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DE10315699A1 - Verfahren zur Versorgung eines Kathodenbereichs wenigstens einer Brennstoffzelle mit einem sauerstoffhaltigen Medium - Google Patents

Verfahren zur Versorgung eines Kathodenbereichs wenigstens einer Brennstoffzelle mit einem sauerstoffhaltigen Medium Download PDF

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DE10315699A1
DE10315699A1 DE10315699A DE10315699A DE10315699A1 DE 10315699 A1 DE10315699 A1 DE 10315699A1 DE 10315699 A DE10315699 A DE 10315699A DE 10315699 A DE10315699 A DE 10315699A DE 10315699 A1 DE10315699 A1 DE 10315699A1
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Rainer Dipl.-Ing. Autenrieth
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DaimlerChrysler AG
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Abstract

Ein Verfahren dient zur Versorgung eines Kathodenbereichs wenigstens einer Brennstoffzelle mit einem sauerstoffhaltigen Medium, insbesondere Luft, durch wenigstens eine in ihrer Förderleistung veränderbare elektrisch angetriebene Fördereinrichtung. Dabei wird ein von der wenigstens einen Brennstoffzelle erzeugter Strom und ein von der wenigstens einen Fördereinrichtung aufgenommener Strom erfasst. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird die Förderleistung der wenigstens einen Fördereinrichtung so verändert, dass sich für die Differenz zwischen dem von der wenigstens einen Brennstoffzelle erzeugten Strom und der wenigstens einen Fördereinrichtung aufgenommenen Strom jeweils ein Maximum einstellt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Versorgung eines Kathodenbereichs wenigstens einer Brennstoffzelle mit einem sauerstoffhaltigen Medium nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art. Außerdem betrifft die Erfindung die Verwendung des oben genannten Verfahrens.
  • Aus der US 5,991,670 ist ein entsprechendes System zur Kontrolle der elektrischen Ausgangsleistung und der Luftversorgung einer Brennstoffzelle bzw. eines aus mehreren Brennstoffzellen bestehenden Brennstoffzellenstapels bekannt. Das beschriebene System ist dabei so ausgebildet, dass die Förderleistung der Luftversorgung anhand einer Drehzahl eines Kompressors so geregelt wird, dass die an die Brennstoffzelle gestellten elektrischen Leistungsanforderungen durch diese erfüllt werden können.
  • Es ist bei diesem durch die oben genannte US-Schrift beschriebenen Verfahren sehr nachteilig, dass die Brennstoffzelle quasi kontinuierlich in ihren Last- und Betriebszuständen variiert und an die, im speziellen Falle dieser Schrift, durch einen elektrischen Fahrantrieb gestellten Leistungsanforderungen angepasst wird. Dieser ständige dynamische Wechsel der Lastzustände stellt eine entsprechend hohe Belastung für die Brennstoffzelle dar. Die Lebensdauer der Brennstoffzelle und ihrer Komponenten, wie z.B. die der Membranen im Falle eines PEM-Brennstoffzellenstapels, leiden unter einem derartigen dynamischen Wechsel der Lastzustände, so dass es sehr häufig bereits nach kurzer Betriebsdauer der Brennstoffzelle zu einer Schädigung und/oder einem Versagen der Komponenten kommt.
  • Ein weiterer Nachteil des Systems gemäß der oben genannten US 5,991,670 ist sicherlich auch darin zu sehen, dass die Brennstoffzelle über weite Strecken ihrer Betriebsdauer nicht mit ihrem maximal möglichen Wirkungsgrad betrieben wird, und dass dadurch letztendlich Energie verschwendet wird.
