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DE10319175A1 - Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an turmartigen Bauwerken - Google Patents

Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an turmartigen Bauwerken Download PDF

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DE10319175A1
DE10319175A1 DE2003119175 DE10319175A DE10319175A1 DE 10319175 A1 DE10319175 A1 DE 10319175A1 DE 2003119175 DE2003119175 DE 2003119175 DE 10319175 A DE10319175 A DE 10319175A DE 10319175 A1 DE10319175 A1 DE 10319175A1
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DE
Germany
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rail
central spar
securing
tower
shaped
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2003119175
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English (en)
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STROHM REGINA
Strohm Regina geb Wetzel
Original Assignee
STROHM REGINA
Strohm Regina geb Wetzel
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Publication date
Application filed by STROHM REGINA, Strohm Regina geb Wetzel filed Critical STROHM REGINA
Priority to DE2003119175 priority Critical patent/DE10319175A1/de
Publication of DE10319175A1 publication Critical patent/DE10319175A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06CLADDERS
    • E06C7/00Component parts, supporting parts, or accessories
    • E06C7/18Devices for preventing persons from falling
    • E06C7/186Rail or rope for guiding a safety attachment, e.g. a fall arrest system
    • E06C7/187Guiding rail

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Emergency Lowering Means (AREA)
  • Ladders (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an turmartigen Bauwerken mit einem vertikalen und horizontalen Sicherungssystem. Das vertikale Sicherungssystem weist einen besonders gestalteten Mittelholm auf, mit dem sich ein als Auffangwagen ausgebildetes Sicherungsgerät in Längsachsrichtung beweglich kuppeln lässt. Dieser Auffangwagen weist mindestens eine Bremse auf, die beim Absturz des Benutzers diesen kraftschlüssig und damit kraftschonend abbremst. Dadurch werden schlagartige Beanspruchungen auf den Körper des Benutzers im Notfall vermieden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an turmartigen Bauwerken wie Funktürmen, Masten, Fassaden, Kaminen, Dachaufbauten oder dergleichen.
  • Es sind leiterartige Sicherungsvorrichtungen für das Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen wie z. B. Funktürmen, Masten oder dergleichen vorbekannt. Diese Sicherungsvorrichtungen bestehen im wesentlichen aus zwei mit Abstand sowie parallel zueinander angeordneten Holmen, sprossenartigen Tritten und einer im mittleren Bereich zwischen den Holmen sich erstreckenden Schiene, mit der ein Sicherheitsseil gekuppelt werden kann, das mit einem vom Benutzer anzulegenden Sicherheitsgeschirr verbunden ist.
  • Nachteilig bei den zum Stand der Technik zählenden Sicherungsvorrichtungen ist unter anderem, dass beim Abstürzen eine schlagartige Beanspruchung auf den Körper des Benutzers ausgeübt wird, ganz abgesehen davon, dass die Benutzung umständlich ist. Auch die Befestigung derartiger leiterartiger Sicherungsvorrichtungen an dem betreffenden Bauwerk, zum Beispiel am Funkturm oder dergleichen, ist ebenfalls umständlich, weil dies nur in vorgegebenen Abständen möglich ist. Durch Toleranzunterschiede kann es zu Schwierigkeiten beim Befestigen der einzelnen Leiterelemente kommen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an turmartigen Bauwerken wie Funktürmen, Masten, Fassaden, Kaminen, Dachaufbauten oder dergleichen zu schaffen, die in jedem Höhenbereich, also praktisch an beliebiger Stelle der Vorrichtung ein schlagartiges Abbremsen des Körpers des Benutzers beim Absturz vermeidet und trotzdem eine einfache Befestigungsmöglichkeit dieser Vorrichtung an dem zugeordneten Bauwerk gestattet.
  • Lösung
  • Die Aufgabe wird durch jeden der Nebenansprüche 1 bis 6 gelöst.
  • Einige Vorteile
  • Dadurch, dass bei der Erfindung der Mittelholm durchgehend rohrförmig ausgestaltet ist, ergibt sich zunächst der Vorteil, dass beim Absturz einer Person dieser Mittelholm in gewisser Weise federnd den Stoß auffängt, ohne dass es zu bleibenden Deformierungen kommen kann.
  • Demgegenüber kommt es beim Stand der Technik oftmals zu schlagartigen, stoßartigen Verzögerungen, zum Beispiel dadurch, dass das mit dem Sicherungsseil verbundene Sicherungsgerät gegen Stifte, Zapfen oder Schultern anschlägt, was zu entsprechend hohen Verzögerungen und damit zu schmerzhaften Beanspruchungen des Körpers des Benutzers führen kann.
  • Die durchlaufend ausgebildete Kupplungs- und Sicherungsschiene ermöglicht es darüber hinaus, beim Absturz eines Benutzers diesen nicht mehr schlagartig, sondern kraftschlüssig, zum Beispiel durch Reibschluss mittels einer Bremse, abzubremsen. Dies kann zum Beispiel über entsprechende Bremskörper geschehen, die beim Absturz mit der betreffenden Kupplungs- und Sicherungsschiene zusammenwirken und den Benutzer zwar zügig und stetig, aber nicht mehr schlagartig abbremst, so dass die Beanspruchung des Körpers bei einem etwaigen Absturz des Benutzers entsprechend schonender geschieht. Dadurch werden Verletzungen weitgehend ausgeschlossen.
  • Der Mittelholm kann dabei so ausgestaltet werden, dass bei einem Absturz auch hier eine gewisse Federungswirkung eintritt. Gleichzeitig ermöglichen die Kupplungs- und Führungsschienen eine sichere Führung des Sicherungsgerätes, mit dem das Sicherungsseil und damit das Sicherungsgeschirr des Benutzers verbunden ist.
  • Wenn in den Anmeldungsunterlagen von „rohrförmig" im Zusammenhang mit dem Mittelholm die Rede ist, so werden hierunter alle rohrförmigen Querschnittsformen, also nicht nur kreisrunde, sondern auch polygonförmige Querschnittsformen, wie sechseckige, achteckige oder mehreckige Querschnittsformen, aber auch quadratische und rechteckförmige Querschnitte verstanden.
  • Vorteilhafterweise bleibt der Querschnitt des Mittelholmes über seine gesamte Länge gleich, so dass in allen Höhenbereichen die gleiche Sicherheit gegeben ist. Im übrigen kommt diese Bauform einer Modulbauweise entgegen. Der Mittelholm kann zum Beispiel durch Strangpressen aus Aluminium hergestellt werden, ist aber hinsichtlich seiner Widerstandsmomente so gestaltet, dass die üblicherweise auftretenden Kräfte ohne bleibende Deformierung aufgenommen werden können.
  • Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 2 ergeben sich die gleichen Vorteile. Zusätzlich wird hierdurch eine Montage des Mittelholms an dem betreffenden turmartigen Bauwerk, zum Beispiel einem Funkturm, einem Schornstein oder dergleichen, dadurch erleichtert, dass auf der dem Kupplungs- und Sicherungsschienen diametral gegenüberliegenden Seite, eine angeformte, sich in Längsachsrichtung des Mittelholmes erstreckende durchgehende Befestigungsleiste angeordnet ist. Auf diese Weise kann in praktisch jedem Höhenbereich, also nicht mehr nur intermittierend, der Befestigungsholm mit dem betreffenden Bauwerk verbunden werden. Dadurch lassen sich Toleranzen leicht ausgleichen und der Mittelholm in einfacher Weise mit dem betreffenden Bauwerk verbinden.
  • Die Kupplungs- und Sicherungsschiene ist bei dieser Ausführungsform als mit dem Holm materialmäßig einstückig verbundene Schiene ausgebildet, auf der das Sicherungsgerät in Längsachsrichtung beweglich, aber an jeder Stelle auch kraftschlüssig blockierbar angeordnet ist.
  • Auch die Ausführungsform nach Patentanspruch 3 weist die bereits im Zusammenhang mit Patentanspruch 1 und 2 beschriebenen vorteilhaften Eigenschaften und Wirkungen auf. Bei dieser Ausführungsform ist die Befestigungsleiste in einem orthogonal zur Längsachse des Mittelholmes geführten Querschnitt etwa trapezförmig ausgestaltet, wobei die dem Mittelholm abgewandte Grundseite durchgehend schlitzförmig geöffnet ist, so dass hier geeignete Befestigungsmittel, zum Beispiel Hammerkopfschrauben, Kulissensteine mit Schraubbolzen oder dergleichen, anzuordnen sind. Da die Befestigungsschiene durchgehend verläuft, ist man hinsichtlich der Befestigung des Mittelholms nicht auf eine bestimmte Stelle an dem Bauwerk mehr fixiert, sondern es ergibt sich an sich eine unendlich große Anzahl von Befestigungsmöglichkeiten. Auf diese Weise lassen sich besonders gut auch Toleranzfehler ausgleichen, um den Mittelholm an geeigneter Stelle mit dem betreffenden Bauwerk zu verbinden.
  • Auch die Ausführungsform nach Patentanspruch 4 besitzt die gleichen Vorteile wie sie im Zusammenhang mit den vorbeschriebenen Ausführungsformen erörtert wurden. Bei dieser Ausführungsform ist die Befestigungsschiene im wesentlichen rechteckförmig ausgestaltet, wobei eine Grundlinie schlitzförmig geöffnet ist, um auch hier wiederum geeignete Befestigungsmittel, zum Beispiel Hammerkopfschrauben mit ihren Köpfen oder dergleichen, anzuordnen.
