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DE10319642B4 - Fahrzeugsitz - Google Patents

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DE10319642B4
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Abstract

Fahrzeugsitz, der zwischen einer Sitzposition und einer Ablageposition verstellbar ist, mit
einem in Längsrichtung verstellbaren Sitzrahmen (2),
einer an dem Sitzrahmen (2) klappbar angelenkten Rückenlehne (3), und
einem gegenüber dem Sitzrahmen (2) verstellbaren, auf dem Sitzrahmen (2) aufgenommenen Sitzkissenrahmen,
wobei der Fahrzeugsitz (1) von der Sitzposition in die Ablageposition durch eine kombinierte Klappbewegung der Rückenlehne (3) und Verstellbewegung des Sitzkissenrahmens verstellbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein den Sitzkissenrahmen in der Sitzposition arretierendes Schloss (8) vorgesehen ist,
an dem Sitzrahmen (2) eine Entriegelungseinrichtung (18) angebracht ist, die das Schloss (8) beim Vorklappen der Rückenlehne (3) aus einem hinteren Komfortbereich in eine vordere Ablagestellung genau dann entriegelt, wenn der Sitzrahmen (2) in einer hintersten Sitzposition ist,
die Entriegelungseinrichtung (18) ein am Sitzrahmen (2) angelenktes Schwenkelement (32) und einen am Schwenkelement (32) außermittig angelenkten Schwenkhebel (34) aufweist, der das Schloss (8) betätigt, und...

Description

  • Die Erfindung ist Zusatz zu dem Deutschen Patent Nr. 10227945 und betrifft einen Fahrzeugsitz gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Ein derartiger Fahrzeugsitz ist aus der DE 199 62 424 C1 bekannt und weist einen Sitzrahmen mit einer Oberschiene auf, die gegenüber einer fahrzeugfesten Unterschiene zur Längsverstellung des Fahrzeugsitzes verschiebbar ist. An dem Sitzrahmen ist eine Rückenlehne klappbar angelenkt und mit einer Rückenlehnenarretierung gesichert. Ein Sitzkissenrahmen wird aus der Sitzposition nach vorn und unten in eine Ablageposition verschwenkt, wobei diese Schwenkbewegung mit der Klappbewegung der Rückenlehne über ein Gestänge gekoppelt ist. Das Gestänge weist hierbei mehrere gegeneinander verschiebbare Teile auf, die durch eine für normale Betätigung steife, als Überlastschutz dienende Druckfeder verbunden sind. Durch den Überlastschutz wird bei einer Verstellung der Rückenlehne trotz einer Blockade des Sitzkissenrahmens durch z. B. ein vor dem Sitzkissen liegendes Gepäckstück eine Beschädigung des Koppelgestänges verhindert.
  • Eine Verstellung des Fahreugsitzes in die Ablageposition ist nur in einer hinteren Position des Sitzes möglich, da die Rückenlehne in vorderen Positionen des Sitzes gegen die vordere Sitzreihe stoßen kann. Bei einem derartigen Sitz ist aus Sicherheitsgründen eine zusätzliche Verriegelung des Sitzkissenrahmens am Sitzrahmen erforderlich, die zunächst durch eine zusätzliche Betätigungseinrichtung zu lösen ist. Somit muss der Benutzer zum Verstellen des Sitzes in die Ablageposition durch zwei Betätigungseinrichtungen die Arretierungen der Rückenlehne und des Sitzkissenrahmens am Sitzrahmen lösen, was zeitaufwändig und umständlich ist. Falls der Sitz in einer unzu lässigen vorderen Position ist, wird der Benutzer dies erst nach Lösen beider Arretierungen während der Verstellung bemerken, woraufhin er den Sitz in die Sitzposition zurückstellen muss, um ihn zunächst in die hintere Sitzposition zurückzustellen.
  • Die DE 44 26 057 C2 zeigt einen Fahrzeugsitz, bei dem durch Vorklappen der Rückenlehne die Längsverriegelung des Sitzes gelöst wird und der Sitz für einen einfachen Zugang zu hinteren Sitzen nach vorne verstellt werden kann.
  • Die DE 100 11 545 C1 zeigt einen Kraftfahrzeugsitz mit beidseits an Adaptern klappbar und neigungsverstellbar gelagerter Rückenlehne. Hierbei verlagert sich das Sitzteil des Fahrzeugsitzes beim Vorklappen der Rückenlehne relativ zu den Adaptern nach vorne und ist in seiner Gebrauchslage durch eine an mindestens einem der Adapter gelagerten Klinke lösbar verriegelt. Die Klinke ist über ein mechanisches Steuerglied mit der Rückenlehne verbunden, das zu Beginn des Vorklappens der Rückenlehne die Klinke öffnet.
