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DE10318450B3 - Meßzelle für einen Wärmeleitfähigkeits-Analysator - Google Patents

Meßzelle für einen Wärmeleitfähigkeits-Analysator Download PDF

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DE10318450B3
DE10318450B3 DE2003118450 DE10318450A DE10318450B3 DE 10318450 B3 DE10318450 B3 DE 10318450B3 DE 2003118450 DE2003118450 DE 2003118450 DE 10318450 A DE10318450 A DE 10318450A DE 10318450 B3 DE10318450 B3 DE 10318450B3
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DE2003118450
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Hans Dr. Krause
Rudolf Schneider
Erich Wombacher
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Emerson Process Management GmbH and Co OHG
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Emerson Process Management GmbH and Co OHG
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
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    • G01N27/02Investigating or analysing materials by the use of electric, electrochemical, or magnetic means by investigating impedance
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    • G01N27/18Investigating or analysing materials by the use of electric, electrochemical, or magnetic means by investigating impedance by investigating resistance of an electrically-heated body in dependence upon change of temperature caused by changes in the thermal conductivity of a surrounding material to be tested

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Abstract

Bei einer Meßzelle (1) für einen Analysator zum Nachweis von gasförmigen oder flüssigen Medien durch Messen der Wärmeleitfähigkeit mit einem durch eine regelbare Wärmequelle thermostatisierbaren Gehäuse (2), das voneinander getrennt einen Probenkanal (8) und einen Referenzkanal (9) enthält, weist der Probenkanal (8) zwei parallele Hauptbohrungen (80, 81) und wenigstens eine zu diesen parallele Nebenbohrung (82, 83) auf. Die Hauptbohrungen (80, 81) und die Nebenbohrung (82, 83) durchdringen das Gehäuse (2) und münden mit ihren Enden auf entgegengesetzten Seiten des Gehäuses (2) jeweils in eine gemeinsame Kammer (84, 85), die in dem Gehäuse (2) ausgebildet und durch einen Deckel (16, 17) nach außen verschlossen ist. In einem Deckel (16, 17) sind die Einlaßöffnung (21) und die Auslaßöffnung (22) angeordnet und die eine Hauptbohrung (80) ist unmittelbar an die Einlaßöffnung (21) angeschlossen und die andere Hauptbohrung (81) ist durch eine von dieser abzweigende Abzweigbohrung (25) mit der Meßkammer (5) verbunden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Meßzelle für einen Analysator zum Nachweis von gasförmigen oder flüssigen Medien durch Messen der Wärmeleitfähigkeit mit einem durch eine regelbare Wärmequelle thermostatisierbaren Gehäuse, das voneinander getrennt einen Probenkanal und einen Vergleichskanal enthält, wobei der Probenkanal eine Einlaßöffnung zum Zuführen einer Probe und eine Auslaßöffnung zum Abführen der Probe hat, der Probenkanal und der Vergleichskanal jeweils mit wenigstens einer einen Thermofühler enthaltenden Meßkammer in Verbindung stehen und die Meßkammern in Bezug auf eine Mittelebene des Gehäuses symmetrisch angeordnet sind.
  • Analysatoren, die nach dem Prinzip der Wärmeleitfähigkeitsmessung arbeiten, werden in vielen Bereichen zur Analyse von Gasen eingesetzt, da sie robust, vielseitig, empfindlich und über einen weiten Bereich relativ linear sind und die Probe nicht zerstören. Ein Anwendungsschwerpunkt ist hierbei die Messung der Wasserstoffkonzentration in Gasgemischen in der chemischen und metallurgischen Industrie. Zur Erfassung der Wärmeleitfähigkeit wird bei diesen Analysatoren die Abkühlung einerseits der in der Meßzelle befindlichen, elektrisch beheizten Thermofühler durch die Probe und ein Vergleichsmedium als Änderung des elektrischen Widerstandes der Thermofühler gemessen oder andererseits die Leistung, die nötig ist, die Temperatur der Meßfühler konstant zu halten.
