Im
folgenden wird die Aufgabe, die der Erfindung zugrunde liegt, anhand
eines praktischen Beispiels aus dem Wirtschaftsalltag erläutert. Es
sei aber darauf hingewiesen, dass die Erfindung keineswegs auf dieses Beispiel
für eine
Anwendungsmöglichkeit
beschränkt
ist.
Bekanntlich
sind aus Umweltschutzgründen
nun auch Getränkedosen
mit einem Pfand belegt, was den Verbraucher dazu bringen soll, die
geleerten Dosen, beispielsweise Bierbüchsen oder Limonadendosen, beim
Verkäufer
oder bei Sammelstellen unter Rückzahlung
des Pfandes zurückzugeben.
Dadurch soll der Dosenabfall verringert und die Wiederverwendung
des Dosenmaterials, beispielsweise nach entsprechender Auftrennung,
erleichtert werden.
Aufgrund
der allgemein hohen Personalkosten bietet sich natürlich an,
die Rücknahme
der Dosen und die Rückzahlung
des Pfandes über
einen entsprechenden Automaten vorzunehmen. Dies wird in vielen
Supermärkten
im Falle von Pfandflaschen aus Glas auch schon so gehandhabt. Ein
grundsätzliches
Problem ist dabei aber, dass der Automat erkennen muss, ob es sich
um eine pfandberechtigte Flasche handelt oder nicht. Darüber hinaus
soll natürlich
sichergestellt werden, dass Rückgaben
nicht vorgetäuscht
oder mehrfach vorgenommen werden. Grundsätzlich lässt sich dieses Problem durch
Anbringen von entsprechenden Pfandmarkierungen, beispielsweise auf
dem Flaschenetikett, die der Rücknahmeautomat
erkennen kann, lösen.
Nach der Rücknahme
kann die Markierung, beispielsweise das Etikett, zur Pfandentwertung
entfernt oder zerstört
werden, um eine wiederholte Pfandrückzahlung auszuschließen.
Getränkedosen
werden auf dem Markt stark nachgefragt, so dass sie schnell und
in entsprechend hohen Stückzahlen
produziert werden müssen.
Es dürfte
ohne weiteres verständlich
sein, dass an einer Pfandmarkierung, die bei voller Produktionsgeschwindigkeit
auf die Dose aufgebracht werden kann, ausreichend fälschungssicher
ist, bei der Rückgabe
von einer einfachen Vorrichtung erkannt und entfernbar oder veränderbar ist,
so dass eine wiederholte Pfandrückzahlung
verhindert wird, großes
wirtschaftliches Interesse besteht. Hieraus ergibt sich unmittelbar
die Aufgabe der Erfindung.
Erfindungsgemäß wird eine
Vorrichtung zum Erkennen und Verändern
eines Identifikationsmerkmals auf einem zu identifizierenden Produkt
bereitgestellt, die dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Erkennungseinheit,
die das Identifikationsmerkmal auf dem Produkt lokalisiert, sowie
ein Energieübertragungsmittel
vorgesehen ist, mit dem in einer thermochromen Substanz des Identifikationsmerkmals
eine Farbänderung
des Identifikationsmerkmals vorgenommen wird.
Ein
Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wenn diese beispielsweise in einem Pfanddosenrücknahmeautomaten verwendet
wird, besteht darin, dass ohne Anwendung mechanischer oder chemischer
Verfahren, einfach durch Energieübertragung,
schnell, zuverlässig
und ohne die Dose zerstören
zu müssen,
eine darauf aufgebrachte Pfandmarkierung, zerstört oder so verändert werden
kann, dass der Rücknahmeautormat bei
einem wiederholten Rückgabeversuch
erkennt, dass das Pfand bereits entwertet ist. Es sei nochmals darauf
hingewiesen, dass dies nur ein Anwendungsbeispiel ist und nicht
zur Beschränkung
der Erfindung, wie sie in den Patentansprüchen definiert ist, dienen
soll.
