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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Verformen eines Werkstückes
aus einem Werkstoff mit exponentiellem Zugspannungs-Dehnungsverhalten
zu einer dünnwandigen,
hohlen Schale. Ferner betrifft die Erfindung auch ein Verfahren
und eine Vorrichtung zum Verformen eines Werkstückes aus einem bisher nur bei
bekannten Warmumformtemperaturen verformbaren Materials oder Werkstoffs,
das nun gemäß der vorliegenden
Erfindung bereits bei leicht erhöhten Temperaturen
zu einer dünnwandigen,
hohlen Schale verformt werden kann.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Werkstücke der
vorgenannten Art liegen beispielsweise als Blechronden oder Blechrohlinge
vor, die aufgrund der genannten Werkstoffeigenschaften nur in aufwendiger
und damit teurer Weise in die gewünschte Schalenform zu verformen
sind. So wird in der Luft- und Raumfahrtindustrie insbesondere Titan und
seine Legierungen wegen des geringen Gewichtes und der guten Korrosionsbeständigkeit
für Treibstoffbehälter und
dergleichen eingesetzt. Die für
diesen Zweck besonders geeigneten Titan-β-Legierungen sind jedoch nur
schwer kalt umformbar. Diese Legierungen weisen nämlich ein
exponentiales Zugspannungs-Dehnungs-Verhalten auf. Derartige Materialien
in dünne
Schalen, insbesondere beispielsweise in eine Kugelhalbschale oder
in eine halbkugelähnliche
Schalenform umzuformen, ist grundsätzlich nur als Druckumformung
möglich,
da die hochfesten und leichten Materialien mit ihren entsprechenden
Eigenschaften ansonsten beschädigt
werden würden.
Derartige Verfahren werden auch als Net-Shape-Verfahren bezeichnet.
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Allgemein
ist in der
EP 0 457
358 A2 ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Metalldrücken offenbart.
Hier wird vorgeschlagen, einen Rohling aus schwer verformbarem Material
umfangsseitig einzuspannen und mit Hilfe eines bewegungsgesteuerten Drückwerkzeuges
3 frei,
also ohne Verwendung eines Drückfutters,
bis auf Endmaß in
einen Freiraum hinein auszuwölben.
Ein ähnliche
Verfahrensweise und Vorrichtung ist aus der
US 3,342,051 bekannt. Auch hier wird
ein Verformen ohne Drückfutter
offenbart. Auch die
DE-OS 1 527
973 lehrt ein ähnliches Verfahren
zur Herstellung von Rotationsflächen,
bei dem keine Druckform zum Einsatz kommen soll.
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Die
GB 2 302 832 A offenbart
eine Verfahrensweise und eine Vorrichtung zum Metallverformen. Bei
diesem bekannten Verfahren wird ein Rohling mittels eines mittig
angeordneten Gegenstempels auf einer sich drehenden Drückform festgehalten.
Das Verformen des Rohlings erfolgt mittels einer Drückrolle,
die einer bestimmten Kontur folgt und damit den Rohling entsprechend
der Form formt. Ein derartiges Verfahren ist zum Formen von Materialien der
eingangs genannten An, die sehr hohe Materialzugfestigkeiten aufweisen,
nicht verwendbar.
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Die
EP 0 593 799 B1 befasst
sich eingehend mit dem Verformen von Werkstücken aus den genannten Werkstoffen.
Insbesondere wird auf die spezielle Problematik beim Umformen im
Einzelnen eingegangen. Darüber
hinaus werden die Problematiken anderer Umformungsverfahren bei
Werkstücken aus
den genannten Werkstoffen eingehend erläutert. Die genannte
EP 0 593 799 B1 bzw.
die dazu parallele
US 5,426,964 lehren
ein einfacheres und kostengünstigeres
Verfahren zum Kaltumformen eines Werkstoffs mit exponentialem Zugspannungs-Dehnungs-Verhalten
zu hohlen Schalen geringer Wandstärke. So wird hier ein Blechrohling
umfangsseitig eingespannt und um seine Mittellinie mittels eines Antriebs
rotierend gedreht. Der rotierende Blechrohling wird zwischen ersten
und zweiten bahngesteuerten Drückrollen,
die an gegenüberliegenden
Seiten des Blechrohlings angreifen, allein durch lokale Druckkräfte zur
Schale kalt verformt. Die Relativgeschwindigkeit zwischen Werkstück und Drückrollen und
die von den Drückrollen
auf das Werkstück
ausgeübte
Kraft werden derart aufeinander abgestimmt, dass in das Werkstück eingebrachte
Zugkräfte
unterhalb der Streckgrenze des Werkstoffes liegen. Gemäß dieser
vorgeschlagenen Verfahrensweise wird nämlich der Werkstoff keinerlei
Zugkräften
im plastischen Bereich ausgesetzt und die Verformung erfolgt lediglich
durch Druckkräfte,
die von den beiden gegenüberliegen
Drückrollen
auf das Werkstück
ausgeübt
werden.
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Durch
diese vorgeschlagene Verfahrensweise ist es möglich, mittels einer Kaltumformung
Hohlschalen mit einem großen
Durchmesser und relativ dünner
Wandstärke
bis auf Endmaß herzustellen, ohne
dass Ermüdungsrisse
bzw. ein Ausbeulen festgestellt werden kann und ohne dass die mit
einer Erhitzung des Werkstoffes einhergehenden Probleme auftreten.
