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DE10315947A1 - Schutzhülle für einen scheibenförmigen Datenträger - Google Patents

Schutzhülle für einen scheibenförmigen Datenträger Download PDF

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DE10315947A1
DE10315947A1 DE2003115947 DE10315947A DE10315947A1 DE 10315947 A1 DE10315947 A1 DE 10315947A1 DE 2003115947 DE2003115947 DE 2003115947 DE 10315947 A DE10315947 A DE 10315947A DE 10315947 A1 DE10315947 A1 DE 10315947A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Schutzhülle für einen scheibenförmigen Datenträger mit zumindest zwei gegeneinander beweglichen Seitenteilen, wobei die Schutzhülle in einer Schließstellung den Datenträger umgibt und durch Bewegen der beiden Seitenteile relativ zueinander in eine Offenstellung überführbar ist, in der der Datenträger aus der Schutzhülle entnehmbar ist. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass der Datenträger in der Offenstellung in einer gegenüber beiden Seitenteilen geneigten Lage gehalten und zumindest in einem Teilbereich beidseitig zugänglich ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schutzhülle für einen scheibenförmigen Datenträger gemäß Patentanspruch 1.
  • Scheibenförmige Datenträger, insbesondere CD's, aber auch Schallplatten oder DVD's weisen bekanntlich zumindest einseitig einen Oberflächenbereich auf, auf dem Daten gespeichert sind. Dieser Oberflächenbereich ist sehr empfindlich gegenüber Verschmutzungen und Beschädigungen. Deshalb sind Schutzhüllen für derartige Datenträger bekannt. Allerdings ist es häufig für den Benutzer nicht ganz einfach, die Datenträger in den entsprechenden Schutzhüllen zu verstauen beziehungsweise daraus zu entnehmen.
  • Bekannte Schutzhüllen weisen ein Basisteil und einen gegen das Basisteil verschwenkbaren Deckel auf. Der Datenträger ist dabei auf dem Basisteil gelagert, wobei üblicherweise der beschriebene Oberflächenbereich des Datenträgers zum Schutz dem Basisteil zugewandt ist. Zum Herausnehmen des Datenträgers kann dieser auf gegenüberliegenden Teilen dessen Randbereichs gegriffen werden. Um den Datenträger gegen ein unbeabsichtigtes Herausfallen zu sichern weist das Basisteil häufig auch noch eine Rastvorrichtung auf, die in eine Zentralöffnung des Datenträgers eingreift und diesen auf dem Basisteil fixiert. Zum Herausnehmen wird der Datenträger üblicherweise mit Daumen und Zeigefinger einer Hand umgriffen, während gleichzeitig noch die Rastvorrichtung entriegelt werden muss.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schutzhülle für einen scheibenförmigen Datenträger derart zu verbessern, dass der Datenträger in der Offenstellung der Schutzhülle einfach zu entnehmen beziehungsweise einfach wieder einführbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungen sind Gegenstand weiterer Ansprüche.
  • Die Erfindung betrifft eine Schutzhülle für einen scheibenförmigen Datenträger mit zumindest zwei gegeneinander beweglichen Seitenteilen, wobei die Schutzhülle in einer Schließstellung den Datenträger umgibt und durch Bewegen der beiden Seitenteile relativ zu einander in eine Offenstellung überführbar ist, in der der Datenträger aus der Schutzhülle entnehmbar ist. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass Datenträger in der Offenstellung in einer gegenüber beiden Seitenteilen geneigten Lage gehalten und zumindest in einem Teilbereich beidseitig zugänglich ist. Dadurch wird der Datenträger für den Benutzer sehr gut zugänglich und kann somit leicht aus der Schutzhülle entnommen beziehungsweise nach Gebrauch wieder in die Schutzhülle eingeführt werden.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Datenträger auch in dessen Zentralbereich zugänglich ist. In diesem Fall kann direkt mit einem Finger in eine zentrale Öffnung des Datenträgers eingegriffen werden.
