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Die
Erfindung betrifft eine Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an
turmartigen Bauwerken wie Funktürmen,
Masten, Fassaden, Kaminen, Dachaufbauten oder dergleichen.
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Es
sind leiterartige Sicherungsvorrichtungen für das Arbeiten an hochgelegenen
Arbeitsplätzen wie
z. B. Funktürmen,
Masten oder dergleichen vorbekannt. Diese Sicherungsvorrichtungen
bestehen im wesentlichen aus zwei mit Abstand sowie parallel zueinander
angeordneten Holmen, sprossenartigen Tritten und einer im mittleren
Bereich zwischen den Holmen sich erstreckenden Schiene, mit der
ein Sicherheitsseil gekuppelt werden kann, das mit einem vom Benutzer
anzulegenden Sicherheitsgeschirr verbunden ist.
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Nachteilig
bei den zum Stand der Technik zählenden
Sicherungsvorrichtungen ist unter anderem, dass beim Abstürzen eine
schlagartige Beanspruchung auf den Körper des Benutzers ausgeübt wird,
ganz abgesehen davon, dass die Benutzung umständlich ist. Auch die Befestigung
derartiger leiterartiger Sicherungsvorrichtungen an dem betreffenden
Bauwerk, zum Beispiel am Funkturm oder dergleichen, ist ebenfalls
umständlich,
weil dies nur in vorgegebenen Abständen möglich ist. Durch Toleranzunterschiede
kann es zu Schwierigkeiten beim Befestigen der einzelnen Leiterelemente
kommen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sicherungsvorrichtung
zur Verwendung an turmartigen Bauwerken wie Funktürmen, Masten,
Fassaden, Kaminen, Dachaufbauten oder dergleichen zu schaffen, die
in jedem Höhenbereich,
also praktisch an beliebiger Stelle der Vorrichtung ein schlagartiges
Abbremsen des Körpers
des Benutzers beim Absturz vermeidet und trotzdem eine einfache
Befestigungsmöglichkeit
dieser Vorrichtung an dem zugeordneten Bauwerk gestattet.
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Lösung
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Die
Aufgabe wird durch jeden der Nebenansprüche 1 bis 6 gelöst.
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Einige Vorteile
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Dadurch,
dass bei der Erfindung der Mittelholm durchgehend rohrförmig ausgestaltet
ist, ergibt sich zunächst
der Vorteil, dass beim Absturz einer Person dieser Mittelholm in
gewisser Weise federnd den Stoß auffängt, ohne
dass es zu bleibenden Deformierungen kommen kann.
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Demgegenüber kommt
es beim Stand der Technik oftmals zu schlagartigen, stoßartigen
Verzögerungen,
zum Beispiel dadurch, dass das mit dem Sicherungsseil verbundene
Sicherungsgerät
gegen Stifte, Zapfen oder Schultern anschlägt, was zu entsprechend hohen
Verzögerungen
und damit zu schmerzhaften Beanspruchungen des Körpers des Benutzers führen kann.
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Die
durchlaufend ausgebildete Kupplungs- und Sicherungsschiene ermöglicht es
darüber
hinaus, beim Absturz eines Benutzers diesen nicht mehr schlagartig,
sondern kraftschlüssig,
zum Beispiel durch Reibschluss mittels einer Bremse, abzubremsen.
Dies kann zum Beispiel über
entsprechende Bremskörper
geschehen, die beim Absturz mit der betreffenden Kupplungs- und
Sicherungsschiene zusammenwirken und den Benutzer zwar zügig und stetig,
aber nicht mehr schlagartig abbremst, so dass die Beanspruchung
des Körpers
bei einem etwaigen Absturz des Benutzers entsprechend schonender geschieht.
Dadurch werden Verletzungen weitgehend ausgeschlossen.
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Der
Mittelholm kann dabei so ausgestaltet werden, dass bei einem Absturz
auch hier eine gewisse Federungswirkung eintritt. Gleichzeitig ermöglichen
die Kupplungs- und Führungsschienen
eine sichere Führung
des Sicherungsgerätes,
mit dem das Sicherungsseil und damit das Sicherungsgeschirr des
Benutzers verbunden ist.
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Wenn
in den Anmeldungsunterlagen von „rohrförmig" im Zusammenhang mit dem Mittelholm die
Rede ist, so werden hierunter alle rohrförmigen Querschnittsformen,
also nicht nur kreisrunde, sondern auch polygonförmige Querschnittsformen, wie sechseckige,
achteckige oder mehreckige Querschnittsformen, aber auch quadratische
und rechteckförmige
Querschnitte verstanden.
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Vorteilhafterweise
bleibt der Querschnitt des Mittelholmes über seine gesamte Länge gleich,
so dass in allen Höhenbereichen
die gleiche Sicherheit gegeben ist. Im übrigen kommt diese Bauform
einer Modulbauweise entgegen. Der Mittelholm kann zum Beispiel durch
Strangpressen aus Aluminium hergestellt werden, ist aber hinsichtlich
seiner Widerstandsmomente so gestaltet, dass die üblicherweise auftretenden
Kräfte
ohne bleibende Deformierung aufgenommen werden können.
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Bei
der Ausführungsform
nach Patentanspruch 2 ergeben sich die gleichen Vorteile. Zusätzlich wird
hierdurch eine Montage des Mittelholms an dem betreffenden turmartigen
Bauwerk, zum Beispiel einem Funkturm, einem Schornstein oder dergleichen,
dadurch erleichtert, dass auf der dem Kupplungs- und Sicherungsschienen
diametral gegenüberliegenden
Seite, eine angeformte, sich in Längsachsrichtung des Mittelholmes
erstreckende durchgehende Befestigungsleiste angeordnet ist. Auf diese
Weise kann in praktisch jedem Höhenbereich, also
nicht mehr nur intermittierend, der Befestigungsholm mit dem betreffenden
Bauwerk verbunden werden. Dadurch lassen sich Toleranzen leicht
ausgleichen und der Mittelholm in einfacher Weise mit dem betreffenden
Bauwerk verbinden.
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Die
Kupplungs- und Sicherungsschiene ist bei dieser Ausführungsform
als mit dem Holm materialmäßig einstückig verbundene
Schiene ausgebildet, auf der das Sicherungsgerät in Längsachsrichtung beweglich,
aber an jeder Stelle auch kraftschlüssig blockierbar angeordnet
ist.
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Auch
die Ausführungsform
nach Patentanspruch 3 weist die bereits im Zusammenhang mit Patentanspruch
1 und 2 beschriebenen vorteilhaften Eigenschaften und Wirkungen
auf. Bei dieser Ausführungsform
ist die Befestigungsleiste in einem orthogonal zur Längsachse
des Mittelholmes geführten Querschnitt
etwa trapezförmig
ausgestaltet, wobei die dem Mittelholm abgewandte Grundseite durchgehend
schlitzförmig
geöffnet
ist, so dass hier geeignete Befestigungsmittel, zum Beispiel Hammerkopfschrauben,
Kulissensteine mit Schraubbolzen oder dergleichen, anzuordnen sind.
Da die Befestigungsschiene durchgehend verläuft, ist man hinsichtlich der
Befestigung des Mittelholms nicht auf eine bestimmte Stelle an dem
Bauwerk mehr fixiert, sondern es ergibt sich an sich eine unendlich
große
Anzahl von Befestigungsmöglichkeiten.
Auf diese Weise lassen sich besonders gut auch Toleranzfehler ausgleichen,
um den Mittelholm an geeigneter Stelle mit dem betreffenden Bauwerk
zu verbinden.
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Auch
die Ausführungsform
nach Patentanspruch 4 besitzt die gleichen Vorteile wie sie im Zusammenhang
mit den vorbeschriebenen Ausführungsformen
erörtert
wurden. Bei dieser Ausführungsform
ist die Befestigungsschiene im wesentlichen rechteckförmig ausgestaltet,
wobei eine Grundlinie schlitzförmig
geöffnet
ist, um auch hier wiederum geeignete Befestigungsmittel, zum Beispiel
Hammerkopfschrauben mit ihren Köpfen
oder dergleichen, anzuordnen.