Als Grund hierfür
wird genannt, dass der erzielbare hohe Kaltumformungsgrad eine Kornverfeinerung
im Gefüge
der Titan-β-Legierung
bewirkt, die wiederum in einer höheren
Festigkeit und Zähigkeit
resultiert, so dass der tragende Querschnitt und somit das Gewicht
weiter verringert werden kann. Darüber hinaus führt der
hohe Kaltverformungsgrad in Umfangsrichtung zu einer Veränderung
der Textur der ursprünglichen
Walzrichtung des kaltgewalzten Blechrohlings, so dass die mit dieser
Textur einhergehende Gefahr eines Eigenspannungsverzugs verringert
wird. Die über
die Drückrollen
aufzubringenden Druckkräfte
können
sehr genau dosiert werden, so dass sich nicht nur Schalen konstanter
Wanddicke, sondern auch mit sich über den Umfang der Schale verändernder
Wanddicke ohne weiteres herstellen lassen. Aufgrund der Verwendung
von einander gegenüberliegenden
Drückrollen
ist auch die beim auftretende Rückfederung
so genau beherrschbar, dass Schalen mit einer sehr hohen Maßgenauigkeit
hergestellt werden können.
Allerdings können
hier unter Umständen
sehr viele "Umformungsdurchläufe" bis zur Erzielung
der gewünschten
Schalenform notwendig werden, was das Verfahren zeitaufwendig macht und
damit auch mit relativ hohen Herstellungskosten verbunden ist. Es
sei hier angemerkt, dass unter dem Begriff "Umformungsdurchlauf oder Umformungsschritten" hier das Verfahren
oder Durchlaufen einer Drückrolle
von deren Ausgangsstellung (im Bereich der Mittellinie des zu verformenden
Werkstücks)
bis zu deren Endstellung (in der Nähe des Werkstückumfangsrandes)
zu verstehen ist.
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Ein
der Erfindung zugrunde liegendes technisches Problem besteht darin,
eine Verfahrensweise zum Verformen von Werkstücken aus einem Werkstoff mit
exponentiellem Zugspannungs-Dehnungs-Verhalten zu einer dünnwandigen,
hohlen Schale bereitzustellen, die mit weniger Umformungsschritten
auskommt. Ferner soll eine Vorrichtung bereitgestellt werden, die
ein Verformen derartiger Werkstücke
mit einem oder wenigen Umformungsschritten erlaubt.
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Dieses
der Erfindung zugrunde liegende technische Problem wird beispielsweise
durch ein Verfahren zum Verformen eines Werkstückes aus einem Werkstoff mit
exponentiellem Zugspannungs-Dehnungs-Verhalten zu einer dünnwandigen, hohlen
Schale gelöst,
bei dem zumindest die nachfolgenden Schritte durchgeführt werden.
Bei dem Verfahren wird das Werkstück umfangsseitig eingespannt
und aktiv um seine Mittellinie gedreht. Eine frei drehbare Drückform,
die eine der gewünschten Schalenform
geformte Außenseite
aufweist, wird mit einer geeigneten Druckkraft gegen eine Werkstücksseite
gedrückt.
Zumindest eine bahngesteuerte Drückrolle
wird gegen die andere Werkstückseite
gedrückt,
so dass das sich auf der Drückform
drehende Werkstück
allein durch lokale Zugkräfte
zur Schale verformt, wobei die Relativgeschwindigkeit zwischen dem
Werkstück
und der zumindest einen Drückrolle und
die von der zumindest einen Drückrolle
und der Drückform
auf das Werkstück
ausgeübte
Kraft derart aufeinander abgestimmt werden, dass in dem Werkstück eingebrachte
Druckkräfte
unterhalb der Streckgrenze des Werkstückes liegen.
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Ferner
wird eine Vorrichtung zur Durchführung
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
bereitgestellt. Beispielsweise kann eine solche Vorrichtung eine
um eine Mittellinie drehbare Spanneinrichtung zum umfänglichen
Einspannen des Werkstück
umfassen. Zum Drehen der Spanneinrichtung um die Mittellinie ist
ein Antrieb vorhanden. Ein solcher Antrieb kann beispielsweise ein
Elektromotor sein. Es ist aber auch denkbar, andere Antriebsarten
wie beispielsweise Pneumatik- oder Hydraulikmotoren einzusetzen.
Bei dem genannten Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist eine um die Mittellinie frei drehbare Drückform vorhanden, die in Richtung
der Mittellinie verschiebbar ist und zur Ausübung einer vorbestimmten Druckkraft
gegen das Werkstück
ausgebildet ist. Ferner umfasst die Vorrichtung zumindest eine bahngesteuerte
Drückrolle, die
der Drückform
gegenüberliegt.
Eine erste Steuereinrichtung dient zum Bahnsteuern der zumindest
einen Drückrolle.
Eine zweite Steuereinrichtung leistet, dass die Relativgeschwindigkeit
zwischen dem Werkstück
und der zumindest einen Drückrolle
und die von der zumindest einen Drückrolle und der Drückform auf
das Werkstück
ausgeübte
Kraft derart aufeinander abgestimmt werden, dass in das Werkstück eingebrachte
Zugkräfte
unterhalb der Streckgrenze des Werkstoffes des Werkstücks liegen.