  • Vorzugsweise wird eine Aufnahmeöffnung vorgesehen, die sich beim Öffnen der Schutzhülle relativ zum Datenträger bewegt und derart ausgebildet ist, dass der Datenträger in der Offenstellung mit seinem Randbereich zumindest teilweise an der Aufnahmeöffnung zur Anlage kommt. Dadurch wird das Entnehmen und wie der Einführen besonders einfach. Außerdem wird beim Benutzer der Eindruck erweckt, dass sich der Datenträger auf ihn zu bewegt und dadurch zur Entnahme des Datenträgers angeregt. Dies ist insbesondere bei Datenträgern mit Werbeinhalten wünschenswert. Auf der anderen Seite ist der Datenträger leicht in die Aufnahmeöffnung einzuführen. Dennoch wird der Eindruck der sicheren Verwahrung verstärkt, weil der Datenträger beim Schließen der Schutzhülle optisch in der Aufnahmeöffnung verschwindet.
  • Ein einfaches Ausführungsbeispiel wird durch eine Schutzhülle realsiert, bei der die beiden Seitenteile um eine erste Achse gegeneinander verschwenkbar sind, und bei der zusätzlich zwei Lagerteile vorgesehen sind, die im Bereich einer zweiten Achse unter Ausbildung der Aufnahmeöffnung miteinander verbunden und gegeneinander verschwenkbar sind, wobei wiederum jedes der Lagerteile um eine Achse gegen jeweils eines der Seitenteile verschwenkbar ist, und wobei die Achsen parallel angeordnet sind.
  • Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel sind die Lagerteile in die Seitenteile integriert. Die Seitenteile sind hierzu wiederum um eine erste Achse gegeneinander verschwenkbar und zusätzlich im Bereich einer zweiten Achse unter Ausbildung der Aufnahmeöffnung nochmals miteinander verbunden und gegeneinander verschwenkbar. Weiterhin weist jedes der Seitenteile im Bereich zwischen der ersten und zweiten Achse eine weitere Achse auf, wobei alle Achsen parallel angeordnet sind.
  • Bevorzugt werden eine oder mehrere der Achsen durch einen Falz, eine Sollknickstelle oder ein Gelenk gebildet gebildet.
  • Durch eine im wesentlichen elliptische, ellipsenähnliche oder gegebenenfalls vieleckige Ausbildung der Aufnahmeöffnung wird erreicht, das der Datenträger nur in dessen Randbereich zur An lage an die Aufnahmeöffnung kommt und somit gegen eine Beschädigung dessen Datenspeicherbereichs gut gesichert ist.
  • Sollen Bewegungen des Datenträgers in Richtung dessen Scheibenebene einschränkt oder verhindert werden, so können zusätzlich Anschläge vorgesehen werden.
  • Die Erfindung wird nachstehend beispielhaft anhand einer schematischen Zeichnung näher beschrieben, wobei
  • 1 den Prinzipaufbau einer Schutzhülle in geöffneter Stellung in einer perspektivischen Darstellung,
  • 2 die Schutzhülle gemäß 1 in vollständig geöffenter Stellung in einer Seitenansicht,
  • 3 die Schutzhülle gemäß 1 in einer weitgehend geschlossenen Stellung in einer Seitenansicht,
  • 4 ein Lagerteil aus den 1-3 in einer schematischen Draufsicht,
  • 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Schutzhülle in einer weitgehend geschlossenen Stellung in einer Seitenansicht zeigt.
