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Vorrichtung für die Auswahl und das Anpassen von Hörgeräten für Schwerhörige
Hörgeräte für Schwerhörige, die aus einem Mikrophon, einem Verstärker und einem
vorzugsweise am Ohr zu tragenden Hörer bestehen, bedürfen einer sorgfältigen Auswahl
und Anpassung an das Hörvermögen des Schwerhörigen. Man muß daher dem Schwerhörigen
stets mehrere Hörgeräte verschiedenen Fabrikats und unterschiedlicher Einstellung
der Lautstärke und Klangfarbe vorführen, damit er selbst entscheiden kann, welches
Gerät für ihn am günstigsten ist. Dabei kommt es außerdem noch wesentlich darauf
an, daß der Übergang von einem Hörgerät zu einem anderen sich möglichst rasch vollzieht,
weil sonst der mit dem einen Hörgerät gewonnene Höreindruck dem Gedächtnis wieder
entschwindet, ehe das nächste Hörgerät wirksam wird.
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Es ist schon eine Umschaltvorrichtung bekannt, mit deren Hilfe es
möglich ist, eine Mehrzahl von Hörgeräten verschiedener Herkunft und/oder unterschiedlicher
Einstellung, welche durch einen gemeinsamen Lautsprecher beschallt wird, wahlweise
mit Hörern zu verbinden, die mit ihren Schallaustrittsöffnungen an ein gemeinsames
Ohrpaßstück angeschlossen sind. Durch diese bekannte Vorrichtung kann das Umschalten
von einem Hörgerät auf ein anderes schlagartig erfolgen, so daß der Schwerhörige
in der Lage ist, die beiden Höreindrücke unmittelbar miteinander zu vergleichen.
Dabei war jedoch vorgesehen, die Hörgeräte an dem Schwerhörigen anzubringen und
durch einen Lautsprecher zu beschallen, der in einiger Entfernung von dem Schwerhörigen
vor ihm aufgestellt ist. Dies hat aber den Nachteil, daß die zu vergleichenden Hörgeräte
auf örtlich verschiedene Stellen der Bekleidung des Schwerhörigen verteilt werden
müssen, so daß der Lautsprecher sie gar nicht völlig gleichmäßig beschallen kann
und daher die Leistung der einzelnen Hörgeräte schon durch die Gunst oder Ungunst
ihrer Anordnung beeinflußt wird. Bei Hörgeräten, die in Brillengestelle, Haarkämme
od. dgl. eingebaut sind, kommt noch der weitere Nachteil hinzu, daß solche Hörgeräte
überhaupt nur einzeln erprobt werden können, weil man sie gar nicht zu mehreren
an dem Schwerhörigen anbringen kann.
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Diese Nachteile werden erfindungsgemäß dadurch beseitigt, daß in einem
nischenartigen Raum eines den gemeinsamen Lautsprecher und einen ihn speisenden
Schallspeicher aufnehmenden Gehäuses dem Lautsprecher gegenüber eine schallschluckende
Auflage für die zu prüfenden Hörgeräte und zwischen Lautsprecher und Auflage eine
Schallverteilerfläche vorgesehen ist, welche den vom Lautsprecher erzeugten Schall
gleichmäßig auf die Auflagefläche abstrahlt. Mit Hilfe dieser Vorrichtung ist es
möglich, Hörgeräte verschiedenster Art (Taschen-, Brillen-, Haarspangenhörgeräte
u.dgl.) und verschiedener Herkunft und/oder unterschiedlicher Einstellung vollkommen
gleichmäßig zu beschallen. Damit man auch die Wirkung einer beliebig im Raum aufgestellten
Schallquelle erproben kann, ist oberhalb des nischenartigen Raumes an dem Gerätegehäuse
noch eine nach allen Seiten offene weitere schallschluckende Auflagefläche für die
zu prüfenden Hörgeräte vorgesehen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 ein perspektivisches Bild der ganzen Vorrichtung und Fig.2 einen
senkrechten Querschnitt durch deren Gehäuse, Fig. 3 eine Rückansicht und Fig. 4
einen axialen Längsschnitt durch das gemeinsame Ohrpaßstück für mehrere Hörer, Fig.5
ein perspektivisches Bild eines Mehrfachsteckers für den Anschluß verschiedenartiger
Hörerzuleitungen, Fig. 6 ein Schaltungsschema der elektrischen Einrichtung der Prüfvorrichtung.