  • Trotz dieser genannten Nachteile stellt die US 5,991,670 bereits einen Fortschritt gegenüber dem allgemeinen Stand der Technik dar, bei welchem zur Steuerung bzw. Regelung auf das Luftverhältnis λ zurückgegriffen wird. Derartige Systeme machen nämlich eine sehr aufwändige Sensorik, beispielsweise Luftmassenmesser, Durchflussmesser oder dergleichen, erforderlich, welche entsprechend viel Bauraum benötigt, hohe Kosten verursachen und darüber hinaus die Zuverlässigkeit des Gesamtsystems beeinträchtigt.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es nun die Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Versorgung eines Kathodenbereichs wenigstens einer Brennstoffzelle mit einem sauerstoffhaltigen Medium gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, bei welchem mit minimalem Aufwand hinsichtlich der Sensorik bei einem die Brennstoffzelle schonenden Betrieb eine bestmögliche Energieausnutzung erzielt werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im kennzeichnenden Teil im Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
  • Durch die Variation der Förderleistung in der Art, dass sich für die Differenz zwischen dem erzeugten und dem aufgenommenen Strom auf ein Maximum einstellt, wird eine Regelung bzw. Steuerung ermöglicht, welche mit einem minimalen Aufwand hinsichtlich der Sensorik auskommt. Es reicht bei dem erfindungsgemäßen Verfahren aus, die beiden genannten Ströme zu erfassen, so dass auf aufwändige Messeinrichtungen, wie Luftmassenmesser, Durchflussmesser und dergleichen, gänzlich verzichtet werden kann. Aus den beiden erfassten Strömen wird die angesprochene Differenz gebildet, welche praktisch den Nettostrom und damit letztendlich auch die Nettoleistung der Brennstoffzelle darstellt. Es ist dafür also ausreichend lediglich zwei der Ströme zu messen um alle notwendigen Informationen zu erhalten. Der Messaufwand ist also sehr gering gehalten.
  • Diese Betrachtung bezieht dabei implizit mit ein, dass die elektrische Leistungsaufnahme der Fördereinrichtung für die Luftversorgung die größte parasitäre elektrische Leistung eines Brennstoffzellensystems darstellt. Eine Optimierung der Differenz, also des Nettostroms bzw. der Nettoleistung, der wenigstens einen Brennstoffzelle hin zu einem Maximum stellt gleichzeitig eine Optimierung des Systems aus der wenigstens einen Brennstoffzelle und der wenigstens einen Fördereinrichtung hin zu ihrem maximalen Wirkungsgrad dar, weil sowohl die Leistung der Brennstoffzelle als auch die gesamte wesentliche parasitäre elektrische Leistung der Versorgungselemente berücksichtigt ist.
  • Die Lösung der Erfindung setzt dabei selbstverständlicher Weise voraus, dass immer eine ausreichende Menge an Brennstoff, üblicherweise also an Wasserstoff, für die Brennstoffzelle zur Verfügung steht. Ein Überschuss oder Mangel wirkt sich dabei jedoch wieder auf den von der Brennstoffzelle erzeugten Strom aus, so dass durch das erfindungsgemäße Verfahren auch hier eine entsprechende Anpassung der Luftversorgung und des Brennstoffzellensystems hinsichtlich des Brennstoffangebots erfolgt.
  • Die Brennstoffzelle wird in dem erfindungsgemäßen Verfahren dabei über große Zeiträume in einem annähernd stationären Betriebszustand betrieben, so dass außergewöhnliche, die Brennstoffzelle schädigende Belastungen, wie sie bei dem Verfahren gemäß dem Stand der Technik durch den dynamischen Betrieb auftreten, ausgeschlossen oder zumindest minimiert werden können. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht also den Aufbau und Betrieb eines kompakten, robusten und zuverlässigen Brennstoffzellensystems bei minimalem Aufwand hinsichtlich der Sensorik sowie des damit verbundenen Bauraums und der damit verbundenen Kosten.
  • Eine besonders vorteilhafte Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist durch die im Anspruch 8 genannten Merkmale beschrieben.