  • In 1 ist eine insgesamt mit 1 bezeichnete Schutzhülle dargestellt, die zur Aufnahme eines im wesentlichen scheibenförmigen Datenträgers 2 dient. Bei dem Datenträger 2 kann sich vorzugsweise um sogenannte CD's, aber auch um DVD's, Schallplatten oder entsprechend ausgestaltete Datenträger handeln. Der Datenträger 2 weist im Bereich dessen Mittelpunktes gegebenenfalls einen nicht mit Daten beschriebenen Lagerbereich mit einer Öffnung 3 auf. Außerdem weist der Datenträger 2 zumindest einseitig einen Datenspeicherbereich auf, der sich im wesentlichen bis in einen Randbereich des Datenträgers 2 erstreckt. Dieser Randbereich wird im Regelfall relativ klein sein, da ein möglichst großer Datenspeicherbereich bereitgestellt werden soll. Bei bekannten scheibenförmigen Datenträgern 2 hat der Randbereich im Regelfall die Form eines Kreisringes. In Abhängigkeit von der Form des Datenträgers 2 und des gewünschten Datenspeicherbereiches sind jedoch auch andere Formen möglich. Für den Fall, dass der Datenträger 2 einen unbeschriebenen Lagerbereich aufweist, erstreckt sich der Datenspeicherbereich ausgehend von diesem Lagerbereich bis in den Randbereich.
  • In dem Datenspeicherbereich können beliebige Daten, sei es digital, analog oder anderweitig, gespeichert und später wieder gelesen werden. Zum Schreiben beziehungsweise Lesen der Daten wird der Datenträger 2 in ein nicht dargestelltes Schreib/-Lesegerät eingeführt. Hierzu weist das Schreib/Lesegerät häufig eine Aufnahmevorrichtung mit entsprechendem Zentrierstift auf. Im Randbereich zwischen Datenspeicherbereich und Außenumfang des Datenträgers 2 und soweit vorhanden im Lagerbereich selbst sind keine Daten gespeichert. Diese Bereiche sind daher bezüglich Verschmutzung und Beschädigung relativ unempfindlich. Dagegen sollte der Datenspeicherbereich möglichst vor manuellen Einflüssen geschützt werden.
  • Die in geöffneter Stellung dargestellte Schutzhülle 1 weist zwei Seitenteile 4a, 4b auf, die um eine gemeinsame Achse 5 schwenkbar sind. Weiterhin sind zwei Lagerteile 6a, 6b vorgesehen, die zum einen über eine Achse 7 miteinander verbunden und gleichzeitig gegeneinander verschwenkbar sind. Die Lagerteile 6a, 6b sind außerdem über jeweils eine weitere Achse 8a, 8b jeweils mit einem der Seitenteile 4a, 4b schwenkbar verbunden. Die Verbindung der beiden Lagerteile 6a, 6b ist im Bereich der Achse 7 nicht durchgängig, sondern eines oder beide Lagerteile 6a, 6b weisen eine Ausnehmung 9 auf, so dass sich insgesamt ei ne Öffnung 10 zur Aufnahme des Datenträgers 2 ausbildet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ergibt sich eine im wesentlichen elliptische Aufnahmeöffnung 10, deren große Halbachse sich in Richtung der Achse 7 erstreckt.
  • Wird der Datenträger 2 in diese Aufnahmeöffnung 10 bei geöffneter Schutzhülle 1 eingeführt, so kommt der Datenträger 2 mit seinem Randbereich zum einen mit der Aufnahmeöffnung 10 und zum anderen mit de r. Schutzhülle 1 im Bereich der Achse 5 in Berührung und wird somit in einer im wesentlichen aufrechten Position gehalten. Beim Schließen der Schutzhülle 1 werden die beiden Seitenteile 4a, 4b um die Achse 5 verschwenkt, wie durch die beiden Pfeile 11a, 11b angedeutet. Durch die Verbindung der beiden Lagerteile 6a, 6b über Achsen 8a, 8b jeweils mit dem zugehörigen Seitenteil 4a, 4b sowie über die Achse 7 miteinander ändert sich beim Schließen der Schutzhülle 1 automatisch die Lage der Seitenteile 4a, 4b beziehungsweise der Lagerteile 6a, 6b zueinander. Dabei bewegt sich die Achse 7 relativ zur Achse 5 nach oben. Dadurch wird auch die Aufnahmeöffnung 10 relativ zum Datenträger 2 verschoben. Und zwar derart, dass der Datenträger 2 zunehmend durch die beiden Lagerteile 6a, 6b eingeschlossen wird. In Schließstellung sind dann die Seitenteile 4a, 4b und die Lagerteile 6a, 6b im wesentlichen parallel zueinander und auch parallel zum Datenträger 2 angeordnet.
