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DE10321438A1 - Absauganlage - Google Patents

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DE10321438A1
DE10321438A1 DE2003121438 DE10321438A DE10321438A1 DE 10321438 A1 DE10321438 A1 DE 10321438A1 DE 2003121438 DE2003121438 DE 2003121438 DE 10321438 A DE10321438 A DE 10321438A DE 10321438 A1 DE10321438 A1 DE 10321438A1
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cyclone
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filter
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spark detection
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Klaus Buttler
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Absauganlage für die Absaugung brennbarer, zerspanter Werkstoffe mit zumindest einem Sammelbehälter (90), einem Zyklon (10), in dessen oberem Bereich (16) eine Ansaugleitung (2) angeordnet ist, über welche die zerspanten Werkstoffe dem Zyklon zugeführt werden, und einem nachgeschalteten Strömungserzeuger, welcher einen Saugstrom erzeugt. Es ist eine Austragvorrichtung (14) zwischen Zyklon (10) und Sammelbehälter (90) vorgesehen, die die zerspanten Werkstoffe aus dem Zyklon austrägt und dem Sammelbehälter zuführt, wobei zumindest eine Funkenerkennungsvorrichtung (11, 12) vorgesehen ist, die einen entzündeten, zerspanten Werkstoffpartikel (30) detektiert und eine Steuerung (13), die die Austragvorrichtung abschaltet, wenn die Funkenerkennungsvorrichtung einen entzündeten Werkstoffpartikel detektiert.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Absauganlage für die Absaugung brennbarer, zerspanter Werkstoffe gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • Bei der spanabhebenden Verarbeitung von Werkstoffen sind Absauganlagen unumgänglich. Probleme ergeben sich jedoch dann, wenn Werkstoffe verarbeitet werden, deren Späne und Stäube vergleichsweise leicht entzündlich sind. Als Beispiele derartiger Materialien seien Titan-, Aluminium-, Aluminium-Lithiumlegierungen und Faserverbundwerkstoffe genannt. Ferner sei Glare® angeführt, bei welchem es sich um ein glasfaserverstärktes Metalllaminat handelt. Dieser Werkstoff besteht aus dünngewalzten Aluminiumlagen, die abwechselnd mit Kunststoffschichten, die durch hochfeste Glasfasern verstärkt sind, verklebt sind. Er ist besonders gut als Werkstoff im Flugzeugbau geeignet. Bei diesen und anderen Werkstoffen kann es bei der spanabhebenden Bearbeitung zur Entzündung von Spänen bzw. Staub kommen. Da sich diese Entzündung prozesstechnisch nicht vollständig eliminieren lässt, ist es notwendig, Anlagen und Maschinen so auszulegen, dass größere Brände verhindert werden.
  • Aus der deutschen Patentschrift DE 39 04 312 ist ein Sauggerät für industrielle Zwecke zur Entsorgung von staubförmigem oder feinspanigem, entzündungsfähigem Sammelgut, wie Metallspäne aus Magnesium, bekannt. Es weist einen Sammelbehälter auf, der das über eine Ansaugleitung angesaugte Sammelgut aufnimmt. Mittels eines nachgeschalteten Saugaggregates wird ein Saugzug erzeugt, wobei eine zwischen Sammelbehälter und Saugaggregat angeordnete Abscheidevorrichtung Sammelgut und Saugluft voneinander trennt. Zur Brandverhinderung ist vorgesehen, dass eine Schutzvorrichtung vorgesehen ist, welche durch Hitzeentwicklung innerhalb des Sammelbehälters auslösbar ist und die den Saugzug unterbricht. Die Unterbrechung des Saugzuges geschieht, in dem das Saugaggregat ausgeschaltet wird und die Ansaugleitung verschlossen wird. Dadurch erstickt der Brand im Inneren des Sauggerätes, da das Zuführen von Frischluft