Weitere
vorteilhafte und/oder bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
Bei
einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist ferner ein Beleuchtungsmodul zum Beleuchten des Identifikationsmerkmals,
eine Vergleichseinheit zum Vergleichen der Farbe des Identifikationsmerkmals
vor und nach der Farbänderung,
eine Auswerteeinheit zum Festlegen, ob die vorbestimmte Farbänderung
eingetreten ist, und/oder eine Ausgabeeinheit zur Ausgabe eines
Steuersignals vorgesehen, welche vorzugsweise in der Erkennungseinheit
integriert sind. Besonders vorteilhaft befindet sich diese Ausführungsform
der Erfindung in einem kompakten Gehäuse. In weiterer vorteilhafter
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
weist die Auswerteeinheit ein Speicherelement auf, mit dem Zustände des
Identifikationsmerkmals vor und nach der Farbänderung gespeichert werden,
und/oder einen Logikbaustein, vorzugsweise eine logische „Und"-Verknüpfung.
Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist ferner ein Filtersystem, beispielsweise ein Lichtfiltersystem,
vorzugsweise ein Farbfiltersystem und/oder ein Polarisationsfiltersystem
vor der Erkennungseinheit vorgesehen, um Störsignale und Hintergrundemissionen,
beispielsweise durch direkt einfallendes Sonnenlicht, die das Erkennen
nachteilig beeinflussen könnten,
auszublenden. Die Erkennungseinheit kann beispielsweise eine Fotodiode,
ein Farbsensor, eine Videokamera und/oder ein zeitauflösender Spektrometer
sein. Eine Videokamera hat den Vorteil, dass aufgrund des großen Sichtfeldes der
zweidimensional erfassenden CCD-Sensor-Matrix, verglichen mit der
nur punktuell und eindimensional erfassenden Fotodiode, keine genaue
Positionierung des Identifikationsmerkmals in Bezug auf die Erkennungseinheit
erforderlich ist. Vorzugsweise wird eine Farbvideokamera verwendet.
Grundsätzlich
bestehen weder für die
Fotodiode, den Farbsensor oder die Videokamera besondere Anforderungen,
so dass handelsübliche
Typen bzw. Modelle verwendet werden können. Im Falle einer Schwarz-Weiß-Videokamera
wird vorzugsweise in diese ein Farbfilter oder Farbfiltersystem
eingesetzt, um Störsignale
und Hintergrundemissionen auszublenden. Die Verwendung des bereits
oben erwähnten
Beleuchtungsmoduls hat den Vorteil, dass unabhängig von den Umgebungsbedingungen
die Erkennung des Identifikationsmerkmals auf dem Produkt stets
gleiche Ergebnisse liefert. Vorteilhafterweise werden in dem Beleuchtungsmodul
als Leuchtmittel Leuchtdioden eingesetzt, weil diese wartungsarm
sind und sich während
des Betriebs nicht erhitzen. Das Beleuchtungsmodul kann mit der
Erkennungseinheit und den restlichen Einheiten der Vorrichtung in
einem besonders kompakten Gehäuse
kombiniert werden, wenn es die Erkennungseinheit kranzförmig umgibt,
so dass das Sichtfeld der Erkennungseinheit in der Öffnung liegt.
Im
folgenden wird das Identifikationsmerkmal detaillierter erläutert. Dieses
kann eine beliebige Form und Größe haben.
Beispielsweise kann es punktförmig,
strichförmig
oder flächenförmig sein.
Selbstverständlich
können
auch mehrere Identifikationsmerkmale angebracht werden. Im Falle
von mehreren Identifikationsmerkmalen ist es auch möglich, damit
Informationen zu codieren, die mit der Erkennungseinheit ausgelesen werden
können.
Beispielsweise kann ein Strich- bzw. Barcode oder ein zweidimensionaler
Code als Informationsträger
daraus gebildet werden.
Für bestimmte
Anwendungsmöglichkeiten
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist es vorteilhaft, wenn die durch das oben erwähnte Energieübertragungsmittel
vorgenommene Farbänderung
des Identifikationsmerkmals irreversibel ist. Eine derartige irreversible
Farbänderung
lässt sich
beispielsweise mit thermochromen Substanzen erzielen. Thermochrome
Substanzen sind allgemein Substanzen, deren Eigenfärbung temperaturabhängig ist.