  • Bei kreisförmigen Datenträgern 2 wird der Randbereich beim Schließen der Schutzhülle 1 nicht mehr an der Aufnahmeöffnung 10 anliegen, da sich die Aufnahmeöffnung 10 relativ zum Datenträger 2 nach oben bewegt und die effektive Breite des Datenträgers 2 nach oben hin abnimmt. Um seitliche Bewegungen des Datenträgers 2 einzuschränken können daher zusätzlich seitliche Anschläge 12 angeordnet werden.
  • Beim Öffnen der Schutzhülle werden dann die beiden Seitenteile 4a, 4b wiederum um die Achse 5 gegeneinander verschwenkt. Dabei werden die beiden Lagerteile 6a, 6b automatisch mit bewegt. Und zwar derart, dass der Datenträger 2 mit zunehmender Öffnung der Schutzhülle 1 aus der Aufnahmeöffnung 10 herausragt. Vorzugsweise werden die Längenverhältnisse der Einzelteile sowie die Größe der Ausnehmungen 9 so aufeinander abgestimmt, dass der Datenträger 2 in der geöffneten Stellung soweit aus der Aufnahmeöffnung 10 herausragt, dass der Datenträger 2 bequem heraus genommen werden kann. Besonders bevorzugt soweit, dass auch die Öffnung 3 gut zugänglich ist.
  • In den 2 und 3 ist die Schutzhülle in Offenstellung beziehungsweise fast geschlossener Stellung jeweils in einer Seitenansicht gezeigt, wobei gleiche Teile mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet sind. Die Achsen sind jeweils durch kleine Kreise symbolisiert. Daraus ist ersichtlich, dass in der dargestellten Position die vertikale Lage des Datenträgers 2 durch die Achse 5 definiert ist. Beim Schließen der Schutzhülle 1 bewegen sich die beiden Lagerteile 6a, 6b und gegebenenfalls auch ein Anschlag 12 relativ zur Achse 5 und damit auch relativ zum Datenträger 2 nach oben.
  • Ein Lagerteil 6a zeigt 4 nochmals in einer Draufsicht. Zur Orientierung ist punktiert die Position eingezeichnet, in der sich der Datenträger 2 in der geschlossenen Stellung der Schutzhülle 1 befinden kann. Daraus ist ersichtlich, dass der Datenträger 2 mit seinem Randbereich nicht mehr an der seitlichen Begrenzung der Aufnahmeöffnung 10 anliegt und sich daher in horizontaler Richtung bewegen könnte. Die Aufnahmeöffnung 10 muss nämlich so dimensioniert werden, dass der Datenträger 2 mit seinem gesamten Durchmesser in die Aufnahmeöffnung 10 eingeführt werden kann. Um im eingeführten Zustand eine seitliche Bewegung einzuschränken oder zu verhindern können beidseitig Anschläge 12 vorgesehen werden. Im dargestellten Fall wird ein Anschlag 12 durch einen Teilbereich des Lagerteils (in 4 rechteckig dargestellt) gebildet, der im Bereich der Achse 13a mit dem Lagerteil 4a verbunden bleibt und gleichzeitig im Bereich der Achse 14 mit dem entsprechenden Teilbereich des gegengleich ausgeführten Lagerteils 4b (nicht dargestellt) über eine weitere Achse 14 schwenkbar verbunden ist. Andere Formen für die Anschläge 12 sind ebenfalls möglich. Beispielsweise können Federelemente an den Seitenteilen 4a, 4b und/oder den Lagerteilen 6a, 6b angeordnet werden, um einen seitlichen Anschlag 12 für den Datenträger zu bilden. Weiterhin ist es möglich, über eine geeignete Faltenbildung einen 12 Anschlag auszubilden. Alternativ oder zusätzlich kann bei Datenträgern 2 mit einer zentralen Öffnung 3 ein Anschlag vorgesehen werden, der in diese Öffnung 3 eingreift und damit eine seitliche Bewegung des Datenträgers 2 begrenzt oder verhindert.