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Erfindungsgemäß wird also
erstmals ein Werkstück
aus den genannten speziellen und bezüglich ihrer Verformung problematischen
Werkstoffe kalt verformt, ohne dass eine große Anzahl an Umformungsdurchläufen der
zumindest einen Drückrolle notwendig
sind. So kann nun in einem oder wenigen Umformungsdurchläufen eine
gewünschte
Schalenform auch bei den genannten Werkstoffen erzielt werden. Dies
ist erstmals möglich,
indem erfindungsgemäß eine Druck-Zug-Umformung
erfolgt, wobei aber eine konvexe Außenform aufweisende Druckform
nicht nur den Gegendruck zur außenseitig
angreifenden Drückrolle
liefert, sondern mittels der verschiebbaren Form eine Vorpresskraft,
bei entsprechend dem Umformfortschritt angepassten Vorschub, eine
Zugspannung im Werkstück
bewirkt wird. Diese Zugspannung wird im Werkstück dadurch erzielt, dass das
Werkstück
am Umfangsrand fest eingespannt ist und die Form zusätzlich als "Ziehstempel" genutzt wird. Durch
die zusätzliche
Zugvorspannung wird die Ausdehnungsrichtung, die durch das örtliche
Auswalzen des Materials mittels der Drückrolle bestimmt ist, hauptsächlich in
Meridianrichtung umgeleitet. Durch die beispielsweise parallel zur
Umfangsrichtung abrollende Drückrolle
kann ohne Zugvorspannung eine örtliche
Druckmesservergrößerung bewirkt
werden. Im Gegensatz zu der einleitend genannten bekannten Verfahrensweise
kann allerdings beispielweise nur ein "Durchlauf" notwendig sein, um die Schalenform
zu erzielen. Erstmals kommt also ein beispielsweise als Deep Drow-Counter
Spinning oder Tiefzieh-Gegendrück-Verformverfahren
zum Einsatz.
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Der
sich mitdrehende Form- oder Drückstempel
spannt das Werkstück
vor. Die zumindest eine Gegendrückrolle
drückt
beispielsweise immer am Tangentenpunkt gegen die andere Seite des Werkstücks, so
dass die zur Formgebung notwendige Umfangsdehnung durch örtliches
Auswalzen des Werkstücks
bewirkt wird.
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Durch
eine höhere
Anzahl der Drückrollen, auch
Gegendrückrollen
genannt, vermindert sich die Beulgefahr, erhöht sich die Fertigungsgeschwindigkeit
und vermindert sich die notwendige Drückkraft pro Rolle.
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Die
automatische Steuerung des Umformprozesses kann über eine hydraulische Proportionalventilsteuerung
oder über
eine CNC-Steuerung erfolgen. Es versteht sich von selbst, dass ein
erfindungsgemäßes Verfahren
nicht nur zur Formgebung bzw. Herstellung von Satelliten-Tankschalen
eingesetzt werden kann, sondern auch zur Herstellung von anderen,
schwer verformbaren Werkstoffen und Teilen anwendbar ist.
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Wie
bereits zuvor erwähnt,
ist es insbesondere vorteilhaft, beim Verformen des Werkstücks die Drückform in
Richtung der Mittellinie des Werkstücks zu verschieben, um die
notwendige Zugspannung in das Werkstück einzubringen, wozu früher eine Drückrolle
vorgesehen war. Gleichzeitig können
die Gesamtbaumaße
einer solchen Vorrichtung gering gehalten werden, indem die Drückrollen
im Wesentlichen in Richtung der Mittellinie gesehen ihre Lage beibehalten.
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Aufgrund
der zuvor erläuterten
Bauweise dreht die Drückform
mit der gleichen Geschwindigkeit wie das Werkstück, so dass keine Relativbewegung
zwischen Werkstück und
Drückformoberseite auftritt,
was bei dem genannten Werkstoff zu Problemen führen würde.
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Insbesondere
ist das Verformen von Titan-β-Legierungen
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
vereinfacht und selbstverständlich
aber auch alle Materialien, die in der zuvor genanten
EP 0 593 799 B1 genannt
sind. Insbesondere sind Titanbleche aus Ti 15-3-3-3 oder Ti-β-21S mit
dem erfindungsgemäßen Verfahren
verformbar. Ferner sind insbesondere Werkstücke aus Ti-15V-3Al-3Cr-3Sn
verformbar. Auch die in der
EP
0 593 799 B1 genannten Schalenmaße sind mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
herstellbar. Das heißt,
insbesondere sind Schalen mit einem Durchmesser von bis zu 1000
mm oder mehr und Dicken von 0,5-2 und auch bis 6 mm oder mehr mittels
eines erfindungsgemäßen Verfahrens
herstellbar. Insbesondere sind die Ausgangswerkstücke ca.
5 bis 40 mm dick.
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Gemäß einer
beispielhaften weiteren Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Verfahrens wird
der Neigewinkel der zumindest einen Drückrolle gegenüber der
Umfangsrichtung verändert,
je nach dem, welchen Abstand die zumindest eine Drückrolle von
der Mittellinie des Werkstücks
einnimmt und welche Form die Drückform
an dieser Stelle hat. Insbesondere wird der Rollenradius und der
Rollendurchmesser an die zur Umformung notwendigen Drückkräfte und
Umformrichtung angepasst. So erfolgt bei großem Rollendurchmesser und kleinem
Radius eine größere Umformung
in Meridianrichtung als in Umfangsrichtung und umgekehrt.
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Bei
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung wird
es bevorzugt, dass zumindest zwei, drei oder vier Druckrollen vorhanden
sind, die gleichmäßig auf einem
Kreis angeordnet sind, wodurch eine schnellere Umform erzielbar
ist.
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Eine
weitere beispielhafte Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
sieht vor, dass die Spanneinrichtung aus einem ersten Spannring und
einem zweiten Spannring besteht, die über Spannmittel zueinander
verspannbar sind, wobei zwischen den beiden Spannringen der Umfangsrand des
Werkstücks
einklemmbar ist.
