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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Warmumformen oder Heißumformen
wenigstens eines Werkstückes
aus einem metallischen Werkstoff und eine Profilquerwalzmaschine,
die zum Durchführen des
Verfahrens geeignet ist.
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Zum
Umformen von Werkstücken
aus einer Ausgangsform in eine gewünschte Zwischenform (Halbzeug,
Vorformen) oder Endform (Fertigprodukt, Fertigformen) sind neben
vielen anderen Verfahren auch Walzverfahren bekannt, die zu den
Druckumformverfahren gezählt
werden. Beim Walzen wird das Werkstück (Walzgut) zwischen zwei
rotierenden Walzen angeordnet und durch Ausüben eines Umformdrucks durch
die rotierenden Walzen in seiner Form verändert. Beim Profilwalzverfahren
sind Werkzeugprofile am Umfang der Walzen angeordnet, die die Erzeugung
entsprechender Profile im Werkstück ermöglichen.
Beim Flachwalzen wirken die zylindrischen oder kegeligen Außenflächen der
Walzen unmittelbar auf das Werkstück.
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Bezüglich der
Relativbewegung der Werkzeuge oder Walzen einerseits und des Werkstückes andererseits
unterteilt man Walzverfahren in Längswalzen, Querwalzen und Schrägwalzen.
Beim Längswalzen
wird das Werkstück
senkrecht zu den Drehachsen der Walzen in einer translatorischen
Bewegung und meist ohne Drehung durch den Zwischenraum zwischen
den Walzen (Walzenspalt) bewegt. Beim Querwalzen bewegt sich das
Werkstück nicht
translatorisch bezüglich
der Walzen oder deren Drehachsen, sondern dreht sich nur um seine
eigene Achse, die üblicherweise
eine Hauptträgheitsachse, insbesondere
die Symmetrieachse bei einem rotationssymmetrischen Werkstück, ist.
Bei Kombination beider Bewegungsarten beim Längswalzen und beim Querwalzen
spricht man von Schrägwalzen.
Die Walzen stehen dabei in der Regel schräg zueinander und zum Werkstück, das
translatorisch und rotatorisch bewegt wird.
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Profilquerwalzmaschinen,
bei denen zwei Walzen mit am Außenumfang
angeordneten keilförmigen
Profilwerkzeugen um zueinander parallele Drehachsen gleichsinnig
rotieren, bezeichnet man mitunter auch als Querkeilwalzen.
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Die
Werkzeuge weisen dabei eine keilförmige oder im Querschnitt dreieckförmige Geometrie
auf und können
entlang des Umfangs in ihrer axialen Abmessung in einer Richtung
zunehmen und/oder schräg
zur Drehachse der Walzen verlaufen.
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Diese
Querkeilwalzen oder Profilquerwalzen erlauben ein vielfältiges Umformen
von Werkstücken in
hoher Präzision
oder Maßgenauigkeit.
Infolge der von den keilförmigen
Werkzeugen auf das Werkstück ausgeübten Druckkraft
wird dabei die Materialverteilung im Werkstück während des Umlaufs der Walzen durch
einen Fließvorgang
im Werkstück
verändert. Die
keilförmigen
Werkzeuge können
umlaufende Nuten und andere Verjüngungen
in dem rotierenden Werkstück
erzeugen. Durch den axialen Versatz in Umfangsrichtung oder die
schräge
Anordnung der Werkzeugkeile relativ zur Drehachse können beispielsweise
axial zur Drehachse sich ändernde Strukturen
und Verjüngungen
im Werkstück
erzeugt werden. Durch die Zunahme oder Abnahme des Außendurchmessers
der Werkzeugkeile beim Verlauf um die Drehachse können in
Kombination mit der schrägen
Anordnung axial verlaufende Schrägen und
kontinuierliche Übergänge zwischen
zwei Verjüngungen
unterschiedlichen Durchmessers im Werkstück erzeugt werden. Die Keilform
der Werkzeuge erlaubt die Herstellung feiner Strukturen durch die
Keilaußenkanten
oder -außenflächen. Besonders geeignet
sind Querkeilwalzen zum Herstellen von langgestreckten, rotationssymrnetrischen
Werkstücken
mit Einschnürungen
oder Erhöhungen
wie Nocken oder Rippen.
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Die
Umformdruckkraft sowie die Umformtemperatur sind abhängig von
dem Werkstoff, aus dem das Werkstück besteht, sowie von den Anforderungen
an die Maßgenauigkeit
und Oberflächenqualität nach der
Umformung. Insbesondere bei Eisen- oder Stahlwerkstoffen wird üblicherweise
die Umformung beim Walzen bei erhöhten Temperaturen durchgeführt, um
die zum Umformen erforderliche Umformbarkeit oder Fließfähigkeit
des Werkstoffes zu erreichen. Diese, insbesondere beim Schmieden auftretenden,
Temperaturen können
bei einer sogenannten Kaltumformung im Bereich von Raumtemperatur,
bei einer Halbwarmumformung zwischen 550°C und 750°C und bei einer sogenannten
Warmumformung oberhalb 900°C
liegen.
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Es
sind Querkeilwalzmaschinen (oder: Profilquerwalzmaschinen) bekannt,
bei denen die Werkstücke
zu Beginn des Walzprozesses mittels einer Positi oniereinrichtung,
die zwei Positionierträger
(sogenannte Leitlineale) umfasst, in eine Ausgangsposition zwischen
den beiden Walzen, die üblicherweise der
geometrischen Mitte oder der Mitte des Walzenspaltes entspricht,
positioniert. Die Position der Walzen und ihr Abstand zueinander
werden dabei vorab fest eingestellt. Nun werden die Positionierträger der Positioniereinrichtung
zurückgezogen,
so dass sich das Werkstück
frei zwischen den Walzen dreht und zwischen den Werkzeugen in die
gewünschte
Form geknetet wird. Nach diesem Walz- oder Knetvorgang und der entsprechenden
Fertigstellung des Werkstückes
wird das Werkstück über eine
Aussparung im rotierenden Walzwerkzeug erfasst und ausgeworfen.
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Aus
DE 1 477 088 C ist
eine Querkeilwalzmaschine bekannt zum Querwalzen von Rotationskörpern oder
flachen Werkstücken
mit zwei in gleicher Drehrichtung rotierenden Arbeitswalzen, auf
deren Walzenflächen
Keilwerkzeuge austauschbar angeordnet sind. Die Keilwerkzeuge weisen
jeweils keil- oder
dreieckförmig
verlaufende, vom Walzenmantel aus bis zu einer dem herzustellenden
Werkstück
angepassten Höhenendlage
ansteigende, durch Rändelung
oder auf andere Weise aufgeraute Reduktionsleisten und im gleichen
Abstand zum Walzenmantel verlaufende, keilförmige glatte Formflächen mit
Kalibriereffekt auf. Die Keilwerkzeuge sind als Verformungssegmente
ausgebildet und verlaufen nur über
einen Teilumfang der zugehörigen
Walzenoberfläche.