  • Die DE 44 26 057 C2 zeigt einen Kraftfahrzeugsitz mit schwenkbar an einem Adapter befestigter Rückenlehne, bei dem der Adapter um eine sitzfeste Drehachse verschwenkbar ist und der Sitz eine Führungsschiene zur Sitzlängsverstellung aufweist. Ein Vorschwenken der Rückenlehne führt zu einer Längsverschiebung des Sitzes nach vorne; ein Zurückschwenken der Rückenlehne führt zu einer Rückkehr in die Ausgangslage. An dem Adapter oder einem damit verbundenen Bereich greift ein Übertragungsglied an, das mit einem Ende eines zur Führungsschiene parallel verlaufenden kammartigen Elementes verbunden ist, das einseitig offene Rastausnehmungen aufweist, die zum Eingriff mit einem karosseriefesten Gegenelement ausgebildet sind. Das kammartige Element ist zwischen einer unteren, das Verriegelungselement freigegebenen und einer oberen, durch das Verriegelungselement gegen Längsverschiebung blockierten Höhenlage verschiebbar und über ein Zugelement entriegelbar.
  • Die DE 101 05 283 C1 zeigt einen Fahrzeugsitz mit einer Rückenlehne und einem Längseinsteller zur Einstellung der Längsposition, wobei der Fahrzeugsitz von wenigstens einer Gebrauchsstellung in eine Funktionsstellung überführbar ist. Zu Beginn des Übergangs in die Funktionsstellung bringt der Längseinsteller den Fahrzeugsitz in eine bestimmte Zwischenposition.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Fahrzeugsitz zu schaffen, der mit relativ geringem Aufwand von der Sitzposition in die Ablageposition verstellbar ist. Hierbei sollen Beschädigungen durch eine missbräuchliche Verstellung des Sitzes in die Ablagestellung bei vorderer Position des Sitzes vermieden werden.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 gelöst. Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen.
  • Erfindungsgemäß ist somit der Sitzkissenrahmen am Sitzrahmen durch ein Schloss verriegelt, das beim Vorklappen der Rückenlehne über den Komfortbereich hinaus in die Ablagestellung genau dann entriegelt wird, wenn der Sitz in der – zulässigen – hinteren Sitzposition ist. Somit wird eine selbsttätige Entriegelung des Schlosses ermöglicht, ohne dass der Benutzer eine zusätzliche Betätigungseinrichtung bedienen muss.
  • Erfindungsgemäß weist die Entriegelungseinrichtung hierbei ein z. B. als Schwenkplatte ausgebildetes, am Sitzrahmen angelenktes Schwenkelement und einen am Schwenkelement angelenkten Schwenkhebel auf, der mit dem Schloss z. B. über einen Bowdenzug verbunden ist. Die Entriegelungseinrichtung ist in einer vorderen Sitzposition des Sitzrahmens in einer Ruhestellung, in der auch bei Vorklappen der Rückenlehne über den Komfortbereich hinaus keine Betätigung des Schwenkhebels erfolgt. Bei Verstellen des Sitzrahmens in die zulässige hintere Sitzposition wird das Schwenkelement in eine Funktionsstellung bzw. Bereitschaftsstellung verschwenkt, bei der der Schwenkhebel zunächst noch nicht betätigt ist, jedoch bei einem späteren Vorklappen der Rückenlehne über den Komfortbereich hinaus durch diese betätigbar ist.
  • Erfindungsgemäß kann eine kostengünstige, einfache und dennoch sichere Betätigung des Schwenkhebels durch eine Abkantung bzw. Abstellung des als Blechteil ge fertigten Lehnenrahmens erfolgen, wobei der Schwenkhebel in der Funktionsstellung in einen Freiraum der Abstellung hineinragt und beim nachfolgenden Vorklappen von der Abstellung mitgenommen wird, bis eine vollständige Entriegelung des Schlosses erreicht ist; die Abkantung verhindert hierbei auch während der Klappbewegung der Rückenlehne eine ungewollte Rückstellung des Schwenkhebels.
