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Die
Erfindung betrifft eine Schutzhülle
für einen
scheibenförmigen
Datenträger
gemäß Patentanspruch
1.
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Scheibenförmige Datenträger, insbesondere CD's, aber auch Schallplatten
oder DVD's weisen
bekanntlich zumindest einseitig einen Oberflächenbereich auf, auf dem Daten
gespeichert sind. Dieser Oberflächenbereich
ist sehr empfindlich gegenüber Verschmutzungen
und Beschädigungen.
Deshalb sind Schutzhüllen
für derartige
Datenträger
bekannt. Allerdings ist es häufig
für den
Benutzer nicht ganz einfach, die Datenträger in den entsprechenden Schutzhüllen zu
verstauen beziehungsweise daraus zu entnehmen.
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Bekannte
Schutzhüllen
weisen ein Basisteil und einen gegen das Basisteil verschwenkbaren
Deckel auf. Der Datenträger
ist dabei auf dem Basisteil gelagert, wobei üblicherweise der beschriebene Oberflächenbereich
des Datenträgers
zum Schutz dem Basisteil zugewandt ist. Zum Herausnehmen des Datenträgers kann
dieser auf gegenüberliegenden
Teilen dessen Randbereichs gegriffen werden. Um den Datenträger gegen
ein unbeabsichtigtes Herausfallen zu sichern weist das Basisteil
häufig
auch noch eine Rastvorrichtung auf, die in eine Zentralöffnung des
Datenträgers
eingreift und diesen auf dem Basisteil fixiert. Zum Herausnehmen
wird der Datenträger üblicherweise
mit Daumen und Zeigefinger einer Hand umgriffen, während gleichzeitig
noch die Rastvorrichtung entriegelt werden muss.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Schutzhülle für einen scheibenförmigen Datenträger derart
zu verbessern, dass der Datenträger
in der Offenstellung der Schutzhülle
einfach zu entnehmen beziehungsweise einfach wieder einführbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausführungen sind
Gegenstand weiterer Ansprüche.
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Die
Erfindung betrifft eine Schutzhülle
für einen
scheibenförmigen
Datenträger
mit zumindest zwei gegeneinander beweglichen Seitenteilen, wobei die
Schutzhülle
in einer Schließstellung
den Datenträger
umgibt und durch Bewegen der beiden Seitenteile relativ zu einander
in eine Offenstellung überführbar ist,
in der der Datenträger
aus der Schutzhülle
entnehmbar ist. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen,
dass Datenträger
in der Offenstellung in einer gegenüber beiden Seitenteilen geneigten
Lage gehalten und zumindest in einem Teilbereich beidseitig zugänglich ist.
Dadurch wird der Datenträger
für den
Benutzer sehr gut zugänglich
und kann somit leicht aus der Schutzhülle entnommen beziehungsweise
nach Gebrauch wieder in die Schutzhülle eingeführt werden.
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Vorteilhaft
ist es, wenn der Datenträger
auch in dessen Zentralbereich zugänglich ist. In diesem Fall
kann direkt mit einem Finger in eine zentrale Öffnung des Datenträgers eingegriffen
werden.
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Vorzugsweise
wird eine Aufnahmeöffnung vorgesehen,
die sich beim Öffnen
der Schutzhülle
relativ zum Datenträger
bewegt und derart ausgebildet ist, dass der Datenträger in der
Offenstellung mit seinem Randbereich zumindest teilweise an der
Aufnahmeöffnung
zur Anlage kommt. Dadurch wird das Entnehmen und wie der Einführen besonders
einfach. Außerdem
wird beim Benutzer der Eindruck erweckt, dass sich der Datenträger auf
ihn zu bewegt und dadurch zur Entnahme des Datenträgers angeregt. Dies
ist insbesondere bei Datenträgern
mit Werbeinhalten wünschenswert.
Auf der anderen Seite ist der Datenträger leicht in die Aufnahmeöffnung einzuführen. Dennoch
wird der Eindruck der sicheren Verwahrung verstärkt, weil der Datenträger beim
Schließen der
Schutzhülle
optisch in der Aufnahmeöffnung
verschwindet.
