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Die
vorliegende Erfindung befasst sich mit einem Schließbügelantrieb
mit einem Antrieb, der auf einen beweglich gelagerten Schließbügel, unter
dem hier auch ein einfacher Schließbolzen zu verstehen ist, einer
Tür oder
Klappe eines Fahrzeuges wirkt, um diese zwischen einer ersten Stellung,
in welcher sich die Tür
oder Klappe bei mit dem Schließbügel verrastetem
Türschloss
in einer leicht geöffneten
Stellung befindet und einer zweiten Stellung zu verstellen, in welcher
die Tür
oder Klappe vollständig
geschlossen ist.
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Derartige
Zuziehhilfen werden seit einiger Zeit verwendet, um das Schließen und Öffnen von Fahrzeugtüren oder
-klappen zu vereinfachen, da die Schließ- und Öffnungskräfte für das Türschloss bzw. die Tür selbst
erheblich kleiner sind, wenn diese lediglich in die Vorraststellung
gebracht werden muss und das eigentliche Zuziehen oder geringfügige Öffnen durch
den Schließbügelantrieb
erfolgen kann.
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Es
sind bereits Lösungen
bekannt, bei denen türschlossseitig
eine Vorraststellung einer Drehfalle ermöglicht und das Zuziehen durch
Antreiben der Drehfalle erfolgt, wobei der Schließbügel karosserieseitig
starr festgelegt ist. Derartige Zuziehhilfen verkomplizieren die
ohnehin mechanisch recht aufwendig aufgebauten Türschlösser, insbesondere wenn diese
auch noch eine Reihe von Zentralverriegelungsfunktionen zu erfüllen haben.
Auch die Crashsicherheit ist u. U. bei solchen Lösungen schwieriger zu beherrschen.
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Als
Lösung
für einen
angetriebenen Schließbügel ist
es bereits bekannt, diesen in der Form eines Schließbolzens
exzentrisch auf einer angetriebenen Scheibe anzuordnen, die den Schließbügel zwischen seinen
beiden Stellungen verschwenkt. Neben den Relativbewegungen zwischen
Schloss und Schließbolzen,
die zu einem sichtbaren Verschleiß führen können, besteht hierbei der Nachteil,
dass bei einem blockierten Antrieb kein vollständiges Schließen der Tür bzw. Klappe
mehr möglich
ist, da die Stellungen des Schließbügels durch die Stellung des
Antriebes in Verbindung mit einer selbsthemmenden Kraftübertragung
definiert sind.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Schließbügelantrieb
zu schaffen, der für
die Anwendung im Fahrzeugbereich besser geeignet ist.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch einen Schließbügelantrieb
der eingangs beschriebenen Art gelöst, bei welchem der Schließbügel in einer Stellung
mit Hilfe eines Rastelements eingerastet ist, das linear beweglich
geführt
und mit Hilfe eines Federelements in Richtung seiner eingerasteten
Stellung vorbelastet ist.
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Das
separate Rastelement ermöglicht
einerseits ein vom Antrieb unabhängiges
Festlegen des Schließbügels in
einer bestimmten Stellung, so dass Vorkehrungen für eine manuelle
Verstellbarkeit des Schließbügels getroffen
werden können,
beispielsweise indem in diesem Zusammenhang der Antrieb manuell
freigeschaltet wird. Insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen
zur Crashsicherheit ist die lineare bewegliche Führung des Rastelements hervorzuheben,
die bei einem vorzugsweise senkrecht zur Bewegungsrichtung des Schließbügels beweglichen Rastelement
eine Belastung des beispielsweise als Verriegelungsbolzen ausgebildeten
Rastelements rein auf Scherung erlaubt, so dass entsprechend hohe
Belastungsreserven bei dennoch vergleichsweise kleinem Rastelement
erreicht werden können.