  • Die Kopplung der Klappbewegung der Rückenlehne und der Verstellbewegung kann durch ein Gestänge erfolgen, wie es z. B. in der DE 199 62 424 C1 gezeigt ist.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen an einer Ausführungsform näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Fahrzeugsitz in einer vorderen Sitzposition bei Komfortstellung der Rückenlehne, bei Blick von innen nach außen;
  • 2 den Fahrzeugsitz aus 1 bei vorgeklappter Rückenlehne;
  • 3 den Fahrzeugsitz in hinterer Sitzposition bei Komfortstellung der Rückenlehne;
  • 4 den Fahrzeugsitz aus 3 bei teilweise vorgeklappter Rückenlehne;
  • 5 den Fahrzeugsitz aus 4 bei weiter vorgeklappter Rückenlehne;
  • 6 eine perspektivische Ansicht von vorne/oben auf einen mittleren Bereich des Sitzrahmens mit Verriegelungsschloss zur Verriegelung des Sitzkissenrahmens.
  • Ein Fahrzeugsitz 1 weist einen in Längsrichtung verstellbaren Sitzrahmen 2 auf, an dem eine Rückenlehne klappbar angebracht ist, von der hier nur ihr Lehnenrahmen 3 gezeigt ist. Der Lehnenrahmen 3 ist gegenüber dem Sitzrahmen 2 in zwei als Rastversteller ausgebildeten Rondenbeschlägen 4 verriegelt. Die Rondenbeschläge 4 – von denen in den Zeichnungen lediglich einer gezeigt ist – können z. B. über Zahnsegmente radial nach außen in Eingriff mit einer Innenverzahnung geführt werden und miteinander über eine bügelförmige, sich in Querrichtung erstreckende Verbindungswelle verbunden sein. Nach Lösen der Rondenbeschläge 4 kann der Lehnenrahmen 3 über einen sich z. B. von 27° bis 0° gegenüber der Vertikalen erstreckenden Komfortbereich hinaus nach vorne in eine Ablagestellung geklappt werden. Die Klappbewegung des Lehnenrahmens 3 ist mit einer Verstellbewegung eines auf dem Sitzrahmen 2 aufgenommenen, in den Figuren nicht gezeigten Sitzkissenrahmens gekoppelt. Der Sitzkissenrahmen wird hierbei in Längsrichtung nach vorne verstellt, um ein vollständiges Vorklappen des Lehnenrahmens 3 zu ermöglichen.
  • Die Verriegelung des Sitzkissenrahmens kann z. B. über das in 6 gezeigte Schloss 8 erfolgen. Das Schloss 8 weist ein um eine Achse 13 schwenkbares Steuerblech 12 und eine mit einer Langlochführung 30 auf einem Lagerbolzen 10 schwenkbar geführte Klinke 9 auf, wobei der Lagerbolzen 10 auf einer als Schlossträger dienenden sitzrahmenfesten Platte 11 befestigt ist. Zwischen dem Steuerblech 12 und der Klinke 9 ist eine Zugfeder 15 vorgesehen, die die Klinke 9 des Schlosses 8 in die gezeigte verriegelte Stellung zieht, in der sie einen sitzkissenfesten Verriegelungsbolzen 14 aufnimmt. Die Klinke 9 wird über einen Bowdenzug 16 betätigt und gibt nachfolgend den Verriegelungsbolzen 14 frei, so dass der Sitzkissenrahmen bei Vorklappen des Lehnenrahmens 3 mit verstellt wird.
  • Die Betätigung des Bowdenzugs 16 erfolgt über eine in den 1 bis 5 gezeigte Entriegelungseinrichtung 18. Die Entriegelungseinrichtung 18 weist eine in einer Schwenkachse 33 am Sitzrahmen 2 angelenkte, als erfindungsgemäßes Schwenkelement dienende Schwenkplatte 32 auf, an der in einer nicht mit der Schwenkachse 33 zusammenfallenden Schwenkachse 35 ein Schwenkhebel 34 angelenkt ist, an dessen unterem Ende der Bowdenzug 16 befestigt ist. Eine den Bowdenzug 16 (bzw. die Seele des Bowdenzugs) aufnehmende Hülle 37 ist an der Schwenkplatte 32 befestigt, so dass der Bowdenzug 16 betätigt wird, wenn der Schwenkhebel 34 relativ zur Schwenkplatte 32 nach hinten, d.h. in den 1 bis 5 im Gegenuhrzeigersinn, verschwenkt wird.
