-
Die
Erfindung betrifft eine Steckvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
-
In
der WO 99/53572 ist eine an eine flexible Leitung oder ein Kabel
anschließbare
Steckvorrichtung gezeigt, die ein erstes rohrförmiges Gehäuseteil aus isolierendem Kunststoff
mit einem in diesem angeordneten, im wesentlichen zylindrischen
Kontaktträger
und ein zweites Gehäuseteil
aufweist. Dieses ebenfalls rohrförmig
ausgebildete und auch aus isolierendem Kunststoff bestehende zweite
Gehäuseteil ist
mit dem ersten Gehäuseteil
verbindbar und umgibt das Anschlußende des Kabels mit den frei
gelegten Leitern sowie eine Zugentlastungseinrichtung. Die Zugentlastungseinrichtung
umfaßt
ein käfigartiges Klemmfutter
mit daran angebrachten Schrägflächen, die
mit Schrägflächen einer
Halteplatte zusammenwirkt, die Bestandteil der Einrichtung zum Verbinden der
Leiterenden mit dem Kontaktträger
bzw den Kontaktelementen ist. Durch das Zusammenwirken der Schrägflächen wird
eine Anzahl von an ihrer radial innerster Stelle Zähne oder
Krallen aufweisenden Klemmarmen gestaucht um hierdurch das Anschlußende des
Kabels festzuklemmen.
-
Da
bei dieser Steckvorrichtung die Verbindung zwischen den freigelegten
Leitern und dem Kontaktträger
bzw den Kontaktelementen mittels Haltefedern erfolgt, ist diese
Steckvorrichtung zwar insoweit als "schraubenlos" anzusehen, jedoch ist hier zur Verbindung
der beiden Gehäuseteile
ein Rastsystem vorgesehen, das durch achsiales Zusammenstecken und
Drehen der beiden Gehäuseteile
betätigbar
ist, wobei eine Anzahl von Riegelpaaren nach Art eines Bajonettverschlusses
ineinander greifen. Hierbei werden einerseits die beiden Gehäuseteile
gegeneinander gepreßt
und dabei wasserdicht verschlossen, und andererseits wird die Zugentlastungseinrichtung
wirksam gemacht.
-
Obwohl
bei dieser Steckvorrichtung während des
Verbindens der beiden Gehäuseteile
gleichzeitig die Zugentlastungseinrichtung wirksam gemacht wird,
ist diese aufgrund der notwendigen Dreh- und Schiebebewegung der
beiden Gehäuseteile
in montagetechnischer Hinsicht aufwendig und erfordert zudem aufgrund
der separaten Herstellung der beiden Gehäuseteile einen entsprechenden
Aufwand für
die Herstellung der wasserdichten Verbindung der beiden Gehäuseteile.
Die lösbare
Verbindung der beiden Gehäuseteile
hat zudem den Nachteil, daß nach einer
Beschädigung
des Kabels die Steckvorrichtung auch durch Unbefugte demontierbar
und gegebenenfalls laienhaft reparierbar ist. Diese Möglichkeit
ist insbesondere dann besonders gefährlich, wenn es sich um Kabel
handelt, die für
eine Spannung von 380 Volt vorgesehen sind.en
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Steckvorrichtung
zu schaffen, die einen vergleichsweise geringeren Aufwand sowohl
für die
Herstellung der beiden Gehäuseteile
als auch für
die Verbindung derselben erfordert und nach ihrer Fertigstellung
nicht ohne gleichzeitige Zerstörung
auseinandernehmbar ist.
-
Diese
Aufgabe wird ausgehend von einer gattungsgemäßen Steckvorrichtung dadurch
gelöst, daß der Kontaktträger zur
Bestimmung seiner axialen Relativlage im Gehäuse mittels einer ersten Rasteinrichtung
mit einem ersten Widerlager des Gehäuses und mittels einer zweiten
Rasteinrichtung mit der Zugentlastungseinrichtung verbindbar ist,
und das Gehäuse
ein zweites Widerlager für
die Zugentlastungseinrichtung aufweist.
