DE10321975A1 - Reinigungsgerät, insbesondere Staubsauger, mit einer Keramikfiltereinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Reinigungsgerät (10), insbesondere einen Staubsauger, in dem mit Frempartikeln beladene Luft gereinigt wird, mit einem Gehäuse (12) und einer an dem Gehäuse (12) befestigten Keramikfiltereinrichtung (14). Um eine pyrolytische Reinigung der Keramikfiltereinrichtung (14) und eine einfache Befestigungsmöglichkeit der Keramikfiltereinrichtung (14) am Gehäuse (12) zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, dass eine Heizeinrichtung (16) zum Beheizen der Keramikfiltereinrichtung (14) vorgesehen ist, dass die Keramikfiltereinrichtung (14) filteraktive und filterinaktive Bereiche aufweist, wobei die filterinaktiven Bereiche (18) zumindest teilweise als Befestigungsbereiche (18) der Keramikfiltereinrichtung (14) an dem Gehäuse (12) dienen, und dass die Heizeinrichtung (14) so ausgelegt ist, dass die filterinaktiven Bereiche (18) zumindest teilweise nicht oder nur mittelbar beheizt werden. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird erreicht, dass die inaktiven Bereiche (18) kühler als der Rest der Keramikfiltereinrichtung (14) gehalten werden können, so dass diese sich besonders gut zum Befestigen der Keramikfiltereinrichtung (14) am Gehäuse (12) eignen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Reinigungsgerät, insbesondere einen Staubsauger, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
- Der Erfindung betrifft weiterhin eine Keramikfiltereinrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 11.
- Herkömmliche Staubsauger arbeiten nach dem Prinzip, dass mit Fremdpartikeln beladene Luft angesaugt, in dem Staubsauger gefiltert und in gereinigter Form aus dem Staubsauger ausgeblasen wird. Da in der angesaugten Luft unterschiedlichste Fremdpartikel beziehungsweise Fremdkörper enthalten sein können, sind an die Filtereinrichtungen innerhalb des Staubsaugers besondere Anforderungen zu stellen. Aus diesem Grund ist es üblich, verschiedene Filtereinrichtungen in Bezug auf die Hauptströmungsrichtung der mit Fremdpartikeln beladenen Luft hintereinander anzuordnen, wobei diese Filtereinrichtungen unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Beispielsweise ist es bekannt, gröbere Fremdpartikel in einem Filterbeutel zu sammeln und die aus dem Filterbeutel ausströmende Luft dann durch ein feinporiges Filtervlies zu führen, so dass verbleibende feine Fremdpartikel vor dem Ausblasen der Luft in die Atmosphäre ebenfalls noch herausgefiltert werden können. Für eine solche Funktionszuweisung zu den einzelnen Filtereinrichtungen ist es erforderlich, die Porengröße in den Filtereinrichtungen entsprechend zu wählen.
- Um sehr feine Fremdpartikel aus der Luft herauszufiltern, werden in Staubsaugern vielfach sogenannte HEPA-Filter (High Efficiency Particulate Air) eingesetzt. Diese bestehen zumeist aus einem Glasfaserverbund, der in einem Trägermaterial, beispielsweise Papier, angeordnet ist. Mit diesen HEPA-Filtern kann erreicht werden, dass sehr kleine gesundheitsschädliche Partikel, insbesondere allergieauslösende Stoffe, aus der auszublasenden Luft entfernt werden. Zu diesen Stoffen gehören beispielsweise Pollen, Pilze und Milben beziehungsweise deren Stoffwechselprodukte oder Bestandteile.
- Auch wenn mit derartigen HEPA-Filtern gute Ergebnisse erzielt werden, ist dennoch als nachteilig zu verzeichnen, dass die Filter aufwendig aufgebaut sind und nach einer bestimmten Betriebsdauer aufgrund ihrer Verschmutzung ausgetauscht werden müssen.
- Es ist ebenfalls bekannt, Filter aus keramischem Material zu verwenden. Ein Beispiel eines Staubsaugers mit einer Keramikfiltereinrichtung ist in der WO 01/41619 A1 offenbart.
