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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erhöhung der
Betriebssicherheit einer oder mehrerer elektrischer Komponenten,
insbesondere elektrischer Komponenten in einem Fahrzeug, gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 und eine dementsprechend ausgebildete Vorrichtung
nach dem Oberbegriff von Anspruch 6.
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Unter
dem Begriff der elektrischen Komponenten sollen im Rahmen der vorliegenden
Erfindung auch elektronische Komponenten verstanden werden. Elektrische
Schutzvorrichtungen zur Erhöhung der
Betriebssicherheit elektrischer Komponenten sind seit langem bekannt.
Allen benannten Bauformen von elektrischen Schutzvorrichtungen ist
jedoch gemeinsam, dass sie z.B. als Schmelzsicherungen auch in der
Form von Chip- oder Mikrosicherungen zum Schutz von Leistungsversorgungs-
und Kontrollfunktionen durch einen jeweils beanspruchten Bauraum
zunehmend schwerer in Schaltungen integrierbar sind.
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Eine
besonders gravierende Situation tritt innerhalb einer Fahrzeug-Elektronik
oder einer Fahrzeug-Controllereinheit auf. Hierauf wird nachfolgend exemplarisch
im Detail eingegangen. Im Kraftfahrzeugbereich werden hohe Anforderungen
an die Sicherheit von Fahrgästen
und Fahrzeugführen
gestellt. Der Umfang von elektrisch abzusichernden Leistungsfunktionen
wird so insbesondere in Personenkraftfahrzeugen in naher Zukunft
insgesamt weiterhin stark anwachsen, und damit auch die Anzahl von
Fahrzeug-Controllereinheiten. Ein jeweils vorhandener Platz für derartige
Einheiten ist jedoch stark be grenzt. So verursacht eine Integration
von elektrischen Schutzmaßnahmen
in Controllereinheiten im Hinblick auf eine jeweilige Platzierung
und einen jeweiligen Raumbedarf schon heute große Probleme.
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Jenseits
eines einfachen Überlastungsschutzes,
also eines Schutzes gegen zu hohe Ströme, Spannungen, Temperaturen
etc. sind Schutzvorrichtungen noch wesentlich komplexer. Auch in
ihrer Realisation sind derartige Schutzvorrichtungen aufwendiger,
als z.B. eine Schmelzsicherung. Diese Schutzvorrichtungen werden üblicher
Weise als Mikrocontrollerschaltungen ausgeführt, deren Aufgabe auch in der Überwachung
der Funktion angeschlossener oder zu schaltender Lasten liegt. So
stellen beispielsweise die Motoren einer Zentralverriegelungsvorrichtung
innerhalb eines Kraftfahrzeugs Lasten dar, die in der Applikation
als niederohmige Lasten bei vergleichsweise hohen Strömen nur
sehr kurzzeitig betätigt
werden, in der Regel nur ca. 400 ms lang. Diese kurze Ansteuerungszeit
reicht aus, um die Zentralverriegelung eines Fahrzeugs in den gewünschten Zustand
zu bringen. Aufgrund der kurzen Ansteuerzeit können die Querschnitte der Leitungen,
die elektrischen Komponenten, deren Auslegung und Dimensionierung
bzw. allgemein gesprochen der Aufwand für eine Verlustwärmeableitung
eines hohen Stromflusses dennoch gering gehalten werden.
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Bei
bekannten und vorveröffentlichten
Sicherheitsvorrichtungen der Anmelderin erfolgt die Diagnose einer
jeweils zu schaltenden Hochstromlast oder eines sicherheitsrelevanten
Verbrauchers entweder vor dem Einschalten der Last oder unmittelbar nach
Aktivierung des entsprechenden Ausgangs an einem Controller. Dabei
ist der Controller im Wesentlichen auch nur während der Zeitspanne aktiv
geschaltet, in der die jeweilige Last anzusteuern ist. Ein zeitlich
zwischen den ge nannten Zeitpunkten auftretendes Fehlverhalten kann
dadurch prinzipiell nicht detektiert werden. Eine unerkannte Störung kann
somit zu sicherheitskritischen Betriebszuständen führen und z.B. einen Kabelbrand
im Fahrzeug hervorrufen, oder aber eine unerwünschte und unkontrollierte Aktivierung
sicherheitsrelevanter Stellglieder bewirken.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Vorrichtung
und ein Verfahren zur Erhöhung
der Betriebssicherheit einer oder mehrerer elektrischer Komponenten
unter Berücksichtigung der
vorstehend genannten Art von Fehlermechanismen zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren mit den Merkmalen von Anspruch 1 sowie durch ein System
als Vorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 6 gelöst.