-
Die
erfindungsgemäße Lehre
ermöglicht eine
einteilige Ausbildung des Gehäuses
und somit den Wegfall des seither für die Verbindung der beiden
Gehäuseteile
erforderlichen Aufwandes. Dies sowohl hinsichtlich der eigentlichen
Herstellung der beiden Gehäuseteile,
die durch das einteilig ausgebildetes Gehäuse ersetzt werden, als auch
hinsichtlich des Wegfallens des die beiden Gehäuseteile verbindenden Rastsystems.
Durch den Wegfall der zum Schließen des Bajonettverschlusses
seither notwendigen Drehbewegung wird auch die Montage des Steckvorrichtung
dahingehend vereinfacht, als der mit den Kontaktelementen versehene
Kontaktträger zusammen
mit der Zugentlastungseinrichtung mittels nur einer einzigen translatorischen
Bewegung in das einteilige Gehäuse eingeschoben
werden können und
am Ende dieser Bewegung innerhalb des Gehäuses in ihrer vorbestimmten
Lage fixiert werden, in der die Zugentlastungseinrichtung und der
Kontaktträger
eine bauliche Einheit bilden, die nur nach Zerstörung des Gehäuses demontierbar
ist.
-
Bei
der erfindungsgemäßen Lösung kann
die Verbindung zwischen dem Kontaktträger und den freien Enden der
Leiter zwar in der in der WO 99/53572 gezeigten Weise durch sogenannte
Haltefedern hergestellt werden, jedoch ist es demgegenüber vorteilhaft,
für die
Verbindung anstelle der Haltefedern Crimp-Verbindungen vorzusehen.
-
Eine
in konstruktiver Hinsicht einfache Ausbildung der ersten Rasteinrichtung
wird dadurch erzielt, daß diese
mehrere im wesentlichen am Umfang des Kontaktträgers angeordnete Rastnasen
aufweist, die bei in das Gehäuse
eingesetztem Kontaktträger
an der Innenwand des Gehäuses
angeordnete Anschläge
des ersten Widerlagers hintergreifen.
-
Die
zum Hintergreifen der Anschläge
durch die Rastnasen erforderliche Radialbewegung derselben läßt sich
dann leicht erzielen, wenn die Rastnasen über im wesentlichen parallel
zur Längsachse des
Kontaktträgers
verlaufende Stege mit diesem verbunden sind, die zum Hintergreifen
der Anschläge elastisch
verformbar sind.
-
Zum
Einleiten der radialen Bewegungen der Rastnasen ist es vorteilhaft,
an jeder der Rastnasen eine im spitzen Winkel zur Längsachse
des Kontaktträgers
verlaufende Gleitfläche
vorzusehen.
-
Eine
zuverlässige
achsiale Sicherung der Lage der Kontaktelemente in den hierzu am
Kontaktträger
vorgesehenen Aufnahmen kann dadurch erreicht werden, wenn diese
von am Kontaktträger
angeordneten oder an diesem ausgebildeten Hülsen gebildet sind, die im
Bereich ihrer stirnseitigen Enden jeweils eine parallel zur Längsachse
des Kontaktträgers
verlaufende Ausnehmung aufweisen, in die im stirnseitigen Bereich
der Zugentlastungseinrichtung angeordnete Vorsprünge eingreifen, deren Stirnseiten
an den Stirnseiten der Kontaktelemente anliegen.
-
Eine
in konstruktiver Hinsicht äußerst einfache
Ausbildung der zweiten Rasteinrichtung wird dann erreicht, wenn
deren Rastnasen an den Seitenflächen
der Vorsprünge
ausgebildet sind, die bei in das Gehäuse eingesetztem Kontaktträger in quer
zu dessen Längsachse
gerichtete Einschnitte der Ausnehmungen eingreifen.
