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DE10319597B4 - Einrichtung zum Einspannen eines Bohrwerkzeugs oder Bohrwerkzeuggeräts - Google Patents

Einrichtung zum Einspannen eines Bohrwerkzeugs oder Bohrwerkzeuggeräts Download PDF

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DE10319597B4
DE10319597B4 DE10319597A DE10319597A DE10319597B4 DE 10319597 B4 DE10319597 B4 DE 10319597B4 DE 10319597 A DE10319597 A DE 10319597A DE 10319597 A DE10319597 A DE 10319597A DE 10319597 B4 DE10319597 B4 DE 10319597B4
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Rainhard Dipl.-Ing. Gantke
Volker Allmendinger
Ralph Dipl.-Ing. Liersch (Fh)
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Metabowerke GmbH and Co
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Metabowerke GmbH and Co
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Abstract

Einrichtung (2) zum Einspannen eines Bohrwerkzeugs oder Bohrwerkzeuggeräts (4), insbesondere einer Schlagbohrmaschine oder eines Bohrhammers, mit einer Ansaugvorrichtung (14) zum lösbaren Fixieren der Einrichtung (2) an einer ebenen Fläche (12) und mit einer Zwangsführungseinrichtung (60) für das Bohrwerkzeug oder Bohrwerkzeuggerät (4) zur Ausführung des Bohrvorgangs und mit einem Anschluss (22) für eine Unterdruckquelle und mit einer Absaugeinrichtung (24) für Bohrstaub, wobei der Anschluss (22) mit der Ansaugvorrichtung (14) zum Ansaugen gegen die ebene Fläche (12) und mit der Absaugeinrichtung (24) zum Absaugen von Bohrstaub kommuniziert, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschluss (32) mit der Zwangsführungseinrichtung (60) zum Erzeugen einer Vorschubskraft kommuniziert, dass die Absaugeinrichtung (24) einen mit dem Anschluss (22) für die Unterdruckquelle kommunizierenden Absaugkanal (30) aufweist, und dass der Absaugkanal (30) von einer Ansaugkammer (16) der Ansaugvorrichtung (14) getrennt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Einspannen eines Bohrwerkzeugs oder Bohrwerkzeuggeräts, insbesondere einer Schlagbohrmaschine oder eines Bohrhammers, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Eine solche Einrichtung ist bekannt aus DD 278 079 A1 .
  • Eine Einspanneinrichtung, häufig auch als Bohrständer bezeichnet, ist beispielsweise in Form des Metabo-Bohrständers DS 45, Seite 43 des 2001/2002-Katalogs der Anmelderin bekannt. Der Bohrständer weist eine Basisplatte auf, die über einen vakuumbildenden Mechanismus gegen eine Tischplatte oder gegen eine glatte Wand ansaugbar ist. Hierfür ist keine separate externe Unterdruckquelle erforderlich. Der zwangsgeführte Vorschub einer eingespannten Bohrmaschine entlang einer Zahnstange erfolgt manuell. Am Hals der Bohrmaschine ist ein separat erhältliches Absaugrohr befestigbar, welches mit einem Staubsauger verbindbar ist.
  • Die DE 35 43 655 C2 zeigt einen Bohrständer mit einem komplizierten druckluftgesteuerten Vorschubmechanismus. Eine Ansaugvorrichtung für den Bohrständer zum Festlegen an einer Wand ist aber nicht vorgesehen. Hülsenförmige Absaugeinrichtungen zum Festlegen am Hals einer Bohrmaschine sind aus DE 295 12 804 U1 und aus DE 23 53 791 A1 bekannt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einspanneinrichtung der eingangs beschriebenen Art im Hinblick auf deren Bedienkomfort und Funktion zu verbessern.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Einspanneinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die Absaugeinrichtung weist einen mit dem Anschluss für die Unterdruckquelle kommunizierenden Absaugkanal auf, wobei der Absaugkanal von einer Ansaugkammer der Ansaugvorrichtung getrennt ist. Hierdurch wird einerseits erreicht, dass kein Bohrstaub in die Ansaugkammer gelangt und möglicherweise die ebene Fläche verschmutzt oder zu unerwünschten Ablagerungen im Bereich von Dichträndern führt, und andererseits wird zumindest in gewissem Maße eine Entkopplung des Unterdrucks und damit der Ansaugkraft innerhalb der Ansaugvorrichtung vom Unterdruck innerhalb der Absaugeinrichtung erreicht. Für einen beispielsweise kurzzeitigen Betrieb der Absaugeinrichtung mag nämlich ein großer Volumenstrom durch den Absaugkanal und damit einhergehend ein zumindest kurzzeitig geringerer Unterdruck vorteilhaft sein, wohingegen dies bei der Ansaugvorrichtung zumindest während des Bohrbetriebs unerwünscht ist.