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Eine
Vorrichtung zur Erhöhung
der Betriebssicherheit elektrischer Komponenten als Last weist demnach
erfindungsgemäß Detektionsmittel
zum aktiven Detektieren einer Schaltzustandsänderung einer jeweiligen Last
auf, die unabhängig
von einem Zeitpunkt einer aktiven Ansteuerung eines Mikrocontrollers
auf den Mikrocontroller und/oder eine übergeordnete Kontrolleinheit
einwirken.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung wird eine Diagnoserückführung auf
einen „wake
up"-fähigen Interrupt-Eingang
gelegt, vorzugsweise einen Interrupt des Mikrocontrollers als Kontrollorgan.
In einer Ausführungsform
der Erfindung wird zur Diagnoserückführung ein
Eingang für
einen nicht ausblendbaren bzw. non maskable Interrupt als Diagnose-Rücklese-Port
benutzt. Alternativ werden Rückmeldungen über eine
Zustandsänderung über einen Bus
an eine übergeordnete
Kontroll-Instanz versandt. Als verbreiteten Bus-Standard bietet
sich bei Kraftfahrzeugen der CAN-Bus mit der Möglichkeit einer Priorisierung
bestimmter Meldungen an.
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Ferner
wird vorteilhafterweise eine Diagnose durchgeführt. Dabei wird festgestellt,
ob der vorliegende Fehler durch den Mikrocontroller alleine überhaupt
behoben werden kann. Im Fall eines gravierenden Fehlers ohne Korrekturmöglichkeit
durch den Mikrocontroller wird eine Abschaltung oder eine andere Maßnahme zur
Abhilfe durch eine dem Mikrocontroller übergeordnete Instanz vorgenommen.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend zur Darstellung weiterer
Merkmale und Vorteile unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung
anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
in schematischer Darstellung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1: eine Prinzipskizze eines
erfindungsgemäßen Schaltkreises;
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2: eine Darstellung eines
Zeitverhaltens im Störungsfall;
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3: eine Darstellung eines
erweiterten Schaltkreises mit einer nicht aktiv behebbaren Störung;
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4: eine Prinzipskizze eines
Schaltkreises nach dem Stand der Technik und
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5: eine Darstellung eines
Zeitverhaltens des Schaltkreises nach 4 in
einem Störungsfall.
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Ein
Schaltkreis 1 nach dem Stand der Technik umfasst als steuerndes
Element einen Mikrocontroller μC,
der durch ein Steuersignal lcrtl eine Last über einen
Leistungsverstärker
oder Schalter L ansteuert, siehe 4.
Die Last, hier ein Motor M, erhält
ein Ansteuersignal lact. Dieses Ansteuersignal
lact wird hier über einen Spannungsteiler als
Diagnosesignal Diag teilweise an den Mikrocontroller μC zurückgeführt. Hierdurch
wird bestätigt,
dass das Steuersignal lcrtl auch durch das
Ansteuersignal lact zum Einschalten des
Motors M korrekt umgesetzt worden ist.
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Eine
solche Schaltung 1 wird bekannter Weise in Kraftfahrzeugen
zur Ansteuerung und Kontrolle von Motoren M einer Zentralverriegelungsvorrichtung eingesetzt.
Die Motoren M stellen hierbei eine niederohmige Last dar, die mit
hohen Strömen
nur kurzzeitig angesteuert werden. Die kurze Ansteuerzeit von z.B.
400 ms reicht jedoch aus, um die Zentralverriegelung eines Fahrzeugs
in den gewünschten
Zustand zu bringen. Aufgrund der kurzen Ansteuerzeit können die
Querschnitte der Leitungen und die elektrischen Komponenten in ihrem
gesamten Dimensionierung im Hinblick auf eine Ableitung von Verlustwärme gering
gehalten werden, obgleich in einem aktiven Zustand der Schaltung
relativ hohe Ströme
fließen.
