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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Schnellspannzylinders
und einen nach dem Verfahren hergestellten Schnellspannzylinder nach
dem Oberbegriff der unabhängigen
Patentansprüche.
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Mit
der auf den gleichen Erfinder zurückgehenden
DE 296 15 613 U1 ist ein
Schnellspannzylinder bekannt geworden, der ein nach oben offenes Gehäuse für die Aufnahme
der Tellerfedern aufweist und der einen auf das Gehäuse aufsetzbaren
Deckel voraussetzt. Der Deckel hat eine mittige Ausnehmung, in welcher
abgedichtet und bündig
der Kolben für
die klemmende Aufnahme des Einzugsnippels verschiebbar angeordnet
ist.
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Das
Gehäuse
war werkstoffeinstückig
mit einem Boden verbunden und wurde – wie beschrieben – durch
einen nachträglich
aufsetzbaren Deckel von oben her verschlossen.
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Nachteilig
war die aufwändige
Herstellung eines derartigen Schnellspannzylinders, weil praktisch
das gesamte Gehäuse
ausgehöhlt
werden musste, wodurch außerordentlich
viel Spanabfälle mit
entsprechend hohen Zerspanzeiten anfielen.
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Zur
Verbesserung der genannten
DE
296 15 613 U1 wurde in der
DE 198 34 040 C2 vorgeschlagen, dass man
das Gehäuse
werkstoffeinstückig
mit dem Deckel ausbildet und den gesamten Schnellspannzylinder daher
von unten her montieren kann, weil der Boden nun herausnehmbar ausgebildet
ist.
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Nachteilig
war hier jedoch auch, dass hohe Zerspanzeiten anfallen, weil die
gesamte Herstellung des Schnellspannzylinders von der offenen Bodenseite
her erfolgen musste und der gesamte Innenraum ausgehöhlt werden
musste.
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Nach
der Herstellung eines derartigen Schnellspannzylinders war es erforderlich,
die gesamte Einheit zu härten.
Beim Härten
geschah allerdings, dass wegen des innen ausgehöhlten Gehäuses der Deckel sich ballig
verformte, weil eine unsymmetrische Zerspanung aufgrund der unsymmetrischen
Anbringung von Öl-
und Lufteinlassbohrungen vorlag. Daher kam es zu unerwünschten
Verformungen des Gehäuses
nach dem Härtevorgang
(Härteverzug),
was eine aufwändige
Nachbearbeitung in Form von nachträglichem Schleifen erforderte.
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Bei
der Herstellung des Gehäuses
des Schnellspannzylinders mussten daher schon bestimmte Maße im Übermaß vorgesehen
werden, die dann im letzten Schleifvorgang schließlich durch
Abschleifen entfernt wurde.
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Weiterer
Nachteil bestand darin, dass wegen des unsymmetrischen, topfförmigen Gehäuses auch bereits
deshalb ein Härteverzug
geschah, denn der Deckel als Stützkörper hatte
eine andere Verzugseigenschaft als vergleichsweise die topfförmigen Seitenwände des
Gehäuses,
wobei der nach unten offene Topf sich im Deckelbereich aufwölbte und
im Bodenbereich zusammenzog.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur
Herstellung eines Schnellspannzylinders sowie ein nach dem Verfahren
hergestellter Schnellspannzylinder so weiterzubilden, dass mit wesentlich
geringerem Aufwand, geringeren Zerspanzeiten und höherer Genauigkeit
ein Schnellspannzylinder hergestellt werden kann.
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Zur
Lösung
der gestellten Aufgabe ist das Verfahren durch den Anspruch 1 und
der Schnellspannzylinder durch den Anspruch 14 gekennzeichnet.
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Wichtig
dabei ist, dass für
die Herstellung des Gehäuses
des Schnellspannzylinders von einem Rohr ein zylinderförmiger Abschnitt
abgetrennt wird, der in einem Backenfutter aufgenommen wird und bedarfsweise
an verschiedenen Stellen bearbeitet wird.
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In
einem zweiten Verfahrensschritt wird ein vom Rohrgehäuse getrennter
Deckel mit eigenen Bearbeitungswerkzeugen fertig bearbeitet, und
im nächsten
Verfahrensschritt werden in das nach oben geöffnete Rohrgehäuse von
der Deckelseite her die Funktionsteile des Schnellspannzylinders
eingesetzt, im nächsten
Verfahrensschritt wird der Deckel mit dem Rohrgehäuse verschraubt
und bedarfsweise ein Deckel von der Unterseite in das Rohrgehäuse hineingedreht.
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Mit
der gegebenen technischen Lehre wird ein vollständig neues Verfahren beschrieben,
welches den herkömmlichen
Verfahren weit überlegen ist.