  • Bei der Unterdruckquelle kann es sich um einen an sich handelsüblichen Allessauger oder Staubsauger handeln, der über einen Schlauch an dem Anschluss der Einspanneinrichtung befestigbar ist. Erfindungsgemäß wird im Betrieb der Einrichtung eine einfache Befestigung der Einrichtung an einer ebenen Fläche ermöglicht, indem durch Unterdruckbeaufschlagung die Ansaugvorrichtung aktiviert wird. Gleichzeitig kann eine Vorschubkraft erzeugt werden, welche die von einem Benutzer aufgebrachte manuelle Vorschubkraft unterstützt oder ersetzt. Ferner kann der Unterdruck zum Betreiben der Absaugeinrichtung zum Absaugen von Bohrstaub, Bohrspänen oder ausbrechenden Partikeln verwendet werden.
  • Da eine Unterdruckquelle der hier in Frage kommenden Art, die einen Saugluftstrom zu erzeugen vermag, beispielsweise in Form eines Allessaugers oder Staubsaugers überwiegend zur Verfügung stehen dürfte, kann die erfindungsgemäße Einrichtung gerade bei der Montage ohne weiteres eingesetzt werden.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung könnte eine Anzahl von Ansaugöffnungen aufweisen, mit denen sie gegen die ebene Fläche ansaugbar ist. Nach einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Ansaugvorrichtung der Einrichtung aber eine flächenhaft erstreckte Ansaugkammer, deren Umfang von einem Randabschnitt begrenzt ist, mit dem die Einrichtung gegen eine ebene Fläche anlegbar und dort festsaugbar ist. Die Ansaugvorrichtung umfasst also eine flächenhaft erstreckte Basisplatte, deren Längen- und Breitenabmessung groß gegenüber ihrer Tiefenabmessung ist.
  • Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Ansaugkammer eine größte Abmessung in Ebenenerstreckung aufweist, die wenigstens 80 % der Längserstreckung des einspannbaren Bohrwerkzeuggeräts und/oder der Tiefenerstreckung der Einspanneinrichtung beträgt. Auf diese Weise lässt sich die Einrichtung verkippsicher an einer ebenen Fläche positionieren, ansaugen und für den Bohrbetrieb verwenden.
  • Die genannte Absaugeinrichtung für Bohrstaub könnte lediglich eine Ansaugöffnung im Bereich des Bohrwerkzeugs umfassen. In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung umfasst die Absaugeinrichtung aber im Bereich einer Bohrwerkzeugaustrittsstelle eine das Bohrwerkzeug umgebende Absaugkammer, die durch Gehäuseteile der Einrichtung begrenzt ist. In dieser Absaugkammer kann sich anfallender Bohrstaub sammeln und dann kontinuierlich oder diskontinuierlich abgesaugt werden.
  • In weiterer Ausbildung der Erfindung weist die Einrichtung Verdrehsicherungsmittel auf, welche das Bohrwerkzeuggerät zwar zwangsgeführt verschieblich, jedoch verdrehgesichert halten. Dies verbessert den Bedienkomfort und erleichtert die Handhabung.
  • In weiterer Ausbildung der erfindungsgemäßen Einrichtung von besonderer Bedeutung umfasst die Zwangsführungseinrichtung eine Kolben/Zylindereinheit, wobei der Zylinder mit dem Anschluss für die Unterdruckquelle kommuniziert. Hierdurch wird der über den Anschluss für die Unterdruckquelle zur Verfügung stehende Unterdruck auf die unmittelbarste Weise zum Erzeugen der Vorschubkraft umgesetzt, die sich solchenfalls direkt aus der mit Unterdruck beaufschlagten Kolbenbodenfläche ergibt.
  • Solchenfalls ist das vorstehend erwähnte Verdrehsicherungsmittel zweckmäßigerweise zwischen Kolben und Zylinder ausgebildet und stellt den Kolben gegenüber dem Zylinder unverdrehbar. Beispielsweise kommen hierfür nut- und federartige Verdrehsicherungsmittel oder Nocken, die durch schlitzförmige Ausnehmungen hindurchtreten, in Frage.