Am Werkstück
bewegen sich die einander zugewandten Oberflächen und Werkzeuge der beiden
Arbeitswalzen gegenläufig
oder gegensinnig zueinander.
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Die
US 4,457,155 offenbart eine
Schmiedewalzmaschine zum Walzen von Walzstäben, die keine Profilquerwalzmaschine
ist, die aber eine Regelung des Walzenabstandes zwischen den Walzen
auf einen konstanten Sollwert während
des Walzens, also während
der Umformphase, aufweist. Der Walzenabstand wird während des
Umformens gemessen und während
des Umformens mittels eines hydraulischen Stellantriebes auf dem
Sollwert gehalten.
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Die
EP 1 256 399 A1 offenbart
eine Querwalzmaschine mit zwei parallel betriebenen Modulen von
jeweils zwei in gleicher Drehrichtung rotierenden Walzen, die halbschalenförmig ausgebildete
Werkzeuge mit radial vorstehenden Werkzeugkeilen auf ihrer Umfangsfläche aufweisen,
wobei die Umformung eines Werkstücks
nur die Drehung um den halben Umfang eines Wal zenpaares erfordert.
Alle vier Walzen werden von nur einem Antriebsmotor über jeweils
eine dazwischengeschaltete Getriebeeinheit und Antriebswelle angetrieben.
Somit offenbart die
EP
1 256 399 A1 bereits ein Verfahren und eine Profilwalzmaschine
zum Warmumformen oder Heißumformen
wenigstens eines Werkstückes
aus einem metallischen Werkstoff, wobei das Werkstück während einer
Umformphase zwischen Oberflächen
oder Werkzeugen von wenigstens zwei um jeweils eine Drehachse rotierenden
Walzen der Profilquerwalzmaschine umgeformt wird und nach der Umformphase
das Werkstück
aus dem Zwischenraum zwischen den Walzen oder den Werkzeugen ausgeworfen wird.
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Der
Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, ein neues Verfahren zum
Umformen von Werkstücken
und eine neue Profilwalzmaschine, mit der dieses Verfahren durchführbar ist,
anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens gemäß der Erfindung gelöst mit den
Merkmalen des Anspruchs 1.
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Das
Verfahren gemäß Anspruch
1 zum Warmumformen oder Heißumformen
wenigstens eines Werkstückes
aus einem metallischen Werkstoff, umfasst die folenden Verfahrensschritte:
- a) Umformen des Werkstücks während einer Umformphase (oder:
eines Umformschrittes, eines Umformprozesses) zwischen den Oberflächen oder
Werkzeugen wenigstens zweier um jeweils eine Drehachse (oder: Rotationsachse)
rotierender Walzen einer Profilquerwalzmaschine und Auswerfen des
Werkstücks
aus dem Zwischenraum zwischen den Walzen oder den Werkzeugen nach
der Umformphase,
- b) Ermitteln (oder: Erfassen, Bestimmen), insbesondere Messen,
der relativen Lage (oder: Relativlage, Relativposition) der Drehachsen
der Walzen zueinander,
- c) Vergleich der ermittelten relativen Lage (oder: Ist-Relativposition,
Istwert der relativen Lage) mit einer vorgegebenem Soll-Relativlage
(oder: Sollwert(e) der relativen Lage),
- d) Kompensation oder Ausgleich einer außerhalb eines Toleranzbereiches
liegenden (oder: unzulässigen)
Abweichung (oder: Differenz) der ermittelten relativen Lage von
der Soll-Relativlage durch Stellen (oder: Korrigieren, Steuern)
der relativen (Ist-)Lage der Drehachsen.
- e) Durchführen
jeder Korrektur der relativen Lage der Drehachsen der Walzen nach
der Umformphase,
- f) Kompensation von während
der Umformphase auftretenden thermischen und/oder mechanischen Form-
oder Volumenänderungen
in den Walzen oder anderen Bereichen der die Walzen umfassenden
Walzmaschine, insbesondere Lagereinrichtungen für die Walzen und Trägereinrichtungen
für die
Lagereinrichtungen, durch die Korrektur der relativen Lage der Drehachsen
der Walzen.
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Die
Aufgabe wird hinsichtlich der Profilquerwalzmaschine gemäß der Erfindung
gelöst
mit den Merkmalen des Anspruchs 27.
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Die
Profilquerwalzmaschine zum Warmumformen oder Heißumformen wenigstens eines
Werkstückes
aus einem metallischen Werkstoff gemäß Anspruch 27 ist zum Durchführen eines
Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche geeignet und vorzugsweise
auch bestimmt und umfasst
- a) wenigstens zwei
um jeweils eine Drehachse rotierbare oder rotierende, insbesondere
mit Werkzeugen bestückbare
oder bestückte,
Walzen (oder: Arbeitswalzen),
- b) wenigstens einen Rotationsantrieb zum Rotieren der Walzen
während
einer Umformphase zum Umformen eines zwischen den Walzen anordenbaren
oder angeordneten Werkstücks,
- c) wenigstens einen Stellantrieb zum Einstellen der Position(en)
der Drehachse(n) einer der Walzen oder beider Walzen und
- d) eine Einrichtung zum Ermitteln der relativen Lage der Drehachsen
der Walzen zueinander während
der Umformphase sowie
- e) eine mit der Einrichtung zum Ermitteln der relativen Lage
der Drehachsen und mit jedem Stellantrieb verbundene (oder: in Wirkverbindung
stehende) Kontrolleinrichtung zum Korrigieren der relativen Lage
der Drehachsen der Walzen auf eine Soll-Relativlage mittels des
oder der Stellantriebe(s) nach der Umformphase zur Kompensation
von während
der Umformphase auftretende thermische und/oder mechanische Form-
oder Volumenänderungen
in den Walzen oder anderen Bereichen der Walzmaschine, insbesondere
Lagereinrichtungen für
die Walzen und Trägereinrichtungen
für die
Lagereinrichtungen.
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Unter
dem Begriff „Umformen” wird dabei jede
Umwandlung der Form eines Werkstückes
in eine andere Form verstanden, wie auch eingangs beschrieben, einschließlich Vorformen
und Fertigformen. Die Drehachsen der Walzen sind als geometrische
oder mathematische Achsen im (euklidischen, dreidimensionalen) Raum
zu verstehen, um die sich die Walzen drehen. Kraftübertragende
oder mechanische Achsen werden in dieser Anmeldung dagegen als Wellen
bezeichnet.