Der Kern des Verfahrens liegt darin, dass man nun ein zylinderförmiges Rohrgehäuse herstellt,
welches sehr einfach zu bearbeiten ist. Es kann ein beliebiges,
relativ weiches Material verwendet werden, welches gut drehend bearbeitet
werden kann, weil es im Wesentlichen bei der später geforderten Genauigkeit
des Schnellspannzylinders nicht auf die Art und Material des Rohrgehäuses darauf
ankommt, sondern auf die Art und Genauigkeit sowie die Materialwahl
des Deckels.
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Wenn
man nun erfindungsgemäß das Rohrgehäuse und
den Deckel getrennt bearbeitet und die beiden Teile erst am Schluss
zusammenführt,
hat man den Vorteil, dass das zylinderförmige Rohrgehäuse sehr
einfach drehend bearbeitet werden kann. Es fallen hierbei sehr geringe
Zerspanungszeiten an, weil es nicht mehr der kompletten Aushöhlung eines topfförmigen Gehäuses bedarf,
sondern lediglich ein zylindrisches, rohrförmiges Teil an einer Drehmaschine
entsprechend mit Bearbeitungswerkzeugen bearbeitet wird. Es genügt hierbei,
ein Rohr zu verwenden, welches höchstens
eine Materialzugabe von 1 mm hat, weil die entsprechende spanende
Bearbeitung nur im Bereich von 1 mm Tiefe des Materials erfolgt.
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Die
Herstellungszeit eines derartigen zylindrischen Rohrgehäuses im
Vergleich zu dem vorher genannten Topfgehäuse ist etwa nur noch 15% der Zeit,
wie sie früher
für die
Bearbeitung eines topfförmigen
Gehäuses
aufgewendet werden musste.
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Weiterer
Vorteil ist – wie
schon ausgeführt – dass für das Rohrgehäuse ein
billiges und einfach zu bearbeitendes Material verwendet werden
kann, weil die Standzeit des Schnellspannzylinders und die Verschleißfestigkeit
durch die Art der Bearbeitung und die Materialwahl des Deckels bestimmt
wird.
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Besonderer
Vorteil hierbei ist, dass der Deckel aus einem härtbaren Material gewählt wird,
der sehr einfach über
eine drehende Bearbeitung bearbeitet werden kann. Auch bei der Bearbeitung
des Deckels fallen deshalb nur geringe Zerspanungszeiten an, und
auch hier muss nur ein geringes Schleif-Übermaß vorgesehen werden.
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Nach
der entsprechenden, hochgenau drehenden Bearbeitung des Deckels
wird dieser gehärtet,
wobei ein wesentlich geringerer Härteverzug in Kauf genommen
werden muss. Der Deckel an sich ist ein wesentlich kleineres Teil,
welches eine ideale Form zum Härten
hat, weil es gleichstarke Materialwandungen aufweist, die nur wenig
zum Verzug neigen.
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Daher
ist auch die nachträgliche
Schleifbearbeitung dieses Deckels auf ein Minimum herabgesetzt.
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Es
kann überhaupt
auf ein Schleifen verzichtet werden; statt des Schleifens kann auch
ein Hartdrehen erfolgen, wodurch die aufwändige Schleifbearbeitung überhaupt
entfällt.
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Weil
es sich bei dem Deckel um ein einmalig zu bearbeitendes Drehteil
handelt, kann man auf der Drehmaschine dieses Teil in einem einzigen
Arbeitsgang mit verschiedenen Bearbeitungswerkzeugen und zugeordneten
Bearbeitungsstählen
gleichzeitig bearbeiten, wodurch eine kurze Bearbeitungszeit entsteht.
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Weiterer
Vorteil ist, dass nur eine einzige Aufspannung des Deckels erforderlich
ist, d. h. ein Umspannen des Deckels mit entsprechender Maßungenauigkeit
(Taumeln beim Umspannen) entfällt.
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Vorteil
des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
also, dass man bezüglich
der Wahl des Materials für
das zylindrische Rohrgehäuse
und für
den hochgenau zu bearbeitenden Deckel freie Materialwahl hat. Dies
war beim Stand der Technik nicht möglich, weil dort der Deckel
und das Gehäuse
aus dem gleichen Material bestanden und werkstoffeinstückig miteinander
verbunden wurden.
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Verdienst
der Erfindung ist, erkannt zu haben, dass die Genauigkeit und die
Verschleißarmut des
Schnellspannzylinders nur von dem Material des Deckels abhängt und
dass deshalb nur der Deckel hochgenau bearbeitet werden muss, während die Bearbeitung
des Rohrgehäuses
wesentlich ungenauer sein kann.
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Wegen
dieser unterschiedlichen Materialwahlen ergibt sich auch der Vorteil,
dass der Schnellspannzylinder insgesamt in seinem Herstellungspreis
wesentlich günstiger
wird, weil nur noch ein hochwertiger Deckel mit einem etwa minderwertigen Rohrgehäuse kombiniert
werden muss.
