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Vorliegende
Erfindung betrifft ein thermisches Trennverfahren zwischen wenigstens
einem in einer eine Abfolge von Stoffaustauschböden enthaltenden Trennkolonne
aufsteigenden gasförmigen
und wenigstens einem in der Trennkolonne absteigenden, Polymerisationsinhibitor
gelöst
enthaltenden, flüssigen Stoffstrom,
von denen wenigstens einer (Meth)acrylmonomere enthält und bei
dem innere Oberfläche
der Trennkolonne mit dem in der Trennkolonne absteigenden, Polymerisationsinhibitor
gelöst
enthaltenden, flüssigen
Stoffstrom besprüht
wird und wobei die Trennkolonne Einbauten aufweist, von denen sich
wenigstens Teilflächen
im Schattenbereich des versprühten
absteigenden flüssigen
Stoffstroms befinden.
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Die
Schreibweise (Meth)acrylmonomere steht in dieser Schrift verkürzend für „Acrylmonomere und/oder
Methacrylmonomere".
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Der
Begriff Acrylmonomere steht in dieser Schrift verkürzend für „Acrolein,
Acrylsäure
und/oder Ester der Acrylsäure".
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Der
Begriff Methacrylmonomere steht in dieser Schrift verkürzend für „Methacrolein,
Methacrylsäure und/oder
Ester der Methacrylsäure".
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Im
besonderen sollen die in dieser Schrift angesprochenen (Meth)acrylmonomeren
die nachfolgenden (Meth)acrylsäureester
mit umfassen: Methylacrylat, Methylmethacrylat, n-Butylacrylat,
iso-Butylacrylat, iso-Butylmethacrylat, n-Butylmethacrylat, tert.-Butylacrylat, tert.-Butylmethacrylat,
Ethylacrylat, Ethylmethacrylat, 2-Ethylhexylacrylat, 2-Ethylhexylmethacrylat,
N,N-Dimethylaminoethylacrylat, N,N-Dimethylaminoethylmethacrylat, Cyclohexylmethacrylat,
1,4-Butandiolmonoacrylat, Hydroxyethylacrylat, Hydroxyethylmethacrylat,
Hydroxypropylacrylat, Hydroxypropylmethacrylat, Glycidylacrylat
und Glycidylmethacrylat.
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(Meth)acrylmonomere
sind aufgrund ihrer sehr reaktionsfähigen ethylenisch ungesättigten
Doppelbindung wertvolle Ausgangsverbindungen zur Herstellung von
Polymerisaten, die z.B. als Klebstoff, wasserabsorbierendes Harz
oder als Bindemittel für
Dispersionsfarben Verwendung finden.
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(Meth)acrolein
und (Meth)acrylsäure
wird großtechnisch überwiegend
durch katalytische Gasphasenoxidation geeigneter C3-/C4-Vorläuferverbindungen
(oder von Vorläuferverbindungen
derselben), insbesondere von Propen und Propan im Fall von Acrolein
und Acrylsäure
bzw. von iso-Buten und iso-Butan im Fall der Methacrylsäure und
des Methacroleins, hergestellt. Neben Propen, Propan, iso-Buten
und iso-Butan eignen sich als Ausgangsstoffe jedoch auch andere
3 bzw. 4 Kohlenstoffatome enthaltende Verbindungen wie iso-Butanol,
n-Propanol oder Vorläuferverbindungen
derselben wie z.B. der Methylether von iso-Butanol. (Meth)acrylsäure kann
auch aus (Meth)acrolein erzeugt werden.
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Dabei
wird normalerweise ein Produktgasgemisch erhalten, aus dem die (Meth)acrylsäure bzw.
das (Meth)acrolein abgetrennt werden muss.
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Ester
der (Meth)acrylsäure
sind z.B. durch direkte Umsetzung von (Meth)acrylsäure und/oder (Meth)acrolein
mit den entsprechenden Alkoholen erhältlich. Allerdings fallen auch
in diesem Fall zunächst,
in der Regel flüssige,
Produktgemische an, aus denen die (Meth)acrylsäureester abgetrennt werden
müssen (z.B.
rektifikativ).
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Für vorstehende
Abtrennungen werden häufig
Trennverfahren angewendet, die in eine Abfolge von Stoffaustauschböden als
trennwirksame Einbauten enthaltenden Trennkolonnen durchgeführt werden.
In diesen Trennkolonnen werden vielfach gasförmige (aufsteigend) und flüssige (absteigend)
Stoffströme
im Gegenstrom geführt,
wobei infolge des zwischen den Stoffströmen bestehenden Ungleichgewichts
ein Wärme-
und Stoffaustausch stattfindet, der letztlich die in der Trennkolonne
gewünschte
Auftrennung bedingt. In dieser Schrift sollen solche Trennverfahren
als thermische Trennverfahren bezeichnet werden.
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Beispiele
für und
damit Element des in dieser Schrift verwendeten Begriffs „thermische
Trennverfahren" sind
die fraktionierende Kondensation (vgl. DE-A 19924532) und/oder die
Rektifikation (aufsteigende Dampfphase wird im Gegenstrom zu absteigender
Flüssigphase
geführt;
die Trennwirkung beruht darauf, dass die Dampfzusammensetzung im
Gleichgewicht anders als die Flüssigzusammensetzung
ist), die Absorption (wenigstens ein aufsteigendes Gas wird zu wenigstens
einer absteigenden Flüssigkeit
im Gegenstrom geführt; die
Trennwirkung beruht auf der unterschiedlichen Löslichkeit der Gasbestandteile
in der Flüssigkeit),
die Strippung (wie die Absorption; die Flüssigphase ist jedoch mit einer
Komponente beladen, die vom Stippgas aufgenommen wird) und die Desorption
(der Umkehrprozess zur Absorption; das in der Flüssigphase gelöste Gas wird
durch Partialdruckerniedrigung abgetrennt).
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Beispielsweise
kann die Abtrennung von (Meth)acrylsäure bzw. (Meth)acrolein aus
dem Produktgasgemisch der katalytischen Gasphasenoxidation so durchgeführt werden,
dass die (Meth)acrylsäure
bzw. das (Meth)acrolein durch Absorption in ein Lösungsmittel
(z.B. Wasser oder ein organisches Lösungsmittel) oder durch fraktionierende
Kondensation des Produktgasgemisches zunächst grundabgetrennt und das dabei
anfallende Kondensat bzw. Absorbat nachfolgend rektifikativ (in
der Regel in mehreren Stufen) unter Erhalt von mehr oder weniger
reiner (Meth)acrylsäure
bzw. (Meth)acrolein aufgetrennt wird (vgl. z.B. EP-A 717019, EP-A 1125912,
EP-A 982289, EP-A 982287, DE-A 19606877, DE-A 1011527, DE-A 10224341
und DE-A 10218419).
