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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Rollovorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, insbesondere zur Abschattung eines transparenten Bereichs
eines Fahrzeugs, beispielsweise eine Rollovorrichtung, die in einem
Fahrzeuginnenraum benachbart einem Fenster oder benachbart einem transparenten
und/oder öffnungsfähigen Dachabschnitt
angeordnet ist.
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Eine
Rollovorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist beispielsweise
aus der
DE 44 24 188
C1 bekannt. Diese bekannte Rolloanordnung zum Abschirmen
eines durchsichtigen Dachbereichs von Fahrzeugen umfasst zwei nebeneinander
angeordnete Rollobahnen, die in Fahrzeuglängsrichtung jeweils von einer
der Rollobahn zugeordneten Wickelwelle abwickelbar sind. Die beiden
Wickelwellen sind in Fahrzeuglängsrichtung
betrachtet in gleicher Position angeordnet. Zur Verbesserung der
Kopffreiheit sind die beiden Wickelwellen unter einem stumpfen Winkel
zueinander angeordnet. Nachteilig ist bei dieser bekannten Rollovorrichtung,
dass zwischen den beiden Rollobahnen ein Spalt verbleibt.
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Aus
der
DE 197 39 919
A1 ist eine Rollovorrichtung für ein Kraftfahrzeugdach bekannt,
bei welcher eine einzige Rollobahn im Wesentlichen über die
ganze Fahrzeugdachbreite unterhalb eines Glasdeckels aufgespannt
wird. Nachteilig ist hierbei, dass eine Querwölbung des Daches nicht dargestellt
werden kann und daher bei einem Fahrzeugdach mit starker Querwölbung relativ
viel Bauraum benötigt wird.
Außerdem
bedeutet die bei dieser bekannten Rollovorrichtung vorgesehene beiderseitige
Führung der
Rollobahnränder
in Führungsschienen
einen mehr oder weniger großen
konstruktiven Aufwand, der jedoch bei vergleichsweise großer Fläche des
abzuschattenden Bereichs in der Praxis zweckmäßig ist, um Flatterbewegungen
dieser Seitenränder
der Rollobahn zu vermeiden.
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Aus
der
DE 100 63 150
A1 ist eine Rollovorrichtung für ein Fahrzeugdach bekannt,
bei welcher sich eine einzige Rollobahn im Wesentlichen über die gesamte
Breite eines Fahrzeugdaches erstreckt. Eine Besonderheit dieser
bekannten Vorrichtung besteht darin, dass die Rollobahn von einer
gekrümmten
Wickelwelle abgewickelt wird und der Rollobahn durch ein entsprechend
gekrümmtes
Bauteil am vorderen Rand der Rollobahn insgesamt eine konvexe Krümmung nach
oben verliehen wird, um die Vorrichtung zu der innen liegenden Fläche des
Fahrzeugdaches anzupassen. Nachteilig ist bei dieser bekannten Vorrichtung
zum einen ein gewisser konstruktiver Aufwand zur Aufrechterhaltung
der Rollobahn-Querkrümmung
und zum anderen die eingeschränkte
Gestaltungsfreiheit hinsichtlich des Krümmungsverlaufs der Rollobahn.