  • Die Bewegung der Kolben/Zylindereinheit könnte in an sich beliebiger Weise auf das Bohrwerkzeug oder Bohrwerkzeuggerät zur Ausführung der Vorschub- oder Stellbewegung übertragen. werden. Als besonders vorteilhaft und einfach erweist es sich jedoch, wenn das Bohrwerkzeug oder Bohrwerkzeuggerät direkt am Kolben gehalten und mit dem Kolben gegenüber dem Zylinder verschieblich ist.
  • In Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens ist der Kolben im wesentlichen topfförmig ausgebildet, so dass das Bohrwerkzeuggerät in den Kolben einführbar ist und der Kolben dann beispielsweise einen Getriebehals des Bohrwerkzeuggeräts umschließt und dort in an sich beliebiger Weise fixierbar, insbesondere klemmbar oder festschraubbar, ist.
  • Der Kolben weist am Kolbenboden eine Öffnung auf, durch die sich das Bohrwerkzeug in den Zylinderraum hinein und durch diesen in Richtung auf die zu bearbeitende ebene Fläche hindurcherstreckt. Die Öffnung im Kolbenboden ist dabei vorzugsweise wenigstens nahezu dem sich hindurcherstreckenden und dabei frei drehbaren Bohrwerkzeug oder einem Getriebestrang oder Futterkörper des Bohrwerkzeugs angepasst, so dass ein möglichst hoher Strömungswiderstand aufgebaut wird. Auf diese Weise kann bei Anlegen eines Unterdrucks mittels eines Sauggebläses oder dergleichen zwar immer noch Luft von der Kolbenseite in den Zylinderraum eindringen – dies lässt sich nur schwer durch aufwändige Drehdurchführungsmittel verhindern –, dennoch sinkt der Druck in dem Zylinderraum ab, so dass sich hierdurch ein Kolbendruck und damit eine Vorschub kraft erreichen lässt.
  • Im einfachsten und aus diesem Grund vorteilhaften Fall kommuniziert der Zylinder der Kolben/Zylindereinheit mit dem Anschluss für die Unterdruckquelle und der Kolben ist andererseits atmosphärenbelastet. Die Vorschubkraft ergibt sich solchenfalls aus dem Druckunterschied, der sich bei Unterdruckbeaufschlagung der Zylindereinheit einstellt.
  • Die durch Anlegen eines Unterdrucks an die Zwangsführungseinrichtung, insbesondere an die Kolben/Zylindereinheit erzeugte Vorschubkraft kann vorteilhafterweise durch Ausüben von manuellem Druck auf das Bohrwerkzeuggerät oder auf den Kolben unterstützt werden. Im einfachsten Fall drückt der Benutzer auf den ihm zugewandten Handgriff des Bohrwerkzeuggeräts und unterstützt hierdurch die durch Unterdruckbeaufschlagung erzeugte Vorschubkraft in dem erwünschten Maße.
  • Die Kolben/Zylindereinheit könnte über einen separaten Leitungsabschnitt mit dem Anschluss für die Unterdruckquelle verbunden sein. Nach einer bevorzugten Ausführungsform kann hierfür aber der vorerwähnte Absaugkanal verwendet werden, über den auch Bohrstaub kontinuierlich oder diskontinuierlich transportiert werden kann.
  • In weiterer Ausbildung der Erfindung von besonderer Bedeutung umfasst die Absaugeinrichtung ein Dosiermittel für mehr oder weniger starke Absaugung. Dies erweist sich als vorteilhaft, weil beispielsweise vor dem Bohren oder auch während des Bohrbetriebs, wenn die Einrichtung die Werkzeugansetzstelle an der Fläche insbesondere allseits umschließt, eine Absaugung von Bohrstaub gar nicht erforderlich ist, weil dieser in der Absaugkammer aufgenommen werden kann. Die Absaugung kann dann am Ende des Bohrvorgangs, etwa zeitgleich mit dem Herausziehen des Bohrwerkzeugs oder mit dem Abnehmen der Einrichtung von der ebenen Fläche erfolgen. Insbesondere kann ein zunehmender Saugluftstrom in der Absaugeinrichtung einhergehen mit einem Vermindern des Ansaugdrucks der Einrichtung gegen die Wand, wie dies etwa beim Lösen der Einrichtung von der Wand gewünscht ist.