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Die
vorstehend angesprochene fraktionierende Kondensation unterscheidet
sich von der herkömmlichen
Rektifikation im wesentlichen dadurch, dass das aufzutrennende Gemisch
der Trennkolonne gasförmig (d.h.,
vollständig
in die Dampfform überführt) zugeführt wird.
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Anstelle
der fraktionierenden Kondensation kann auch zunächst eine Totalkondensation
angewandt und das dabei anfallende Kondensat anschließend rektifikativ
aufgetrennt werden.
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Die
bereits angesprochenen, (Meth)acrylmonomere enthaltenden, gasförmigen bzw.
flüssigen
Gemische können
die (Meth)acrylmonomere sowohl in mehr oder weniger reiner Form
als auch in Verdünnung
(z.B. mit Lösungsmittel
oder mit Verdünnungsgasen)
befindlich enthalten. Das Lösungsmittel
kann dabei sowohl wässrig
als auch ein organisches Lösungsmittel
sein, wobei die spezifische Art des organischen Lösungsmittels
im wesentlichen unbeachtlich ist. Das Verdünnungsgas kann z.B. Stickstoff,
Kohlenoxid (CO, CO2), Sauerstoff, Kohlenwasserstoff
oder ein Gemisch aus diesen Gasen sein.
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Das
heißt,
z.B. auf dem Weg der Gewinnung von (Meth)acrylmonomeren werden auf
unterschiedlichste Art und Weise thermische Trennverfahren auf gasförmige und/oder
flüssige
Stoffgemische angewendet, deren Gehalt an (Meth)acrylmonomeren ≥2 Gew. %,
oder ≥10
Gew.-%, oder ≥20
Gew.-%, oder ≥40
Gew.-%, oder ≥60
Gew.-%, oder ≥80
Gew.-%, oder ≥90
Gew.-%, oder ≥95
Gew.-%, oder ≥99
Gew.-% betragen kann.
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Die
Anreicherung der (Meth)acrylmonomere kann dabei sowohl am Kopf als
auch im Sumpf der Trennkolonne erfolgen. Selbstredend können aber
auch im oberen, unteren oder mittleren Teil der Trennkolonne (Meth)acrylmonomere
angereichert enthaltende Fraktionen entnommen werden.
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Die
in den Trennkolonnen für
die thermischen Trennverfahren enthaltenen Stoffaustauschböden verfolgen
den Zweck, in der Trennkolonne in Form von Flüssigkeitsschichten Orte mit
geschlossenen flüssigen Phasen
zur Verfügung
zu stellen. Die Oberfläche
des in der Flüssigkeitsschicht
aufsteigenden und sich dabei in der geschlos senen flüssigen Phase
verteilenden Dampf- bzw. Gasstromes ist dann die maßgebende
Austauschfläche.
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Dabei überströmt die Flüssigkeit
den Stoffaustauschboden, der eine Vielzahl von Durchtrittsöffnungen aufweist.
Durch diese Durchtrittsöffnungen
steigt das Gas auf, so dass der Stoffaustauschvorgang stattfinden kann.
Die Rücklaufflüssigkeit
wird durch dieselben Öffnungen
oder durch spezielle Ablaufeinrichtungen (Schächte) von Boden zu Boden weitergeleitet.
Letztere fallen üblicherweise
nicht unter den Begriff der Durchtrittsöffnung.
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Ein
Problemfeld bei der Durchführung
thermischer Trennverfahren zwischen wenigstens einem gasförmigen und
wenigstens einem flüssigen
Stoffstrom, von denen wenigstens einer (Meth)acrylmonomere enthält, besteht
darin, dass (Meth)acrylmonomere bezüglich ihrer radikalischen Polymerisation
sehr reaktiv sind und zu unerwünschter
Polymerisation neigen.
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Üblicherweise
werden die Trennkolonnen daher polymerisationsinhibiert betrieben.
D.h., dem in der Trennkolonne absteigenden flüssigen Stoffstrom (in dieser
Schrift auch Rücklauf
oder Rücklaufflüssigkeit
genannt) werden Polymerisationsinhibitoren (z.B. phenolische Verbindungen,
Aminoverbindungen, Nitroverbindungen, Phosphorverbindungen, Schwefelverbindungen,
N-Oxylverbindungen und/oder Schwermetallsalze) zugesetzt.
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Alle
Flächen
der Trennkolonne, die mit dem in der Trennkolonne absteigenden flüssigen Stoffstrom
benetzt werden, sind so automatisch polymerisationsinhibiert.
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Bezüglich der
dem in der Trennkolonne absteigenden flüssigen Stoffstrom zugewandten
Flächen
(z.B. die Oberseite der Stoffaustauschböden) ist der vorgenannte Wirkzusammenhang
vergleichsweise problemfrei.
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Dies
trifft jedoch nicht mehr auf diejenigen Flächen der Trennkolonne zu, die
dem absteigenden flüssigen
Stoffstrom abgewandt sind (z.B. die Unterseite der Stoffaustauschböden).
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An
ihnen können
im aufsteigenden gasförmigen
Stoffstrom uninhibiert enthaltene (Meth)acrylmonomere auskondensieren.
Das nicht inhibierte Kondensat (in der kondensierten Phase ist die
Polymerisationsneigung aufgrund der geringen intermolekularen Abstände besonders
ausgeprägt)
kann dann polymerisieren, sich dabei ausbildendes Polymerisat aufwachsen
und letztendlich den weiteren Betrieb der Trennkolonne unmöglich machen.
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Die
EP-A 937488 und die EP-A 1044957 beschreiben daher Verfahren der
Rektifikation von (Meth)acrylmonomere enthaltenden Stoffgemischen,
bei denen die innere Oberfläche
der Rektifikationskolonne, einschließlich der Stoffaustauschbodenunterseite, über Düsen mit
polymerisationsinhibiertem Rücklauf
besprüht
wird.
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Die
DE-A 10300816 betrifft thermische Trennverfahren von (Meth)acrylmonomere
enthaltenden Stoffgemischen, bei denen die eine Abfolge von Stoffaustauschböden enthaltende
Trennkolonne so betrieben wird, dass der nach oben gerichtete gasförmige Stoffstrom
beim Durchtritt durch die Durchtrittsöffnungen der Stoffaustauschböden von
der auf selbigen befindlichen polymerisationsinhibierten Flüssigphase
kleine Flüssigkeitströpfchen mitreißt und nach
oben gerichtet versprüht.