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Ein
einfaches Ausführungsbeispiel
wird durch eine Schutzhülle
realsiert, bei der die beiden Seitenteile um eine erste Achse gegeneinander
verschwenkbar sind, und bei der zusätzlich zwei Lagerteile vorgesehen
sind, die im Bereich einer zweiten Achse unter Ausbildung der Aufnahmeöffnung miteinander
verbunden und gegeneinander verschwenkbar sind, wobei wiederum jedes
der Lagerteile um eine Achse gegen jeweils eines der Seitenteile
verschwenkbar ist, und wobei die Achsen parallel angeordnet sind.
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Bei
einem zweiten Ausführungsbeispiel
sind die Lagerteile in die Seitenteile integriert. Die Seitenteile
sind hierzu wiederum um eine erste Achse gegeneinander verschwenkbar
und zusätzlich
im Bereich einer zweiten Achse unter Ausbildung der Aufnahmeöffnung nochmals
miteinander verbunden und gegeneinander verschwenkbar. Weiterhin
weist jedes der Seitenteile im Bereich zwischen der ersten und zweiten
Achse eine weitere Achse auf, wobei alle Achsen parallel angeordnet
sind.
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Bevorzugt
werden eine oder mehrere der Achsen durch einen Falz, eine Sollknickstelle
oder ein Gelenk gebildet gebildet.
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Durch
eine im wesentlichen elliptische, ellipsenähnliche oder gegebenenfalls
vieleckige Ausbildung der Aufnahmeöffnung wird erreicht, das der
Datenträger
nur in dessen Randbereich zur An lage an die Aufnahmeöffnung kommt
und somit gegen eine Beschädigung
dessen Datenspeicherbereichs gut gesichert ist.
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Sollen
Bewegungen des Datenträgers
in Richtung dessen Scheibenebene einschränkt oder verhindert werden,
so können
zusätzlich
Anschläge vorgesehen
werden.
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Die
Erfindung wird nachstehend beispielhaft anhand einer schematischen
Zeichnung näher
beschrieben, wobei
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1 den Prinzipaufbau einer
Schutzhülle
in geöffneter
Stellung in einer perspektivischen Darstellung,
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2 die Schutzhülle gemäß 1 in vollständig geöffenter
Stellung in einer Seitenansicht,
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3 die Schutzhülle gemäß 1 in einer weitgehend geschlossenen
Stellung in einer Seitenansicht,
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4 ein Lagerteil aus den 1-3 in einer schematischen Draufsicht,
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5 ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Schutzhülle
in einer weitgehend geschlossenen Stellung in einer Seitenansicht
zeigt.
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In 1 ist eine insgesamt mit 1 bezeichnete Schutzhülle dargestellt,
die zur Aufnahme eines im wesentlichen scheibenförmigen Datenträgers 2 dient.
Bei dem Datenträger 2 kann
sich vorzugsweise um sogenannte CD's, aber auch um DVD's, Schallplatten oder entsprechend ausgestaltete
Datenträger handeln.
Der Datenträger 2 weist
im Bereich dessen Mittelpunktes gegebenenfalls einen nicht mit Daten beschriebenen
Lagerbereich mit einer Öffnung 3 auf. Außerdem weist
der Datenträger 2 zumindest
einseitig einen Datenspeicherbereich auf, der sich im wesentlichen bis
in einen Randbereich des Datenträgers 2 erstreckt.
Dieser Randbereich wird im Regelfall relativ klein sein, da ein
möglichst
großer
Datenspeicherbereich bereitgestellt werden soll. Bei bekannten scheibenförmigen Datenträgern 2 hat
der Randbereich im Regelfall die Form eines Kreisringes. In Abhängigkeit
von der Form des Datenträgers 2 und
des gewünschten
Datenspeicherbereiches sind jedoch auch andere Formen möglich. Für den Fall, dass
der Datenträger 2 einen
unbeschriebenen Lagerbereich aufweist, erstreckt sich der Datenspeicherbereich
ausgehend von diesem Lagerbereich bis in den Randbereich.