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Aus
der
DE 100 46 553
A1 ist ein Fensterrollo für Kraftfahrzeuge bekannt, bei
welchem drei in verschiedene Richtungen abzuwickelnde Rollobahnen
vorgesehen sind, die im ausgefahrenen Zustand die Scheibengestalt
des betreffenden Fensters approximieren. Nachteilig ist bei dieser
bekannten Vorrichtung, dass zur Unterbringung der drei den Rollobahnen
zugeordneten Wickelwellen ein relativ großer Bauraum erforderlich ist
und orthogonal zu den Rollobahnebenen betrachtet relativ große Spalte
zwischen den Seitenrändern
der benachbarten Rollobahnen vorhanden sind.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Rollovorrichtung
der eingangs genannten Art bereitzustellen, mit welcher geringe
Bauraumanforderungen verbunden sind und gleichzeitig eine gute,
insbesondere vollflächige
Abschattung erzielt werden kann, selbst wenn der abzuschattende
Bereich nicht eben ist.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch eine Rollovorrichtung nach Anspruch 1. Die abhängigen Ansprüche betreffen
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
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Bei
der erfindungsgemäßen Rollovorrichtung ist
vorgesehen, dass in einem abgewickelten Zustand der Rollobahnen
wenigstens zwei der Rollobahnen sich an deren Seitenrändern überlappen,
so dass an dieser Überlappungsstelle
hinsichtlich der Abschattung (in Abschattungsrichtung betrachtet) kein
Spalt verbleibt, und/oder die Seitenränder spaltfrei einander benachbart
sind. Somit kann in einfacher Weise eine vergleichsweise großflächige Abschattung
erfolgen. Insbesondere kann der Bereich vollständig abgeschattet werden, wenn
alle einander benachbarten Seitenränder über deren gesamte Länge einander überlappen
und/oder spaltfrei einander benachbart sind. Um dies zu ermöglichen
und gleichzeitig die Bauraumerfordernisse hinsichtlich der Unterbringung
der Wickelwellen zu verringern, ist ferner vorgesehen, dass die
den betreffenden Rollobahnen zugeordneten Wickelwellen in der Abwickelrichtung
betrachtet versetzt zueinander angeordnet sind.
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Besonders
wenig Bauraum wird zur Unterbringung der Wickelwellen benötigt, wenn
der lichte Abstand zwischen zwei versetzt zueinander angeordneten
Wickelwellen samt aufgewickelten Rollobahnen kleiner als das Zweifache
jedes Durchmessers dieser Wickelwellen samt aufgewickelten Rollobahnen
ist, insbesondere kleiner als jeder dieser Durchmesser ist. Durch
diese Maßnahme
ist vor allem die Ausdehnung der Wickelwellenanordnung in Abwickelrichtung
betrachtet besonders klein. Um auch den quer dazu benötigten Bauraum
gering zu halten, ist es bevorzugt, dass seitlich einander benachbarte
Stirnseiten von Wickelwellen in Richtung orthogonal zur Rollobahnebene
keinen oder nur einen geringen Versatz zueinander aufweisen, beispielsweise
einen Versatz, der kleiner als jeder Durchmesser dieser Wickelwellen
an deren Stirnseiten ist. Eine kompakte Bauart der Rollovorrichtung lässt sich
beispielsweise vorteilhaft dazu nutzen, die Rollovorrichtung als
Teil eines vorgefertigten Fahrzeugdachmoduls vorzusehen, welches
bei einer Fahrzeugmontage auf den Dachrahmen einer Karosserie aufgesetzt
wird.
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Um
auch bei geringfügiger Überlappung
der Seitenränder
von einander benachbarten Rollobahnen im Hinblick auf schräg einfallendes
Licht eine gute Abschattung zu erzielen, lässt sich die Überlappung
vorteilhaft derart vorsehen, dass die Seitenränder einander berühren. Dies
kann beispielsweise dadurch gewährleistet
werden, dass in Querrichtung der betreffenden Rollobahnen betrachtet
diese Rollobahnen wenigstens im Überlappungsbereich über eine
gemeinsame Ablaufkante geführt
werden. Alternativ oder zusätzlich
kann zur Realisierung einer berührenden Überlappung
vorgesehen sein, dass der Seitenrand derjenigen Rollobahn, deren
zugeordnete Wickelwelle in Abwickelrichtung betrachtet nach hinten
versetzt angeordnet ist, über
einen stirnseitigen Umfangsbereich der benachbarten Wickelwelle
geführt
wird, so dass dieser Umfangsbereich als eine für die überlappenden Rollobahnen gemeinsame
Ablaufkante wirkt. Zur Erzielung dieser Wirkung genügt ein beliebig
kleiner Umfangsbereich der in Abwickelrichtung weiter vorne angeordneten
Wickelwelle, der im Extremfall linienförmig wird, wenn nämlich diese Umfangsfläche die
von der weiter hinten angeordneten Wickelwelle abgewickelte Rollobahn
gerade berührt.
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Aufgrund
der Aufeinanderfolge mehrerer Rollobahnen mit jeweils zugeordneten
Wickelwellen quer zur Abwickelrichtung ist die erfindungsgemäße Rollovorrichtung
besonders geeignet zur Approximation eines nicht eben verlaufenden,
abzuschattenden Bereichs, beispielsweise eines in Querrichtung gewölbten Fahrzeugdaches.