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In
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist vorgesehen, dass einer der beiden Spannringe oder ein Lagerinnenring
eine Außenverzahnung
aufweist, mit der ein Zahnrad kämmt,
das über
einen Antrieb angetrieben wird.
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Alternativ
kann es auch zweckmäßig sein, dass
das Drehlager, auf dem die Spann- oder Klemmringe befestigt sind,
einen Zahnkranz am Lagerinnenring aufweist, mit dem ein Antriebsritzel kämmt. Hierbei
kann es vorteilhaft sein, dass die Klemm- bzw. Spannringe am Lagerinnenring
festgeschraubt sind. Der Lageraußenring wird an einem Stator
der Vorrichtung befestigt und hält
den radialen und axialen Umfangskräften stand.
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Bei
größeren Lagerdrehkränzen und
damit höheren
Umfangsgeschwindigkeiten, die bei der Umformung benötigt werden,
können
kämmende
Zahnräder
eine große
Geräuschkulisse
entfalten, was nachteilig sein kann. Hier kann es vorteilhaft sein,
einen Antrieb so auszugestalten, dass ein Formriemen oder ein gummiertes
Reibrad zur Drehung des Drehlagers der Spanneinrichtung vorgesehen
ist.
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In
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist die zumindest eine Drückrolle
in gewünschter
Weise gegenüber
der Umfangsrichtung an bestimmten Meridianstellen neigbar.
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In
noch einer weiteren beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
die zumindest eine Drückrolle über eine
Parallelogrammführung
in gewünschter
Weise gegenüber
der Umfangsrichtung neigbar ist.
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Beispielsweise
kann die zumindest eine Drückrolle
auch über
eine Dreiachssteuerung geführt sein.
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In
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung sind
die erste Steuereinrichtung und die zweite Steuereinrichtung in
einer gemeinsamen Steuervorrichtung zusammengefasst.
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In
noch einer weiteren beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
zumindest eine weitere Drückrolle
mit größerem Durchmesser
einwechselbar vorhanden, um randseitige Bereiche des Werkstücks zu verformen.
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Eine
weitere beispielhafte Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung
umfasst ein Spanwerkzeug, insbesondere einen Drehmeißel. Mit dem
Spanwerkzeug ist das noch eingespannte Werkstück in gewünschten Werkstückbereichen
spanabhebend bearbeitbar.
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Schließlich kann
in einer weiteren beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
ein Abstechwerkzeug vorhanden sein, um ein fertig bearbeitetes Werkstück abzutrennen.
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Ein
weiteres der Erfindung zugrunde liegendes technisches Problem besteht
darin, eine Verfahrensweise zum Verformen von Werkstücken zu
einer dünnwandigen,
hohlen Schale bereitzustellen, bei der die Werkstücke zur
Verformung nicht auf eine klassische Warmumformtemperatur erwärmt werden müssen, sondern
nur auf eine darunter liegende Temperatur.
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Dieses
technische Problem wird durch ein Verfahren gelöst, das zumindest die nachfolgenden Schritte
umfasst: Ein Werkstückrohling
wird umfangsseitig eingespannt und aktiv um seine Mittellinie gedreht.
Der Werkstückrohling
wird zumindest in bestimmten Teilbereichen auf eine Temperatur erwärmt, die
unterhalb der für
den Werkstoff dieses Rohlings bekannten Warmumformtemperatur liegt.
Sodann wird eine frei drehbare Drückform, die eine der gewünschten
Schalenform geformte Außenseite
aufweist, mit einer geeigneten Druckkraft gegen eine Werkstücksseite
gedrückt.
Zumindest eine bahngesteuerte Drückrolle
wird gegen die andere Werkstückseite
gedrückt
(in den oben genannten erwärmten
Teilbereichen), so dass der sich auf der Drückform drehende Werkstückrohling
allein durch lokale Druckkräfte
zur Schale verformt, wobei die Relativgeschwindigkeit zwischen dem
Werkstück
und der zumindest einen Drückrolle
und die von der zumindest einen Drückrolle und der Drückform auf
das Werkstück
ausgeübte
Kraft derart aufeinander abgestimmt werden, dass in dem Werkstück eingebrachte
Druckkräfte
unterhalb der Streckgrenze des Werkstückes liegen.
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Bei
einer beispielhaften Verfahrensweise gemäß der Erfindung ist der Werkstückrohling
aus einer Titanlegierung hergestellt, insbesondere ist die Titanlegierung
Ti6-4. Die Verarbeitungstemperatur kann beispielsweise so gewählt werden,
dass im Werkstückrohling
der Zustand des exponentiellen Zug-Spannungs-Dehnungsverhalten erreicht
wird, aber kein α-case
gebildet wird.
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Bei
einer beispielhaften alternativen Verfahrensweise gemäß der Erfindung
wird ein aus einer hochfesten Al-Legierung bestehender Werkstückrohling
zu einer Schale verformt. Die Al-Legierung
ist insbesondere Al-2219.
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Bei
der Verformung eines Werkstücks
aus einer hochfesten Al-Legierung wird die Verarbeitungstemperatur
insbesondere so gewählt,
dass im Werkstückrohling
ein warm ausgelagerter Zustand erreicht wird.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung umfasst eine beispielhafte Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Durchführung
des zuvor genannten Verfahrens eine um eine Mittellinie drehbare Spanneinrichtung
zum umfänglichen
Einspannen des Werkstück.