  • Die Zeichnung zeigt jeweils nur das Prinzip der erfindungsgemäßen Schutzhülle 1. Selbstverständlich können oder müssen zusätzlich noch Seitenteile, Verschlüsse und andere Zubehörteile vorgesehen werden. Die Achse 5 muss beispielsweise so ausgeführt werden, dass der Datenträger 2 beim Schließen der Schutzhülle 1 nicht durch die beiden Seitenteile 4a, 4b gequetscht wird, sondern frei auf der Achse 5 gelagert bleibt. Solche Grundelemente von Schutzhüllen 1 sind jedoch aus dem Stand der Technik bekannt und werden daher hier nicht mehr explizit dargestellt beziehungsweise beschrieben. Vorzugsweise weist die Schutzhülle 1 im Bereich der Achse 5 im Querschnitt eine im wesentlichen V-förmige Vertiefung auf, so dass der Datenträger 2 in dieser Vertiefung gehalten wird. Soll die Einführung des Datenträgers 2 weiter vereinfacht werden, so kann auch noch ein zusätzliches Element (nicht dargestellt) vorgesehen werden, welches sich ausgehend von der Achse 5 im wesentlichen v-förmig bis zu den Lagerteilen 6a, 6b erstreckt und mit diesen wiederum schwenkbar verbunden ist. In diesem Fall wird der Datenträger 2 beim Einführen in die Aufnahmeöffnung 10 automatisch in die richtige Position geführt.
  • Es können auch beliebige Materialien, soweit für den gewünschten Einsatzzweck geeignet, eingesetzt werden. Herkömmliche Seitenteile 4a, 4b werden beispielsweise häufig aus durchsichtigem Kunststoff hergestellt. Bekannt ist auch der Einsatz von Karton oder Papier.
  • In der Zeichnung sind die beiden Lagerteile 6a, 6b durchgängig und mit im wesentlichen rechteckiger Form dargestellt. Abweichend davon können natürlich auch Ausnehmungen vorgesehen werden beziehungsweise abweichende Formen verwendet werden. Entscheidend ist nur, dass durch die Lagerteile 6a, 6b eine geeignete Aufnahmeöffnung 10 gebildet wird und eine Verbindung zwischen den Achsen 5, 7, 8a, 8b gewährleistet wird, so dass sich die Aufnahmeöffnung 10 beim Öffnen/Schließen der Schutzhülle 1 relativ zum Datenträger 2 bewegt und damit den Datenträger in die gewünschte, gut zugängliche Position bringt.
  • Die Achsen 5, 7, 8a, 8b, 13a, 13b, 14 und/oder 15 können im einfachsten Fall als Falz (bei Verwendung von Papier oder Karton) oder als Sollknickstelle (für Kunststoff) ausgebildet werden. Weiterhin können auch Kerben, Bereiche mit reduzierter Materialstärke, Scharniere mit Drehachse und Lagerstelle oder entsprechende Vorrichtungen eingesetzt werden. Auch solche Elemente sind aus dem Stand der Technik bekannt. Natürlich können auch aufwendigere Achsen verwendet werden.