In einer bevorzugten Ausführungsform
ist daher vorgesehen, dass wenigstens zwei der Rollobahnen sich
nicht in einer gemeinsamen Ebene erstrecken, insbesondere geneigt
zueinander erstrecken. In einer Ausführungsform erstrecken sich
wenigstens zwei der Rollobahnen im abgewickelten Zustand in einem
stumpfen Winkel zueinander. Von besonderem Interesse ist eine Ausführungsform,
bei welcher die Rollovorrichtung einem Dachöffnungssystem eines Kraftfahrzeugs
benachbart angeordnet ist, insbesondere mit in Fahrzeuglängsrichtung
verlaufender Abwicklungsrichtung.
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Zur
Erzielung eines ansprechenden Erscheinungsbilds lässt sich
vorsehen, dass die Anordnung der Rollobahnen im abgewickelten Zustand
eine Symmetrieebene besitzt, die sich parallel zur Abwickelrichtung
und orthogonal zu einer der Wickelwellen erstreckt. Diese Symmetrie
kann beispielsweise mit zwei rechteckigen Rollobahnen realisiert
werden, deren Seitenränder
sich berühren,
sei es, dass diese Rollobahnen sich in einer gemeinsamen Rollbahnebene
erstrecken oder sich schräg
zueinander erstrecken.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
sind wenigstens drei Rollobahnen angeordnet. Damit lassen sich in
der Praxis die meisten gekrümmten
abzuschattenden Bereiche eines Fahrzeugs bereits gut darstellen.
Zur Erzielung der oben erwähnten
Symmetrie können
die Rollobahnen im Querschnitt betrachtet einen regelmäßigen Polygonzug
definieren. Bei einer ungeraden Anzahl von Rollobahnen, beispielsweise
bei drei Rollobahnen, besteht darüber hinaus der Vorteil, dass
die Symmetrie auch bei vorgesehener Überlappung sämtlicher
einander benachbarter Seitenränder
erzielt werden kann. Diese Symmetrie ist jedoch auch für eine gerade
Anzahl von Rollobahnen realisierbar. Beispielsweise können vier Rollobahnen
derart angeordnet sein, dass die Seitenränder der zwei mittleren Rollobahnen
sich berühren
und die äußeren Seitenränder dieser
mittleren Rollobahnen entweder die inneren Seitenränder der beiden äußeren Rollobahnen
berühren
oder mit diesen Seitenrändern
in symmetrischer Weise überlappen.
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Für eine möglichst
gute Abschattungswirkung lässt
sich für
wenigstens eine der Rollobahnen eine Überlappung oder Berührung beider
Seitenränder
durch die Seitenränder
von benachbarten Rollobahnen vorsehen. Im Falle einer beiderseitigen Überlappung
ist diese bevorzugt symmetrisch vorgesehen. Hierzu ist es zweckmäßig, wenn
der Versatz zwischen einer Wickelwelle und einer auf einer Seite benachbarten
Wickelwelle und der Versatz zwischen der erstgenannten Wickelwelle
und einer auf der anderen Seite benachbarten Wickelwelle gleich
orientiert sind. Günstig
hinsichtlich des Bauraums ist es auch, wenn die einer Wickelwelle
beiderseits benachbart angeordneten Wickelwellen in Abwickelrichtung
betrachtet in gleicher Position angeordnet sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist vorgesehen, dass wenigstens zwei, insbesondere sämtliche
der Rollobahnen durch eine gemeinsame Antriebseinrichtung synchron
aufgewickelt und abgewickelt werden. Beispielsweise kann hierzu
eine Getriebeverbindung zwischen den Wickelwellen vorgesehen sein,
welche eine synchrone Drehbewegung dieser Wickelwellen gewährleistet.
Der Antrieb kann hierbei manuell oder automatisiert (z. B. durch
einen Elektromotor) erfolgen.