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Schließlich besitzt
auch die Ausführungsform
nach Patentanspruch 5 die gleichen Vorteile der vorbeschriebenen
Ausführungsform.
Die Befestigungsschiene ist hierbei in einem orthogonal zur Längsachse
des Mittelholms geführten
Querschnitt quadratisch gestaltet, wobei die dem Holm abgewandte
Seite wiederum schlitzförmig
geöffnet
ist, um hier geeignete Befestigungsmittel, wie sie vorstehend beschrieben
wurden, anzuordnen.
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Besonders
vorteilhaft ist auch eine Ausführungsform
nach Patentanspruch 6, die ebenfalls die vorbeschriebenen Vorteile
besitzt. Hierbei ist allerdings die Befestigungsschiene in einem
orthogonal zur Längsachse
des Mittelholms geführten
Querschnitt schwalbenschwanzförmig
gestaltet und an ihrer dem Mittelholm abgekehrten Seite ebenfalls schlitzförmig geöffnet, um
auch hier wiederum die vorbeschriebenen Befestigungsmittel anzuordnen.
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Bei
sämtlichen
der vorbeschriebenen Ausführungsformen
können
sowohl die Kupplungs- und Sicherungsschienen, als auch die Befestigungsschienen
materialmäßig einstückig mit
dem Mittelholm verbunden sein. Dies ist in einfacher Weise durch
Strangpressen des gesamten Profils mit hoher Genauigkeit möglich. Vorteilhafterweise
besteht in diesem Fall das Gesamtprofil aus einer geeigneten Aluminiumlegierung.
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Weitere erfinderische
Ausgestaltungen
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Bei
der Ausführungsform
nach Patentanspruch 7 ist die Kupplungs- und Sicherungsschiene als
im Querschnitt etwa T-förmig
gestaltet, wobei der T-Kopf an der dem Mittelholm abgekehrten Seite
angeordnet ist. Auf diesem T-förmigen
Kopf wird ein sogenannter Sicherungswagen geführt, mit dem ein Sicherungsseil
oder ein Sicherungsgeschirr des Benutzers verbunden ist. Durch die
T-förmige
Gestaltung ergibt sich einerseits in Längsachsrichtung des Mittelholms
eine gute Führung
für einen
Sicherungswagen, andererseits werden die bei einem etwaigen Absturz
auftretenden Aufspreizkräfte
sicher aufgefangen und in das Gesamtprofil umgeleitet. Zu diesem Zweck
kann der Sicherungswagen mit Rollen oder Gleitkufen den T-Kopf hintergreifen
und auf seinen zum Mittelsteg schräg verlaufenden Flankenteilen und
ggf. am Mittelsteg selbst geführt
sein. Kommt es zu einem Absturz, können geeignete Bremsen kraftschlüssig mit
dem T-förmigen
Profil zusammenwirken und die abgestürzte Person zügig, aber
eben nicht schlagartig, abbremsen, was somit in jedem Höhenbereich
geschehen kann. Auch beim Aufsteigen braucht das Sicherungsgerät nicht
mehr zwischen einzelnen Ruhepodesten umgesteckt zu werden. Dies
ist erst beim Erreichen von Ruhepodesten erforderlich, während in
den Bereichen zwischen den Ruhepodesten oder sonstigen Plattformen
eine kontinuierliche Führung
und Absicherung der betreffenden Person an dem Mittelholm und dessen
Kupplungs- und Sicherungsschiene erfolgt.
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Gemäß Patentanspruch
8 besteht der Mittelholm mit den Kupplungs- und Sicherungsschienen und
der Befestigungsleiste materialmäßig einstückig aus
einer geeigneten Aluminiumlegierung.
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In
Patentanspruch 9 ist eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
Das Verbindungsteil kann ebenfalls aus einem Aluminiumhohlkörper mit
durchgängigen
Bohrungen bestehen. Durch ein derartiges Verbindungsteil werden
geeignete Abschnitte der leiterförmigen
Sicherungsvorrichtung miteinander verbunden. Dadurch ergibt sich eine
steife Verbindung. Außerdem
hat man es durch die im Querschnitt polygonförmige Gestaltung des Verbindungselementes
in der Hand ein Verdrehen der einzelnen Leiterelemente zu verhindern.
Auch bei dynamisch beanspruchten Bauwerken wird durch die Verbindungsschrauben
und etwaiger selbstsichernder Muttern ein Versagen mit Sicherheit
ausgeschlossen – Patentanspruch
10.
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Die
beiden Seitenholme der leiterartigen Sicherungsvorrichtung können links
und rechts aus U-förmigen
Aluminiumschienen bestehen, welche zum Beispiel pro Tritt mit zwei
Aluminiumnieten gesichert sind. Die Seitenholme werden über Steckschuhe
verbunden. Hierzu können
zum Beispiel selbstschneidende Schrauben in den Steckschuh aus Aluminium
eingeschraubt werden – Patentanspruch
11.
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Gemäß Patentanspruch
12 kann der Mittelholm in geeigneten Höhenabständen mit Aussparungen zum Einführen des
Sicherungsgerätes
in Form eines Auffangwagens ausgerüstet sein. Hierbei kann es
sich um eine entsprechende Verschmalerung des T-Kopfes der Kupplungs-
und Sicherungsschiene handeln, über
die sich dann der Auffangwagen mit seinen Führungselementen anordnen und
hinter den T-Kopf der Kupplungs- und Sicherungsschiene einschieben
lässt.
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Besonders
vorteilhaft ist auch eine Ausführungsform
nach Patentanspruch 13. Bei dieser wird der Mittelholm durch Einführung mit
einer hammerkopfförmigen Vergrößerung ausgestellten
Bolzenteils in den Schlitz der Befestigungsschiene eingeführt, woraufhin
dann der Schraubbolzen um etwa 90° gedreht
wird, so dass der Hammerkopf dann hinter die Wandungen der Befestigungsleiste
bzw. deren Flanschen eingedreht wird und mittels Scheibe und Stoppmutter
an der jeweiligen Halterung verschraubt wird. Mit dem Schraubbolzen
kann dann ein geeignetes Befestigungselement, zum Beispiel eine
Klemmschelle verbunden werden, mittels derer sich der Mittelholm
in geeigneten Höhenabständen an
dem betreffenden Bauwerk, zum Beispiel einem Funkmast, befestigen
lässt.
Da die Befestigungsschiene durchlaufend ausgebildet ist, lässt sich
diese Art der Befestigung kontinuierlich an jeder beliebigen Stelle
durchführen,
so dass sich insbesondere auch Toleranzen hinsichtlich Befestigungslöchern an
Mauerwerken, an geeigneten Bauteilen von Masten, Funktürmen oder
dergleichen, leicht ausgleichen lassen, indem einfach dann der betreffende
Schraubbolzen mit seiner hammerkopfartigen Vergrößerung an der jeweiligen Stelle
angeordnet wird. Diese Art der Nutenbefestigungskulisse ermöglicht somit
eine Befestigung (vertikal) ohne feste Abstände.
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In
den Bühnenbereichen
sind Läuferzwischenentnahmestellen
vorgesehen. Durch eine Schwenkeinrichtung innerhalb des Läufersteges kann
eine Schiene seitlich gedreht und das Sicherungsgerät, zum Beispiel
ein Auffangwagen, entnommen werden. Zur Arretierung der Drehvorrichtung
ist eine federbelastete Entriegelung zu betätigen. Der Läuferweg
nach oben sowie nach unten ist dann blockiert. Bevor das Sicherungsgerät, zum Beispiel
ein Auffangwagen, aus dem betreffenden Laufweg genommen werden kann,
muss der Benutzer sich von einem sicheren, festen Standplatz überzeugen – Patentanspruch
14.