  • An der Schwenkplatte 32 ist ein Mitnehmer 46 befestigt, der aus Federstahldraht mit umgelegtem unteren Ende gefertigt ist und in der in 1 gezeigten Ruhestellung der Entriegelungseinrichtung 18 nach unten und (in Fahrtrichtung) hinten weist. Die Schwenkplatte 32 nimmt in einem bogenförmigen Schlitz 40 einen am Sitzrahmen 2 befestigten, in Querrichtung vorragenden Bolzen 42 auf, der eine untere und obere Endlage des Schwenkbereichs der Schwenkplatte 32 festlegt. Die Schwenkplatte 32 wird in der Ruhestellung der 1 durch eine am Sitzrahmen 2 befestigte Zugfeder 44 nach oben gezogen, so dass der Bolzen 42 in dem Schlitz 40 in der unteren Endlage anliegt.
  • Der Lehnenrahmen 3 ist in an sich bekannter Weise als Blechteil gefertigt, dessen Kanten zur Erhöhung der Steifigkeit zumindest bereichsweise umgelegt sind, wodurch eine Abkantung bzw. Abstellung 47 ausgebildet ist. In einem unteren Bereich des Lehnenrahmens 3 ist in der Abstellung 47 ein Freiraum 48 ausgebildet.
  • Nach Entriegelung des Lehnenrahmens 3 kann dieser von dem Benutzer in die in 2 gezeigte Position vorgeklappt werden, bis die Polster der Rückenlehne und des Sitzkissens aneinander liegen bzw. die Kopfstütze der Rückenlehne an die Rückseite der Vorderlehne stößt. Hierbei wird die Abstellung 47 des Lehnenrahmens 3 oberhalb des oberen Endes des Schwenkhebels 34 geschwenkt, so dass der Schwenkhebel 34 nicht betätigt wird. Der Bowdenzug 16 wird somit nicht gezogen, so dass der Sitzkissenrahmen weiterhin durch das Schloss 8 verriegelt ist.
  • Beim Zurückstellen des Sitzrahmens 2 in die in 3 gezeigte hintere Sitzposition, bei der der Sitzrahmen 2 mit einer Oberschiene 49 auf einer fahrzeugseitig befestigten Unterschiene 50 gleitet, gelangt der Mitnehmer 46 an einen Anschlag 52 und wird hierbei nach vorne und unten verschwenkt. Hierbei schwenkt der Mitnehmer 46 die Schwenkplatte 32 entsprechend um ihre Achse 3 gegen die Wirkung der Zugfeder 44, bis der sitzrahmenfeste Bolzen 42 in seine obere Endlage in dem Schlitz 40 gelangt. Die Schwenkachse 35 des Schwenkhebels 34 wird dementsprechend nach oben verschwenkt. Da bei dieser Schwenkbewegung der Schwenkplatte 2 sowohl der Schwenkhebel 34 mit dem Bowdenzug 16 als auch die Hülle 37 des Bowdenzugs 16 verschwenkt werden, wird der Bowdenzug 16 nicht betätigt, so dass das Schloss 8 nicht entriegelt wird. Das obere Ende des Schwenkhebels 34 gelangt in dieser hinteren Sitzposition des Sitzrahmens 2 in den Freiraum 48 der Abstellung 47 des Lehnenrahmens 3. Die Entriegelungseinrichtung 18 ist somit in der hinteren Sitzposition zunächst in einer Funktionsstellung, bei der das Schloss 8 zunächst noch nicht entriegelt ist.
  • Beim nachfolgenden Vorklappen des Lehnenrahmens 3 in die in 4 gezeigte Stellung gelangt die Abstellung 47 des Lehnenrahmens 3 gegen das obere Ende des Schwenkhebels 34 und schwenkt diesen auf der festen Schwenkplatte 32 um seine Schwenkachse 35 nach hinten, so dass der Bowdenzug 16 betätigt wird und das Schloss 8 durch Öffnen der Klinke 9 entriegelt.
  • In 5 ist der Schwenkhebel 34 vollständig nach hinten geschwenkt, so dass er beim weiteren Vorklappen des Lehnenrahmens 3 auf der Außenseite der Abstellung 47 gleitet. Der Bowdenzug 16 ist hierbei vollständig gezogen und das Schloss 8 entriegelt, so dass der sitzrahmenfeste Verriegelungsbolzen 14 freigegeben ist. Da der Schwenkhebel 34 an der Abstellung 47 definiert gleitet, wird eine ungewollte Verriegelung des Schlosses 8 verhindert. Der nicht gezeigte Sitzkissenrahmen wird beim Vorschwenken des Lehnenrahmens 3 vortransportiert und abgesenkt, so dass die Ablageposition des Fahrzeugsitzes 1 mit abgesenktem Sitzkissenrahmen und vollständig vorgeklappter Rückenlehne erreicht werden kann.