  • Der Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens bietet sich insbesondere bei Brennstoffzellensystemen an, an welche entsprechend hohe Anforderungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Robustheit sowie des Bauraums und der Kosten zu stellen sind. Derartige Systeme finden sich dabei üblicherweise in Transportmitteln zu Wasser, zu Lande und in der Luft, beispielsweise in Kraftfahrzeugen. Da hier deutlich höhere Wartungsintervalle anzustreben sind als sie bei stationären Anlagen, wie beispielsweise Kraftwerksanlagen oder dergleichen, zu realisieren sind und da hier wesentlich höhere Anforderungen an die Minimierung des Bauraums und des Gewichts zu stellen sind, kommt das erfindungsgemäße Verfahren aufgrund der beschriebenen Vorteile hier idealer Weise zum Einsatz. Ebenso spielen aufgrund der hohen zu erwartenden Stückzahlen der Brennstoffzellensysteme in derartigen Transporteinrichtungen die Kosten eine entscheidende Rolle, so dass einer der weiteren der oben genannten Vorteile ideal zur Geltung kommen kann.
  • Eine weitere, sehr vorteilhafte Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist außerdem durch die Merkmale beschrieben, welche in Anspruch 9 genannt sind.
  • Ein derartiger Aufbau aus einem Brennstoffzellensystem und einer elektrischen Energiespeichereinrichtung, wie er beispielsweise aus der DE 101 25 106 A1 bekannt ist, stellt eine weitere, sehr günstige Möglichkeit zur Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens dar. Der kombinierte Aufbau aus Brennstoffzelle und wenigstens einer elektrischen Energiespeichereinrichtung erlaubt es nämlich, dass die dynamischen Lastanforderungen, welche an das Brennstoffzellensystem gestellt werden können, und welche insbesondere bei der Verwendung als Energielieferant für den Antrieb eines Fahrzeugs sicherlich auch an das Brennstoffzellensystem gestellt werden müssen, durch die elektrische Energiespeichereinrichtung abzufangen. Die Brennstoffzelle kann "im Hintergrund" eines derartigen Systems dann in ihrem hinsichtlich der zu erzielenden Leistungsausbeute optimalen Betrieb, also bei maximaler Nettoleistung, gemäß des erfindungsgemäßen Verfahrens betrieben werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus dem anhand der Zeichnung nachfolgend dargestellten Ausführungsbeispiel.
  • Dabei zeigen:
  • 1 einen prinzipmäßigen Aufbau einer Brennstoffzelle bzw. eines Brennstoffzellenstapels mit Luftversorgung zur Verwendung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren; und
  • 2 ein Diagramm, in welchem die elektrischen Leistungen in Abhängigkeit der in den Kathodenbereich der Brennstoffzelle geförderten Menge an sauerstoffhaltigem Medium dargestellt sind.
  • In 1 ist eine Brennstoffzelle 1 bzw. ein Brennstoffzellenstapel 1 prinzipmäßig angedeutet. In dem Brennstoffzellenstapel 1 wird ein Anodenbereich 2 durch eine protonenleitende Membran 3 von einem Kathodenbereich 4 der Brennstoffzelle 1 bzw. des Brennstoffzellenstapels 1 getrennt. Diese Ausbildung der Brennstoffzelle 1 als PEM-Brennstoffzelle soll dabei rein beispielhaft sein und die Erfindung nicht auf ein derartiges Brennstoffzellensystem einschränken.
  • Der Kathodenbereich 4 der Brennstoffzelle 1 wird mit einem sauerstoffhaltigen Medium, insbesondere mit Luft, versorgt. Diese Luftversorgung erfolgt mittels einer elektrisch angetriebenen Fördereinrichtung 5, welche in ihrer Förderleistung veränderbar ist. Dies kann insbesondere durch eine Erhöhung der Drehzahl der beispielsweise als Kompressor ausgebildeten Fördereinrichtung 5 oder durch andersartige geeignete Maßnahmen erfolgen. In Abhängigkeit der Förderleistung wird die Fördereinrichtung 5 dabei verschiedene mit der Förderleistung steigende Ströme IA aufnehmen.