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In
Patentanspruch 15 ist eine besonders vorteilhafte Ausführungsform
für einen
Auffangwagen als Sicherungsgerät
beschrieben. Dieser besteht im wesentlichen aus einem geeigneten,
sehr kräftigen, plattenförmigen Körper, der
in seinen vier Eckbereichen Rollen oder Gleitkufen trägt. Diese
Rollen oder Gleitkufen können
aus Messing, aus Stahl, aus kugellagergeführten Rollen oder dergleichen
bestehen, die an dem T-förmigen
Kopf der Kupplungs- und Sicherungsschiene angeordnet sind und diesen
hintergreifen und damit geführt
werden. Im mittleren Bereich weist der plattenförmige Körper eine Durchbrechung auf,
in der ein geeigneter Rundkeil gegen die Rückstellkraft einer Drehfeder
gelagert ist, die die Tendenz hat, den Rundkeil in Blockierstellung (Bremsstellung)
zu schwenken. An seinem aus der Platte herausragenden Endteil besitzt
dieser Rundkeil ein einstückig
angeformtes Auge, mit dem das Sicherungsgeschirr des Benutzers zu
kuppeln ist. Wird der Rundkeil auf Zug beansprucht, wird die Federkraft überwunden
und die Bremswirkung aufgehoben. Stürzt aber zum Beispiel der Benutzer
ab oder lässt
der Zug auf das Sicherungsgeschirr bzw. das mit dem Auffangwagen
verbundene Sicherungsteil nach, schwenkt der Rundkeil sofort in
Bremsstellung und bremst den Auffangwagen an der T-förmigen Kupplungs-
und Befestigungsleiste ab. Stürzt
ein Benutzer ab, lässt
der Zug sofort über
das Sicherungsgeschirr und die Sicherungsleine auf die Bremsvorrichtung
nach und diese kommt sofort in Bremskontakt mit der Kupplungs- und
Befestigungsleiste und bremst dadurch den Auffangwagen bis zum Stillstand mit
dem Benutzer ab. Da dies nicht schlagartig, sondern zwar stetig,
aber doch über
einen gewissen Weg geschieht, sind die auf den Körper des Benutzers auftretenden
Kräfte
erheblich schonender als beim Stand der Technik. Insgesamt kann
die Dämpfung
bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
auf diese Art und Weise um etwa 50 Prozent gesenkt werden, insbesondere
auch durch die einhergehende elastische Verformung des rohrförmigen Mittelholms.
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Die
horizontale Sicherung in einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung geschieht ebenfalls
durch eine oder mehrere Schienen, die zum Beispiel gebogen verlaufen
können
und ebenfalls im Querschnitt T-förmig
gestaltet sind. An dieser horizontal verlaufenden Schiene kann ein
Sicherungswagen angeordnet sein. Dieser kann wie bei der vertikalen
Absicherung ebenfalls mit einer Bremsvorrichtung ausgestattet, aber
auch ohne diese versehen sein. Letzteres hätte den Vorteil, dass beim
Arbeiten auf einer Plattform nicht ständig ein Zug auf das mit dem
Auffangwagen verbundene Sicherungsseil ausgeübt zu werden braucht.
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Gemäß Patentanspruch
16 besteht der Sicherungswagen ebenfalls aus einem kräftigen,
plattenförmigen
Körper,
der in seinen vier Eckbereichen Gleitstücke aus einer geeigneten Kupferlegierung (CoCm8)
aufweist, während
der Grundkörper aus
einer Stahllegierung besteht. Mit dem Grundkörper ist an der den Kufen abgekehrten
Seite eine Sicherungsöse
drehbeweglich verbunden, mittels welcher sich das Sicherungsseil über einen
Karabinerhaken oder dergleichen befestigen lässt.
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In
Patentanspruch 17 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
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Weitere
Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
der Zeichnung, in der die Erfindung – teils schematisch – beispielsweise
veranschaulicht ist. Es zeigen:
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1 ein als Sendemast ausgebildetes
turmartiges Bauwerk mit einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung in
der Seitenansicht;
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2 einen Mittelholm in einem
orthogonal zu seiner Längsachse
geführten
Querschnitt;
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3 einen Teilausschnitt aus
einem Mittelholm gemäß 2, in perspektivischer Darstellung;
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4 das Verbinden zweier aneinander
angrenzender leiterartiger Längenabschnitte
einer erfindungsgemäßen vertikalen
Sicherungsvorrichtung durch ein Verbindungsteil, in perspektivischer
Darstellung, teils abgebrochen dargestellt;
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5 das Verbinden zweier aneinander
angrenzender leiterartiger Längenabschnitte
einer Sicherungsvorrichtung gemäß der Erfindung
an den Seitenholmen mittels Seitenholmengleitschuhen;
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6 ein Schienenprofil für den Aufbau
eines horizontalen Sicherheitssystems, in perspektivischer Darstellung;
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7 ein weiteres Schienenprofil
für den Aufbau
eines horizontalen Sicherheitssystems in einer Biegekurve;
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8 einen Auffangwagen in
perspektivischer Darstellung;
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8a einen Querschnitt aus
einem als Auffangwagen ausgebildeten Sicherheitsgerät;
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8b einen Schnitt nach der
Linie A – A
der 8f;
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8c einen Schnitt nach der
Linie B – B
der 8f;
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8d eine Ansicht in Richtung
des Pfeiles C der 8a;
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8e eine Ansicht in Richtung
des Pfeiles D der 8a;
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8f eine Draufsicht auf ein
Sicherheitsgerät
gemäß der Erfindung;
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8g eine Bremse in der Draufsicht;
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9 einen Auffangwagen für den horizontalen
Sicherheitsschutz;
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10 eine Sicherheitsschiene
für den
horizontalen Sicherheitsschutz mit einer Biegekurve und beidseitig
angrenzenden geraden T-förmigen
Schienen;
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11 eine leiterartige Sicherungsvorrichtung
gemäß der Erfindung,
in perspektivischer Darstellung, teils abgebrochen dargestellt,
mit Auffangwageneinführung
für den
vertikalen Sicherheitsschutz;
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12 einen Wandhalter für eine als
Sicherheitsleiter ausgebildete Sicherungsvorrichtung gemäß der Erfindung,
in perspektivischer Darstellung;
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13 einen Befestigungsbolzen
mit hammerkopfartig vergrößertem Kopf,
Schraubbolzen und Mutter, ebenfalls in perspektivischer Darstellung;
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14 das Verbinden mittels
Halterungen und Klemmschellen an vorgegebenen Positionen einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung,
in perspektivischer Darstellung;
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15 eine Einzelheit aus einer
als Sicherheitsleiter ausgebildeten Sicherungsvorrichtung in der
Nähe des
Bodens, mit einem Bodenständer;
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16 das Verbinden eines weiteren
Sicherheitsleiterteils einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung,
ebenfalls in perspektivischer Darstellung;
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17 in perspektivischer Darstellung
die Verbindung eines erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtungsteils
mittels Halterung und Klemmschelle an einem Stahlbauteil eines Funkturmes
oder dergleichen, ebenfalls in perspektivischer Darstellung;
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18 die Anordnung eines klappbaren
Ruhepodestes an einem vertikalen Sicherungssystem, zum Beispiel
bei einem Funkturm, wobei mit strichpunktierten Linien die hochgeschwenkte
Stellung (92° gegenüber der
Horizontalen) dargestellt ist;
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19 eine Seitenansicht zu 18;
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20 eine Draufsicht zu 19, und
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21 eine Wandhalterung an
einem Mauerwerk für
das vertikale Sicherungssystem, in der Draufsicht, teils im Schnitt,
teils abgebrochen dargestellt.
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Die
erfindungsgemäße Sicherungsvorrichtung
stellt ein vertikales Steigschutz-System, kombiniert mit einem horizontalen
Sicherungssystem, dar.
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Das
Vertikale-Steigschutz-System wird im wesentlichen aus einer leiterartigen
Sicherungsvorrichtung wie sie nachfolgend im einzelnen noch beschrieben werden
wird mit horizontal angeordneten Ruhepodesten, zum Beispiel klappbar,
gebildet.