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Nachteilig
an den Verfahrensweise der EP-A 937488, EP-A 1044957 und DE-A 10300816
ist, dass über
sie nur mit erheblichem Aufwand ein flächendeckendes Besprühen mit
polymerisationsinhibiertem Rücklauf
erreicht werden kann.
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D.h.,
es wird immer wieder Teilflächen
von in der Trennkolonne befindlichen Einbauten geben, die weder
dem absteigenden polymerisationsinhibierten flüssigen Stoffstrom zugewandt
sind, noch von versprühtem polymerisationsinhibiertem
Rücklauf
in ausreichendem Ausmaß erfasst
werden.
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Solche
Teilflächen
sollen in dieser Schrift als Teilflächen bezeichnet werden, die
sich im Schattenbereich des versprühten (entweder überspezielle
Düsen und/oder über Stoffaustauschböden) absteigenden
flüssigen
Stoffstroms befinden.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand nun darin, solche im
Schattenbereich von versprühtem
polymerisationsinhibiertem Rücklauf
befindliche Teilflächen
von in für
thermische Trennverfahren geeigneten Trennkolonnen enthaltenen Einbauten
auf möglichst
einfache Art und Weise und ohne erhöhten Aufwand, insbesondere
ohne zusätzlich
einzusetzende Sprühdüsen, aus
dem Schattenbereich herauszuführen.
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Demgemäss wurde
ein thermisches Trennverfahren zwischen wenigstens einem in einer
eine Abfolge von Stoffaustauschböden
enthaltenden Trennkolonne aufsteigenden gasförmigen und wenigstens einem
in der Trennkolonne absteigenden, Polymerisationsinhibitor gelöst enthaltenden,
flüssigen
Stoffstrom, von denen wenigstens einer (Meth)acrylmonomere enthält und bei
dem innere Oberfläche
der Trennkolonne mit dem in der Trennkolonne absteigenden, Polymerisationsinhibitor
gelöst
enthaltenden, flüssigen
Stoffstrom besprüht wird
und wobei die Trennkolonne Einbauten aufweist, von denen sich wenigstens
Teilflächen
im Schattenbereich des versprühten
absteigen den flüssigen
Stoffstroms befinden, gefunden, das dadurch gekennzeichnet ist,
dass im Schatten des versprühten
absteigenden flüssigen
Stoffstroms befindliche Teilflächen
der Einbauten durch Verkleiden aus dem Schattenbereich herausgeführt werden.
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Eine
Abfolge von Stoffaustauschböden
sollen in dieser Schrift wenigstens zwei, besser wenigstens drei
oder wenigstens vier aufeinanderfolgende Stoffaustauschböden sein,
die durch keine anderen trennwirksamen Einbauten unterbrochen werden.
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Häufig wird
bei erfindungsgemäßen Verfahren
innere Oberfläche
der Trennkolonne dadurch mit dem in der Trennkolonne absteigenden
flüssigen
Stoffstrom besprüht,
dass der nach oben gerichtete gasförmige Stoffstrom beim Durchtritt
durch Stoffaustauschböden
von der auf selbigen befindlichen Flüssigphase kleine Flüssigkeitströpfchen mitreißt und nach
oben gerichtet versprüht.
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Im
Folgenden soll die vorliegende Erfindung ohne Beschränkung ihrer
Allgemeinheit an einigen Beispielen erläutert werden.
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Häufig enthalten
Trennkolonnen für
thermische Trennverfahren als Stützelemente
Doppel-T-Träger eingebaut,
die von einer Seite der Trennkolonne bis zur anderen Seite der Trennkolonne
ragen und an der Kolonnenwand befestigt sind.
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Im
Unterschied zu den einfachen T-Trägern wie sie z.B. die EP-A
759316 zeigt, sind Doppel-T-Träger erhöht tragfähig. Dies
ist u.a. damit verknüpft,
dass sie zwei Querschenkel aufweisen, wohingegen der einfache T-Träger nur
einen Querschenkel aufweist. Der zweite Querschenkel versteift den
Längsschenkel
zusätzlich.
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1 zeigt den Querschnitt
eines Doppel-T-Trägers
mit aufliegendem Stoffaustauschboden.
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Nachteilig
an Doppel-T-Trägern
ist jedoch, dass z.B. die in 1 mit
der Ziffer (1) gekennzeichneten Teilflächen von Doppel-T-Trägern im
Sprühschatten
der Flüssigkeitströpfchen liegen,
die der nach oben gerichtete gasförmige Stoffstrom beim Durchtritt
durch die Durchtrittsöffnungen
des darunter liegenden Stoffaustauschbodens von der auf selbigem
befindlichen Flüssigphase
mitreißt
und im wesentlichen vertikal nach oben gerichtet versprüht. 2 zeigt, wie diesem Nachteil
durch einfaches Anbringen einer Verkleidung abgeholfen werden kann,
ohne dass es einer zusätzlichen
Sprühdüse für polymerisationsinhibierten
Rücklauf
bedarf.
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Bevorzugt
weist die Verkleidung noch die Elemente (3) auf. Sie erleichtern
den Ablauf von an der Unterseite des auf dem Doppel-T-Träger aufliegenden
Stoffaustauschbo den sich ansammelnden polymerisationsinhibierten
Flüssigkeitströpfchen,
die vom Barunterliegenden Stoffaustauschboden nach oben gesprüht wurden.
Sich an der vertikalen Verkleidungswand gegebenenfalls ausbildende
Polymerisationskeime werden so kontinuierlich weggeschwemmt und
in den Kolonnensumpf transportiert. Polymerisationsinhibierung ist
gewährleistet.
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Erfindungsgemäß (4)
günstig
ist es ferner, wenn die Verkleidung noch eine Abtropfnase (4)
aufweist, da sie die Verweilzeit von ablaufender Rücklaufflüssigkeit
mindert. Mit zunehmender Verweilzeit erhöht sich jedoch die Polymerisationswahrscheinlichkeit.
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Das
gleiche trifft auch auf U-förmige
Träger
zu (da sie zwei Längsschenkel
aufweisen, können
die Längsschenkel
bei gleicher Tragfähigkeit
kürzer
sein, was besonders kleine Abstände
der Stoffaustauschböden
ermöglicht),
wie sie die 3 mit aufliegendem
Stoffaustauschboden zeigt. Hier bilden beispielsweise die vertikalen
Innenwände
(5) typische Problemflächen. 4 zeigt die Problemlösung in
Form einer eleganten Verkleidung.