Innerhalb geringer Temperaturgrenzen erfolgen Farbwechsel, z.B.
von farbig zu farblos oder umgekehrt oder auch ein Wechsel zwischen
zwei Farben. Geeignete thermochrome Substanzen oder Farben sind
beispielsweise in Blau, Gelb und Rot von der Firma Michael Huber
München
GmbH zu beziehen. Es handelt sich dabei um mikroverkapselte flüssigkristalline
Chromophore. Vorzugsweise ist die Farbänderung irreversibel. Beispielsweise
ist von dieser Firma eine thermochrome Farbe beziehbar, die im Temperaturbereich
von 160°C
bis 180°C
ihre Farbe irreversibel von gelb nach rot ändert, vgl. dazu die Broschüre „Druckfarben-
und Lacktechnologien im Verpackungsdruck" (MB119 (0,25.05.01)), herausgegeben
von der Huber-Gruppe, (Abschnitt „Brand Protection System°", Seiten 4, 5 und
11 von Michael Keinert und Abschnitt „Spezialeffekte für besondere
Verpackungen", Seite
7, von Ursula Borgmann).
Es
folgt eine Beschreibung von erfindungsgemäß geeigneten irreversibel thermochromen
Farben.
Geeignete
Farben zum Bedrucken oder Beschichten von z. B. Getränkedosen
enthalten Bindemittel, die auf den Substratoberflächen wie
Aluminium, Stahlblech, Polyester (PET) oder Kunststoff- und Papieretiketten
ausreichend haften, sowie irreversibel thermochrome Latentpigmente.
Derartige Farbmittel sind chemisch so aufgebaut, dass die chromophoren
Partikel solubilisierende Gruppen enthalten. Diese bewirken Löslichkeit
in bestimmten Lösemitteln
oder Lösemittelkombinationen,
wie sie beispielsweise in Druckfarben enthalten sein können.
Durch
Einwirkungen von Temperaturen im Bereich von beispielsweise 180
bis 200°C
werden die solubilisierenden Gruppen deblockiert, was zu einem unlöslichen
Nanopigment-Primärpartikel
mit anderer Färbung
führt.
Die
Funktion latenter Pigmente ist u.a. beschrieben in der Zeitschrift
PPCJ, October 1998, Seite 38 (Z. Hao et.al., Ciba Speciality Chemicals
Inc., Basel, CH), sowie US Patent No. 6,160,037 "Reactive Extrusion of Latent Pigments".
In
den Druckfarben und Beschichtungssystemen werden Latentpigmente
durch Dispergieraggregate wie Dissolver, Dreiwalzwerke oder Kugelmühlen dispergiert.
Anwendungen in disperser Form mit Partikelgrößen < 2 μm
ergeben sich beispielsweise für
Offsetdruckfarben auf Basis konventioneller oder UV-Strahlungshärtender
Bindemittel. Siebdruck-, Inkjet-, Flexo- oder Tiefdruckfarben können, abhängig von
den enthaltenen Lösemitteln,
die Latentpigmente gelöst,
d.h. in Form eines hochmolekularen Farbstoffes enthalten.
Nach
flächiger
oder partieller Hitzeeinwirkung auf Drucke, die > 10 % der beschriebenen Pigmente enthalten,
entsteht eine visuell deutlich erkennbare Farbänderung durch Deblockierung
der Latentpigmente, was im Falle des Vorliegens als Farbstoff zu
einem optimal verteilten Nanopigment führt. Diese Pigmente weisen,
wie Pigmente generell, deutlich bessere Echtheiten, speziell Lichtechtheiten,
auf als Farbstoffe.
Die
Lichtechtheit von Farbstoffen beträgt nach DIN 16 525 maximal
ca. WS 3; die von Pigmenten > WS
4.
Beispiele
für Druckfarben
mit irreversibel thermochromen Latentpigmenten
1. Offsetfarbe
12
bis 20 % Latentpigment Irgaphor Red 502A oder Magenta VG-531 von
Ciba Speciality Chemicals werden unter intensivem Rühren mit
einem Dissolver und anschließender
Homogenisierung auf einem Dreiwalzwerk in ein Bindemittel, bestehend
aus nachfolgenden Komponenten eingearbeitet:
| Resol-Kolophonium-Harz-Typ
Tergraf UZ 87 |
20
% (Cray Valley) |
| Maleinatharz
Alresat VKM 1396 |
10
% (Akzo) |
| Leinölalkyd Terlon
5 |
20
% (Eastman Chemicals) |
| Mineralöl PKWF 28/31 |
35
% (Haltermann) |
| Leinöl 15 |
Weitere
Zusätze:
Kobalt/Mangan-Sikkative, Wachse |
Die
resultierende gelbe Druckfarbe wird auf eine Zügigkeit (Prüfbau Inkomat – 25°C) von 12 ± 2 eingestellt
und weist eine Viskosität
von 800 ± 300
dPa·s
auf. 2.