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Die
erfindungsgemäße Sicherungsvorrichtung
ist in 1 insgesamt mit
dem Bezugszeichen 1 bezeichnet. Die Sicherungsvorrichtung 1 ist
bei der aus der Zeichnung ersichtlichen Ausführungsform einem als Funkturm
ausgebildeten turmartigen Bauwerk 2 in noch zu beschreibender
Art und Weise zugeordnet und verläuft bei der aus 1 ersichtlichen Ausführungsform
im wesentlichen parallel zu diesem turmartigen Bauwerk 2,
kann aber auch im Innern eines derartigen Bauwerkes, zum Beispiel
eines Kamins, eines Schornsteins, eines Mastes, an einer Betonwand
oder in einem Gitterwerk von Masten, angeordnet sein.
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Die
vertikale, als Steigeschutzleiter ausgebildete Sicherungsvorrichtung
kann über
geeignete Haltekonsolen an einem Antennentragwerk, an einer Anlagenstahlbaukonstruktion
oder an einem tragfähigen
Massivbauwerk, zum Beispiel Mauerwerk oder Beton, befestigt werden,
während
das horizontale Sicherungssystem über entsprechende Haltekonsolen auf
und an einem Massivbau/Dachaufbau, einer Anlagenstahlkonstruktion
oder an sonstigen turmartigen Bauwerken, zum Beispiel Funktürmen, befestigt
werden kann.
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Das
Vertikale-Steigschutz-System besteht im wesentlichen aus einem Mittelholm 3 mit
der aus 2 ersichtlichen
Querschnittsform und zwei parallel sowie mit vorzugsweise gleichen
Abständen
zu dem Mittelholm 3 angeordneten Seitenholmen 4 und 5 und
Trittsprossen 6, die in vorzugsweise gleichmäßigen Höhenabständen übereinander
angeordnet sind. Auf diese Weise wird eine leiterartige Konstruktion
gebildet, die in der nachfolgend beschriebenen Art und Weise zusammengebaut
wird. Gegebenenfalls können
die Seitenholme auch entfallen.
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Der
Mittelholm 3 ist ein Hohlkörper, der rohrförmig gestaltet
ist. Bei der aus 2 ersichtlichen Ausführungsform
ist dieser Hohlkörper
im wesentlichen in seinem Innern 7 rechteckförmig mitgestaltet, wobei
die Eckbereiche durch gerade Längenabschnitte 8 und 9 gebildet
werden, die durch Radien in die übrigen
Körperteile übergehen,
während
die gegenüberliegenden
Eckbereiche 10 und 11 durch große Radien
abgerundet ausgebildet sind.
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Außen wird
der Mittelholm 3 an den den Eckbereichen 8 und 9 gegenüberliegenden
Wandungsteilen ebenfalls durch parallel zu den Längenabschnitten 8 und 9 verlaufenden
etwa geradlinienförmigen
Wandungsteilen 12 und 13 begrenzt, die durch Radien
in die angrenzenden, parallel zueinander verlaufenden Wandungsteile 14 und 15 übergehen.
Dabei ist die Anordnung derart getroffen worden, dass die Wanddicken
im Bereich der Wandungsteile 14 und 15 und im
Bereich der Eckbereiche 10, 11 einerseits sowie 8, 12 bzw. 9, 13 andererseits
etwa gleich dick ausgebildet sind. An die Wandungsteile 12 und 13 schließt sich
innen ein Wandungsteil 16 an, der parallel zu einem Wandungsteil 17 verläuft und
die großen
Längsseiten
eines Rechtecks bildet. Somit verlaufen die Wandungsteile 16 und 17 parallel
zueinander und orthogonal zu einer Mittellinie 120 auf der
orthogonal wiederum eine Mittellinie 18 angeordnet ist.
Zu den orthogonal aufeinander stehenden Mittellinien 18 und 120 verteilen
sich die inneren Wandungsteile 16 und 17 einerseits
sowie die die schmaleren Seiten eines Rechtsecks bildenden inneren
Seiten 19 und 20 jeweils symmetrisch oder annähernd symmetrisch.
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Gegenüberliegend
zu dem Wandungsteil 16 verlaufen beidseitig der Mittellinie 120 Wandungsteile 21 und 22,
die durch relativ große
Radien 23 und 24 in einen Steg 25 übergehen,
der symmetrisch zu der Mittellinie 120 angeordnet ist und
der materialmäßig einstückig mit
dem rohrförmigen
Teil des Mittelholms 3 einerseits, aber auch materialmäßig einstückig mit einem
angeformten etwa T-förmigen
Kopf 26 andererseits ausgebildet ist. Dieser T-förmige Kopf 26 geht
durch die Radien 23 und 24 in den Steg 25 über, wobei
seine Flanken 27 und 28 jeweils unter dem gleichen
Winkel zur Mittellinie 120 verlaufen und diese in einem
Punkt schneiden. Der so gebildete T-förmige Kopf 26 ist
auf der dem turmartigen Bauwerk 2 abgekehrten Seite angeordnet
und in der noch zu beschreibenden Art und Weise dem Benutzer zugekehrt.
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Der
T-förmige
Kopf 26 verläuft
wie der gesamte Mittelholm 3 durchgehend schienenförmig und dient
als Kupplungs- und Sicherungsschiene für einen als Sicherungsgerät ausgebildeten
sogenannten Auffangwagen wie er weiter unten noch beschrieben wird.
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Auf
der der T-förmigen
Kupplungs- und Sicherungsschiene 26 gegenüberliegenden
Seite ist der Mittelholm 3 mit einer doppelklauenförmigen oder schwalbenschwanzförmigen oder
schienenförmig verlaufenden
Ausformung 29 bzw. 30 versehen. Diese leisten-
oder schienenförmigen
Ausformungen 29, 30 sind materialmäßig einstückig mit
dem Mittelholm 3 verbunden und weisen einander zugekehrte
haken- oder klauenförmige
Vorsprünge
auf, die zwischen sich einen durchgehenden Schlitz 31 begrenzen.
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Die
leisten- oder schienenförmigen
Ausformungen 29, 30 sind in dem aus 2 ersichtlichen Querschnitt
etwa L-förmig
gestaltet, besitzen somit jeweils einen Widerlagersteg 32, 33 und
je einen Verbindungssteg 34, 35. Die Verbindungsstege 34, 35 sind
gleich lang und verlaufen parallel zur Mittellinie 120,
derart, dass die Widerlagerstege 32 und 33 im gleichen
lichten Abstand zu der Wand 36 angeordnet sind, so dass
sich hier ein etwa trapezförmiger
oder rechteckförmiger,
durchgehender Raum 37 bildet, in dem sich stufenlos geeignete,
noch zu beschreibende Befestigungselemente anordnen lassen, durch welche
der Mittelholm 3 und damit die Sicherungsvorrichtung mit
einem turmartigen Bauwerk, zum Beispiel einem Funkturm, verbinden
lässt.
Die leisten- oder schienenförmigen
Ausformungen 29 und 30 sind somit auf der dem
Benutzer abgewandten Seite des Mittelholms angeordnet und der jeweiligen
Befestigungsstelle an dem turmartigen Bauwerk zugeordnet.
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Der
als Hohlprofil ausgebildete Mittelholm 3 kann auch eine
andere Querschnittsform als dargestellt aufweisen, zum Beispiel
polygonförmig,
z. B. sechseckförmig,
achteckförmig
oder zwölfeckförmig oder
dergleichen, ausgestaltet sein.
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Schließlich ist
es auch denkbar, die Kupplungs- und Sicherheitsschiene, gebildet
durch den T-förmigen
Kopf 26, doppelt vorzusehen oder eine andere Querschnittsform,
z. B. eine U-förmig
oder doppelte U-Form, zu geben.
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Der
Mittelholm 3 kann aus einer geeigneten Aluminiumlegierung
bestehen, die in einem speziellen Stranggussverfahren, insbesondere
Strangziehverfahren, komplett gezogen ist. Die Trittsprossen 6 bestehen
vorteilhafterweise aus einem rutschsicheren Alu-Hohlprofil und werden
durch den Hohlkörper des
Mittelholms 3 gesteckt und dort mit z. B. vier Aluminiumnieten
gesichert.