-
Um
die Relativlage der Zugentlastungseinrichtung innerhalb des Gehäuses unabhängig von
ihrer Rastverbindung mit dem Kontaktträger zu sichern, ist es vorteilhaft,
wenn diese in ihrem dem Kontaktträger zugewandten Bereich einen
scheibenförmigen
Ansatz aufweist, an dessen einer Stirnseite die Vorsprünge angeordnet
sind und dessen andere Stirnseite an einer an der Gehäusewandung
ausgebildeten Anschlagfläche
des zweiten Widerlagers anliegt.
-
Eine
hinsichtlich ihres konstruktiven Aufbaues einfache und teilesparende
Lösung
ergibt sich für die
Zugentlastungseinrichtung dann, wenn an der den Vorsprüngen gegenüberliegenden
Seite des scheibenförmigen
Ansatzes mehrere elastisch verformbare Träger vorgesehen sind, die an
ihrem freien Ende jeweils einen Klemmbacken für das Kabel tragen.
-
Zur
Erzielung ihrer Elastizität
können
die Träger
im wesentlichen U-förmig
ausgebildet sein, wobei die beiden Schenkelenden mit dem scheibenförmigen Ansatz
verbunden sein können
und die Klemmbacken im Bereich des Steges angeordnet sind.
-
Um
die Zugentlastungseinrichtung während ihres
Einschiebens in das Gehäuse
selbsttätig
zu schließen,
bzw während
des Herausnehmens aus dem Gehäuse
selbsttätig
zu öffnen,
weisen die Klemmbacken an ihrer Außenseite eine wulstartige Verdickung
auf, und das Gehäuse
ist in seinem dem Kontaktträger
gegenüberliegenden
Bereich kegelstumpfartig ausgebildet, wobei seine Innenwand eine Gegenlage
für die
Klemmbacken bildet.
-
Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der
nachfolgenden Beschreibung eines in der beigefügten Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels.
-
Es
zeigt:
-
1: eine schaubildliche Darstellung
(teilweise geschnitten) des Gehäuses
der Steckvorrichtung mit ihren funktionswichtigen Teilen;
-
2: eine Seitenansicht des
Kontaktträgers;
-
3: eine Seitenansicht der
Zugentlastungseinrichtung von der Seite der Klemmbacken;
-
4: eine Seitenansicht der
Zugentlastungseinrichtung von der Seite der Vorsprünge;
-
5: einen Schnitt nach Linie
I-I der 1;
-
6: eine vergrößerte Darstellung
des Teilbereiches A der 1;
-
7: eine vergrößerte Darstellung
des Teilbereiches B der 1;
-
In 1 ist ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Steckvorrichtung
dargestellt, die als Stecker ausgebildet ist, an den ein bewegliches Kabel
angeschlossen werden soll. Der Stecker weist beim gezeigten Ausführungsbeispiel
zwei Phasenkontakte und einen Schutzleiterkontakt auf. Je nach Verwendungsszweck
der Steckvorrichtung kann diese auch drei Phasenkontakte und einen
Schutzleiterkontakt oder auch drei Phasenkontakte, einen Null-Leiterkontakt
und einen Schutzleiterkontakt aufweisen.
-
Das
in 1 dargestellte Gehäuse 1 ist
einteilig ausgebildet und weist ein Kabeleinführungsende 2 sowie
ein Verbindungsende 3 auf. Das aus einem Kunststoff hergestellte
Gehäuse
ist im wesentlichen rohrförmig
ausgebildet und weist ein Kabeleinführungsende 2 sowie
ein Verbindungsende 3 auf. Im Bereich des Verbindungsendes 3 ist
das Gehäuse 1 im
wesentlichen zylinderförmig
ausgebildet, während der
Bereich des Kabeleinführungsendes 2 kegelstumpfförmig ausgebildet
ist und sich zum Kabeleinführungsende 2 verjüngt. Im
Bereich des Verbindungsendes 3 ist im Gehäuse 1 ein
Kontaktträger 4 angeordnet
der eine der Anzahl der Kontaktelemente 5 entsprechende
Anzahl von Aufnahmen für
die Kontaktelemente 5 aufweist. Die Aufnahmen für die Kontaktelemente 5 können von
Hülsen 6 gebildet
sein, die mit dem Kontaktträger 4 verbunden
oder an diesem ausgebildet sind.