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Die
Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass während des Umformprozesses eines
Werkstückes
oder eines Prozesses mit mehreren aufeinanderfolgenden Umformprozessen
beim Bearbeiten mehrerer Werkstücke
Ausdehnungen oder Kontraktionen innerhalb der Walzmaschine, insbesondere
in der Trägereinrichtung
der Walzen oder auch innerhalb der Walzen und Werkzeuge selbst,
auftreten. Verursacht werden diese Form- und Volumenänderungen
insbesondere durch die beim Umformen wirkenden Kräfte (mechanische
Ausdehnung oder Kontraktion) und durch das Einbringen des bei Warm- oder
Heißumformung
auf relativ hohen Temperaturen befindlichen Werkstückes und
die damit verbundenen zeitlichen und räumlichen Temperaturänderungen.,
die zu thermischer Ausdehnung oder Kontraktion führen. Diese Veränderungen
der Form oder des Volumens in der Walzmaschine sind somit Störgrößen des
Prozesses und verändern
nachteilig die für den
Umformprozess optimalen oder voreingestellten Relativpositionen
der Walzen oder Werkzeuge zueinander.
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Gemäß der Erfindung
wird zum automatisch oder selbsttätig durchführbaren Ausgleich (oder: zur Kompensation
oder Korrektur) der genannten thermischen und mechanischen Form-
oder Volumenveränderungen
die relative Lage der Walzen oder Werkzeuge im Raum zueinander bestimmt
(oder: ermittelt), insbesondere gemessen, und in einem Anpass- oder
Korrekturschritt angepasst, wenn unzulässige oder nicht tolerierbare
Abweichungen von einer für den
Umformprozess vorgegebenen oder optimalen Soll-Relativlage der Drehachsen auftreten.
Es wird also bei dieser Fehlerkompensation nicht die Drehposition
der Walzen oder Werkzeuge um ihre Drehachsen, die für die Umformung
des Werkstücks
maßgeblich
ist, beeinflusst, sondern die Raumposition der Walzen oder Werkzeuge,
die durch die Position der Drehachsen der Walzen oder eines dazu
ortsfesten oder translationsinvarianten Raumpunktes definiert werden
kann. Die relative Lage der Wal zendrehachsen bestimmt auch die Position
der Walzen oder der Werkzeuge relativ zum Werkstück bei vorgegebenen Drehpositionen
der Walzen.
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Es
wird also gemäß der Erfindung
insbesondere eine Steuerung, Korrektur oder Regelung durchgeführt, deren
Steuer-, Korrektur- bzw. Regelgröße die relative
Lage der Drehachsen der Walzen ist. Soweit in dieser Anmeldung von
Sollwerten oder Sollgrößen gesprochen
wird, wird darunter neben einer Konstanten auch eine Variable oder
eine Führungsgröße verstanden.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Verfahrens sowie der Walzmaschine
ergeben sich aus den vom Anspruch 1 bzw. Anspruch 27 jeweils abhängigen Ansprüchen.
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In
einer ersten vorteilhaften Ausführungsform
wird die relative Lage der Drehachsen der Walzen während der
Umformphase ermittelt, vorzugsweise bei einer vorgegebenen Drehwinkelstellung wenigstens
einer der Walzen und/oder einer vorgegebenen Kraftbelastung der
Walze(n) oder Umformkraft. Es kann dann insbesondere eine Drehwinkelsensoreinrichtung
zum Bestimmen des Walzendrehwinkels und/oder eine Kraftsensoreinrichtung
zur Bestimmung der Umformkraft vorgesehen sein.
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Vorzugsweise
wird die, insbesondere während
der Umformphase, bestimmte Istlage der relativen Lage der Walzendrehachsen
nach Auswerfen des Werkstücks
aus dem Zwischenraum zwischen den Werkzeugen oder den Walzen und/oder
in einem umformkraftentlasteten Zustand der Walzen auf eine Soll-Relativlage
korrigiert. Die Soll-Relativlage ist dann gegebenenfalls auf eine
Solllage im belasteten Zustand oder während der Umformphase abgestimmt.
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In
einem typischen Umformprozess werden mehrere Werkstücke in aufeinanderfolgenden
Umformphasen nacheinander zwischen den Walzen oder den Werkzeugen
der Walzen umgeformt und nach den zugehörigen Umformphasen aus dem
Zwischenraum zwischen den Walzen oder den Werkzeugen ausgeworfen.
Es wird nun vorzugsweise in jeder oder jeder n-ten (mit einer natürlichen
Zahl n größer 1) Umformphase
die relative Lage der Drehachsen der Walzen ermittelt und nach jeder
oder jeder n-ten Umformphase und/oder nach Auswerfen des jeweiligen
Werkstücks
die Korrektur der relativen Lage der Drehachsen der Walzen durchgeführt.
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Die
Walzen sind im Allgemeinen in jeweils zwei Lagereinrichtungen rotierbar
oder rotierend gelagert.
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Es
kann nun zur Korrektur der relativen Lage der Walzen zueinander
in einer einfachen Ausführungsform
nur die Position der Drehachse einer der Walzen auf eine Sollposition
geregelt oder gesteuert werden und die Position der Drehachse der
anderen Walze(n) dagegen unverändert
oder ortsfest zur Umgebung, insbesondere zum Erdboden, bleiben.
Hier kann insbesondere die untere Walze ortsfest bleiben und nur
die obere Walze verstellt werden.
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Vorzugsweise
sind aber die Positionen der Drehachsen beider Walzen zur Korrektur
der Relativposition ihrer Drehachsen verstellbar oder veränderbar
und auf zugehörige
Sollpositionen regelbar oder korrigierbar. Es können die Walzen nun entweder
unabhängig
voneinander, d. h. ohne eine Kopplung ihrer Bewegung, mit eigenen
Stellantrieben oder auch abhängig
voneinander, d. h. mit einer steuerungstechnischen oder mechanischen
Kopplung, einstellbar sein oder eingestellt werden. Es können aber auch
die Bewegungen und Positionen der Drehachsen beider Walzen derart
miteinander gekoppelt sein, dass die Drehachsen beider Walzen gleichzeitig,
vorzugsweise auch mit der gleichen Geschwindigkeit, auf eine zwischen
den Walzen hegende Referenzposition, vorzugsweise die Mittelachse,
zu oder von dieser weg bewegbar sind oder bewegt werden. Eine solche
synchrone Bewegung kann insbesondere mit unabhängigen Stellantrieben durch
eine gemeinsame Ansteuerung oder auch durch eine mechanische Kopplung
mit Getriebe(n) realisiert werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform werden zur Ermittlung
der relativen Lage der Drehachsen der Walzen ein Abstand an einer
Stelle oder zwei Abstände
an unterschiedlichen Stellen der Drehachsen von wenigstens zwei
Walzen voneinander oder jeweils ein oder zwei Abstände jeder
Drehachse zu einer Mittelachse zwischen den beiden Walzen ermittelt
und diese(r) ermittelte Abstand/Abstände zur Korrektur der relativen
Lage der Drehachsen auf die Soll-Relativlage herangezogen. Insbesondere
kann jeder ermittelte Abstand für
sich mit einem zugehörigen
Sollabstand verglichen werden und bei einer Abweichung von dem Sollabstand
außerhalb
eines vorgegebenen Toleranzbereiches auf den Sollabstand korrigiert
werden. Es ist aber auch möglich,
aus den einzelne Abständen
(oder Positionen) eine geometrische Relativlage der Drehachsen rechnerisch
zu ermitteln und diese zu korrigieren.