  • Im einfachsten und aus diesem Grund vorteilhaften Fall kann das Dosiermittel eine verschließbare oder freigebbare Zuluftöffnung umfassen. Mit zunehmender Freigabe der Zuluftöffnung wird zwar der Unterdruck im Inneren der Einrichtung vermindert, es stellt sich aber ein stärkerer Saugluftstrom ein, der für das Absaugen von Bohrstaub erwünscht ist.
  • In vorteilhafter Weise ist das Dosiermittel in Richtung einer weniger starken Absaugung vorgespannt.
  • Ferner erweist es sich als vorteilhaft, wenn die Ansaugvorrichtung ein Stellmittel für mehr oder weniger starke Ansaugkraft der Einrichtung gegen die Fläche umfasst. Dies ermöglicht dann, ohne die Unterdruckquelle ausschalten zu müssen oder die Verbindung der Unterdruckquelle zu der Ansaugvorrichtung lösen zu müssen, die Einrichtung von der ebenen Fläche abnehmen zu können, indem die Ansaugkraft auf das hierfür erforderliche Maß abgesenkt wird.
  • Wiederum kann das Stellmittel eine verschließbare oder freigebbare Zuluftöffnung umfassen, die den Unterdruck und damit die Ansaugkraft der Einrichtung gegen die ebene Fläche reduziert. Hier erweist es sich als vorteilhaft, wenn das Stellmittel in Richtung starker Ansaugkraft vorgespannt ist, um ein unbeabsichtigtes Ablösen der Einrichtung zu vermeiden.
  • Des Weiteren erweist es sich als vorteilhaft, wenn beim Reduzieren der Ansaugkraft durch Betätigen des Stellmittels zugleich der Unterdruck im Zylinder und dadurch die Vorschubkraft des Bohrwerkzeugs reduzierbar ist. Dies erleichtert dann ein Zurückfahren des Bohrwerkzeugs und ein Abnehmen der Einrichtung von der ebenen Fläche.
  • Nach einer besonders einfachen Ausführungsform der Erfindung ist das Stellmittel und das Dosiermittel identisch, sie sind also durch dieselben maschinentechnischen Elemente gebildet.
  • Beispielsweise kann das Stellmittel und/oder das Dosiermittel eine Klappe oder einen Schieber aufweisen. Sie können über ein manuell betätigbares Tasten- oder Schieberelement verstellbar sein, welches dann vorzugsweise an einem Handgriff an exponierter, leicht zugänglicher Stelle der Einrichtung vorgesehen ist.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Patentansprüchen und der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einrichtung.
  • In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine Längsschnittansicht der erfindungsgemäßen Einrichtung mit eingespanntem Bohrwerkzeuggerät;
  • 2 dieselbe Ansicht nach 1, jedoch in einer anderen Betriebsstellung;
  • 3 eine Ansicht der Einrichtung nach 1 gesehen in Richtung des Pfeils III und
  • 4 eine Ansicht der Einrichtung nach 1 gesehen in Richtung des Pfeils IV.
  • Die 1 und 2 zeigen Schnittansichten einer insgesamt mit dem Bezugszeichen 2 bezeichneten Einrichtung zum Einspannen eines Bohrwerkzeuggeräts 4. Die Einrichtung 2 umfasst einen in einer Längsrichtung 6 erstreckten ersten gehäusebildenden Abschnitt 8 zur Aufnahme des Bohrwerkzeuggeräts 4 und einen zweiten gehäusebildenden Abschnitt 10 zum lösbaren Fixieren der Einrichtung 2 gegen eine nur angedeutete ebene Fläche 12 in Form einer Wand oder sonstigen Unterlage.
  • Der zweite gehäusebildende Abschnitt 10 bildet zugleich eine Ansaugvorrichtung 14 zum Ansaugen der Einrichtung 2 gegen die ebene Fläche 12. Die Ansaugvorrichtung 14 umfasst eine flächenhaft erstreckte Ansaugkammer 16, deren flächenhafte Erstreckung aus 4 ersichtlich ist. Die Ansaugkammer 16 ist an ihrem Umfang von einem umlaufenden Randabschnitt 18 begrenzt, der an seiner Stirnseite 20 ein nicht dargestelltes flexibles Dichtmittel aufweist, insbesondere aus Gummi. Die Ansaugkammer 16 kommuniziert mit einem Anschluss 22 für eine nicht dargestellte Unterdruckquelle, beispielsweise in Form eines Allessaugers oder Unterdruckgebläses. Bei Anlegen eines Unterdrucks an den Anschluss 22 wird im Inneren der Ansaugkammer 16 ein Unterdruck erzeugt, über den die Einrichtung 2 dann gegen die ebene Fläche 12 gedrückt und dort lösbar fixiert, also angesaugt wird.