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Weil
der Deckel aus dem hochwertigen Material später nicht mehr geschliffen
werden muss, sondern nur noch im Hartdrehverfahren überarbeitet werden
muss, ergeben sich deshalb auch wesentlich geringere Herstellungskosten
bei höherer
Genauigkeit.
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Die
Montage des Schnellspannzylinders ist durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen
auch wesentlich vereinfacht, weil in das nach oben offene Rohrgehäuse erfindungsgemäß die Funktionsteile des
Schnellspannzylinders eingesetzt werden, wobei auch der untere Boden
vollkommen entfallen kann. Statt eines Bodens wird bevorzugt ein
Einsteckmodul eingesetzt, welches das Federpaket zwischen zwei Halteplatten
einspannt. Dieses Einsteckmodul wird an der Innenwand des Rohrgehäuses mit
entsprechenden Sperrkugeln verankert. Es kann also ein Boden vollständig entfallen.
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Lediglich
für den
Fall, dass ein Ausblasgehäuse
verwendet wird, wird noch ein Boden hinzugefügt, so dass im Zwischenraum
zwischen dem Einsteckmodul und dem nachträglich angebrachten Boden die über den
Lufteinlass eingebrachte Pressluft in den Innenraum des Schnellspannzylinders
einströmt
und verschiedenen Ausblasstellen zugeführt wird.
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Weiterer
Vorteil der Erfindung ist, dass nun nicht mehr der Öleinlass
im Bodenbereich erfolgt (nachdem ein Boden ohnedies in der Hauptversion entfällt) und
das Öl
etwa in dem Mittenbereich des Spannzylinders in Höhe der Sperrkugeln
eingebracht wird, so dass ein nachträglicher Verzug des Rohrgehäuses durch
Einbringung des Drucköls
nicht mehr in Kauf genommen werden muss.
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Weil
das Drucköl
im Zwischenraum zwischen dem Kolben und dem rohrförmigen Gehäuse eingebracht
wird, wird das Gehäuse
lediglich auf Streckung beansprucht und nicht mehr auf Durchbiegung,
was mit einem wesentlich geringeren Materialverzug verbunden ist.
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Der
Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht
nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination
der einzelnen Patentansprüche
untereinander.
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Alle
in den Unterlagen, einschließlich
der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere
die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden
als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in
Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg
darstellenden Zeichnungen näher
erläutert.
Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere
erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
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Es
zeigen:
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1 die Herstellung des Rohrgehäuses für den Schnellspannzylinder
in einem ersten Verfahrensschritt;
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2 das rohrförmige Gehäuse in dem zweiten
Verfahrensschritt;
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3 das rohrförmige Gehäuse in dem
dritten Verfahrensschritt;
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4 die Bearbeitung des Deckels;
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5 schematisiert das Zusammenführen von
Rohrgehäuse
und Deckel;
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6 ein Schnitt durch den
Schnellspannzylinder nach der Erfindung;
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7 die Draufsicht auf den
Schnellspannzylinder nach 6 bei
entnommenem Einzugsnippel;
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8 eine Einzelheit aus 6, nämlich ein Einsteckmodul;
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9 Eine weitere erfindungsgemäße Möglichkeit
der Herstellung des Rohrgehäuses
für den Schnellspannzylinder
in einem ersten Verfahrensschritt;
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10 das rohrförmige Gehäuse gemäß 9 in dem zweiten Verfahrensschritt;
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11 das rohrförmige Gehäuse gemäß 9 in dem dritten Verfahrensschritt;
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12 ein Schnitt durch den
Schnellspannzylinder in der zweiten Ausgestaltung der Erfindung;
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13 die Draufsicht auf den
Schnellspannzylinder nach 12 bei
entnommenem Einzugsnippel;
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14 Eine dritte Ausgestaltung
des Verfahrens zur Herstellung eines Rohrgehäuses für ein Adapterteil eines basisseitigen
Spannsystems in einem ersten Verfahrensschritt;
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15 das rohrförmige Gehäuse gemäß 14 in dem zweiten Verfahrensschritt;
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16 das rohrförmige Gehäuse gemäß 14 in dem dritten Verfahrensschritt;
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17 das rohrförmige Gehäuse gemäß 14 in dem vierten Verfahrensschritt;
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18 ein Schnitt durch den
Zusammenbau eines basisseitigen Spannsystems mit dem darauf befestigten
Adapterteil.
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In 1 ist dargestellt, dass
von einem beliebigen Metallrohr, z. B. aus einem kostengünstigen Stahl
(St 32), ein Stück
abgesägt
wurde, das das zylinderförmige
Rohrgehäuse 1 darstellt.