- Im Zusammenhang mit Keramikfiltereinrichtungen wurde in einer unveröffentlichten Patentanmeldung bereits vorgeschlagen, eine solche zu verwenden, die pyrolytisch, das heißt durch Erhitzen, gereinigt werden kann. Hierzu eignen sich Keramikschäume, die beispielsweise aus Aluminiumdioxid bestehen. An den Keramikfiltereinrichtungen ist zum Zwecke der Erhitzung eine Heizeinrichtung vorgesehen, die von einem Steuergerät bei Bedarf beziehungsweise in regelmäßigen Abständen oder auch während des gesamten Betriebs des Reinigungsgeräts aktiviert wird. Bei einer solchen thermischen Regenerierung treten hohe Temperaturen auf, beispielsweise im Bereich von 500°C. Zum Zwecke der Erhitzung kann die keramische Filtereinrichtung, die an sich elektrisch isolierend ist, mit Silizium behandelt werden, das sich in den Poren einlagert. Es muss dann lediglich über Graphitelektroden eine elektrische Spannung an das Keramikfilter angelegt werden, um so eine Erwärmung herbeizuführen.
- Um ein Gehäuse eines Staubsaugers mit einer keramischen Filtereinrichtung gegen die beheizte Filtereinrichtung zu isolieren sind besondere Vorkehrungen zu treffen, wobei man sich im Allgemeinen thermisch isolierender Zusatzteile bedienen wird, da herkömmliche Gehäusekunststoffe nur für Temperaturen im Bereich von 100°C geeignet sind. Dies macht die Herstellung des Staubsaugers aufwendig und teuer.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Reinigungsgerät, insbesondere einen Staubsauger, und eine Keramikfiltereinrichtung zu schaffen, so dass eine unproblematische thermische Isolierung gegen das Gehäuse ermöglicht wird.
- Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst.
- Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
- Die Erfindung baut auf dem gattungsgemäßen Reinigungsgerät dadurch auf, dass eine Heizeinrichtung zum Beheizen der Keramikfiltereinrichtung vorgesehen ist, dass die Keramikfiltereinrichtung filteraktive und filterinaktive Bereiche aufweist, wobei die filterinaktiven Bereiche zumindest teilweise als Befestigungsbereiche der Keramikfiltereinrichtung an dem Gehäuse dienen, und dass die Heizeinrichtung so ausgelegt ist, dass die filterinaktiven Bereiche zumindest teilweise nicht oder nur mittelbar beheizt werden. Da sich in den filterinaktiven Bereichen keine Fremdpartikel ansammeln, die durch pyrolytische Reinigung entfernt werden müssen, kann die Beheizung des Keramikfilters auf die aktiven Filterbereiche eingeschränkt werden. Hierdurch erfolgt eine stark herabgesetzte Erwärmung der inaktiven Bereiche, so dass sich diese besonders gut als Befestigungsbereiche eignen.
- In besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist vorgesehen, dass die filterinaktiven Bereiche durch Aufbringen von zusätzlichem Material auf die Keramikfiltereinrichtung realisiert sind. Da Keramikfiltereinrichtungen auf der Grundlage ihrer porösen Struktur arbeiten, erreicht man durch das Aufbringen des zusätzlichen Materials eine zumindest teilweise Zerstörung beziehungsweise Abdeckung der porösen Struktur, was zu einer Deaktivierung der Filterwirkung führt.
- In diesem Zusammenhang ist es besonders nützlich, dass das zusätzliche Material als Emailschicht und/oder als Glasurschicht aufgebracht ist. Derartige Schichten können neben der Deaktivierung auch noch Vorteile im Hinblick auf die Lagerung des Keramikfilters am Gehäuse bewirken, insbesondere aufgrund der Verringerung des Reibungswiderstands zu den Lagerstellen.