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In ähnlicher
Weise zeigt 5 eine Abfolge
von Stoffaustauschböden,
mit alternierend zentriertem und seitlichem Ablaufschacht für die polymerisationsinhibierte
Rücklaufflüssigkeit.
Dort, wo der Ablaufschacht des unmittelbar darüberliegenden Bodens auf den
darunter liegenden Boden mündet,
liegt die Unterseite des übernächsten Bodens
im Sprühschatten
(6), da im Schachtbereich infolge unzureichender Druckverhältnisse normalerweise
keine Versprühung
erfolgt. 6 zeigt, wie
auch hier durch einfaches Verkleiden (7), (8)
abgeholfen werden kann. Sowohl die Verkleidung (7) als
auch die Verkleidung (8) gewährleistet den gerichteten Ablauf
von auf der übrigen
Bodenunterseite sich ansammelnder Flüssigkeitströpfchen, die vom gasförmigen Durchtritt
durch die Durchtrittsöffnungen
des darunter liegenden Stoffaustauschbodens von der auf selbigem befindlichen
Flüssigkeitsphase
mitgerissen werden.
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Die
für das
erfindungsgemäße Verfahren
geeigneten Trennkolonnen können
Stoffaustauschböden
der unterschiedlichsten Art enthalten. Neben Stoffaustauschböden können die
für das
erfindungsgemäße Verfahren
geeigneten Trennkolonnen als trennwirksame Einbauten aber auch zusätzlich z.B.
Packungen der Füllkörper enthalten.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
enthalten die für
das erfindungsgemäße Verfahren
geeigneten Trennkolonnen als trennwirksame Einbauten nur Stoffaustauschböden.
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Für die Durchtrittsöffnungen
der für
das erfindungsgemäße Verfahren
geeigneten Stoffaustauschböden
ist eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten bekannt. Es können im
wesentlichen plane Öffnungen
vorgesehen sein (Siebböden),
die Öffnungen können mit
Ventilen versehen sein (Ventilböden)
und die Öffnungen können auch
mit Glocken gegen die Rücklaufflüssigkeit
abgeschirmt sein (Glockenböden).
Erfindungsgemäß geeignet
sind auch höher
integrierte Stoffaustauschbodengestaltungen wie Tunnel- und Zentrifugalböden, bei denen
immer mehrere Durchtrittsöffnungen
zu einer Gruppe von Gasdurchtritten zusammengefasst sind und bei
denen die Richtung des Flüssigkeitsstromes
durch einen Impuls des durch-/ausströmenden gasförmigen Stoffstroms gesteuert
wird.
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Im übrigen sind
bei den heute verwendeten Trennkolonnen mit Durchmesser von mehreren
Metern die Stoffaustauschböden
aus mehreren Planen zusammengesetzt, die auf oder an Trägern befestigt
sind, wie es z.B. die EP-A 759316 beschreibt.
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Ein
Klassiker untern den Stoffaustauschböden und für das erfindungsgemäße Verfahren
in besonderem Maß geeignet
ist der Siebboden. Darunter sollen in dieser Schrift Platten verstanden
werden, die als Durchtrittsstellen für die aufsteigenden Gas- bzw.
Dampfströme
(die Begriffe „gasförmig" und „dampfförmig" werden in dieser
Schrift synonym verwendet) einfache Löcher und/oder Schlitze aufweisen.
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Die
Siebböden
werden dabei in zwei Gruppen differenziert, nämlich in solche mit Flüssigkeitszwangsführung und
solche ohne Flüssigkeitszwangsführung.
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Die
Zwangsführung
der Rücklaufflüssigkeit
wird dabei dadurch erzielt, dass die Siebböden neben den Durchtrittsstellen
für die
aufsteigenden Gas- bzw. Dampfströme
wenigstens einen Ablaufschacht (Ablauf) aufweisen, durch den die
Rücklaufflüssigkeit
unabhängig
vom Strömungsweg
des Gas- bzw. Dampfstroms vom höher
gelegenen Boden auf den nächsten
tiefer gelegenen Boden fließt
(Zulauf). Die Rücklaufflüssigkeit
im Querstrom über
den Boden vom wenigstens einen Zulauf zum wenigstens einen Ablauf,
wobei das Zulauf- und Ablaufrohr den Flüssigkeitsverschluss und die
gewünschte
Flüssigkeitshöhe auf dem
Boden garantieren.
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Häufig (insbesondere
bei geringen Kolonnendurchmessern) sind die Siebböden mit
Flüssigkeitszwangsführung einflutig
gestaltet. Ganz allgemein wird auf Stoffaustauschböden Flüssigkeitszwangsführung dadurch
erzielt, dass die Stoffaustauschböden wenigstens einen Ablaufschacht
(Ablauf) aufweisen, durch den die Rücklaufflüssigkeit unabhängig vom
Strömungsweg
des aufsteigenden Dampfstroms vom höher gelegenen Boden auf den
tiefer gelegenen Boden fließt
(Zulauf). Die horizontale Flüssigkeitsströmung über den
Stoffaustauschboden vom Zulauf zum Ablauf wird entsprechend der
verfahrenstechnischen Aufgabenstellung gewählt. Der aufsteigende Gasstrom
tritt durch die Durchtrittsöffnungen
des Stoffaustauschbodens. Wird die Rücklaufflüssigkeit im Umkehrstrom über den
Stoffaustauschboden geführt
(Zulauf und Ablauf des Stoff austauschbodens sind auf der gleichen
Seite des Stoffaustauschboden angeordnet), spricht man von Umkehrstromböden.
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Bei
Radialstromböden
strömt
die Flüssigkeit
auf dem Stoffaustauschboden radial von der Mittel (Zulauf) zum Ablauf
am Rand des Bodens.
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Bei
den Querstromböden
wird die Flüssigkeit über den
gesamten Fließbereich
betrachtet quer über den
Boden vom Zulauf zum Ablauf geführt.
In der Regel sind Querstromböden
einflutig gestaltet. D.h., Zulauf und Ablauf sind auf gegenüberliegenden
Seiten des Stoffaustauschbodens angeordnet. Sie können aber
auch zweiflutig (oder auch mehr als zweiflutig) gestaltet sein.
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In
diesem Fall kann der Zulauf z.B. in der Mitte und je ein Ablauf
auf gegenüberliegenden
Seiten des Stoffaustauschbodens angeordnet sein.
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Bevorzugt
sind Querstromsiebböden.