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Der
Schließbügel ist
vorzugsweise in seiner zweiten Stellung verrastet, wobei eine Rückstellfeder den
Schließbügel in Richtung
seiner ersten Stellung vorbelastet, d. h. die Bewegung des Schließbügels aus
der vollständig
geschlossenen Stellung in die leicht geöffnete Stellung der Tür erfolgt
mit Hilfe der Vorspannkraft dieser Rückstellfeder.
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Vorzugsweise
ist auch der Schließbügel linear
geführt,
wobei er eine Schließbügelplatte
aufweist, die in einer Linearführung
karosserieseitig geführt
ist. Bei einer solchen Führung
des Schließbügels ergeben
sich linear senkrecht zueinander stehende Führungen des Rastelements einerseits
und des Schließbügels andererseits.
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Für die Verstellung
des Schließbügels in
die vollständig
geschlossene Stellung ist in weiterer bevorzugter Ausbildung der
Erfindung ein Zuziehhebel vorgesehen, der in einer Ausnehmung der
Schließbügelplatte
eingreift oder an einer sonstigen Wirkfläche an dieser Platte angreift.
Das Vorsehen eines schwenkbaren Zuziehhebels erlaubt eine einfache Übersetzung
bei gleichzeitiger Änderung
der Bewegungsrichtung, was unter den besonderen Bauraumgegebenheiten
einen besonderen Vorteil darstellt.
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Entsprechend
kann zum Entriegeln des Schließbügels ein
Entriegelungshebel vorgesehen sein, der das Rastelement gegen die
Kraft des Federelements aus seiner verrasteten Stellung ausrückt. Aufgrund
der senkrecht zur Bewegungsrichtung des Schließbügels liegenden Bewegungsrichtung
des Rastelements sind für
die Entriegelungsbewegung in der Regel erheblich kleinere Kräfte erforderlich
als für das
Zuziehen über
den Zuziehhebel.
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Der
Angriff des Entriegelungshebels am Rastelement kann bei einem Verriegelungsbolzen beispielsweise über einen
seitlich von diesem vorspringenden Stift erfolgen.
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Um
ein vollständiges
manuelles Schließen der
Tür zu
ermöglichen,
bei welchem der Schließbügel aus
der ersten in die zweite Stellung bewegt werden muss, ist in einer
weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass
der Entriegelungshebel zweiteilig mit einem antriebsseitigen Hebelarm
und mit einem abtriebsseitigen, auf das Rastelement wirkenden Hebelarm
ausgebildet ist und eine Kupplung aufweist, mit Hilfe derer die
beiden Arme drehstarr verriegelbar bzw. voneinander entkoppelbar
sind.
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Mit
Hilfe der Kupplung ist es möglich,
den abtriebsseitigen Hebelarm für
einen manuellen Schließvorgang
abzukoppeln, damit das Rastelement zum Verriegeln des Schließbügels in
seiner zweiten Stellung freigebbar ist. Die Verstellung der Kupplung kann
dabei unmittelbar durch die Schließplatte erfolgen, beispielsweise
durch eine an der Schließplatte vorgesehene
Rampe, die auf ein Ausrückelement
der Kupplung wirkt.
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Eine
besonders zweckmäßige Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass der Entriegelungshebel bzw, dessen
beide Arme und der Zuziehhebel um eine gemeinsame Schwenkachse gelagert
sind, wodurch sich die Mechanik raumsparend aufbauen lässt.
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Der
Entriegelungshebel und der Zuziehhebel sind vorzugsweise durch eine
einzigen, bidirektional arbeitenden Antrieb verstellbar, der in
einer Stellrichtung auf den Zuziehhebel und in der anderen Stellrichtung
auf den Entriegelungshebel wirkt. Vorzugsweise ist dabei zwischen
dem Antrieb und dem Zuziehhebel sowie zwischen dem Antrieb und dem
Entriegelungshebel jeweils ein Spiel vorgesehen, das in der jeweiligen
Be tätigungsrichtung
für einen
der beiden Hebel eine Betätigung
des jeweils anderen Hebels vermeidet.