- Das erfindungsgemäße Reinigungsgerät ist in besonders nützlicher Weise dadurch weitergebildet, dass die Befestigungsbereiche der Keramikfiltereinrichtung an mit dem Gehäuse verbundenen Lagerstellen befestigt sind, wobei die Lagerstellen gleichzeitig der thermischen Isolierung zwischen der Keramikfiltereinrichtung und dem Gehäuse dienen, und dass zwischen den Befestigungsbereichen und den Lagerstellen an dem Gehäuse keine weiteren thermisch isolierenden Materialien vorgesehen sind. Die Lagerstellen können beispielsweise durch hitzebeständige Kunststoffhalterungen realisiert sein, die ferner eine thermische Isolierung bewirken, so dass auch die an den filterinaktiven Bereichen auftretende Resterwärmung von dem Gehäuse des Reinigungsgerätes ferngehalten wird.
- Des Weiteren ist es besonders vorteilhaft, dass ein Bereich des Gehäuses, der die Keramikfiltereinrichtung umgibt, zumindest teilweise thermisch gegen die Keramikfiltereinrichtung abgeschirmt ist. Eine solche thermische Isolierung ist in jedem Fall nützlich, um einer Überhitzung des Gehäuses vorzubeugen. Dies ist insbesondere in Bezug auf Gehäusebereiche erforderlich, die einen geringen Abstand von der Keramikfiltereinrichtung und insbesondere einen geringen Abstand von aktiven und damit vorzugsweise beheizten Bereichen der Keramikfiltereinrichtung haben.
- In diesem Zusammenhang ist es besonders nützlich, dass zur thermischen Abschirmung eine Metallfolie, insbesondere eine Aluminiumfolie, zwischen dem Gehäuse und der Keramikfiltereinrichtung vorgesehen ist. Eine solche Metallfolie reflektiert die von der Keramikfiltereinrichtung abgegebene Wärmestrahlung.
- Ferner ist es bevorzugt, dass zur weiteren thermischen Abschirmung eine Schicht aus einem Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit, insbesondere eine Schicht aus Glaswolle, zwischen dem Gehäuse und der Keramikfiltereinrichtung vorgesehen ist. Hierdurch wird vermieden, dass die sich erwärmende Metallfolie die Gehäusewand in unerwünschter Weise erwärmt.
- Das erfindungsgemäße Reinigungsgerät ist insbesondere so ausgebildet, dass die Keramikfiltereinrichtung mindestens einer anderen Filtereinrichtung des Reinigungsgeräts in Bezug auf eine Hauptströmungsrichtung der Luft nachgeordnet ist. Somit dient die Keramikfiltereinrichtung der Feinfilterung, wobei insbesondere allergieerzeugende Substanzen aus der Luft entfernt werden sollen. In diesem Zusammenhang werden Keramiken mit einer Porengröße von 10 μm oder kleiner bevorzugt. Es ist jedoch auch denkbar, die Keramikfiltereinrichtung als primäre Filtereinrichtung, beispielsweise als keramischen Staubsammelbehälter, im Reinigungsgerät vorzusehen, insbesondere da Keramiken mit unterschiedlichen Porengrößen verfügbar sind.
- Weiterhin kann es besonders nützlich sein, dass der Keramikfiltereinrichtung mindestens eine weitere Filtereinrichtung in Bezug auf eine Hauptströmungsrichtung der Luft nachge ordnet ist. Da Keramikfiltereinrichtungen mit unterschiedlichen Porengrößen verwendet werden können, kann bei Verwendung vergleichsweise großer Poren eine nachgeordnete Filtereinrichtung zur Feinfilterung sinnvoll sein. Diese kann ebenfalls durch eine Keramikfiltereinrichtung, allerdings mit geringerer Porengröße, realisiert sein.
- Es kann aber auch sinnvoll sein, dass die mindestens eine weitere Filterinrichtung ein HEPA-Filter umfasst. Somit werden die Vorteile der pyrolytisch zu reinigenden Keramikfiltereinrichtung mit der Zuverlässigkeit erprobter HEPA-Filter kombiniert. Aufgrund der Filterung der Luft durch die Keramikfiltereinrichtung und eine damit verbundene weitgehende Befreiung der Luft von Feinstpartikeln, hat das HEPA-Filter durch diese Kombination eine erheblich vergrößerte Lebensdauer.