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D.h.,
Zulauf und Ablauf sind auf gegenüberliegenden
Seiten des Stoffaustauschbodens angeordnet. Sie können aber
auch zweiflutig (oder auch mehr als zweiflutig) gestaltet sein.
In diesem Fall kann der Zulauf z.B. in der Mitte und je ein Ablauf
auf gegenüberliegenden
Seiten des Stoffaustauschbodens angeordnet sein. In dieser Schrift
sollen solche Siebböden
als Zwangssiebböden
bezeichnet werden.
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Bei
ihnen wird ein die Trennwirkung minderndes Durchregnen der Rücklaufflüssigkeit
nicht wie beim Glockenboden durch Kamine verhindert, in die die
Durchtrittsöffnungen
fortführen,
sondern es bedarf dazu einer minimalen Dampfbelastung. Der Dampf
tritt aufsteigend durch die Durchtrittsöffnungen und durchperlt die vom
Ablaufrohr gehaltene Flüssigkeitsschicht.
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Von
den Zwangssiebböden
unterscheiden sich die Dual-Flow oder auch Regensiebböden dadurch, dass
die kein Ablaufsegment enthalten. Durch die Abwesenheit von Ablaufsegmenten
(Ablaufschächten)
treten bei den Regensiebböden
der aufsteigende gasförmige
Stoffstrom und der in der Trennkolonne absteigende flüssige Stoffstrom
durch die gleichen Durchtrittsstellen des Bodens. Auch beim Regensiebboden
bedarf es wie beim Zwangssiebboden einer minimalen Dampfbelastung,
um eine angemessene Trennwirkung zu erzielen. Wird sie signifikant
unterschritten, bewegen sich aufsteigendes Gas und absteigender
Rücklauf
im wesentlichen ohne Austausch aneinander vorbei und der Stoffaustauschboden
läuft Gefahr,
trocken zu laufen. D.h., auch beim Regensiebboden muss eine untere
Grenzgeschwindigkeit vorhanden sein, damit auf dem Boden eine gewisse
Flüssigkeitsschicht
gehalten wird, um ein Arbeiten des Bodens zu ermöglichen.
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Von
den Querstromsiebböden
unterscheiden sich die hydraulisch abgedichteten Querstromböden dadurch,
dass sie beim Abschalten der Trennkolonne nicht leer laufen können, sieht
man von der winzigen Leerlaufbohrung (ihr Querschnitt ist normalerweise
mehr als 200 mal kleiner als der Gesamtquerschnitt) ab, die jeder
Querstromboden aus Zweckmäßigkeitsgründen aufweist.
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D.h.,
auch bei geringen Belastungen der Trennkolonne weisen hydraulisch
abgedichtete Querstromböden
gestaute Flüssigkeit
auf und laufen keine Gefahr, trocken zu laufen. Dies ist dadurch
bedingt, dass es sich bei den Durchtrittsstellen von hydraulisch
abgedichteten Querstromböden
nicht wie z.B. bei Dual-Flow-Böden,
Siebböden
und Ventilböden
um kaminlose Bohrungen handelt. Vielmehr mündet jede Durchtrittsstelle
in einen Kamin, der ein Trockenlaufen unterbindet. Über dem
Kamin sind Dampfumlenkhauben (Glocken) angebracht, die in die gestaute
Bodenflüssigkeit
eintauchen. Häufig
sind die Dampfumlenkhauben an ihren Rändern geschlitzt oder gezackt
(d.h., sie weisen Treibschlitze auf). Der durch die Durchtrittsstelle
aufsteigende Dampfstrom erfährt
durch die Dampfumlenkhauben eine Ablenkung und strömt parallel
zum Boden, d.h., quer zur Kolonne in die gestaute Flüssigkeit.
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Die
aus benachbarten, in der Regel über
den Boden äquidistant
verteilt angeordneten, Hauben austretenden Dampfblasen bilden in
der gestauten Flüssigkeit
eine Sprudelschicht aus.
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Ablaufrohre
bzw. -segmente, die, in die Regel abwechselnd links oder rechts,
die Böden
verlassen, regeln – von
Wehren unterstützt – den Flüssigkeitsstand
der Stoffaustauschböden
und führen
die Flüssigkeit dem
darunter liegenden Boden zu.
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Für die hydraulisch
abdichtende Wirkung ist wesentlich, dass die Ablaufrohre bzw. -segmente
des oberen Bodens in die gestaute Flüssigkeit des darunter liegenden
Bodens tauchen. Vorzugsweise sind keine Zulaufwehre vorhanden. In
der Höhe
einstellbare Glocken gestatten ein Anpassen an die Strömungsverhältnisse
und den Ausgleich der Eintauchtiefen bei Herstellungsungleichmäßigkeiten,
so dass alle Glocken des Bodens gleichmäßig gasen.
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Je
nach Gestalt und Anordnung der Glocken unterscheidet man z.B. die
einflutig gestalteten hydraulisch abgedichteten Querstromböden in Rundglockenböden (Durchtrittsstelle,
Kamin und Glocke sind rund), Tunnel-Böden (Durchtrittsstelle, Kamin
und Glocke sind rechteckig, die Glocken sind hintereinander angeordnet,
wobei die längere Rechteckkante
parallel zur Querstromrichtung der Flüssigkeit ausgerichtet ist)
und Thormann-Böden
(Durchtrittsstelle, Kamin und Glocke sind rechteckig, die Glocken
sind hintereinander angeordnet, wobei die längere Rechteckkante senkrecht
zur Querstromrichtung der Flüssigkeit
ausgerichtet ist. Modifizierte Thormann-Böden sind in der DE-A 10243625
beschrieben.
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Siebböden unterscheiden
sich dadurch von hydraulisch abgedichteten Querstromböden, dass
bei ihnen durch die stets nach oben gerichtete Strömungsrichtung
des Dampfes die Neigung zum Mitreißen kleiner Flüssigkeitstropfen
erhöht,
ihre Neigung zum Versprühen
von Rücklaufflüssigkeit
ausgeprägter
ist.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
eignet sich deshalb insbesondere für solche Trennkolonnen, die
als Stoffaustauschböden
Siebböden
enthalten. Besonders bevorzugt enthalten sie als trennwirksame Einbauten ausschließlich Siebböden. Bevorzugt
sind innerhalb der Siebböden
dabei die Regensiebböden.
Selbstverständlich
können
die beim endungsgemäßen Verfahren
verwendeten Trennkolonnen auch andere Stoffaustauschböden, z.B.
