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Die
Erfindung betrifft ein chirurgisches Rohrschaftinstrument mit einem
zwei relativ zueinander bewegbare Arbeitselemente aufweisenden Werkzeug,
mit einem rohrförmigen
Schaft und mit einem darin aufgenommenen und relativ zum Schaft
längsverschieblichen
Schub- und Zugglied, die durch ihre relative Längsverschiebung die beiden
am distalen Ende des Schaftes angeordneten Arbeitselemente gegeneinander
aus einer entfernten Offenstellung in eine angenäherte Schließstellung
verschieben und umgekehrt, mit einem zwei gegeneinander bewegbare
Griffteile aufweisenden, den Schaft an seinem dem Werkzeug gegenüberliegenden
proximalen Ende lagernden Griff zur Verschiebung des Schaftes relativ
zum Schub- und Zugglied, wobei die Längsverschiebung des Schaftes
relativ zum Schub- und Zugglied begrenzende Anschläge starr
mit dem Schaft und dem Schub- und Zugglied verbunden sind und dadurch
die Bewegung der Arbeitselemente in die Schließstellung begrenzen.
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Stand der Technik
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Derartige
als Schiebeschaftinstrumente (
DE 199 10 457 A1 ) oder Rohrschaftinstrumente
ausgebildete Instrumente werden in der Chirurgie vielfältig eingesetzt
als zangen- oder klemmenähnliche
Instrumente zum Halten von Gegenständen, beispielsweise von Nadeln,
von Gefäßclips oder ähnlichen
Implantaten. Dabei werden die Arbeitselemente in der Regel gegeneinander
geschwenkt oder in anderer Weise einander angenähert, und diese Schließbewegung
muß in
vielen Fällen
sehr genau begrenzt werden, um eine zu starke Verformung oder Beschädigung der
gefaßten
Gegenstände
zu vermeiden. Bei Gefäßclips beispielsweise
kann eine Beeinträchtigung
von deren Funktion schon eintreten, wenn sie ein oder zwei Zehntel
Millimeter über
eine maximale Zusammendrückstellung
hinaus verformt werden.
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Es
ist bekannt, bei derartigen Instrumenten die Schließbewegung
durch Anschläge
zu begrenzen, die entweder an den Arbeitselementen selbst vorgesehen
werden oder aber an den gegeneinander bewegbaren Griffteilen des
Griffes (Anlegezange FT430T nach CASPAR der Firma Aesculap AG & Co. KG, Tuttlingen).
Die Bewegungen der Arbeitselemente gegeneinander sind normalerweise
sehr kleine Bewegungen, und daher ist es außerordentlich schwierig, exakte
Anschläge
an den Arbeitselementen vorzusehen, zumal da bei der Herstellung
gewisse Toleranzen auftreten, die dann durch Bearbeitung dieser Anschlagflächen ausgeglichen
werden müssen,
beispielsweise durch sehr behutsame spanende Bearbeitung der Anschläge. Dies
ist außerordentlich
kompliziert und zeitaufwendig und führt nicht bei jedem Instrument
zu dem gewünschten
Erfolg. Bei Verwendung eines Anschlages zwischen den Griffteilen
des Griffes ergibt sich das Problem, daß Spiel in den Gelenken auf
diese Weise nicht ausgeglichen werden kann, derartige Anschläge sind
daher notwendigerweise ungenau und können zu unerwünscht weitgehenden
Schließbewegungen
führen.
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Aus
den
US-Patentschriften 5,084,057 und
5,547,474 sind Rohrschaftinstrumente
bekannt, bei denen die Bewegung der gegeneinander verschiebbaren
Teile des Rohrschaftes durch unmittelbar zusammenwirkende Anschläge begrenzt
wird. Diese Anschläge
befinden sich im Schaftbereich, so daß die Kon struktion eines solchen
Instrumentes, insbesondere bei kleinem Durchmesser des Schaftes,
aufwendig und kompliziert ist.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, den Aufbau eines Rohrschaftinstrumentes
mit Bewegungsbegrenzung zwischen Schaft und Schub- und Zugelement zu
vereinfachen.