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Die
Mittelachse (oder: geometrischen Mitte, Mittellage) im zur Aufnahme
des Werkstücks
vorgesehenen Zwischenraum zwischen den Walzen oder Werkzeugen kann
insbesondere durch eine Positioniereinrichtung zum Positionieren
des Werkstücks zwischen
den Walzen definiert sein, wobei die Mittelachse innerhalb einer
Bewegungsebene oder auf einer Bewegungsachse zweier zueinander beweglicher
Positionierteile der Positioniereinrichtung zum Festhalten des Werkstücks zwischen
den beiden Positionierteilen liegen kann. Diese Bestimmung der Walzenpositionen
oder des Walzenabstandes relativ zum Werkstück hat den Vorteil, dass durch
die in der Lage relativ zum Werkstück ortsfesten Positioniereinrichtung
eine zuverlässige
Referenzposition begründet
ist, die die Lage des Werkstücks
definiert. Die Abstände
der Drehachsen zu der Mittelachse stehen überdies in eindeutigem Zusammenhang
zu den Abständen
der Drehachsen zueinander.
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Die
Ermittlung der relativen Lage der Drehachsen zueinander kann also
in nur einer Dimension oder Projektion auf eine Koordinatenrichtung
(Raumrichtung) oder in zwei oder sogar drei Dimensionen oder Koordinatenrichtungen
erfolgen.
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Zum
Messen der Position(en) oder des Abstandes/der Abstände der
Drehachsen der Walzen umfasst die Walzmaschine im Allgemeinen eine
Messeinrichtung, die insbesondere wenigstens einen Ultraschallsensor
und/oder einen optischen Sensor und/oder einen induktiven Sensor
und/oder einen magnetischen Sensor umfasst. Insbesondere können die
Abstände
zwischen den Lagereinrichtungen und der Positioniereinrichtung gemessen
werden, wobei die Sensoren an deren Außenseiten angebracht werden
können.
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Zur
Einstellung der relativen Lage der Drehachsen der Walzen zueinander
werden in einer vorteilhaften Ausführungsform eine der beiden
Lagereinrichtungen oder beide Lagereinrichtungen wenigstens einer
Walze über
wenigstens einen Stellantrieb bewegt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
wird oder werden die verstellbaren Walze(n) oder deren Lagereinrichtung(en)
zur Korrektur der relativen Lage auf die Soll-Relativlage oder zur
Einstellung der Position(en) ihrer Drehachse(n) oder des Abstandes
der Drehachsen der Walzen linear (oder: geradlinig, translatorisch)
bewegt. Eine lineare, rein translatorische Bewegung ist antriebstechnisch
einfach zu realisieren. Die Bewegungsrichtung der linearen Bewegung
oder Verschiebung der Walze(n) ist vorzugsweise im Wesentlichen
senkrecht (oder: orthogonal) zu den Drehachsen der Walzen gerichtet.
Ferner kann die Bewegung insbesondere in einer vertikalen Richtung,
d. h. parallel zur Gravitationskraft, erfolgen. Auch eine andere
Bewegungsart für
die Walzen kann vorteilhaft sein, besonders bei asymmetrischen thermischen
oder mechanischen Form- oder Volumenänderungen in der Walzmaschine,
so beispielsweise eine Rotations- oder Kippbewegung oder eine aus translatorischer
und rotatorischer Bewegung zusammengesetzte oder entlang einer vorgegebenen,
nicht geradlinigen Trajektorie (oder: Bewegungsweg) erfolgende Bewegung
der Drehachsen. Die Bewegung der Drehachsen der Walzen kann also
mit einem, zwei oder auch drei Bewegungsfreiheitsgraden erfolgen.
Um grundsätzlich
sowohl lineare Bewegungen als auch Schwenkbewegungen der Drehachse(n)
zuzulassen, wird eine zu verstellende Drehachse vorzugsweise in
zwei Angriffspunkten außerhalb
der Walze bewegt, die insbesondere in Lagereinrichtungen der Walze
liegen können.
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Die
Drehachsen der Walzen werden im Allgemeinen auf eine wenigstens
annähernd
parallele Stellung zueinander eingestellt und sind in der Regel auch
Hauptträgheitsachsen
der Walzen, insbesondere Zylinder- oder Mittelachsen bei zylindrischen
Walzen. In einer vorteilhaften Ausführungsform sind die Walzen
und ihre Drehachsen, in Schwerkraftrichtung gesehen, übereinander
oder vertikal zueinander angeordnet. Es ist aber auch eine horizontale
oder auch schräge
Anordnung der Walzen und ihrer Drehachsen möglich.
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In
einer besonderen Weiterbildung des Verfahrens und der Walzmaschine
sind die Soll-Relativlage, Sollposition(en) oder Sollabstände der
Drehachsen der Walzen abhängig
von dem Material und/oder der Gestalt (oder: Geometrie) des umzuformenden
Werkstück
oder von der gewünschten
Gestalt oder den gewünschten
Abmessungen des Werkstücks
nach der Umformung eingestellt. Dazu kann insbesondere die Gestalt
des aktuellen Werkstücks
vor der Umformphase vermessen werden. Es können aber auch die Parameter
eines Werkstücks vorab
anhand eines Musters eingegeben werden.
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Der
mit dem Verfahren und der Walzmaschine durchgeführte Umformprozess ist ein
Warmumformprozess oder ein Heißumformprozess.
Bei einer solchen Warm- und Heißumformung
ist die Korrektur der Walzenpositionen gemäß der Erfindung zum Ausgleich
oder zur Kompensation thermischer Veränderungen besonders vorteilhaft.
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Das
Material des Werkstücks
kann eisenhaltig sein, beispielsweise Eisen selbst oder ein Stahl sein,
oder auch ein nicht eisenhaltiger metallischer Werkstoff sein, beispielsweise
Aluminium oder eine Aluminiumlegierung.
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Die
Walzmaschine ist als Profilquerwalzmaschine oder Querkeilwalzmaschine
ausgebildet, deren grundsätzlicher
Aufbau eingangs beschrieben wurde. Insbesondere weisen die Walzen
also entsprechende Profil- oder Keilwerkzeuge auf und rotieren gleichsinnig
zueinander, wobei das Werkstück sich
nur um eine eigene Achse dreht und nicht von den Walzen translatorisch
transportiert wird. Die Werkzeuge auf den Walzen sind insbesondere
im Querschnitt keilförmig
oder dreieckförmig
und nehmen entlang des Umfangs in ihrer radialen Abmessung in einer
Richtung zu und/oder verlaufen schräg zur Drehachse der zugehörigen Walze.