  • Die Brennstoffzelle 1 bzw. der Brennstoffzellenstapel 1 selbst erzeugt aus dem dem Kathodenbereich 4 zugeführten sauerstoffhaltigen Medium, insbesondere der Luft, und einem dem Anodenbereich 2 zugeführten, zur Reduktion geeigneten Mediums, im Falle einer PEM-Brennstoffzelle üblicherweise Wasserstoff, welcher aus einer Speichereinrichtung, einem Gaserzeugungssystem oder dergleichen stammen kann, elektrischen Strom IFC. Dieser von der Brennstoffzelle 1 erzeugte Strom IFC kann dann für den Betrieb von elektrischen Energieverbrauchern genutzt werden. Typischerweise sind derartige elektrische Energieverbraucher bei dem hier beispielhaft beschriebenen System elektrische Energieverbraucher in einem Kraftfahrzeug, beispielsweise elektromotorische Energieverbraucher für den Fahrantrieb und/oder andersartige Energieverbraucher in einem Fahrzeug, wie beispielsweise Klimaanlagen, Navigationseinrichtungen, Kommunikationseinrichtungen oder dergleichen. Es spielt dabei für das hier beschriebene Beispiel keine Rolle, ob die Brennstoffzelle 1 Teil eines Antriebsenergielieferanten oder Teil eines Hilfsenergieerzeugers (APU/Auxiliary Power Unit) ist.
  • Zusätzlich zu der Bereitstellung von elektrischem Strom bzw. elektrischer Leistung, welche bei konstanter Spannung in dem System äquivalent sind, wird außerdem der für die Fördereinrichtung 5 benötigte Strom IA dem von der Brennstoffzelle 1 erzeugten Strom IFC entnommen. Der nach dieser Entnahme des Stroms IA für die Fördereinrichtung 5 verbleibende, für elektrische Energieverbraucher zur Verfügung stehende Nettostrom I bildet sich also aus der Differenz zwischen dem von der Brennstoffzelle 1 erzeugten Strom IFC und dem von der Fördereinrichtung 5 aufgenommenen Strom IA. Im regulären Betrieb der Brennstoffzelle 1 wird der für die Fördereinrichtung 5 zur Verfügung stehende Strom und damit letztendlich deren Förderleistung nun so verändert, dass sich während des ge samten Betriebs immer ein Maximum des Nettostroms I, also der Differenz der Ströme IFC und IA einstellt. Damit kann sichergestellt werden, dass die Brennstoffzelle 1 immer bei bestmöglicher Energieausbeute unter Berücksichtigung der parasitären elektrischen Leistungsaufnahme durch die Fördereinrichtung 5 arbeitet.
  • Diese Optimierung des Systems durch die Beeinflussung der Versorgung des Kathodenbereichs 4 der Brennstoffzelle 1 mit Luft kann durch eine entsprechende Steuer- oder Regelungseinrichtung erfolgen, welche in 1 durch das Bezugszeichen 6 symbolisiert ist. Diese Steuer- oder Regelungseinrichtung 6 erfasst dabei zumindest zwei der Ströme I, IFC und IA. Sie steuert bzw. regelt außerdem die Stromzufuhr zu der Fördereinrichtung 5 und damit deren Förderleistung. In dem in 1 dargestellten prinzipmäßigen Beispiel erfolgt dies durch eine Schalteinrichtung 7, beispielsweise einen elektronischen Schalter in der Art eines MOSFET's oder dergleichen.
  • In 2 ist in einem Diagramm die elektrische Leistung Pel, welche bei konstanter Spannung letztendlich den oben angesprochenen Strömen entspricht, gegenüber der Menge Q an gefördertem sauerstoffhaltigen Medium, insbesondere also der Luftmenge Q, dargestellt. Die Leistungsaufnahme der Fördereinrichtung 5 entspricht der mit dem Bezugszeichen A gekennzeichneten Linie, während die Leistungsabgabe der Brennstoffzelle 1 der mit B gekennzeichneten Linie entspricht. Die Differenz dieser Leistungen ist durch die Linie der Nettoleistung C dargestellt, welche im wesentlichen proportional zu dem Nettostrom I verläuft.
  • Dieser Linie C der Nettoleistung lässt sich entnehmen, dass es für die Nettoleistung und damit auch für den Nettostrom I ein Maximum gibt, welches hier in dem mit M bezeichneten Bereich angedeutet ist. Ziel des Verfahrens ist es nun, die Luftversorgung mittels der Fördereinrichtung 5 so zu betreiben, dass ein Betrieb der Brennstoffzelle 1 in dem Bereich M ermöglicht wird. Wie eingangs bereits erwähnt, erfolgt dies durch eine Regelung der Förderleistung, welche hier durch die Menge Q des geförderten sauerstoffhaltigen Mediums repräsentiert wird, so, dass sich eine maximale Nettoleistung bzw. ein maximaler Nettostrom I einstellt.