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Diese
Aufgabe wird bei einem chirurgischen Rohrschaftinstrument der eingangs
beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß der
Schaft am Griff längsverschieblich
und das Schub- und Zugglied am Griff in Längsrichtung unverschieblich
gelagert sind, daß der
Anschlag am Schaft gelenkig mit Getriebemitteln verbunden ist, die
den Schaft durch Bewegung der Griffteile gegeneinander gegenüber dem
Schub- und Zugglied verschieben, und daß mindestens einer der Anschläge einstellbar
ausgebildet ist.
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Der
Anschlag am Schaft übernimmt
damit eine zweite Funktion, er dient nämlich als Angriffspunkt für die Getriebemittel,
beispielsweise einen Kniehebelantrieb. Damit erhält man einen besonders platzsparenden
und einfachen Aufbau des Rohrschaftinstrumentes, wobei gleichzeitig
die Schließbewegung
der Arbeitselemente exakt definiert begrenzt werden kann.
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Günstig ist
dabei auch, daß der
Schaft am Griff längsverschieblich
und das Schub- und Zugglied am Griff in Längsrichtung unverschieblich
gelagert sind. Durch die Bewegung der Griffteile wird also der Schaft
gegenüber
dem Griff verschoben und damit auch gegenüber dem Schub- und Zugglied
und erzeugt dadurch die Öffnungs-
bzw. Schließbewegung.
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Durch
die Einstellbarkeit des Anschlages kann man den Schließpunkt genau
einstellen, damit können
auch Fertigungstoleranzen in einfacher Weise ausgeglichen werden.
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Es
ist dabei günstig,
wenn die Anschläge
im Bereich des Griffes angeordnet sind, da in diesem Bereich mehr
Platz für
Anschläge
zur Verfügung steht,
man kann dadurch im distalen Bereich des Instrumentes sehr schlank
bauen, so daß dieses
Instrument insbesondere für
die minimalinvasive Chirurgie bestens geeignet ist.
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Der
Anschlag kann beispielsweise durch eine Stellschraube gebildet werden,
die eine sehr feine Justierung ermöglicht und die nach erfolgter
Justierung dauerhaft festgelegt werden kann, beispielsweise durch
eine Verklebung. Auf diese Weise kann man bei jedem Instrument die
fertigungsbedingten Toleranzen ausgleichen und die dann gewonnene Einstellung
für das
Instrument dauerhaft beibehalten.
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Es
ist dabei günstig,
wenn ein Anschlag am proximalen Ende des Schaftes und der andere
am Griff angeordnet ist. Die Bewegung des Schaftes entsprechend
der Schließstellung
wird dann durch das Anschlagen dieser beiden Anschläge sehr
exakt begrenzt.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, daß die
Arbeitselemente zwei federnd auseinandergespreizte, nebeneinanderliegende
Arme am distalen Ende des Schub- und Zuggliedes umfassen, die beim
Vorschieben des Schaftes zunehmend in diesen hineingezogen und dadurch
elastisch gegeneinander geschwenkt werden.
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Bei
einer solchen Ausgestaltung, bei der vorzugsweise die Arme einstückig mit
dem Schub- und Zugglied ausgebildet sein können, erfolgt die Umsetzung
der Längsverschiebung
in die Öffnungs-
und Schließbewegung
der Arbeitselemente durch eine elastische Verformung der Arme, die
mehr oder weniger tief in den Schaft eingezogen werden. Dadurch entfallen
Gelenke, die mit Spiel behaftet sein könnten, so daß auch in
diesem Bereich durch die Anschläge
eine vom Spiel von Gelenken unabhängige Endstellung der Schließbewegung
erreichbar ist.
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Der
Schaft kann im Anlagebereich an den Armen trichterförmig aufgeweitet
sein, so daß die schräge Anlagefläche der
Arme das Übersetzungsverhältnis bestimmt,
bei relativ flachem Öffnungswinkel
kann dadurch eine relativ große
Verschiebung des Schaftes notwendig sein, um eine kleine Schließbewegung
zu erreichen.