Es ist ein Antrieb zum Drehen der Spanneinrichtung um die Mittellinie
vorhanden. Ferner ist eine um die Mittellinie frei drehbare Drückform vorgesehen,
die in Richtung der Mittellinie verschiebbar ist und zur Ausübung einer
vorbestimmten Druckkraft gegen das Werkstück ausgebildet ist. Außerdem umfasst
die Vorrichtung zumindest eine bahngesteuerte Drückrolle, die der Drückform gegenüberliegt.
Eine erste Heizeinrichtung dient zumindest zur Erwärmung desjenigen
Werkstückbereichs,
in dem die zumindest eine Drückrolle
das Werkstück
kontaktiert. Mittels einer ersten Steuereinrichtung wird die Bahn
der zumindest einen Drückrolle
gesteuert. Eine zweite Steuereinrichtung stellt sicher, dass die
Relativgeschwindigkeit zwischen dem Werkstück und der zumindest einen
Drückrolle
und die von der zumindest einen Drückrolle und der Drückform auf
das Werkstück
ausgeübte
Kraft derart aufeinander abgestimmt werden, dass in das Werkstück eingebrachte Zugkräfte unterhalb
der Streckgrenze des Werkstoffes des Werkstücks liegen.
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Bei
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung wird
die Drückform über eine
zweite Heizeinrichtung auf eine bestimmte Haltetemperatur erwärmt.
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Bei
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung besteht
die erste Heizeinrichtung aus mehreren Heizeinrichtungen, die voneinander
getrennte Werkstückbereiche
auf die gewünschte
Verarbeitungstemperatur bringen können.
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Bei
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung ist
die erste Heizeinrichtung mechanisch oder manuell positionsveränderbar
ist.
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Bei
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung ist
die erste und die zweite Heizeinrichtung Gasbrenner sind.
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Bei
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung sind
die Heizeinrichtungen Heizspiralen oder Infrarotwärmeeinrichtungen.
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Im
Folgenden sind zur weiteren Erläuterung und
zum besseren Verständnis
mehrere Ausführungsbeispiele
der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben
und erläutert.
Es zeigt:
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1 eine schematische Schnittansicht
einer beispielhaften Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 eine der 1 ähnliche
Darstellung, bei der zwei unterschiedliche Stellungen einer Drückform angedeutet
sind,
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3 eine der 2 sehr ähnliche Darstellung einer weiteren
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einer zusätzlichen Drückrolle
mit größerem Durchmesser
zur Verformung eines mehr am Umfangsrand des Werkstückes liegenden
Werkstückabschnitts,
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4 eine Teilschnittansicht
eines erfindungsgemäß verformten
Werkstücks
mit spanend zu bearbeitenden Bereichen,
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5 eine der 4 ähnliche
Darstellung mit Darstellung eines Abstechwerkzeugs,
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6 eine schematische Darstellung
zur Veranschaulichung verschiedener Richtungen,
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7 eine weitere schematische
Darstellung eines Werkstücks
in Ausgangs- und Endform, und
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8 eine schematische Darstellung
der Vorgänge
im Werkstück
während
der Umformung,
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9 eine schematische Schnittansicht
einer weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Verformen eines Werkstückes
aus einem bisher nur bei bekannten Warmumformtemperaturen verformbaren
Materials,
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10 eine schemahaft dargestellte
Modifikation der in 9 dargestellten
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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BESCHREIBUNG
MEHRERER BEISPIELHAFTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
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Gemäß der 1 umfasst eine erfindungsgemäße Vorrichtung
beispielsweise eine Drückeinrichtung 1,
die eine Drückvorrichtung 4,
einen Drückstempel 2 und
eine Steuervorrichtung 50 umfasst. Die Drückform 4 hat
eine Außenseite 4a,
die der gewünschten
Schalenform entspricht. Diese Außenseite 4a der Drückform 4 ist
grundsätzlich
konvex ausgebildet. Sie kann aber im Querschnitt gesehen nicht nur
eine gleichbleibende Krümmung
aufweisen, sondern die Krümmungsrichtung
auch wechseln.
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Die
Drückform 4 ist
mit dem Drückstempel 2 gekoppelt.
Dieser Drückstempel 2 ist
Teil einer Kolben-Zylinder-Einheit, die beispielsweise über eine Pneumatik-
oder Hydraulikeinheit ein Verschieben der Drückform 4 mit vorbestimmter
Kraft bewirkt. Die Steuerung dieser Kolben-Zylinder-Einheit und damit der Drück- und
Ziehform 4 in Richtung einer Mittellinie M erfolgt über die
Steuervorrichtung 50.
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Die
Vorrichtung umfasst ferner eine Halterung 5, in der eine
Spanneinrichtung eingebettet ist. Die Spanneinrichtung umfasst hier
einen ersten Spannring 7 und einen zweiten Spannring 12,
die über
am Umfang gleichmäßig verteilte
Spannschrauben 11 zueinander verspannbar sind. Der erste Spannring 7 ist
gleichzeitig der Innenring eines Wälzlagers. Der Außenring 6 ist
in der Halterung 5 integriert. Wie ein normales Kugellager
sind hier der äußere Wälzlagerring 6 und
der inneren Wälzlagerring 7 über Kugeln
wälzgelagert.
Ein zweites Wälzlager aus
Innenring 9 und Außenring 8 sowie
dazwischenliegenden Kugeln ist ebenfalls vorhanden, um die gesamte
Vorrichtung drehbar in der Halterung 5 zu lagern.