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Mit
dem Bezugszeichen 38 (4)
ist ein Verbindungsteil bezeichnet, das bei der dargestellten Ausführungsform
mit vier durchgängigen
Bohrungen versehen ist, von denen lediglich eine mit dem Bezugszeichen 39 bezeichnet
ist. Dieses Verbindungsteil 38 ist bei der dargestellten
Ausführungsform
dem inneren rohrförmigen
Querschnitt des Mittelholms 3 angepasst und greift somit
in den Innenraum des Mittelholms 3 formschlüssig ein.
Bei der dargestellten Ausführungsform
ist somit das Verbindungsteil 38 ebenfalls polygonförmig ausgebildet
und besteht bevorzugt aus einer Aluminiumlegierung. Die Bohrungen 39 sind
koaxial zu entsprechenden Bohrungen 42 (16) in den gegenüberliegenden Wandungen des
Mittelholms 3 angeordnet. Durch die miteinander korrespondierenden
und im zusammengebauten Zustand paarweise koaxial zueinander angeordneten Bohrungen 39 und 42 greifen
geeignete Verbindungsmittel, insbesondere Schrauben, hindurch, so dass
die einzelnen leiterförmigen
Abschnitte 40, 41 (4, 16) der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
form- und kraftschlüssig
sowie verdrehsicher miteinander verbunden sind. In Längsachsrichtung
einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
können
zahlreiche solcher leiterförmigen
Abschnitte 40, 41 angeordnet sein, die durch jeweilige Verbindungsteile 38 sehr
steife und verdrehsichere Verbindung miteinander ermöglichen.
Auch wird bei dynamisch beanspruchten Bauwerken durch die zweifach
durchgesteckten Verbindungsmittel, insbesondere Schrauben, und der
selbstsichernden Mutter ein Versagen vermieden. Das Verbindungsteil 38 kann
bei der jeweiligen Lieferung an dem jeweils unteren Lagerteil 43 (15) mitgeliefert werden.
Hierzu kann zum Beispiel das Verbindungsteil 38 mit dem unteren
Lagerteil 43 fest, zum Beispiel durch Schweißen, Schrauben
oder in sonstiger Weise funktionell oder materialmäßig einstückig verbunden
sein. Das Lagerteil 43 ist mit Durchsteckanker 44, 45 (17) mit einem geeigneten
Fundament aus Beton oder dergleichen (nicht besonders bezeichnet)
verbunden.
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Die
beiden Seitenholme 4 und 5 bestehen aus U-förmigen Aluminiumschienen,
welche pro Trittsprosse 6 mit zum Beispiel zwei Aluminiumnieten
gesichert sind. Wenn von „Aluminium" in den Anmeldungsunterlagen
die Rede ist, wird hierunter kein Reinaluminium, sondern eine geeignete
Aluminiumlegierung verstanden. Im übrigen werden die Seitenholme 4 und 5 über sogenannte
Steckschuhe verbunden, von denen in 5 lediglich
ein Steckschuh mit dem Bezugszeichen 46 bezeichnet ist.
Hier können
zum Beispiel selbstschneidende Schrauben in den Steckschuh aus Aluminium
angeschraubt werden. Die Steckschuhe 46 greifen somit in
die durch das Profil der Seitenholme 4 und 5 gebildeten
Hohlräume
ein und verbinden die Seitenholme 4 und 5 benachbarter
leiterförmiger
Abschnitte 40, 41 (5).
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Das
sogenannte horizontale Sicherheitssystem wird im wesentlichen durch
Schienen gebildet, die bei der dargestellten Ausführungsform
im Querschnitt als T-Profile ausgebildet sind (6 und 7). Für gerade
Abschnitte werden T-Profile 47 sowie Biegekurven als T-Profile 48 verwendet,
deren Flansche jeweils nach oben gekehrt sind, wobei die T-Profile 47 und 48 im
wesentlichen in horizontaler Ebene angeordnet sind. Je nach Wahl
der Anordnung eines horizontalen Sicherungssystems werden Halterungen/Konsolen
verwendet. Als Verbindungsteile werden jeweils zwei Flacheisenlaschen
mit entsprechenden, selbstsichernden Verbindungsmitteln aus Stahl, insbesondere
Edelstahl, eingesetzt (im einzelnen nicht dargestellt).
-
Zum
Aufbau einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung,
das auch als „Steigschutzsystem", gebildet aus vertikalen
Steigschutzleitern und horizontalen Sicherheitsschienen bestehen
kann, muss ein Baugrund vorgesehen sein, der entsprechend den Bestimmungen
für bauliche
Anlagen ausreichend tragfähig
ist. Nach BGR 198 wird hierfür eine
statische Einzellast von 6,0 kN pro Person beispielsweise vorgeschlagen.
Für jede
weitere Person ist die Einzellast um 1 kN zu erhöhen. Der Teilsicherungsbereich
von χ f
= 1,25 ist zu berücksichtigen. Die
Absturzlast darf z. B. maximal über
vier Befestigungselemente verteilt angeordnet werden (siehe hierzu
DIN 18799 Teil 1/2). Als maximaler Halterungsabstand kann bis zu
L = 5,0 m angesetzt werden.
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Die
erfindungsgemäße leiterförmige Sicherungsvorrichtung
sollte ca. 150 mm oberhalb des Bodens anfangen und ca. 150 mm höher den
ersten Halter haben, dann maximal alle 3000 – 4000 mm, je nach Anforderung.
Hierauf wird im einzelnen weiter unten noch eingegangen.
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Zum
Ansetzen des nachfolgend noch zu beschreibenden Auffanggerätes wird
in Bauhöhe
(ca. 900 bis 1000 mm) eine entsprechende Ausnehmung in dem Mittelholm 3 angeordnet,
die mit dem Bezugszeichen 49 bezeichnet ist (11).
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Oberhalb
dieser Ausnehmung wird ein Stift angeordnet, der das Auffanggerät nur dann
laufen lässt,
wenn dieses richtig eingesetzt wurde. Ferner wird gegen unbeabsichtigtes
Herausgleiten des Auffanggerätes
aus dieser Ausnehmung 49 eine vertikale, bewegliche Steigsperre
angeordnet (nicht dargestellt). Je nach Bedarf kann in diesem Einstiegbereich
eine Steigschutztür
vorgesehen werden, um Unbefugten das Besteigen mittels der Sicherheitssteigeleiter
nicht zu ermöglichen.
Alle 10.000 mm von Oberkante Boden aus gesehen ist ein Ruhepodest 50 angeordnet,
das bei der dargestellten Ausführungsform
etwa 92° in
vertikaler Ebene um eine Achse 51 auf- und niederschwenkbar
ist. Das Ruhepodest 50 ist begehbar ausgebildet (18 bis 20).
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Im
Bereich von Bühnen
wird in Bauchhöhe (ca.
900 bis 1000 mm) eine Auffanggeräteentnahme vorgesehen
(nicht bezeichnet). Diese ist im Schienenweg und kann nach Entriegelung
seitlich bis zu einem bestimmten Winkel gedreht werden und gibt die
Entnahme des Auffanggerätes
frei. Während
diese Entnahmestelle offen ist, wird durch geeignete Ausführungen
der vertikale Steigeweg blockiert und erst wenn die Entnahmestelle
wieder geschlossen ist, ist der vertikale Steigeweg frei.
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Eine
erfindungsgemäße Sicherungsvorrichtung
wird nur mit zugelassenen, geprüften
Auffanggurten für
den Benutzer und einer zusätzlichen
Steigschutzöse
bestiegen.
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Der
erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
sind zwei sogenannte Auffangwagen 52 bzw. 53 als
Sicherheitsgeräte
zugeordnet, wobei der Auffangwagen 52 für den vertikalen Sicherheitsschutz
und der Auffangwagen 53 für den horizontalen Sicherheitsschutz
Verwendung bevorzugt finden kann. Hierauf wird weiter unten noch
im einzelnen eingegangen werden.