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Die dargestellte neue Prüfvorrichtung umfaßt ein Tonbandgerät 1 mit
Tonband 2, zwei Spulen 3 und 4 und einer magnetischen Abtasteinrichtung 5. Das Tonbandgerät
1, das von bekannter Bauart sein kann und daher nicht näher beschrieben zu werden
braucht, kann mittels einer Zuleitung 6 und eines Anschlußsteckers 7 an eine gewöhnliche
Netzsteckdose angeschlossen werden. Von dem Tonbandgerät führt eine Zuleitung 8,
9 zu einem Lautsprecher 10 und eine weitere Zuleitung 11, 12 zu einem zweiten Lautsprecher
13. Die beiden Lautsprecher 10, 13 können mittels eines zweipoligen Umschalters
14 wahlweise mit dem Tonbandgerät 1 verbunden werden. Das Tonbandgerät 1 und der
Lautsprecher 10 sind in einem
pultartigen Gehäuse 15 untergebracht,
während der Lautsprecher 13 offen in dem Versuchsraum aufgestellt wird, um Raumschallwirkungen
zu erzielen. Der Lautsprecher 10 ist mittels Gummischnüre 16 od. dgl.
resonanzfrei unter einer waagerechten Deckwand 17 des Pults 15 aufgehängt. Unter
dem Lautsprecher 10 ist als Schallverteilerfläche 18 eine Membran, z. B. aus Karton,
angeordnet, welche frei von störenden Eigenschwingungen ist und vorzugsweise mit
Löchern 19 versehen ist, damit der von dem Lautsprecher abgestrahlte Schall gleichmäßig
verteilt in einen nach außen offenen nischenartigen Raum 20 des Gehäuses 15 abgegeben
wird. Der Boden 21 des Raumes 20 ist mit einem schalldämpfenden Weichgummipolster
od. dgl. als Auflage 22 versehen, um Resonanzerscheinungen zu verhindern. Auf dieses
Polster werden alle zu prüfenden Hörgeräte 23 bis 27 zugleich aufgelegt und mittels
ihrer Zuleitungen 28 bis 32 an Steckdosen 33 bis 37 angeschlossen. Von jeder Steckdose
führen zwei Leitungen 38, 39 zu einer Anschlußdose 40 an der Außenseite des Pults
15 (Fig. 1). In der Leitung 39 jeder Steckdose ist ein Schalter 41 angeordnet, welcher
durch eine der Drucktasten 42 betätigt werden kann, die an einer Querleiste 46 des
Pults 15 angeordnet sind. jede Drucktaste betätigt gleichzeitig einen weiteren Schalter
47, welcher jeweils in dem Stromkreis einer der parallel geschalteten Kontrollampen
48 bis 52 angeordnet ist. Der Stromkreis dieser Kontrollampen wird von einer Batterie
53 gespeist (Fig. 6), weil bei Verwendung von Netzstrom die Hörgeräte durch die
Netzfrequenz gestört würden. Die Schalter 41, 47 sind so miteinander gekoppelt,
daß beim Niederdrücken einer der Tasten 42 gleichzeitig eine der Hörerleitungen
38, 39 und die zu ihr gehörende Kontrollampe eingeschaltet wird, während alle übrigen
Hörerleitungen unterbrochen und alle zu diesen gehörigen Kontrollampen ausgeschaltet
werden.
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Die Anschlußdose 40 vereinigt in sich alle Zuleitungen 38, 39 der
Steckdosen 33 bis 37, ist also in dem gezeigten Ausführungsbeispiel zehnpolig. Zu
der Anschlußdose40 gehört ein entsprechender vielpoliger Stecker 54 (Fig. 1), welcher
an ein vieladriges Kabel 55 angeschlossen ist. Die paarweise zusammengehörigen Adern
dieses Kabels sind an ihren freien Enden mit Anschlußsteckern 56 versehen, welche
zum Anschluß an die Steckdosen 57 der zu den Hörgeräten gehörenden Hörer 58 bestimmt
sind (Fig. 4). Es ist also jeder Hörer 58 mit einer der Steckdosen 33 bis 37 und
mit einem der Hörgeräte 23 bis 27 verbunden und kann durch Niederdrücken einer der
Tasten 42 eingeschaltet werden, während gleichzeitig die übrigen Hörer und die mit
ihnen verbundenen Hörgeräte ausgeschaltet sind. Da der Aufbau der Hörer 58 allgemein
bekannt ist, braucht er hier nicht näher beschrieben zu werden.