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In
dem Datenspeicherbereich können
beliebige Daten, sei es digital, analog oder anderweitig, gespeichert
und später
wieder gelesen werden. Zum Schreiben beziehungsweise Lesen der Daten
wird der Datenträger 2 in
ein nicht dargestelltes Schreib/-Lesegerät eingeführt. Hierzu
weist das Schreib/Lesegerät
häufig
eine Aufnahmevorrichtung mit entsprechendem Zentrierstift auf. Im
Randbereich zwischen Datenspeicherbereich und Außenumfang des Datenträgers 2 und
soweit vorhanden im Lagerbereich selbst sind keine Daten gespeichert. Diese
Bereiche sind daher bezüglich
Verschmutzung und Beschädigung
relativ unempfindlich. Dagegen sollte der Datenspeicherbereich möglichst
vor manuellen Einflüssen
geschützt
werden.
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Die
in geöffneter
Stellung dargestellte Schutzhülle 1 weist
zwei Seitenteile 4a, 4b auf, die um eine gemeinsame
Achse 5 schwenkbar sind. Weiterhin sind zwei Lagerteile 6a, 6b vorgesehen, die
zum einen über
eine Achse 7 miteinander verbunden und gleichzeitig gegeneinander
verschwenkbar sind. Die Lagerteile 6a, 6b sind
außerdem über jeweils
eine weitere Achse 8a, 8b jeweils mit einem der Seitenteile 4a, 4b schwenkbar
verbunden. Die Verbindung der beiden Lagerteile 6a, 6b ist
im Bereich der Achse 7 nicht durchgängig, sondern eines oder beide
Lagerteile 6a, 6b weisen eine Ausnehmung 9 auf,
so dass sich insgesamt ei ne Öffnung 10 zur
Aufnahme des Datenträgers 2 ausbildet.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ergibt sich eine im wesentlichen elliptische Aufnahmeöffnung 10,
deren große Halbachse
sich in Richtung der Achse 7 erstreckt.
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Wird
der Datenträger 2 in
diese Aufnahmeöffnung 10 bei
geöffneter
Schutzhülle 1 eingeführt, so kommt
der Datenträger 2 mit
seinem Randbereich zum einen mit der Aufnahmeöffnung 10 und zum
anderen mit de r. Schutzhülle 1 im
Bereich der Achse 5 in Berührung und wird somit in einer
im wesentlichen aufrechten Position gehalten. Beim Schließen der Schutzhülle 1 werden
die beiden Seitenteile 4a, 4b um die Achse 5 verschwenkt,
wie durch die beiden Pfeile 11a, 11b angedeutet.
Durch die Verbindung der beiden Lagerteile 6a, 6b über Achsen 8a, 8b jeweils
mit dem zugehörigen
Seitenteil 4a, 4b sowie über die Achse 7 miteinander ändert sich
beim Schließen
der Schutzhülle 1 automatisch
die Lage der Seitenteile 4a, 4b beziehungsweise
der Lagerteile 6a, 6b zueinander. Dabei bewegt
sich die Achse 7 relativ zur Achse 5 nach oben.
Dadurch wird auch die Aufnahmeöffnung 10 relativ
zum Datenträger 2 verschoben.
Und zwar derart, dass der Datenträger 2 zunehmend durch
die beiden Lagerteile 6a, 6b eingeschlossen wird.
In Schließstellung
sind dann die Seitenteile 4a, 4b und die Lagerteile 6a, 6b im
wesentlichen parallel zueinander und auch parallel zum Datenträger 2 angeordnet.
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Bei
kreisförmigen
Datenträgern 2 wird
der Randbereich beim Schließen
der Schutzhülle 1 nicht mehr
an der Aufnahmeöffnung 10 anliegen,
da sich die Aufnahmeöffnung 10 relativ
zum Datenträger 2 nach
oben bewegt und die effektive Breite des Datenträgers 2 nach oben hin
abnimmt. Um seitliche Bewegungen des Datenträgers 2 einzuschränken können daher
zusätzlich
seitliche Anschläge 12 angeordnet werden.