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Nachfolgend
wird anhand der beigefügten Zeichnungen
näher auf
ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung eingegangen. Es zeigen:
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1 eine Ansicht eines Schließbügelantriebes
in einer ersten Stellung;
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2 eine Ansicht des Schließbügelantriebes
nach 1 in der zweiten,
geschlossenen Stellung des Schließbügels;
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3 eine Zwischenstellung
während
eines Öffnungsvorganges
des Schließbügelantriebes;
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4 eine Zwischenstellung
des Schließbügelantriebes
bei einem manuellen Schließvorgang.
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In 1 ist ein Schließbügelantrieb 10 gezeigt,
wobei der eigentliche Antrieb nicht dargestellt und entfernt von
der gezeigten Mechanik angeordnet ist. Der Schließbügelantrieb 10 besitzt
einen Schließbügel oder
Schließbolzen 12,
der an einer Schließbügelplatte 14 festgelegt
ist, die ihrerseits in einer Linearführung 16 linear beweglich
zwischen zwei Stellungen geführt
ist, die karosserieseitig am Türrahmen angebracht
ist. Der Schließbolzen 12 ist
zwischen einer ersten, in 1 gezeigten
Stellung, in welcher eine mit ihm über ihr Schloss verrastete
Tür oder Klappe
eines Fahrzeuges sich in einer leicht geöffneten Stellung befindet,
und einer zweiten, in 2 gezeigten
Stellung verstellbar, in welcher die eingerastete Tür oder Klappe
vollständig
geschlossen ist. Eine Rückstellfeder
(nicht gezeigt) belastet dabei die Schließ bügelplatte 14 in Richtung
ihrer ersten Stellung vor, d. h. bei vollständig geschlossener Tür oder Haube
ist diese Rückstellfeder
stärker
vorgespannt. Die erste Stellung ist dabei durch einen Anschlag 18 (siehe 2) definiert, der sich unter
der Wirkung der Rückstellfeder
an eine Abstützfläche 20 an
der Linearführung 16 anlegt.
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Der
Schließbügelantrieb
besitzt ferner ein Rastelement 22 in der Form eines Verriegelungsbolzens,
der in einer an der Linearführung 16 angeordneten
zylindrischen Führung 24 senkrecht
zur Bewegungsrichtung der Schließbügelplatte 14 beweglich geführt ist.
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Bei
der in 1 gezeigten ersten
Stellung des Schließbolzens 12 liegt
die konisch und/oder ballig ausgeformte Spitze des Verriegelungsbolzens 22 unter
der Wirkung eines vorgespannten Federelements 28 auf der
Oberseite der Schließbügelplatte 14 an.
Diese besitzt eine dem Querschnitt des Verriegelungsbolzens entsprechende
Bohrung 30, so dass bei in der zweiten, geschlossenen Stellung
befindlichen Schließbolzen 12 und
Schließbügelplatte 14 der
Verriegelungsbolzen 22 unter der Wirkung der Rückstellfeder 28 in
diese Bohrung einschnappen und die Schließbügelplatte 14 mit dem
Schließbolzen 12 verrasten
kann.
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Zum
Verstellen der Schließbügelplatte 14 in die
geschlossene Stellung gemäß 2 ist ein Zuziehhebel 32 vorgesehen,
der um eine Schwenkachse 33 schwenkbar gelagert ist und
in eine Ausnehmung 34 der Schließbügelplatte 14 eingreift.
Mit einem abtriebsseitigen Hebelarm greift er dabei an einer Druckfläche 38 an,
die einen Rand der Ausnehmung 34 bildet. Durch Aufbringen
einer Zugkraft auf einen antriebsseitigen, um 90° mit Bezug auf den abtriebsseitigen
Arm 36 abgewinkelten Arm 40 in der in 1 durch den Pfeil skizzierten
Richtung, kann folglich die Schließbügelplatte 14 in die
in 2 ge zeigte verrastete
Stellung bewegt werden, wobei während dieses
Vorganges die Rückstellfeder
der Schließbügelplatte 14 weiter
vorgespannt wird.