  • Schließlich besitzt auch die Ausführungsform nach Patentanspruch 5 die gleichen Vorteile der vorbeschriebenen Ausführungsform. Die Befestigungsschiene ist hierbei in einem orthogonal zur Längsachse des Mittelholms geführten Querschnitt quadratisch gestaltet, wobei die dem Holm abgewandte Seite wiederum schlitzförmig geöffnet ist, um hier geeignete Befestigungsmittel, wie sie vorstehend beschrieben wurden, anzuordnen.
  • Besonders vorteilhaft ist auch eine Ausführungsform nach Patentanspruch 6, die ebenfalls die vorbeschriebenen Vorteile besitzt. Hierbei ist allerdings die Befestigungsschiene in einem orthogonal zur Längsachse des Mittelholms geführten Querschnitt schwalbenschwanzförmig gestaltet und an ihrer dem Mittelholm abgekehrten Seite ebenfalls schlitzförmig geöffnet, um auch hier wiederum die vorbeschriebenen Befestigungsmittel anzuordnen.
  • Bei sämtlichen der vorbeschriebenen Ausführungsformen können sowohl die Kupplungs- und Sicherungsschienen, als auch die Befestigungsschienen materialmäßig einstückig mit dem Mittelholm verbunden sein. Dies ist in einfacher Weise durch Strangpressen des gesamten Profils mit hoher Genauigkeit möglich. Vorteilhafterweise besteht in diesem Fall das Gesamtprofil aus einer geeigneten Aluminiumlegierung.
  • Weitere erfinderische Ausgestaltungen
  • Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 7 ist die Kupplungs- und Sicherungsschiene als im Querschnitt etwa T-förmig gestaltet, wobei der T-Kopf an der dem Mittelholm abgekehrten Seite angeordnet ist. Auf diesem T-förmigen Kopf wird ein sogenannter Sicherungswagen geführt, mit dem ein Sicherungsseil oder ein Sicherungsgeschirr des Benutzers verbunden ist. Durch die T-förmige Gestaltung ergibt sich einerseits in Längsachsrichtung des Mittelholms eine gute Führung für einen Sicherungswagen, andererseits werden die bei einem etwaigen Absturz auftretenden Aufspreizkräfte sicher aufgefangen und in das Gesamtprofil umgeleitet. Zu diesem Zweck kann der Sicherungswagen mit Rollen oder Gleitkufen den T-Kopf hintergreifen und auf seinen zum Mittelsteg schräg verlaufenden Flankenteilen und ggf. am Mittelsteg selbst geführt sein. Kommt es zu einem Absturz, können geeignete Bremsen kraftschlüssig mit dem T-förmigen Profil zusammenwirken und die abgestürzte Person zügig, aber eben nicht schlagartig, abbremsen, was somit in jedem Höhenbereich geschehen kann. Auch beim Aufsteigen braucht das Sicherungsgerät nicht mehr zwischen einzelnen Ruhepodesten umgesteckt zu werden. Dies ist erst beim Erreichen von Ruhepodesten erforderlich, während in den Bereichen zwischen den Ruhepodesten oder sonstigen Plattformen eine kontinuierliche Führung und Absicherung der betreffenden Person an dem Mittelholm und dessen Kupplungs- und Sicherungsschiene erfolgt.
  • Gemäß Patentanspruch 8 besteht der Mittelholm mit den Kupplungs- und Sicherungsschienen und der Befestigungsleiste materialmäßig einstückig aus einer geeigneten Aluminiumlegierung.
  • In Patentanspruch 9 ist eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Das Verbindungsteil kann ebenfalls aus einem Aluminiumhohlkörper mit durchgängigen Bohrungen bestehen. Durch ein derartiges Verbindungsteil werden geeignete Abschnitte der leiterförmigen Sicherungsvorrichtung miteinander verbunden. Dadurch ergibt sich eine steife Verbindung. Außerdem hat man es durch die im Querschnitt polygonförmige Gestaltung des Verbindungselementes in der Hand ein Verdrehen der einzelnen Leiterelemente zu verhindern. Auch bei dynamisch beanspruchten Bauwerken wird durch die Verbindungsschrauben und etwaiger selbstsichernder Muttern ein Versagen mit Sicherheit ausgeschlossen – Patentanspruch 10.
  • Die beiden Seitenholme der leiterartigen Sicherungsvorrichtung können links und rechts aus U-förmigen Aluminiumschienen bestehen, welche zum Beispiel pro Tritt mit zwei Aluminiumnieten gesichert sind. Die Seitenholme werden über Steckschuhe verbunden. Hierzu können zum Beispiel selbstschneidende Schrauben in den Steckschuh aus Aluminium eingeschraubt werden – Patentanspruch 11.
  • Gemäß Patentanspruch 12 kann der Mittelholm in geeigneten Höhenabständen mit Aussparungen zum Einführen des Sicherungsgerätes in Form eines Auffangwagens ausgerüstet sein. Hierbei kann es sich um eine entsprechende Verschmalerung des T-Kopfes der Kupplungs- und Sicherungsschiene handeln, über die sich dann der Auffangwagen mit seinen Führungselementen anordnen und hinter den T-Kopf der Kupplungs- und Sicherungsschiene einschieben lässt.
  • Besonders vorteilhaft ist auch eine Ausführungsform nach Patentanspruch 13. Bei dieser wird der Mittelholm durch Einführung mit einer hammerkopfförmigen Vergrößerung ausgestellten Bolzenteils in den Schlitz der Befestigungsschiene eingeführt, woraufhin dann der Schraubbolzen um etwa 90° gedreht wird, so dass der Hammerkopf dann hinter die Wandungen der Befestigungsleiste bzw. deren Flanschen eingedreht wird und mittels Scheibe und Stoppmutter an der jeweiligen Halterung verschraubt wird. Mit dem Schraubbolzen kann dann ein geeignetes Befestigungselement, zum Beispiel eine Klemmschelle verbunden werden, mittels derer sich der Mittelholm in geeigneten Höhenabständen an dem betreffenden Bauwerk, zum Beispiel einem Funkmast, befestigen lässt. Da die Befestigungsschiene durchlaufend ausgebildet ist, lässt sich diese Art der Befestigung kontinuierlich an jeder beliebigen Stelle durchführen, so dass sich insbesondere auch Toleranzen hinsichtlich Befestigungslöchern an Mauerwerken, an geeigneten Bauteilen von Masten, Funktürmen oder dergleichen, leicht ausgleichen lassen, indem einfach dann der betreffende Schraubbolzen mit seiner hammerkopfartigen Vergrößerung an der jeweiligen Stelle angeordnet wird. Diese Art der Nutenbefestigungskulisse ermöglicht somit eine Befestigung (vertikal) ohne feste Abstände.
  • In den Bühnenbereichen sind Läuferzwischenentnahmestellen vorgesehen. Durch eine Schwenkeinrichtung innerhalb des Läufersteges kann eine Schiene seitlich gedreht und das Sicherungsgerät, zum Beispiel ein Auffangwagen, entnommen werden. Zur Arretierung der Drehvorrichtung ist eine federbelastete Entriegelung zu betätigen. Der Läuferweg nach oben sowie nach unten ist dann blockiert. Bevor das Sicherungsgerät, zum Beispiel ein Auffangwagen, aus dem betreffenden Laufweg genommen werden kann, muss der Benutzer sich von einem sicheren, festen Standplatz überzeugen – Patentanspruch 14.
  • In Patentanspruch 15 ist eine besonders vorteilhafte Ausführungsform für einen Auffangwagen als Sicherungsgerät beschrieben. Dieser besteht im wesentlichen aus einem geeigneten, sehr kräftigen, plattenförmigen Körper, der in seinen vier Eckbereichen Rollen oder Gleitkufen trägt. Diese Rollen oder Gleitkufen können aus Messing, aus Stahl, aus kugellagergeführten Rollen oder dergleichen bestehen, die an dem T-förmigen Kopf der Kupplungs- und Sicherungsschiene angeordnet sind und diesen hintergreifen und damit geführt werden. Im mittleren Bereich weist der plattenförmige Körper eine Durchbrechung auf, in der ein geeigneter Rundkeil gegen die Rückstellkraft einer Drehfeder gelagert ist, die die Tendenz hat, den Rundkeil in Blockierstellung (Bremsstellung) zu schwenken. An seinem aus der Platte herausragenden Endteil besitzt dieser Rundkeil ein einstückig angeformtes Auge, mit dem das Sicherungsgeschirr des Benutzers zu kuppeln ist. Wird der Rundkeil auf Zug beansprucht, wird die Federkraft überwunden und die Bremswirkung aufgehoben. Stürzt aber zum Beispiel der Benutzer ab oder lässt der Zug auf das Sicherungsgeschirr bzw. das mit dem Auffangwagen verbundene Sicherungsteil nach, schwenkt der Rundkeil sofort in Bremsstellung und bremst den Auffangwagen an der T-förmigen Kupplungs- und Befestigungsleiste ab. Stürzt ein Benutzer ab, lässt der Zug sofort über das Sicherungsgeschirr und die Sicherungsleine auf die Bremsvorrichtung nach und diese kommt sofort in Bremskontakt mit der Kupplungs- und Befestigungsleiste und bremst dadurch den Auffangwagen bis zum Stillstand mit dem Benutzer ab. Da dies nicht schlagartig, sondern zwar stetig, aber doch über einen gewissen Weg geschieht, sind die auf den Körper des Benutzers auftretenden Kräfte erheblich schonender als beim Stand der Technik. Insgesamt kann die Dämpfung bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf diese Art und Weise um etwa 50 Prozent gesenkt werden, insbesondere auch durch die einhergehende elastische Verformung des rohrförmigen Mittelholms.