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Beim Öffnen der
Schutzhülle
werden dann die beiden Seitenteile 4a, 4b wiederum
um die Achse 5 gegeneinander verschwenkt. Dabei werden
die beiden Lagerteile 6a, 6b automatisch mit bewegt.
Und zwar derart, dass der Datenträger 2 mit zunehmender Öffnung der
Schutzhülle 1 aus
der Aufnahmeöffnung 10 herausragt.
Vorzugsweise werden die Längenverhältnisse
der Einzelteile sowie die Größe der Ausnehmungen 9 so
aufeinander abgestimmt, dass der Datenträger 2 in der geöffneten
Stellung soweit aus der Aufnahmeöffnung 10 herausragt,
dass der Datenträger 2 bequem
heraus genommen werden kann. Besonders bevorzugt soweit, dass auch
die Öffnung 3 gut
zugänglich
ist.
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In
den 2 und 3 ist die Schutzhülle in Offenstellung
beziehungsweise fast geschlossener Stellung jeweils in einer Seitenansicht
gezeigt, wobei gleiche Teile mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet
sind. Die Achsen sind jeweils durch kleine Kreise symbolisiert.
Daraus ist ersichtlich, dass in der dargestellten Position die vertikale
Lage des Datenträgers 2 durch
die Achse 5 definiert ist. Beim Schließen der Schutzhülle 1 bewegen
sich die beiden Lagerteile 6a, 6b und gegebenenfalls
auch ein Anschlag 12 relativ zur Achse 5 und damit
auch relativ zum Datenträger 2 nach
oben.
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Ein
Lagerteil 6a zeigt 4 nochmals
in einer Draufsicht. Zur Orientierung ist punktiert die Position
eingezeichnet, in der sich der Datenträger 2 in der geschlossenen
Stellung der Schutzhülle 1 befinden
kann. Daraus ist ersichtlich, dass der Datenträger 2 mit seinem Randbereich
nicht mehr an der seitlichen Begrenzung der Aufnahmeöffnung 10 anliegt und
sich daher in horizontaler Richtung bewegen könnte. Die Aufnahmeöffnung 10 muss
nämlich
so dimensioniert werden, dass der Datenträger 2 mit seinem gesamten
Durchmesser in die Aufnahmeöffnung 10 eingeführt werden
kann. Um im eingeführten Zustand
eine seitliche Bewegung einzuschränken oder zu verhindern können beidseitig Anschläge 12 vorgesehen
werden. Im dargestellten Fall wird ein Anschlag 12 durch
einen Teilbereich des Lagerteils (in 4 rechteckig
dargestellt) gebildet, der im Bereich der Achse 13a mit
dem Lagerteil 4a verbunden bleibt und gleichzeitig im Bereich
der Achse 14 mit dem entsprechenden Teilbereich des gegengleich ausgeführten Lagerteils 4b (nicht
dargestellt) über eine
weitere Achse 14 schwenkbar verbunden ist. Andere Formen
für die
Anschläge 12 sind
ebenfalls möglich.
Beispielsweise können
Federelemente an den Seitenteilen 4a, 4b und/oder
den Lagerteilen 6a, 6b angeordnet werden, um einen
seitlichen Anschlag 12 für den Datenträger zu bilden.
Weiterhin ist es möglich, über eine
geeignete Faltenbildung einen 12 Anschlag auszubilden. Alternativ
oder zusätzlich kann
bei Datenträgern 2 mit
einer zentralen Öffnung 3 ein
Anschlag vorgesehen werden, der in diese Öffnung 3 eingreift
und damit eine seitliche Bewegung des Datenträgers 2 begrenzt oder
verhindert.
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Die
Zeichnung zeigt jeweils nur das Prinzip der erfindungsgemäßen Schutzhülle 1.