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Zum
Entriegeln der Schließbügelplatte
ist ein Entriegelungshebel 42 vorgesehen, der zweiteilig
mit einem abtriebsseitigen Hebelarm 44 und einem antriebsseitigen
Hebelarm 46 ausgebildet ist, die beide um die Schwenkachse 34 schwenkbar
gelagert sind. Ein Kupplungselement 48 ist zwischen zwei
durch ein Langloch 50 definierten Stellungen beweglich,
wobei in einer ersten Stellung die beiden Hebelarme 44, 46 des
Entriegelungshebels 42 drehstarr miteinander verriegelt
und in der anderen Stellung diese beiden Hebelarme 44, 46 voneinander
entkoppelt sind.
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In
der zweiten, der geschlossenen Tür
oder Klappe entsprechenden Stellung des Schließbügels 12 befindet sich
das Kupplungselement 48 in seiner die beiden Hebelarme 44, 46 miteinander
verriegelnden Stellung. Möchte
man folglich aus der in 2 gezeigten
Schließstellung
den Schließbügel 12 in seine
erste Stellung bewegen, kann man durch Ausüben einer Druckkraft auf den
antriebsseitigen Hebelarm 46 des Entriegelungshebels 42 den
abtriebsseitigen Hebelarm 44 verschwenken. Dieser wirkt
auf einen an dem Verriegelungsbolzen 22 angebrachten, seitlich
hervorstehenden und durch eine Axialnut 52 in der zylindrischen
Führung 24 ragenden
Stift 54, so dass der Verriegelungsbolzen 22 gegen
die Kraft des Federelements aus seiner mit der Schließbügelplatte 14 verrasteten
Stellung aushebbar ist. Sobald die Freigabe der Schließbügelplatte 14 erfolgt
ist, verlagert die Rückstellfeder
die Schließbügelplatte 14 wiederum
in ihre erste Stellung gemäß 1.
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Da
es ferner gewünscht
ist, den Schließbolzen 12 manuell
aus der leicht geöffneten
Stellung in die zweite geschlossene Stellung bewegen zu können, wenn
beispielsweise der Antrieb ausfällt,
ist die bereits angesprochene Möglichkeit
vorgesehen, die beiden Hebelarme 44, 46 des Entriegelungshebels 42 durch
Bewegen des Kupplungselements 48 voneinander zu entkoppeln.
Eine Rampe 56, die mit der Schließbügelplatte 14 verbunden
ist, steuert dabei das Kupplungselement 48 so, dass in
der ersten Stellung des Schließbolzens 12 das
Kupplungselement 48 im Sinne der Darstellung angehoben
ist, so dass der abtriebsseitige Hebelarm 44 von dem antriebsseitigen
Hebelarm 46 entkoppelt ist und unter der Wirkung der Feder 28 des
Verriegelungsbolzens 22 in die in 1 gezeigte Stellung fällt. Bei einem Verschieben
des Schließbolzens 12 von
Hand ist der Verriegelungsbolzen 22 folglich frei, wiederum
in die Bohrung 30 in der Schließbügelplatte 14 einzuschnappen.
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Als
Antrieb für
die beiden antriebsseitigen Hebelarme 40, 46 des
Zuziehhebels 32 bzw. des Entriegelungshebels 42 kann
der eigentliche, entfernt liegende Antrieb über ein Zugelement oder eine Stange
wirken. Dabei kann die Verbindung ein Spiel aufweisen, um in der
Zugrichtung zum Erreichen der in 2 gezeigten
Stellung, das einen höheren
Kraftaufwand erfordert, den Zuziehhebel 32 ohne Betätigung des
Entriegelungshebels 42 und zum Entriegeln in der Druckrichtung
mit niedrigerem Kraftaufwand den Entriegelungshebel 42 ohne
Betätigen
des Zuziehhebels 32 verstellen zu können.