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Förderanlage für den Werkstücktransport in Fertigungsstätten, z. B.
Nähereibetrieben, Packereien od. dgl.
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Für den Werkstücktransport in industriellen Fertigungsstätten, z.
B. in der Bekleidungs- und Schuhindustrie, sind Förderanlagen in Gebrauch. die aus
einem oder mehreren kontinuierlich oder intermittierend angetriebenen Förderbändern
bestehen. Die Arbeitsplätze sind entlang der Förderstränge ange ordnet, und die
Fertigung erfolgt nach dem Fließ-oder Taktsystem. Diese Arbeitssysteme verlangen
jedoch eine sehr genaue Arbeitsaufteilung, damit alle Arbeitsplätze wenigstens annähernd
gleichmäßig ausgelastet werden. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Fließ-
oder Taktsystems sind gegeben, wenn ein Artikel über einen langen Zeitraum hinweg
unverändert produziert werden soll. Bei häufig wechselndem Fertigungsprogramm sind
dagegen die durch notwendige Neueinstellung und Umstellung der Arbeits plätze bedingten
Nebenzeiten so groß, daß sich die fließende Fertigung in solchen Fällen als unrentabel
erweist.
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In Fertigungsstätten mit häufigem Programmwechsel, wie es z. B. in
der Schuhindustrie durch die zahlreichen Modelle in der Regel der Fall ist, besteht
das Bedürfnis nach einem elastischen Arbeitssystem, welches es ermöglicht, mehrere
Partien, je nach Auftragseingang, gleichgültig ob es sich dabei um große oder kleine
Stückzahlen handelt und gleichgültig auch, welche Arbeitsoperationen erforderlich
sind und in welcher Reihenfolge sie vorgenommen werden müssen, gleichzeitig durch
den Fertigungsprozeß zu schleusen.
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Eine Förderanlage, mit der diese Bedingungen einwandfrei erfüllt werden
können und die damit in hohem Maße zur wirtschaftlichen und technischen Rationalisierung
beiträgt, ist durch die Erfindung geschaffen worden. Mit dieser Förderanlage ist
es möglich, die Durchlaufmengen bei steter Bevorratung der Arbeitsplätze gering
zu halten und die Durchlaufzeiten der einzelnen Partien wesentlich zu verkürzen.
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Durch Vermeidung unnötiger Transportwege, selbst bei gleichzeitigem
Durchlauf verschiedener Modelle. wird eine Senkung der innerbetrieblichen Transportkosten
und die volle Entfaltung der individuellen Arbeitsleistung erreicht. Die Arbeitszustellung
und die Arbeitsabholung gehen völlig reibungslos vonstatten, so daß ein stetiger
Arbeitsfluß ohne die Möglichkeit der Arbeitsauswahl durch die am Fertigungsprozeß
beteiligten Arbeitskräfte erzielt wird.
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Die erfindungsgemäße Förderanlage besteht aus einem Förderband mit
in Förderrichtung aneinandergereihten, an endlosen Ketten gelenkig angeschlossenen
Tragelementen, die sowohl im oberen als auch im unteren, entgegengesetzt laufenden
Trum fiir den Werkstücktransport benutzbar sind, wobei an dem einen Bandende eine
gemeinsame Aufgabe- und Abtiahmestelle vorgesehen ist. Bei dieser Förder-
anlage
sind nun den Tragelementen in an sich bekannter Weise Führungsmittel zugeordnet,
die ihnen während des Durchlaufens des oberen Trums eine zu den längs des Förderbandes
vorgesehenen Arbeitsplätzen abwärts geneigte Abgabelage erteilen, in der die auf
die Tragelemente abnehmbar aufgesetzten Werkstücktransportkästen, wie schon bekannt,
durch an einem vorbestimmten Arbeitsplatz auslösbare Haltemittel gegen Abrutschen
gesichert sind. Dem Förderband sind ferner zu den einzelnen Arbeitsplätzen geneigte
Abgleitfiächen und mit diesen über zur Förderrichtung parallel verlaufende Rutschen
verbundene Absteliflächen zugeordnet, die dem Zuführen der Werkstücktransportkästen
zu dem unteren Rückbringertrum dienen.