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An jedem Hörer ist ein hohler Befestigungsteil 59 vorgesehen, welcher
äußerlich die Gestalt des Vaterteils eines Druckknopfs hat (Fig.4). Dieser Teil
59
dient üblicherweise zur Befestigung eines Ohrpaßstücks, z. B. einer Ohrolive,
welches in den Gehörgang des Schwerhörigen gesteckt wird und dadurch den Hörer um
Ohr des Benutzers festhält. Wenn nun der Schwerhörige bei der Auswahl Eines Hörgeräts
genötigt wäre, beim übergang von dem einen zur Wahl stehenden Hörgerät auf ein anderes
Hörgerät jedesmal den bisher benutzten Hörer herauszunehmen und dafür den Hörer
des nächsten Hörgeräts in sein Ohr einzusetzen, so würde jedesmal eine Pause entstehen,
in welcher erfahrungsgemäß die vorher empfundenen Eindrücke für einen objektiven
Vergleich verlorengehen. Um diesen Nachteil zu vermeiden, sind die Hörer 58 aller
zu prüfenden Hörgeräte an einem gemeinsamen Ohrpaßstück 60 befestigt, das in den
Fig. 3 und 4 näher dargestellt ist.
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Das Ohrpaßstück 60 besteht aus einem leichten Körper, der vorzugsweise
aus Kunststoff hergestellt ist und auf seiner einen Seite mit einem Befestigungsteil
61 für eine auswechselbare Ohrolive 62 oder ein anderes Ohrpaßstück versehen ist.
Die Ohrolive 62 ist mit einer Längsbohrung 63 versehen, welche sich in einem kurzen
Kanalstück 64 durch den Befestigungsteil 61 in das Ohrpaßstück 60 hinein fortsetzt.
Von dem Kanalstück 64 gehen strahlenförmig mehrere Radialkanäle 65 aus, welche gleiche
Weite und Länge haben und deren Längsachsen 66 alle unter dem gleichen Winkel zu
der Längsachse 67 des Mittelkanals 63, 64 gerichtet sind. Am äußeren Ende jedes
der Radialkanäle 65 ist eine Erweiterung 68 vorgesehen, welche jeweils den Befestigungsteil
59 eines Hörers 58 in sich aufnehmen kann. In jeder dieser Erweiterungen
68 ist ein federnder Sprengring 69 od. dgl. angeordnet, welcher den konischen Befestigungsteil
59
des Hörers hintergreift und leicht lösbar festhält. Rings um die Mündung
jedes Radialkanals 65 bzw. seiner Erweiterung 68 ist der auf dieser Seite kalottenförmig
gewölbte Körper des Ohrpaßstücks 60 mit Flächen 70 versehen, gegen welche sich die
Hörer 58 anlegen können.
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Die Handhabung der Wirkungsweise der beschriebenen Vorrichtung ist
folgende: Die zu prüfenden Hörgeräte 23 bis 27 werden auf den Zwischenboden 21,
22 aufgelegt und mittels ihrer Zuleitungen 28 bis 32 mit je einer der Steckdosen
33 bis 37 verbunden. Die zu den einzelnen Hörgeräten gehörenden Hörer 58 werden
in das gemeinsame Ohrpaßstück 60 eingesetzt und an das zu dem betreffenden Hörer
gehörende Aderpaar des Kabels 55 angeschlossen. Nun wird das Tonbandgerät 1 eingeschaltet,
auf dessen Tonbändern verschiedene Töne, Worte und Wortzusammenstellungen aufgezeichnet
sind, die sich in dreißigjähriger Erfahrung als besonders geeignet für Gehörteste
erwiesen haben. Der Schwerhörige kann jetzt selbst durch Niederdrücken der Schalttasten
42 in beliebiger Reihenfolge jedes der Hörgeräte wechselweise einschalten, um die
Leistung der einzelnen Hörgeräte vergleichen zu können. Da der Übergang von einem
Hörgerät zu einem andern sich ohne Pause momentan vollzieht, ist ein durch keine
Erinnerungslücke gestörter Vergleich möglich.