  • Eine erste Möglichkeit, dies zu realisieren, besteht nun darin, das Verfahren in mehrere Schritte zu unterteilen, wobei in einem ersten Verfahrensschritt der von der Brennstoffzelle 1 erzeugte Strom IFC gemessen wird. In einem zweiten Schritt wird eine Förderleistung der Fördereinrichtung 5 eingestellt, welche sich proportional zu diesem gemessenen Strom IFC ergibt, wobei durch einen Proportionalitätsfaktor das Verhältnis des Stroms IA zu dem erzeugten Gesamtstrom berücksichtigt wird. Im nächsten Schritt wird dann der Nettostrom I bei dieser so vorgegebenen Förderleistung ermittelt und im nachfolgenden Schritt wird der oben ermittelte Ausgangswert für die Förderleistung mit einem Korrekturfaktor, welcher beim Start des Systems Sinnvollerweise mit 1 vorgegeben wird, zu einem korrigierten Wert multipliziert. Ergibt sich bei diesem korrigierten Wert der Förderleistung dann ein höherer Nettostrom I, so wird der korrigierte Wert wieder als Ausgangwert verwendet. Ergibt sich dagegen eine niedrigerer Nettostrom I, so wird der ursprüngliche Ausgangswert beibehalten und der Korrekturfaktor wird erneut angepasst, wobei es dann besonders sinnvoll ist, dieser Korrekturfaktor so zu verändern, dass, wenn der Ausgangswert durch den Korrekturfaktor bisher erhöht worden war, dieser jetzt erniedrigt wird und umgekehrt.
  • Diese Optimierung kann dabei kontinuierlich vorangetrieben werden, so dass sich letztendlich ein im Sinne des erfindungsgemäßen Verfahrens optimaler Betriebspunkt, also ein Betriebspunkt bei optimalem Nettostrom I bzw. Nettoleistung der Brennstoffzelle 1, einstellt.
  • Neben dem hier beschriebenen Verfahren kann selbstverständlicher Weise auch eine Regelung des Korrekturwerts, ausgehend von einem Startwert, beispielsweise dem eben beschriebenen Wert 1, hin zu einem Korrekturwert, welcher für einen maximalen Nettostrom I sorgt, über herkömmliche Regelungsverfahren realisiert werden. Dazu müsste lediglich der letzte Verfahrensschritt durch ein derartiges herkömmliches Regelungsverfahren ersetzt werden. Beispielsweise kann ein derartiges Regelungsverfahren eine PID – Regelung des Korrekturwerts auf einen Maximalwert des Nettostroms I sein.
  • Um sicherzustellen, dass sich das ganze System innerhalb vernünftiger Grenzen der Förderleistung bewegt, ist es sinnvoll, das Verfahren nur zwischen einer vorgegebenen oberen Grenze und einer vorgegebenen unteren Grenze einzusetzen. Diese Grenzen können aber in Abhängigkeit der Größe des Systems bestimmt werden. Durch die Grenzen kann sichergestellt werden, dass das hier beschriebene Verfahren sicher funktioniert und dass keine kritischen Situationen auftreten, wie beispielsweise eine Steigerung des Stroms IA zur Erhöhung der Förderleistung in Größen, welche der Fördereinrichtung 5 elektrischen oder mechanischen Schaden zufügen würden. Auch eine Drosselung der Förderleitung auf Null kann für den bestimmungsgemäßen Betrieb als nicht sinnvoll angenommen werden. Sie wird durch die untere Grenze verhindert.
  • Ansonsten kann über das hier beschriebene Verfahren mit minimalem Aufwand an Sensorik eine Regelung realisiert werden, welche einfach und zuverlässig arbeitet und welche auch im Falle von Störungen, beispielsweise einem Absinken des Stroms IFC durch einen Ausfall der Wasserstoffversorgung, entsprechend reagiert, da im Sinne einer Optimierung des Nettostroms I dann auch die Luftversorgung durch die Fördereinrichtung 5 gedrosselt wird.