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Wenigstens
ein Stellantrieb kann nun ein hydraulischer Antrieb sein. Vorzugsweise
ist jedoch wenigstens ein oder jeder Stellantrieb ein elektromotorischer
Antrieb, insbesondere ein Spindelantrieb. Die Genauigkeit der Stellbewegung
der Stellantriebe liegt vorzugsweise im Bereich von einigen Zehntel
mm oder sogar einigen Hunderstel mm, vorzugsweise wenigstens 0,1
mm, und/oder einem Tausendstel des Verstellweges oder -hubs. Damit
kann auch der Toleranzbereich für
die Korrektur oder Abweichung der relativen Lage der Drehachsen
auf die Soll-Relativlage in dieser Größenordnung gewählt werden.
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In
einer Weiterbildung der Walzmaschine ist eine ortsfeste, nicht mit
den Walzen mitrotierende oder nicht mitrotierbare Trägereinrichtung
(oder: Walzengerüst,
Walzengestell) vorgesehen, an der der oder die Stellantrieb(e) gelagert
oder getragen ist bzw. sind.
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In
einer Ausgestaltung der Walzmaschine sind für jede Walze jeweils zwei an
Stirnseiten der Walze mit der Walze verbindbare oder verbundene und
mit der Walze mitrotierbare oder mitrotierende Halteeinrichtungen
vorgesehen. Die Verbindung der Halteeinrichtungen mit den Walzen
ist vorzugsweise lösbar,
um einen Wechsel der Werkzeuge oder der Walzen zu ermöglichen
oder zu erleichtern. Für
jede Halteeinrichtung ist ferner jeweils eine Lagereinrichtung,
in der die Halteeinrichtung drehbar gelagert ist, vorgesehen. Die
Lagereinrichtungen mit den in ihnen gelagerten Halteeinrichtungen
wenigstens einer Walze sind mit dem oder den dieser Walze zugeordneten Stellantrieb(en)
gekoppelt oder koppelbar ist und über den oder die Stellantrieb(e)
bewegbar zum Verändern
der Position der Drehachse der zugehörigen Walze. Insbesondere ist
jede Lagereinrichtung jeweils mit einem Stellantrieb verbunden und
die Regeleinrichtung steuert die Stellantriebe beider Lagereinrichtungen
einer Walze entsprechend der gewünschten
Bewegung der Drehachse der Walze an. Die Trägereinrichtung weist insbesondere
Führungsbereiche
zum Führen
der Lagereinrichtungen bei deren Bewegung auf. Die Führung der
Lagereinrichtungen kann durch Gleitlager oder Wälzlager unterstützt werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung bilden die Walzen mit den zugehörigen Rotationsantrieben jeweils
eine Einheit, die gemeinsam von den Stellantrieben verstellbar ist.
Bei Bewegung einer Walze durch den oder die zugehörigen Stellantrieb(e)
bleibt somit die relative Anordnung oder Position des der Walze
zugeordneten Rotationsantriebs zur Walze unverändert oder translationsinvariant.
Insbesondere sind an einer der Lagereinrichtungen jeder Walze die nicht
rotierenden oder rotierbaren Teile des zugehörigen Rotationsantriebs zum
Rotieren dieser Walze befestigt und die mitrotierenden oder mitrotierbaren Antriebsteile
des Rotationsantriebs an oder in der Lagereinrichtung drehbar gelagert
sind.
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Die
Trägereinrichtung
umfasst in einer besonderen konstruktiven Ausgestaltung vier Trägerelemente,
wobei zwischen zwei der vier Trägerelementen
eine der Lagereinrichtungen einer ersten der beiden Walzen und eine
der Lagereinrichtungen der zweiten der beiden Walzen und zwischen
den anderen zwei der vier Trägerelemente
die andere Lagereinrichtung der ersten Walze und die andere Lagereinrichtung
der zweiten Walze angeordnet und vorzugsweise beweglich geführt sind.
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Die
Stellantriebe für
die Walzen sind im Allgemeinen an voneinander abgewandten Seiten
der Walzen angeordnet, um zwischen den Walzen und seitlich davon
Platz für
die Werkstücke
und weitere Maschinenteile zu lassen sind.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen weiter erläutert. Dabei
wird auf die Zeichnungen Bezug genommen, in deren
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1 eine
Walzmaschine mit zwei Walzen und einer Kontrolleinrichtung zum Überwachen
und Korrigieren des Walzenabstandes in einer Prinzipskizze,
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2 eine
Walzmaschine mit zwei Walzen mit zugeordneten unabhängigen Rotationsantrieben zum
Rotieren der Walzen und Stellantrieben zum Verstellen der Walzen
in einem Längsschnitt,
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3 die
Walzmaschine gemäß 2 in
einer um 90° nach
einer Seite gedrehten Seitenansicht,
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4 die
Walzmaschine gemäß 2 in
einer um 90° nach
der anderen Seite gedrehten Seitenansicht und
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5 die
Walzmaschine gemäß 2 bis 4 in
einer quer zum Längsschnitt
gemäß 2 vorgenommenen
Schnittdarstellung.
jeweils schematisch dargestellt sind. Einander
entsprechende Teile und Größen sind
in den 1 bis 5 mit denselben Bezugszeichen
versehen.
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Die
dargestellte Walzmaschine gemäß 1 bis 5 ist
als Querkeilwalze oder Querkeilwalzmaschine ausgebildet und umfasst
eine erste Arbeitswalze 2, die um eine Rotationsachse A
rotierbar oder rotierend ist, und eine zweite Arbeitswalze 3, die
um eine Rotationsachse B rotierbar oder rotierend ist. Der Drehsinn
beider Arbeitswalzen 2 und 3 ist mit den dargestellten
Pfeilen veranschaulicht und gleich. Die Rotationsachsen A und B
sind im Wesentlichen parallel zueinander und senkrecht zur mit dem Pfeil
gekennzeichneten Richtung der Gravitations- oder Schwerkraft (Erdanziehungskraft)
angeordnet, so dass die Arbeitswalzen 2 und 3 übereinander
angeordnet sind. Die Arbeitswalzen weisen eine im Wesentlichen zylindrische
Außenfläche auf.
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Der
Abstand W zwischen den beiden Drehachsen A und B der Arbeitswalzen 2 und 3 ist
im Folgenden als Walzenabstand bezeichnet. Der Abstand zwi schen
den zylindrischen Außenflächen der
beiden Arbeitswalzen 2 und 3 ist über die
Walzendurchmesser eindeutig mit dem Abstand W verknüpft. Eine
zwischen den beiden Arbeitswalzen 2 und 3 parallel
zu den Drehachsen A und B verlaufende, die geometrische Mitte definierende
Mittelachse (oder: Mittellage) ist mit M bezeichnet. Bei symmetrischer
Lage der beiden Drehachsen A und B zu der Mittelachse M ist der Abstand
beider Drehachsen A und B zur Mittelachse M gleich W/2.
