneuten Festsetzen eines Verbindungstarif oder sogenanntem
Recharging. Ferner ist eine mit der Bezugsziffer 21 gekennzeichnete
Dienstleistung einer Rufnummernanalyse oder -auswertung angeboten.
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Von
einer Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung 10, welche
beispielsweise ein PC oder ein Telefon ist, wählt sich, wie mit dem Pfeil
A gekennzeichnet, ein Teilnehmer in das Netz 20 ein. Bei
der beschriebenen Ausführungsform
wählt der Teilnehmer
beispielsweise die Ziffernfolge 012033(0)190012345. Die vorzugsweise
in einer Vermittlungsstelle des Netzbetreibers, beispielsweise gemäß 5 in der Vermittlungsstelle 25 integrierte
Rufnummernanalyse erkennt aufgrund der Anfangsziffernfolge 012033,
dass eine Auswertung der Rufnummer in Bezug auf eine Servicerufnummer durchgeführt werden
soll.
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Die
der Anfangsziffernfolge folgende Ziffernfolge, also im vorliegenden
Beispiel die (0)190012345 kennzeichnet hierbei hinreichend vollständig eine
dienstspezifische Nummernfolge eines Anbieters eines Dienstes, der über eine
dieser Servicerufnummernfolge zugeordnete Diensteinrichtung 40 abrufbar
ist. Im vorliegenden Beispiel ist angenommen, dass die Servicerufnummernfolge (0)190012345
die dienstspezifische Nummernfolge des Anbieters eines kostenpflichtigen
Mehrwertdienstes ist. Daraufhin wird der von der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung 10 ausgehende Ruf
A unter Zwischenschaltung des Verbindungsdienstes mit Recharching-Funktionalität 24,
wie mit dem Pfeil B gekennzeichnet, zunächst zu einer Verifizierungseinrichtung 30 weitergeleitet
(Pfeil C).
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Die
Weiterleitung bewirkt im vorliegenden Fall, dass eine Verbindung
zwischen der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung 10 und
der Verifizierungseinrichtung 30, wie mit dem Pfeil D gekennzeichnet,
aufgebaut wird. Gegebenenfalls wird hierbei die Verbindung von der
Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung 10 bis zur
Ursprungsvermittlungsstelle zunächst
abgebaut und eine neue Verbindung entsprechend aufgebaut. Ein solcher
Verbindungsab- und
-aufbau findet dabei vom Teilnehmer unbemerkt im Netz des Netzbetreibers
statt. Eine Tarifierung eines derartigen Rück- und/oder Weiterleitungsgesprächs, also
zu der Verifizierungseinrichtung 30, erfolgt hierbei zweckmäßiger Weise
so, als ob die Teilnehmerendeinrichtung 10 die Verbindung originär hergestellt
hätte.
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Die
Verifizierungseinrichtung 30 umfasst eine Datenbank 32,
einen Zufallsgenerator 33 und eine Vergleichseinrichtung 34 zur
Durchführung
der nachfolgend beschriebenen eigentlichen Verifizierung der gewählten Rufverbindung.
Ferner umfasst die Verifizierungseinrichtung 30 ein Ein-/Ausgabemodul,
mit welchem die Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung 10 nach
Weiterleitung verbunden ist. Über
eine zentrale Steuerlogik 31 der Verifizierungseinrichtung 30 wird
der Ablauf der Verifizierung gesteuert.
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Die
Verifizierungseinrichtung, beispielsweise ein WEB-basierter Dialer-Schutzserver,
sucht daraufhin aus seiner Datenbank 32 darin enthaltene
entsprechende dienstspezifische Daten des angewählten kostenpflichtigen Mehrwertdienstes
und übergibt diese
Information dem Ein-/Ausgabemodul 35. Je nach spezifischer
Applikation basiert das Ein-/Ausgabemodul 35 zum Übertragen
und Empfangen von Informationen auf einem Sprachdialogsystem, verwendet
ein Multifrequenzverfahren oder, insbesondere im Falle eines WEB-basierten
Verifizierungssservers basiert es auf einem multimedialen Informationsübertragungssystem.
Das Ein-/Ausgabemodul 35 übergibt, wie mit dem Pfeil
F der 2 gekennzeichnet, die
dienstspezifischen Daten an die Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung 10.
Diese Daten umfassen beispielsweise Informationen sowohl über den
Dienstinhalt als auch über
die dem kostenpflichtigen Mehrwertdienst zugrundeliegenden spezifischen
Tarifinformationen.
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Anschließend wird
mittels des Zufallsgenerators 33 eine nur einmalig benutzbare
persönliche Identifikationsnummer
(PIN) generiert und diese beispielsweise per Sprachausgabe über das
Modul 35 ebenfalls an die Teilnehmerendeinrichtung 10 übertragen
(Pfeil F). Die generierte, zur Bestätigung erforderliche Nummer
wird ferner an die Vergleichseinrichtung 34 übergeben.
Während
dieser Vorgänge, wie
bei 2 mit der durch
E gekennzeichneten Verbindungslinie dargestellt, kann eine Verbindung
zwischen dem Netz 20 und der Verifizierungseinrichtung 30 weiterhin
bestehen, welches jedoch nicht zwingend ist.