Irreversibel thermochrome Flexofarbe (wasserbasiert)
Die
Farbe hat bei der Verarbeitung eine Viskosität (Auslaufzeit DIN-Becher 4
mm ∅) von 25 – 35
Sekunden. 3.
Irreversibel thermochrome Flexofarbe (lösemittelbasiert)
Die Farbe hat bei Verarbeitung eine Viskosität (Auslaufzeit
DIN-Becher 4 mm ∅) von 25 – 35 Sekunden. 4.
Irreversibel thermochrome Flexofarbe (lösemittelbasiert)
Die Farbe hat bei Verarbeitung eine Viskosität (Auslaufzeit
DIN-Becher 4 mm ∅) von 25 – 35 Sekunden. 5.
Irreversibel thermochrome Tiefdruckfarbe (lösemittelbasiert)
Die Farbe hat eine Verarbeitungsviskosität (Auslaufzeit
DIN-Becher 4 mm ∅) von 15 – 25 Sekunden. 6.
Irreversibel thermochrome Inkjet-Tinte
Die
Farbe hat eine Viskosität
von 4 – 8
mPa·s
bei einer Auslaufzeit DIN-Becher 3 mm ∅ von 19 – 23 Sekunden.
Das
zur Farbänderung
verwendete Energieübertragungsmittel
unterliegt an sich keinen besonderen Beschränkungen. Beispielsweise kann
ein Stempel verwendet werden, der z. B. durch Induktion erhitzt
wird, oder ein Laser einer geeigneten Leistungsklasse. Auch Mikrowellen,
Infrarotlicht, Ultraschall oder eine Gasflamme eignen sich. Der
Fachmann wählt
entsprechend den praktischen Gegebenheiten aus.
Darüber hinaus
können
beispielsweise im Falle einer durch Infrarotbestrahlung, z.B. unter
Verwendung eines Infrarotlasers, hervorzurufenden Farbänderung,
falls das Infrarotabsorptionsverhalten für eine entsprechende Wärmeentwicklung
nicht ausreichen oder nicht optimal sein sollte, beispielsweise
bei transparenten Produkten (z.B. aus PVC, ABS, PE, PC, PMMA oder
PU) oder bestimmten thermochromen Farben, der betreffenden thermochromen
Farbe Absorbermaterial-Additive zugesetzt werden. Alternativ kann
die thermochrome Farbe auch auf einen entsprechenden absorbierenden
Hintergrund auf dem Produkt aufgebracht werden, beispielsweise,
indem zunächst
ein geeigneter absorbierender Hintergrund aus einem Absorbermaterial auf
das Produkt und dann darauf die thermochrome Farbe aufgebracht wird.
Als
Absorbermaterialien zum Zusatz zu thermochromen Farben oder zur
Bereitstellung eines absorbierenden Hintergrunds eignen sich beispielsweise
schwarze Absorbermaterialien wie Rußschwarz ("carbon black") oder auch andere opake oder sichtbar
gefärbte
Absorbermaterialien. Solche Absorbermaterialien werden beispielsweise
beim Laserverschweißen
("transmission laser
welding") von Kunststoffmaterialien
oder in Laserschutzbrillen verwendet, vgl. z.B. die Internetseite
des TWI World Centre for Materials Joining Technology (http://www.twi.co.uk).
Auf dieser Internetseite werden auch Absorbermaterialien erwähnt, die
sehr effektiv IR-Laserlicht
absorbieren, aber nicht in signifikantem Ausmaß sichtbares Licht, und welche
die absorbierte Lichtenergie in Wärme umwandeln. Diese sind ebenfalls
erfindungsgemäß geeignet
und können
von der Gentex. Corp. Carbondale, USA bzw. dem TWI World Centre
for Materials Joining Technology unter den Markennamen "Filtron® dyes" bzw. "ClearweldTM infrared absorber" bezogen werden. Auch die in WO 00/20157
angegebenen Gentex-Absorber eignen sich.