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An
der Außenfläche oder
Mantelfläche
der Arbeitswalzen 2 und 3 sind jeweils im Querschnitt keilförmige Werkzeuge 20 und 21 bzw. 30 und 31 befestigt,
insbesondere verspannt oder verschraubt. In den dargestellten Ausführungsformen
gemäß 1 bis 5 sind
die Werkzeuge 20 und 21 der ersten Arbeitswalze 2 und
die Werkzeuge 30 und 31 der zweiten Arbeitswalze 3 jeweils
schräg
und unter einem Winkel zu der jeweiligen Drehachse A und B angeordnet,
wobei die Werkzeuge 20 und 21 der Arbeitswalze 2 bezüglich der
Mittelachse M axial in den im Wesentlichen gleichen Positionen angeordnet sind.
In der in 2 gezeigten Stellung der Arbeitswalzen 2 und 3 sind
die Werkzeuge 20 und 21 bzw. 30 und 31 an
der einander zugewandten Innenseite näher beieinander als an der
abgewandten Außenseite.
Vorzugsweise nehmen die Werkzeuge 20 und 21 sowie 30 und 31 in
Umfangsrichtung gesehen auch in ihrem Querschnitt zu, wobei die
Zunahme des Querschnittes bei den Werkzeugen 20 und 21 in der
gleichen Drehrichtung oder Orientierung ist und bei den Werkzeugen 30 und 31 der
zweiten Arbeitswalze 3 entgegengesetzt oder gegensinnig
zu der zu den Werkzeugen 20 und 21 der ersten
Arbeitswalze 2 ist.
-
Jede
der beiden Arbeitswalzen 2 und 3 ist nun an ihren
beiden stirnseitigen Enden über
jeweils einen Wellenfortsatz in jeweils zwei Lagereinrichtungen 16 und 17 bzw. 18 und 19 um
die jeweilige Drehachse A bzw. B drehbar gelagert.
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An
den Lagereinrichtungen sind Abstandssensoren angeordnet und zwar
ein erster Abstandssensor 51 zum Messen des Abstandes w1
im Wesentlichen zwischen der Lagereinrichtung 16 und der Mittelachse
M (oder auch einer im Bereich der Mittelachse M angeordneten, in 1 nicht
gezeigten Positioniereinrichtung zum Positionieren des Werkstücks), ein
zweiter Abstands sensor 52 zum Messen des Abstandes w2 im
Wesentlichen zwischen der Lagereinrichtung 17 und der Mittelachse
M, ein dritter Abstandssensor 53 zum Messen des Abstandes
w3 im Wesentlichen zwischen der Lagereinrichtung 18 und
der Mittelachse M sowie ein vierter Abstandssensor 54 zum
Messen des Abstandes w4 im Wesentlichen zwischen der Lagereinrichtung 19 und
der Mittelachse M. Die Abstandsensoren 51 bis 54 können insbesondere
Ultraschallsensoren, optische, magnetische oder induktive Sensoren
oder andere bekannte Abstandssensoren sein.
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Die
Lagereinrichtungen 16 bis 19 sind ferner jeweils
in ihrer Lage oder Position verstellbar und zwar die Lagereinrichtung 16 von
einem zugehörigen Stellantrieb 22,
die Lagereinrichtung 17 von einem zugehörigen Stellantrieb 23 die
Lagereinrichtung 18 von einem zugehörigen Stellantrieb 32 und
die Lagereinrichtung 19 von einem zugehörigen Stellantrieb 33.
Durch Verstellen der Position(en) der Lagereinrichtung(en) 16 und/oder 17 bzw. 18 und/oder 19 wird nun
die Drehachse A bzw. B der Arbeitswalze 2 bzw. 3 in
ihrer Lage verstellt. Beispielsweise wird bei Verstellen der beiden
Lagereinrichtungen 16 und 17 der Arbeitswalze 2 parallel
zueinander und senkrecht zur Drehachse A dieser Arbeitswalze 2 um
den gleichen Verstellweg in der gleichen Richtung die Drehachse A
parallel verschoben. Die Abstände
w1 und w2 nehmen also beide um den gleichen Betrag zu. Bei gleichzeitigem
Verstellen der Lagereinrichtungen 18 und 19 der
anderen Arbeitswalze 3 parallel zueinander und senkrecht
zur Drehachse B dieser Arbeitswalze 3 um den gleichen Verstellweg
in der gleichen Richtung zueinander aber entgegengesetzt zur Richtung
der Verstellung der Lagereinrichtungen 16 und 17 werden
die Drehachse B parallel verschoben, die Abstände w1 bis w4 alle um den gleichen
Betrag vergrößert und
der Abstand W zwischen den Drehachsen A und B vergrößert. Bei
Verstellen nur der Lagereinrichtung 16 der Arbeitswalze 2 beispielsweise nach
oben werden der Abstand w1 vergrößert und der
Abstand w2 im Wesentlichen gleich gehalten und somit die Drehachse
A dieser Arbeitswalze 2 gedreht oder geschwenkt.
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Es
ist nun eine Kontrolleinrichtung 55 vorgesehen, die über, vorzugsweise
elektrische, Steuerleitungen mit den Stellantrieben 22, 23, 32 und 33 verbunden
ist und über,
im Allgemeinen elektrische, Messleitungen zum Übertragen der Messsignale oder
Messwerte mit den Abstandssensoren 51, 52, 53 und 54 verbunden
ist. Die Kontrolleinrichtung 55 hält nun die Drehachsen A und
B der Arbeitswalzen 2 und 3 in einer vorbestimmten
relativen Lage zueinander, insbesondere der parallelen Stellung
unter dem vorbestimmten Abstand W, indem sie die gemessenen Abstände w1 bis
w4 mit vorbestimmten Sollabständen,
die vorzugsweise alle gleich einem gemeinsamen Sollabstand sind,
vergleicht und auf die Sollabstände
regelt oder korrigiert durch Ansteuern der Stellantriebe 22, 23, 32 und/oder 34.
Die Kontrolleinrichtung 55 enthält dazu vorzugsweise einen Mikroprozessor
und einen Speicher mit einem hinterlegten Regelalgorithmus sowie
gespeicherten oder neu speicherbaren Sollwerten.
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Die 2 bis 5 zeigen
eine Ausführungsform
einer Walzmaschine 1 in verschiedenen Darstellungen. Die 2 zeigt
einen Längsschnitt entlang
einer die Längsrichtung
der Walzmaschine und die Schwerkraftrichtung enthaltenden Schnittebene.
Die 3 und 4 zeigen Seitenansichten der
Walzmaschine auf die beiden Stirn- oder Schmalseiten. Der Schnitt
der 5 ist in 2, 3 und 4 mit
den Pfeilen V-V gekennzeichnet.