Selbstverständlich
können
oder müssen
zusätzlich
noch Seitenteile, Verschlüsse
und andere Zubehörteile
vorgesehen werden. Die Achse 5 muss beispielsweise so ausgeführt werden,
dass der Datenträger 2 beim Schließen der
Schutzhülle 1 nicht
durch die beiden Seitenteile 4a, 4b gequetscht
wird, sondern frei auf der Achse 5 gelagert bleibt. Solche
Grundelemente von Schutzhüllen 1 sind
jedoch aus dem Stand der Technik bekannt und werden daher hier nicht
mehr explizit dargestellt beziehungsweise beschrieben. Vorzugsweise
weist die Schutzhülle 1 im
Bereich der Achse 5 im Querschnitt eine im wesentlichen
V-förmige
Vertiefung auf, so dass der Datenträger 2 in dieser Vertiefung
gehalten wird. Soll die Einführung
des Datenträgers 2 weiter
vereinfacht werden, so kann auch noch ein zusätzliches Element (nicht dargestellt)
vorgesehen werden, welches sich ausgehend von der Achse 5 im
wesentlichen v-förmig
bis zu den Lagerteilen 6a, 6b erstreckt und mit
diesen wiederum schwenkbar verbunden ist. In diesem Fall wird der Datenträger 2 beim
Einführen
in die Aufnahmeöffnung 10 automatisch
in die richtige Position geführt.
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Es
können
auch beliebige Materialien, soweit für den gewünschten Einsatzzweck geeignet, eingesetzt
werden. Herkömmliche
Seitenteile 4a, 4b werden beispielsweise häufig aus
durchsichtigem Kunststoff hergestellt. Bekannt ist auch der Einsatz von
Karton oder Papier.
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In
der Zeichnung sind die beiden Lagerteile 6a, 6b durchgängig und
mit im wesentlichen rechteckiger Form dargestellt. Abweichend davon
können natürlich auch
Ausnehmungen vorgesehen werden beziehungsweise abweichende Formen
verwendet werden. Entscheidend ist nur, dass durch die Lagerteile 6a, 6b eine
geeignete Aufnahmeöffnung 10 gebildet
wird und eine Verbindung zwischen den Achsen 5, 7, 8a, 8b gewährleistet
wird, so dass sich die Aufnahmeöffnung 10 beim Öffnen/Schließen der Schutzhülle 1 relativ
zum Datenträger 2 bewegt
und damit den Datenträger
in die gewünschte,
gut zugängliche
Position bringt.
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Die
Achsen 5, 7, 8a, 8b, 13a, 13b, 14 und/oder 15 können im
einfachsten Fall als Falz (bei Verwendung von Papier oder Karton)
oder als Sollknickstelle (für
Kunststoff) ausgebildet werden. Weiterhin können auch Kerben, Bereiche
mit reduzierter Materialstärke,
Scharniere mit Drehachse und Lagerstelle oder entsprechende Vorrichtungen
eingesetzt werden. Auch solche Elemente sind aus dem Stand der Technik
bekannt. Natürlich
können
auch aufwendigere Achsen verwendet werden.
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In
einem sehr einfachen Ausführungsfall werden
die Lagerteile 6a, 6b und gegebenenfalls Anschläge 12 als
Innenteil zu bekannten Schutzhüllen 1 verwendet.
Dabei können
die beiden Lagerteile 6a, 6b einstückig ausgebildet
werden, wobei sie im Bereich der Achse 7 über eine
Knickstelle verbunden sind. Gleichzeitig wird vorzugsweise symmetrisch
zur Achse 7 die Aufnahmeöffnung 10 eingebracht.
Die beiden Lagerteile 6a, 6b können dann entweder über Achsen 8a, 8b mit
den beiden Seitenteilen 4a, 4b verbunden werden.
Alternativ können
zwei zusätzliche
Innenteile (nicht dargestellt) vorgesehen werden, die parallel zu
den Seitenteilen 4a, 4b verlaufen und zusammen
mit den beiden Lagerteilen 6a, 6b und den Achsen 5, 7, 8a und 8b im
Schnitt eine Rautenform bilden. Die Innenteile können dann fest oder lösbar mit
den Seitenteilen 4a, 4b verbunden werden. Alternativ
können
die Innenteile auch in ihrer Größe so bemessen
sein, dass sie von Innen auf die Seitenteile 4a, 4b aufgelegt
werden können
und damit in ihrer Lage relativ zu den Seitenteilen 4a, 4b fixiert
sind.