  • In einem sehr einfachen Ausführungsfall werden die Lagerteile 6a, 6b und gegebenenfalls Anschläge 12 als Innenteil zu bekannten Schutzhüllen 1 verwendet. Dabei können die beiden Lagerteile 6a, 6b einstückig ausgebildet werden, wobei sie im Bereich der Achse 7 über eine Knickstelle verbunden sind. Gleichzeitig wird vorzugsweise symmetrisch zur Achse 7 die Aufnahmeöffnung 10 eingebracht. Die beiden Lagerteile 6a, 6b können dann entweder über Achsen 8a, 8b mit den beiden Seitenteilen 4a, 4b verbunden werden. Alternativ können zwei zusätzliche Innenteile (nicht dargestellt) vorgesehen werden, die parallel zu den Seitenteilen 4a, 4b verlaufen und zusammen mit den beiden Lagerteilen 6a, 6b und den Achsen 5, 7, 8a und 8b im Schnitt eine Rautenform bilden. Die Innenteile können dann fest oder lösbar mit den Seitenteilen 4a, 4b verbunden werden. Alternativ können die Innenteile auch in ihrer Größe so bemessen sein, dass sie von Innen auf die Seitenteile 4a, 4b aufgelegt werden können und damit in ihrer Lage relativ zu den Seitenteilen 4a, 4b fixiert sind.
  • In den dargestellten Ausführungsbeispielen weist die Aufnahmeöffnung 10 eine ellipsenähnliche Form auf. Das Verhältnis von Hauptachse zu Nebenachse der Ellipse ist dabei vorzugsweise größer als 2, so daß sich eine länglich gestreckte Form ergibt. Entscheidend für die Funktion ist die Form der Aufnahmeöffnung 10 im Bereich des Schnittpunktes von Hauptachse und Begrenzung. Durch die spitzwinklige Form erhält der Datenträger 2 im eingeführten Zustand eine seitliche Führung, so dass ein seitliches Wegkippen des Datenträgers 2 vermieden wird. Insgesamt ist die Aufnahmeöffnung 10 so ausgebildet, dass der Datenträger 2 in einer senkrechten oder geneigten Lage gehalten wird und ausschließlich mit seinem Randbereich an der Begrenzung der Aufnahmeöffnung 10 zur Anlage kommt. Dadurch wird eine Beschädigung des Datenträgers 2 in dessen Datenspeicherbereich vermieden.
  • Die Länge der Nebenachse X ist unkritisch solange gewährleistet ist, das der Datenträger 2 mit seinem Datenspeicherbereich nicht in Kontakt mit der Begrenzung Der Aufnahmeöffnung 10 kommt. Vorzugsweise wird die Nebenachse X nur so groß gewählt, das zum Entnehmen des Datenträgers 2 aus der Schutzhülle 1 die Öffnung 3 des Datenträgers 2 mit einem Finger noch bequem erreichbar ist.
  • Geeignet als Aufnahmeöffnung 10 sind natürlich alle mögliche Formen, die im Bereich der Schnittpunkte von Hauptachse und Begrenzung der Aufnahmeöffnung 10 im wesentlichen spitzwinklig ausgebildet sind und somit den notwendigen Seitenhalt für den Datenträger 2 gewährleisten.
  • Die Schutzhülle 1 kann auch in andere Geräte integriert werden. Vorzugsweise handelt es sich dabei um Geräte, die in Zusammenhang mit den Datenträgern 2 verwendet werden, beispielsweise Computer, Bildschirme, CD- oder DVD-Wiedergabegeräte.
  • Bekannte Datenträger 2 haben üblicherweise einen kreisförmigen Querschnitt und nur eine geringe Dicke. Entsprechend wurden die Ausführungsbeispiele dargestellt. Der Begriff scheibenförmiger Datenträger im Sinne der Erfindung soll sich jedoch nicht auf diese bekannten Datenträger 2 beschränken. Die Erfindung kann auch entsprechend für Datenträger mit abgewandelter Form verwendet werden.
  • Die Geometrie der Schutzhülle 1 wird vorzugsweise so gestaltet,
    • – dass eine Berührung des Datenspeicherbereichs mit der Begrenzung des Aufnahmeraumes 10 verhindert ist und gleichzeitig der Datenträger 2 in der Offenstellung in einer gegenüber beiden Seitenteilen 4a, 4b geneigten Lage gehalten und zumindest in einem Teilbereich beidseitig zugänglich ist,
    • – der Datenträger 2 von selbst in die angestrebte Endlage gelangt, ohne dass eine exakte Positionierung des Datenträgers 2 in die Aufnahmeöffnung 10 notwendig ist, und
    • – der Datenträger 2 zur Entnahme aus der Schutzhülle 1 ohne Berührung der Datenspeicherbereiche entnommen werden kann.
