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DE10314220A1 - Abdeckung für eine Komponente in einem Motorraum eines Kraftfahrzeugs und ein Kopplungsbauteil für eine Abdeckung - Google Patents

Abdeckung für eine Komponente in einem Motorraum eines Kraftfahrzeugs und ein Kopplungsbauteil für eine Abdeckung Download PDF

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DE10314220A1
DE10314220A1 DE2003114220 DE10314220A DE10314220A1 DE 10314220 A1 DE10314220 A1 DE 10314220A1 DE 2003114220 DE2003114220 DE 2003114220 DE 10314220 A DE10314220 A DE 10314220A DE 10314220 A1 DE10314220 A1 DE 10314220A1
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coupling
spring
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DE10314220C5 (de
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Anton Dr. Wolf
Jean-Marie Jost
Jürgen Weigel
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Woco Industrietechnik GmbH
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Woco Industrietechnik GmbH
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Abstract

Bei einer Abdeckung für wenigstens eine Komponente in einem Motorraum eines Kraftfahrzeugs mit einer Trägerstruktur und einem an einer von der Komponente abgewandten Seite liegenden Fußgängerschutzkörper ist vorgesehen, daß ein Schallabsorptionskörper zumindest bereichsweise an einer der Komponente zugewandten Seite der Abdeckung vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abdeckung für eine Komponente in einem Motorraum eines Kraftfahrzeugs.
  • In der DE 101 21 683 ist eine Design-Abdeckung für Komponenten im Motorraum eines Kraftfahrzeugs bekannt, welche Abdeckung eine Trägerschicht und eine Schaumstoffschicht zur Absorption von Schallwellen aufweist. Die Absorptionsschicht ist auf der von der jeweiligen Komponente abgewandten Seite der Trägerschicht angeordnet. Aufgrund der besonders steif ausgebildeten Trägerschicht kann es bei starken Stößen zu einer Berührung des Motors und der Trägerschicht kommen, was störende Klappergeräusche verursachen kann. Diese komponentenseitige Anordnung der Trägerschicht fordert einen Mindestabstand zwischen der Komponente, beispielsweise dem Motor, und der Trägerschicht, was aufgrund der beschränkten Raumverhältnisse im Motorraum unerwünscht ist.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Abdeckung mit einem Fußgängerschutzkörper zu schaffen, bei der eine Geräuschentwicklung reduziert ist, wobei motorraumseitig der Raumbedarf gering ist. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Danach ist eine Abdeckung mit einem Fußgängerschutzkörper zusätzlich mit einem Schallabsorptionskörper zu versehen, der auf einer Seite der Abdeckung, die der Seite des Fußgängerschutzkörpers gegenüberliegt, anzubringen ist. Somit bildet der Schallabsorptionskörper im wesentlichen zumindest bereichsweise die der Komponente zugewandte Seite der Abdeckung. Zwischen der Trägerschicht und der Komponente im Motorraum ist erfindungsgemäß der Schallabsorptionskörper angeordnet, der sowohl die von der Komponente ausgehenden Schallwellen absorbieren kann als auch mögliche Kontakte der Komponente und des Trägers akustisch und mechanisch absorbieren kann.
  • Um einen sehr sparsamen Raumbedarf für den Schallabsorptionskörper zu beanspruchen, kann dieser auf seiner der Komponente zugewandten Seite formkomplementär zu der Abdeckung zugewandten Außenkontur der Komponente ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise ist der Schallabsorptionskörper aus einem Schaumstoff gebildet, der insbesondere Füll- und/oder Dämpfstoffe aufweisen kann. Besonders vorteilhaft sind hierbei Partikel- oder Zellenschäume.