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Bei umlaufenden Aufzügen, die sowohl im aufsteigenden als auch im
absteigenden Trum für den Gütertransport benutzt werden können, ist es bekannt,
die Aufzugskörbe mit kippbaren Plattformen auszurüsten. denen im Bereich der Schachtöffnungen
geneigte Absetzschienen zugeordnet sind. Die das Fördergut tragenden Plattformen
werden an der Empfangsstation gekippt, so daß das Fördergut auf die außerhalb des
Schachtes liegenden Absatzschienen gleitet. Gegenüber diesen Förderanlagen, die
auch in Form von waagerecht arbeitenden Umlaufförderern bekannt sind, besteht der
besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Förderanlage für den Werkstücktransport
in Fertigungsstätten darin, daß jeder Arbeitsplatz sowohl mit dem oberen Zubringertrum
als auch mit dem unteren Rücklauftrum in direkter Verbindung steht, und zwar mit
dem Zubringertrum über die geneigte Abgleitfläche, die gleichzeitig Reserveplatz
ist, und mit dem Rücklauftrum über die tiefer liegende Abstellfläche, von der aus
der Transportkasten bzw. das
Arbeitsstück nach Ausführung der Platzoperation
mit einer kurzen Handbewegung auf den Rücklauftrum geschoben wird. Jedes Arbeitsstück
kommt also nach Ausfiihrung einer Platzoperation zur Aufgabestelle zurück und wird
von dort aus einem anderen Arbeitsplatz zur Ausführung der Folgeoperation zugeleitet.
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Dies erleichtert einmal die Kontrolle der Arbeit und gibt anderseits
der Betriebsleitung die Möglichkeit, die Arbeit in der zweckmäßigsten Weise auf
die einzelnen Arbeitsplätze zu verteilen und somit jegliche Stockung im Arbeitsfluß
auszuschalten, wie sie bei direkter Weiterleitung von Arbeitsplatz zu Arbeit platz
leicht eintreten kann.
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Die Förderanlage nach der Erfindung kann für ein-oder doppelseitige
Besetzung ausgebildet werden. Bei doppelseitiger Besetzung sind die dem Förderband
zugeordneten Abgleit- und Abstellfiächen beiderseits desselben vorgesehen, und die
Tragelemente durchlaufen den oberen Trum abwechselnd mit Rechts-oder Linksneigung.
Die Werkstücke werden unter Verwendung abnehmbarer Förderkästen von der Bandaufgabestelle
aus zu den einzelnen Arbeitsplätzen gesandt. An jeder Bearbeitungsstation längs
des Förderbandes sollen sich in der Regel zwei Werkstücktransportkästen befinden.
Der Kasten für die gerade in Bearbeitung befindlichen Werkstücke ruht auf der dem
unteren Trum zugeordneten Abstellfläche, von der aus der Kasten nach Beendigung
der Arbeit dem unteren Trum zwecks Rücktransport zur Abnahmestelle zugeführt wird.
Der zweite Kasten steht griffbereit auf der dem oberen Zubringertrum zugeordneten
Abgleitfläche und wird bei Inbearbeitungnahme von dort über die geneigte Verbindungsfläche
auf die Abstellfläche gezogen. Eine Signaleinrichtung zeigt dem Personal der Bandaufgabestelle
an, wenn der Vorratsplatz, d. h. die dem oberen Trum zugeordnete Abgleitfläche,
frei wird.
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Ein Ausführungsbeispiel einer Förderanlage nach der Erfindung ist
in den Zeichnungen dargestellt.
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Fig. 1 ist eine Seitenansicht, Fig. 2 eine Vorderansicht und Fig.
3 eine Draufsicht einer Förderanlage für doppelseitige Besetzung; Fig. 4 ist ein
in etwas größerem Maßstab gezeichneter Querschnitt durch die Förderanlage, und Fig.
5 und 6 zeigen in Seitenansicht bzw. Draufsicht eine Umkehrstelle des Förderbandes.
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In den Zeichnungen ist das eigentliche Förderband in seiner Gesamtheit
mit T bezeichnet. Es besteht im wesentlichen aus den beiden endlosen, an den Umkehrstellen
über Kettenräder 1, 2 bzw. 3, 4 geleiteten seitlichen Zugketten 5 und 6 und den
von diesen mitgenommenen Tragelementen T', die an den beiden Umkehrstellen in waagerechter
Lage paternosterartig umgeleitet werden. Die beiden Zugketten 5 und 6 und die zugehörigen
Kettenräder 1, 2 bzw. 3, 4 sind um den Betrag x in Längsrichtung des Bandes zueinander
versetzt angeordnet, und die von den Zugketten mitgenommenen, in Förderrichtung
aneinandergereihten rechteckigen Tragelemente T' sind durch je zwei an ihren nicht
benachbarten Ecken vorgesehene Achsen 7 und 8 mit den Zugketten 5 und 6 verbunden.