  • Meßzellen der angegebenen Art unterliegen zahlreichen Anforderungen. Probenseite und Vergleichsseite der Meßzelle müssen weitgehend symmetrisch aufgebaut sein, damit vergleichbare Werte gemessen werden können. Die Meßzelle muß aus wärmeleitfähigem Material herstellbar sein, damit eine gleichmäßige Thermostatisierung möglich ist. Zudem muß das Material der Meßzelle resistent gegen ein möglichst weites Feld von Probestoffen sein. In der Praxis ist diese Anforderung nur mit mehreren unterschiedlichen Materialien erreichbar. Die Meßzelle muß daher eine Formgestalt haben, die mit den verschiedenen in Frage kommenden Materialien einfach und wirtschaftlich herstellbar ist. Weiterhin besteht das Bedürfnis nach einer Meßzellengestaltung, die mit geringem Aufwand und ohne nennenswerte bauliche Änderungen an unterschiedliche Meßaufgaben angepaßt werden kann.
  • Bei einer aus DE 40 05 131 C2 bekannten Meßzelle der angegebenen Art sind die Meßkammern und die Kanäle von Vergleichs- und Probenseite symmetrisch zur Wärmequelle angeordnet und die Strömungsrichtung in beiden Kanälen ist entgegengesetzt, wobei in Strömungsrichtung jeweils vor der angeschlossenen Meßkammer liegende Teilbereich der Kanäle einen geringen Abstand voneinander haben und unterhalb der Meßkammern verlaufen. Die Meßkammern liegen hierbei von der Einlaßöffnung eines Kanals aus gesehen hintereinander und die Kanäle sind jeweils an die von ihrer Einlaßöffnung entferntere Meßkammer angeschlossen. Diese Gestaltung einer Meßzelle eignet sich nicht für Anordnungen mit vier Meßkammern und reagiert empfindlich auf Temperaturunterschiede zwischen Probe und Vergleichsmedium.
  • Aus DE 35 17 240 C2 ist eine Vorrichtung zur Messung der Wärmeleitfähigkeit von Gasströmungen bekannt, bei der die Meßfühler in einem Strömungskanal angeordnet sind, der diametral zu einem in einem Gehäuse angeordneten Ringkanal verläuft und an beiden Enden in den Ringkanal einmündet. Der Ringkanal ist auf diametral gegenüberliegenden Seiten mit je einem Einlaß- und einem Auslaßkanal versehen und der diametrale Strömungskanal ist in einem relativ zum Gehäuse drehbaren Block angeordnet, dessen Oberfläche eine kreisförmige Wand des Ringkanals bildet. Durch Verdrehen des Blocks gegenüber dem Gehäuse kann das Verhältnis von Meßgenauigkeit und Ansprechgeschwindigkeit variiert werden. Asymmetrie in der Kanalführung zwischen Proben- und Vergleichsseite kann hierbei jedoch zu einer störenden Nullpunktverschiebung führen. Zudem ist der Bauaufwand recht hoch.
  • Eine Meßzelle zur Messung der Wärmeleitfähigkeit von Gasen mit vier symmetrisch angeordneten Meßkammern, die jeweils einen Thermofühler enthalten, ist aus US 4,215,564 bekannt. Die Meßzelle hat hierbei die Form eines sechseckigen Prismas, welches auf zwei entgegengesetzten Prismenflächen jeweils eine Einlaßöffnung und eine Auslaßöffnung hat, die über Verbindungskanäle mit zwei benachbarten Meßzellen derart verbunden sind, daß das zugeführte Gas von der Einlaßöffnung durch die Meßzellen zu der Auslaßöffnung gelangt. Die hierdurch bedingte direkte Anströmung der Meßfühler und die kurzen Strömungswege zwischen Einlaßöffnung und Meßkammer führen hierbei zu einer starken Abhängigkeit von der Temperatur und der Strömungsgeschwindigkeit des Probengases.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Meßzelle der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich durch ein günstiges Verhältnis von Meßgenauigkeit zu Ansprechzeit auszeichnet, für einen großen Meßbereich geeignet ist und kostengünstig aus unterschiedlichen Materialien hergestellt werden kann.
  • Die Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Bei der Meßzelle nach der Erfindung weist der Probenkanal zwei parallele Hauptbohrungen und wenigstens eine zu diesen parallele Nebenbohrung auf, wobei die Hauptbohrungen und die Nebenbohrung das Gehäuse durchdringen und mit ihren Enden auf entgegengesetzten Seiten des Gehäuses jeweils in eine gemeinsame Kammer münden, die in dem Gehäuse ausgebildet und durch einen Deckel nach außen verschlossen ist, wobei in einem der Deckel die Einlaßöffnung und die Auslaßöffnung angeordnet sind und wobei eine Hauptbohrung unmittelbar an die Einlaßöffnung angeschlossen ist und die andere Hauptbohrung durch eine von dieser abzweigende Abzweigbohrung mit der wenigstens einen Meßkammer verbunden ist.