  • Vorzugsweise erstreckt sich der Schallabsorptionskörper über die gesamte der Komponente zugewandte Seite der Abdeckung. In einer alternativen Ausführung kann der Schallabsorptionskörper zumindest in einem zentral liegenden Bereich der Abdeckung vorgesehen sein, wobei dieser Mittelbereich so dimensioniert ist, daß er größtenteils den gesamten Motorraum abdeckt.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist der Schallabsorptionskörper und der Fußgängerschutzkörper aus einem Teil, vorzugsweise aus einem Schaumstoffteil, gefertigt. Durch diese einstückige Ausgestaltung kann die Abdeckung einfach hergestellt werden, wobei die Fußgängerschutz- sowie die Schallabsorptionsfunktion in einem einzigen Bauteil vereint sind.
  • In einer weiteren Ausführung der Erfindung ist die Trägerstruktur in einem den Schallabsorptionskörper und den Fußgängerschutzkörper bildenden Schaumstoffkörper eingebettet. Vorzugsweise ist die Trägerstruktur umschäumt, was hinsichtlich einer einfachen Herstellung der Abdeckung von Vorteil ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Trägerstruktur wenigstens einen Ausschnitt oder wenigstens eine durchgehende Aussparung auf. Die die durchgehende Aussparung begrenzenden Ränder der Trägerstruktur sind von dem Material des Schallabsorptionskörpers und/oder des Fußgängerschutzkörpers umgeben, wobei der jeweilige Körper die durchgehende Aussparung in der Trägerstruktur zur Bildung einer in sich geschlossenen Abdeckung vollständig ausfüllt. Vorteilhafterweise sind mehrere derartige Ausschnitte vorgesehen, Damit führt ein Brechen der Trägerstruktur bei starken Beanspruchungsstößen der Abdeckung insbesondere an zwei Ausschnitte trennende, dünne Stege zu einer partiellen Verformung der Abdeckung, was eine erhebliche Energieumsetzung bewirkt, wodurch ein verbesserter Fußgängerschutzmechanismus gebildet ist.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung ist im wesentlichen der gesamte Mittelbereich der Trägerstruktur offen ausgebildet, welche offene Ausbildung von einem einteiligen Körper, beispielsweise dem einteiligen Schallabsorptions- und Fußgängerschutzkörper, ausgefüllt ist. Bei dieser Ausführung weist die Abdeckung eine hohe Nachgiebigkeit auf, wodurch der Fußgängerschutz optimiert ist.
  • Vorzugsweise ist an der von der Komponente abgewandten Außenseite der Abdeckung eine Dekorschicht, vorzugsweise in Dekorfolie, über dem Fußgängerschutz aufgebracht, welche insbesondere eine äußere Stützkontur für den Schaumstoff bildet. Die Dekorschicht ist dazu ausgelegt, sichtbare Designelemente zu beinhalten.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Abdeckung insbesondere an ihren Rändern wenigstens ein mechanisches Kopplungsbauteil mit einer akustischen Entkopplungsfunktion auf, was im folgenden noch beschrieben wird.
  • Des weiteren betrifft die Erfindung ein Kopplungsbauteil zum Koppeln einer Abdeckung für wenigstens eine Komponente in dem Motorraum eines Kraftfahrzeugs an ein motorseitiges Anschlußstück. Um eine Abdeckung für eine Komponente, insbesondere den Motorblock, eines Motors am Kraftfahrzeugchassis oder dem Motorblock selbst abzustützen, sind Befestigungselemente bekannt, die eine elastische Lagerung der Abdeckung bewirken. Ein derartiges herkömmliche Kopplungsbauteil kann eine im Querschnitt U-förmige Aufnahme aufweisen, die an der Abdeckung, insbesondere an einem Randbereich der Abdeckung, angeordnet ist. Für eine statisch sichere Lagerung der Abdeckung sind mehrere dieser Kopplungsbauteile an der Abdeckung vorgesehen. In der Aufnahme ist eine akustische Entkopplungseinrichtung eingebracht, die einen schlüssellochförmigen Freiraum aufweist, in dem ein motorseitiges Verbindungselement einbringbar ist. Das akustische Entkopplungsbauteil soll neben einer verhältnismäßig starren Lagerung der Abdeckung eine Isolierung von akustischen Schwingungen sicherstellen, also den Austausch von akustischen Schwingungen zwischen den mit dem motorseitigen Anschlußstück verbundenen Verbindungselement und der Abdeckung vermeiden.