  • Die horizontale Sicherung in einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung geschieht ebenfalls durch eine oder mehrere Schienen, die zum Beispiel gebogen verlaufen können und ebenfalls im Querschnitt T-förmig gestaltet sind. An dieser horizontal verlaufenden Schiene kann ein Sicherungswagen angeordnet sein. Dieser kann wie bei der vertikalen Absicherung ebenfalls mit einer Bremsvorrichtung ausgestattet, aber auch ohne diese versehen sein. Letzteres hätte den Vorteil, dass beim Arbeiten auf einer Plattform nicht ständig ein Zug auf das mit dem Auffangwagen verbundene Sicherungsseil ausgeübt zu werden braucht.
  • Gemäß Patentanspruch 16 besteht der Sicherungswagen ebenfalls aus einem kräftigen, plattenförmigen Körper, der in seinen vier Eckbereichen Gleitstücke aus einer geeigneten Kupferlegierung (CoCm8) aufweist, während der Grundkörper aus einer Stahllegierung besteht. Mit dem Grundkörper ist an der den Kufen abgekehrten Seite eine Sicherungsöse drehbeweglich verbunden, mittels welcher sich das Sicherungsseil über einen Karabinerhaken oder dergleichen befestigen lässt.
  • In Patentanspruch 17 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
  • Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung, in der die Erfindung – teils schematisch – beispielsweise veranschaulicht ist. Es zeigen:
  • 1 ein als Sendemast ausgebildetes turmartiges Bauwerk mit einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung in der Seitenansicht;
  • 2 einen Mittelholm in einem orthogonal zu seiner Längsachse geführten Querschnitt;
  • 3 einen Teilausschnitt aus einem Mittelholm gemäß 2, in perspektivischer Darstellung;
  • 4 das Verbinden zweier aneinander angrenzender leiterartiger Längenabschnitte einer erfindungsgemäßen vertikalen Sicherungsvorrichtung durch ein Verbindungsteil, in perspektivischer Darstellung, teils abgebrochen dargestellt;
  • 5 das Verbinden zweier aneinander angrenzender leiterartiger Längenabschnitte einer Sicherungsvorrichtung gemäß der Erfindung an den Seitenholmen mittels Seitenholmengleitschuhen;
  • 6 ein Schienenprofil für den Aufbau eines horizontalen Sicherheitssystems, in perspektivischer Darstellung;
  • 7 ein weiteres Schienenprofil für den Aufbau eines horizontalen Sicherheitssystems in einer Biegekurve;
  • 8 einen Auffangwagen in perspektivischer Darstellung;
  • 8a einen Querschnitt aus einem als Auffangwagen ausgebildeten Sicherheitsgerät;
  • 8b einen Schnitt nach der Linie A – A der 8f;
  • 8c einen Schnitt nach der Linie B – B der 8f;
  • 8d eine Ansicht in Richtung des Pfeiles C der 8a;
  • 8e eine Ansicht in Richtung des Pfeiles D der 8a;
  • 8f eine Draufsicht auf ein Sicherheitsgerät gemäß der Erfindung;
  • 8g eine Bremse in der Draufsicht;
  • 9 einen Auffangwagen für den horizontalen Sicherheitsschutz;
  • 10 eine Sicherheitsschiene für den horizontalen Sicherheitsschutz mit einer Biegekurve und beidseitig angrenzenden geraden T-förmigen Schienen;
  • 11 eine leiterartige Sicherungsvorrichtung gemäß der Erfindung, in perspektivischer Darstellung, teils abgebrochen dargestellt, mit Auffangwageneinführung für den vertikalen Sicherheitsschutz;
  • 12 einen Wandhalter für eine als Sicherheitsleiter ausgebildete Sicherungsvorrichtung gemäß der Erfindung, in perspektivischer Darstellung;
  • 13 einen Befestigungsbolzen mit hammerkopfartig vergrößertem Kopf, Schraubbolzen und Mutter, ebenfalls in perspektivischer Darstellung;
  • 14 das Verbinden mittels Halterungen und Klemmschellen an vorgegebenen Positionen einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung, in perspektivischer Darstellung;
  • 15 eine Einzelheit aus einer als Sicherheitsleiter ausgebildeten Sicherungsvorrichtung in der Nähe des Bodens, mit einem Bodenständer;
  • 16 das Verbinden eines weiteren Sicherheitsleiterteils einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung, ebenfalls in perspektivischer Darstellung;
  • 17 in perspektivischer Darstellung die Verbindung eines erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtungsteils mittels Halterung und Klemmschelle an einem Stahlbauteil eines Funkturmes oder dergleichen, ebenfalls in perspektivischer Darstellung;
  • 18 die Anordnung eines klappbaren Ruhepodestes an einem vertikalen Sicherungssystem, zum Beispiel bei einem Funkturm, wobei mit strichpunktierten Linien die hochgeschwenkte Stellung (92° gegenüber der Horizontalen) dargestellt ist;
  • 19 eine Seitenansicht zu 18;
  • 20 eine Draufsicht zu 19, und
  • 21 eine Wandhalterung an einem Mauerwerk für das vertikale Sicherungssystem, in der Draufsicht, teils im Schnitt, teils abgebrochen dargestellt.
  • Die erfindungsgemäße Sicherungsvorrichtung stellt ein vertikales Steigschutz-System, kombiniert mit einem horizontalen Sicherungssystem, dar.
  • Das Vertikale-Steigschutz-System wird im wesentlichen aus einer leiterartigen Sicherungsvorrichtung wie sie nachfolgend im einzelnen noch beschrieben werden wird mit horizontal angeordneten Ruhepodesten, zum Beispiel klappbar, gebildet.
  • Die erfindungsgemäße Sicherungsvorrichtung ist in 1 insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet. Die Sicherungsvorrichtung 1 ist bei der aus der Zeichnung ersichtlichen Ausführungsform einem als Funkturm ausgebildeten turmartigen Bauwerk 2 in noch zu beschreibender Art und Weise zugeordnet und verläuft bei der aus 1 ersichtlichen Ausführungsform im wesentlichen parallel zu diesem turmartigen Bauwerk 2, kann aber auch im Innern eines derartigen Bauwerkes, zum Beispiel eines Kamins, eines Schornsteins, eines Mastes, an einer Betonwand oder in einem Gitterwerk von Masten, angeordnet sein.
  • Die vertikale, als Steigeschutzleiter ausgebildete Sicherungsvorrichtung kann über geeignete Haltekonsolen an einem Antennentragwerk, an einer Anlagenstahlbaukonstruktion oder an einem tragfähigen Massivbauwerk, zum Beispiel Mauerwerk oder Beton, befestigt werden, während das horizontale Sicherungssystem über entsprechende Haltekonsolen auf und an einem Massivbau/Dachaufbau, einer Anlagenstahlkonstruktion oder an sonstigen turmartigen Bauwerken, zum Beispiel Funktürmen, befestigt werden kann.
  • Das Vertikale-Steigschutz-System besteht im wesentlichen aus einem Mittelholm 3 mit der aus 2 ersichtlichen Querschnittsform und zwei parallel sowie mit vorzugsweise gleichen Abständen zu dem Mittelholm 3 angeordneten Seitenholmen 4 und 5 und Trittsprossen 6, die in vorzugsweise gleichmäßigen Höhenabständen übereinander angeordnet sind. Auf diese Weise wird eine leiterartige Konstruktion gebildet, die in der nachfolgend beschriebenen Art und Weise zusammengebaut wird. Gegebenenfalls können die Seitenholme auch entfallen.
  • Der Mittelholm 3 ist ein Hohlkörper, der rohrförmig gestaltet ist. Bei der aus 2 ersichtlichen Ausführungsform ist dieser Hohlkörper im wesentlichen in seinem Innern 7 rechteckförmig mitgestaltet, wobei die Eckbereiche durch gerade Längenabschnitte 8 und 9 gebildet werden, die durch Radien in die übrigen Körperteile übergehen, während die gegenüberliegenden Eckbereiche 10 und 11 durch große Radien abgerundet ausgebildet sind.
  • Außen wird der Mittelholm 3 an den den Eckbereichen 8 und 9 gegenüberliegenden Wandungsteilen ebenfalls durch parallel zu den Längenabschnitten 8 und 9 verlaufenden etwa geradlinienförmigen Wandungsteilen 12 und 13 begrenzt, die durch Radien in die angrenzenden, parallel zueinander verlaufenden Wandungsteile 14 und 15 übergehen. Dabei ist die Anordnung derart getroffen worden, dass die Wanddicken im Bereich der Wandungsteile 14 und 15 und im Bereich der Eckbereiche 10, 11 einerseits sowie 8, 12 bzw. 9, 13 andererseits etwa gleich dick ausgebildet sind. An die Wandungsteile 12 und 13 schließt sich innen ein Wandungsteil 16 an, der parallel zu einem Wandungsteil 17 verläuft und die großen Längsseiten eines Rechtecks bildet. Somit verlaufen die Wandungsteile 16 und 17 parallel zueinander und orthogonal zu einer Mittellinie 120 auf der orthogonal wiederum eine Mittellinie 18 angeordnet ist. Zu den orthogonal aufeinander stehenden Mittellinien 18 und 120 verteilen sich die inneren Wandungsteile 16 und 17 einerseits sowie die die schmaleren Seiten eines Rechtsecks bildenden inneren Seiten 19 und 20 jeweils symmetrisch oder annähernd symmetrisch.