  • Die erfindungsgemäße Gestaltung der Meßzelle bildet einen günstigen Kompromiß zur Erfüllung der genannten Anforderungen. Der durch die Nebenbohrung gebildete Bypass ermöglicht einen ausreichend großen Strömungsquerschnitt innerhalb der Meßzelle und sorgt für kurze Ansprechzeiten bei geringer Strömungsempfindlichkeit. Die Probe muß auf ihrem Weg zur Meßkammer die Meßzelle einmal vollständig queren, wodurch eine wirksame Thermostatisierung erreicht und der Einfluß der Probentemperatur auf die Messung kleingehalten wird. Durch die Anordnung von Einlaß- und Auslaßöffnung auf der gleichen Seite der Meßkammer ist es außerdem mit einfachen Mitteln möglich, der Meßzelle einen Gegenstrom-Wärmetauscher vorzuschalten. Hierdurch kann die Temperaturbelastung bei großen Temperaturwechseln der zugeführten Probe ohne zusätzlichen Energiebedarf verringert werden.
  • Der vorgeschaltete Gegenstrom-Wärmetauscher kann in einer einfachen Ausführung aus zwei parallel geführten Rohrleitungen aus wärmeleitendem Material bestehen, die wärmeleitend miteinander verbunden sind, wobei das eine Rohr mit der Einlaßöffnung und das andere Rohr mit der Auslaßöffnung der Meßzelle verbunden ist.
  • Die Vergleichsseite der Meßzelle ist vorzugsweise spiegelbildlich zur Probenseite ausgebildet und der Vergleichskanal weist dementsprechend ebenfalls zwei parallele Hauptbohrungen und wenigstens eine zu diesen parallele Nebenbohrung auf, die das Gehäuse durchdringen und deren Enden auf entgegengesetzten Seiten des Gehäuses jeweils in eine gemeinsame, in dem Gehäuse ausgebildete Kammer münden, die jeweils durch einen Deckel verschlossen ist, wobei in einem Deckel eine Einlaßöffnung und eine Auslaßöffnung angeordnet sind und eine Hauptbohrung an die Einlaßöffnung angeschlossen ist und von der anderen Hauptbohrung wenigstens eine Abzweigbohrung zu einer Meßkammer führt. Durch diesen symmetrischen Aufbau der Meßzelle wird eine gleichmäßige Temperaturverteilung zwischen Probenseite und Vergleichsseite erreicht und die Verstimmung einer an die Thermofühler angeschlossenen Meßbrücke minimiert.
  • Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann der Vergleichskanal auch dicht verschlossen und mit einem für die Meßaufgabe geeigneten Gas gefüllt sein.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann in dem Eintrittsende der Hauptbohrung, von der die Meßkammer abzweigt, eine Diffusordüse angeordnet sein. Hierdurch wird die Strömungsgeschwindigkeit in der Hauptbohrung zusätzlich reduziert und ein vorwiegend laminares Strömungsverhalten erzeugt, welches zu einer Homogenisierung des Strömungsfeldes im Bereich der Meßkammern führt.
  • Vorzugsweise sind in beiden Enden der Hauptbohrung sich in Richtung der Hauptbohrung erweiternde Diffusordüsen angeordnet. Um die Erzeugung einer Strömung innerhalb der Meßkammer weitgehend zu vermeiden, kann nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung vorgesehen sein, daß die Diffusordüse die Öffnung der zu der Meßkammer führenden Abzweigbohrung ganz oder teilweise überdeckt. Hierdurch wird die Strömung im wesentlichen an der Abzweigöffnung vorbeigelenkt, so daß die Füllung der Meßkammern hauptsächlich auf Diffusionseffekten beruht. Die Strömungsabhängigkeit der Wärmeleitfähigkeitsmessung wird auf ein Minimum reduziert.