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Um
sicherzustellen, daß die
Schließbewegung
tatsächlich
durch die Anschläge
begrenzt wird, ist es vorteilhaft, wenn die Arbeitsteile auf ihren
einander zugewandten Seiten so ausgebildet sind, daß sie vor
Erreichen der Schließstellung
nicht aneinander anliegen und damit eine weitere Schließbewegung
nicht verhindern. Die Schließbewegung
wird ausschließlich
durch die Anschläge
bestimmt, zwischen den Arbeitselementen bleibt während der Schließbewegung
ein Abstand, der beim Erreichen der Endstellung abnimmt, im Extremfall
kann es in der Endstellung zu einer Berührung der Arbeitselemente kommen,
jedoch nur zu einer leichten Berührung,
die nicht die eigentliche Begrenzung der Schließbewegung bildet.
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Ausführungsbeispiel
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Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
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1:
eine schematische Draufsicht auf ein chirurgisches Schiebeschaftinstrument
mit zwei gegeneinander verschwenkbaren Griffbranchen;
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2:
eine Schnittansicht längs
Linie 2-2 in 1;
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3:
eine Draufsicht auf den proximalen Endbereich des Schiebeschaftes
und des Schub- und
Zuggliedes in der Offenstellung;
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4:
eine Schnittansicht längs
Linie 4-4 in 3;
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5:
eine Ansicht ähnlich 3 in
der Schließstellung;
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6:
eine Ansicht ähnlich 4 in
der Schließstellung;
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7:
eine Längsschnittansicht
des distalen Arbeitsbereiches des chirurgischen Instrumentes der 1 mit
geöffneten
Arbeitselementen und
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8:
eine Ansicht ähnlich 7 mit
geschlossenen Arbeitselementen und einem Gefäßclip zwischen diesen.
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Die
Erfindung wird nachstehend am Beispiel einer Anlegezange 1 für einen
Aneurysmenclip 2 erörtert,
es versteht sich aber, daß die
Erfindung auch bei anderen chirurgischen Instrumenten angewendet werden
kann, bei denen zwei gegeneinander verschwenkbare oder in anderer
Weise einander annä herbare
Arbeitsteile vorgesehen sind, beispielsweise für Nadelhalter oder andere klemmende
oder auch schneidende Werkzeuge.
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Die
Anlegezange weist zwei Klemmbacken 2, 3 auf, zwischen
die ein an sich bekannter Aneurysmenclip 4 eingelegt werden
kann. Die Klemmbacken 2, 3 liegen dabei an der
Außenseite
des Aneurysmenclips 4 an und können diesen in die Öffnungsstellung
verbiegen, wenn sie selbst einander angenähert werden, wenn sie selbst
also in die Schließbewegung verschoben
werden.
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Die
Klemmbacken 2, 3 sind am distalen Ende von zwei
nebeneinander liegenden elastischen Armen 5, 6 angeordnet,
diese gehen einstückig über in eine
Schub- und Zugstange 7, die im Inneren eines rohrförmigen Schaftes 8 längsverschieblich
aufgenommen ist. Der Schaft 8 ist an seinem distalen Ende,
also im Bereich der Klemmbacken 2, 3, mit einer trichterförmigen Erweiterung 9 versehen,
die an der Außenseite
der Klemmbacken 2, 3 anliegt, wenn der Schaft 8 in
distaler Richtung relativ zu der Schub- und Zugstange und damit
relativ zu den Klemmbacken 2, 3 verschoben wird.
Durch diese Anlage werden die Klemmbacken 2, 3 gegeneinander
verschwenkt, die Arme 5, 6 werden dabei elastisch
verformt. In 7 sind die Klemmbacken 2, 3 bei
zurückgezogenem Schaft 8 dargestellt,
in dieser Stellung können
sich die Klemmbacken 2, 3 aufgrund der Eigenelastizität der Arme 5, 6 voneinander
entfernen, zwischen den Armen 5, 6 bildet sich
ein relativ großer
Spalt 10. In 8 ist der Schaft 8 in
distaler Richtung vorgeschoben und verschwenkt dadurch die Arme 5, 6 gegeneinander,
so daß auch
die Klemmbacken 2, 3 in die Schließstellung
bewegt werden.