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Der
Auffangwagen 52 für
den vertikalen Sicherheitsschutz ist gegen falsches Aufsetzen auf dem
als Laufschiene dienenden Mittelholm 3 gesichert. Zum Beispiel
können
sich auf der linken Seite eine Nut und eine entsprechende Markierung,
insbesondere in Farbe, befinden. Die Nut gleitet über einen Steigschutzsicherungsstift
(nicht dargestellt) in der Schiene 26 und gibt den Weg
für den
betreffenden Auffangwagen 52 frei. Der Auffangwagen 52 wird dann
von Hand über
die Steigsperre geschoben, indem eine als Bremse wirkende Klappe
der Sperre nach hinten gedrückt
wird und nach dem Passieren des Auffangwagens 52 selbständig wieder
in die Horizontale klappt und somit den Weg nach unten versperrt.
Der Auffangwagen 52 kann dann leicht in Längsachsrichtung
des Mittelholms 3 bewegt werden, wie es noch weiter unten
beschrieben wird.
-
Der
für den
vertikalen Schutz dienende Auffangwagen 52 besteht im wesentlichen
aus einem kräftigen,
materialmäßig einstückigen annähernd plattenförmigen Körper 54 mit
mittiger Ausbuchtung auf einer Seite, der eine Führungsseite 55 aufweist. Der
Körper 54 wird
von einem Rechteck oder einem Quadrat begrenzt, allerdings mit in
den Ecken teilkreisförmigen
Ausbuchtungen 56, 57, 58 und 59.
In diesen Bereichen ist an der Führungsseite 55 im
Bereich der teilkreisförmigen
Ausbuchtungen 56 bis 59 jeweils ein als Rolle
ausgebildeter Führungskörper 60, 61, 62 und 63 vorgesehen.
Diese Führungskörper 60 bis 63 können aus
Messing oder aus Stahl bestehen. Jeder der rollenförmigen Führungskörper 60 bis 63 weist
an seinem Umfang eine vertiefte Lauffläche auf, die dem Steg 25,
den jeweiligen Radien 23 bzw. 24 und dem T-förmigen Kopf 26 angepasst
sind, so dass diese Ausformungen oder Auskehlungen der rollenförmigen Führungskörper 60 und 63 passend den
T-förmigen
Kopf 26 hintergreifen und sicher an der Rückseite
der Flanken 27 und 28, am Steg 25 sowie
gegebenenfalls auch an den Wandungsteilen 21 und 22 geführt sind.
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Die
rollenförmigen
Führungskörper 60, 61 einerseits
und 62 und 63 andererseits sind paarweise sowie
symmetrisch zu der Mittellinie 18 angeordnet, das bedeutet
also, dass die Rollen 60, 61 auf der einen Seite
des Steges 25 und die rollenförmigen Führungskörper 62, 63 auf
der anderen Seite des Steges 25 angeordnet und geführt sind.
Der Mittenabstand, der auf jeweils verschiedenen Seiten des Steges 25 liegenden
rollenförmigen
Führungskörper 60, 63 bzw. 61, 62 ist
so bemessen, dass der Auffangwagen 52 leichtgängig auf
dem T-schienenförmigen
Kopf 26 bzw. an dessen Flanken 27, 28 geführt ist,
derart, dass die rollenförmigen
Führungskörper 60, 63 sowie 61, 62 nicht
seitlich von dieser T-schienenförmigen Kupplungs-
und Sicherungsschiene 26 abspringen und damit entgleisen
können,
auch dann nicht, wenn eine gewisse Verkantung eintreten sollte.
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Die
rollenförmigen
Führungskörper 60 bis 63 können aus
Stahl, aber auch aus Messing oder einem geeigneten schlag- und stoßfesten
sowie alterungsbeständigen
Kunststoff, zum Beispiel aus Polyamid oder aus Polyurethan, bestehen.
Es ist ferner möglich
(nicht dargestellt), die rollenförmigen
Führungskörper 60 bis 63 jeweils
in Wälzlagern,
zum Beispiel Nadellagern, leichgängig
auf ihren Achsen 64, 65, 66 und 67 zu
lagern und zu sichern, zum Beispiel durch Sicherungsmuttern, Splinte
oder dergleichen.
-
Statt
rollenförmiger
Führungskörper 60 bis 63 können auch
starre Gleitkufen vorgesehen sein, die entsprechende Auskehlungen
besitzen, mit denen dann der Auffangwagen 52 in der beschriebenen Art
und Weise auf der Kupplungs- und Sicherungsschiene 26,
gebildet durch den T-förmigen
Kopf 26 mit dem Steg 25 gleitet. Zu diesem Zweck
können
die entsprechenden Körper
aus Stahl, aber auch aus einem geeigneten schlag- und stoßfesten
Kunststoff, zum Beispiel aus Polyurethan oder Polyamid, gegebenenfalls
mit eingelagerten Polytetrafluorethylenschnitzeln (PTFE) bestehen.
Auf diese Weise erlangen dann die entsprechenden Führungskörper 60 bis 63 selbstschmierende
Eigenschaften bei hoher Verschleißfestigkeit gegen Abrieb. Diese
Führungskörper 60 bis 63 können aber
im Bedarfsfalle auch aus einem geeigneten Brems- oder Kupplungswerkstoff bestehen
und sind dann besonders verschleißfest ausgebildet.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
und bei allen zumindest für
den vertikalen Steigschutz bestimmten Auffangwagen 52 ist
im mittleren Bereich des Auffangwagens 52 eine etwa rechteckförmige Durchbrechung 68 vorgesehen,
in der eine als Notfallbremse ausgebildete Bremse 69 gelagert
ist. Diese weist einen gegen die Rückstellkraft einer im einzelnen
nicht dargestellten Torsionsfeder orthogonal zur Führungsseite 55 des
plattenförmigen
Körpers 54 schwenkbeweglichen
Rundkeil auf, der die Notfallbremse 69 bildet. Dieser Rundkeil
ist an seinem entgegengesetzten Ende mit einer Öse (8g) versehen, mit der das Sicherheitsseil über einen
Schäkel mit
Seil oder dergleichen und dieses wiederum mit dem Sicherheitsgeschirr
des Benutzers verbunden ist. Wird das Sicherungsseil auf Zug gehalten, übt es einen
Zug aus, um über
den Hebel und damit die Notfallbremse 69 bis in die Ebene
der Führungsseite 55 bündig einzuschwenken.
Die Bremse ist dann gelöst. Lässt die
Zugkraft, zum Beispiel bei einem Absturz des Benutzers nach, schwenkt
der Rundkeil der Notfallbremse sofort gegen die Außenseite
des T-Kopfes 26, wobei durch die Servowirkung eine stetige
Erhöhung
der Bremskraft erfolgt und dadurch die Person zügig bis auf Null abgebremst
wird. Dies kann an jeder beliebigen Stelle der Kupplungs- und Sicherungsschiene
des T-Kopfes 26, also kontinuierlich geschehen, so dass
an jeder beliebigen Stelle der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung ein
zuverlässiger
Schutz gegen Absturz gegeben ist. Der beim Absturz auftretende Zug
auf das Sicherungsseil vergrößert nur
die Bremskraft, zumal der Rundkeil Servowirkung entfaltet. In 8g ist die Bremse 69 in der
Seitenansicht näher
veranschaulicht. Mit dem Bezugszeichen 121 ist ein als
Bremsnocken ausgebildeter Rundkeil bezeichnet, dessen durch einen Kreisbogen
begrenzte Bremsfläche
das Bezugszeichen 122 trägt. Mit 124 ist ein
Bremshebel bezeichnet, der materialmäßig einstückig mit dem Rundkeil 121 und
einem Kupplungsauge 125 ausgebildet ist. Mit dem Kupplungsauge 125 wird
zum Beispiel ein Karabinerhaken eines Sicherungsseils verbunden, das
mit dem Sicherungsgeschirr der zu sichernden Person gekuppelt ist.
Bei 123 ist ein Lagerauge angeordnet, durch das eine Lagerachse
zur schwingbeweglichen Lagerung der Bremse 69 hindurchgreift und
in dem Körper 54 gelagert
ist.
-
In
dem plattenförmigen
Körper 54 ist
eine Querbohrung 70 im Abstand zur Führungsseite 55 angeordnet,
durch die eine geeignete Schwenkachse für den Hebel der Notfallbremse 69 gelagert
ist. Der Hebel der Notfallbremse kann von dem Schenkel einer Schraubfeder
im Bremssinne belastet sein.