  • Die Deckel zum Verschließen der Kammern können durch Schweißen, beispielsweise Wolfram-Inertgas-(WIG)-Schweißen, gasdicht mit dem Gehäuse verbunden sein. Ist Schweißen aufgrund der gewählten Werkstoffe nicht möglich, so kann eine mechanische Befestigung der Deckel vorgesehen sein, wobei die Deckel gegenüber dem Gehäuse mit Hilfe eines Dichtrings abgedichtet sind.
  • Die Meßfühler sind bei der Meßzelle an einer Gehäuseseite in die Meßkammern eingesetzt, die als sich nach außen erweiternde Stufenbohrung ausgebildet sind. Vorzugsweise sind die Meßfühler vollständig in Glas gekapselt und mittels einer gasdichten Glas-Metallverbindung mit einer Metallmembran verbunden, die gasdicht in dem Gehäuse befestigt ist. Die gasdichte Befestigung der Metallmembran kann erfindungsgemäß durch Schweißen, insbesondere WIG-Schweißen, oder durch mechanisches Klemmen erfolgen, wobei mit Hilfe von vorgespannten Federn eine definierte Klemmkraft erzeugt wird.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigen
  • 1 die Ansicht einer Meßzelle von oben,
  • 2 einen Schnitt in der Ebene II-II der Meßzelle gemäß 1,
  • 3 einen Schnitt in der Ebene III-III der Meßzelle gemäß 1,
  • 4 einen Schnitt in der Ebene IV-IV der Meßzelle gemäß 3,
  • 5 einen Längsschnitt der Vergleichsseite einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Meßzelle.
  • Die in den 1 bis 7 dargestellte Meßzelle 1 hat ein quaderförmiges Gehäuse 2, das aus einem Material guter Wärmeleitfähigkeit, beispielsweise Aluminium, besteht. Die Meßzelle 1 ist in Bezug auf die Längsmittelebene in zwei symmetrische Abschnitte unterteilt, von denen der eine Abschnitt 3 die Probenseite und der andere Abschnitt 4 die Vergleichsseite der Meßzelle bildet. Beide Abschnitte 3, 4 weisen zwei Meßkammern 5 bzw. 6 mit jeweils einem Thermofühler 7 auf. Die Meßkammern 5 des Abschnitts 3 stehen mit einem Probenkanal 8 und die Meßkammern 6 des Abschnitts 4 mit einem Vergleichskanal 9 in Verbindung.
  • Zur Bildung des Probenkanals 8 und des Vergleichskanals 9 weist das Gehäuse 2 in jedem der Abschnitte 3, 4 zwei Hauptbohrungen 80, 81 bzw. 90, 91 und zwei Nebenbohrungen 82, 83 bzw. 92, 93 auf, die parallel zur Symmetrieebene und zueinander ausgerichtet sind und das Gehäuse 2 in Längsrichtung vollständig durchdringen. Die Enden der Hauptbohrungen 80, 81 bzw. 90, 91 und der Nebenbohrungen 82, 83 bzw. 92, 93 sind jeweils durch eine Kammer 84, 85 bzw. 94, 95 miteinander verbunden. Die Kammern 84, 85 bzw. 94, 95 sind durch gestufte Einsenkungen im Gehäuse 2 gebildet und nach außen jeweils durch einen Deckel 16 bzw. 17 dicht verschlossen. Jeder Deckel 16, 17 ist hierbei mit Hilfe eines Dichtringes 18 gegenüber dem Gehäuse 2 abgedichtet und wird von einer Andruckplatte 19 gehalten, die mittels Zylinderschrauben 20 an dem Gehäuse 2 befestigt ist.
  • Die auf der selben Seite des Gehäuses 2 angeordneten Deckel 17 haben jeweils zwei Durchgangsbohrungen, die eine Einlaßöffnung 21, 21' und eine Auslaßöffnung 22, 22' bilden. In die Durchgangsbohrungen sind Anschlußrohre 23, 24, bzw. 23', 24' eingesetzt und durch Schweißen gasdicht mit den Deckeln 17 verbunden. Das der jeweiligen Auslaßöffnung 22, 22' zugeordnete Anschlußrohr 24, 24' endet innerhalb der Durchgangsbohrung der Deckel 17. Die Einlaßöffnungen 21, 21' werden durch Verlängerungen der ihnen zugeordneten Anschlußrohre 23, 23' gebildet, die sich durch die Durchgangsbohrungen in den Deckeln 17 hindurch erstrecken und mit ihren Enden in die Hauptbohrungen 80, 90 hinein ragen, wobei sie mit ihrer Rohrwand im wesentlichen spielfrei an der Bohrungswand anliegen.