Ventilböden
und/oder hydraulisch abgedichtete Querstromböden, enthalten. Letztere können in
der Trennkolonne auch gemeinsam mit Siebböden und/oder anderen trennwirksamen
Einbauten enthalten sein.
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Wird
der Gewichtsanteil der gesamten in einer in erfindungsgemäßem Betrieb
befindlichen Trennkolonne einem Stoffaustauschboden zugeführten Flüssigkeitsmenge,
die durch den aufsteigenden Gasstrom bis zur Unterseite des nächst höher gelegenen
Stoffaustauschbodens mitgerissen wird als Mitrissanteil (in Gew.-%)
dieses Stoffaustauschbodens bezeichnet (zur Definition und experimentellen
Bestimmung siehe die DE-A 10300816, so wird das erfindungsgemäße Verfahren
mit Vorteil so durchgeführt,
dass der Mitrissanteil wenigstens eines Teils der Stoffaustauschböden ≥10 Gew.-%
beträgt.
Häufig
wird der Mitrissanteil wenigstens eines Teils der Stoffaustauschböden ≥ 10 bis 30
Gew-%, oder 11 bis 30 Gew.-%, oder 12 bis 30 Gew.-%, oder 13 bis
30 Gew.-%, oder 14 bis 30 Gew.-%, oder 15 bis 30 Gew.-% betragen.
Als Obergrenze der genannten Bereiche kommen anstelle der 30 Gew.-%
auch 28 Gew.-%, oder 25 Gew.-%, oder 20 Gew.-% in Betracht.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
wird das erfindungsgemäße thermische
Trennverfahren so durchgeführt, dass
der Mitrissanteil wenigstens der Hälfte und besonders bevorzugt
wenigstens 75 % oder aller Stofftauschböden der Trennkolonne in den
vorgenannten Bereichen liegen.
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Insbesondere
sollten diejenigen Stoffaustauschböden in den vorgenannten Bereichen
liegen, auf denen der Gehalt an (Meth)acrylmonomeren besonders hoch
ist.
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Dies
gilt insbesondere dann, wenn die Trennkolonne als trennwirksame
Einbauten ausschließlich Siebböden enthält (Zwangssiebböden und/oder
Regensiebböden).
Insbesondere gilt es dann, wenn die Abfolge der Siebböden beim
erfindungsgemäßen Verfahren äquidistant
ist.
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Das
Einhalten der vorgenannten Randbedingung ermöglicht es, beim erfindungsgemäßen Verfahren bei
gleichzeitigem geschicktem Verkleiden problematischer Teilflächen von
in der Trennkolonne enthaltenen Einbauten ganz ohne zusätzlich angebrachte
Sprühdüsen für polymerisationsinhibierte
Rücklaufflüssigkeit auszukommen.
Selbstredend können
beim erfindungsgemäßen Verfahren
solche Sprühdüsen aber
mitverwendet oder ausschließlich
verwendet werden. Zum Beispiel dann, wenn die Trennkolonne so betrieben
wird, dass der Mitrissanteil aller enthaltenen Stoffaustauschböden < 10 Gew.-% beträgt.
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Als
ein Polymerisationsinhibitor kann auch ein molekularen Sauerstoff
enthaltendes Gas mit dem aufsteigenden Dampf durch die Trennkolonne
geführt
oder an den unterschiedlichsten Stellen in die Trennkolonne eingedüst werden.
In einfachster Weise kann ein solches molekularen Sauerstoff enthaltendes
Gas Luft sein (vgl. z.B. DE-A 10248606, DE-A 10238142 und DE-A 10217121).
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Beobachtet
man beim Ausüben
des erfindungsgemäßen Verfahrens
eine Minderung der Trennwirkung der in der Trennkolonne enthaltenen
Abfolge von Stoffaustauschböden
(dieser Begriff meint hier und im Folgenden insbesondere Siebböden), so
kann dies dadurch ausgeglichen werden, dass man die Anzahl der Stoffaustauschböden bei
gleichbleibendem Abstand (d.h., die Kolonnenhöhe) erhöht.
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Anwendungstechnisch
zweckmäßig sollte
der Stoffaustauschbodenabstand innerhalb der Bodenabfolge sich im
Bereich von 300 mm bis 900 mm bewegen. Erfindungsgemäß bevorzugt
beträgt
beim erfindungsgemäßen Verfahren
der Bodenabstand innerhalb der Bodenabfolge 300 bis 500 mm. Im Regelfall
sollte der Bodenabstand 250 mm nicht unterschreiten.
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Mittels
der Maßnahme
der Erhöhung
der Anzahl der Stoffaustauschböden
ist es beim erfindungsgemäßen Verfahren
möglich,
den Mitrissanteil der Stoffaustauschböden auf Werte von bis zu 70
Gew.-% zu steigern, ohne die Trennwirkung nennenswert zu beeinträchtigen.
D.h., die Obergrenze des Mitrissanteils wenigstens eines Teils der
Stoffaustauschböden
kann bei Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
für die bereits
genannten Bereiche anstelle der 30 Gew.-% auch 35 Gew.-%, oder 40
Gew.-% oder 50 Gew.-%, oder 60 Gew.-%, oder 70 Gew.-% befragen.
Selbstredend können beim
erfindungsgemäßen Verfahren
auch die Mitrissanteile aller Stoffaustauschböden in diesem erweiterten Mitrissanteil
liegen.
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Als
(Meth)acrylmonomere kommen für
das erfindungsgemäße Verfahren
alle diejenigen in Betracht, die eingangs dieser Schrift genannt
worden sind. Das erfindungsgemäße Verfahren
kann eine fraktionierende Kondensation, oder eine Rektifikation,
oder eine Absorption, oder eine Strippung, oder eine Desorption
sein.
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Insbesondere
kann das erfindungsgemäße Verfahren
auf alle thermischen Verfahren der Abtrennung von (Meth)acrylmonomeren
aus den eingangs dieser Schrift erwähnten Stoffgemischen angewendet
werden.
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Dabei
kann der Gehalt der gasförmigen
und/oder flüssigen
Stoffgemische an (Meth)acrylmonomeren ≥2 Gew.-%, oder ≥10 Gew.-%,
oder ≥20
Gew.-%, oder ≥40
Gew.-%, oder ≥60
Gew.-%, oder ≥80
Gew.-%, oder ≥90
Gew.-%, oder ≥95
Gew.-%, oder ≥99
Gew.-% betragen.