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Der
plattenförmige
Körper 54 kann
aus Stahl oder ebenfalls aus einer geeigneten hochfesten Aluminiumlegierung
bestehen und beispielsweise ebenfalls als Spritzgussteil ausgebildet
sein. Es ist aber auch möglich,
ihn aus Stahl herzustellen und ihn zum Beispiel auf einer CNC-Maschine
spanabhebend zu fertigen.
-
Die
Achsen 64 bis 67 sind im übrigen in Bohrungen angeordnet,
von denen lediglich zwei Bohrungen 71 und 72 mit
Bezugszeichen versehen wurden (8b).
Die Achsen 64 bis 67 können durch Schrauben oder dergleichen
gesichert sein. Die Sicherungselemente sind in Ansenkungen des Körpers 54 angeordnet.
Von diesen Ansenkungen sind lediglich die beiden Ansenkungen 73 bzw. 74 in 8b mit Bezugszeichen bezeichnet
worden.
-
Stürzt die
mit der Notfallbremse 69 (8g) verbundene
Person ab, schwingt die Notfallbremse 69 mit ihrer Bremsfläche, die
zum Beispiel als Rundkeil ausgebildet ist, gegen die Außenfläche 75 des T-Kopfes 26 und
bremst dadurch den Fall der gesicherten Person relativ sanft aber
stetig kraftschlüssig bis
zum Stillstand ab. Die dabei auftretenden Kräfte können 50 Prozent oder weniger
noch geringer sein als bei den zum Stand der Technik eingesetzten
Sicherungsvorrichtungen, bei denen in der Regel eine schlagartige
plötzliche
Abbremsung durch Anschlagen gegen ein festes Widerlager erfolgt,
was zu erheblichen Beanspruchungen des Körpers der so gesicherten Person
bis zu Verletzungen an Haut und Muskeln, aber auch am Knochengerüst führen kann.
-
In 9 ist ein Sicherungsgerät 76 dargestellt,
dass ebenfalls als Auffangwagen 53 ausgebildet ist und
als horizontales Sicherungssystem eingesetzt wird. Auch dieser Auffangwagen 76 weist
einen etwa plattenförmigen
Grundkörper 77 von
erheblicher Dicke auf. Dieser Grundkörper 77 kann entweder
aus Stahl oder einer geeigneten Aluminiumlegierung bestehen und
ebenfalls im Spritzgussverfahren oder auch spanabhebend aus einer
entsprechend dicken Aluminiumlegierungsplatte oder dergleichen hergestellt
sein. In den Eckbereichen 78, 79, 80 und 81 ist
dieser im wesentlichen rechteckförmige
Körper nach
außen
hin polygonförmig
hervorstehend vergrößert. In
diesen Eckbereichen sind als Gleitschuhe ausgebildete starre Führungskörper 82, 83, 84 und 85 angeordnet,
die aus Stahl, aus Messing oder aus einem geeigneten schlag- und
stoßfesten
Kunststoff, zum Beispiel aus Polyamid oder Polyurethan, bestehen
können.
Es ist auch möglich,
diese Körper
aus einem verschleißfesten
Kunststoff mit eingelagerten PTFE-Schnitzeln zur Verringerung des
Gleitwiderstandes herzustellen. Diese Führungskörper 82 bis 85 weisen
an ihren einander zugekehrten Stirnseiten Führungsausnehmungen auf, von
denen lediglich die Führungsausnehmungen 86, 87 und 88 zu
erkennen sind. Mit diesen Führungsausnehmungen 86, 87, 88 hintergreifen
die Führungskörper 82 bis 85 jeweils das
T-Profil der horizontalen Sicherungsschiene 47 und eines
als Biegekurve ausgebildeten diese verbindenden Bogenstückes 48 (6, 7 und 10)
und führen
hierdurch den Auffangwagen 76 abrutschsicher in horizontaler
Ebene an der entsprechenden T-förmigen
Führungsschiene.
Mit 90 sind Einbuchtungen bezeichnet.
-
Die
einzelnen Führungskörper 82 bis 85 sind durch
jeweils einen Schraubbolzen 91, 92, 93 bzw. 94 mit
dem Grundkörper 77 einstückig, aber
lösbar, verbunden.
-
Auf
der den Führungskörpern 82 bis 85 abgekehrten
Seite ist im mittleren Bereich des Grundkörpers 77 eine Kupplungsöse 95 angeordnet,
die in Richtung X bzw. Y unendlich um einen mit dem Grundkörper 77 verbundenen
Bolzen 96 drehbar angeordnet ist. Mit der Kupplungsöse 95 lässt sich
ein Karabinerhaken oder dergleichen eines Sicherungsseils kuppeln,
das mit einem Sicherungsgeschirr für den Benutzer gekuppelt ist.
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In 12 ist ein Wandhalter 97 für eine erfindungsgemäße leiterartige
Sicherungsvorrichtung dargestellt. Der Wandhalter 97 kann
an einem Stahlbau oder an einer Beton-/Mauerwand mit entsprechend
zugelassenen Befestigungselementen befestigt werden. Die horizontalen
Langlöcher 98, 99 dienen
zum Ausrichten der leiterartigen Sicherungsvorrichtung, damit ein
vertikaler, gerader Verlauf gewährleistet
ist. Durch die Bohrungen 100 bzw. 101 eines einstückigen Befestigungsschuhes 102 können die
Befestigungselemente hindurchgeführt
werden, die mit der Beton-/Mauerwand verbunden werden. Die Langlöcher 98 und 99 sind
in einem Befestigungsschuh 103 angeordnet. Die Befestigungsschuhe 102 und 103 sind
durch ein Profilrohr 104 einstückig miteinander verbunden.
Der gesamte Wandhalter 97 kann aus Stahl, bevorzugt aber
auch aus einer Aluminiumlegierung, bestehen (12).
-
In 13 ist eine Nutenbefestigungskulisse 105 veranschaulicht,
die im wesentlichen aus einem Schraubbolzen 106 mit Gewindeabschnitt
und Schraubmutter 107 sowie einem einstückig mit dem Schraubbolzen 106 verbundenen
und orthogonal zu dessen Längsachse
verlaufenden hammerkopfförmigen
Schuh 108 verbunden ist. Der hammerkopfförmige Schuh 108 greift
durch den Schlitz 31 des Mittelholms 3. Zu diesem
Zweck ist die Breite T etwas geringer bemessen als die orthogonal
zur Mittellinie 120 gemessene Breite des Schlitzes 31,
so dass der Schuh 108 durch diesen Schlitz 31 eingeführt und
danach um 90° gedreht
werden kann, wobei er hinter die krallenförmigen Widerlagerstege 32 bzw. 33 greift und
dadurch formschlüssig
mit dem Mittelholm 3 verbunden werden kann. Hierbei kann
die Anordnung derart getroffen werden, dass der Schuh 108 zwar leicht
durch den Schlitz 31 eingeführt, aber unter Überwindung
einer gewissen federnden Rückstellkraft
in den Raum 37 durch eine 90° Drehung eingedreht werden kann,
so dass sich ein sicherer Halt ergibt. Da dies an jeder beliebigen
Höhenlage
des Mittelholms 3 geschehen kann, ist eine leichte Montage der
Kulisse 105 möglich,
so dass sich Toleranzen sehr leicht ausgleichen lassen. Mit 109 ist
eine Scheibe bezeichnet, während
die Schraubmutter 107 als Stoppmutter ausgebildet ist.
Hierdurch lässt
sich der Mittelholm 3 leicht mit der jeweiligen Halterung
durch Schraubverbindung anordnen. Die Nutenbefestigungskulisse (105)
ermöglicht
somit eine Befestigung (vertikal) ohne feste Abstände. Als
maximale Abstände
E werden zum Beispiel 3000 mm vorgeschlagen.
-
Mit
den Abständen
G sind die Abstände
zu den einzelnen Ruhepodesten bezeichnet.