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Der
zweite Spannring 12 ist hier mit einer Außenverzahnung
versehen, in der ein schematisch dargestelltes Zahnrad 13 eingreift.
Dieses Zahnrad ist über
einen Antrieb A, wiederum nur schematisch dargestellt, angetrieben,
so dass über
das Zahnrad 13 der Spannring 12 gesteuert angetrieben
werden kann. Alternativ kann es zweckmäßig sein, den inneren Wälzlagerring 7 mit
einer Verzahnung zu versehen, mit der ein hier nicht dargestelltes
Zahnrad kämmt,
das wiederum über
einen Antrieb angetrieben wird. Eine weitere Alternative zum Drehen
des eingespannten Werkstückes 24o könnte so
aussehen, dass der Lagerinnenring oder ein hiermit verbundenes (nicht
gezeigtes) Bauteil über
einen Formriemen, der mit einem Antriebsrad gekoppelt ist, angetrieben
wird. Auch eine Ausbildung als gummiertes Reibrad ist möglich. Hier
würde ein
kleines Reibrad mit dem fest mit dem Lagerinnenring 7 verbundenen Gegenrad über Reibschluss
drehangetrieben sein.
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Im übrigen ist
noch anzumerken, dass die Drückform 4 auf
dem Drückstempel 2 drehbar
gelagert ist, selbst aber nicht angetrieben ist. Es ist auch möglich, dass
die Drückform 4 und
der Drückstempel 2 nicht
drehbar miteinander verbunden sind, dafür aber dann der Drehstempel 2 in
der Kolben-Zylinder-Einheit drehbar ist.
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Vor
der Halterung 5 ist eine Drückrollenlagerung 25 angeordnet.
Die Drückrollenlagerung 25 umfasst
einen Grundkörper 28,
an dem verschiedene Stäbe
oder Stangen 18, 19, 20, 21, 22, 23 drehbar gelagert
sind. Zwei der am Grundkörper 28 drehbar gelagerten
Stäbe 18, 19 und 22, 23 weisen
an ihren freien Enden Drückrollenhalterungen 14, 15 auf.
Diese sind wiederum an jeweiligen Stäben drehbar gelagert. An den
Halterungen 14, 15 sind Drückrollen 16, 17 drehbar
gelagert. Über
das gebildete Parallelogramm sind die Drückrollen in ihrer Neigung verstellbar
und nach außen
verschiebbar, d.h. der Abstand zur Mittellinie M ist veränderbar.
Aufgrund der Parallelogrammkinematik bleiben die Drückrollen 16, 17 auch
zunehmendem Abstand von der Mittellinie M im Wesentlichen immer
auf der gleichen Höhe.
Gleichzeitig besitzen die Drückrollen 16, 17 an
jeder Umfangslinie des Werkstücks 24 die
notwendige und zur Verformung zweckmäßigste Neigung.
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Die
beiden Halterungen 14, 15 sind über die Stäbe 20, 21 miteinander
gekoppelt. Diese beiden Stäbe
sind wiederum über
eine gemeinsame Drückstange 27 mit
einer Kolben-Zylinder-Einheit 26 gekoppelt.
Die Kolben-Zylinder-Einheit 26 bewirkt das Auseinanderfahren
der Drückrollen
und damit einen einstellbaren Abstand von der Mittellinie M. Die
Kolben-Zylinder-Einheit 26 ist über eine Steuervorrichtung 40 steuerbar.
Sowohl die Steuervorrichtung 40 als auch die Steuervorrichtung 50 für die Kolben-Zylinder-Einheit 1 der
Drückform 4 wie
auch der Antrieb A können über Kabel 51 miteinander
verbunden sein oder in einer gemeinsamen Steuervorrichtung integriert
sein.
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Die
zuvor genannte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
arbeitet und wird wie folgt betrieben. Das Werkstück 240 liegt als Blechrohling vor und hat
vorzugsweise in der Draufsicht die Form einer Kreisscheibe. Am Umfangsrand wird
dieser Blechrohling zwischen den beiden Spannringen 7 und 12 fest
eingespannt. Sodann wird der Antrieb des einen Spannrings 12 betätigt, um
damit das Werkstück 240 um die Mittellinie M aktiv zu drehen
Sodann werden die Drückrollen 16, 17 ganz in
der Nähe
des Mittelpunktes, d.h. in Höhe
der Mittellinie M gegen die eine Seite des Werkstücks 240 gefahren, gleichzeitig wird die Drückform 4 mit
vorbestimmter Kraft gegen die andere Seite des Werkstücks 240 gedrückt, so dass das Werkstück 240 zunehmend verwölbt, gleichzeitig gedreht und
mit einer Gegenkraft von den Drückrollen 16, 17 beaufschlagt wird.
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Vorzugsweise
kann die Drückform
auch erst gegen das Werkstück 240 gefahren werden, bevor dieses dann
gedreht wird. Diese Vorgänge
werden durch die Steuerungen 40, 50, 51 kontrolliert.
Die Drückform 4 wird
kontinuierlich weiter entlang der Mittellinienrichtung verschoben,
gleichzeitig werden über
das Parallelogrammgestänge
die Drückrollen 16, 17 langsam
nach außen
verlagert. Die Drückrollen 16, 17 folgen
dabei der Kontur der Drückform 4 bzw.
der gewünschten
Schalenform. Während
dieses Vorgangs erfolgt an den Tangentenpunkten, also den Stellen,
an denen das Werkstück 24 sich
von der Außenseite
der Form 4 abhebt, die Umformung des Werkstücks 24.