-
Zur
Bildung einer ersten Rasteinrichtung 7, die den Kontaktträger 4 mit
dem Gehäuse 1 verbindet,
sind am Kontaktträger 4 Rastnasen 8 vorgesehen,
die von elastisch verformbaren Stegen 9 aufgenommen sind,
die ihrerseits mit dem Kontaktträger 4 verbunden
sind. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel
sind insgesamt 3 Rastnasen 8 vorgesehen, deren
Stege 9 im wesentlichen am Umfang des Kontaktträgers 4 angeordnet
sind und bestimmte gegenseitige Abstände aufweisen. Jede der Rastnasen 8 weist
eine Gleitfläche 11 auf,
die in Richtung des Verbindungsendes 3 ansteigt und bei
in das Gehäuse 1 eingeführtem Kontaktträger 4 einen
an der Innenwand 12 des Gehäuses 1 angeordneten
Anschlag 13 eines ersten Widerlagers 14 hintergreift.
Die Anzahl der Anschläge 13 und
deren gegenseitiger Abstand entsprechen der Anzahl der Rastnasen 8,
bzw dem gegenseitigen Abstand derselben, wobei jeder der an der
Innenwand des Gehäuse 1 in
entsprechender Teilung angeordneten Anschläge 13 eine der Gleitfläche 11 der
Rastnasen 8 entsprechende Gleitfläche 15 aufweisen kann.
Sobald die Rastnasen 8 die Anschläge 13 hintergriffen
haben, kann der Kontaktträger 4 nicht
mehr in Richtung des Verbindungsendes 3 bewegt werden.
-
Zur
Sicherung der achsialen Lage der Kontaktelemente 5 innerhalb
des Kontaktträgers 4 sind an
den dem Kabeleinführungsende 2 zugekehrten Ende
der Hülsen 6 parallel
zur Längsachse
des Kontaktträgers 4 gerichtete
Ausnehmungen 16 vorgesehen. Die Breite und Länge dieser
Ausnehmungen 16 entsprechen der Breite und Länge von
Vorsprüngen 17,
die in entsprechender Anordnung und Anzahl am stirnseitigen Bereich
einer Zugentlastungseinrichtung 18 vorgesehen sind. Die
Zugentlastungseinrichtung 18 weist hierzu einen scheibenförmigen Ansatz 19 auf,
an dem die Vorsprünge 17 ausgebildet
sind. Da die dargestellte Steckvorrichtung einen Schutzkontakt und 2 Phasenkontakte
aufweist, ist die Ausnehmung 16 in der dem Schutzkontakt
zugeordneten Hülse 6 etwas
breiter als die in den beiden übrigen Hülsen 6 vorgesehenen
Ausnehmungen 16. Dementsprechend ist auch der dem Schutzkontakt
zugeordnete Vorsprung 17 etwas breiter als die beiden anderen
Vorsprünge 17.
-
Um
die achsiale Verbindung zwischen den Vorsprüngen 17 der Zugentlastungseinrichtung 18 und
den Hülsen 6 des
Kontaktträgers 4 zu
sichern, ist an den Hülsen 6 im
Bereich der Ausnehmungen 16 jeweils ein sich quer zur Längsachse
des Kontaktträgers
erstreckender Einschnitt 21 vorgesehen. Dementsprechend
ist an jeder der Seitenflächen
eines jeden Vorsprungs 17 eine Rastnase 22 einer
zweiten Rasteinrichtung 23 ausgebildet. Die Zuordnung der Einschnitte 21 innerhalb
der Ausnehmungen 16 der Hülsen 6 einerseits
und der Abstand der Rastnasen 22 zum scheibenförmigen Ansatz 19 andererseits,
ist so bemessen, daß bei
in die Einschnitte 21 eingreifenden Rastnasen 22 die
dem Verbindungsende 3 zugekehrte Stirnseite des scheibenförmigen Ansatzes 19 am
stirnseitigen Ende der Hülsen 6 anliegt, sodaß zwischen
dem Kontaktträger 4 und
der Zugentlastungseinrichtung 18 ein Formschluß herrscht, der
sowohl in radialer als auch in achsialer Richtung im wesentlichen
spielfrei ist.