unterbleibt. Weiterhin kann die Öffnung zwischen Sammelbehälter und Abscheidevorrichtung durch ein Verschlussglied verschlossen werden. Dies trägt zur rascheren Löschung des Brandes bei. Ferner kann auch ein Löschmittel in den Sammelbehälter eingesprüht werden. Die Branddetektion erfolgt thermisch, beispielsweise mit Hilfe eines elektronischen Wärmefühlers. Nachteilig an diesem Sauggerät ist, dass der Saugzug zur Brandbekämpfung unterbrochen wird. Die spanabhebende Bearbeitung muss hierdurch unterbrochen werden, so dass bei automatischer oder halbautomatischer Bearbeitung stets nicht nur das Saugaggregat abgeschaltet werden muss, sondern auch die spanabhebenden und sonstige mit diesem verbundenen Geräte. Folglich kommt es zu größeren Unterbrechungen des Produktionsablaufes.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist folglich, ein Absauggerät zur Verfügung zu stellen, welches zuverlässig einen Brand bei der Absaugung brennbarer, zerspanter Werkstoffe verhindert, dessen Saugaggregat jedoch kontinuierlich betrieben werden kann.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Absauganlage nach Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die erfindungsgemäße Absauganlage weist entsprechend dem aus der DE 39 04 312 bekannten Sauggerät einen Sammelbehälter auf und einen Zyklon, in dessen oberem Bereich eine Ansaugleitung angeordnet ist, mit der die zerspanten Werkstoffe dem Zyklon zugeführt werden. Ferner weist die Absauganlage ebenfalls einen Strömungserzeuger auf, der nachgeschaltet ist und der einen Saugstrom erzeugt. Erfindungsgemäß ist nun zwischen Zyklon und Sammelbehälter eine Austragvorrichtung vorgesehen, die die zerspanten Werkstoffe aus dem Zyklon austrägt und dem Sammelbehälter zuführt. Ferner ist erfindungsgemäß zumindest eine Funkenerkennungsvorrichtung vorgesehen, die einen entzündeten, zerspanten Werkstoffpartikel detektiert. Es ist ferner eine Steuerung vorgesehen, die die Austragvorrichtung abschaltet, wenn die Funkenerkennungsvorrichtung einen entzündeten Werkstoffpartikel detektiert. Vorzugsweise ist die Austragvorrichtung erst dann wieder anschaltbar, wenn kein entzündeter Werkstoffpartikel mehr detektierbar ist. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen erfolgt eine Separation des entzündeten Spanes von den im Sammelbehälter abgelagerten Spänen. Ist ein entzündeter Werkstoffpartikel in dem Zyklon vorhanden, so wird das Austragen von Werkstoffpartikeln in den Sammelbehälter unterbrochen. Infolgedessen verbleibt der entzündete Werkstoffpartikel im Zyklon, wo er verglüht. Es wird folglich eine kontrollierte Verbrennung dieses entzündeten Werkstoffpartikels durchgeführt. Da im Gegensatz zu der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung nur vergleichsweise wenige Werkstoffpartikel und Späne in dem Zyklon zur selben Zeit vorhanden sind wie der brennende Werkstoffpartikel, werden größere Brände verhindert. Eine Übertragung des Brandes auf die im Sammelbehälter abgelagerten Partikel und Späne kann nicht erfolgen. Folglich hat ein brennender Span keine größeren Auswirkungen. Der Strömungserzeuger bleibt fortwährend in Betrieb und saugt auch weiterhin ab. Infolgedessen können die spanabhebende Bearbeitung und auch sämtliche anschließenden Prozesse weitergeführt werden. Dies bringt bedeutende produktions- und prozesstechnische Vorteile mit sich. Der fortdauernde Betrieb des Strömungserzeugers bringt überdies den Vorteil mit sich, dass das kontrollierte Verglühen des entzündeten Werkstoffpartikels rasch erfolgt, da kontinuierlich Frischluft zugeführt wird.