- Die Erfindung baut auf der gattungsgemäßen Keramikfiltereinrichtung dadurch auf, dass die Keramikfiltereinrichtung eine Heizeinrichtung zum Beheizen der Keramikfiltereinrichtung aufweist, dass die Keramikfiltereinrichtung filteraktive und filterinaktive Bereiche aufweist, wobei die filterinaktiven Bereiche zumindest teilweise als Befestigungsbereiche der Keramikfiltereinrichtung an einem Gehäuse eines Reinigungsgeräts dienen, und dass die Heizeinrichtung so ausgelegt ist, dass die filterinaktiven Bereiche zumindest teilweise nicht oder nur mittelbar beheizt werden. Eine solche Keramikfiltereinrichtung lässt sich ohne Aufwand in einem erfindungsgemäßen Reinigungsgerät verwenden. Die Vorteile und Besonderheiten des erfindungsgemäßen Reinigungsgeräts treffen somit auch auf die erfindungsgemäße Keramikfiltereinrichtung zu.
- Diese ist in besonders nützlicher Weise so ausgebildet, dass die filterinaktiven Bereiche durch Aufbringen von zusätzlichem Material auf die Keramikfiltereinrichtung realisiert sind.
- Dabei ist nützlicherweise vorgesehen, dass das zusätzliche Material als Emailschicht und/oder als Glasurschicht aufgebracht ist.
- Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass durch die Reaktivierung von bestimmten Bereichen des Keramikfilters besonders geeignete Befestigungsbereiche zur Verfügung gestellt werden. Diese werden nicht direkt von der Heizeinrichtung erwärmt, so dass nur geringer Aufwand im Hinblick auf die weitere thermische Isolierung getrieben werden muss. Neben der Anwendung der Erfindung bei einem Staubsauger kommen zahlreiche andere Anwendungen in Betracht, beispielsweise bei Klimaanlagen oder Luftwäschesystemen.
- Die Erfindung wird nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beispielhaft anhand bevorzugter Ausführungsformen erläutert.
- Dabei zeigt:
-
1 eine schematische Schnittansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Reinigungsgeräts senkrecht zur Hauptströmungsrichtung der zu reinigenden Luft; -
2 eine schematische Schnittansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Reinigungsgeräts in Hauptströmungsrichtung der zu reinigenden Luft; und -
3 eine schematische Schnittansicht eines abschirmten Gehäuseteils eines erfindungsgemäßen Reinigungsgeräts im Bereich einer erfindungsgemäßen Keramikfiltereinrichtung. -
1 zeigt eine schematische Schnittansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Reinigungsgeräts senkrecht zur Hauptströmungsrichtung der zu reinigenden Luft. Die Darstellung ist stark schematisiert. Insbesondere sind die dargestellten relativen Abmessungen der Komponenten teilweise willkürlich gewählt. Ein Reinigungsgerät10 , insbesondere ein Staubsauger, umfasst ein Gehäuse12 , in dem mehrere Filtereinrichtungen zum Reinigen von mit Fremdpartikeln beladener Luft vorgesehen sind. In Hauptströmungsrichtung der Luft, die durch Pfeile angedeutet ist, ist zunächst eine herkömmliche Filtereinrichtung30 vorgesehen, die beispielsweise als Papierfilterbeutel ausgelegt sein kann. Hinter der Filtereinrichtung30 ist eine Keramikfiltereinrichtung14 angeordnet, die mit einer Heizeinrichtung16 ausgestattet ist. Ein (nicht dargestelltes) Filtervlies kann zwischen der Filtereinrichtung30 und dem Keramikfilter14 vorgesehen sein. Die Heizeinrichtung16 steht mit einer Steuerung34 elektrisch in Verbindung. Die Anordnung der Heizeinrichtung16 an der Keramikfiltereinrichtung14 ist stark schematisiert dargestellt. Die Heizwirkung wird dort an der Keramikfiltereinrichtung14 angebracht, wo sie erwünscht ist, beispielsweise unter Verwendung einer partiellen Einlagerung von Silizium oder vergleichbar wirkenden Materialien in die