Bei
einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
führt das
Energieübertragungsmittel
flächenmäßig oder
strukturiert eine Farbänderung
in dem Identifikationsmerkmal durch. Eine strukturierte Farbänderung
in dem Identifikationsmerkmal kann zum Codieren von Informationen
verwendet werden. Beispielsweise kann die thermochrome Substanz
oder Farbe in Form einer beliebigen Fläche auf ein Produkt aufgebracht
werden, worauf dann mit Hilfe beispielsweise eines Lasers Farbänderungen
herbeigeführt
werden, so dass sich Symbole, Zeichen, geometrische Formen oder
Ziffern ergeben. Es können
auch Strich- oder Barcodes oder zweidimensionale Codes gebildet
werden.
Bei
einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
weist die Erkennungseinheit eine Sensoreinheit auf, die unterschiedliche
Farben erkennt.
Von
einer Wiederholung des Wortlauts der Verfahrensansprüche wird
hier abgesehen, da sich die einzelnen Verfahrensmerkmale aus dem
Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ergeben bzw. in den Ansprüchen
deutlich definiert sind. Statt dessen soll zur weiteren Veranschaulichung
der Erfindung, ohne diese in irgendeiner Weise zu beschränken, deren
Anwendung in einem Pfanddosenrücknahmeautomaten
beschrieben werden.
Die
Pfanddosen werden mit einer Markierung aus einer thermochromen Farbe,
beispielsweise in Form eines Punktes versehen. Als thermochrome
Farbe wird beispielsweise die oben beschriebene, im Bereich von 160°C bis 180°C von gelb
nach rot wechselnde Farbe der Firma Michael Huber München GmbH
verwendet. Die Markierung kann eine beliebige Form und eine beliebige
Größe aufweisen
und wird vorzugsweise direkt während
der Produktion bei voller Produktionsgeschwindigkeit mit Hilfe von
Direktdruckverfahren auf die Dosen aufgebracht, und zwar vorzugsweise
auf deren Boden. Dies hat den Vorteil, dass die Dosen in diesem
Falle nicht gedreht werden müssen,
und außerdem
ist die Materialstärke
am Boden der Dosen am höchsten.
Es sei darauf hingewiesen, dass natürlich auch andere Druckverfahren
angewendet werden können,
beispielsweise Aufspritzen mit Inkjet oder Dispensereinheit, Tampondruck
oder Siebdruck. Im Falle von kleinen Dosenmengen kann die Markierung
zunächst
auch auf ein Etikett aufgebracht werden, das dann auch die Dose
geklebt wird.
Zur
Rückgabe
wird die Dose in einen Rücknahmeautomaten
eingeführt,
der die erfindungsgemäße Vorrichtung
aufweist. Die Erkennungseinheit, beispielsweise eine Farbvideokamera
prüft die
Anwesenheit der Markierung. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich die
oben erwähnte
thermochrome Farbe noch im Grundzustand, d. h. ist gelb. Wegen des
großen
Sichtfeldes der zweidimensional erfassenden Videokamera ist eine genaue
Positionierung der Markierung zur Erkennung nicht erforderlich.
Die Videokamera befindet sich in einem kompakten Gehäuse und
ist kranzförmig
mit Beleuchtungsmitteln umgeben, beispielsweise Leuchtdioden. Durch die
Ausleuchtung der Markierung kann deren Zustand unabhängig von
den Umgebungsbedingungen stets mit dem gleichen Ergebnis erfasst
werden.
Erforderlichenfalls
können
Störsignale
und Hintergrundemissionen durch 'entsprechende
Filter ausgeblendet werden. Geeignet sind beispielsweise sogenannte
Doppelbandfilter oder Zweikantenfilter. Wird festgestellt, dass
die Markierung gelb ist, d. h. oben erwähnte thermochrome Farbe befindet
sich noch im Grundzustand, wird die Dose als pfandberechtigt erkannt.
Als nächstes
wird der Pfand entwertet und die Dose als „zurückgenommen" gekennzeichnet, indem beispielsweise
mit einem entsprechend ausgestalteten Stempel, der beispielsweise
durch eine Induktionsheizung erhitzt werden kann, oder mit Hilfe
eines Laser geeigneter Leistungsklasse, beispielsweise 10 Watt,
die Markierung erhitzt wird, um eine Farbänderung der Markierung zu bewirken.