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Der
Schaft 8 ist an seinem den Klemmbacken 2, 3 gegenüberliegenden,
proximalen Ende längsverschieblich
in einer Führungshülse 11 eines Griffes 12 gehalten,
die Schub- und Zugstange 7 ragt aus dem proximalen Ende
des Schaftes 8 hervor und ist dort unverschieblich am Griff 12 festgelegt.
Tatsächlich
kann in diesem Bereich eine Überlastsicherung
in Form einer Feder 13 vorgesehen werden, dies ändert aber
nichts daran, daß normalerweise
die Schub- und Zugstange 7 fest mit dem Griff 12 verbunden
ist und nur im Falle der Überlastung
eine Verschiebung eintreten kann, wenn also beispielsweise ein Gegenstand
zwischen den Klemmbacken 2, 3 gehalten wird, der
größer ist
als normal.
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Der
Schaft 8 trägt
an seinem aus der Führungshülse 11 vorstehenden
proximalen Ende einen nach unten abstehenden Vorsprung 13 mit
einem nach unten abstehenden Lagerstift 14, an dem das mittlere
Gelenk eines aus zwei einarmigen Hebeln 15, 16 gebildeten
Kniehebels 17 gelagert ist. Die äußeren Lagerstellen des Kniehebels 17 befinden
sich jeweils an der Innenseite einer Branche 18 bzw. 19, die
nebeneinander am Griff 12 verschwenkbar gelagert sind und
beim Zusammendrücken
den Kniehebel 17 so falten, daß das mittlere Gelenk am Lagerstift 14 gegenüber dem
Griff 12 in distaler Richtung verschoben wird, während beim
Auseinanderbewegen der Branchen 18, 19 der Kniehebel 17 gestreckt wird
und dadurch den Lagerstift 14 in proximaler Richtung verschiebt
(3 bis 6). Die Branchen 18, 19 sind
durch in 1 nur angedeutete Bügelfedern 20 auseinandergespreizt,
sie werden also gegen die Wirkung dieser Bügelfeder 20 zusammengedrückt und
verschieben dadurch über
den Lagerstift 14 den Schaft 8 gegenüber dem
Griff 12 in distaler Richtung, dies führt in der oben beschriebenen
Weise zu einem Schließen
der Klemmbacken 2, 3.
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Am
Griff 12 ist unterhalb der Führungshülse 11 und parallel
zu dieser verlaufend in einer Gewindebohrung 21 eine Stellschraube 22 eingeschraubt, an
der beim Vorschieben des Schaftes 8 der Vorsprung 13 anschlägt und dadurch
ein weiteres Verschieben des Schaftes 8 in distaler Richtung
verhindert. Der Vorsprung 13 und die Stellschraube 22 wirken
somit als Anschlag zur Begrenzung der Vorschubbewegung des Schaftes 8 und
damit auch der Schließbewegung
der Klemmbacken 2, 3. Die Stellschraube 22 kann
mit einem Microgewinde eingeschraubt sein, so daß ihre Position sehr fein eingestellt
werden kann, und es kann vorgesehen sein, daß die Stellschraube 22 nach
einer einmaligen Justierung dauerhaft festgelegt wird, beispielsweise durch
eine Verklebung.
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Wenn
der Benutzer die Branchen 18, 19 gegeneinander
drückt,
wird somit die Vorschubbewegung des Schaftes 8 und damit
die Schließbewegung der
Klemmbacken 2, 3 durch den Anschlag des Vorsprunges 13 an
der Stellschraube 22 exakt definiert begrenzt. In dieser
Schließstellung
nimmt die Breite des Spaltes 10 zwischen den Armen 5, 6 ab,
jedoch ist die Dimensionierung hier so gewählt, daß die beiden Arme 5, 6 vor
Erreichen der Schließstellung
nicht aneinander zur Anlage kommen, und auch in der Schließstellung
berühren
sie sich allenfalls leicht, so daß sichergestellt ist, daß nicht
die einander zugewandten Innenflächen
der Arme 5, 6 die Schließbewegung der Klemmbacken 2, 3 begrenzen,
sondern daß diese
Begrenzung ausschließlich
durch die Anlage des Vorsprunges 13 an der Stellschraube 22 erfolgt.