Dieses Rohrgehäuse 1 bildet
einen Außenmantel 2,
einen Innenmantel 3 sowie zwei einander gegenüberliegende Stirnseiten 4, 5.
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Das
Backenfutter 6 wird beispielsweise in Pfeilrichtung 66 drehend
angetrieben und in axialer Richtung wird ein Bearbeitungswerkzeug 8 zugeführt, welches
einen Stahlhalter 9 aufweist, an dessen Außenumfang
eine Reihe von Bearbeitungsstählen 10–13 angeordnet
sind.
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Mit
dem Bearbeitungsstahl 10 wird zunächst die untere Stirnseite 4 des
Rohrgehäuses 1 geschruppt.
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Mit
einem auf gleicher Ebene arbeitenden Bearbeitungsstahl 11 wird
diese Stirnseite 4 nachfolgend geschlichtet.
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Mit
den beiden Bearbeitungsstählen 12 wird der
Außenmantel 2 geschruppt
und geschlichtet.
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Mit
dem Bearbeitungsstahl 13 wird im Außenmantel 2 eine Sicherungsringnut 14 eingearbeitet.
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Im
nächsten
Bearbeitungsschritt nach 2 wird
zunächst
in die offene Ausnehmung des Rohrgehäuses 1 ein weiteres
Backenfutter 17 mit seinen Außenbacken 18 aufgefahren,
welche das Rohrgehäuse 1 an
dem Außenmantel 2 umgreift,
wobei dieses Backenfutter 17 in Pfeilrichtung 15 dem
Rohrgehäuse 1 zugeführt wird.
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Um
die Maßhaltigkeit
beim Übergreifen
vom Backenfutter 6 auf das Backenfutter 17 zu
gewährleisten,
ist vorgesehen, dass die Außenbacken 18 des
Backenfutters 17 einen radial nach innen gerichteten Bördelring 19 ausbilden,
der in die zuvor angebrachte Sicherungsringnut 14 eingreift.
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Damit
ist ein Längenanschlag
für die
weitere Bearbeitung des Rohrgehäuses 1 gegeben.
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Die
weitere Bearbeitung erfolgt im Sinne der 3, wo erkennbar ist, dass mit einem Bearbeitungswerkzeug 20 nun
wiederum verschiedene Bearbeitungsstähle 21–25 zugeführt werden.
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Mit
dem Bearbeitungsstahl 25 wird die obere Stirnseite 5 des
Rohrgehäuses 1 geschlichtet.
Mit den Bearbeitungsstählen 21 wird
die Stirnseite 4 geschruppt und geschlichtet.
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Damit
ist die Mantellinie des Rohrgehäuses 1 einwandfrei
definiert.
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Weil
die beiden einander entgegengesetzt gerichteten Bearbeitungsstähle 25 und 21 auf
dem gleichen Bearbeitungswerkzeug 20 angeordnet sind, ergibt
sich auch hierdurch die höchstmögliche Genauigkeit,
weil ein Verzug durch die Hinzuführung
getrennter Bearbeitungswerkzeuge nicht mehr stattfindet.
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Es
ist auch keine Umkehrung mehr notwendig, weil das jetzt so im Backenfutter 17 eingespannte
Rohrgehäuse
in dieser Stellung endgültig
bearbeitet wird.
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Mit
dem Bearbeitungsstahl 23 wird die Innenkontur des Innenmantels 3 geschruppt
und mit dem Bearbeitungsstahl 22 wird die Innenkontur des
Innenmantels 3 geschlichtet.
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Mit
dem Bearbeitungsstahl 24 wurde die Außenkontur der oberen Stirnseite 5 geschruppt.
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Mit
dem Bearbeitungsstahl 23 werden übrigens zwei ineinander einfließende Einstiche
angebracht, nämlich
ein Kugeleinstich 34 mit relativ geringem Radius und einen
daran sich anschließenden, radial
sich erweiternden weiteren Einstich 35 für die Luftführung. Dieser
wird auch als Lufteinstich 35 bezeichnet.
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Mit
dem Bohrer 26 wird die Blasbohrung 27 für die Blasluft
axial in das Rohrgehäuse 1 eingebracht
und die Kernlochbohrungen für
die späteren Gewindebohrungen 29 für die Befestigung
des Deckels mittels Gewindeschrauben.
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Mit
dem Gewindebohrer 28 werden die zugeordneten Gewinde in
die Kernlochbohrungen zwecks Herstellung der Gewindebohrung 29 eingebracht.
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Mit
dem Kernbohrer 30 wird die Kernlochbohrung für den Ölanschluss 49 gefertigt
und die Bohrung für
den Lufteinlass 48.