Keramikporen. Die Keramikfiltereinrichtung14 ist über Lager22 mit dem Gehäuse12 verbunden. Im Bereich um die Keramikfiltereinrichtung14 ist eine thermische Abschirmung24 des Gehäuses12 gegen die Keramikfiltereinrichtung14 angeordnet. Hinter der Keramikfiltereinrichtung14 kann eine weitere Filtereinrichtung32 , zum Beispiel ein HEPA-Filter, vorgesehen sein. Die Besonderheiten der Anbringung der Keramikfiltereinrichtung14 am Gehäuse12 sowie die thermische Isolierung der Keramikfiltereinrichtung14 gegen das Gehäuse12 werden nachfolgend mit Bezug auf die2 und3 erläutert. -
2 zeigt eine schematische Schnittansicht eines Teils eines erfindungsgemäßen Reinigungsgeräts in Hauptströmungsrichtung der zu reinigenden Luft. An der Keramikfiltereinrichtung14 sind durch Materialanhäufung filterinaktive Bereiche18 vorgesehen. Diese dienen als Befestigungsbereiche18 der Keramikfiltereinrichtung14 am Gehäuse12 . Die Befestigungsbereiche18 liegen in Lagern22 , welche vorzugsweise aus einem hitzebeständigen thermisch isolierenden Material gefertigt sind. Die filterinaktiven Bereiche18 sind durch Aufbringung von zusätzlichem Material20 , beispielsweise einer Emailschicht oder einer Glasurschicht, realisiert. - Da die Befestigungsbereiche
18 filterinaktiv sind, ist es nicht erforderlich, diese thermisch zu regenerieren. Da ferner die Reinigung durch Beaufschlagung mit Wärme erfolgt, bleiben die filterinaktiven Bereiche18 vergleichsweise kühl, wenn die Heizeinrichtung auf entsprechende zu reinigende Bereiche der Keramikfiltereinrichtung14 wirkt. -
3 zeigt eine schematische Schnittansicht eines abschirmten Gehäuseteils eines erfindungsgemäßen Reinigungsgeräts im Bereich einer erfindungsgemäßen Keramikfiltereinrichtung. Da in Nachbarschaft des Gehäuses12 aktive Bereiche der Keramikfiltereinrichtung14 angeordnet sind, ist es auch erforderlich, diese Bereiche durch Zuführung von Wärme zu reinigen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Gehäusewand mittels einer thermischen Abschirmung24 gegen die Keramikfiltereinrichtung14 zu isolieren. Eine solche thermische Abschirmung kann zunächst eine Metallfolie26 umfassen, die von der Keramikfiltereinrichtung14 ausgehende Wärmestrahlung reflektiert. Um die Metallfolie26 gegen das Gehäuse12 thermisch zu isolieren, kann weiterhin eine Schicht28 aus Material geringerer Wärmeleitfähigkeit, beispielsweise eine Glaswolleschicht, zwischen der Metallfolie26 und dem Gehäuse12 vorgesehen sein. Zwischen der Keramikfiltereinrichtung14 und der Metallfolie26 ist Luft36 , so dass ein Wärmeübertritt auf die Metallfolie26 aufgrund eines direkten Kontakts der Metallfolie26 und der Keramikfiltereinrichtung14 vermieden wird. - Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
-
- 10
- Reinigungsgerät/Staubsauger
- 12
- Gehäuse
- 14
- Keramikfiltereinrichtung
- 16
- Heizeinrichtung
- 18
- filterinaktive Bereiche/Befestigungsbereiche
- 20
- zusätzliches Material
- 22
- Lagerstelle
- 24
- thermische Abschirmung
- 26
- Metallfolie
- 28
- Schicht aus Material geringer Wärmeleitfähigkeit
- 30
- Filtereinrichtung
- 32
- Filtereinrichtung
- 34
- Steuerung
- 36
- Luft
Claims (13)
- Reinigungsgerät (
10 ), insbesondere Staubsauger, in dem mit Fremdpartikeln beladene Luft gereinigt wird, mit einem Gehäuse (12 ) und einer an dem Gehäuse befestigten Keramikfiltereinrichtung (14 ), dadurch gekennzeichnet, – dass eine Heizeinrichtung (16 ) zum Beheizen der Keramikfiltereinrichtung (14 ) vorgesehen ist, – dass die Keramikfiltereinrichtung (14 ) filteraktive und filterinaktive Bereiche aufweist, wobei die filterinaktiven Bereiche (18 ) zumindest teilweise als Befestigungsbereiche (18 ) der Keramikfiltereinrichtung (14 ) an dem Gehäuse (12 ) dienen, und – dass die Heizeinrichtung (16 ) so ausgelegt ist, dass die filterinaktiven Bereiche (18 ) zumindest teilweise nicht oder nur mittelbar beheizt werden. - Reinigungsgerät (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die filterinaktiven Bereiche (18 ) durch Aufbringen von zusätzlichem Material (20 ) auf die Keramikfiltereinrichtung (14 ) realisiert sind. - Reinigungsgerät (