  • Des Weiteren umfasst die Einrichtung 2 eine Absaugeinrichtung 24, die ebenfalls mit dem Anschluss 22 kommuniziert. Die Absaugeinrichtung 24 umfasst eine Absaugkamer 26, im Bereich der Bohrwerkzeugaustrittsstelle 28 der Einrichtung 2, wo sich Bohrstaub, Bohrspäne und dergleichen Partikel ansammeln können. Die Absaugkammer 26 ist über einen Absaugkanal 30, der von der Ansaugkammer 16 getrennt ist, mit dem Anschluss 22 verbunden.
  • Der erste gehäusebildende Abschnitt 8 umfasst eine Kolben/Zylindereinheit 32 mit einem im wesentlichen topfförmigen Kolben 34 und einem topfförmigen Zylinder 36. Das Bohrwerkzeuggerät 4 ist mit seinem Gehäusekörper in Längsrichtung 6 in den Kolben 34 eingesteckt. Dabei durchgreift ein Getriebestrang 38, der einen Futterkörper 40, welcher ein Bohrwerkzeug 42 hält, eine Öffnung 44 im Kolbenboden 46 des Kolbens 34. Somit durchgreifen Getriebestrang 38, Futterkörper 40 und Bohrwerkzeug 42 einen Zylinderraum 48 zwischen Kolbenboden 46 und Boden 50 des Zylinders 36.
  • Der Zylinderraum 48 kommuniziert über eine verschließbare Öffnung 52 und über eine Öffnung 54 im Boden 50 des Zylinders 36, durch welche Öffnung sich auch das Bohrwerkzeug 42 und der Futterkörper 40 hindurcherstreckt, mit dem Absaugkanal 30 und damit mit dem Anschluss 22 für die Unterdruckquelle. Bei Anlegen eines Unterdrucks am Anschluss 22 wird eine Druckdifferenz zwischen der atmosphärenoffenen Seite des Kolbens 34 und dem Zylinderraum 48 ausgebildet. Infolge dieser Druckdifferenz wird eine Vorschubkraft in Längsrichtung 6 erzeugt, welche versucht, den Kolben 34 und damit das darin eingespannte Bohrwerkzeuggerät 4 in Richtung auf die ebene Wand 12 zu bewegen.
  • Dabei ist der Kolben 34 über Verdrehsicherungsmittel in Form von Nocken 58, die aus 3 und 4 ersichtlich sind, zwar längsverschieblich im Zylinder 36, jedoch unverdrehbar gehalten. Die Kolben/Zylindereinheit 32 bildet eine Zwangsführungseinrichtung 60 für das eingespannte Bohrwerkzeuggerät 4.
  • Es erweist sich als besonders vorteilhaft, dass der Benutzer zusätzlich zu der vorstehend beschriebenen Vorschubkraft die Vorschubbewegung unterstützen kann, indem er durch Umgreifen eines Handgriffs 62 des Bohrwerkzeuggeräts 4 in an sich gewohnter Weise einen Stelldruck in Richtung der Längsachse 6 ausübt.