  • Von den Hauptbohrungen 81, 91 zweigen jeweils im gleichen Abstand von den Enden derselben rechtwinklig Abzweigbohrungen 25, 26 ab, die jeweils in eine Meßkammer 5 bzw. 6 münden. Die Meßkammern 5, 6 sind oberhalb der Hauptbohrungen 81, 91 angeordnet und bestehen jeweils aus einer sich in mehrere Stufen nach außen erweiternden Stufenbohrung. In die Enden der Hauptbohrungen 81, 91 sind Diffusordüsen 27 eingesetzt, die sich zur Bohrungsmitte hin erweitern. Die Diffusordüsen 27 haben einen Abschnitt, dessen Außendurchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser der Hauptbohrungen 81, 91 und der die Mündungen der Abzweigbohrungen 25 bzw. 26 überdeckt. Hierdurch wird ein direk tes Anströmen der Abzweigbohrungen 25, 26 und der an diese angeschlossenen Meßkammern 5, 6 durch das die Hauptbohrungen 81, 91 durchströmende Gas vermieden.
  • Die in die Meßkammern 5, 6 eingesetzten Thermofühler 7 sind vollständig eingeglast und haben einen kreisringförmigen Befestigungsflansch 28 aus einem geeigneten Metall. Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel besteht der Befestigungsflansch 28 aus einer temperaturbedingte Dehnungsunterschiede ausgleichenden Goldmembran, die mit Hilfe eines metallischen Dichtringes 29 an eine durch die Stufenbohrung der Meßkammer gebildete Ringfläche gasdicht angedrückt wird. Zur Anpressung des Dichtringes 29 sind Tellerfedern 30 vorgesehen, die an einer mit dem Gehäuse 2 fest verschraubten Andruckplatte 31 abgestützt sind. Die beschriebene Gestaltung zur Befestigung der Thermofühler 7 ist für Gehäuse aus Werkstoffen bestimmt, die nicht geschweißt werden können. Für Gehäuse aus schweißbaren Werkstoffen erhalten die Thermofühler 7 einen Flansch aus dem gleichen Material, der dann durch Schweißen gasdicht mit dem Gehäuse 2 verbunden wird. Die elektrischen Anschlüsse 32 der Thermofühler 7 ragen oben aus dem Gehäuse 2 heraus und sind an einer elektrischen Meßbrücke 33 angeschlossen, die auf einer mit dem Gehäuse 2 verbundenen Leiterplatte 34 angeordnet ist.
  • Zur Thermostatisierung der Meßzelle 1 sind an beiden Längsseiten des Gehäuses 2 Heizelemente 35 angebracht. Weiterhin befindet sich an der Unterseite des Gehäuses 2 eine Temperaturbegrenzer 36, der bei Überschreiten einer Maximaltemperatur die Heizelemente 35 ausgeschaltet. In einer in der Symmetrieebene liegenden Gehäusebohrung 37 ist weiterhin ein Meßfühler 38 zur Messung der Temperatur des Gehäuses 2 angeordnet. Die elektrischen Anschlüsse 39 der Heizelemente 35 und die Anschlüsse 40 des Meßfühlers 38 sind an einer an der Unterseite des Gehäuses 2 ange brachten Leiterplatte 41 mit nicht dargestellten Schaltungselementen verbunden.