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Mit
dem Bohrer wird die Ölverbindungsbohrung 33 angefertigt
und mit dem Gewindebohrer 31 werden die Gewinde für den Lufteinlass
und den Ölanschluss 48, 49 gefertigt.
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Die 3 zeigt, dass das komplette
Rohrgehäuse
des Schnellspannzylinders in einer einzigen Aufspannung mit allen
Bearbeitungsschritten fertig bearbeitet wird, ohne dass ein Umspannen
mit einem entsprechenden Umspannfehler erforderlich ist.
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Alle
entsprechenden Konturen der Flächen 2, 5 sind
hochpräzise
gefertigt, wobei es insbesondere auf die Parallelität der zueinander
parallelen Stirnseiten 4,5 ankommt.
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Die 4 zeigt bereits schon die
letzten Bearbeitungsschritte zur getrennten Herstellung des Deckels 40.
Dieser ist bereits schon vorgedreht, gebohrt und gehärtet. Er
wird nun in ein Backenfutter 36 eingespannt, dessen Außenbacken 37 den
Deckel 40 spannend aufnehmen. Hierzu weisen die Außenbacken 37 einen
in axialer Richtung weisenden Ringgreifer 38 auf, der in
eine zugeordnete, umlaufende Nut 67 an der Deckelseite
des Deckels eingreift.
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Wichtig
ist, dass die Deckelseite (das ist die Oberfläche) absolut planparallel ist
und eine Anschlagfläche 39 für die Anlage
der Außenbacken 37 des
Backenfutters 36 bildet.
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Es
ergibt sich eine radial äußere Auflagefläche 68,
die hochgenau bearbeitet wird und auf der später die Werkstückpalette
aufliegt, während
die sich radial einwärts
anschließende
Anschlagfläche 39 gegenüber der
Auflagefläche 68 axial
zurückversetzt
ist und damit freigestellt ist für
die Auflage der Werkstückpalette,
und radial einwärts
der Anschlagfläche 39 ist
eine weitere Auflagefläche
ausgebildet, die wiederum der Auflage für die Werkstückpalette dient.
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Diese
Fläche
wird als innere Auflagefläche 69 bezeichnet.
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Die
hochgenau aufzulegende Werkstückpalette
liegt also nur auf den voneinander beabstandet angeordneten Auflageflächen 68, 69 auf,
während die
Anschlagfläche 39 für die Außenbacken 37 axial zurückversetzt
ist.
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Die 4 zeigt, dass mit einer
einzigen Aufspannung nun der Deckel fertig bearbeitet werden kann.
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Es
sind eine Reihe von Bearbeitungswerkzeugen 41, 42, 43, 44 vorhanden,
die an ihren freien Enden entsprechende Bearbeitungsstähle für das nun
erfolgende Hartdrehen tragen.
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Mit
diesen unterschiedlichen Bearbeitungswerkzeugen 41–44 wird
der Deckel 40 damit fertig bearbeitet.
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Als
Beispiel wird angegeben, dass beispielsweise mit dem Bearbeitungswerkzeug 43 der
Ringflansch 45 innen fertig bearbeitet wird und die komplette
Innenkontur einschließlich
der radial einwärts gerichteten
Nase, welche die spätere
zentrale Aufnahmeöffnung
für den
Einzugsnippel begrenzt.
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Wichtig
ist, dass die Kugelauflagefläche 70 hochverschleißfest ausgebildet
ist und hochgenau bearbeitet ist.
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Ferner
ist wichtig, dass die Kolbenanlagefläche 71 ebenfalls hochgenau
bearbeitet wird und verschleißfest
ist.
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Der
Deckel 40 besteht im Wesentlichen aus einem scheibenförmigen Deckelflansch 46 und
einem axial sich daran anschließenden
Ringflansch 45. Die beiden Teile sind werkstoffeinstückig miteinander
verbunden.
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Durch
die zentrale Mittenbohrung 47 wird später der anhand der 6 erläuterte Einzugsnippel 64 eingefahren.
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Wichtig
ist, dass die Endbearbeitung des Deckels 40 nach 4 in einer einzigen Aufspannung erfolgt
und dass daher der Einsatz aller Bearbeitungswerkzeuge 41–44 vollkommen
fehlerfrei erfolgt.
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Die 5 zeigt lediglich schematisiert,
dass die vorher beschriebenen und hochgenau bearbeiteten Flächen des
Deckels 40 mit den zugeordneten Flächen des Rohrgehäuses 1 zusammenwirken, wenn
der Deckel 40 mit dem Rohrgehäuse 1 zusammengeführt wird.
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Weil
die Mantelflächen
des Rohrgehäuses 1 hochgenau
bearbeitet wurden und ebenso die Mantelflächen des Deckels 40,
können
die beiden Teile gemäß 5 ohne Mantellinienfehler
hochgenau zusammengeführt
werden.