-
Zur
Festlegung der so gebildeten Einheit von Kontaktträger 4 und
Zugentlastungseinrichtung 18 innerhalb des Gehäuses 1 ist
an der Innenwand 12 des Gehäuses 1 eine Anschlagfläche 24 eines
zweiten Widerlagers 25 für die dem Kabeleinführungsende 2 zugekehrte
Stirnseite des scheibenförmigen
Ansatzes 19 vorgesehen. Die Anschlagfläche 24 wird durch
eine Verringerung des Innendurchmessers des Gehäuses 1 gebildet und
ist so angeordnet, daß bei an
ihr anliegender Stirnseite des scheibenförmigen Ansatzes 19 die
Rastnasen 8 die Anschläge 13 des ersten
Widerlagers 14 hintergreifen, sodaß die Einheit von Kontaktträger 4 und
Zugentlastungseinrichtung 18 innerhalb des Gehäuses 1 spielfrei
arretiert ist.
-
An
der dem Kabeleinführungsende 2 zugekehrten
Stirnseite des scheibenförmigen
Ansatzes 19 sind mehrere, sich im wesentlichen in achsialer Richtung
des Gehäuses 1 erstreckende
Träger 26 befestigt,
die an ihrem freien Ende jeweils einen Klemmbacken 27 für ein Kabel 28 aufweisen.
Zur Erzielung einer elastischen Verformbarkeit der Träger 26 sind
diese im wesentlichen U-förmig
gestaltet, wobei die beiden Schenkel 31 mit dem scheibenförmigen Ansatz 19 verbunden
sind und die Klemmbacken 27 jeweils am Steg 32 der
Träger 26 angeordnet
sind. Die segmentartig ausgebildeten Klemmbacken 27 umgreifen
das Kabel 28 klemmzangenartig und sind an ihrer Innenseite
mit am Mantel des Kabels 28 angreifenden Zahnungen 33 versehen.
An ihrer Außenseite
weisen die Klemmbacken 27 wulstartige Verdickungen 34 auf,
die mit der Innenwand 12 des kegegelstumpfartigen Bereiches
des Gehäuses 1 zusammenwirken
sodaß während des
Einführens
und Positionierens der Einheit von Kontaktträger 4 und Zugentlastungseinrichtung 18 die
Klemmbacken 27 zusammengedrückt werden und das Kabel 28 klemmen.
-
Die
Montage der erfindungsgemäßen Steckvorrichtung
gestaltet sich wie folgt:
Zunächst werden die Leiter der
Kabel 28 freigelegt und mit den entsprechenden Kontaktelementen 5 verbunden.
Diese Verbindung kann in an sich bekannter Weise mittels federnden
Halteelementen erfolgen, die die Leiter mittels Federkraft in Berührung mit
den Kontaktelementen 5 halten. Vorteilhafter ist es jedoch
die Verbindung zwischen den Leitern und den Kontaktelementen 5 durch
eine Crimp-Verbindung herzustellen. Dies insbesondere im Hinblick darauf,
als bei den Halteelementen sich deren Federkraft durch Materialermüdungen reduzieren
kann, während
bei einer Crimp-Verbindung eine bleibende Verformung der Kontaktelemente 5 bzw
der Leiter erzielt wird, die lösungssicher
ist.
-
Anschließend wird
das Kabel 28 vom Kabeleinführungsende 2 her zusammen
mit den Leitern und den Kontaktelementen 5 durch das noch
leere Gehäuse 1,
sowie durch die Zugentlastungseinrichtung 18 hindurch bis
zum Kontaktträger 4 geführt, wonach
die Kontaktelemente 5 von der Seite des Kabeleinführungsendes 2 her
bis zum Anschlag in den Kontaktträger 4 eingeführt werden.