  • Die Erfindung soll das bekannte Kopplungsbauteil derart weiterbilden, daß es neben seiner akustischen Entkopplungsfunktion und der statisch bestimmten Abstützfunktion zusätzliche Aufgaben übernehmen kann.
  • Das erfindungsgemäße Kopplungsbauteil zum Tragen der Abdeckung an einem Kraftfahrzeugchassis ist dazu ausgelegt, zum einen ein Verbindungselement, das an ein motorseitiges Anschlußstück ankoppelbar ist, aufzunehmen und akustische Schwingungen, die über das Verbindungselement in die Abdeckung oder in umgekehrter Richtung eingeleitet werden, zu entkoppeln und zum anderen, bei betriebsuntypischen Belastungen, wie das Auftreffen eines Körpers auf die Abdeckung, dieser Belastung nachzugeben, indem eine insbesondere nicht in die Ausgangsposition selbstständig zurückkehrende Ausgleichsbewegung zwischen der Abdeckung und dem motorseitigen Anschlußstück zugelassen wird. Das erfindungsgemäße Kopplungsbauteil umfaßt eine Nachgebeeinrichtung, die so ausgelegt ist, daß die Energie der betriebsuntypischen Belastung teilweise in Verformungsarbeit umgewandelt wird, so daß zumindest ein Teil der von dem Körper auf die Abdeckung wirkenden Kräfte durch die Nachgebeeinrichtung absorbiert werden kann. Je nach konstruktiver Gestaltung der Nachgebeeinrichtung kann der Betrag der umsetzbaren Energie eingestellt werden. Damit erfüllt also das erfindungsgemäße Kopplungsbauteil auch die Funktion eines Fußgängerschutzes. Vorzugsweise kann ein derartiger konstruktiver Parameter der von der Nachgebeeinrichtung bereitgestellte Nachgebeweg sein. Vorzugsweise ist dieser Nachgebeweg vorab bestimmbar und insbesondere begrenzt.
  • Ferner kann die Nachgebeeinrichtung konstruktiv so ausgelegt sein, daß sie bei Überschreiten einer vorbestimmten betriebsuntypischen Belastung die relative Ausgleichsbewegung zuläßt. Das bedeutet, daß beim Unterschreiten dieser vorbestimmten Schwelle die Nachgebeeinrichtung deaktiviert bleibt, während bei die Schwelle überschreitenden Belastungen die Nachgebeeinrichtung aktiv ist, also Stoßbelastungen schlucken kann. Hierzu können bauliche Aktivierungseinrichtungen vorgesehen sein.
  • In einer ersten alternativen Ausführung ist die Nachgebeeinrichtung als Einknüpfbauteil oder als Verrastmechanismus ausgebildet, die wenigstens eine Einknüpfposition oder zumindest eine Verrastposition, vorzugsweise mindestens zwei Einknüpfpositionen oder mindestens zwei Verrastpositionen, aufweisen. Bei einem Einknüpfbauteil oder einem Verrastmechanis mus mit zwei Stellpositionen, kann der in die Position eingreifende Teil des Verbindungselements von einer ersten Position in eine zweite Position, insbesondere in eine dritte Position, etc., verbracht werden, wodurch mehrere nacheinander beschreitbare Nachgebewege der Nachgebeeinrichtung definiert sind. Um von einer Position in eine andere zu gelangen, muß eine von dem Einknüpfbauteil oder dem Verrastmechanismus gegen das Verlassen der Position aufgebotene Kraft, zumeist Verformungsarbeit, aufgewendet werden, welche zum Absorbieren der betriebsuntypischen Belastungen beiträgt. Vorzugsweise ist der Teil des Verbindungselements, der in die jeweilige Einknüpf- oder Verrastposition eingreift, als ein zum Einknüpfhohlraum oder Verrasthohlraum formkomplemänterer Kopf oder Dorn ausgebildet.