  • Bei Zurückklappen des Lehnenrahmens 3 gleitet der Schwenkhebel 34 wiederum an der Abstellung 47, bis er in den Freiraum 48 gelangt, wobei das Schloss 8 hierbei den einlaufenden Verriegelungsbolzen 14 aufnimmt und nachfolgend unter Entspannung der Zugfeder 15 verriegelt.
  • Bei einem Vorstellen des Sitzrahmens 2 von der hinteren Sitzposition der 3 in die vordere Sitzposition der 1 entspannt sich die Zugfeder 44, wodurch die Schenkplatte 32 mit dem Mitnehmer 46 zurückschwenkt und somit die Ruhestellung der Entriegelungseinrichtung 18 erreicht wird.

Claims (8)

  1. Fahrzeugsitz, der zwischen einer Sitzposition und einer Ablageposition verstellbar ist, mit einem in Längsrichtung verstellbaren Sitzrahmen (2), einer an dem Sitzrahmen (2) klappbar angelenkten Rückenlehne (3), und einem gegenüber dem Sitzrahmen (2) verstellbaren, auf dem Sitzrahmen (2) aufgenommenen Sitzkissenrahmen, wobei der Fahrzeugsitz (1) von der Sitzposition in die Ablageposition durch eine kombinierte Klappbewegung der Rückenlehne (3) und Verstellbewegung des Sitzkissenrahmens verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein den Sitzkissenrahmen in der Sitzposition arretierendes Schloss (8) vorgesehen ist, an dem Sitzrahmen (2) eine Entriegelungseinrichtung (18) angebracht ist, die das Schloss (8) beim Vorklappen der Rückenlehne (3) aus einem hinteren Komfortbereich in eine vordere Ablagestellung genau dann entriegelt, wenn der Sitzrahmen (2) in einer hintersten Sitzposition ist, die Entriegelungseinrichtung (18) ein am Sitzrahmen (2) angelenktes Schwenkelement (32) und einen am Schwenkelement (32) außermittig angelenkten Schwenkhebel (34) aufweist, der das Schloss (8) betätigt, und das Schwenkelement (32) in vorderen Sitzpositionen des Sitzrahmens (2) in einer Ruhestellung und in der hintersten Sitzposition des Sitzrahmens (2) in einer Funktionsstellung ist, in der der Schwenkhebel (34) zur Entriegelung des Schlosses (8) relativ zum Schwenkelement (32) durch Vorklappen der Rückenlehne (3) in die Ablagestellung verschwenkbar ist.
  2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass das Schwenkelement (32), vorzugsweise eine Schwenkplatte (32), bei Betätigung des Schwenkhebels (34) unverschwenkt bleibt.
  3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet dass der Schwenkhebel (34) bei seiner Schwenkbewegung das Schloss (8) über einen Bowdenzug (16) entriegelt.
  4. Fahrzeugsitz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hülle (37) des Bowdenzugs (16) am Schwenkelement (32) befestigt ist.
  5. Fahrzeugsitz nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel (34) in einer mittleren Schwenkachse (35) an dem Schwenkelement (32) angelenkt ist, in seinem oberen Bereich durch die Rückenlehne (3) mitnehmbar ist, und in seinem unteren Bereich den Bowdenzug (16) aufnimmt.
  6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Lehnenrahmen (3) der Rückenlehne eine durch Umlegen eines Blechs ausgebildete Abstellung (47) mit einem Freiraum (48) aufweist, wobei der obere Bereich des Schwenkhebels (34) in der Funktionsstellung in den Freiraum (48) hineinragt und bei Vorklappen des Lehnenrahmens (3) in die Ablagestellung durch die Abstellung (47) mitnehmbar ist.
  7. Fahrzeugsitz nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Schwenkelement (32) ein Mitnehmer (46) befestigt ist, der bei einer Rückstellung des Sitzrahmens (3) in die hintere Sitzposition gegen einen fahrzeugfesten Anschlag (52) gelangt und hierdurch das Schwenkelement (32) in die Funktionsstellung verschwenkt.
  8. Fahrzeugsitz nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (32) durch eine Feder (44), vorzugsweise eine Zugfeder (44), in die Ruhestellung vorgespannt ist.
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