  • Bei der beschriebenen Meßzelle 1 wird das Gasgemisch, das eine durch Messung der Wärmeleitfähigkeit quantitativ zu bestimmende Gaskomponente, z.B. Wasserstoff, enthält, über das Anschlußrohr 23 in die Hauptbohrung 80 des Probenkanals 8 geleitet. Gleichzeitig wird über das andere Anschlußrohr 23' ein Vergleichsgas in die Hauptbohrung 90 des Vergleichskanals 9 geleitet. Die zugeführten Gase durchströmen die jeweilige Hauptbohrung 80 bzw. 90, wobei ihre Temperatur an die Temperatur des Gehäuses 2 angeglichen wird. Die Gase gelangen dann in die Kammern 84, 94. Dort teilt sich der jeweilige Gasstrom. Ein Teilstrom verläßt die Kammer 84 bzw. 94 durch die Nebenbohrungen 82, 83 bzw. 92, 93 gelangt durch diese zu der Kammer 85 bzw. 95 und von dort in das an die Auslaßöffnung 22 bzw. 22' angeschlossenen Rohr 24 bzw. 24'. Der andere Teilstrom dringt durch die Diffusordüse 27 in die Hauptbohrung 81 bzw. 91, wobei sich seine Strömungsgeschwindigkeit reduziert, durchströmt diese und gelangt durch die andere Diffusordüse 27 wieder beschleunigt ebenfalls in die Kammer 85 bzw. 95 und das Rohr 24 bzw. 24'. Durch diese Aufteilung der Gasströme in Proben- und Vergleichskanal wird eine vorteilhaft niedrige Strömungsgeschwindigkeit in den Hauptbohrungen 81, 91 erreicht, an die die Meßkammern 5, 6 angeschlossen sind. Die Gase können daher mit relativ hoher Strömungsgeschwindigkeit der Meßzelle 1 zugeführt werden, ohne hierdurch eine nennenswerte Strömung in den Meßkammern 5, 6 hervorzurufen, durch die die Wärmeleitfähigkeitsmessung beeinträchtigt werden könnte. Die Meßzelle ermöglicht somit vorteilhaft niedrige Ansprechzeiten bei minimaler Strömungsempfindlichkeit. Weiterhin wird durch den vergleichsweise langen Strömungsweg des Gases bis zur Erreichung der Meßkammern eine gute Temperaturangleichung erreicht und die Beeinträchtigung der Messung durch Tempe raturschwankungen bei der Gaszuführung wirksam vermindert. Da die Anschlußrohre auf derselben Gehäuseseite angeordnet sind, können sie außerdem auf einfache Weise zur Bildung eines Wärmetauschers miteinander verbunden werden, wodurch der Einfluß von Temperaturschwankungen noch stärker reduziert werden kann. Auch andere Gestaltungen von Wärmetauschern können der Meßzelle leicht vorgeschaltet werden.
  • Die beschriebene Meßzelle eignet sich auch für Anwendungen, bei denen während des Meßvorgangs der Vergleichsseite der Meßzelle das Vergleichsgas nicht kontinuierlich zugeführt wird, sondern statt dessen die Vergleichsseite nach Füllung mit einem für den vorgesehenen Anwendungsfall geeigneten Vergleichsgas dicht verschlossen wird. In einem solchen Fall ist es allerdings nicht erforderlich, den Vergleichskanal vollkommen symmetrisch zum Probenkanal auszuführen, da die Notwendigkeit der Unterdrückung von Strömungseinflüssen entfällt. Die Vergleichsseite einer solchen in 5 gezeigten Meßzelle benötigt daher keine Nebenbohrungen und lediglich eine Hauptbohrung 91, von der die Abzweigbohrungen 26 und die beiden Meßkammern 6 abzweigen. Die Bohrung 91 ist hierbei als Sackbohrung ausgeführt und an ihrem offenen Ende mit einem kurzen Rohrstutzen 42 versehen, der nach dem Einbringen der Gasfüllung dicht verschlossen und mit einer Kappe 43 abgedeckt wird.
  • Die geschlossene Ausführung des Vergleichskanals 9 weicht in ihrem Meßverhalten geringfügig von dem Meßverhalten des kontinuierlich angeströmten Probenkanals ab. Die Größe der Abweichung kann aber mit der erforderlichen Genauigkeit ermittelt und durch eine geeignete Verstimmung der an die Thermofühler angeschlossenen Meßbrücke ausgeglichen werden. Meßzellen mit geschlossener Vergleichsseite sind zwar in ihrer Verwendungsbreite eingeschränkt, da das Vergleichsgas bei Meßbedingungen der einen Komponente des Probengases hinsichtlich der Wärmeleitfähigkeit entsprechen muß. Derartige Meßzellen verringern aber deutlich den meßtechnischen Aufwand, da keine Aufbereitung und Zuführung von Vergleichsgas benötigt wird. Für zahlreiche Anwendungsfälle ermöglichen daher derartige Meßzellen eine deutliche Kostenreduzierung.