  • Gegenüberliegend zu dem Wandungsteil 16 verlaufen beidseitig der Mittellinie 120 Wandungsteile 21 und 22, die durch relativ große Radien 23 und 24 in einen Steg 25 übergehen, der symmetrisch zu der Mittellinie 120 angeordnet ist und der materialmäßig einstückig mit dem rohrförmigen Teil des Mittelholms 3 einerseits, aber auch materialmäßig einstückig mit einem angeformten etwa T-förmigen Kopf 26 andererseits ausgebildet ist. Dieser T-förmige Kopf 26 geht durch die Radien 23 und 24 in den Steg 25 über, wobei seine Flanken 27 und 28 jeweils unter dem gleichen Winkel zur Mittellinie 120 verlaufen und diese in einem Punkt schneiden. Der so gebildete T-förmige Kopf 26 ist auf der dem turmartigen Bauwerk 2 abgekehrten Seite angeordnet und in der noch zu beschreibenden Art und Weise dem Benutzer zugekehrt.
  • Der T-förmige Kopf 26 verläuft wie der gesamte Mittelholm 3 durchgehend schienenförmig und dient als Kupplungs- und Sicherungsschiene für einen als Sicherungsgerät ausgebildeten sogenannten Auffangwagen wie er weiter unten noch beschrieben wird.
  • Auf der der T-förmigen Kupplungs- und Sicherungsschiene 26 gegenüberliegenden Seite ist der Mittelholm 3 mit einer doppelklauenförmigen oder schwalbenschwanzförmigen oder schienenförmig verlaufenden Ausformung 29 bzw. 30 versehen. Diese leisten- oder schienenförmigen Ausformungen 29, 30 sind materialmäßig einstückig mit dem Mittelholm 3 verbunden und weisen einander zugekehrte haken- oder klauenförmige Vorsprünge auf, die zwischen sich einen durchgehenden Schlitz 31 begrenzen.
  • Die leisten- oder schienenförmigen Ausformungen 29, 30 sind in dem aus 2 ersichtlichen Querschnitt etwa L-förmig gestaltet, besitzen somit jeweils einen Widerlagersteg 32, 33 und je einen Verbindungssteg 34, 35. Die Verbindungsstege 34, 35 sind gleich lang und verlaufen parallel zur Mittellinie 120, derart, dass die Widerlagerstege 32 und 33 im gleichen lichten Abstand zu der Wand 36 angeordnet sind, so dass sich hier ein etwa trapezförmiger oder rechteckförmiger, durchgehender Raum 37 bildet, in dem sich stufenlos geeignete, noch zu beschreibende Befestigungselemente anordnen lassen, durch welche der Mittelholm 3 und damit die Sicherungsvorrichtung mit einem turmartigen Bauwerk, zum Beispiel einem Funkturm, verbinden lässt. Die leisten- oder schienenförmigen Ausformungen 29 und 30 sind somit auf der dem Benutzer abgewandten Seite des Mittelholms angeordnet und der jeweiligen Befestigungsstelle an dem turmartigen Bauwerk zugeordnet.
  • Der als Hohlprofil ausgebildete Mittelholm 3 kann auch eine andere Querschnittsform als dargestellt aufweisen, zum Beispiel polygonförmig, z. B. sechseckförmig, achteckförmig oder zwölfeckförmig oder dergleichen, ausgestaltet sein.
  • Schließlich ist es auch denkbar, die Kupplungs- und Sicherheitsschiene, gebildet durch den T-förmigen Kopf 26, doppelt vorzusehen oder eine andere Querschnittsform, z. B. eine U-förmig oder doppelte U-Form, zu geben.
  • Der Mittelholm 3 kann aus einer geeigneten Aluminiumlegierung bestehen, die in einem speziellen Stranggussverfahren, insbesondere Strangziehverfahren, komplett gezogen ist. Die Trittsprossen 6 bestehen vorteilhafterweise aus einem rutschsicheren Alu-Hohlprofil und werden durch den Hohlkörper des Mittelholms 3 gesteckt und dort mit z. B. vier Aluminiumnieten gesichert.
  • Mit dem Bezugszeichen 38 (4) ist ein Verbindungsteil bezeichnet, das bei der dargestellten Ausführungsform mit vier durchgängigen Bohrungen versehen ist, von denen lediglich eine mit dem Bezugszeichen 39 bezeichnet ist. Dieses Verbindungsteil 38 ist bei der dargestellten Ausführungsform dem inneren rohrförmigen Querschnitt des Mittelholms 3 angepasst und greift somit in den Innenraum des Mittelholms 3 formschlüssig ein. Bei der dargestellten Ausführungsform ist somit das Verbindungsteil 38 ebenfalls polygonförmig ausgebildet und besteht bevorzugt aus einer Aluminiumlegierung. Die Bohrungen 39 sind koaxial zu entsprechenden Bohrungen 42 (16) in den gegenüberliegenden Wandungen des Mittelholms 3 angeordnet. Durch die miteinander korrespondierenden und im zusammengebauten Zustand paarweise koaxial zueinander angeordneten Bohrungen 39 und 42 greifen geeignete Verbindungsmittel, insbesondere Schrauben, hindurch, so dass die einzelnen leiterförmigen Abschnitte 40, 41 (4, 16) der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung form- und kraftschlüssig sowie verdrehsicher miteinander verbunden sind. In Längsachsrichtung einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung können zahlreiche solcher leiterförmigen Abschnitte 40, 41 angeordnet sein, die durch jeweilige Verbindungsteile 38 sehr steife und verdrehsichere Verbindung miteinander ermöglichen. Auch wird bei dynamisch beanspruchten Bauwerken durch die zweifach durchgesteckten Verbindungsmittel, insbesondere Schrauben, und der selbstsichernden Mutter ein Versagen vermieden. Das Verbindungsteil 38 kann bei der jeweiligen Lieferung an dem jeweils unteren Lagerteil 43 (15) mitgeliefert werden. Hierzu kann zum Beispiel das Verbindungsteil 38 mit dem unteren Lagerteil 43 fest, zum Beispiel durch Schweißen, Schrauben oder in sonstiger Weise funktionell oder materialmäßig einstückig verbunden sein. Das Lagerteil 43 ist mit Durchsteckanker 44, 45 (17) mit einem geeigneten Fundament aus Beton oder dergleichen (nicht besonders bezeichnet) verbunden.
  • Die beiden Seitenholme 4 und 5 bestehen aus U-förmigen Aluminiumschienen, welche pro Trittsprosse 6 mit zum Beispiel zwei Aluminiumnieten gesichert sind. Wenn von „Aluminium" in den Anmeldungsunterlagen die Rede ist, wird hierunter kein Reinaluminium, sondern eine geeignete Aluminiumlegierung verstanden. Im übrigen werden die Seitenholme 4 und 5 über sogenannte Steckschuhe verbunden, von denen in 5 lediglich ein Steckschuh mit dem Bezugszeichen 46 bezeichnet ist. Hier können zum Beispiel selbstschneidende Schrauben in den Steckschuh aus Aluminium angeschraubt werden. Die Steckschuhe 46 greifen somit in die durch das Profil der Seitenholme 4 und 5 gebildeten Hohlräume ein und verbinden die Seitenholme 4 und 5 benachbarter leiterförmiger Abschnitte 40, 41 (5).
  • Das sogenannte horizontale Sicherheitssystem wird im wesentlichen durch Schienen gebildet, die bei der dargestellten Ausführungsform im Querschnitt als T-Profile ausgebildet sind (6 und 7). Für gerade Abschnitte werden T-Profile 47 sowie Biegekurven als T-Profile 48 verwendet, deren Flansche jeweils nach oben gekehrt sind, wobei die T-Profile 47 und 48 im wesentlichen in horizontaler Ebene angeordnet sind. Je nach Wahl der Anordnung eines horizontalen Sicherungssystems werden Halterungen/Konsolen verwendet. Als Verbindungsteile werden jeweils zwei Flacheisenlaschen mit entsprechenden, selbstsichernden Verbindungsmitteln aus Stahl, insbesondere Edelstahl, eingesetzt (im einzelnen nicht dargestellt).
  • Zum Aufbau einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung, das auch als „Steigschutzsystem", gebildet aus vertikalen Steigschutzleitern und horizontalen Sicherheitsschienen bestehen kann, muss ein Baugrund vorgesehen sein, der entsprechend den Bestimmungen für bauliche Anlagen ausreichend tragfähig ist. Nach BGR 198 wird hierfür eine statische Einzellast von 6,0 kN pro Person beispielsweise vorgeschlagen. Für jede weitere Person ist die Einzellast um 1 kN zu erhöhen. Der Teilsicherungsbereich von χ f = 1,25 ist zu berücksichtigen. Die Absturzlast darf z. B. maximal über vier Befestigungselemente verteilt angeordnet werden (siehe hierzu DIN 18799 Teil 1/2). Als maximaler Halterungsabstand kann bis zu L = 5,0 m angesetzt werden.
  • Die erfindungsgemäße leiterförmige Sicherungsvorrichtung sollte ca. 150 mm oberhalb des Bodens anfangen und ca. 150 mm höher den ersten Halter haben, dann maximal alle 3000 – 4000 mm, je nach Anforderung. Hierauf wird im einzelnen weiter unten noch eingegangen.
  • Zum Ansetzen des nachfolgend noch zu beschreibenden Auffanggerätes wird in Bauhöhe (ca. 900 bis 1000 mm) eine entsprechende Ausnehmung in dem Mittelholm 3 angeordnet, die mit dem Bezugszeichen 49 bezeichnet ist (11).