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Ganz
allgemein lassen sich zur Aufwicklung und Abwicklung der Rollobahnen
an sich bekannte Betätigungseinrichtungen
verwenden, die in vielfältiger
Form bekannt sind und daher keiner detaillierteren Erläuterung
bedürfen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist für einander
benachbarte Rollobahnen ein gemeinsamer Zugspriegel am vorderen
Rand der Rollobahnen vorgesehen. Insbesondere kann ein allen Rollenbahnen
gemeinsamer Zugspriegel vorgesehen sein. Falls die Anordnung der
Rollobahnen im Querschnitt betrachtet nicht gerade, sondern abgewinkelt und/oder
gekrümmt
verläuft,
so ist ein solcher Zugspriegel in seiner Form entsprechend angepasst zu
gestalten.
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Eine
Getriebeverbindung zwischen Wickelwellen ermöglicht es, dass zur Betätigung der
gekoppelten Wickelwellen eine Antriebseinrichtung beispielsweise
unmittelbar nur an einer Wickelwelle die zur Betätigung notwendige Drehkraft
einleitet. In einer einfachen Ausführung werden mehrere Rollobahnen
mittels eines gemeinsamen Zugspriegels synchron abgewickelt und
mittels eines an einer der betreffenden Wickelwellen vorgesehenen
Federmotors und einer geeigneten Getriebeverbindung synchron aufgewickelt.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
Es stellen dar:
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1 eine Querschnittsansicht
eines Fahrzeugdaches mit einer dreiteiligen Rollovorrichtung,
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2 eine Draufsicht der in 1 ersichtlichen Rollovorrichtung,
und
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3 eine Längsschnittansicht des Fahrzeugdaches
von 1.
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1 ist eine schematische
Querschnittsansicht der linken Hälfte
eines Kraftfahrzeugdaches 1 mit einer dreiteiligen Rollovorrichtung 10 (Sonnenrollo)
zur Abschattung eines Dachbereichs. Die nicht dargestellte rechte
Hälfte
des Fahrzeugdaches 1 ist symmetrisch hierzu ausgebildet.
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Im
Bereich eines seitlichen Dachrahmens erstreckt sich unter einer
Dachhaut 3 in Fahrzeuglängsrichtung
eine Seitenführung 5 eines
so genannten außengeführten Schiebedachs,
mit welchem in an sich bekannter Weise ein einer Dachöffnung zugeordneter
Schiebe-Hebe-Glasdeckel 7 (3)
bei seiner Öffnungsbewegung
nach hinten über
die Dachhaut 3 geführt
wird. Alternativ könnte
an dieser Stelle auch ein anderes Dachöffnungssystem zum wahlweisen Öffnen und
Schließen
eines Dachausschnitts oder ein transparenter Dachabschnitt (z. B.
Panoramadach) vorgesehen sein.
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Zur
Verkleidung des Fahrzeugdaches 1 nach innen hin ist in
an sich bekannter Weise ein Innenhimmel 9 unter der Dachhaut 3 angeordnet,
der sich beim dargestellten Ausführungsbeispiel
in Fahrzeuglängsrichtung
nach vorne bis an den hinteren Rand der Dachöffnung erstreckt.
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Zur
Abschattung des durch den Glasdeckel 7 gebildeten transparenten
bzw. geöffneten
Dachbereichs sind drei rechteckige textile Rollobahnen 12, 14 und 16 vorgesehen,
die parallel zueinander in einer Abwickelrichtung x (2) von den Rollobahnen zugeordneten
Wickelwellen 18, 20 und 22 abwickelbar
und in Querrichtung des Fahrzeugs aufeinander folgend (nebeneinander)
angeordnet sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist die Abwickelrichtung x identisch mit der Fahrzeuglängsrichtung.
Jede der Wickelwellen 18, 20, 22 ist
mittels fahrzeugfest angeordneter Lagerteile um eine Drehachse drehbar
gelagert.
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2 zeigt diese Rollobahnanordnung
in der Draufsicht im vollständig
abgewickelten Zustand der Rollobahnen 12, 14 und 16,
die in diesem Ausführungsbeispiel
von einem gemeinsamen Zugspriegel 24 synchron in den dargestellten
Zustand gezogen werden. Im voll aufgewickelten Zustand der Rollobahnanordnung
(nicht dargestellt) befindet sich der Zugspriegel 24 in
Fahrzeuglängsrichtung
betrachtet etwa auf Höhe
des hinteren Dachöffnungsrands,
so dass ein dem Zugspriegel 24 benachbarter Teil der Rollobahn-Seitenränder vorteilhaft
fest miteinander verbunden (z. B. vernäht) sein kann, ohne die Öffnungs-
und Schließbewegungen
des Rollos zu behindern.