  • Zusätzlich zu dieser sehr einfachen und sicheren Regelung kann außerdem der Proportionalitätsfaktor zwischen dem von der wenigstens einen Brennstoffzelle 1 erzeugten Stroms IFC und dem Ausgangswert der Förderleistung in Abhängigkeit des von der Fördereinrichtung 5 aufgenommenen Stroms IA oder des von der Brennstoffzelle 1 erzeugten Strom IFC variiert werden, so dass auf entsprechende Betriebszustände reagiert werden kann.
  • Dabei wird durch die Trennung des Proportionalitätsfaktors von dem Korrekturfaktor, wie sie oben beschrieben ist, erreicht, dass beispielsweise bei einem Lastsprung die Kenntnisse, welche über den optimalen Betriebspunkt in dem Korrekturfaktor gesammelt wurden, und welche entsprechende Umgebungsbedingungen bereits berücksichtigen, beibehalten werden können.
  • Eben diese Umgebungsbedingungen, wie beispielsweise Temperatur und Feuchte, haben in gewissem Umfang auch Einfluss auf den Leistungsverlauf, wie er in 2 dargestellt ist. Durch die hier vorgeschlagene Optimierung hin zu dem maximalen Nettostrom I werden diese Umgebungsbedingungen jedoch implizit berücksichtigt, da jeweils im aktuellen Betriebszustand auf den größtmöglichen Nettostrom I geregelt wird. Eine Sensorik zur Berücksichtigung von Umgebungsbedingungen oder der gleichen, wie sie bei einigen Anlagen gemäß dem Stand der Technik üblich ist, kann damit entfallen.
  • Besonders günstig ist der Einsatz des beschriebenen Verfahrens dann, wenn die Brennstoffzelle 1 nicht hochdynamisch, sondern über weite Strecken ihres Betriebs quasi stationär betrieben werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Brennstoffzelle 1 in einem Aufbau betrieben wird, welcher in der Art der DE 101 25 106 A1 beschriebenen Art aufgebaut ist. Bei dieser Kombination der Brennstoffzelle 1 mit einer elektrischen Energiespeichereinrichtung kann ein quasi kontinuierlicher Betrieb der Brennstoffzelle 1 sichergestellt werden, welcher bei Verwendung des hier beschriebenen Verfahrens einen entsprechend hohen Wirkungsgrad des Systems sicherstellt. Die dynamischen Anforderungen, welche beispielsweise durch einen Fahrantrieb an das System gestellt werden, können dann weitgehend durch die elektrische Energiespeichereinrichtung ausgeglichen werden, so dass mit Hilfe des beschriebenen Verfahrens ein sehr günstiges System mit hohem Systemwirkungsgrad realisiert werden kann.