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Eine
Diagnose eines Motors M als zu schaltender „Hochstromlast" erfolgt durch den
Mikrocontroller μC
in einem Zeitfenster, das in der Abbildung von 5 strich-punktiert umrandet ist. Die
Diagramme von 5 stellen
den zeitlichen Signalverlauf in dem Mikrocontroller μC anhand
eines hin durchfließenden
Stromes I und den Verlauf des Ansteuersignals lact dar,
das an der Last M anliegt.
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Der
Signalverlauf in dem Mikrocontroller μC zeigt, dass generell Perioden
TμCrun mit
aktivem Mikrocontroller μC
von Zeitabschnitten zu unterscheiden sind, in denen der Mikrocontroller μC in einen Ruhemodus
geschaltet ist. Perioden im Ruhemodus sind mit TμCstop gekennzeichnet.
Demnach erfolgt eine Diagnose des Motors M im vorliegenden Fall
zu einem Zeitpunkt t1 vor dem Einschalten
der Last M und zu einem Zeitpunkt t2 unmittelbar
nach Aktivierung des entsprechenden Ausgangs am Controller μC. In beiden
Fällen
muss der Mikrocontroller μC
aktiv geschaltet bzw. eingeschaltet sein. Alternativ kann auch einer
dieser Diagnosezustände
wenigstens nach dem Stand der Technik als ausreichend erachtet werden.
Diese Möglichkeiten
werden hier nicht weiter verfolgt.
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Durch
nicht weiter dargestellte Steuersignale lcrtl wird
nun bei eingeschaltetem Mikrocontroller μC die Last M selber kontrolliert
und geregelt für
eine Zeitspanne Ta aktiv geschaltet. Es
schließt
sich an diese Aktivphase Ta von 400 ms bei
dem Antriebsmotor M einer Zentralverriegelungseinrichtung eine Ruhephase
Ti mit deaktivierter Last M an. In der Ruhephase
Ti ist der Mikrocontroller μC selber
auch abgeschaltet, wie durch den Abschnitt TμCstop in
dem Diagramm von 5 mit
dem geringen Stromfluss durch den Mikrocontroller μC gekennzeichnet
ist.
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Zu
einem Zeitpunkt ts verursacht nun eine äußere Störung S ein
unerwünschtes
Aktivieren der Last M über
einen Zeitraum Ta*. Hier wird diese Störung S als
magnetischer Puls in dem Steuersignal lcrtl angenommen.
Diese vergleichsweise schwache Störung S wird in der Schaltung
nach 4 durch den Leis tungsverstärker L verstärkt. Das
Störungssignal S
ist damit von einem erwünschten
Steuersignal lcrtl nicht zu unterscheiden
und aktiviert so die Last M. Dieses auf einer relativ schwachen
magnetischen Störung
S basierende Fehlverhalten liegt zeitlich nicht zwischen den Zeitpunkten
t1 und t2 in einem Zeitraum
TμCstop,
in dem der Mikrocontroller μC
als Kontrollorgan selber auch abgeschaltet ist. Damit kann dieses
Fehlverhalten nicht detektiert werden.
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Das
kann zu einem sicherheitskritischen Zustand in dem Fahrzeug führen: Die
Last M wird nun dauerhaft mit einem hohen Strom beaufschlagt. Hierdurch
geht viel elektrische Energie verloren. Andererseits ist die gesamte
Elektrik eines Kraftfahrzeugs hinsichtlich der Abfuhr von Verlustwärme nicht
auf eine derartige Dauerbelastung ausgelegt. Nach Überschreiten
einer Zeitspanne Δtd ist daher mit einer dauerhaften Beschädigung einer
oder mehrerer elektrischer und elektronischer Einrichtungen zu rechnen.
Diese Beschädigung
ist durch den Blitz in 5 angedeutet.
Aber auch größere Schäden, wie z.B.
ein Kabelbrand im Fahrzeug oder eine Aktivierung weiterer sicherheitsrelevanter
Stellglieder, sind nicht auszuschließen.