  • 3 zeigt die Einrichtung 2 von hinten, wobei zu erkennen ist, dass der Innenquerschnitt des Kolbens 34, in dem das Bohrwerkzeuggerät 4 befestigt ist, so ausgebildet ist, dass zwischen dem Gehäuse des Bohrwerkzeuggeräts 4 und der Kolbeninnenwand ein Raum 64 verbleibt, durch den der Antriebsmotor des Bohrwerkzeuggeräts 4 ausreichend mit Kühlluft versorgt werden kann.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung wird folgendermaßen betrieben: Das Bohrwerkzeuggerät 4 wird mit seinem Getriebehals am Kolben 34 befestigt. Der Kolben 34 samt Bohrwerkzeuggerät 4 wird dann in den Zylinder 36 von hinten eingeschoben. Dabei greifen die Nocken 58 in langlochförmige Öffnungen in der Wandung des Zylinders 36 und führen damit den Kolben 34 samt Bohrwerkzeuggerät 4 in Längsrichtung 6 axial verschieblich, jedoch unverdrehbar. Der Kolben 34 wird so weit in den Zylinder 36 eingeschoben, bis die Spitze des Bohrwerkzeuggeräts 4 mit der Stirnseite 20 des Randabschnitts 18 bündig ist. Die Einrichtung 2 wird dann in der gewünschten Positionierung gegen die ebene Fläche 12 angelegt. Der Anschluss 22 wird mit einem Allessauger, also einer Unterdruckquelle im weitesten Sinne, verbunden. In ganz besonders bevorzugter Weise wird die Unterdruckquelle aber erst zusammen mit dem Anschalten des Bohrwerkzeuggeräts 4 angeschaltet. In bevorzugter Weise ist hierfür eine geeignete elektrische Steuervorrichtung vorgesehen, die den Allessauger erst beim Einschalten des Bohrwerkzeuggeräts 4 einschaltet. Es wird also zunächst die Einrichtung 2 an der ebenen Fläche 12 positioniert. Dann werden beispielsweise durch Druck auf einen Betätigungsschalter 66 des Bohrwerkzeuggeräts 4 der Allessauger und das Bohrwerkzeuggerät 4 angeschaltet. Dabei wird gleichzeitig in der Ansaugkammer 16 ein Unterdruck aufgebaut, so dass die Einrichtung 2 an der ebenen Fläche 12 festgesaugt wird. Über den Absaugkanal 30, die Öffnungen 52 und 54 wird auch im Zylinderraum 48 ein Unterdruck erzeugt, der eine Vorschubbewegung des Bohrwerkzeuggeräts 4 relativ zur Einrichtung 2 in Richtung auf die ebene Fläche 12 bewirkt.
  • Zur Steuerung des Vorschubs ist noch ein Stellmittel 70 vorgesehen, welches eine Zuluftöffnung 72 verschließt bzw. freigibt. Dieses Stellmittel 70 ist von einem Schieber 74 gebildet, der durch einen Hebelmechanismus 76, der durch Tastendruck betätigbar ist, hin- und herverschiebbar ist. Die Zuluftöffnung 72 verbindet den Absaugkanal 30 mit einem Zustromkanal 78. Wenn der Benutzer durch Tastendruck den Hebelmechanismus 76 betätigt, so wird die Zuluftöffnung 72 je nach Betätigung freigegeben, so dass Luft über den Zustromkanal 78 in den Absaugkanal 30 einströmen kann. Hierdurch verringert sich der Unterdruck; der Saugluftstrom und damit die Absaugwirkung wird jedoch erhöht. Das Stellmittel wirkt also zugleich als Dosiermittel 79 für die Absaugeinrichtung 24. Wird die Zuluftöffnung 72 soweit wie möglich freigegeben, und zwar über einige Sekunden, so fällt auch der Unterdruck in der Ansaugkammer 16 ab, so dass die Einrichtung 2 von der ebenen Fläche 12 abgenommen werden kann. Vorteilhafterweise ist der Hebelmechanismus 76 durch eine einen Handgriff 80 der Einrichtung umgreifende Hand eines Benutzers betätigbar. Gleichzeitig führt das Freigeben der Zuluftöffnung 72 zu einer Reduzierung des Unterdrucks im Zylinderraum 48 und somit zu einem Nachlassen der Vorschubkraft. Der Kolben 34 und das Bohrwerkzeuggerät 4 können dann wieder zurückgezogen werden. Vorteilhafterweise ist der Hebelmechanismus 76 in die in 1 dargestellte Position federvorgespannt (nicht dargestellt).

Claims (24)

  1. Einrichtung (2) zum Einspannen eines Bohrwerkzeugs oder Bohrwerkzeuggeräts (4), insbesondere einer Schlagbohrmaschine oder eines Bohrhammers, mit einer Ansaugvorrichtung (14) zum lösbaren Fixieren der Einrichtung (2) an einer ebenen Fläche (12) und mit einer Zwangsführungseinrichtung (60) für das Bohrwerkzeug oder Bohrwerkzeuggerät (4) zur Ausführung des Bohrvorgangs und mit einem Anschluss (22) für eine Unterdruckquelle und mit einer Absaugeinrichtung (24) für Bohrstaub, wobei der Anschluss (22) mit der Ansaugvorrichtung (14) zum Ansaugen gegen die ebene Fläche (12) und mit der Absaugeinrichtung (24) zum Absaugen von Bohrstaub kommuniziert, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschluss (32) mit der Zwangsführungseinrichtung (60) zum Erzeugen einer Vorschubskraft kommuniziert, dass die Absaugeinrichtung (24) einen mit dem Anschluss (22) für die Unterdruckquelle kommunizierenden Absaugkanal (30) aufweist, und dass der Absaugkanal (30) von einer Ansaugkammer (16) der Ansaugvorrichtung (14) getrennt ist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansaugvorrichtung (14) eine flächenhaft erstreckte Ansaugkammer (16) umfasst, deren Umfang von einem Randabschnitt (18) begrenzt ist, mit dem die Einrichtung (2) gegen die ebene Fläche (12) anlegbar und dort festsaugbar ist.