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Im
Fall einer Anwendung von Siebböden
als Stoffaustauschböden
für das
erfindungsgemäße Verfahren
können
diese wie in der DE-A 2027655, der DE-A 10156988, der DE-A 10230219,
der EP-A 1029573 oder in Grundlagen der Dimensionierung von Kolonnenböden, Technische
Fortschrittsberichte, Band 61, K. Hoppe, M. Mittelstrass, Verlag
Theodor Steinkopff, Dresden 1967 beschrieben gestaltet werden. Dabei
können
die Durchtrittsöffnungen
kreisförmig,
elliptisch oder vieleckig gestaltet sein. Sie können auch jedwede andere Form
(z.B. schlitzförmig)
aufweisen. Erfindungsgemäß bevorzugt
sind sie kreisförmig
und in strenger Dreiecksteilung angeordnet. Beispielsweise kann
der Lochdurchmesser der Siebböden
(insbesondere im Fall von Dual-Flow-Böden) 5 bis 50 mm, bevorzugt
10 bis 25 mm betragen. Der Abstand zweier nächstliegender Lochmittelpunkte
beträgt
zweckmäßig das
1,5- bis 3-fache, bevorzugt das 2- bis 2,8-fache des Lochdurchmessers, welcher über den
einzelnen Siebboden bevorzugt einheitlich dimensioniert ist.
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Das Öffnungsverhältnis (Verhältnis der
Gesamtfläche
aller Durchtrittsöffnungen
des Siebbodens zur Gesamtfläche
des Siebbodens multipliziert mit 100 und in %) beträgt bei erfindungsgemäß einzusetzenden Siebböden zweckmäßig 8 bis
30 % und häufig
12 bis 20 %. Die Bodendicke liegt günstig bei 1 bis 8 mm.
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Erfindungsgemäße Verfahren
sind z.B. Rektifikationen oder fraktionierende Kondensationen, die
in Trennkolonnen durchgeführt
werden, die als trennwirksame Einbauten ausschließlich Böden enthalten,
von deren Anzahl wenigstens zwei, bevorzugt mehr als zwei (bevorzugt ≥10 %, oder ≥20 %, oder ≥30 %, oder ≥40 %, oder ≥50 %, oder ≥60 %, oder ≥75 %) und
besonders bevorzugt alle Siebböden,
mit besonderem Vorteil Regensiebböden mit kreisförmigen Durchtrittsöffnungen
sind.
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Die übrigen Böden können z.B.
hydraulisch abgedichtete Querstromböden (z.B. Thormann-Böden oder
Glockenböden)
und/oder Ventilböden
sein.
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Der
Gasbelastungsfaktor F der erfindungsgemäß anzuwendenden Abfolge von
Siebböden
liegt in der Praxis vielfach im Bereich von 1 bis 3 Pa0,5,
häufig
im Bereich von 1,5 bis 2,5 Pa0,5. Die Flüssigkeitsgeschwindigkeit
liegt gleichzeitig oft im Bereich von 1 bis 50 m/h oder im Bereich
von 2 bis 10 m/h.
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Wie
bereits erwähnt,
wird das erfindungsgemäße Verfahren
polymerisationsinhibiert betrieben. In der Regel werden dazu die
Polymerisationsinhibitoren am Kopf der Trennkolonne in die in der
Trennkolonne absteigende Flüssigphase
(z.B. die Rücklaufflüssigkeit
oder das Absorptionsmittel) gegeben. Als in typischer Weise erfindungsgemäß einsetzbare
Polymerisationsinhibitoren seien Phenothiazin, 4-Hydroxy-2,2,6,6-tetramethylpiperidin-N-oxyl,
Hydrochinon und der Monomethylether des Hydrochinons (4-Methoxyphenol)
genannt. Als weitere Stabilisierungsmaßnahme kann zusätzlich,
wie ebenfalls bereits beschrieben, ein molekularen Sauerstoff enthaltendes
Gas, z. B. Luft, durch die Trennkolonne geführt werden. In günstigen
Fällen
kann auch ausschließlich
mit Luft polymerisationsinhibiert werden.
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Vorteilhaft
werden bei erfindungsgemäß eingesetzten
Regensiebböden
Quervermischungen und großflächige Wellenbewegungen
auf den Dual-Flow-Böden
durch senkrechte flächige
Einbauten, sogenannte Wellenbrecher, unterbunden. Die Wellenbrecher
sind anwendungstechnisch zweckmäßig in ihrer
großtechnischen
Anwendung 50 bis 300 mm, vorzugsweise 150 bis 200 mm hoch, sowie
500 bis 6000 mm, vorzugsweise 1000 bis 3000 mm lang (ihre Länge kann
dem Bodendurchmesser oder einem Teil des Bodendurchmessers gleich
sein). Bevorzugt sitzen sie mit ihrer Unterkante nicht unmittelbar
auf der Oberseite des Dual-Flow-Bodens auf, sondern sind mittels
kleiner Füßchen bzw.
Stege auf dem Dual-Flow-Boden so aufgesetzt, dass der Abstand ihrer
Unterkannte zu Oberseite des Regensiebbodens 10 bis 60 mm, vorzugsweise
30 bis 50 mm beträgt.
Die Anzahl der Stege beträgt
pro Wellenbrecher 1 bis 10. Der Abstand der Wellenbrecher untereinander beträgt anwendungstechnisch
zweckmäßig 100
bis 1000 mm, häufig
150 bis 500 mm. Die Flächensegmente zwischen
zwei Wellenbrechern betragen normalerweise ≥0,2 m2,
jedoch meist ≤5
m2, was die Anzahl der Wellenbrecher je
Regensiebboden eingrenzt.
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Vorstehende
Maßnahmen
eignen sich insbesondere für
eine bevorzugte Ausführungsvariante
der Dual-Flow-Böden
von Beispiel und Vergleichsbeispiel in den Schriften DE-A 10243625
und DE-A 10247240.
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Eine
Erhöhung
des Mitrissanteils in einer erfindungsgemäß zu betreibenden Trennkolonne
ist z.B. in einfacher Weise dadurch möglich, dass ein Teil der Durchtrittsöffnungen
der Stoffaustauschböden
bei gleichbleibender Last abgedeckt wird.
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Selbstredend
kann das erfindungsgemäße Verfahren
auch in Kombination mit einzelnen oder allen in den Schriften DE-A
2027655, EP-A 937488, EP-A 1044957 und EP-A 1029573 genannten, eine
unerwünschte Polymerisation
mindernden, Maßnahmen
angewendet werden.
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Ganz
generell kann das erfindungsgemäße Verfahren
unter Normaldruck, Überdruck
oder unter reduziertem Druck durchgeführt werden.