Der Mittenabstand der Achsen 7, 8 ist gleich dem Zugkettenversatz x. Auf diese Weise
gelingt es, die Tragelemente T' an den Umkehrstellen ohne besondere Führungsorgane
in der Waagerechten zu halten und paternosterartig von dem oberen Förderbandtrum
zum unteren Trum zu leiten. Die Tragelemente T' können somit auch im unteren Trum
für den- Werkstücktransport benutzt werden, und die Werkstücke
können auch an der
Umkehrstelle auf dem Förderband verbleiben. Die Werkstückaufgabe und -abnahme kann
daher auch an ein und demselben Bandende erfolgen. Der Antrieb der Zugketten 5 und
6 erfolgt über die Kettenräder 1 und 3, die mittels Rollenketten 9 und 10 angetrieben
werden. Als Antriebsmittel dient ein Elektromotor, der in Fig. 1 bei 11 schematisch
angedeutet ist.
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Die einzelnen Tragelemente T' des Förderbandes T bestehen aus einem
rechteckigen Rahmen 11, an dessen Längskante ein Tragblech 12 mittels Scharnier
13 angelenkt ist. Die Tragbleche 12 weisen mit Ausnahme der Scharnierseite hochgestellte
Ränder 12' auf. An der Unterseite jedes Tragbleches 12 ist eine Rolle 14 vorgesehen,
die an einem gelenkig mit dem Tragblech 12 verbundenen Arm 15 gelagert ist. Die
Rollen 14 arbeiten im Bereich des oberen Förderbandtrums mit einer Auflauframpe
in Form eines am Förderbandgestell G angebrachten Rohrbügels 16 (Fig. 4) zusammen
und bewirken, daß die Tragbleche 12 beim Durchlaufen des oberen Trums um das Scharnier
13 nach oben geschwenkt werden, d. h. eine quer zur Förderrichtung geneigte Abgabelage
einnehmen, wie insbesondere aus Fig. 4 ersichtlich ist. Weiterhin sind an den Tragblechen
12 Haltemittel vorgesehen, welche das Abgleiten der abnehmbaren Werkstücktransportkästen
17 während des Schrägtransportes im Bereich des oberen Trums verhindern. Beim Ausführungsbeispiel
bestehen die Haltemittel aus einem Hebel 18 der schwenkbar am Tragbiech 12 bzw.
an einem an diesem befestigten Winkel 19 gelagert ist und der durch einen Schlitz
20 des Tragbleches 12 hindurchragt. Der Hebel 18 wird durch eine vorzugsweise von
der Bandbeschickungsstelle aus gesteuerte Heinrich tung an einem bestimmten Arbeitsplatz
in eine unwirksame Lage geschwenkt, so daß der Werkstückkasten 17 frei wird und
auf der abwärts geneigten Fläche des Tragbleches 12 abrutscht. Die Auslöseeinrichtung
kann z. B. aus einem an dem Traggestell G angebrachten Elektromagneten 21 bestehen,
dessen Magnetstab 22 in die Bewegungsbahn des Hebels 18 gebracht wird, so daß dieser
um seine Drehachse schwenkt.
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Die Rahmen 11 der Tragelemente T' laufen, wie Fig. 4 zeigt, mittels
Stützrollen 23 auf am Traggestell 0 befestigte Winkelschienen24, so daß eine besondere
Führung der Zugketten 5 und 6 nicht erforderlich ist.
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Längs des Förderbandes T sind an dem Traggestell G beiderseitig Bleche
vorgesehen, die im Bereich jedes Arbeitsplatzes eine dem oberen Förder -bandtrum
zugeordnete Abgleitfläche25 und eine dem unteren Förderbandtrum zugeordnete Abstellfläche
26 bilden. Die Flächen 25 und 26 sind miteinander jeweils durch Rutschen 27 verbunden.