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Auch
von der Einbruchs- und Diebstahlssicherheit her betrachtet ist dieser
Zustand unzufriedenstellend: Ein Kontrollsystem eines sicherheitsrelevanten
Verbrauchers, wie hier die Ansteuerung eines Motors M einer Zentralverriegelung,
kann mittels eines magnetischen Störimpulses von ca. 400 ms Dauer
sehr effektiv ausgeschaltet werden. Das Fahrzeug wäre damit
durch äußere Manipulation
z.B. an mindestens einer Tür
geöffnet
worden. Zudem könnte
eine derartige Manipulation auch zerstörungsfrei vorgenommen werden,
so dass sie insbesondere versicherungstechnisch nicht nachweisbar
sein könnte.
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Bisher
wurde die vorstehende Art von Fehlermechanismen nicht betrachtet.
Folglich werden derartige Störungen
durch bekannte Sicherheitsvorrichtungen auch nicht abgedeckt. Elektrische
Sicherheitsanforderungen und ein verbesserter Manipulationsschutz
an einem Fahrzeug fordern hier Abhilfe.
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Die
Diagnose der geschalteten Hochstrom- und/oder sicherheitsrelevanten
Lasten M wird nachfolgend durch eine aktive Detektion einer Schaltzustandsänderung
einer jeweiligen Last M erweitert. Dabei erfolgt diese Diagnose
unabhängig
von einem Zeitpunkt einer aktiven Ansteuerung der Last M durch den
Mikrocontroller μC.
Die Last M kann aber zusätzlich
auch weiterhin unmittelbar vor dem Einschalten und/oder unmittelbar
nach dem Einschalten diagnostiziert werden, worauf hier aber nicht
weiter eingegangen werden soll.
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Die
Diagnoserückführung wird
auf einen sog. „wake
up"-fähigen Interrupt-Eingang
IRQ des Mikrocontrollers μC
gelegt. Dies ermöglicht
eine aktive Diagnose bei einer Zustandsänderung der Last M auch in
dem Fall, dass der Controller μC
sich in einem Stopp-Modus oder Power down mode μCstop während einer
Zeitspanne TμCstop befindet.
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Neben
den wake up-fähigen
Interrupt-Eingängen
IRQ an dem Controller μC
ist ein Ein-/Ausgang I/O für
einen sog. non maskable Interrupt, kurz NMI, als Diagnose-Rücklese-Port
geeignet. Die Verwendung des NMI-Interrupts ist äußerst wirkungsvoll und vorteilhaft,
da diese Interrupt-Routine softwaremäßig nicht maskiert, nicht ausgeblendet
oder disabled werden kann. Sie wird damit auch trotz möglicherweise
vorhandenen sonstigen Prozessorstörungen in jedem Fall ausgeführt.
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Eine
erfindungsgemäße Abwandlung
der Prinzipskizze eines Schaltkreises 1 nach dem Stand der
Technik gemäß 4 ist in 1 wiedergegeben. Es ist dabei darauf
hinzuweisen, dass wake up-fähigen
Interrupt-Eingänge
IRQ und auch Eingänge
für non
maskable Interrupts NMI an bekannten Mikrocontrollern oder deren
Chip-Familien bereits heute ausgeführt und damit bei vertretbaren
Mehrkosten verfügbar
sind.
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Ein
Zeitverhalten der Schaltung nach 1 ist
in der Abbildung von 2 wiedergegeben.
Die Beschreibung dieses Zeitverhaltens wird hier auf einen Störungsfall
beschränkt:
Während
sich der Mikrocontroller μC
in einem Stopp Modus oder Power down mode μCstop befindet
wirkt wiederum zu dem Zeitpunkt ts die äußere Störung S als
magnetischer Impuls oder sonstiger Einstreuung auf die Schaltung 1 ein.
Wie zu 5 vorstehend
beschrieben wird ohne Vorgabe durch den Mikrocontroller μC die Last M
aktiviert. Nur löst
diese Änderung
des Zustandes der Last M im Gegensatz zu Vorrichtungen nach dem Stand
der Technik jetzt einen Interrupt IRQ aus, der sofort an den entsprechenden
Eingang des Mikrocontrollers μC
weitergeleitet wird. Innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne Δtreg von der Auslösung des Interrupts IRQ bis
zu dessen Verarbeitung innerhalb des Mikrocontrollers μC hält ein Zeitabschnitt Δta* mit aktivem Zustand der Last M ohne Kontrolle
durch den Mikrocontroller μC
an. Danach ist der Mikrocontroller μC ab dem Zeitpunk tw in
den aktiven Zustand μCrun geschaltet worden. Eine neue Periode
TμCrun beginnt, und
damit werden von nun an die Zustände
aller Lasten M überprüft, die
mit diesem Mikrocontroller μC verbunden
sind. So können
rasch eine oder mehrere insbesondere sicherheitsrelevante Lasten
M auf ihren jeweiligen Schaltzustand überprüft werden.