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Die 6 zeigt als Beispiel den
Aufbau eines Schnellspannzylinders nach dem vorgenannten Verfahren.
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In
dem ersten Verfahrensschritt wird in das nach oben und unten offene
Rohrgehäuse 1 zunächst das
Einsteckmodul 50 eingesetzt. Dies ist in 8 näher
dargestellt. Das Einsteckmodul besteht aus einer unteren Federhalteplatte 53 und
aus einer im Abstand hierzu angeordneten Kugelauflage 52. Die
beiden Teile 52, 53 werden durch eine Schraube 54 zusammengehalten
und halten zwischen sich das vorgespannte Tellerfederpaket 51.
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Dieses
Einsteckmodul wird nun von oben her nach 6 in das Rohrgehäuse 1 eingesteckt
und legt sich auf einem Kugelkranz 72 fest, der in der
vorher beschriebenen Nut 34, 35 eingelegt ist.
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Es
werden hierbei acht am Umfang verteilt angeordnete Kugeln für den Kugelkranz 72 bevorzugt.
Auf diese Weise ist also das Steckmodul 50 gegen Herausfallen
aus dem Rohrgehäuse 1 nach
unten gesichert.
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Es
wird sonach dann der Kolben 55 von oben her in das Rohrgehäuse 1 eingesteckt
und danach werden die Kugeln 56 auf die obere Kugelauflage 52 des
Einsteckmoduls 50 aufgelegt und am Umfang verteilt.
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Schließlich wird
danach der Deckel 40 aufgelegt und mit Hilfe der Schrauben 73 festgeschraubt.
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Die 6 zeigt einen Schnellspannzylinder in
der Ausblasversion. Würde
keine Ausblasung erwünscht
werden, dann würde
der Deckel 57 entfallen und der untere bodenseitige Abschluss
wäre durch die
Federhalteplatte 53 des Einsteckmoduls 50 gebildet.
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Wird
jedoch die Ausblasversion hergestellt, dann wird der Deckel 57 mit
seiner zentralen Gewindebohrung auf den Gewindeschaft der Schraube 54 aufgeschraubt
und solange eingedreht, bis er an den Kugeln des Kugelkranzes 72 anliegt.
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Es
ergibt sich dann zwischen der Federhalteplatte 53 und der
Innenseite des Deckels 57 ein Spalt, durch den die Luft
fließt,
wenn diese über
den Luftanschluss 62 in den Innenraum des Schnellspannzylinders
eingeblasen wird.
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Diese
Luft wird durch verschiedene Kanäle und
Querbohrungen den verschiedenen Ausblasstellen zugeführt.
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Das
gesamte Rohrgehäuse 1 des
Schnellspannzylinders wird mit Hilfe von Befestigungsschrauben 58 und
einer Ringpratze 59 auf einem Maschinentisch festgeschraubt.
Hierzu wird ein Sicherungsring 60 verwendet.
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Selbstverständlich kann
statt der Ringpratze 59 auch eine Befestigung an einem
Bearbeitungsturm oder dergleichen erfolgen.
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Ebenso
ist das Einlassen des Schnellspannzylinders in eine zugeordnete
Aufnahme im Maschinentisch möglich.
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In
die zentrale Ausnehmung 61, die nach 7 dargestellt ist, wird dann der Einzugsnippel 64 eingefahren,
der in nicht näher
dargestellter Weise an der Unterseite einer Werkstückpalette
befestigt ist.
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Über den Ölanschluss 63 wird
das Drucköl eingeführt, um
den Kolben 55 nach unten zu fahren und die Kugeln 56 außer Eingriff
mit dem Einzugsnippel 64 zu bringen.
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Der
am Einsteckmodul 50 dargestellte O-Ring 65 dichtet
die Innenseite des Kolbens 55 in Richtung auf den Innenraum
des Schnellspannzylinders ab und in Richtung auf die zentrale Ausnehmung 61.
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Der
erfindungsgemäße Schnellspannzylinder
ist also dadurch gekennzeichnet, dass er ein rohrförmiges Gehäuse aufweist
und getrennt davon einen Deckel, der über beliebige lösbare Verbindungsmittel
mit dem zentralen Rohrgehäuse 1 verbindbar
ist.
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Statt
der dargestellten Schrauben 73 zur Befestigung des Deckels 40 können selbstverständlich auch
andere Befestigungsmittel zur Befestigung an dem Rohrgehäuse 1 verwendet
werden.
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Ferner
ist wesentlich, dass wegen der Abdichtung der zentralen Ausnehmung 61 gegenüber dem
Drucköl
die zentrale Ausnehmung zur Bodenseite hin vollkommen freigehalten
werden kann, so dass entweder vollständig auf einen Boden verzichtet wird
oder – falls
eine Ausblasversion verwendet wird – es muss lediglich ein Boden 57 von
unten her in die offene Ausnehmung des Rohrgehäuses 1 eingeschraubt
werden.