  • Als Funkenerkennungsvorrichtung ist vorzugsweise ein Infrarotsensor vorgesehen, der vorzugsweise im Eingangsbereich der Absauganlage angeordnet ist. Folglich wird ein entzündeter Werkstoffpartikel beim Eintritt in die Absauganlage detektiert, wodurch die Abschaltung der Austragvorrichtung erfolgt. Vorzugsweise ist im Ausgangsbereich des Zyklons eine zweite Funkenerkennungsvorrichtung, insbesondere ein weiterer Infrarotsender vorgesehen, der ebenfalls entzündete Werkstoffpartikel detektiert. Folglich sieht der bevorzugte Ablauf vor, dass sobald ein entzündeter Werkstoffpartikel von der ersten Funkenerkennungsvorrichtung detektiert worden ist, eine Steuerung die Austragvorrichtung abschaltet. Die Austragvorrichtung ist erst dann wieder einschaltbar bzw. wird durch die Steuerung eingeschaltet, wenn kein entzündeter Werkstoffpartikel mehr in dem Zyklon vorhanden ist. Dies kann bestimmt werden, indem die zweite Funkenerkennungsvorrichtung beispielsweise nach einem gewissen Zeitraum nachweist, dass kein entzündeter Werkstoffpartikel detektierbar ist. Ferner kann auch vorgesehen sein, dass die Austragvorrichtung abgeschaltet wird bzw. bleibt, wenn auch die zweite Funkenerkennungsvorrichtung im Ausgangsbereich des Zyklons einen entzündeten Werkstoffpartikel detektiert. Ein alternatives Ausführungsbeispiel, bei welchem eine zweite Funkenerkennungsvorrichtung im Ausgangsbereich des Zyklons unnötig ist, kann vorsehen, dass die Austragvorrichtung nach Ablauf eines gewissen Zeitraumes wieder anschaltbar ist. Dieser Zeitraum entspricht derjenigen Zeit, die vergeht, bis ein brennender Werkstoffpartikel verglüht ist. Sie kann experimentell ermittelt werden, wobei vorzugsweise ein gewisser Sicherheitsaufschlag hinzugerechnet wird.
  • Als bevorzugte Ausführungsbeispiele einer Austragvorrichtung sind eine Zellenradschleuse, eine Klappenschleuse oder ein Schieber vorgesehen. Der Sammelbehälter kann überdies mit Sand oder einer schwer entflammbaren Flüssigkeit teilweise befüllt sein, wodurch eine weitere Sicherheitserhöhung erzielbar ist, dass selbst in dem Fall, in welchem ein noch nicht vollständig verglühter, jedoch nicht detektierter entzündeter Werkstoffpartikel in den Sammelbehälter ausgetragen wird, ein Brand unterdrückt wird.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel sieht vor, dass die Absauganlage nicht nur den oben beschriebenen Zyklon, sondern zusätzlich einen Filterzyklon aufweist, der über eine Saugleitung mit dem Zyklon verbunden ist. Dadurch wird eine Nachreinigung erzielt, wobei insbesondere vorgesehen ist, dass der erste Zyklon der Abtrennung des gröberen Materials dient, insbesondere von Spänen, und der Filterzyklon, der Abtrennung von feinen Partikeln dient, insbesondere von Feinstäuben. Dieser Filterzyklon weist erfindungsgemäß einen Drucksensor auf, welcher eine Druckerhöhung im Filterzyklon detektiert, wie sie beispielsweise durch eine Explosion verursacht wird. Dadurch wird ein Löschmittelbehälter aktiviert, so dass Löschmittel in den Filterzyklon eingebracht wird. Dadurch wird der Brand gelöscht. Grundsätzlich könnten auch zwei oben beschriebene Zyklone nacheinander angeordnet werden, um eine zweistufige Aufreinigung zu erzielen, da jedoch die Brandgefahren von gröberen Partikeln und feineren Partikeln unterschiedlich sind, wird bevorzugt ein Filterzyklon nachgeschaltet. Während gröbere Späne eher zu Bränden führen, indem sie weitere Partikel entzünden, führen entzündete Stäube eher zu Explosionen. Infolgedessen ist im nachgeschalteten Filterzyklon ein Explosionsunterdrückungsschutz vorgesehen. Bevorzugt ist weiterhin zusätzlich vorgesehen, dass durch die detektierte Druckerhöhung im Filterzyklon ein Schnellschlussschieber zwischen Filterzyklon und Zyklon und zwischen Filterzyklon und Strömungserzeuger verschließbar ist. Dadurch wird der Filterzyklon explosionstechnisch entkoppelt, wodurch ein Ausbreiten der Explosion in vor- und nachgeschaltete Anlagenteile verhindert wird. Auch der Filterzyklon kann überdies eine Austragvorrichtung, insbesondere eine Zellenradschleuse aufweisen, wodurch der Sammelbehälter von dem Filterzyklon isoliert und separiert wird. Auch dies trägt zur Erhöhung der Brandsicherheit bei.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert und beschrieben. Es zeigen:
  • 1 Eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Absauganlage;
  • 2 eine schematische Darstellung eines Zyklons einer erfindungsgemäßen Absauganlage;
  • 3 eine Seitenansicht eines Filterzyklons einer erfindungsgemäßen Absauganlage; und
  • 4 einen Schnitt durch den Filterzyklon der 3.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Absauganlage 1. Diese weist einen Zyklon 10 auf und einen Filterzyklon 50. Es ist ferner im oberen Bereich des Zyklons 10 eine Ansaugleitung 2 angeordnet ist, über welche zerspante Werkstoffe dem Zyklon 10 zugeführt werden. Zyklon 10 und Filterzyklon 50 sind über eine Saugleitung 3 miteinander verbunden. Ein Strömungserzeuger 5 erzeugt einen Saugstrom. Er ist dem Zyklon 10 und dem Filterzyklon 50 nachgeschaltet. Die in 1 eingetragenen Pfeile veranschaulichen den Verlauf des durch den Strömungserzeuger 5 erzeugten Saugstromes. Die Luft und damit die zerspanten Werkstoffpartikel werden über die Ansaugleitung 2 eingesaugt und dem Zyklon 10 zugeführt. In dem Zyklon 10 werden die gröberen Werkstoffpartikel abgeschieden. Der Saugstrom wird dann über die Saugleitung 3 dem Filterzyklon 50 zugeführt. In der Saugluft sind Feinstäube enthalten, welche so folglich ebenfalls in den Filterzyklon 50 gelangen. Die Saugluft wird dort durch den Filter 51 hindurchgeführt und verlässt über eine weitere Saugleitung 4 den Filterzyklon 50. Das Sammelgut, sprich die zerspanten gröberen und feineren Werkstoffpartikel werden in zumindest einem Sammelbehälter gesammelt. Die Absauganlage 1 der 1 weist für den Zyklon 10 und für den Filterzyklon 50 jeweils einen gesonderten Sammelbehälter 90 und 95 auf.
  • Anhand der 1 und 2 wird der Zyklon 10 näher erläutert. Der Zyklon 10 weist einen langgestreckten Behälter 17 auf. In dessen oberem Bereich 16 ist die Ansaugleitung 2 angeordnet, über die die Werkstoffpartikel dem Behälter 17 zugeführt werden. Im unteren Bereich 15 des Behälters 17 ist eine Austragvorrichtung, genauer eine Zellradschleuse 14 vorgesehen. Die Zellradschleuse kann, wie in 2 dargestellt, beispielsweise 6 Kammern aufweisen. Sie ist insbesondere druckstoßfest, zünddurchschlagssicher und flammendurchschlagssicher. Wie sich anhand dem beispielhaft eingetragenen Weg (strichlierte Linie) eines Werkstoffpartikels 30 ergibt, erfolgt in dem Behälter 17 des Zyklons 10 eine Fliehkraftabscheidung. Durch die Anordnung der Ansaugleitung 2 im oberen Bereich 16 des Zyklons wird die gesamte Höhe des Zyklons 10 hierfür genutzt. Dadurch erfolgt eine Abscheidung von Werkstoffartikeln 30, die insbesondere größere sind als ungefähr 10 μm. Wenn der Werkstoffpartikel 30 in den unteren Bereich 15 gelangt ist, wird er mit Hilfe der Zellradschleuse 14 ausgetragen aus dem Behälter 17 und dem Sammelbehälter 90 zugeführt. Dieser ist mit Sand 91 gefüllt. Der Zyklon 10 ist mit zwei Funkenerkennungsvorrichtungen 11 und 12 ausgestattet. Die erste Funkenerkennungsvorrichtung 11 ist an der Ansaugleitung 2 angeordnet. Alternativ kann er auch im oberen Bereich 16 des Behälters 17 angeordnet sein. Wichtig ist lediglich, dass die erste Funkenerkennungsvorrichtung 11 sich im Eingangsbereich der Absauganlage 1 und/oder des Zyklons 10 befindet. Die Funkenerkennungsvorrichtung 12 ist dagegen im unteren Bereich 15 des Behälters 17 vorgesehen. Bei den Funkenerkennungsvorrichtungen 11 und 12 handelt es sich vorzugsweise um Infrarotsensoren, welche entzündete