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Eine
Zeitspanne, die für
diese Überprüfung maximal
vorgesehen ist, ist als Δt
in der Zeichnung von 2 dargestellt.
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Die
Zeitspanne Δt
ist in diesem Beispiel geringer als die Zeitdauer TμCrun,
während
derer der Mikrocontroller μC
mit Überwachungsaufgaben
in den aktiven Zustand μCrun geschaltet bleibt. Innerhalb der Zeitspanne Δt kann der
Mikrocontroller μC
zu jedem Zeitpunkt die Last M wieder deaktivieren und damit die
Periode Ta* beenden. Jeweils erforderliche Schaltdauern
von ca. 400 ms zum Schalten einer Zentralverriegelung mit Sicherheit
werden nicht erreicht, da jede Messung für eine sicherheitsrelevante Last
M nur wenige Millisekunden lang andauert. Insbesondere aber ist
die Zeitspanne Δt
geringer als die zu 5 beschriebene
Aufheizperiode Δtd,
nach deren Ablauf mit einer Beschädigung elektrischer Komponenten
durch Überhitzung
zu rechnen ist.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung greift eine Regelung über Steuerbefehle nach dem
Controller area network-Standard ein, kurz CAN. Auf der Basis beispielsweise
einer Zweidrahtleitung werden nach dem CAN-Standard Steuerbefehle,
sog. CAN-messages, über
ein Datennetz versendet. Gelesen werden diese Steuerbefehle von
allen an diesen Bus angeschlossenen Geräten, ausgewertet hingegen nur
von einem jeweils adressierten Gerät. Hierbei kann jeweils zusätzlich die
Bedeutung einer Nachricht durch Wahl einer Prioritätsstufe
hervorgehoben werden. Eine hohe Priorität einer CAN-message, die durch
die Störung
S und die damit verbundene Zustandsänderung ausgelöst wurde,
garantiert eine sofortige Reaktion des Mikrocontrollers μC nach dessen
Einschalten bzw. Erreichen des Zustandes μCrun.
Mit dem Verstreichen der Verarbeitungszeitspanne Δtreg kann damit der Last M also sofort unter Behebung
des Fehlerzustandes aus dem Aktivzustand wieder definiert in den
deaktivierten Zustand überführt werden.
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Es
können
somit also Fehlerzustände schnell
erkannt und sicher behoben werden, die durch äußere elektromagnetische Beeinflussung bzw.
in Manipulationsabsicht durch hochenergetische Impulse ausgelöst werden.
Neben von außen hervorgerufenen
Fehlerzuständen
können
in einem Fahrzeug jedoch auch Fehlfunktionen auftreten, die durch
den Mikrocontroller μC
selber nicht mehr aktiv zu beseitigen sind. Als solche Fehlerzustände werden
z.B. Fehler in dem Mikrocontroller μC selber betrachtet. Sie können in
der Form durchlegierter Gatter oder Ports in dem Mikrocontroller μC auftreten.
Bei einem als Mikrocontroller μC
verwendeten wiederbeschreibbaren elektronischen Baustein können jedoch aufgrund
einer als „moving
bits" bezeichneten
Erscheinung auf Dauer zudem Fehler in seiner Programmierung auftreten.
Im ersten Fall ist der Mikrocontroller μC selber defekt und kann nur
noch ausgetauscht werden, im zweiten Fall ist eine Abhilfe durch erneute
Programmierung möglich.
In beiden Fällen kann
der Mikrocontroller μC
jedoch selber die Fehlerzustände
nicht mehr beheben.