  • Vorzugsweise sind der Verrastmechanismus oder das Einknüpfteil an einer anderen als der ersten Einknüpf- oder Verrastposition als elastisch nachgiebige Lagerung ausgebildet. Diese elastische Lagerung gewährleistet einen zusätzlichen Nachgebeweg durch elastische Verformung des Verrastmechanismus oder des Einknüpfbauteils, wobei eine Relativbewegung zwischen dem Eingriffsteil des Verbindungselements und dem Einknüpfbauteil oder dem Verrastmechanismus verhindert wird. Vorzugsweise ist das Einknüpfbauteil oder der Verrastmechanismus an der anderen als die erste Einknüpf- oder Verrastposition zum elastischen Verformen in einer Hauptdehnungsrichtung ausgelegt.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführung des Einknüpfbauteils ist letzteres aus einem Elastomerkörperteil gefertigt. Vorzugsweise hat dieser Elastomerkörper einen Einknüpfhohlraum, vorzugsweise wenigstens zwei Einknüpfhohlräume. Die Einknüpfhohlräume sind voneinander durch eine Querschnittsverengung getrennt, deren konstruktive Ausgestaltung und Materialwahl die Kraft festlegen, welche überwunden werden muß, um das Eingriffsteil des Verbindungselements von einem Einknüpfhohlraum in den anderen oder überhaupt das Eingriffsteil in den ersten Einknüpfhohlraum verbringen zu können.
  • In einer weiteren alternativen Ausführung kann insbesondere zusätzlich die Nachgebeeinrichtung eine Federeinrichtung aufweisen. Vorzugsweise ist der Federweg der Federeinrich tung begrenzt. Die Begrenzung kann dadurch realisiert werden, daß der Abstand zwischen dem Verbindungselement und dem motorseitigen Anschlußstück bauliche Grenzen der elastischen Verformbarkeit des Federelements darstellt.
  • Vorteilhafterweise greift die Federeinrichtung an das Verbindungselement und an das motorseitige Anschlußstück an. Die Federeinrichtung kann als Spiralfeder, insbesondere als Stahlspiralfeder, oder als Blattfeder oder Spreizfeder ausgebildet sein.
  • In einer bevorzugten Ausführung des Kopplungsbauteils ist die Federeinrichtung und das Einknüpfbauteil oder der Verrastmechanismus in Reihe hintereinander angeordnet, wobei die Reihe in der Hauptausgleichsbewegungsrichtung der Nachgebeeinrichtung ausgerichtet ist. Auf diese Weise kann eine Kumulierung mehrerer Nachgebewege in einem erfindungsgemäßen Kopplungsbauteil vorgesehen sein. Diese Kumulierung von mehreren Nachgebewegen in einem einzigen Kopplungsbauteil kann auch dadurch realisiert werden, daß zwei oder mehrere Federeinrichtungen hintereinander angeordnet werden.
  • In einer besonderen Ausführung der Erfindung ist die Aufnahme für das Verbindungselement als Schraubspreizeinrichtung ausgebildet, welche eine Spreizkraft bei Betätigung auf ein die Schraubspreizeinrichtung umgebendes Bauteil mitteilen kann. Bei der bevorzugten Ausführung wirkt eine Entkopplungseinrichtung mit der Schraubspreizeinrichtung zusammen. Die Schraubspreizeinrichtung kann als dübelartige Anordnung ausgebildet sein, welche von einer hülsenförmigen akustischen Entkopplungseinrichtung umgeben ist, die vorzugsweise aus einem elastischen Material gebildet ist. Die von der Schraubspreizeinrichtung abgegebene Spreizkraft bewirkt nicht nur ein Halten der akustischen Entkopplungseinrichtung sondern kann auch dazu beitragen, das zu koppelnde Verbindungselement zu greifen. Bei dieser eben erwähnten Anordnung ist das Verbindungselement als Spiralfeder ausgebildet, welche die hülsenförmige akustische Entkopplungseinrichtung sowie die dübelartige Schraubspreizeinrichtung umgibt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die Nachgebeeinrichtung des Kopplungsbauteils und dessen akustische Entkopplungseinrichtung aus einem Teil, insbesondere einem Elastomerteil, gefertigt, wodurch eine einfache Herstellung des Kopplungsbauteils vonstatten gehen kann.
