DE10316392A1 - Gerätestiel - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Gerätestiel zur Einhandhaltung und -führung von bspw. Schaufeln, Harken, Hacken, Rechen, Besen o. dgl. Geräteschaften (G), die an einem Ende (2) des Stieles (1) bleibend oder lösbar befestigt sind. Ausgehend von der Aufgabe, einen Gerätestiel für die Einhandhaltung und -führung dahingehend auszugestalten und zu verbessern, das nicht nur die Handhabung des ganzen Gerätes bei sicherer Führung erleichtert, sondern insbesondere auch die Handgelenkbelastung wesentlich reduziert ist, und zwar verbunden mit der Maßgabe, dieser Gelenkentlastung in zwei Richtungen zu genügen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Stiel (1) an seinem gerätefernen Ende (3) mit einer in zwei Richtungen wirkenden Unterarmabstützung (4) versehen ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Gerätestiel zur Einhandhaltung und -führung von bspw. Schaufeln, Harken, Hacken, Rechen, Besen od.dgl. Gerätschaften, die an einem Ende des Stieles bleibend oder lösbar angeordnet sind.
- Mehr oder weniger lange Gerätestiele zur Handhabung von Gerätschaften der genannten Art sind hinlänglich bekannt und in Benutzung, so daß es diesbezüglich keines besonderen druckschriftlichen Nachweises bedarf, ganz abgesehen davon, daß Gerätestiele für solche Gerätschaften notwendiger Bestandteil sind. Normal lange, d.h., Gerätestiele mit einer Länge von etwa 1 bis 1,5 m müssen in der Regel beidhändig geführt werden, d.h., eine Einhandführung ist zwar auch möglich, verlangt aber zum Beispiel bei Schaufeln unter Zuhilfenahme des Ellenbogenbereiches Handhabungsgeschick und beträchtlichen handgelenkbelastenden Kraftaufwand. Eine solche Gelenkbelastung tritt aber auch auf, wenn es sich um relativ kurzstielige Gerätschaften der genannten Art handelt, wie sie insbesondere im Gartenbereich zur Verwendung kommen oder bspw. auch im Hobby-Reitstallbereich, wo es gilt, Pferdeäpfel per Stahlbesen oder Rechen zusammenzuhäufeln, auf eine Schaufel zu bringen, in eine Schubkarre zu laden und in geeigneter Weise zu entsorgen, wobei insbesondere und bspw. allein schon die Aufbringung auf eine Schaufel eine Einhandhaltung und Führung sowohl der Schaufel als auch des Rechens bzw. Besens verlangt, was natürlich auch im Gartenbereich gilt. Sofern dort kurzstielige, per se für Einhandhaltung bestimmte Gerätschaften über längere Zeit benutzt werden, macht sich dies ebenfalls in einer entsprechenden Handgelenkbelastung bemerkbar. Dies gilt bspw. auch für einhändig zu führende Farbauftragsrollen.
- Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, einen Gerätstiel für die Einhandhaltung und -führung dahingehend auszugestallten und zu verbessern, daß nicht nur die Handhabung des ganzen Gerätes bei sicherer Führung erleichtert sondern insbesondere auch die Handgelenkbelastung wesentliche reduziert ist, und zwar verbunden mit der Maßgabe, dieser Gelenkentlastung in zwei Richtungen zu genügen.
- Diese Aufgabe ist mit einem Gerätestiel der eingangs genannten Art nach der Erfindung auf einfache Weise dadurch gelöst, daß der Stiel an seinem gerätefernen Ende mit einer in zwei Richtungen wirksamen Unterarmabstützung versehen ist.
- In konkreter Ausführungsform stellt sich ein solcher Gerätestiel derart dar, daß die Unterarmabstützung in Form eines quer zur Stielerstreckung orientierten Unterarmwiderlagerbügels ausgebildet ist, der in Bezug auf die am Stielende sitzende Gerätschaft den Stiel auf der anderen Seite bogenartig übergreift, oder auch, was bevorzugt wird, derart, daß die Unterarmabstützung in Form einer Hand/Unterarmdurchgriffsschlaufe ausgebildet ist.