Die ankommenden Werkstücklrästen 17 gleiten über die abwärts geneigte Fläche des
Tragbleches 12 auf die Abgleitfläche 25, die an ihrer Vorderkante durch einen Randwulst
28 begrenzt ist. Von der Abgleitfläche 25 wird der Kasten 17 von Hand über die Rutsche
27 auf die Abstellfläche 26 gezogen. Die Abstellfläche 26 befindet sich in griffbereiter
Lage zum Arbeitsplatz, während die Abgleitfläche25, ebenfalls in Griffweite des
Arbeitsplatzes, als Vorratsplatz dient.
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Die Werkstückkästen 17 werden von der Bandaufgabestelle, die sich
an dem einen Ende der Bandanlage befindet, auf die Tragbleche 12 des kontinuierlich
umlaufenden Förderbandes aufgesetzt, und der Elektromagnet 21 wird an dem vorbestimmten
Arbeitsplatz in Tätigkeit gesetzt, zweckmäßigerweise
ebenfalls von
der Aufgabestelle aus. An Stelle von Elektromagneten können auch mechanisch oder
hydraulisch gesteuerte Auslösemittel angewandt werden. Beim Erreichen des angesteuerten
Arbeitsplatzes wird der den Werkstückkasten 17 auf dem Tragblech 12 zurückhaltende
Hebel 18 durch Anlaufen an den Magnetstab 22 umgelegt, so daß der Werkstückkasten
auf die dem Arbeitsplatz zugeordnete Abgleitfläche 25 rutscht. An jedem Arbeitsplatz
sollen sich in der Regel zwei Werkstückkästen 17 befinden, und zwar ein Vorratskasten
auf der Abgleitfläche 25 und ein zweiter mit den gerade in Bearbeitung befindlichen
Werkstücken auf der Abstellfläche26. Der auf der Abstellfläclle 26 befindliche Kasten
17 wird nach Bearbeitung der darin befindlichen Werkstücke auf ein Tragblech 12
im unteren Förderbandtrum geschoben und zur gemeinsamen Bandaufgabe und -abnahmestelle
zurückbefördert. Der Arbeiter zieht sodann den auf der Abgleitfläche 25 stehenden
Kasten 17 über die Rutsche27 auf die Abstellfiäche 26 herunter. Durch einen an der
Abgleitfläche 25 vorgesehenen Kontakt 29 wird eine Signaleinrichtung betätigt, die
der Bedienungsperson an der Bandaufgabestelle das Freiwerden des Vorratsplatzes
anzeigt.
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Die dargestellte Bandanlage ist für doppelseitige Besetzung gestaltet,
d. h., die Arbeitsplätze befinden sich auf beiden Seiten des Bandes. Die Tragbleche
12 sind demgemäß abwechselnd um die linke oder rechte parallel zur Förderrichtung
verlaufende Kante der Rahmen 11 schwenkbar angeordnet, und zwar vorzugsweise in
al,wechselnder Reihenfolge. Es muß also an der Bandaufgabestelle darauf geachtet
werden, daß der Werkstückkasten 17, je nachdem auf welcher Bandseite der zu beschickende
Arbeitsplatz liegt, auf ein rechts oder links schwenkbares Tragblech 12 auf gesetzt
wird.
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PArENTANspnOcnE: 1. Förderanlage für den Werkstücktransport in Fertigungsstätten,
z. B. Nähereibetrieben, Packereien od. dgl., hestehend aus einem Förderband mit
in Förderrichtung aneinandergereihten, an endlose Ketten gelenkig angeschlossenen
Tragelementen, die sowohl im oberen als auch im unteren, entgegengesetzt laufenden
Trum für den Werkstücktransport benutzt werden können, das mit einer gemeinsamen
Aufgabe- und Ahnahmestelle an einem Bandende ausgerüstet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß den Tragelementen in an sich
bekannter Weise Führungsmittel zugeordnet sind,
die ihnen während des Durchlaufens des oberen Trums eine zu den längs des Förderbandes
vorgesehenen Arbeitsplätzen abwärts geneigte Abgabelage erteilen, in der die auf
die Tragelemente abnehmbar aufgesetzten Werkstücktransportkästen, wie schon bekannt,
durch an einem vorbestimmten Arbeitsplatz auslösbare Haltemittel gegen Abrutschen
gesichert sind, und daß dem Förderband zu den einzelnen Arbeitsplätzen geneigte
Abgleitflächen und mit diesen über zur Förderrichtung parallel verlaufende Rutschen
verbundene Abstellflächen zugeordnet sind, die dem Zuführen der Werkstücktransportkästen
zu dem unteren Rückbringertrum dienen.