Claims (10)

  1. Meßzelle für einen Analysator zum Nachweis von gasförmigen oder flüssigen Medien durch Messen der Wärmeleitfähigkeit mit einem durch eine regelbare Wärmequelle thermostatisierbaren Gehäuse, das voneinander getrennt einen Probenkanal und einen Vergleichskanal enthält, wobei der Probenkanal eine Einlaßöffnung zum Zuführen einer Probe und eine Auslaßöffnung zum Abführen der Probe hat, der Probenkanal und der Vergleichskanal jeweils mit wenigstens einer einen Thermofühler enthaltenden Meßkammer in Verbindung stehen und die Meßkammern in Bezug auf eine Mittelebene des Gehäuses symmetrisch angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenkanal (8) zwei parallele Hauptbohrungen (80, 81) und wenigstens eine zu diesen parallele Nebenbohrung (82, 83) aufweist, wobei die Hauptbohrungen (80, 81) und die Nebenbohrung (82, 83) das Gehäuse (2) durchdringen und mit ihren Enden auf entgegengesetzten Seiten des Gehäuses (2) jeweils in eine gemeinsame Kammer (84, 85) münden, die in dem Gehäuse (2) ausgebildet und durch einen Deckel (16, 17) nach außen verschlossen ist, wobei in einem Deckel (16, 17) die Einlaßöffnung (21) und die Auslaßöffnung (22) angeordnet sind und wobei eine Hauptbohrung (80, 81) unmittelbar an die Einlaßöffnung (21) angeschlossen ist und die andere Hauptbohrung (80, 81) durch eine von dieser abzweigende Abzweigbohrung (25, 26) mit der wenigstens einen Meßkammer (5, 6) verbunden ist.
  2. Meßzelle nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen vorgeschalteten Gegenstrom-Wärmetauscher.
  3. Meßzelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der vorgeschaltete Gegenstrom-Wärmetauscher aus zwei parallel geführten Rohrleitungen aus wärmeleitendem Material besteht, die wärmeleitend miteinander verbunden sind, wobei das eine Rohr mit der Einlaßöffnung und das andere Rohr mit der Auslaßöffnung der Meßzelle verbunden ist.
  4. Meßzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleichsseite der Meßzelle (1) spiegelbildlich zur Probenseite ausgebildet ist und der Vergleichskanal (9) zwei parallele Hauptbohrungen (90, 91) und wenigstens eine zu diesen parallele Nebenbohrung (92) aufweist, die das Gehäuse (2) durchdringen und deren Enden auf entgegengesetzten Seiten des Gehäuses (2) jeweils in eine gemeinsame, in dem Gehäuse ausgebildete Kammer (94, 95) münden, die jeweils durch einen Deckel (16, 17) verschlossen ist, wobei in einem Deckel (17) eine Einlaßöffnung und eine Auslaßöffnung angeordnet sind und eine Hauptbohrung (90) an die Einlaßöffnung angeschlossen ist und von der anderen Hauptbohrung (91) wenigstens eine Abzweigbohrung (26) zu einer Meßkammer (6) führt.
  5. Meßzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vergleichskanal (9) dicht verschlossen und mit einem für die Meßaufgabe geeigneten Vergleichsgas gefüllt ist.
  6. Meßzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Eintrittsende der Hauptbohrung (81 bzw. 91), von der die Meßkammer (5 bzw 6) abzweigt, eine sich in Richtung derselben erweiternde Diffusordüse (27) angeordnet ist.
  7. Meßzelle nach Anspruche 6, dadurch gekennzeichnet, daß in beiden Enden der Hauptbohrung (81 bzw. 91) sich in Richtung derselben erweiternde Diffusordüsen (27) angeordnet sind.
  8. Meßzelle nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Diffusordüse (27) die Öffnung der zu der Meßkammer (5 bzw. 6) führenden Abzweigbohrung (25 bzw. 26) ganz oder teilweise in geringem Abstand überdeckt.
  9. Meßzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Thermofühler (7) von einer Gehäuseseite in die Meßkammern (5, 6) eingesetzt sind, wobei die Meßkammern (5, 6) als sich nach außen erweiternde Stufenbohrungen ausgebildet sind.
  10. Meßzelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Thermofühler (7) vollständig in Glas gekapselt und durch eine Glas-Metallverbindung gasdicht mit einer Metallmembran verbunden sind, die gasdicht in dem Gehäuse befestigt ist.
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