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Im
besonderen eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren für die in
der DE-A 19924532, DE-A 10243625 und DE-A 10247240 beschriebenen
fraktionierenden Kondensationen von Acrylsäure enthaltenden Produktgasgemischen
von heterogen katalysierten Gasphasen-Partialoxidationen von C3-Vorläufen
der Acrylsäure
mit molekularem Sauerstoff in Trennkolonnen, die von unten nach
oben zunächst
Dual-Flow-Böden und im
Anschluss daran hydraulisch abgedichtete Querstrom-Stoffaustauschböden enthalten.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist durch eine verminderte Neigung unerwünschter Poymerisatbildung charakterisiert.
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Selbstredend
kann auch beim erfindungsgemäßen Verfahren
bei zu großen
Gasbelastungsfaktoren bzw. Flüssigkeitsgeschwindigkeiten
die Flüssigkeit
von den Siebböden
nicht mehr ausreichend abfließen,
können
die Stoffaustauschböden
fluten. Jenseits der Flutungsgrenze ist kein sinnvoller Kolonnenbetrieb
mehr möglich.
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In
der Regel schließen
beim erfindungsgemäßen Verfahren
die verwendeten Stoffaustauschböden, insbesondere
verwendete Regensiebböden,
bündig
mit den Kolonnenwänden
ab. Es gibt aber auch Ausführungsvarianten,
bei denen zwischen Kolonnenwand und Boden ein Zwischenraum besteht,
der nur teilweise durch Brücken
unterbrochen ist. Neben den eigentlichen Durchtrittsöffnungen
weisen beim erfindungsgemäßen Verfahren
eingesetzte Regensiebböden
allenfalls noch Öffnungen
auf, die z.B. eine Befestigung des Bodens auf Auflageringen oder ähnliches
ermöglichen
(vgl. z.B. DE-A 10159823).
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
eignet sich insbesondere auch für
die in der DE-A 10230219 beispielhaft beschriebene Rektifikation
sowie für
die in der EP-A 925272 in der Stufe (b) beschriebene Absorption.
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Die
erfindungsgemäßen Trennkolonnen
sowie die darin befindlichen Einbauten sind in zweckmäßiger Weise
aus Edelstählen
(z.B. 1.4541 oder 1.4571 oder SUS 316L) gefertigt.
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Zum
erfindungsgemäßen Verkleiden
werden zweckmäßig Edelstahlbleche
desselben Typs verwendet, die verschweißt werden. Sie werden dabei
möglichst
dünn gewählt. Die
mechanische Festigkeit muß aber gewährt sein.
Zu dünne
Bleche lassen sich nur schwer schweißen. Üblicherweise werden die Bleche
mit einer Stärke
von 0,5 bis 5 mm, vorzugsweise 1 bis 3 mm verwendet.
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Werden
beim erfindungsgemäßen Verfahren
in die Trennkolonne separate Sprühdüsen integriert,
so kann deren Anzahl aufgrund der erfindungsgemäßen Verfahrensweise beschränkt, d.h.,
minimiert werden.
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Beispiel und Vergleichsbeispiel
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1. Vergleichsbeispiel
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In
einer Rektifikationskolonne mit 3,8 m Innendurchmesser und einer
Länge von
32 m wurde ein Gemisch aufgetrennt, das die folgenden Bestandteile
enthielt:
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Als
trennwirksame Einbauten enthielt die Rektifikationskolonne 46 Dual-Flow-Böden, die äquidistant angeordnet
waren. Der Bodenabstand betrug 400 mm. Der Zulauf des aufzutrennenden
Gemischs in die Rektifikationskolonne erfolgte auf dem 8ten Boden
von unten. Unterhalb des Zulaufs betrug der Durchmesser der kreisrunden
Durchtrittsöffnungen
in den Dual-Flow-Böden
50 mm. Oberhalb des Zulaufs betrug dieser Durchmesser 25 mm. Die
Durchtrittsöffnungen
waren in den Dual-Flow-Böden
in strenger Dreiecksteilung angeordnet (vgl. DE-A 10230219). Das
Gesamtöffnungsverhältnis (Anteil
der gasdurchlässigen
Fläche
in der Bodenebene an der Gesamtfläche der Bodenebene) betrug
unterhalb des Zulaufs 17,8 % und lag oberhalb des Zulaufs bei 12,6
%. Die Temperatur am Kopf der Kolonne betrug 80°C, der Druck 105 mbar und das
Rücklaufverhältnis betrug
1,3.
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Die
Temperatur im Sumpf der Kolonne betrug 193°C. Der Druck oberhalb der Sumpfoberfläche betrug 230
mbar. Der Kolonnensumpf wurde mit einem Zwangsumlaufverdampfer beheizt.
Der Rücklauf
der Rektifikationskolonne wurde durch Zusatz von Phenothiazin so
polymerisationsinhibiert, dass das Produkt, welches der Rektifikationskolonne
im Seitenabzug entnommen wurde 250 Gew.ppm Phenothiazin enthielt.
Zusätzlich wurden
in den unteren Teil der Rektifikationskolonne zum Zweck der Polymerisationsinhibierung
600000 Nl/h Luft eingeleitet. Der Zulauf in die Rektifikationskolonne
wies eine Temperatur von 152°C
auf.
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Am
Kopf der Kolonne wurde ein Leichtsiedergemisch mit 96 Gew.-% Acrylsäure entnommen.
Aus dem Sumpf der Rektifikationskolonne wurde kontinuierlich ein
Schwersiedergemisch entnommen, das weniger als 0,5 Gew.-% Acrylsäure enthielt.
Unterhalb des 40ten Bodens von unten wurde im Seitenabzug eine 99,6 gew.-%ige
Acrylsäure
als Produkt entnommen.
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Zum
Abstützen
der Dual-Flow-Böden
wurden in der Rektifikationskolonne pro Boden zwei Doppel-T-Träger eingesetzt.
Der Querschenkel der T's
war 120 mm breit, der beide Querschenkel verbindende Längsschenkel
war 240 mm hoch. Die Stärke
der Schenkel betrug 10 mm.
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Nach
einer Laufzeit von 40 Tagen waren die Doppel-T-Träger mit
Polymerisat belegt.
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2. Beispiel
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Es
wurde wie im Vergleichsbeispiel verfahren. Die Doppel-T-Träger waren
jedoch gemäß 2 mit Stahlblech verkleidet.
Die Blechstärke
betrug 2 mm. An den Rändern wurden
die Bleche verschweißt.
Nach einer Laufzeit von 40 Tagen waren die verkleideten Doppel-T-Träger noch
immer von Polymerisat frei.