-
Zum
Rücken
des Benutzers kann die leiterartige Sicherungsvorrichtung außerdem noch
mit einem geeigneten Windschutz in Form von Platten versehen sein,
die U-förmig von
den Seiten die Rückseite
umgreifen und zwischen denen die leiterartige Sicherungsvorrichtung
angeordnet ist.
-
In
den 14 und 17 ist das Verbinden einer leiterartigen
Sicherungsvorrichtung mit einem einem turmartigen Bauwerk 2 zugeordneten
Antennenträger 110 veranschaulicht.
Hierbei ist einem Halter 111 eine zweiteilige Klemmschelle
zugeordnet, die aus dem Klemmschellenhinterteil 112 und
dem Klemmschellenvorderteil 113 besteht. Beide Teile können durch
Klemmschrauben gegeneinander gezogen werden, von denen lediglich
eine Klemmschraube 114 mit einem Bezugszeichen versehen
wurde, die durch Bohrungen des Klemmschellenvorderteils und des
Klemmschellenhinterteils 112 bzw. 113 hindurchgreifen
und durch je eine Mutter 115 gesichert sind. Mit dem Klemmschellenvorderteil 113 ist
ein Haltervorderteil 116 einstückig verbunden, das wiederum an
seinem Ende einen orthogonal mit seiner Längsachse zur Längsachse
des Haltevorderteils verlaufenden Schuh 117 trägt, der
Langlöcher 118 bzw. 119 aufweist,
durch die Befestigungsmittel hindurchgeführt werden, mit denen sich
eine Verbindung an den geeigneten Stellen der Sicherungsvorrichtung
einerseits und des turmartigen Bauwerks 2 andererseits herstellen
lässt (14).
-
Die
Reihenfolge beim Aufbau und Montieren einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
ist wie folgt:
-
1. Schritt
-
Als
erstes werden die einzelnen Halterungen an den vorgegebenen Positionen
an dem turmartigen Bauwerk 2 montiert (14). Hierbei sind die maximalen Halterabstände G zu
beachten. Die Verbindungsmittel der Halteschellen werden zunächst nur handfest
angezogen.
-
2. Schritt
-
Die
leiterartige Sicherungsvorrichtung gemäß der Erfindung (mit der Läuferentnahme
und der Steigsperre) mit dem als Bodenständer ausgebildeten Lagerteil 43 mit
dem Verbindungsteil 38 werden zusammenmontiert, wobei gegebenenfalls
der Bodenständer
nach Übersicht
gekürzt
und grob ausgerichtet wird.
-
3. Schritt
-
Die
weiteren Sicherheitsleiterteile der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung
werden nach Übersicht
gemäß 16 montiert.
-
Hierbei
werden die oberen Leiterteile über die
vom Werk vormontierten Verbindungsteile 38 gestülpt und
ausgerichtet. Die Verschraubungen werden handfest angezogen. Hierbei
ist auf die richtige Lage der Lagerteile mit den Zwischenläuferentnahmestellen
oder Drehweichen zu achten (16).
-
4. Schritt
-
Die
gesamten Sicherungsvorrichtungsteile werden gerade ausgerichtet
und sämtliche
vorgeschriebenen Vorspannkräfte/Drehmomente
auf die Verbindungsschrauben der Verbinder bzw. Halterungen aufgebracht
(17).
-
5. Schritt
-
Die
Ruhepodeste (19 bis 20) werden in den entsprechenden
Höhen eingebaut.
Kulissenbefestigungen werden angebracht. Zum Ausrichten und Fixieren
des Ruhepodestes 50 kann dieses ausgeklappt auf der betreffenden
Leitersprosse 6 aufliegend mit den eingebrachten Kulissenbefestigungen endgültig montiert
werden (18 bis 20).
-
6. Schritt
-
Der
gesamte Steigeweg wird abgegangen. Alle beweglichen Teile wie Ruhepodeste,
Läuferentnahmestellen,
Sperren usw. werden auf Funktionsfähigkeit geprüft, die
Verbindungsmittel kontrolliert. Alle Verbindungsschrauben werden
mit 60 kN angezogen. Nachdem die leiterartige Sicherungsvorrichtung montiert
und ausgerichtet ist, sind alle Hv-Verbindungen auf die vorgegebene
Vorspannkraft von 95 kN angezogen.
-
Die
in der Zusammenfassung, in den Patentansprüchen und in der Beschreibung
beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl
einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung
wesentlich sein.
-
- 1
- Sicherungsvorrichtung
- 2
- Bauwerk,
turmartiges
- 3
- Mittelholm
- 4
- Seitenholm
- 5
-
- 6
- Trittsprosse
- 7
- Mittelholminneres
- 8
- Eckbereich,
Längenabschnitt
- 9
-
- 10
- Eckbereich
- 11
-
- 12
- Wandungsteil
- 13
-
- 14
-
- 15
-
- 16
-
- 17
-
- 18
- Mittellinie
- 19
- Seite,
innere
- 20
-
- 21
- Wandungsteil
- 22
-
- 23
- Radius
- 24
-
- 25
- Steg
- 26
- T-förmiger Kopf,
Kupplungs- und Sicherungsschiene
- 27
- Flanke
- 28
-
- 29
- Ausformungen,
leisten- oder schienenförmige,
klauenförmige,
-
- schwalbenschwanzförmige
- 30
-
- 31
- Schlitz,
durchgehender
- 32
- Widerlagersteg
- 33
-
- 34
- Verbindungssteg
- 35
-
- 36
- Wand
- 37
- Raum
- 38
- Verbindungsteil
- 39
- Bohrung
- 40
- Abschnitt
- 41
-
- 42
- Bohrung
- 43
- Lagerteil,
unteres
- 44
- Durchsteckanker
- 45
-
- 46
- Steckschuh
- 47
- T-Profil
des horizontalen Sicherungssystems
- 48
- Biegekurve
- 49
- Ausnehmung
- 50
- Ruhepodest
- 51
- Achse
- 52
- Auffangwagen,
Sicherungsgerät
- 53
-
- 54
- Körper, plattenförmiger
- 55
- Führungsseite
- 56
- Ausbuchtung,
teilkreisförmige
- 57
-
- 58
-
- 59
-
- 60
- Führungskörper
- 61
-
- 62
- Führungskörper
- 63
-
- 64
- Achse
- 65
-
- 66
-
- 67
-
- 68
- Durchbrechung
- 69
- Bremse,
Notfallbremse
- 70
- Querbohrung
- 71
- Bohrung
- 72
-
- 73
- Ansenkung
- 74
-
- 75
- Außenfläche
- 76
- Sicherungsgerät, Auffangwagen
- 77
- Grundkörper, plattenförmiger
- 78
- Eckbereich
- 79
-
- 80
-
- 81
-
- 82
- Führungskörper
- 83
-
- 84
- Führungskörper
- 85
-
- 86
- Führungsausnehmung
- 87
-
- 88
-
- 89
-
- 90
- Einbuchtung
- 91
- Schraubbolzen
- 92
-
- 93
-
- 94
-
- 95
- Kupplungsöse
- 96
- Bolzen
- 97
- Wandhalter
- 98
- Langloch
- 99
-
- 100
- Bohrung
- 101
-
- 102
- Befestigungsschuh
- 103
-
- 104
- Profilrohr
- 105
- Nutenbefestigungskulisse
- 106
- Schraubbolzen
- 107
- Schraubmutter
- 108
- Schuh,
hammerkopfförmiger
- 109
- Scheibe
- 110
- Antennenträger
- 111
- Halter
- 112
- Klemmschellenhinterteil
- 113
- Klemmschellenvorderteil
- 114
- Klemmschraube
- 115
- Mutter
- 116
- Haltervorderteil
- 117
- Schuh
- 118
- Langloch
- 119
-
- 120
- Mittellinie
- 121
- Rundkeil
- 122
- Bremsfläche
- 123
- Lagerauge
- 124
- Bremshebel
- 125
- Kupplungsauge
- A
- Schnitt
- B
-
- C
- Ansichts
- D
-
- E
- Abstand
- G
-
- L
- Mittenabstand
- T
- Breite
des Schlitzes 37
- X
- Drehrichtung
- Y
-