  • Oberhalb dieser Ausnehmung wird ein Stift angeordnet, der das Auffanggerät nur dann laufen lässt, wenn dieses richtig eingesetzt wurde. Ferner wird gegen unbeabsichtigtes Herausgleiten des Auffanggerätes aus dieser Ausnehmung 49 eine vertikale, bewegliche Steigsperre angeordnet (nicht dargestellt). Je nach Bedarf kann in diesem Einstiegbereich eine Steigschutztür vorgesehen werden, um Unbefugten das Besteigen mittels der Sicherheitssteigeleiter nicht zu ermöglichen. Alle 10.000 mm von Oberkante Boden aus gesehen ist ein Ruhepodest 50 angeordnet, das bei der dargestellten Ausführungsform etwa 92° in vertikaler Ebene um eine Achse 51 auf- und niederschwenkbar ist. Das Ruhepodest 50 ist begehbar ausgebildet (18 bis 20).
  • Im Bereich von Bühnen wird in Bauchhöhe (ca. 900 bis 1000 mm) eine Auffanggeräteentnahme vorgesehen (nicht bezeichnet). Diese ist im Schienenweg und kann nach Entriegelung seitlich bis zu einem bestimmten Winkel gedreht werden und gibt die Entnahme des Auffanggerätes frei. Während diese Entnahmestelle offen ist, wird durch geeignete Ausführungen der vertikale Steigeweg blockiert und erst wenn die Entnahmestelle wieder geschlossen ist, ist der vertikale Steigeweg frei.
  • Eine erfindungsgemäße Sicherungsvorrichtung wird nur mit zugelassenen, geprüften Auffanggurten für den Benutzer und einer zusätzlichen Steigschutzöse bestiegen.
  • Der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung sind zwei sogenannte Auffangwagen 52 bzw. 53 als Sicherheitsgeräte zugeordnet, wobei der Auffangwagen 52 für den vertikalen Sicherheitsschutz und der Auffangwagen 53 für den horizontalen Sicherheitsschutz Verwendung bevorzugt finden kann. Hierauf wird weiter unten noch im einzelnen eingegangen werden.
  • Der Auffangwagen 52 für den vertikalen Sicherheitsschutz ist gegen falsches Aufsetzen auf dem als Laufschiene dienenden Mittelholm 3 gesichert. Zum Beispiel können sich auf der linken Seite eine Nut und eine entsprechende Markierung, insbesondere in Farbe, befinden. Die Nut gleitet über einen Steigschutzsicherungsstift (nicht dargestellt) in der Schiene 26 und gibt den Weg für den betreffenden Auffangwagen 52 frei. Der Auffangwagen 52 wird dann von Hand über die Steigsperre geschoben, indem eine als Bremse wirkende Klappe der Sperre nach hinten gedrückt wird und nach dem Passieren des Auffangwagens 52 selbständig wieder in die Horizontale klappt und somit den Weg nach unten versperrt. Der Auffangwagen 52 kann dann leicht in Längsachsrichtung des Mittelholms 3 bewegt werden, wie es noch weiter unten beschrieben wird.
  • Der für den vertikalen Schutz dienende Auffangwagen 52 besteht im wesentlichen aus einem kräftigen, materialmäßig einstückigen annähernd plattenförmigen Körper 54 mit mittiger Ausbuchtung auf einer Seite, der eine Führungsseite 55 aufweist. Der Körper 54 wird von einem Rechteck oder einem Quadrat begrenzt, allerdings mit in den Ecken teilkreisförmigen Ausbuchtungen 56, 57, 58 und 59. In diesen Bereichen ist an der Führungsseite 55 im Bereich der teilkreisförmigen Ausbuchtungen 56 bis 59 jeweils ein als Rolle ausgebildeter Führungskörper 60, 61, 62 und 63 vorgesehen. Diese Führungskörper 60 bis 63 können aus Messing oder aus Stahl bestehen. Jeder der rollenförmigen Führungskörper 60 bis 63 weist an seinem Umfang eine vertiefte Lauffläche auf, die dem Steg 25, den jeweiligen Radien 23 bzw. 24 und dem T-förmigen Kopf 26 angepasst sind, so dass diese Ausformungen oder Auskehlungen der rollenförmigen Führungskörper 60 und 63 passend den T-förmigen Kopf 26 hintergreifen und sicher an der Rückseite der Flanken 27 und 28, am Steg 25 sowie gegebenenfalls auch an den Wandungsteilen 21 und 22 geführt sind.
  • Die rollenförmigen Führungskörper 60, 61 einerseits und 62 und 63 andererseits sind paarweise sowie symmetrisch zu der Mittellinie 18 angeordnet, das bedeutet also, dass die Rollen 60, 61 auf der einen Seite des Steges 25 und die rollenförmigen Führungskörper 62, 63 auf der anderen Seite des Steges 25 angeordnet und geführt sind. Der Mittenabstand, der auf jeweils verschiedenen Seiten des Steges 25 liegenden rollenförmigen Führungskörper 60, 63 bzw. 61, 62 ist so bemessen, dass der Auffangwagen 52 leichtgängig auf dem T-schienenförmigen Kopf 26 bzw. an dessen Flanken 27, 28 geführt ist, derart, dass die rollenförmigen Führungskörper 60, 63 sowie 61, 62 nicht seitlich von dieser T-schienenförmigen Kupplungs- und Sicherungsschiene 26 abspringen und damit entgleisen können, auch dann nicht, wenn eine gewisse Verkantung eintreten sollte.
  • Die rollenförmigen Führungskörper 60 bis 63 können aus Stahl, aber auch aus Messing oder einem geeigneten schlag- und stoßfesten sowie alterungsbeständigen Kunststoff, zum Beispiel aus Polyamid oder aus Polyurethan, bestehen. Es ist ferner möglich (nicht dargestellt), die rollenförmigen Führungskörper 60 bis 63 jeweils in Wälzlagern, zum Beispiel Nadellagern, leichgängig auf ihren Achsen 64, 65, 66 und 67 zu lagern und zu sichern, zum Beispiel durch Sicherungsmuttern, Splinte oder dergleichen.
  • Statt rollenförmiger Führungskörper 60 bis 63 können auch starre Gleitkufen vorgesehen sein, die entsprechende Auskehlungen besitzen, mit denen dann der Auffangwagen 52 in der beschriebenen Art und Weise auf der Kupplungs- und Sicherungsschiene 26, gebildet durch den T-förmigen Kopf 26 mit dem Steg 25 gleitet. Zu diesem Zweck können die entsprechenden Körper aus Stahl, aber auch aus einem geeigneten schlag- und stoßfesten Kunststoff, zum Beispiel aus Polyurethan oder Polyamid, gegebenenfalls mit eingelagerten Polytetrafluorethylenschnitzeln (PTFE) bestehen. Auf diese Weise erlangen dann die entsprechenden Führungskörper 60 bis 63 selbstschmierende Eigenschaften bei hoher Verschleißfestigkeit gegen Abrieb. Diese Führungskörper 60 bis 63 können aber im Bedarfsfalle auch aus einem geeigneten Brems- oder Kupplungswerkstoff bestehen und sind dann besonders verschleißfest ausgebildet.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform und bei allen zumindest für den vertikalen Steigschutz bestimmten Auffangwagen 52 ist im mittleren Bereich des Auffangwagens 52 eine etwa rechteckförmige Durchbrechung 68 vorgesehen, in der eine als Notfallbremse ausgebildete Bremse 69 gelagert ist. Diese weist einen gegen die Rückstellkraft einer im einzelnen nicht dargestellten Torsionsfeder orthogonal zur Führungsseite 55 des plattenförmigen Körpers 54 schwenkbeweglichen Rundkeil auf, der die Notfallbremse 69 bildet. Dieser Rundkeil ist an seinem entgegengesetzten Ende mit einer Öse (8g) versehen, mit der das Sicherheitsseil über einen Schäkel mit Seil oder dergleichen und dieses wiederum mit dem Sicherheitsgeschirr des Benutzers verbunden ist. Wird das Sicherungsseil auf Zug gehalten, übt es einen Zug aus, um über den Hebel und damit die Notfallbremse 69 bis in die Ebene der Führungsseite 55 bündig einzuschwenken. Die Bremse ist dann gelöst. Lässt die Zugkraft, zum Beispiel bei einem Absturz des Benutzers nach, schwenkt der Rundkeil der Notfallbremse sofort gegen die Außenseite des T-Kopfes 26, wobei durch die Servowirkung eine stetige Erhöhung der Bremskraft erfolgt und dadurch die Person zügig bis auf Null abgebremst wird. Dies kann an jeder beliebigen Stelle der Kupplungs- und Sicherungsschiene des T-Kopfes 26, also kontinuierlich geschehen, so dass an jeder beliebigen Stelle der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung ein zuverlässiger Schutz gegen Absturz gegeben ist. Der beim Absturz auftretende Zug auf das Sicherungsseil vergrößert nur die Bremskraft, zumal der Rundkeil Servowirkung entfaltet. In 8g ist die Bremse 69 in der Seitenansicht näher veranschaulicht. Mit dem Bezugszeichen 121 ist ein als Bremsnocken ausgebildeter Rundkeil bezeichnet, dessen durch einen Kreisbogen begrenzte Bremsfläche das Bezugszeichen 122 trägt. Mit 124 ist ein Bremshebel bezeichnet, der materialmäßig einstückig mit dem Rundkeil 121 und einem Kupplungsauge 125 ausgebildet ist. Mit dem Kupplungsauge 125 wird zum Beispiel ein Karabinerhaken eines Sicherungsseils verbunden, das mit dem Sicherungsgeschirr der zu sichernden Person gekuppelt ist. Bei 123 ist ein Lagerauge angeordnet, durch das eine Lagerachse zur schwingbeweglichen Lagerung der Bremse 69 hindurchgreift und in dem Körper 54 gelagert ist.