-
Anschließend werden
der Kontaktträger 4 und
die Zugentlastungseinrichtung 18 miteinander verbunden.
Dies geschieht durch Einführen
der am scheibenförmigen
Ansatz 19 ausgebildeten Vorsprünge 17 in die an den
Hülsen 6 vorgesehenen Ausnehmungen 16.
Sobald hierbei die an den Sei-tenflächen der Vorsprünge 17 ausgebildeten Rastnasen 22 der
zweiten Rasteinrichtung 23 die Einschnitte 21 erreicht
haben, rasten diese in die Einschnitte 21 ein. In dieser
Relativlage von Kontaktträger 4 und
Zugentlastungseinrichtung 18 liegt die dem Verbindungsende 3 des
Gehäuses 1 zugekehrte Stirnseite
des scheibenförmigen
Ansatzes 19 an den Stirnseiten der Hülsen 6 an, sodaß der Kontaktträger 4 und
die Zugentlastungseinrichtung 18 spielfrei miteinander
verbunden sind.
-
In
dieser Stellung von Kontaktträger 4 und Zugentlastungseinrichtung 18 ragen
die Vorsprünge 17 durch
die Ausnehmungen 16 in den Hohlraum der Hülsen 6 und
liegen mit ihren stirnseitigen Enden 20 an den Stirnseiten
der Kontaktelemente 5 an, sodaß diese in achsialer Richtung
festgelegt sind. Hierbei ist davon ausgegangen, daß die Hülsen 6 jeweils
eine stufenförmige Öffnung für die Kontaktelemente 5 aufweisen
und diese im Bereich ihres kabelseitigen Endes eine Durchmessererweiterung
aufweisen und hierdurch gegen Herausfallen aus dem Kontaktträger 4 gesichert
sind.
-
Beim
Einschieben der Einheit von Kabel 28, Kontaktträger 4 mit
den Kontaktelementen 5 und Zugentlastungseinrichtung 18 in
das Gehäuse 1 gelangen
die Klemmbacken 27 in den kegelstumpfähnlichen Bereich des Gehäuses 1,
wobei die Verdickungen 34 der Klemmbacken 27 an
der Innenwand 12 des Gehäuses 1 zur Anlage
kommen, sodaß die Klemmbacken 27 sich
zu schließen
beginnen und am Ende der Einführbewegung
ihre Klemm-Endstellung erreicht haben. Da der Kontaktträger 4 und
die Zugentlastungseinrichtung 18 während der Einführbewegung über die
zweite Rasteinrichtung 23 formschlüssig miteinander verbunden
sind und somit während dieser
Bewegung keine Relativbewegung zwischen dem Kabel 28 und
der Zugentlastungseinrichtung 18 entstehen kann, greifen
die Zahnungen 33 der Klemmbacken 27 mit zunehmender
Kraft in den Mantel des Kabels 28 und klemmen dieses fest.
-
Kurz
vor Ende der Einführbewegung
der angesprochenen Teile in das Gehäuse 1 erreichen die Rastnasen 8 die
Anschläge 13 des
ersten Widerlagers 14, sodaß die Gleitflächen 11 der
Rastnasen 8 der ersten Rasteinrichtung 7 mit den
Gleitflächen 15 des
ersten Widerlagers 14 in Kontakt kommen, wodurch die Rastnasen 8 zunächst zum
Innern des Gehäuses 1 ausgelenkt
werden. Sobald die Gleitflächen 11 über die
Gleitflächen 15 hinweg
bewegt sind, und die Baueinheit von Kontaktträger 4 und Zugentlastungseinrichtung 18 damit
ihre Endposition erreicht hat, hintergreifen die Rastnasen 8 die
Anschläge 13 des
Widerlagers 14. In dieser Position der Zugentlastungseinrichtung 18 liegt
deren scheibenförmiger
Ansatz 19 an der am Gehäuse 1 ausgebildeten
Anschlagfläche 24 an,
sodaß die
Zugentlastungseinrichtung 18 zusammen mit dem Kontaktträger 4 in beiden
achsialen Richtungen fixiert ist.