Wichtig ist dabei, dass die Drückkraft der
Drückform 4 als
auch die Drehgeschwindigkeit des Werkstücks 24 und die Gegenkraft
der Drückrollen 16, 17 aufeinander
abgestimmt werden, so dass im Werkstück 24 gemäß der Darstellung
der 8 die gewünschte Verformung
ohne Ausbeulen oder dergleichen erfolgt. Gleichzeitig wird auch
dafür gesorgt,
hier über
das Parallelogrammgestänge,
dass die Drückrollen 16, 17 die
korrekte Neigung gegenüber
der Mittellinie M haben, was auch von der Form der Drückform 4 abhängt.
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So
kann, wenn möglich,
nur mit einem Verfahrgang der Drückrollen 16, 17 von
innen, d.h. von der Mittellinie M aus, bis nach außen das
Werkstück 24o verformt
werden. Es ist aber auch möglich,
dass die Drückrollen 16, 17 wieder
in die Mitte verfahren werden und ein erneuter Verformungsvorgang
und eine weitere Kraftaufbringung mit der Drückform 4 erfolgt,
so dass mehrere "Durchgänge" bis zur vollständigen Verformung
gemäß der vorgegebenen
Außenkontur
der Drückform 4 notwendig
sind. Allerdings weit wenigeer als bei dem eingangs genannten bekannten
Verfahren.
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Es
sei hier nochmals herausgestellt, dass die Drückrollen 16, 17 sich
zu Beginn des Verformvorgangs in der Stellung nahe der Mittellinie
M befinden. Deren Endlage am Ende des Verformvorgangs ist mit einem
Apostroph gekennzeichnet. Die schlussendliche Form des Werkstücks 24 ist
hier mit dem Bezugszeichen 24' gekennzeichnet.
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Aus
der Darstellung gemäß der 2 sind die unterschiedlichen
Verfahrgrade des Drückstempels 4 ersichtlich.
Ferner sind auch die verschiedenen Verformungsgrade des Werkstücks 24 gezeigt. Die
Endstellung ist hier mit 243 dargestellt,
eine Zwischenstellung mit 241 bzw. 242 .
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Aus
der 3 ist eine weitere
beispielhafte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
gezeigt. Hier werden zur randseitigen Verformung des Werkstückes 243 eine oder mehrere Drückrollen 30 mit
größerem Durchmesser
verwendet. Größerer Durchmesser
bedeutet hier einen Durchmesser, der größer ist als der der Drückrollen 16, 17,
die für
eine anfängliche
Verformung vorgesehen sind.
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Gemäß der 4 weist eine Schale 24 im Endzustand
Bereiche 31, 32 auf, die noch abzudrehen sind.
Hier kann also mit eingespanntem Werkstück 24 eine spanabhebende
Bearbeitung von beispielsweise Randbereichen der Schale 24 erfolgen. Auch
das Abtrennen der Schale, die außenseitig fertig bearbeitet
ist, ist mittels eines Abstechwerkzeugs 40 möglich, wie
es aus der 5 ersichtlich
ist.
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In
der 6 sind zur besseren Übersicht nochmals
die verschiedenen Richtungen dargestellt. Die Umfangsrichtung verläuft senkrecht
zur Mittellinie M, die Meridianrichtung entlang der Außenkontur der
Drückform 4 bzw.
hier dargestellt der fertigen Schale 24. In der 7 sind zur besseren Übersicht nochmals
ein Werkstück 240 in der Ausgangsform gezeigt mit dem
Bezugszeichen 243 ist das Werkstück in seiner
Endform gezeigt.
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Die 8 zeigt, wie bereits zuvor
erläutert, die
grundsätzlichen
Druckkräfte,
die punktuell durch die Drückrolle 16, 17 und
die Drückform 4 in
das Werkstück 24 eingebracht
werden und zu einer gewünschten
Verformung ohne Übersteigen
der Streckgrenze des Werkstoffs des Werkstücks 24 führt.
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Die
in der 9 dargestellte
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
gleicht in den wesentlichen Merkmalen der Vorrichtung, die anhand
der 1 – 8 voranstehend detailliert
erläutert wurde.
Die hier dargestellte beispielhafte Ausführungsform umfasst zu den voranstehend
erläuterten technischen
Merkmalen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
eine erste Heizeinrichtung 100 und eine zweite Heizeinrichtung 101.
Beide Heizeinrichtungen sind hier als Gasbrenner ausgebildet. Die
erste Heizeinrichtung 100 ist so ausgerichtet, dass ein
Warmluftstrom an der Innenseite des Werkstücks 24 entlang streicht.
Beispielsweise ist es auch möglich, dass
diese erste Heizeinrichtung 100 mehrere Heizstellen umfasst,
so dass die Werkstückinnenseite
des Werkstücks 24 in
verschiedenen Teilbereichen erwärmt
wird. Die zweite Heizeinrichtung 101 ist so ausgerichtet,
dass sie an der Außenseite
des Werkstücks 24 eine
Erwärmung
erbringt. Bei einer beispielhaften Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist es aber unter Umständen
auch ausreichend, nur eine Heizeinrichtung aufzuweisen. Insbesondere
ist auch zu erwähnen,
dass bei der hier gezeigten Ausführungsform
die Drückform 4 an
der Außenseite
entlang verschiedene Kanäle
zum Durchströmen
des Warmluftstroms der ersten Heizeinrichtung 100 aufweist.