- Die Maßgabe, daß die Unterarmabstützung in zwei Richtungen wirksam auszubilden ist, berücksichtigt, daß je nach am Stiel angeordneter Gerätschaft und bezogen auf eine gedachte, durch Unterarm und Stiel erstreckte, im Wesentlichen vertikale Ebene dabei die haltende Hand als quasi Gelenklager für den Stiel zu betrachten ist, daß bei Druck der Gerätschaft(bspw. Hacke oder Harke) gegen den Boden das freie Stielende vom Unterarm nach unten weggedreht würde und bei einer belasteten Schaufel oder Gabel das Stielende gegen den Unterarm gedreht wird.
- Der erfindungsgemäße Gerätestiel und weitere vorteilhafte Ausführungsformen werden nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Es zeigt
-
1 ,2 schematisch die einleitend angesprochenen beiden Belastungsfälle; -
3 den Stiel in Seitenansicht; -
4 ,5 den Stiel gemäß3 in Pfeilrichtung P gesehen; -
6 den Stiel gemäß3 mit einer anderen Ausführungsform des Griffes; -
7 den Stiel gemäß6 in Pfeilrichtung P gesehen; -
8 den Stiel gemäß3 mit einer weiteren abweichenden Ausführungsform des Griffes und -
9 den Stiel gemäß8 in Pfeilrichtung P gesehen. - Für den Gerätestiel zur Einhandhaltung und -führung von bspw. Schaufeln, Harken, Hacken, Rechen, Besen od.dgl. Gerätschaften G, die an einem Ende
2 des Stieles1 bleibend oder lösbar befestigt sind, ist unter Verweis auf insbesondere die3 bis9 wesentlich, daß der Stiel1 an seinem gerätefernen Ende3 mit einer in zwei Richtungen wirkenden Unterarmabstützung4 versehen ist. - Die einleitend angesprochen Belastungsfälle sind in den
1 und2 schematisch dargestellt. Bei der angedeuteten Gerätschaft G inl handelt es sich bspw. um einen Rechen oder eine Harke und in2 bspw. um eine entsprechend große Schaufel zur Aufnahme von bspw. Pferdeäpfeln oder sonstigem Kehricht. Es kann sich bspw. aber auch um eine kleine Gartenschaufel zum Ausgraben von Pflanzlöchern handeln. Die haltende Hand ist mit H, der Unterarm mit U und der Oberarm mit O bezeichnet. - Die auftretenden Belastungen sind durch Pfeile BP angegeben. Quer Für den Belastungsfall gemäß
2 würde an sich eine gabelartige Unterarmabstützung4 zur Seitenführung genügen, da ja eine solche Führung bei Belastung gegen den Unterarm U gedrückt wird. Um aber beiden Belastungsfällen zu genügen, ist die Unterarmabstützung4 vorteilhaft in Form einer Hand/Unterarmdurchgriffsschlaufe 7 ausgebildet, wie diese in den4 und7 dargestellt ist, d.h., quer zur Stielerstreckung orientiert. - Beiden Belastungsfällen genügt aber auch eine Ausbildung gemäß der
5 und9 dahingehend, daß die Unterarmabstützung4 in Form eines quer zur Stielerstreckung orientierten Unterarmwiderlagerbügels6 ausgebildet ist, der in Bezug auf die am Stielende sitzende Gerätschaft G (gestrichelt in5 angedeutet) den Stiel1 auf der anderen Seite bogenartig übergreift. Bei dieser Ausführungsform kann also der Unterarm U ohne weiteres von der Seite her an die Unterarmabstützung4 durch die Öffnung des Bügels6 angelegt werden. - Zweckmäßig können beide Ausführungsformen der Unterarmabstützung
4 mit einer nur gestrichelt angedeuteten Unterarmabpolsterung8 ausgestattet sein. - Beim am Unterarm U angelegtem Gerätestiel
1 ist es an sich ohne weiteres möglich, den Stiel1 mit der betreffenden Hand zu erfassen. - Vorteilhaft ist jedoch zwischen der Unterarmabstützung
4 und dem mit der Gerätschaft bestückten Ende2 des Stieles1 ein Handzugriff5 vorgesehen, bei dem es sich gemäß Beispiel nach3 um eine aufgeschoben fixierte Griffhülse handelt. Um eine damit verbundene, gewisse Handgelenkabknickung zu vermeiden, kann ein solcher Handzugriff5 auch im Sinne der6 ,7 vorgesehen werden oder bspw. auch im Sinne der8 ,9 , wobei die quer zum Stiel stehenden Griffzapfen5' zum Unterfassen mit dem Daumen und zum Übergreifen mit den anderen Fingern dienen. - Egal mit welcher Ausführungsform solche Handzugriffe