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Der
Boden selbst nimmt an der Lastübertragung
nicht mehr teil.
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In
den 9 bis 13 ist eine vorteilhafte
Abwandlung des erfindungsgemäßen Verfahrens
dargestellt, bei dem alle Bearbeitungsschritte am Rohrgehäuse 1 ohne
Umspannen oder Spindelwechsel durchgeführt werden können. Die
Befestigungspratzen sind materialeinstückig mit dem Rohrgehäuse 1 ausgebildet.
Von einem Metallrohr mit entsprechend großer Wandstärke, z. B. aus einem kostengünstigen Stahl
(St 32), wird ein Stück
abgesägt,
das das zylinderförmige
Rohrgehäuse 1 darstellt.
Dieses Rohrgehäuse 1 bildet
einen Außenmantel 2,
einen Innenmantel 3 sowie zwei einander gegenüberliegende Stirnseiten 4, 5.
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Das
Rohrgehäuse
wird in ein Backenfutter 17 mit Außenbacken 18 eingespannt,
wobei das Backenfutter in Pfeilrichtung 66 drehend angetrieben wird.
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Wie 10 zeigt, wird in axialer
Richtung ein Bearbeitungswerkzeug 8 zugeführt, welches
einen Stahlhalter 9 aufweist, an dessen Außenumfang
eine Reihe von Bearbeitungsstählen 10–13 angeordnet sind.
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Mit
den Bearbeitungsstählen 11 und 13 wird zunächst die
untere Stirnseite 4 des Rohrgehäuses 1 bearbeitet,
wobei eine Stufe 74 herausgearbeitet wird, welche später als
Befestigungspratze bzw. Befestigungsflansch dient. Mit dem Bearbeitungsstahl 12 wird
der Innenmantel 3 bearbeitet. Mit dem Bearbeitungsstahl 10 werden
zwei ineinander einfließende
Einstiche angebracht, nämlich
ein Kugeleinstich 34 mit relativ geringem Radius und einen daran
sich anschließenden,
radial sich erweiternden weiteren Einstich 35 für die Luftführung. Dieser
wird auch als Lufteinstich 35 bezeichnet.
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Die
weitere Bearbeitung erfolgt entsprechend der 11, wo erkennbar ist, dass dem Rohrgehäuse mit
einem Bearbeitungswerkzeug 20 verschiedene Bearbeitungsstähle 21, 24 zugeführt werden.
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Mit
dem Bearbeitungsstahl 21 wird die obere Stirnseite 5 des
Rohrgehäuses 1 bearbeitet.
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Mit
dem Bohrer 26 wird die Blasbohrung 27 für die Blasluft
axial in das Rohrgehäuse 1 eingebracht
und die Kernlochbohrungen für
die späteren Gewindebohrungen 29 für die Befestigung
des Deckels mittels Gewindeschrauben.
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Mit
dem Gewindebohrer 28 werden die zugeordneten Gewinde in
die Kernlochbohrungen zwecks Herstellung der Gewindebohrung 29 eingebracht.
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Mit
dem Kernbohrer 30 wird die Kernlochbohrung für den Ölanschluss 49 gefertigt
und die Bohrung für
den Lufteinlass 48.
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Mit
dem Bohrer 32 wird die Ölverbindungsbohrung 33 angefertigt
und mit dem Gewindebohrer 31 werden die Gewinde für den Lufteinlass
und den Ölanschluss 48, 49 gefertigt.
Mit dem Bohrer 75 werden schließlich die Bohrungen in der
als Befestigungspratze dienenden Stufe 74 eingebracht.
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Die 12 und 13 zeigen einen Schnitt durch den fertiggestellten
Schnellspannzylinder in der zweiten Ausgestaltung der Erfindung
bzw. die entsprechende Draufsicht. Es gilt hier dasselbe, wie es
bereits weiter oben im Zusammenhang mit den 6 und 7 beschrieben
wurde, wobei jedoch eine Befestigungspratze durch die Stufe 74 gebildet
wird.
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Die 14 bis 18 zeigen eine weitere Abwandlung des
erfindungsgemäßen Verfahrens.
Es handelt sich um die Herstellung eines Rohrgehäuses 1 für ein Adapterteil 88 eines
basisseitigen Spannsystems 89. Hierbei sind die Befestigungspratzen wiederum
materialeinstückig
mit dem Rohrgehäuse 1 ausgebildet.
Von einem Metallrohr mit entsprechend großer Wandstärke, z. B. aus einem kostengünstigen Stahl
(St 32), wird ein Stück
abgesägt,
das das zylinderförmige
Rohrgehäuse 1 darstellt.