  3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansaugkammer (16) eine größte Abmessung aufweist, die wenigstens 80 % der Längserstreckung des Bohrwerkzeuggeräts (4) beträgt.
  4. Einrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugeinrichtung (24) im Bereich einer Bohrwerkzeugaustrittsstelle (28) eine das Bohrwerkzeug (42) umgebende Absaugkamer (26) umfasst, die durch Gehäuseteile der Einrichtung (2) begrenzt ist.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch Verdrehsicherungsmittel, welche das Bohrwerkzeuggerät (4) zwar zwangsgeführt verschieblich jedoch verdrehgesichert halten.
  6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangsführungseinrichtung (60) eine Kolben/Zylindereinheit (32) umfasst, wobei deren Zylinder (36) mit dem Anschluss (22) für die Unterdruckquelle kommuniziert.
  7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Bohrwerkzeug oder Bohrwerkzeuggerät (4) am Kolben (34) gehalten und mit dem Kolben (34) gegenüber dem Zylinder (36) verschieblich ist.
  8. Einrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (34) im Zylinder (36) über Verdrehsicherungsmittel unverdrehbar gestellt ist.
  9. Einrichtung nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (34) topfförmig ausgebildet ist und einen Getriebehals eines Bohrwerkzeuggeräts (4) umschließt.
  10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (34) am Kolbenboden (46) eine Öffnung (44) aufweist, durch die sich das Bohrwerkzeug (42) in den Zylinderraum (48) hinein und durch diesen in Richtung auf die zu bearbeitende ebene Fläche (12) hindurcherstreckt.
  11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Zylinder (3b) der Kolben/Zylindereinheit (32) mit dem Anschluss (22) für die Unterdruckquelle kommuniziert und der Kolben (34) andererseits atmosphärenbelastet ist.
  12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorschubkraft durch Ausüben von Druck auf das Bohrwerkzeuggerät (4) oder auf den Kolben (34) unterstützbar ist.
  13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Zylinder (36) der Kolben/Zylindereinheit (32) über den Absaugkanal (30) mit dem Anschluss (22) für die Unterdruckquelle verbunden ist.
  14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugeinrichtung (24) ein Dosiermittel für mehr oder weniger starke Absaugung umfasst.
  15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Dosiermittel eine verschließbare und freigebbare Zuluftöffnung (72) umfasst.
  16. Einrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Dosiermittel in Richtung einer weniger starken Absaugung vorgespannt ist.
  17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Ansaugvorrichtung (14) ein Stellmittel (70) für mehr oder weniger starke Ansaugkraft der Einrichtung gegen die Fläche (12) umfasst.
  18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellmittel (70) eine verschließbare und freigebbare Zuluftöffnung (72) umfasst.
  19. Einrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellmittel (70) in Richtung starke Ansaugkraft vorgespannt ist.
  20. Einrichtung nach Anspruch 17, 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass beim Reduzieren der Ansaugkraft durch Betätigen des Stellmittels (70) zugleich der Unterdruck im Zylinder (36) und dadurch die Vorschubkraft reduzierbar ist.
  21. Einrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellmittel (70) und das Dosiermittel identisch sind.
  22. Einrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellmittel (70) und/oder das Dosiermittel über ein manuell betätigbares Tasten- oder Schieberelement verstellbar ist/sind.
  23. Einrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass das manuell betätigbare Tasten- oder Schieberelement an einem Handgriff (80) der Einrichtung (2) vorgesehen ist.
  24. Einrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass das manuell betätigbare Tasten- oder Schieberelement auf der von der zu bearbeitenden Fläche (12) abgewandten und damit dem Benutzer zugewandten Seite angeordnet ist.
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