Claims (9)

  1. Verfahren zur Versorgung eines Kathodenbereichs wenigstens einer Brennstoffzelle mit einem sauerstoffhaltigen Medium durch wenigstens eine in ihrer Förderleistung veränderbare, elektrisch angetriebene Fördereinrichtung, wobei ein von der wenigstens einen Brennstoffzelle erzeugter Strom und ein von der wenigstens einen Fördereinrichtung aufgenommener Strom erfasst wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Förderleistung (Luftmenge Q) der wenigstens einen Fördereinrichtung (5) so verändert wird, dass sich für die Differenz (Nettostrom I) zwischen dem von der wenigstens einen Brennstoffzelle (1) erzeugten Strom (IFC) und dem von der wenigstens einen Fördereinrichtung (5) aufgenommenen Strom (IA) ein Maximum einstellt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Verfahrensschritt der von der wenigstens einen Brennstoffzelle (1) erzeugte Strom (IFC) gemessen wird; in einem zweiten Verfahrensschritt proportional zu dem gemessenen erzeugten Strom (IFC) ein Ausgangswert für die Förderleistung (Luftmenge Q) der wenigstens einen Fördereinrichtung (5) eingestellt wird; in einem dritten Verfahrensschritt dann die Differenz (Nettostrom I) zwischen dem von der wenigstens einen Brennstoffzelle 1 erzeugten Strom (IFC) und dem von der wenigstens einen Fördereinrichtung (5) aufgenommenen Strom (IA) erfasst wird; in einem vierten Verfahrensschritt der Ausgangswert mit einem Korrekturfaktor zu einem korrigierten Wert multipliziert wird; in einem fünften Verfahrensschritt dann die Differenz (Nettostrom I) zwischen dem von der wenigstens einen Brennstoffzelle (1) erzeugten Strom (IA) und dem von der wenigstens einen Fördereinrichtung (5) aufgenommenen Strom (IA) gemessen wird; und in einem sechstens Verfahrensschritt die Differenzen (Nettostrom I) des dritten und des fünften Verfahrensschritts verglichen werden, wobei im Falle, dass die Differenz des fünften Verfahrensschritts größer ist als die Differenz (Nettostrom I) des dritten Verfahrensschritts, der korrigierte Wert als neuer Ausgangswert verwendet wird, und wobei im anderen Falle der Ausgangswert beibehalten und der Korrekturfaktor so verändert wird, dass, wenn der Ausgangswert durch den Korrekturfaktor bisher erhöht worden war, dieser jetzt erniedrigt wird und umgekehrt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verfahrensschritte 3 bis 6 kontinuierlich durchlaufen werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Verfahrensschritt der von der wenigstens einen Brennstoffzelle (1) erzeugte Strom (IFC) gemessen wird; in einem zweiten Verfahrensschritt proportional zu dem gemessenen erzeugten Strom (IFC) ein Ausgangswert für die Förderleistung (Luftmenge Q) der wenigstens einen Fördereinrichtung (5) eingestellt wird; in einem dritten Verfahrensschritt dann die Differenz (Nettostrom 2) zwischen dem von der wenigstens einen Brennstoffzelle 1 erzeugten Strom (IFC) und dem von der wenigstens einen Fördereinrichtung (5) aufgenommenen Strom (IA) erfasst wird; in einem vierten Verfahrensschritt der Ausgangswert mit einem Korrekturfaktor zu einem korrigierten Wert multipliziert wird; in einem fünften Verfahrensschritt dann die Differenz (Nettostrom I) zwischen dem von der wenigstens einen Brennstoffzelle (1) erzeugten Strom (IA) und dem von der wenigstens einen Fördereinrichtung (5) aufgenommenen Strom (IA) gemessen wird; und in einem sechsten Verfahrensschritt der Korrekturfaktor durch ein Regelungsverfahren so geregelt wird, dass sich ein Maximalwert der Differenz (Nettostrom I) einstellt.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Regelungsverfahren eine PID-Regelung eingesetzt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Proportionalitätsfaktor zwischen dem von der wenigstens einen Brennstoffzelle (1) erzeugten Strom (IFC) und dem Ausgangswert der Förderleistung (Luftmenge Q) gemäß dem dritten Verfahrensschritt in Abhängigkeit des von der wenigstens einen Brennstoffzelle (1) erzeugten Stroms (IFC) und/oder des von der wenigstens einen Fördereinrichtung aufgenommenen Stroms (IA) verändert wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein unterer Grenzwert der Förderleistung (Luftmenge Q) und ein oberer Grenzwert der Förderleistung (Luftmenge Q) vorgegeben werden, zwischen welchen die Förderleistung (Luftmenge Q) der Fördereinrichtung (5) im regulären Betrieb der wenigstens einen Brennstoffzelle (1) immer liegt.
  8. Verwendung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7 in einem Brennstoffzellensystem, welches als elektrische Energieerzeugungseinrichtung in einem Transportmittel zu Wasser, zu Lade oder in der Luft genutzt wird.
  9. Verwendung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7 in einem Brennstoffzellensystem, welches neben der wenigstens einen Brennstoffzelle (1) zumindest noch eine Einrichtung zur Speicherung von elektrischer Energie aufweist.
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