    Die Geometrie der Schutzhülle 1 wird vorzugsweise so gestaltet,
  • Wie weit der Datenträger 2 in der Offenstellung aus der Aufnahmeöffnung 10 heraus ragt kann dem jeweiligen Bedarf angepaßt werden. Die Ausnehmung 9 kann in ihrem Umfang unterschiedlich und vor allem im Bereich der Öffnung 3 breiter ausgeführt werden, so dass ein Herausnehmen des Datenträgers 2 einfacher möglich ist.
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Schutzhülle ist in 5 dargestellt, wobei wiederum gleiche Teile mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet sind. Abweichend vom ersten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Seitenteile 4a, 4b jeweils nur bis zur Achse 8a, 8b. oder anders ausgedrückt sind die Lagerteile 6a, 6b Bestandteile der jeweiligen Seitenteile 4a, 4b, die hierzu jeweils im Bereich der Achsen 6a, 6b verschwenkbar ausgeführt sind. Das heißt, die Lagerteile 6a, 6b werden nicht zusätzlich von einem Seitenteil 4a, 4b umgeben, sondern bilden selbst einen Teil der Außenfläche. Ansonsten entspricht der Aufbau und die Funktion dem ersten Ausführungsbeispiel. Zusätzlich können auch hier Anschläge (nicht dargestellt) vorgesehen werden.
  • Da die Aufnahmeöffnung 10 in diesem Fall in der Schließstellung der Schutzhülle nicht durch die Seitenteile 4a, 4b umschlossen und damit der Datenträger gegen Herausfallen geschützt ist kann zusätzlich noch ein Verschluss vorgesehen werden. In 5 ist hierzu ein zweiteiliges, eine weitere Achse 15 aufweisendes Verschlusselement 16, 17 vorgesehen, welches mit der Achse 8a schwenkbar verbunden ist. Zum Verschließen der Aufnahmeöffnung 10 wird dieses Verschlusselement 16, 17 wie ein Umschlag in Richtung der Pfeile 11a, 11b über die Aufnahmeöffnung 10 geschlagen und gegebenenfalls auf der gegenüberliegenden Seite am Lagerteil 6b fixiert. Hierzu kann ein beliebiger Verschluss, beispielsweise in Form eines Einsteckschlitzes, eines Klettverschlusses, einer Klebeverbindung oder ähnlichem verwendet werden. Die Verschlusselemente 16, 17 können gleichzeitig beim Öffnen der Schutzhülle 1 dazu verwendet werden, einen Zug im wesentlichen in horizontaler Richtung auf die Achse 8a auszuüben und dadurch die Lagerteile 6a, 6b gegenüber den Seitenteilen 4a, 4b zu verschwenken, so dass der Datenträger 2 aus der Aufnahmeöffnung 10 heraustritt und entnommen werden kann. Analog zu den Verschlusselementen 16, 17 kann auf der gegenüberliegenden Seite eine Haltelasche (nicht dargestellt) oder ähnliches angeordnet werden.
  • Weiterhin kann mit diesem Ausführungsbeispiel eine Mehrfach-Schutzhülle 1 realisiert werden, wie das in 5 durch den punktierten zweiten Abschnitt angedeutet ist. Weitere Abschnitte können noch entsprechend angefügt werden, so dass sich insgesamt die Form einer Ziehharmonika ergibt. Entweder kann das Verschlusselement 16, 17 unverändert Anwendung finden. Oder das Verschlusselement 16, 17 kann leicht an die Gegebenheiten, beispielsweisse mehrere Abschnitte angepaßt werden. Notfalls durch die Anordnung eines weiteren Verschlusselementes (nicht dargestellt) zwischen den Verschlusselementen 16 und 17, welches die horizontale Erstreckung der Abschnitte ausgleicht. Vorteilhaft bei einer solchen Mehrfach-Schutzhülle 1 ist auch die Tatsache, dass diese auf den zwei oder mehreren Achsen 5 selbständig stehen kann. Im übrigen kann solch eine Anordnung Bestandteil weiterer Umhüllungen, Mappen, usw. sein.