5 am Stiel1 vorgesehen sind, werden aus Gründen der Ausgewogenheit des ganzen Gerätes die Handzugriff5 im mittleren Bereich zwischen der Unterarmabstützung4 und der Gerätschaft G angeordnet. - Nicht besonders dargestellt, da ohne weiteres vorstellbar, ist auch eine Ausführungsform dahingehend, daß die Unterarmabstützung
4 dem Gerätestiel1 lösbar zugeordnet ist, d.h., diese als separat herstellbares und am Stielende3 in geeigneter Weise fixierbares Element ausgebildet ist, und zwar im Gegensatz zu den darsgestellten Ausführungsformen, bei denen die Unterarmabstützung4 als integrale Ausformung des Stielendes3 ausgebildet ist. Dies ist ohne weiteres machbar, wenn der Gerätestiel1 bspw. aus geeignetem Rohrmaterial besteht. - Im übrigen bietet diese separate, bzw. separat herstellbare Ausführungsform auch die Möglichkeit, die Unterarmabstützung
4 im Bedarfsfall an einem normal langen Stiel anbringen zu können, da allerdings nicht mehr am Ende eines solchen langen Stieles, sondern bspw. auf etwa halber Länge, womit eine solche lange Gerätschaft sogar einer Einhandbenutzung zugänglich gemacht werden kann. - Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß die erläuterte Gerätestielausbildung, und zwar insbesondere mit Griffausbildungen im Sinne der
6 bis9 , auftretende Stoß-, Zug- und auch gewissen Seitenbelastungen besser aufnehmen zu können.
Claims (8)
- Gerätestiel zur Einhandhaltung und -führung von bspw. Schaufeln, Harken, Hacken, Rechen, Besen od.dgl. Gerätschaften (G), die an einem Ende (
2 ) des Stieles (1 ) bleibend oder lösbar befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Stiel (1 ) an seinem gerätefernen Ende (3 ) mit einer in zwei Richtungen wirkenden Unterarmabstützung (4 ) versehen ist. - Gerätestiel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Unterarmabstützung (
4 ) und dem mit der Gerätschaft bestückten Ende (2 ) ein Handzugriff (5 ) angeordnet ist. - Gerätestiel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterarmabstützung (
4 ) in Form eines quer zur Stielerstreckung orientierten Unterarmwiderlagerbügels (6 ) ausgebildet ist, der in Bezug auf die am Stielende sitzende Gerätschaft (G) den Stiel (1 ) auf der anderen Seite bogenartig übergreift. - Gerätestiel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterarmabstützung (
4 ) in Form einer Hand/Unterarmdurchgriffsschlaufe (7 ) ausgebildet ist. - Gerätestiel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterarmabstützung (
4 ) mit einer Unterarmabpolsterung (8 ) versehen ist. - Gerätestiel nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Handzugriff (
5 ) im mittleren Bereich zwischen der Unterarmabstützung (4 ) und der Gerätschaft (G) angeordnet ist. - Gerätestiel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterarmabstützung (
4 ) dem Gerätestiel (1 ) lösbar zugeordnet ist. - Gerätestiel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterarmabstützung (
4 ) als integrale Ausformung des Stielendes (3 ) ausgebildet ist.
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2014135719A1 (es) * | 2013-03-06 | 2014-09-12 | Erre Use Evolution, S.L. | Mango para util de limpieza o similares |
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2003
- 2003-04-10 DE DE10316392A patent/DE10316392A1/de not_active Ceased
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