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Jede
Arbeitswalze 2 und 3 ist zwischen zwei axial zur
jeweiligen Drehachse A bzw. B an den Stirnseiten angeordneten Halteeinrichtungen 12A und 12B bzw. 13A und 13B lösbar gehalten
und kann aus den Halteeinrichtungen 12A und 12B bzw. 13A und 13B in
deren entriegelten Zustand herausgenommen werden zum Auswechseln
der Werkzeuge 20 und 21 bzw. 30 und 31 oder
der gesamten Arbeitswalzen 2 und 3 mit den Werkzeugen 20 und 21 bzw. 30 und 31. Es
sind jeweils über
nicht näher
bezeichnete Drehlager, insbesondere Wälzlager, die Halteeinrichtung 12A in
der Lagereinrichtung 16 und die Halteeinrichtung 12B in
der Lagereinrichtung 17 jeweils um die Drehachse A der
ersten Arbeitswalze 2 drehbar gelagert und die Halteeinrichtung 13A in
der Lagereinrichtung 18 und die Halteeinrichtung 13B in
der Lagereinrichtung 19 jeweils um die Drehachse B der
zweiten Arbeitswalze 3 drehbar gelagert.
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Zum
Drehen der Arbeitswalzen 2 und 3 um ihre jeweiligen
Drehachsen A und B sind ein erster Rotationsantrieb 42 für die erste
Arbeitswalze 2 und ein zweiter, vom ersten Rotationsantrieb 42 unabhängiger Rotationsantrieb 43 für die zweite
Arbeitswalze 3 vorgesehen. Jeder Rotationsantrieb 42 und 43 umfasst
einen zugehörigen
Rotationsantriebsmotor 44 bzw. 45 und ein – nicht
näher dargestelltes – Rotationsantriebsgetriebe 46 bzw. 47,
beispielsweise ein, insbesondere dreistufiges, Zahnradgetriebe, zum Übertragen
des Drehmoments des Rotationsantriebsmotors 44 bzw. 45 auf
die zugehörige
Arbeitswalze 2 bzw. 3. Es sind die Drehachse C
der Abtriebswelle des Rotationsantriebsmotors 44 des ersten
Rotationsantriebs 42 und die Drehachse D der Abtriebswelle
des Rotationsantriebsmotors 45 des zweiten Rotationsantriebs 43 orthogonal
zu den Drehachsen A und B der jeweiligen Arbeitswalzen 2 und 3 gerichtet.
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Die
in 1 links angeordneten Halteeinrichtungen 12A für die obere
Arbeitswalze 2 und 13A für die untere Arbeitswalze 3 setzen
sich jeweils als Vollwellen (oder auch Hohlwellen) axial zu den
Drehachsen A bzw. B durch die zugehörigen Lagereinrichtungen 16 bzw. 18 fort
und sind mit den – nicht
näher dargestellten – Rotationsantriebsgetrieben 46 bzw. 47 der
zugehörigen
Rotationsantriebe 42 bzw. 43 gekoppelt oder in
Eingriff. Ein Betrieb der Rotationsantriebsmotoren 44 und 45 führt also
zur Übertragung einer
Rotationsbewegung über
das Rotationsantriebsgetriebe 46 bzw. 47 auf die
Halteeinrichtung 12A bzw. 13A und damit auf die
Arbeitswalze 2 bzw. 3 und die mitrotierende zweite
Halteeinrichtung 12B und 13B.
-
Die
Rotationsantriebsmotoren 44 und 45 sind vorzugsweise
Permanentmagnet-Motoren, insbesondere sogenannte Torque-Motoren.
Die hohe Dynamik oder Drehbeschleunigung und das hohe Drehmoment
des Torque-Motors erlaubt eine sehr dynamische Steuerung oder Regelung
der Drehzahl der rotierenden Arbeitswalzen 2 und 3 in
Anpassung an den Walzprozess. Jeder der Permanentmagnet-Motoren 44 und 45 wird
elektronisch, insbesondere über
einen Umrichter, angesteuert.
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Die
Walzmaschine 1 umfasst ferner eine Trägereinrichtung (oder: ein Walzengerüst oder
-gestell) 6. Die Trägereinrichtung 6 umfasst
vier säulenartige Trägerelemente 6A bis 6D,
die in einer rechteckigen Anordnung angeordnet sind und auf einer
gemeinsamen Bodenplatte 6E, die auf dem Boden 50 abgestützt ist,
montiert oder befestigt sind. Die Trägerelemente 6A bis 6D verlaufen
in einer Längsrichtung vertikal
oder senkrecht, d. h. parallel zur Gravitationskraft G.
-
In
jedem der Trägerelemente 6A bis 6D ist ein
zugehöriger
Zuganker 7A bis 7B vertikal in der Längsrichtung
des jeweiligen Trägerelements
angeordnet, der unten an der Trägerplatte 6E befestigt
ist und oben mittels einer zugehörigen,
nicht näher
bezeichneten Gegenmutter, vorzugsweise einer hydraulisch betätigten Gegenmutter,
vorgespannt ist. Dabei wird unter die Hydraulikmutter vorzugsweise ein
geteiltes Unterlagsringsegment gelegt, wenn die Hydraulikmutter
im druckbeaufschlagten Zustand ist, und dann durch Entspannen des
hydraulischen Druckes die Mutter auf das Unterlagsringsegment gepresst.
Dadurch können
die Trägerelemente 6A bis 6D unter
eine bestimmte Zugspannung gesetzt und versteift werden. Dies führt zu einer
Versteifung des Walzengerüstes
der Walzmaschine 1.
-
Die
Lagereinrichtung 16 ist über eine Antriebsspindel (oder:
Verstellspindel) 26 von einem oberhalb angeordneten ersten
Stellantrieb 22 höhenverstellbar
entlang einer vertikalen, d. h. parallel zur Gravitationsrichtung
G verlaufenden, Achse E und die Lagereinrichtung 17 ist über eine
Antriebsspindel 27 von einem oberhalb angeordneten zweiten
Stellantrieb 23 höhenverstellbar
entlang einer vertikalen Achse F. Die Lagereinrichtung 18 ist über eine
Antriebsspindel 36 von einem unterhalb angeordneten dritten
Stellantrieb 32 höhenverstellbar
entlang der vertikalen Achse E und die Lagereinrichtung 19 ist über eine
Antriebsspindel 37 von einem unterhalb angeordneten vierten
Stellantrieb 33 höhenverstellbar entlang
der vertikalen Achse F.
-
Jeder
Stellantrieb 22, 23, 32, 33 umfasst
einen Antriebsmotor 24, 25, 34, 35,
der über
eine Antriebswelle 28, 29, 38, 39 und
ein nicht näher
bezeichnetes Scheckengetriebe mit hoher Untersetzung die Antriebsspindel 26, 27, 36, 37 und
damit die Lagereinrichtung 16, 17, 18, 19 antreibt.