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Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann
die Seitenführung 5 nicht
nur die Funktion der Außendachführung sondern
vorteilhaft auch die Funktion der Führung der seitlichen Enden
des Zugspriegels 24 erfüllen.
Gewünschtenfalls
kann die Innenseite der Seitenführung 5 auch
als Führungsschiene
zur Führung
der äußeren Seitenränder der Rollobahnen 12 und 16 herangezogen
werden.
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Vorteilhaft
kann mit der Rollobahnanordnung der gesamte transparente bzw. geöffnete Dachbereich
(in 2 bei 26 gestrichelt
angedeutet) abgeschattet werden, da zwischen Seitenrändern einander
benachbarter Rollobahnen Überlappungen 28 und 30 vorgesehen
sind. Im dargestellten Beispiel wird die mittlere Rollobahn 14 beiderseits
von den Seitenrändern
der benachbarten Rollobahnen 12, 16 geringfügig (jeweils
um weniger als 5% der Breite der Rollobahn 14) auf der
Oberseite der Rollobahn 14 überlappt, wobei sich eine insgesamt
zur Fahrzeuglängsmittelebene
symmetrische Rollobahnanordnung (hier ein Polygonzug) ergibt.
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Wenngleich
die Rollobahnen 12, 14, 16 sich abweichend
vom dargestellten Ausführungsbeispiel in
einer gemeinsamen Rollobahnebene erstrecken könnten, so ist hier zur Approximation
der in Querrichtung gewölbten
Dachform eine entsprechende Neigung der äußeren Rollobahnen 12, 16 gegenüber der
horizontal sich erstreckenden mittleren Rollobahn 14 vorgesehen,
so dass die Kopffreiheit für Fahrzeuginsassen
vergleichsweise groß ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist an den Stellen 28 und 30 jeweils eine spaltfreie Überlappung
der Seitenränder
vorgesehen, d. h. diese einander benachbarten Seitenränder berühren sich.
Dies wird bei dem dargestellten Beispiel letztlich dadurch gewährleistet, dass
alle Rollobahnen 12, 14, 16 über eine
gemeinsame Ablaufkante geführt
werden, die von der Unterseite einer über die gesamte Dachbreite
sich erstreckenden Ablaufstrebe 32 gebildet wird. In Querrichtung
betrachtet besitzt diese Ablaufstrebe 32 wie auch der Zugspriegel 24 auf
Höhe der Überlappungsstellen 28, 30 jeweils
einen geknickten Verlauf entsprechend dem geknickten Querschnittsverlauf
der Rollobahnanordnung 12, 14, 16.
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Die
sich in Querrichtung des Fahrzeugs an den Stirnseiten paarweise überlappenden
Wickelwellen 18, 20 und 20, 22 schließen jeweils
einen stumpfen Winkel (hier ca. 170°) ein, der in diesem Beispiel mit
dem entsprechenden Winkel übereinstimmt,
in welchem die betreffenden Rollobahnen 12, 14 bzw. 14, 16 zueinander
geneigt sind. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die Neigungswinkel der
Rollobahnen durch den Verlauf des Zugspriegels 24 und der
Ablaufstrebe 32 definiert sind und die Neigungen der Wickelwellen
prinzipiell davon abweichend vorgesehen sein können, etwa zur Erfüllung vorgegebener
Bauraumerfordernisse bei der Unterbringung der Wickelwellen.
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Ebenfalls
abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel könnte an
den Stellen 28, 30 anstatt einer Überlappung
auch lediglich eine spaltfreie Berührung der einander benachbarten
Seitenränder der
Rollobahnen (seitliche Rollobahnkanten) vorgesehen sein. Auch in
diesem Fall ist die Abschattung an den Stellen 28, 30 vorteilhaft
praktisch durchgehend.
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Die
Wickelwellen 18, 20, 22 sind in der Abwickelrichtung
x betrachtet um einen Abstand d versetzt zueinander angeordnet,
so dass die einander benachbarten Stirnseiten dieser Wickelwellen
sich räumlich
nicht behindern und dennoch eine seitliche Überlappung der Rollobahnen
(bei 28 und 30) ermöglicht ist. Dieser Versatz
d ermöglicht
alternativ auch die erwähnte
spaltfreie Berührung
zwischen Rollobahnseitenrändern.