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Ist
der Teilnehmer zur Nutzung des Mehrwertdienstes mit der angebotenen
Mehrwertdienstleistung und der ihr zugeordneten Vergebührung einverstanden, übermittelt
er, wie mit dem Pfeil G der 3 gekennzeichnet,
von der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung 10 der
Verifizierungseinrichtung 30 als Bestätigung seine individuell zuvor übermittelte
PIN, beispielsweise per Spracheingabe oder über die Telefontastatur unter
Verwendung eines Multifrequenzverfahrens.
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Nach Überprüfung einer Übereinstimmung zwischen
der von der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung 10 an
die Verifizierungseinrichtung 30 übertragene Bestätigung mit
der zuvor generierten Bestätigungsnummer
durch die Vergleichseinrichtung 34 wird, wie mit den Pfeilen
H und I der 4 gekennzeichnet,
die Verbindung zum eigentlichen Ziel, also der entsprechenden Diensteinrichtung 40 des
Anbieters zum Abrufen des entsprechenden kostenpflichtigen Mehrwertdienstes
geschaltet.
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Hierfür können wiederum
Standardmechanismen bestehender Telefonnetze verwendet werden, insbesondere
solche, die einen teilweisen Verbindungsrückbau und einen erneuten Verbindungsaufbau
zum Weiterleitungsziel bewirken. Für den Teilnehmer der Endeinrichtung 10 scheint
es so, also ob die Verbindung zwischen ihm und der Diensteinrichtung 40 direkt
geschaltet wurde. Gleichzeitig kann auch hierbei ein entsprechender
Gebührensatz in
der Vermittlungsstelle des Netzbetreibers angelegt werden.
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5 zeigt eine solche mögliche technische Realisierung
des vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahrens, bei welchem
innerhalb des Netzes 20 eines Netzbetreibers eine Vielzahl
von Vermittlungsstellen 25, 27 und 28 umfasst
sind. Über die
Vermittlungsstellen 25 und 27 erfolgt die Weiterleitung
eines Rufs von der Telekommunikationsendeinrichtung 10 zu
der Verifizierungseinrichtung 30 unter zusätzlicher
Verwendung eines Dienststeuerungsservers 26. Nach erfolgter
positiver Verifizierung wird der Ruf über die Vermittlungsstellen 25 und 28 zur
angewählten
Diensteinrichtung 40 geleitet. Wie aus 5 zu sehen, wird bei positiver Verifizierung
also ein teilweiser Verbindungsrückbau
bis zur Ursprungsvermittlungsstelle 25 und ein erneuter
Verbindungsaufbau über
die Vermittlungsstelle 28 zum Weiterleitungsziel, also
im vorliegenden Fall zur angewählten
Diensteinrichtung 40 des gewünschten kostenpflichtigen Mehrwertdienstes
bewirkt. Eine hierbei durchgeführte Übertragung
von Nutzkanaldaten ist jeweils durch die durchgezogenen Pfeile angezeigt
und eine Übertragung
von reinen Signalisierungsdaten durch die gestrichelten Pfeile.
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Zusätzlich umfasst
die Erfindung ferner Ausführungsformen,
bei welchen die Verifizierung selbst einer Tarifierung unterliegt,
die nach Durchführung der
Verifizierung einem entsprechend zugeordneten Tarifierungs- und/oder
Abrechnungssystem zugeführt
werden. Falls der Teilnehmer der Endeinrichtung 10 die
Konditionen des Anbieters des kostenpflichtigen Mehrwertdienstes
nicht akzeptiert und infolge keine oder eine andere Bestätigung an
die Verifizierungseinrichtung übermittelt
(Pfeil G), wird eine Weiterleitung unterbunden und die Verbindung
zwischen der Teilnehmerendeinrichtung 10 und dem Netz 20 ausgelöst. Eine
solche Unterbindung der Weiterschaltung bzw. der damit verbundene
Abbruch des Rufaufbaus zu der angewählten Diensteinrichtung 40 erfolgt
insbesondere auch, wenn innerhalb eines definierten Zeitintervalls
keine übereinstimmende
Bestätigung
von der Telekommunikationseinrichtung 10 zu der Verifizierungseinrichtung 30 übertragen
worden ist.
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Sofern
bei dem Anschluss der Telekommunikations-Teilnehmerendeinrichtung 10 für Dienstrufnummern
des Rufnummernraums 019x zusätzlich eine
permanente oder veränderbare
Rufnummernsperre geschaltet wurde, können Dialer-Programme somit
keinen automatischen Verbindungsaufbau zu einer gesperrten Rufnummer
aufbauen.
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In
alternativer Ausführung
sind daher von der Erfindung insbesondere auch Ausführungsformen
erfasst, bei welchen eine spezifische Anfangsziffernfolge zum Aktivieren
einer Rufanalyse nicht notwendig ist. In diesem Fall ist vorgesehen,
dass die Rufnummernanalyse, insbesondere teilnehmerbedingt, derart
konfigurierbar ist, dass diese im Wesentlichen unter Ansprechen
auf jede beliebige Rufnummer aktivierbar ist und die Verifizierungsprozedur
unter Ansprechen auf das Erkennen einer Servicerufnummer entsprechend
vorstehender Beschreibung durchgeführt wird.