Der hier verwendete thermochrome Farbstoff der Firma Michael Huber
München
GmbH ändert beim
Erhitzen auf eine Temperatur im Bereich von 160°C bis 180°C seine Farbe von gelb nach
rot. Diese Farbänderung
wird von der Farbvideokamera erkannt. Dann wird geprüft, ob die
durch den Übergang
von gelb nach rot definierte Farbänderung eine bestimmte Wellenlängendifferenz
zwischen gelb und rot aufweist. Liegt diese bestimmte Wellenlängendifferenz
vor, gilt die Entwertung des Pfandes als erfolgt und es wird ein
Signal erzeugt, das den weiteren Ablauf in dem Rücknahmeautomaten steuert, d.
h. die Dose wird akzeptiert und das Pfand ausbezahlt. Durch die
Entwertung ist es nicht mehr erforderlich, die Dose zu zerstören, z.
B. zu shreddern oder zu kompaktieren.
Da
die Farbänderung
bei der verwendeten thermochromen Farbe irreversibel ist, sind wiederholte Pfandrückzahlungen
nicht möglich.
Wird eine Dose mit entwerteter, d. h. roter, Markierung in den Rücknahmeautomaten
gegeben, wird dies erkannt und die betreffende Dose entweder nicht
angenommen oder nach der Annahme das Pfand nicht zurückgezahlt.
Insbesondere
bei Verwendung eines Lasers können
durch eine punktuell oder lokal hervorgerufene Farbänderung
beliebige Strukturen, vorzugsweise zur Codierung von Informationen
in Form von Zahlen, Zeichen und Symbolen auf der Markierung gebildet
werden. Beispiele sind Angaben zum Verkaufsort, Getränkeart,
Verfallsdatum oder sonstige Informationen, die eine Materialanalyse
ermöglichen.
Die Identifizierung des Codes und das Auslesen der Informationen
erfolgt z. B. mit der bereits erwähnten Videokamera und entsprechender
Auswertungssoftware.
Als
weiteres Sicherheitsmerkmal ist es vorstellbar, dass neben der Farbänderung
ebenfalls das Lumineszenzverhalten der in den Komponenten zusammengesetzten
thermochromen Substanz beobachtet und bestimmt wird. Diese Bestimmung
kann zum einen durch Festlegung einer bestimmten Zeitkonstante mit
Zeitspanne seit dem Anregungsimpuls durchgeführt werden oder aber zum anderen
vorteilhafterweise über
ein zeitaufgelöstes
Spektrometer. Wird zusätzlich
die Möglichkeit
herangezogen, dass unterschiedliche Lumineszenzfarben ein unterschiedliches
An- bzw. Abklingverhalten
aufzeigen, so können
weitere Zeitfenster festgelegt werden, wodurch der Sicherheitsstandard
jeweils erhöht
wird. Den gestalterischen Möglichkeiten,
insbesondere das kombinatorische Zusammenstellen der jeweiligen
Zeitcharakteristiken, sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Eine derartige
Sicherheitsmaßnahme
ist deshalb besonders effektiv, da beispielsweise vierteljährlich die Überprüfung zentral
umgestellt werden kann, so dass eine Nachahmung bzw. eine Betrugsmöglichkeit nahezu
ausgeschlossen ist. Aufgrund dieser Flexibilität kann somit mit einfachen
vorgegebenen technischen Mitteln ein Höchstmaß an Sicherheit zur Verfügung gestellt
werden. Dies ist umso größer möglich, wenn
zusätzlich
der Verfahrensschritt durchgeführt
wird, dass die Anregungswellenlänge
des Anregungslichtes größer ist
als die Wellenlänge
der jeweiligen Lumineszenzfarben. Dieser physikalische Effekt ist
nur unter bestimmten Voraussetzungen erzielbar. Enthält darüber hinaus
das Identifikationsmerkmal unterschiedliche Komponenten mit unterschiedlichen
Lumineszenzfarben, so kann diese spektrale Unterscheidung ebenfalls
als weiteres Sicherheitsmerkmal herangezogen werden.