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In
den dargestellten Ausführungsbeispielen weist
die Aufnahmeöffnung 10 eine
ellipsenähnliche Form
auf. Das Verhältnis
von Hauptachse zu Nebenachse der Ellipse ist dabei vorzugsweise
größer als 2,
so daß sich
eine länglich
gestreckte Form ergibt. Entscheidend für die Funktion ist die Form
der Aufnahmeöffnung 10 im
Bereich des Schnittpunktes von Hauptachse und Begrenzung. Durch
die spitzwinklige Form erhält
der Datenträger 2 im
eingeführten
Zustand eine seitliche Führung,
so dass ein seitliches Wegkippen des Datenträgers 2 vermieden wird.
Insgesamt ist die Aufnahmeöffnung 10 so
ausgebildet, dass der Datenträger 2 in
einer senkrechten oder geneigten Lage gehalten wird und ausschließlich mit seinem
Randbereich an der Begrenzung der Aufnahmeöffnung 10 zur Anlage
kommt. Dadurch wird eine Beschädigung
des Datenträgers 2 in
dessen Datenspeicherbereich vermieden.
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Die
Länge der
Nebenachse X ist unkritisch solange gewährleistet ist, das der Datenträger 2 mit seinem
Datenspeicherbereich nicht in Kontakt mit der Begrenzung Der Aufnahmeöffnung 10 kommt. Vorzugsweise
wird die Nebenachse X nur so groß gewählt, das zum Entnehmen des
Datenträgers 2 aus
der Schutzhülle 1 die Öffnung 3 des
Datenträgers 2 mit
einem Finger noch bequem erreichbar ist.
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Geeignet
als Aufnahmeöffnung 10 sind
natürlich
alle mögliche
Formen, die im Bereich der Schnittpunkte von Hauptachse und Begrenzung
der Aufnahmeöffnung 10 im
wesentlichen spitzwinklig ausgebildet sind und somit den notwendigen
Seitenhalt für
den Datenträger 2 gewährleisten.
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Die
Schutzhülle 1 kann
auch in andere Geräte
integriert werden. Vorzugsweise handelt es sich dabei um Geräte, die
in Zusammenhang mit den Datenträgern 2 verwendet
werden, beispielsweise Computer, Bildschirme, CD- oder DVD-Wiedergabegeräte.
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Bekannte
Datenträger 2 haben üblicherweise
einen kreisförmigen
Querschnitt und nur eine geringe Dicke. Entsprechend wurden die
Ausführungsbeispiele
dargestellt. Der Begriff scheibenförmiger Datenträger im Sinne
der Erfindung soll sich jedoch nicht auf diese bekannten Datenträger 2 beschränken. Die
Erfindung kann auch entsprechend für Datenträger mit abgewandelter Form
verwendet werden.
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Die
Geometrie der Schutzhülle 1 wird
vorzugsweise so gestaltet,
- – dass eine Berührung des
Datenspeicherbereichs mit der Begrenzung des Aufnahmeraumes 10 verhindert
ist und gleichzeitig der Datenträger 2 in
der Offenstellung in einer gegenüber
beiden Seitenteilen 4a, 4b geneigten Lage gehalten
und zumindest in einem Teilbereich beidseitig zugänglich ist,
- – der
Datenträger 2 von
selbst in die angestrebte Endlage gelangt, ohne dass eine exakte
Positionierung des Datenträgers 2 in
die Aufnahmeöffnung 10 notwendig
ist, und
- – der
Datenträger 2 zur
Entnahme aus der Schutzhülle 1 ohne
Berührung
der Datenspeicherbereiche entnommen werden kann.
Die Geometrie
der Schutzhülle 1 wird
vorzugsweise so gestaltet,
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Wie
weit der Datenträger 2 in
der Offenstellung aus der Aufnahmeöffnung 10 heraus ragt
kann dem jeweiligen Bedarf angepaßt werden. Die Ausnehmung 9 kann
in ihrem Umfang unterschiedlich und vor allem im Bereich der Öffnung 3 breiter
ausgeführt
werden, so dass ein Herausnehmen des Datenträgers 2 einfacher möglich ist.