  • Vorstehend wurde der Begriff Achse in dem Sinne verwendet, dass sich entlang dieser gedachten Linie Flächen zueinander drehen. Technisch kann eine solche Achse natürlich auch durch ein oder mehrere Elemente, beispielsweise Drehachen, gebildet werden, die sich außerhalb dieser gedachten Linie (Achse) befinden.

Claims (10)

  1. Schutzhülle (1) für einen scheibenförmigen Datenträger (2) mit zumindest zwei gegeneinander beweglichen Seitenteilen (4a, 4b), wobei die Schutzhülle (1) in einer Schließstellung den Datenträger (2) umgibt und durch Bewegen der beiden Seitenteile (4a, 4b) relativ zu einander in eine Offenstellung überführbar ist, in der der Datenträger (2) aus der Schutzhülle (1) entnehmbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger (2) in der Offenstellung in einer gegenüber beiden Seitenteilen (4a, 4b) geneigten Lage gehalten und zumindest in einem Teilbereich beidseitig zugänglich ist.
  2. Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger in der Offenstellung in seinem Zentralbereich beidseitig zugänglich ist.
  3. Schutzhülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in der Schutzhülle (1) eine Aufnahmeöffnung (10) vorgesehen ist, die sich beim Öffnen der Schutzhülle (2) relativ zum Datenträger (2) bewegt und derart ausgebildet ist, dass der Datenträger (2) in der Offenstellung mit seinem Randbereich zumindest teilweise an der Aufnahmeöffnung (10) zur Anlage kommt und dadurch in einer gegenüber beiden Seitenteilen (4a, 4b) geneigten Lage gehalten wird.
  4. Schutzhülle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Seitenteile (4a, 4b) um eine erste Achse (5) gegeneinander verschwenkbar sind, dass zusätzlich zwei Lagerteile (6a, 6b) vorgesehen sind, die im Bereich einer zweiten Achse (7) unter Ausbildung der Aufnahmeöffnung (10) miteinander verbunden und gegeneinander verschwenkbar sind, dass jedes der Lagerteile (6a, 6b) um eine Achse (8a, 8b) gegen jeweils eines der Seitenteile (4a, 4b) verschwenkbar ist, und das die Achsen (5, 7, 8a, 8b) parallel angeordnet sind.
  5. Schutzhülle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Seitenteile (4a, 4b) um eine erste Achse (5) gegeneinander verschwenkbar sind, dass die beiden Seitenteile (4a, 4b) im Bereich einer zweiten Achse (7) unter Ausbildung der Aufnahmeöffnung (10) ebenfalls miteinander verbunden und gegeneinander verschwenkbar sind, dass jedes der Seitenteile (4a, 4b) im Bereich zwischen der ersten und zweiten Achse (5, 7) eine weitere Achse (8a, 8b) aufweist, und das die Achsen (5, 7, 8a, 8b) parallel angeordnet sind.
  6. Schutzhülle nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere der Achsen (5, 7, 8a, 8b) durch einen Falz, eine Sollknickstelle oder eine Anordnung mindestens eines Gelenkes gebildet sind.
  7. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnung (10) eine im wesentlichen elliptische, ellipsenähnliche oder vieleckige Form aufweist.
  8. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass Anschläge (12) vorgesehen sind, die eine Bewegung des Datenträgers (2) in Richtung dessen Scheibenebene einschränkt oder verhindert.
  9. Schutzhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle (1) in ein Gehäuse eines in Zusammenhang mit dem Datenträger (2) zu verwendeten Gerätes integriert ist.
  10. Schutzhülle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Abschnitte mit jeweils mindestens einer Aufnahmeöffnung (10) vorgesehen sind.
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