10 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Material (20 ) als Emailschicht und/oder als Glasurschicht aufgebracht ist. - Reinigungsgerät (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, – dass die Befestigungsbereiche (18 ) der Keramikfiltereinrichtung (14 ) an mit dem Gehäuse verbundenen Lagerstellen (22 ) befestigt sind, wobei die Lagerstellen (22 ) gleichzeitig der thermischen Isolierung zwischen der Keramikfiltereinrichtung (14 ) und dem Gehäuse (12 ) dienen, und – dass zwischen den Befestigungsbereichen (18 ) und den Lagerstellen (22 ) an dem Gehäuse (12 ) keine weiteren thermisch isolierenden Materialien vorgesehen sind. - Reinigungsgerät (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bereich des Gehäuses (12 ), der die Keramikfiltereinrichtung (14 ) umgibt, zumindest teilweise thermisch gegen die Keramikfiltereinrichtung (14 ) abgeschirmt ist. - Reinigungsgerät (
10 ) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur thermischen Abschirmung eine Metallfolie (26 ), insbesondere eine Aluminiumfolie, zwischen dem Gehäuse (12 ) und der Keramikfiltereinrichtung (14 ) vorgesehen ist. - Reinigungsgerät (
10 ) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur weiteren thermischen Abschirmung eine Schicht (28 ) aus einem Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit, insbesondere eine Schicht aus Glaswolle, zwischen dem Gehäuse (12 ) und der Keramikfiltereinrichtung (14 ) vorgesehen ist. - Reinigungsgerät (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Keramikfiltereinrichtung (14 ) mindestens einer anderen Filtereinrichtung (30 ) des Reinigungsgeräts in Bezug auf eine Hauptströmungsrichtung der Luft nachgeordnet ist. - Reinigungsgerät (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Keramikfiltereinrichtung (14 ) mindestens eine weitere Filtereinrichtung (32 ) in Bezug auf eine Hauptströmungsrichtung der Luft nachgeordnet ist. - Reinigungsgerät (
10 ) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine weitere Filtereinrichtung (32 ) ein HEPA-Filter umfasst. - Keramikfiltereinrichtung (
14 ), insbesondere zur Verwendung in einem Reinigungsgerät (10 ) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, – dass die Keramikfiltereinrichtung (14 ) eine Heizeinrichtung (16 ) zum Beheizen der Keramikfiltereinrichtung (14 ) aufweist, – dass die Keramikfiltereinrichtung (14 ) filteraktive und filterinaktive Bereiche aufweist, wobei die filterinaktiven Bereiche (18 ) zumindest teilweise als Befestigungsbereiche der Keramikfiltereinrichtung (14 ) an einem Gehäuse (12 ) eines Reinigungsgeräts (10 ) dienen, und – dass die Heizeinrichtung (16 ) so ausgelegt ist, dass die filterinaktiven Bereiche (18 ) zumindest teilweise nicht oder nur mittelbar beheizt werden. - Keramikfiltereinrichtung (
14 ) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die filterinaktiven Bereiche (18 ) durch Aufbringen von zusätzlichem Material (20 ) auf die Keramikfiltereinrichtung (14 ) realisiert sind. - Keramikfiltereinrichtung (
14 ) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Material (20 ) als Emailschicht und/oder als Glasurschicht aufgebracht ist.
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