Werkstoffpartikel detektieren. Mit Hilfe einer Steuerung 13 wird die Zellradschleuse 14 gesteuert. Sobald ein Funke erkannt wird, wird die Zellradschleuse 14 gestoppt. Sie wird erst dann wieder in Betrieb gesetzt, wenn der Span abgebrannt ist. Passiert folglich ein brennender Werkstoffpartikel 30 die Funkenerkennungsvorrichtung 11, so hält die Steuerung 13 die Zellradschleuse 14 an; der Austrag an Werkstoffpartikeln wird unterbrochen. Detektiert die Funkenerkennungsvorrichtung 12 nach einer gewissen Zeit keinen brennenden Werkstoffpartikel mehr, so setzt die Steuerung 13 die Zellradschleuse 14 wieder in Gang; der Austrag wird wieder aufgenommen. Bevorzugt ist überdies eine optische oder akustische Warnvorrichtung 20 vorgesehen, die meldet, wenn ein brennender Werkstoffpartikel 30 ist durch die Funkenerkennungsvorrichtung 11 detektiert worden ist und die Zellradschleuse 14 gestoppt worden ist. Bei der Warnvorrichtung 20 kann es sich beispielsweise um eine Leuchte, insbesondere eine Rundumleuchte handeln. Ferner können verschiedene Warnsignale vorgesehen sein. So kann ein erstes Warnsignal vorgesehen sein, welches anzeigt, dass ein brennender Funke erkannt und die Austragvorrichtung 14 gestoppt worden ist. Ein zweites Signal kann zusätzlich vorgesehen sein, wenn der thermische Verbrennungsablauf des entzündeten Werkstoffpartikels 30 länger dauert als normalerweise üblich. Anders ausgedrückt kann dieses zweite Warnsignal dann ausgestrahlt werden, wenn die Zellradschleuse 14 länger als eine vorgegebene Zeit nicht wieder in Betrieb gesetzt worden ist. Ein derartiger Zeitraum kann beispielsweise eine halbe bis eine Minute betragen. Damit liegt eine Betriebsstörung vor, die genauer erforscht werden kann.
  • Anhand einer Zusammenschau der 1, 3 und 4 wird der Filterzyklon 50 näher erläutert. Der Filterzyklon 50 weist einen Behälter 57 auf, in dessen oberen Bereich 55 die Saugleitung 3 mündet. Der Rohgaseintritt ist in den 3 und 4 mit dem Bezugszeichen 63 versehen. Weiterhin befindet sich im oberen Bereich 55 der Reingasauslass, in 3 mit dem Bezugszeichen 62 bezeichnet. Die Saugluft gelangt folglich von der Saugleitung 3 über den Rohgaseintritt 63 in das Innere des Behälters 57 wird durch die Filterpatrone 51 hindurchgeführt und verlässt den Behälter 57 über den Reingasauslass 62 in die Saugleiter 4. Zwischen Reingasauslass 62 und Filterpatrone 51 befindet sich ein Reingasraum 61 in dem ferner ein Druckluftbehälter 60 angeordnet ist. Es kann eine Filterpatrone 51 angeordnet sein, wie im Ausführungsbeispiel der 1, es können jedoch auch mehrere Filterpatronen angeordnet sein, beispielsweise drei Filterpatronen 51a, 51b und 51c, wie in 4 dargestellt. In der Nähe der Filterpatrone 51 ist ein Drucksensor 52 angeordnet. Dieser detektiert einen Druckanstieg in Behälter 57 aufgrund einer Explosion. Zur Unterdrückung der Explosion ist ein Löschmittelbehälter 53 vorgesehen, welcher Löschmittel in den Behälter 57 einsprüht. Dieser wird aktiviert, sobald der Drucksensor 52 einen Anstieg des Druckes im Behälter 57 detektiert. Weiterhin sind zwei Schnellschlussschieber 70 und 71 in der Saugleitung 3 bzw. 4 vorgesehen. Sie werden ebenfalls aktiviert, sobald der Drucksensor 52 einen Druckanstieg detektiert. Erhöht sich der Druck, so werden die Schnellschlussschieber 70 und 71 geschlossen, wodurch der Filterzyklon 50 vom Rest der Absauganlage 1 entkoppelt wird. Im unteren Bereich 56 des Behälters 57 ist eine Zellradschleuse 54 vorgesehen, welche die eingebrachten und abgereinigten Partikel und Stäube austrägt und dem Sammelbehälter 95 zuführt, der ebenfalls mit Sand 91 oder einem Löschmittel befüllt sein kann. Durch die Detektion eines Druckanstieges im Filterzyklon 50 kann die Zellradschleuse 54 ebenfalls gestoppt werden, um ein Übergreifen der Explosion auf den Sammelbehälter 95 zu verhindern.