  • In dem plattenförmigen Körper 54 ist eine Querbohrung 70 im Abstand zur Führungsseite 55 angeordnet, durch die eine geeignete Schwenkachse für den Hebel der Notfallbremse 69 gelagert ist. Der Hebel der Notfallbremse kann von dem Schenkel einer Schraubfeder im Bremssinne belastet sein.
  • Der plattenförmige Körper 54 kann aus Stahl oder ebenfalls aus einer geeigneten hochfesten Aluminiumlegierung bestehen und beispielsweise ebenfalls als Spritzgussteil ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, ihn aus Stahl herzustellen und ihn zum Beispiel auf einer CNC-Maschine spanabhebend zu fertigen.
  • Die Achsen 64 bis 67 sind im übrigen in Bohrungen angeordnet, von denen lediglich zwei Bohrungen 71 und 72 mit Bezugszeichen versehen wurden (8b). Die Achsen 64 bis 67 können durch Schrauben oder dergleichen gesichert sein. Die Sicherungselemente sind in Ansenkungen des Körpers 54 angeordnet. Von diesen Ansenkungen sind lediglich die beiden Ansenkungen 73 bzw. 74 in 8b mit Bezugszeichen bezeichnet worden.
  • Stürzt die mit der Notfallbremse 69 (8g) verbundene Person ab, schwingt die Notfallbremse 69 mit ihrer Bremsfläche, die zum Beispiel als Rundkeil ausgebildet ist, gegen die Außenfläche 75 des T-Kopfes 26 und bremst dadurch den Fall der gesicherten Person relativ sanft aber stetig kraftschlüssig bis zum Stillstand ab. Die dabei auftretenden Kräfte können 50 Prozent oder weniger noch geringer sein als bei den zum Stand der Technik eingesetzten Sicherungsvorrichtungen, bei denen in der Regel eine schlagartige plötzliche Abbremsung durch Anschlagen gegen ein festes Widerlager erfolgt, was zu erheblichen Beanspruchungen des Körpers der so gesicherten Person bis zu Verletzungen an Haut und Muskeln, aber auch am Knochengerüst führen kann.
  • In 9 ist ein Sicherungsgerät 76 dargestellt, dass ebenfalls als Auffangwagen 53 ausgebildet ist und als horizontales Sicherungssystem eingesetzt wird. Auch dieser Auffangwagen 76 weist einen etwa plattenförmigen Grundkörper 77 von erheblicher Dicke auf. Dieser Grundkörper 77 kann entweder aus Stahl oder einer geeigneten Aluminiumlegierung bestehen und ebenfalls im Spritzgussverfahren oder auch spanabhebend aus einer entsprechend dicken Aluminiumlegierungsplatte oder dergleichen hergestellt sein. In den Eckbereichen 78, 79, 80 und 81 ist dieser im wesentlichen rechteckförmige Körper nach außen hin polygonförmig hervorstehend vergrößert. In diesen Eckbereichen sind als Gleitschuhe ausgebildete starre Führungskörper 82, 83, 84 und 85 angeordnet, die aus Stahl, aus Messing oder aus einem geeigneten schlag- und stoßfesten Kunststoff, zum Beispiel aus Polyamid oder Polyurethan, bestehen können. Es ist auch möglich, diese Körper aus einem verschleißfesten Kunststoff mit eingelagerten PTFE-Schnitzeln zur Verringerung des Gleitwiderstandes herzustellen. Diese Führungskörper 82 bis 85 weisen an ihren einander zugekehrten Stirnseiten Führungsausnehmungen auf, von denen lediglich die Führungsausnehmungen 86, 87 und 88 zu erkennen sind. Mit diesen Führungsausnehmungen 86, 87, 88 hintergreifen die Führungskörper 82 bis 85 jeweils das T-Profil der horizontalen Sicherungsschiene 47 und eines als Biegekurve ausgebildeten diese verbindenden Bogenstückes 48 (6, 7 und 10) und führen hierdurch den Auffangwagen 76 abrutschsicher in horizontaler Ebene an der entsprechenden T-förmigen Führungsschiene. Mit 90 sind Einbuchtungen bezeichnet.
  • Die einzelnen Führungskörper 82 bis 85 sind durch jeweils einen Schraubbolzen 91, 92, 93 bzw. 94 mit dem Grundkörper 77 einstückig, aber lösbar, verbunden.
  • Auf der den Führungskörpern 82 bis 85 abgekehrten Seite ist im mittleren Bereich des Grundkörpers 77 eine Kupplungsöse 95 angeordnet, die in Richtung X bzw. Y unendlich um einen mit dem Grundkörper 77 verbundenen Bolzen 96 drehbar angeordnet ist. Mit der Kupplungsöse 95 lässt sich ein Karabinerhaken oder dergleichen eines Sicherungsseils kuppeln, das mit einem Sicherungsgeschirr für den Benutzer gekuppelt ist.
  • In 12 ist ein Wandhalter 97 für eine erfindungsgemäße leiterartige Sicherungsvorrichtung dargestellt. Der Wandhalter 97 kann an einem Stahlbau oder an einer Beton-/Mauerwand mit entsprechend zugelassenen Befestigungselementen befestigt werden. Die horizontalen Langlöcher 98, 99 dienen zum Ausrichten der leiterartigen Sicherungsvorrichtung, damit ein vertikaler, gerader Verlauf gewährleistet ist. Durch die Bohrungen 100 bzw. 101 eines einstückigen Befestigungsschuhes 102 können die Befestigungselemente hindurchgeführt werden, die mit der Beton-/Mauerwand verbunden werden. Die Langlöcher 98 und 99 sind in einem Befestigungsschuh 103 angeordnet. Die Befestigungsschuhe 102 und 103 sind durch ein Profilrohr 104 einstückig miteinander verbunden. Der gesamte Wandhalter 97 kann aus Stahl, bevorzugt aber auch aus einer Aluminiumlegierung, bestehen (12).
  • In 13 ist eine Nutenbefestigungskulisse 105 veranschaulicht, die im wesentlichen aus einem Schraubbolzen 106 mit Gewindeabschnitt und Schraubmutter 107 sowie einem einstückig mit dem Schraubbolzen 106 verbundenen und orthogonal zu dessen Längsachse verlaufenden hammerkopfförmigen Schuh 108 verbunden ist. Der hammerkopfförmige Schuh 108 greift durch den Schlitz 31 des Mittelholms 3. Zu diesem Zweck ist die Breite T etwas geringer bemessen als die orthogonal zur Mittellinie 120 gemessene Breite des Schlitzes 31, so dass der Schuh 108 durch diesen Schlitz 31 eingeführt und danach um 90° gedreht werden kann, wobei er hinter die krallenförmigen Widerlagerstege 32 bzw. 33 greift und dadurch formschlüssig mit dem Mittelholm 3 verbunden werden kann. Hierbei kann die Anordnung derart getroffen werden, dass der Schuh 108 zwar leicht durch den Schlitz 31 eingeführt, aber unter Überwindung einer gewissen federnden Rückstellkraft in den Raum 37 durch eine 90° Drehung eingedreht werden kann, so dass sich ein sicherer Halt ergibt. Da dies an jeder beliebigen Höhenlage des Mittelholms 3 geschehen kann, ist eine leichte Montage der Kulisse 105 möglich, so dass sich Toleranzen sehr leicht ausgleichen lassen. Mit 109 ist eine Scheibe bezeichnet, während die Schraubmutter 107 als Stoppmutter ausgebildet ist. Hierdurch lässt sich der Mittelholm 3 leicht mit der jeweiligen Halterung durch Schraubverbindung anordnen. Die Nutenbefestigungskulisse (105) ermöglicht somit eine Befestigung (vertikal) ohne feste Abstände. Als maximale Abstände E werden zum Beispiel 3000 mm vorgeschlagen.
  • Mit den Abständen G sind die Abstände zu den einzelnen Ruhepodesten bezeichnet.
  • Zum Rücken des Benutzers kann die leiterartige Sicherungsvorrichtung außerdem noch mit einem geeigneten Windschutz in Form von Platten versehen sein, die U-förmig von den Seiten die Rückseite umgreifen und zwischen denen die leiterartige Sicherungsvorrichtung angeordnet ist.
  • In den 14 und 17 ist das Verbinden einer leiterartigen Sicherungsvorrichtung mit einem einem turmartigen Bauwerk 2 zugeordneten Antennenträger 110 veranschaulicht. Hierbei ist einem Halter 111 eine zweiteilige Klemmschelle zugeordnet, die aus dem Klemmschellenhinterteil 112 und dem Klemmschellenvorderteil 113 besteht. Beide Teile können durch Klemmschrauben gegeneinander gezogen werden, von denen lediglich eine Klemmschraube 114 mit einem Bezugszeichen versehen wurde, die durch Bohrungen des Klemmschellenvorderteils und des Klemmschellenhinterteils 112 bzw. 113 hindurchgreifen und durch je eine Mutter 115 gesichert sind. Mit dem Klemmschellenvorderteil 113 ist ein Haltervorderteil 116 einstückig verbunden, das wiederum an seinem Ende einen orthogonal mit seiner Längsachse zur Längsachse des Haltevorderteils verlaufenden Schuh 117 trägt, der Langlöcher 118 bzw. 119 aufweist, durch die Befestigungsmittel hindurchgeführt werden, mit denen sich eine Verbindung an den geeigneten Stellen der Sicherungsvorrichtung einerseits und des turmartigen Bauwerks 2 andererseits herstellen lässt (14).