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Die neue Vorrichtung ermöglicht zugleich die verschiedenartigsten
Gehörprüfungen. So kann ein reiner Sprachtest durchgeführt werden, um die Silben
bzw. Sprachverständlichkeit zu ermitteln. Zu diesem Zweck wird Ein Tonband mit Sprachaufzeichnungen
verwendet. Als besonderer Vorteil ist dabei anzuführen, daß die mechanische Sprachquelle
mit einer zwar einstellbaren, dann aber stets gleichbleibenden Lautstärke, Tonfärbung
und Akzentnierung arbeitet. Dabei hat der Schwerhörige -keine Möglichkeit, sich
durch das Ablesen der Mundstellung einer Vorführperson ungewollt selbst zu täuschen.
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Auch reine Tonaudiometrie zur Ermittlung der Hörschwelle kann unter
Verwendung von Tonbändern durchgeführt werden, welche mit Aufzeichnungen von reinen
Sinusschwingungen versehen sind.
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Ebenso ist die sogenannte Delta-F-Messung mögli:ah, mittels welcher
die von dem Schwerhörigen noch wahrnehmbaren Frequenzunterschiede ermittelt werden
können. Dies ist besonders wichtig bei Fest
stellung des Grades
einer Mittelohr-Schwerhörigkeit, bei welcher mit fortschreitender Schwerhörigkeit
die Unterscheidungsstufen immer größer werden. Für diesen Test sind Tonbänder mit
Sinusaufzeichnungen zu verwenden, deren Frequenz in kleineren und größeren Stufen
wechselt, z. B. von 500 auf 501 Hz, dann von 500 auf 502 Hz usw.
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Zur Durchführung eines Hall-Audiotests nach Professor Schubert können
abstufbare Echowirkungen beigegeben werden. Im übrigen kann eine Raumwirkung schon
dadurch erzielt werden, daß an Stelle des in das Pult 15 eingebauten Lautsprechers
10 der im Testraum frei stehende Lautsprecher 13 mittels des Umschalters 14 eingeschaltet
wird. Die Hörgeräte 23 bis 27 werden dazu zweckmäßig aus dem Pultfach 20 herausgenommen
und auf das Deckelbrett 17 aufgelegt, das ebenfalls mit einem schalldämpfenden Polster
71 versehen ist.
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Schließlich kann auch ein Geräusch-Audiotest nach Professor Langenbeck
durchgeführtwerden, indem Tonbänder mit zusätzlicher Geräuschkulisseverwendet werden.
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Damit die Vorführperson dem Schwerhörigen unter Ausnutzung der Hörgeräte
bestimmte Anweisungen geben kann, ist an das Tonbandgerät 1 noch ein Mikrophon 72
angeschlossen (Fig. 6), das nach Belieben eingeschaltet werden kann.
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Da die Stecker, welche zum Anschluß des Verbindungskabels 28 bis 32
einerseits an den Hörgeräten 23 bis 27 und andererseits an den Steckdosen 57 der
Hörer 58 dienen, bei den verschiedenen Gerätefabrikaten unterschiedliche Steckerstifte
haben, ist es nicht empfehlenswert, diese Steckerstifte unmittelbar in die Steckerbuchsen
33 bis 37 hineinzustecken, weil dadurch unter Umständen ein schlechter Kontakt zustande
käme. Es ist vielmehr vorzuziehen, einen Zwischenstecker 73 zu verwenden, der mit
zu den Steckbuchseen 33 bis 37 passenden Steckerstiften 74 versehen ist (Fig. 5).
Ein solcher Zwischenstecker kann dann mit vielen Paaren von Steckbuchsen 75 bis
78 versehen werden, von welchen jedes Buchsenpaar nur zu den Steckern eines bestimmten
Gerätefabrikats paßt und entsprechend gekennzeichnet ist.
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An Stelle des Tonbandgeräts 1 kann natürlich auch ein Schallplattengerät
oder ein anderes mechanisches Schallerzeugungsgerät verwendet werden.