Dieses Rohrgehäuse 1 bildet
einen Außenmantel 2,
einen Innenmantel 3 sowie zwei einander gegenüberliegende Stirnseiten 4, 5.
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Das
Rohrgehäuse
wird in ein Backenfutter 17 mit Außenbacken 18 eingespannt,
wobei das Backenfutter in Pfeilrichtung 66 drehend angetrieben wird.
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Wie 15 zeigt, wird in axialer
Richtung ein Bearbeitungswerkzeug 8 zugeführt, welches
einen Stahlhalter 9 aufweist, an dessen Außenumfang
ein oder mehrere Bearbeitungsstähle 10, 11 angeordnet sind.
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Mit
dem Bearbeitungsstahl 10 wird zunächst die untere Stirnseite 4 des
Rohrgehäuses 1 bearbeitet,
wobei eine Stufe 74 herausgearbeitet wird, welche später als
Befestigungspratze bzw. Befestigungsflansch dient.
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Mit
dem Bearbeitungsstahl 11 wird der Innenmantel 3 bearbeitet.
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Mit
einer Reihe von weiteren Werkzeugen 76-84, wie Fräser, Bohrer,
etc., werden verschiedene Bohrungen und Aussparungen etc. eingebracht,
wie es im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Ausgestaltungen
der Erfindung erläutert
wurde.
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Die
weitere Bearbeitung erfolgt entsprechend der 16, wobei das Rohrgehäuse 1 umgespannt,
das heißt
gedreht wird, so dass dessen obere Stirnseite 5 nach außen weist.
-
Die
abschließende
Bearbeitung erfolgt nun mit den Bearbeitungswerkzeugen 8 und 20 und
anderen Werkzeugen, z. B. 85, entsprechend der Beschreibung
des ersten Ausführungsbeispiels.
-
Mit
dem Bearbeitungsstahl 86 wird eine Kontur 87 zur
Aufnahme und Führung
der Kugeln 56 (18)
gearbeitet.
-
18 zeigt einen Schnitt durch
den Zusammenbau eines basisseitigen Spannsystems 89 mit darauf
befestigtem Adapterteil 88.
-
- 1
- Rohrgehäuse
- 2
- Außenmantel
- 3
- Innenmantel
- 4
- Stirnseite
(unten)
- 5
- Stirnseiten
(oben)
- 6
- Backenfutter
- 7
- Innenbacke
- 8
- Bearbeitungswerkzeug
- 9
- Stahlhalter
- 10
- Bearbeitungsstahl
- 11
-
- 12
-
- 13
-
- 14
- Sicherungsringnut
- 15
- Pfeilrichtung
- 16
- Pfeilrichtung
- 17
- Backenfutter
- 18
- Außenbacke
- 19
- Bördelring
- 20
- Bearbeitungswerkzeug
- 21
- Bearbeitungsstahl
- 22
-
- 23
- Bearbeitungsstahl
- 24
-
- 25
-
- 26
- Bohrer
- 27
- Blasbohrung
- 28
- Gewindebohrer
- 29
- Gewindebohrung
- 30
- Kernbohrer
- 31
- Gewindeboher
- 32
- Bohrer
- 33
- Ölverbindungsbohrung
- 34
- Kugeleinstich
- 35
- Lufteinstich
- 36
- Backenfutter
- 37
- Außenbacke
- 38
- Ringgreifer
- 39
- Anschlagfläche
- 40
- Deckel
- 41
- Bearbeitungswerkzeug
- 42
-
- 43
-
- 44
-
- 45
- Ringflansch
- 46
- Deckelflansch
- 47
- Mittenbohrung
- 48
- Lufteinlass
- 49
- Ölanschluss
- 50
- Einsteckmodul
- 51
- Federpaket
- 52
- Kugelauflage
- 53
- Federhalteplatte
- 54
- Schraube
- 55
- Kolben
- 56
- Kugel
- 57
- Deckel
- 58
- Befestigungsschraube
- 59
- Ringpratze
- 60
- Sicherungsring
- 61
- zentrale
Ausnehmung
- 62
- Luftanschluss
- 63
- Ölanschluss
- 64
- Einzugsnippel
- 65
- O-Ring
- 66
- Pfeilrichtung
- 67
- Nut
- 68
- Auflagefläche
- 69
-
- 70
- Kugelauflagefläche
- 71
- Kolbenanlagefläche
- 72
- Kugelkranz
- 73
- Schraube
- 74
- Stufe
- 75
- Bohrer
- 76
- Werkzeug
- 77
-
- 78
-
- 79
-
- 80
-
- 81
-
- 82
-
- 83
-
- 84
-
- 85
-
- 86
- Bearbeitungsstahl
- 87
- Kontur
- 88
- Adapterteil
- 89
- Spannsystem