  • Um Wartungsarbeiten und den Austausch von Filterpatronen zu erleichtern ist ferner eine Revisionstür 65 vorgesehen, durch die das Innere des Behälters 57 zugänglich ist.

Claims (11)

  1. Absauganlage für die Absaugung brennbarer, zerspanter Werkstoffe mit zumindest einem Sammelbehälter, einem Zyklon, in dessen oberem Bereich eine Ansaugleitung angeordnet ist, über welche die zerspanten Werkstoffe dem Zyklon zugeführt werden, und einem nachgeschalteten Strömungserzeuger, welcher einen Saugstrom erzeugt, dadurch gekennzeichnet, dass eine Austragvorrichtung (14) zwischen Zyklon (10) und Sammelbehälter (90) vorgesehen ist, die die zerspanten Werkstoffe aus dem Zyklon austrägt und dem Sammelbehälter zuführt, weiter gekennzeichnet, dadurch dass zumindest eine Funkenerkennungsvorrichtung (11, 12) vorgesehen ist, die einen entzündeten, zerspanten Werkstoffpartikel (30) detektiert und dass eine Steuerung (13) vorgesehen ist, die die Austragvorrichtung abschaltet, wenn die Funkenerkennungsvorrichtung einen entzündeten Werkstoffpartikel detektiert.
  2. Absauganlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Funkenerkennungsvorrichtung (11) im Eingangsbereich der Absauganlage (1) angeordnet ist.
  3. Absauganlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Funkenerkennungsvorrichtung (12) im unteren Bereich (15) des Zyklons (10) angeordnet ist.
  4. Absauganlage nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Funkenerkennungsvorrichtung (11, 12) ein Infrarotsensor ist.
  5. Absauganlage nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austragvorrichtung (14) eine Zellradschleuse, Klappenschleuse oder ein Schieber ist.
  6. Absauganlage nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Warneinrichtung (20), insbesondere eine optische oder akustische, eine Leuchte oder Rundumleuchte, vorgesehen ist, die aktivierbar ist, wenn die Funkenerkennungsvorrichtung (11, 12) einen entzündeten Werkstoffpartikel detektiert.
  7. Absauganlage nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich ein Filterzyklon (50) vorgesehen ist, der über eine Saugleitung (3) mit dem Zyklon (10) verbunden ist, so dass Werkstoffpartikel, insbesondere Feinstäube in den Filterzyklon überführt werden, wobei der Filterzyklon einen Drucksensor (52) aufweist, der eine Druckerhöhung im Filterzyklon detektiert, und wobei ein Löschmittelbehälter (53) vorgesehen ist, der aktivierbar ist, wenn der Drucksensor einen Druckanstieg im Filterzyklon detektiert.
  8. Absauganlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Schnellschlussschieber (70, 71) in der Saugleitung (3, 4) jeweils angeordnet sind, die aktivierbar sind, wenn der Drucksensor (52) einen Druckanstieg im Filterzyklon (50) detektiert.
  9. Absauganlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Austragvorrichtung (54), insbesondere eine Zellradschleuse, am Filterzyklon (50) angeordnet ist, die abgetrennte Werkstoffpartikel einem Sammelbehälter (95) zuführt.
  10. Absauganlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Austragvorrichtung (54) abschaltbar ist, wenn der Drucksensor (52) einen Druckanstieg im Filterzyklon (50) detektiert.
  11. Absauganlage nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Sammelbehälter (90, 95) Sand (91) oder eine schwer entflammbare Flüssigkeit vorgesehen ist.
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