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Ein
zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Schutzhülle ist
in 5 dargestellt, wobei
wiederum gleiche Teile mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet
sind. Abweichend vom ersten Ausführungsbeispiel
erstrecken sich die Seitenteile 4a, 4b jeweils
nur bis zur Achse 8a, 8b. oder anders ausgedrückt sind
die Lagerteile 6a, 6b Bestandteile der jeweiligen
Seitenteile 4a, 4b, die hierzu jeweils im Bereich
der Achsen 6a, 6b verschwenkbar ausgeführt sind.
Das heißt,
die Lagerteile 6a, 6b werden nicht zusätzlich von
einem Seitenteil 4a, 4b umgeben, sondern bilden
selbst einen Teil der Außenfläche. Ansonsten
entspricht der Aufbau und die Funktion dem ersten Ausführungsbeispiel.
Zusätzlich
können
auch hier Anschläge
(nicht dargestellt) vorgesehen werden.
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Da
die Aufnahmeöffnung 10 in
diesem Fall in der Schließstellung
der Schutzhülle
nicht durch die Seitenteile 4a, 4b umschlossen
und damit der Datenträger
gegen Herausfallen geschützt
ist kann zusätzlich
noch ein Verschluss vorgesehen werden. In 5 ist hierzu ein zweiteiliges, eine weitere
Achse 15 aufweisendes Verschlusselement 16, 17 vorgesehen,
welches mit der Achse 8a schwenkbar verbunden ist. Zum
Verschließen
der Aufnahmeöffnung 10 wird
dieses Verschlusselement 16, 17 wie ein Umschlag
in Richtung der Pfeile 11a, 11b über die
Aufnahmeöffnung 10 geschlagen
und gegebenenfalls auf der gegenüberliegenden
Seite am Lagerteil 6b fixiert. Hierzu kann ein beliebiger
Verschluss, beispielsweise in Form eines Einsteckschlitzes, eines Klettverschlusses,
einer Klebeverbindung oder ähnlichem
verwendet werden. Die Verschlusselemente 16, 17 können gleichzeitig
beim Öffnen
der Schutzhülle 1 dazu
verwendet werden, einen Zug im wesentlichen in horizontaler Richtung
auf die Achse 8a auszuüben
und dadurch die Lagerteile 6a, 6b gegenüber den
Seitenteilen 4a, 4b zu verschwenken, so dass der
Datenträger 2 aus
der Aufnahmeöffnung 10 heraustritt
und entnommen werden kann. Analog zu den Verschlusselementen 16, 17 kann
auf der gegenüberliegenden
Seite eine Haltelasche (nicht dargestellt) oder ähnliches angeordnet werden.
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Weiterhin
kann mit diesem Ausführungsbeispiel
eine Mehrfach-Schutzhülle 1 realisiert
werden, wie das in 5 durch
den punktierten zweiten Abschnitt angedeutet ist. Weitere Abschnitte
können noch
entsprechend angefügt
werden, so dass sich insgesamt die Form einer Ziehharmonika ergibt.
Entweder kann das Verschlusselement 16, 17 unverändert Anwendung
finden. Oder das Verschlusselement 16, 17 kann
leicht an die Gegebenheiten, beispielsweisse mehrere Abschnitte
angepaßt
werden. Notfalls durch die Anordnung eines weiteren Verschlusselementes
(nicht dargestellt) zwischen den Verschlusselementen 16 und 17,
welches die horizontale Erstreckung der Abschnitte ausgleicht. Vorteilhaft
bei einer solchen Mehrfach-Schutzhülle 1 ist auch die
Tatsache, dass diese auf den zwei oder mehreren Achsen 5 selbständig stehen
kann. Im übrigen
kann solch eine Anordnung Bestandteil weiterer Umhüllungen,
Mappen, usw. sein.
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Vorstehend
wurde der Begriff Achse in dem Sinne verwendet, dass sich entlang
dieser gedachten Linie Flächen
zueinander drehen. Technisch kann eine solche Achse natürlich auch
durch ein oder mehrere Elemente, beispielsweise Drehachen, gebildet
werden, die sich außerhalb
dieser gedachten Linie (Achse) befinden.