-
Da
sich in der Endposition der Zugentlastungseinrichtung 18 und
des Kontaktträgers 4 beide Rasteinrichtungen 7 und 23 innerhalb
des Gehäuses 1 befinden
und daher von außen
nicht zugänglich sind,
kann keine der beiden Rasteinrichtungen 7 und 23 ohne
Zerstörung
des Gehäuses 1 gelöst werden.
-
Sofern
die Erfindung bei Steckvorrichtungen angewandt wird, die ein vergleichsweise
lang ausgebildetes Gehäuse
erfordern, und dessen Herstellung im Spritzgußverfahren Schwierigkeiten
bereitet, ist es, ohne die Lehre der Erfindung zu verlassen, auch möglich, den
Kontaktträger
als Teil des Gehäuses auszubilden,
und dieses gleichzeitig als Kontaktträger ausgebildete erste Gehäuseteil
mittels der zweiten Rasteinrichtung mit der Zugentlastungseinrichtung
zu verbinden, um dann die Baueinheit von Kontaktträger mit
erstem Gehäuseteil
und Zugentlastungseinrichtung in das zweite Gehäuseteil einzuführen und
die so gebildete Baueinheit mittels der ersten Rasteinrichtung mit
dem zweiten Gehäuseteil
zu verrasten. Da sich auch bei dieser Ausbildung bei fertig montierter
Steckvorrichtung sämtliche
Rasteinrichtungen im Innern des Gehäuses befinden, kann auch diese
Ausbildungsvariante der Erfindung nicht ohne Zerstörung des
Gehäuses
geöffnet
werden.
-
Die
Erfindung wurde vorstehend anhand einer als 3-poliger Stecker ausgebildeten
Steckvorrichtung erläutert,
bei der die radiale Ausrichtung des Kontaktträgers 4 im Gehäuse 1 aufgrund
der symmetrischen Lage der beiden Phasen-Pole zum Schutzkontakt
praktisch bedeutungslos ist. Bei Anwendung der Erfindung bei Steckern,
die mehr als 3 Pole aufweisen, und demzufolge die radiale Ausrichtung
des Kontaktträgers 4 im
Gehäuse 1 von
Bedeutung ist, kann die radiale Ausrichtung des Kontaktträgers 4 im Gehäuse 1 durch
das Vorsehen einer längsgerichteten
Nut im Kontaktträger 4 und
einer im Gehäuse 1 entsprechend
angeordneten und in die Nut eingreifenden längsgerichteten Rippe erreicht
werden.
-
Die
erfindungsgemäße Steckvorrichtung kann
selbstverständlich
auch als Kupplung (Dose) ausgebildet sein, wobei die Anzahl der
Pole ebenso frei gewählt
werden kann, wie bei dem vorbeschriebenen Stecker.
-
Der
sich bei der Gestaltung der Steckvorrichtung als Kupplung ergebende
Unterschied zur Ausbildung der Steckvorrichtung als Stecker beschränkt sich
auf die Gestaltung des Kontaktträger 4 und
die Gestaltung der Kontaktelemente 5, wobei die Vorsprünge 17 dann
am jeweiligen stirnseitigen Ende der entsprechenden Kontakthülsen anliegen.
-
In
diesem Zusammnenhang sei lediglich der Vollständigkeit halber erwähnt, daß es auch
bei dem erfindungsgemäß einstückig gestalteten
Gehäuse 1 ohne
weiteres möglich
ist, an dessen Verbindungsende 3 eine Aufnahmemöglichkeit
(Lagerauge) für eine
die stirnseitige Öffnung
des Verbindungsendes 3 verschließende Klappe vorzusehen.