Was die Größe des Versatzes
d anbelangt, so muss dieser mindestens so groß gewählt sein, dass auch bei vollständig aufgewickelten
Rollobahnen noch ein gewisser, wenn auch sehr kleiner Abstand zwischen
den Rollobahnwickeln verbleibt. In diesem Extremfall benötigt die
Wickelwellenandordnung 18, 20, 22 in
Abwickelrichtung betrachtet einen minimalen Bauraum. Der von dieser
Anordnung in vertikaler Richtung benötigte Bauraum ist im dargestellten
Beispiel insofern minimiert, als die Wickelwellen 18, 20, 22 in
Vertikalrichtung betrachtet einen relativ kleinen Bereich überstreichen
(vgl. 3). Diese kompakte
Wickelwellenanordnung lässt
sich weitgehend zwischen der Dachhaut 3 und dem in geringem
Abstand darunter verlaufenden Innenhimmel 9 unterbringen.
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3 zeigt einen Schnitt entlang
der Fahrzeuglängsmittelebene.
Zur Verdeutlichung der Wickelwellenanordnung ist in dieser Darstellung
zusätzlich
die hintere Wickelwelle 18 sowie die Seitenführung 5 (auf
die Fahrzeuglängsmittelebene
projiziert) gestrichelt eingezeichnet. Aus dieser Figur ist ersichtlich,
dass die von der in Abwickelrichtung x betrachtet hinteren Wickelwelle 18 abgewickelte
Rollobahn 12 mit deren zur Fahrzeugmitte hin gewandten Seitenrand über die
in Abwickelrichtung x weiter vorne angeordnete Wickelwelle 20 läuft, so
dass bereits aus diesem Grund eine spaltfreie Überlappung der Rollobahnen
vorgesehen wird und die Führung
der Rollobahnen über
die Unterseite der Ablaufstrebe 32 hier im Wesentlichen
die Funktion einer geringfügigen
Umlenkung der Bahnablaufrichtung x erfüllt.
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Wenn
die drei Wickelwellen 18, 20, 22 über eine
Getriebeverbindung gekoppelt sind, so kann vorteilhaft eine gemeinsame
Antriebseinrichtung zur synchronen Betätigung der Rollovorrichtung
vorgesehen werden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel werden die Rollobahnen 12, 14, 16 durch den
gemeinsamen Zugspriegel 24 synchron abgewickelt. Die Aufwicklung
dieser Rollobahnen kann bei Drehkopplung der Wickelwellen beispielsweise
durch einen lediglich an der mittleren Wickelwelle 14 vorgesehenen
Federmotor realisiert sein, wie er z. B. üblicherweise im Inneren einer
als Holwelle ausgebildeten Wickelwelle angeordnet wird. Etwaig vorgesehene
Mittel zur Positionierung der Rollobahnen im geöffneten, im geschlossenen oder
in einem Zwischenzustand können
in an sich bekannter Weise vorgesehen sein.
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Mit
der beschriebenen Rollovorrichtung 10 kann eine Querwölbung des
abzuschattenden Fahrzeugbereichs, bei dem es sich beispielsweise
auch um ein Fahrzeugfenster wie Seitenfenster oder Heckfenster handeln
kann, gut nachgeformt werden, ohne dass die Abschattung an Übergangsbereichen von
einer Rollobahn zu einer benachbarten Rollobahn in einer Weise unterbrochen
wird, die einen unerwünschten
Lichtdurchtritt gestatten würde.
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- 1
- Kraftfahrzeugdach
- 3
- Dachhaut
- 5
- Seitenführung
- 7
- Glasdeckel
- 9
- Innenhimmel
- 10
- Rollovorrichtung
- 12
- Rollobahn
- 14
- Rollobahn
- 16
- Rollobahn
- 18
- Wickelwelle
- 20
- Wickelwelle
- 22
- Wickelwelle
- 24
- Zugspriegel
- 26
- Transparenter
Dachbereich
- 28
- Überlappung
- 30
- Überlappung
- 32
- Ablaufstrebe