  • Die Reihenfolge beim Aufbau und Montieren einer erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung ist wie folgt:
  • 1. Schritt
  • Als erstes werden die einzelnen Halterungen an den vorgegebenen Positionen an dem turmartigen Bauwerk 2 montiert (14). Hierbei sind die maximalen Halterabstände G zu beachten. Die Verbindungsmittel der Halteschellen werden zunächst nur handfest angezogen.
  • 2. Schritt
  • Die leiterartige Sicherungsvorrichtung gemäß der Erfindung (mit der Läuferentnahme und der Steigsperre) mit dem als Bodenständer ausgebildeten Lagerteil 43 mit dem Verbindungsteil 38 werden zusammenmontiert, wobei gegebenenfalls der Bodenständer nach Übersicht gekürzt und grob ausgerichtet wird.
  • 3. Schritt
  • Die weiteren Sicherheitsleiterteile der erfindungsgemäßen Sicherungsvorrichtung werden nach Übersicht gemäß 16 montiert.
  • Hierbei werden die oberen Leiterteile über die vom Werk vormontierten Verbindungsteile 38 gestülpt und ausgerichtet. Die Verschraubungen werden handfest angezogen. Hierbei ist auf die richtige Lage der Lagerteile mit den Zwischenläuferentnahmestellen oder Drehweichen zu achten (16).
  • 4. Schritt
  • Die gesamten Sicherungsvorrichtungsteile werden gerade ausgerichtet und sämtliche vorgeschriebenen Vorspannkräfte/Drehmomente auf die Verbindungsschrauben der Verbinder bzw. Halterungen aufgebracht (17).
  • 5. Schritt
  • Die Ruhepodeste (19 bis 20) werden in den entsprechenden Höhen eingebaut. Kulissenbefestigungen werden angebracht. Zum Ausrichten und Fixieren des Ruhepodestes 50 kann dieses ausgeklappt auf der betreffenden Leitersprosse 6 aufliegend mit den eingebrachten Kulissenbefestigungen endgültig montiert werden (18 bis 20).
  • 6. Schritt
  • Der gesamte Steigeweg wird abgegangen. Alle beweglichen Teile wie Ruhepodeste, Läuferentnahmestellen, Sperren usw. werden auf Funktionsfähigkeit geprüft, die Verbindungsmittel kontrolliert. Alle Verbindungsschrauben werden mit 60 kN angezogen. Nachdem die leiterartige Sicherungsvorrichtung montiert und ausgerichtet ist, sind alle Hv-Verbindungen auf die vorgegebene Vorspannkraft von 95 kN angezogen.
  • Die in der Zusammenfassung, in den Patentansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
  • 1
    Sicherungsvorrichtung
    2
    Bauwerk, turmartiges
    3
    Mittelholm
    4
    Seitenholm
    5
    6
    Trittsprosse
    7
    Mittelholminneres
    8
    Eckbereich, Längenabschnitt
    9
    10
    Eckbereich
    11
    12
    Wandungsteil
    13
    14
    15
    16
    17
    18
    Mittellinie
    19
    Seite, innere
    20
    21
    Wandungsteil
    22
    23
    Radius
    24
    25
    Steg
    26
    T-förmiger Kopf, Kupplungs- und Sicherungsschiene
    27
    Flanke
    28
    29
    Ausformungen, leisten- oder schienenförmige, klauenförmige,
    schwalbenschwanzförmige
    30
    31
    Schlitz, durchgehender
    32
    Widerlagersteg
    33
    34
    Verbindungssteg
    35
    36
    Wand
    37
    Raum
    38
    Verbindungsteil
    39
    Bohrung
    40
    Abschnitt
    41
    42
    Bohrung
    43
    Lagerteil, unteres
    44
    Durchsteckanker
    45
    46
    Steckschuh
    47
    T-Profil des horizontalen Sicherungssystems
    48
    Biegekurve
    49
    Ausnehmung
    50
    Ruhepodest
    51
    Achse
    52
    Auffangwagen, Sicherungsgerät
    53
    54
    Körper, plattenförmiger
    55
    Führungsseite
    56
    Ausbuchtung, teilkreisförmige
    57
    58
    59
    60
    Führungskörper
    61
    62
    Führungskörper
    63
    64
    Achse
    65
    66
    67
    68
    Durchbrechung
    69
    Bremse, Notfallbremse
    70
    Querbohrung
    71
    Bohrung
    72
    73
    Ansenkung
    74
    75
    Außenfläche
    76
    Sicherungsgerät, Auffangwagen
    77
    Grundkörper, plattenförmiger
    78
    Eckbereich
    79
    80
    81
    82
    Führungskörper
    83
    84
    Führungskörper
    85
    86
    Führungsausnehmung
    87
    88
    89
    90
    Einbuchtung
    91
    Schraubbolzen
    92
    93
    94
    95
    Kupplungsöse
    96
    Bolzen
    97
    Wandhalter
    98
    Langloch
    99
    100
    Bohrung
    101
    102
    Befestigungsschuh
    103
    104
    Profilrohr
    105
    Nutenbefestigungskulisse
    106
    Schraubbolzen
    107
    Schraubmutter
    108
    Schuh, hammerkopfförmiger
    109
    Scheibe
    110
    Antennenträger
    111
    Halter
    112
    Klemmschellenhinterteil
    113
    Klemmschellenvorderteil
    114
    Klemmschraube
    115
    Mutter
    116
    Haltervorderteil
    117
    Schuh
    118
    Langloch
    119
    120
    Mittellinie
    121
    Rundkeil
    122
    Bremsfläche
    123
    Lagerauge
    124
    Bremshebel
    125
    Kupplungsauge
    A
    Schnitt
    B
    C
    Ansichts
    D
    E
    Abstand
    G
    L
    Mittenabstand
    T
    Breite des Schlitzes 37
    X
    Drehrichtung
    Y

Claims (17)

  1. Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an turmartigen Bauwerken (2) wie Funktürmen, Masten, Fassaden, Kaminen, Dachaufbauten, oder dergleichen, die an dem betreffenden Bauwerk (2) angeordnet ist, vorzugsweise mit einem oder mehreren Seitenholmen (4, 5), im Abstand übereinander angeordneten Leitersprossen als Trittsprossen (6), einem Mittelholm (3), der unter anderem zum Sichern eines Benutzers mittels einer Sicherungsleine oder dergleichen und einem Sicherungsgeschirr dient, wobei der als durchgehende Schiene ausgebildete Mittelholm (3) im Querschnitt rohrförmig ausgebildet ist und auf der dem turmartigen Bauwerk (2) zugekehrten Seite leisten- oder schienenförmig verlaufende Ausformungen (29, 30 bzw. 34, 35) und auf der dem Benutzer zugekehrten Seite wenigstens eine in Längsachsrichtung des Mittelholms (3) durchgehend sich erstreckende Kupplungs- und Sicherungsschiene (26) aufweist, mit der ein als Auffangwagen ausgebildetes Sicherungsgerät (52) in Längsachsrichtung des Mittelholms (3) verschieblich geführt und gesichert und im Notfall an jeder beliebigen Stelle abbremsbar und blockierbar ist.
  2. Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an turmartigen Bauwerken (2) wie Funktürmen, Masten, Fassaden, Kaminen, Dachaufbauten, oder dergleichen, die an dem betreffenden Bauwerk (2) angeordnet ist, vorzugsweise mit einem oder mehreren Seitenholmen (4, 5), im Abstand übereinander angeordneten Leitersprossen als Trittsprossen (6), einem Mittelholm (3), der unter anderem zum Sichern eines Benutzers mittels einer Sicherungsleine oder dergleichen und einem Sicherungsgeschirr dient, wobei der als durchgehende Schiene ausgebildete Mittelholm (3) im Querschnitt polygonförmig gestaltet ist und auf der seiner Befestigung an dem turmartigen Bauwerk (2) dienenden Seite materialmäßig einstückig angeformte und sich in Längsachsrichtung des Mittelholms (3) erstreckende, leisten- oder schienenförmige Ausformungen (29, 30) aufweist, während auf der dem Benutzer zugekehrten Seite des Mittelholms (3) mit dem Mittelholm (3) materialmäßig einstückig eine in Längsachsrichtung des Mittelholms (3) durchgehend verlaufende Schiene angeordnet ist, auf der ein als Auffangwagen ausgebildetes Sicherungsgerät (52) in Längsrichtung dieser Schiene beweglich und an jeder Stelle kraftschlüssig durch wenigstens eine Bremse blockierbar ist, die mit der Schiene zusammenwirkt.
  3. Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an turmartigen Bauwerken (2) wie Funktürmen, Masten, Fassaden, Kaminen, Dachaufbauten, oder dergleichen, die an dem betreffenden Bauwerk (2) angeordnet ist, vorzugsweise mit einem oder mehreren Seitenholmen (4, 5), im Abstand übereinander angeordneten Leitersprossen als Trittsprossen (6), einem Mittelholm (3), der unter anderem zum Sichern eines Benutzers mittels einer Sicherungsleine oder dergleichen und einem Sicherungsgeschirr dient, wobei der als durchgehende Schiene ausgebildete Mittelholm (3) im Querschnitt rohrförmig ausgebildet ist und auf der dem turmartigen Bauwerk (2) zugekehrten Seite leisten- oder schienenförmig verlaufende Ausformungen (29, 30 bzw. 34, 35) zur Befestigung aufweist, die einen im wesentlichen trapezförmigen Raum begrenzen, wobei zwischen den Ausformungen (29, 30 bzw. 34, 35) ein durchgehender Längsschlitz (31) angeordnet ist, durch den geeignete Befestigungsmittel, zum Beispiel Nutenbefestigungskulissen (105), eingreifen, wobei auf der dem Benutzer zugekehrten Seite des Mittelholms (3) mit dem Mittelholm (3) materialmäßig einstückig eine in Längsachsrichtung des Mittelholms (3) durchgehend verlaufende Schiene (26, 27, 28) angeordnet ist, auf der ein als Auffangwagen ausgebildetes Sicherungsgerät (52) in Längsrichtung dieser Schiene (26, 27, 28) beweglich und an jeder Stelle kraftschlüssig durch wenigstens eine Bremse blockierbar ist, die mit der Schiene (26) zusammenwirkt.