Die maximalen Verstellwege oder Verstellhübe der Stellantriebe 22, 23, 32, 33 betragen
typischerweise 50 mm bis 150 mm, die Verstellgenauigkeit oder Verstellschritte betragen
typischerweise in Anpassung an die Wärmeausdehnungen in der Walzmaschine
einige 1/100 mm. Die Antriebsmotoren 24, 25, 34, 35 können Getriebemotoren
sein und/oder Drehstrom-Asynchronmotoren oder Synchronmotoren und/oder
Permanentmagnetmotoren (z. B. Servomotoren) mit einer elektronischen
Ansteuerung und werden für
die hohe Verstellgenauig keit beim Verstellen nur mit Stromimpulsen
im Millisekundenbereich beaufschlagt.
-
Die
beiden Lagereinrichtungen 16 und 18 sind für ihre Verstellbewegung über Führungen 8B des
Trägerelements 6B und 8C des
Trägerelements 6C in
oder an den beiden Trägerelementen 6B und 6C vertikal
geführt.
Die beiden weiteren Lagereinrichtungen 17 und 19 sind
entsprechend für
ihre Verstellbewegung über
Führungen 8A des
Trägerelements 6A und 8D des
Trägerelements 6D in
oder an den beiden Trägerelementen 6A und 6D vertikal
geführt.
-
Es
sind somit Arbeitseinheiten aus jeweils einer Arbeitswalze 2 bzw. 3,
zwei Halteeinrichtungen 12A und 12B bzw. 13A und 13B,
zwei Lagereinrichtungen 16 und 17 bzw. 18 und 19 und
einem Rotationsantrieb 42 bzw. 43 gebildet, die
an jeweils zwei an der Trägereinrichtung 6 befestigten
Stellantrieben 22 und 23 bzw. 32 und 33 höhenverstellbar
aufgehängt sind
und aufeinander zu oder voneinander weg sowie in oder an der Trägereinrichtung 6 geführt bewegbar sind.
-
Durch
Verstellen der Lagereinrichtungen 16 und 17 – und damit
der gesamten Arbeitseinheit einschließlich der zugehörigen Arbeitswalze 2 – mittels der
Stellantriebe 22 und 23 in der gleichen Richtung und
um den gleichen Betrag, also gleichzeitig um denselben Hubweg nach
oben oder gleichzeitig um denselben Hubweg nach unten, wird die
Drehachse A der ersten Arbeitswalze 2 parallel nach oben
bzw. unten verschoben. Ebenso wird durch Verstellen der Lagereinrichtungen 18 und 19 und
zugehörigen
Arbeitseinheit mit Arbeitswalze 3 über die Stellantriebe 32 und 33 in
der gleichen Richtung und um den gleichen Betrag die Drehachse B
der zweiten Arbeitswalze 3 parallel nach oben bzw. unten
verschoben.
-
Somit
kann mittels der Stellantriebe 22 und 23 und/oder
der Stellantriebe 32 und 33 der Walzenabstand
W zwischen den Drehachsen A und B der beiden Arbeitswalzen 2 und 3 bzw.
der Werkzeugabstand w variiert werden.
-
Im
Betrieb der Walzmaschine unterscheidet man wenigstens drei Verfahrensschritte
oder Prozessphasen. Die drei Prozessphasen bilden einen Arbeits zyklus.
In einer Serienfertigung zum Erzeugen mehrerer umgeformter Werkstücke werden
in der Regel mehrere solcher Arbeitszyklen hintereinander durchgeführt.
-
In
einer ersten Prozessphase wird das Werkstück 10 zwischen den
Walzen 2 und 3 positioniert. Das Werkstück 10 wird
dazu gemäß 3 mittels zweier
Leitlineale oder Positionierteile 61 und 62 einer
nur in 3 dargestellten Positioniereinrichtung 60 in
eine Position auf der Mittelachse M zwischen den Arbeitswalzen 2 und 3 gebracht.
Die beiden Positionierteile 61 und 62 sind entlang
einer Positionierachse P senkrecht zur Mittelachse M beweglich,
wie durch die Doppelpfeile angedeutet, insbesondere mittels Rollen.
Die Positionierteile 61 und 62 können in
einer langen Führung
derart zurückgefahren
werden, dass die Arbeitswalze 2 und/oder 3 gewechselt werden
kann, ohne dass die Positionierteile 61 und 62 demontiert
werden müssen.
-
In
einer zweiten Prozessphase, der Umformphase, wird das Werkstück 10 von
den Werkzeugen der Arbeitswalzen 2 und 3 erfasst
und zwischen den drehenden Werkzeugen der Walzen umgeformt. In dieser
Umformphase werden nun die Abstände
w1, w2, w3 und w4 als Maß für die Abstände zwischen den
Drehachsen A und B und der Mittelachse M gemessen.
-
In
einer dritten Prozessphase wird das umgeformte Werkstück wieder
aus dem Zwischenraum zwischen den Walzen entnommen oder ausgeworfen.
Es werden nun die Abstände
w1 und w2 sowie w3 und w4 insbesondere mit einem gemeinsamen Sollabstand
verglichen, so dass also eine parallele Stellung der Drehachsen
A und B angestrebt wird. Bei zu großer Abweichung eines der Abstände w1 bis w4
von dem Sollabstand werden die Drehachsen A und B in der beschriebenen
Weise in ihrer Lage verändert,
bis die Abweichung beseitigt oder innerhalb eines Toleranzbereichs
liegt.
-
- 1
- Walzmaschine
- 2,
3
- Arbeitswalze
- 6A
bis 6D
- Trägerelement
- 6E
- Bodenplatte
- 7A
bis 7D
- Zuganker
- 8A
bis 8D
- Führung
- 10
- Werkstück
- 12A,
12B
- Halteeinrichtung
- 13A,
13B
- Halteeinrichtung
- 16,
17, 18, 19
- Lagereinrichtung
- 20,
21
- Werkzeug
- 22,
23
- Stellantrieb
- 24,
25
- Getriebemotor
- 26,
27
- Verstellspindel
- 28,
29
- Antriebswelle
- 30,
31
- Werkzeug
- 32,
33
- Stellantrieb
- 34,
35
- Getriebemotor
- 36,
37
- Verstellspindel
- 38,
39
- Antriebswelle
- 42,
43
- Rotationsantrieb
- 44,
45
- Rotationsantriebsmotor
- 46,
47
- Rotationsantriebsgetriebe
- 50
- Boden
- 51,
52
- Abstandssensor
- 53,
54
- Abstandssensor
- 55
- Kontrolleinrichtung
- 60
- Positioniereinrichtung
- 61,
62
- Positionierteile
- A,
B
- Drehachse
- C,
D
- Antriebsachse
- E,
F
- Achse
- G
- Gravitationskraft
- M
- Mittelachse
- V
- Verstellachse
- P
- Positionierachse
- w
- Werkzeugabstand
- w1,
w2
- Abstand
- w3,
w4, W
- Abstand