Unter Umständen
ist es auch zweckmäßig, kleine
Löcher
in der Drückform 4 vorzusehen,
so dass die Warmluft unmittelbar auch mit dem Werkstück 24 in
Kontakt kommt. Eine indirekte Erwärmung kann sich aber auch als
vorteilhaft erweisen.
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Insbesondere
kann es also vorteilhaft sein, die zweite Heizeinrichtung 101 verschiebbar
oder bewegbar auszugestalten, so dass auf der Außenseite des Werkstücks 24 immer
im Bereich der Drückrollen eine
Erwärmung
erfolgt. Ferner können
auch mehrere zweite Heizeinrichtungen anstatt der einen zweiten
Heizeinrichtung 101 vorgesehen sein, so dass auch dann
eine Erwärmung
des Werkstücks 24 außenseitig
im Bereich aller Drückrollen 16, 17 erfolgt. Insbesondere
kann es auch zweckmäßig sein,
eine Temperaturmesseinrichtung 102 vorzusehen, die die Oberflächentemperatur
des Werkstücks 24 misst
und auf die zweckmäßige Warmumformtemperatur bringt,
die aber erfindungsgemäß erstmals
bei diesem Verformverfahren niedriger ist als die bisherigen Warmumformtemperaturen.
So kann eine entsprechende erfindungsgemäße Warmumformtemperatur beispielsweise
im Bereich von 500° C
bis 600° C
liegen, klassiche Warmumformtemperaturen liegen beispielsweise über 600° C. Insbesondere
sind bei herkömmlichen
Umformverfahren aus Verfahrensgründen
Umfangtemperaturen von 650° C
bis 850° C
notwendig.
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Bei
einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung einer
Vorrichtung gemäß der 9 wird das Werkstück 24,
also der Werkstückrohling,
insbesondere ein Blechrohling auf eine Warmumformtemperatur unter
650° C gebracht
und über
die Druckrollen 16, 17, wie bereits anhand der 1 – 8 erläutert, umgeformt.
Entsprechend wird der Drückstempel 4 etc.
gegen die Drückrollen
verfahren und das Werkstück 24 in
eine Schale verformt. Gleichzeitig wird über die Temperaturmesseinrichtung 102 und
die Heizeinrichtung 100, 101 das Werkstück 24 auf
der notwendigen Umformtemperatur gehalten. Das Werkstück 24 besteht
bei dieser beispielhaften Ausführungsform
aus einer Titanlegierung Ti 6 – 4
(Ti 6Al4V). Durch die gewählte
Umformtemperatur von etwa 600° C
erfolgt auch bei einer längeren
Bearbeitungsdauer keine Oxidierung, d.h. es ergibt sich keine Oxidschicht
bzw. eine Alpha-Case-Schicht.
Bei herkömmlichen
Umformverfahren, die eine Umformtemperatur von 650° C bis 850° C benötigen, kommt
es bereits nach 0,1 Stunden zur Bildung von Oxid- und Diffusionsschichten
(die zuvor erwähnten
Alpha-Case-Schichten). Erst durch die kombinierte erfindungsgemäße Verfahrensweise
und der Erzielung einer bisher nicht zur Verformung geeigneten Warmumformtemperatur sind
die bisherigen nachteiligen Oxidschicht- bzw. α-case-Schichtbildungen vermeidbar. Dementsprechend
auch die bisher notwendige mechanische Nachbearbeitung einer Oberfläche einer
erzielten Schale.
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Eine
Alternative für
einen Werkstoff sind, wie bereits erwähnt, hochfeste Aluminiumlegierungen, bei
denen die Umformtemperaturen sehr niedrig gehalten werden können. Aus
metallurgischer Sicht ist das Werkstück 24 dann ohne Gefügeumwandlungen in
dem Werkstück 24 zu
erzeugen, in eine Schale 243 verformbar.
Ein solches erfindungsgemäßen Verfahren
ermöglicht
zum ersten Mal hohe Umformgrade in verschiedenen Aushärtungszuständen. Dabei
wird der Vorteil erzielt, dass das fertige Werkstück 243 nicht lösungsgeglüht und danach gereckt und kalt- oder
warmausgehärtet
werden muss. Insbesondere muss also bei der Darstellung gemäß der 9 die Drückform bzw. lediglich andere
Terminologie Ziehstempel, auf eine Grundtemperatur von ungefähr 100° C unter
der gewünschten
Umformtemperatur des Werkstückes
gebracht und gehalten werden. Zu beachten ist dabei die ausreichende
Druckfestigkeit der Vorrichtung und die Wärmedehnung bezüglich der
Formgenauigkeit. Grund der Erwärmung
der Drückform 4 ist
die Vermeidung der Wärmeableitung vom
Werkstück.
Die eigentliche gewünschte
Umformtemperatur wird von außen
direkt auf das Werkstück 24 durch
die zweite Heinzeinrichtung 101 erzielt, insbesondere nur
an der Stelle, an der die Umformung durchgeführt wird (insbesondere tangential).
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Die
Bewegung der zweiten Heizeinrichtung 101 kann insbesondere
manuell oder mechanisch entsprechend der Drückrollenbewegung kontrolliert erfolgt.
Die Temperaturüberwachung
kann je nach Seriengröße manuell
oder über
eine Regelkreissteuerung erfolgen.
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Vorteilhafterweise
wird die Drückvorrichtung mit
ihren Wälzlagern
und Hydraulikzylindern entsprechend bekanntem Standard durch Hitzeschilder
und entsprechende Kühleinrichtungen,
nach Bedarf, vor Überhitzung
geschützt.