  4. Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an turmartigen Bauwerken (2) wie Funktürmen, Masten, Fassaden, Kaminen, Dachaufbauten, oder dergleichen, die an dem betreffenden Bauwerk (2) angeordnet ist, vorzugsweise mit einem oder mehreren Seitenholmen (4, 5), im Abstand übereinander angeordneten Leitersprossen als Trittsprossen (6), einem Mittelholm (3), der unter anderem zum Sichern eines Benutzers mittels einer Sicherungsleine oder dergleichen und einem Sicherungsgeschirr dient, wobei der als durchgehende Schiene ausgebildete Mittelholm (3) im Querschnitt rohrförmig ausgebildet ist und auf der dem turmartigen Bauwerk (2) zugekehrten Seite leisten- oder schienenförmig verlaufende Ausformungen (29, 30 bzw. 34, 35) aufweist, die im wesentlichen einen rechteckförmigen Raum begrenzen und zwischen sich einen durchgehenden Längsschlitz (31) belassen, durch den geeignete Befestigungsmittel, insbesondere Nutenbefestigungskulissen (105), eingreifen, und auf der dem Benutzer zugekehrten Seite wenigstens eine Kupplungs- oder Sicherungsschiene (26) angeordnet ist, mit der ein als Auffangwagen ausgebildetes Sicherungsgerät (52) in Längsachsrichtung des Mittelholms (3) verschieblich geführt und gesichert ist und durch eine Notfallbremse an der Schiene (26) abbremsbar und blockierbar ist.
  5. Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an turmartigen Bauwerken (2) wie Funktürmen, Masten, Fassaden, Kaminen, Dachaufbauten, oder dergleichen, die an dem betreffenden Bauwerk (2) angeordnet ist, vorzugsweise mit einem oder mehreren Seitenholmen (4, 5), im Abstand übereinander angeordneten Leitersprossen als Trittsprossen (6), einem Mittelholm (3), der unter anderem zum Sichern eines Benutzers mittels einer Sicherungsleine oder dergleichen und einem Sicherungsgeschirr dient, wobei der als durchgehende Schiene ausgebildete Mittelholm (3) im Querschnitt rohrförmig ausgebildet ist und auf der dem turmartigen Bauwerk (2) zugekehrten Seite leisten- oder schienenförmig verlaufende Ausformungen (29, 30 bzw. 34, 35) aufweist, die im wesentlichen einen quadratischen Raum begrenzen und zwischen sich einen durchgehenden Längsschlitz (31) belassen, durch den geeignete Befestigungsmittel, insbesondere Nutenbefestigungskulissen (105), eingreifen, und auf der dem Benutzer zugekehrten Seite wenigstens eine Kupplungs- oder Sicherungsschiene (26) angeordnet ist, mit der ein als Auffangwagen ausgebildetes Sicherungsgerät (52) in Längsachsrichtung des Mittelholms (3) verschieblich geführt und gesichert ist und durch eine Bremse abbremsbar und blockierbar ist.
  6. Sicherungsvorrichtung zur Verwendung an turmartigen Bauwerken (2) wie Funktürmen, Masten, Fassaden, Kaminen, Dachaufbauten, oder dergleichen, die an dem betreffenden Bauwerk (2) angeordnet ist, vorzugsweise mit einem oder mehreren Seitenholmen (4, 5), im Abstand übereinander angeordneten Leitersprossen als Trittsprossen (6), einem Mittelholm (3), der unter anderem zum Sichern eines Benutzers mittels einer Sicherungsleine oder dergleichen und einem Sicherungsgeschirr dient, wobei der als durchgehende Schiene ausgebildete Mittelholm (3) im Querschnitt rohrförmig ausgebildet ist und auf der dem turmartigen Bauwerk (2) zugekehrten Seite leisten- oder schienenförmig verlaufende Ausformungen (29, 30 bzw. 34, 35) einstückig aufweist, die eine Art Schwalbenschwanzführung bilden und einen durchgehenden Schlitz (31) zwischen sich belassen, durch den geeignete Befestigungsmittel hindurchgreifen, wobei auf der dem Benutzer zugekehrten Seite wenigstens eine Kupplungs- oder Sicherungsschiene (26) angeordnet ist, mit der ein als Auffangwagen ausgebildetes Sicherungsgerät (52) in Längsachsrichtung des Mittelholms (3) verschieblich geführt und gesichert und an beliebiger Stelle durch eine einschaltbare Bremse kraftschlüssig an der betreffenden Kupplungs- und Sicherungsschiene (26) kraftschlüssig blockierbar ist.
  7. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungs- und Sicherungsschiene (26) als im Querschnitt T-Schiene (26) mit nach außen weisendem T-Kopf ausgebildet ist, wobei diese T-Schiene mit ihrem T-Kopf zur Führung und Sicherung des Sicherungsgeräts (52) dient und die Bremse mit dem T-Kopf zusammenwirkt.
  8. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelholm (3) und vorzugsweise auch die Trittsprossen (6) sowie etwaige Seitenholme (4, 5) aus einer geeigneten Aluminiumlegierung bestehen.
  9. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die leiterartige Sicherungsvorrichtung in mehrere miteinander zu kuppelnde Abschnitte (40, 41) unterteilt sind, wobei aneinander angrenzende Abschnitte (40, 41) durch ein formschlüssig in den Mittelholm (3) eingreifendes Verbindungsteil (38) zu verbinden ist.
  10. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (38) im Querschnitt polygonförmig ausgebildet ist und formschlüssig in den lichten Querschnitt der miteinander zu verbindenden Mittelholmteile hineinpasst.
  11. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenholme (4, 5) über in diese eingreifende Steckschuhe (46) miteinander gekuppelt sind, die durch geeignete Befestigungsmittel, insbesondere Schrauben oder Niete die Seitenholme (4, 5) miteinander verbinden.
  12. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelholm (3) in geeigneten Höhenabständen mit entsprechenden Ausnehmungen (49) zum Einführen des Auffangwagens (52) versehen ist.
  13. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelholm (3) an seiner dem Benutzer abgewandten Seite durch mehrere Nutenbefestigungskulissen (105) verbunden ist, derart, dass geeignete Schraubbolzen mit einem hammerkopfförmigen Schuh (108) versehen sind, die nach Einführung in einen Schlitz (31) auf der Rückseite des Mittelholms (3) um etwa 90° um die Längsachse des Bolzens drehbar sind und dadurch die leisten- oder schienenförmigen Ausformungen (29, 30) des Mittelholms (3) hintergreifen und arretieren.
  14. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Bühnenbereichen Läuferzwischenentnahmestellen vorgesehen sind, denen je eine Schwenkeinrichtung innerhalb eines Laufweges zugeordnet sind, mittels derer die Schiene seitlich gedreht und der Auffangwagen (52) entnehmbar ist, wobei zur Arretierung der Drehvorrichtung eine federbelastete Entriegelungsvorrichtung vorgesehen ist, während der Läuferweg nach oben sowie nach unten dann blockiert ist, so dass der Auffangwagen (52) erst aus dem Laufweg entnommen werden kann, wenn der Benutzer einen sicheren, festen Standplatz eingenommen hat.
  15. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangwagen (52) für das vertikale Sicherungssystem im wesentlichen aus einem etwa plattenförmigen Körper (54) besteht, der einseitig im wesentlichen eine flache Führungsseite (55) und auf der gegenüberliegenden Seite eine Ausbuchtung aufweist, in deren mittleren Bereich eine Bremse (69) angeordnet ist, während in den Eckbereichen des Körpers (54) geeignete Führungskörper (60, 61, 62, 63) in Form von Rollen oder Kufen angeordnet sind, die mit der Kupplungs- und Sicherungsschiene (26) zusammenwirken, derart, dass sie hinter dem T-förmig ausgebildeten Kopf (26) und dessen Flanken (27, 28) mit geeigneten Aussparungen rollend oder gleitend zusammenwirken, wobei mit der Bremse (69) ein Sicherungsseil oder dergleichen verbunden ist, derart, dass bei Zugbeanspruchung die Bremse (69) kraftschlüssig gegen die Kupplungs- und Sicherungsschiene (26) einwirkt.
  16. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangwagen (53) für das horizontale Sicherungssystem im wesentlichen einen plattenförmigen Körper (77) aufweist, der in seinen Eckbereichen Befestigungsmittel, insbesondere Schraubbolzen (91, 92, 93, 94) aufweist, die auf der gegenüberliegenden Seite des plattenförmigen Körpers (77) Führungskörper (82, 83, 84 bzw. 85) mit Führungsausnehmungen (86, 87, 88) haltern, mittels deren der Auffangwagen (53) an der betreffenden Schiene geführt und gehalten ist, während an der gegenüberliegenden Seite des plattenförmigen Grundkörpers (77) eine Kupplungsöse (95) drehbar angeordnet ist.
  17. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelholm (3) über Schraubbolzen und Klemmschellen (112, 113) über ein Haltervorderteil (116) in vorbestimmten Höhenbereichen verbunden ist.
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