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Auch
Fehler in einer Verkabelung oder einem Kabelbaum an der zu schaltenden
Last M mit einem Kurzschluss der Last M beispielsweise von einer
Versorgungsspannung +Ubat nach Masse GND
können erkannt,
aber nicht durch den Mikrocontroller μC behoben werden. Hierzu ist
in der Abbildung von 3 ein
Schaltkreis 1 mit einem Steuergerät SG und einem Bordnetz-Steuergerät BS zur
Ansteuerung eines Motors M dargestellt, wobei das Steuergerät dem nicht
weiter dargestellten Mikrocontroller μC übergeordnet ist. Der Motor
M weist hier einen Kurzschluss nach Masse als plötzlich aufgetretenen Fehlerzustand
auf. Durch die von der Zustandsänderung
auf der Basis des Diagnosesignals Diag ausgelösten Diagnose wird dieser gravierende
Fehlerzustand an der Last M festgestellt. Es steht somit auch fest,
dass dieser Fehler nicht durch den Mikrocontroller μC behoben
werden kann. Nach dieser Klassifizierung des Fehlers wird durch
das Steuergerät
SG eine Fehler-Nachricht über
den Daten-Bus ausgegeben und veranlasst das Bordnetzsteuergerät BS als
Abhilfemaßnahme
die Versorgungsspannung des fehlerhaften Schaltkreises abzuschalten
und eine Fehleranzeige zu aktivieren.
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Eine
zügige
und zuverlässige
Umsetzung der CAN-message ist innerhalb des dargestellten Ausschnitts
des Bordnetzes dadurch sichergestellt, dass nach dem CAN-Standard
Nachrichten unterschiedliche Prioritäten eingeräumt werden können. Bei
Fehlerzuständen
in sicherheitsrelevanten Teilen kann damit eine hohe Priorität voreingestellt
werden. Dadurch können
gezielt Maßnahmen
zum Systemschutz eingeleitet werden, hier nämlich ein Deaktivieren der
fehlerhaften Last durch aktive Abschaltung des entsprechenden Schaltkreises,
da der Mikrocontroller μC
diesen Fehler nicht beheben kann. Im vorliegenden Fall nach 3 lautet der Inhalt der CAN-message
mit hoher Priorität
somit: „Schalte Stromversorgung
des Motors M sofort ab." Diese Nachricht
wird in jedem Fall ausgeführt
und prioritär umgesetzt.
Damit werden schnell und effektiv Kabelbrände oder Steuergerätabbrand,
aber auch eine Entladung der Batterie vermieden.
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Insgesamt
ist damit vorstehend ein zuverlässiges
Verfahren zur Erhöhung
der Betriebssicherheit elektrischer Komponenten realisiert worden,
das auf der Basis einer Überwachung
unbeabsichtigter Zustandsänderungen
von schaltbaren kritischen Lasten aufbaut. Auch bei einem erfindungsgemäßen Verfahren
muss der Mikrocontroller oder ein übergeordnetes Steuergerät nicht
permanent in einem aktiv Run-mode betrieben werden. Damit ist eine
zusätzliche
Sicherheitsfunktion angegeben worden, durch deren Umsetzung der
Stromverbrauch der steuernden Elektronikeinheit im Wesentlichen
nicht erhöht wird.
Die Betriebssicherheit ist jedoch erheblich gesteigert worden, während der
apparative Aufwand insgesamt fast gleich geblieben ist. Durch die
unterschiedliche Codierung über
Interrupts oder über CAN-messages
wird eine Umsetzung sicher durchgeführt.
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Durch
eine Erweiterung der Auswerte- und Analysefähigkeiten eines Mikrocontrollers μC und/oder
eines übergeordneten
Steuergerätes
SG können
die diskutierten Anwendungsmöglichkeiten auch
kumulativ zu bekannten Sicherheitsverfahren zur Steigerung einer
Gesamtsicherheit beispielsweise in einem Fahrzeug redundant herangezogen
werden. Die Kosten für
zusätzliche
Hardware sind dabei im Wesentlichen auf einen Mikrocontroller-Baustein beschränkt, der
jedoch in Sicherheitsvorrichtungen der vorstehend genannten Art
als Bauteil an sich bereits vorgesehen ist. Eine Nachrüstung kann
daher auch in Form eines Austausches eines Mikrocontrollers als
standardisiertes elektronisches Bauteil vorgenommen werden, in dem
nun zusätzlich
erforderliche Hardware zusammengefasst ist.