  • Desweiteren betrifft die Erfindung eine Abdeckung von wenigstens einer Komponente in einem Motorraum eines Kraftfahrzeugs, welche Abdeckung ein erfindungsgemäßes Kopplungsbauteil aufweist, das die Abdeckung an ein motorseitiges Anschlußstück koppeln soll.
  • Desweiteren betrifft die Erfindung eine Kopplungsanordnung mit einem Verbindungselement, das motorseitig befestigt ist, und einem erfindungsgemäßen Kopplungsbauteil, welches das Verbindungselement zum Koppeln an einer Abdeckung eines Motorraums aufnehmen kann.
  • Weitere Vorteile, Eigenschaften und Merkmale der Erfindung werden durch die folgende Beschreibung bevorzugter Ausführungen anhand der beiliegenden Zeichnungen deutlich, in denen zeigen:
  • 1 eine Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Abdeckung in einer ersten Ausführung; und
  • 2 eine Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Abdeckung in einer zweiten Ausführung;
  • 3a eine Querschnittsansicht einer ersten Ausführung des erfindungsgemäßen Kopplungsbauteils, bei dem sich das Verbindungselement in einer Einbaustellung befindet;
  • 3b eine Querschnittsansicht des Kopplungsbauteils gemäß 3a, bei dem das Verbindungselement in einer nachgegebenen Stellung gezeigt ist;
  • 4 eine Querschnittsansicht einer zweiten Ausführung des erfindungsgemäßen Kopplungsbauteils, bei dem das Verbindungselement in seine Einbaulage dargestellt ist; und
  • 5 eine Querschnittsansicht einer dritten Ausführung des erfindungsgemäßen Kopplungsbauteils, bei dem das Verbindungselement in seiner Einbaulage dargestellt ist.
  • Die in 1 gezeigte erste Ausführung einer erfindungsgemäßen Abdeckung 1 umfaßt eine plattenartige Trägerstruktur 3, die in regelmäßigen Abständen durchgehende Aussparungen 5 aufweist. Dünne Verbindungsstege (nicht dargestellt) dienen als Sollbruchstellen zur partiellen Verformung der Trägerstruktur 3 und damit der Abdeckung 1. Im Bereich des Rands der Trägerstruktur 3 sind mechanische Befestigungseinrichtungen 7, 9 beidseitig angeordnet, welche eine akustische Entkopplungsfunktion ausführen und im Detail später beschrieben werden.
  • In der in 1 dargestellten Ausführung ist die Trägerstruktur 3 von einem Schaumstoffkörper 19 umschäumt, wobei ein von der nicht dargestellten Komponente des nicht dargestellten Motorraums abgewandter Abschnitt 21 des Schaumstoffkörpers 19 als Fußgängerschutzkörper 23 ausgeführt ist. Wie in 1 ersichtlich ist, erstreckt sich der Fußgängerschutzkörper 23 im wesentlichen über die gesamte von der Komponente abgewandte Seite der Trägerstruktur 3 und bildet die gesamte von der Komponente abgewandte Seite der Abdeckung 1.
  • Der der Komponente zugewandte Abschnitt 25 des Schaumstoffkörpers 19 dient als Schallabsorptionskörper 26 für Schallwellen, die von der Komponente stammen, und als mechanischer Schutz zur Absorption eventueller Stöße der Komponente gegen die Abdeckung 1. Der Schallabsorptionskörper 26 des Schaumstoffkörpers 19 weist einen zur Abdeckung 1 zugewandten Außenkontur der Komponente formkomplementären Seitenbereich auf.
  • Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform der Abdeckung werden für die bessere Lesbarkeit der Figurenbeschreibung für identische und ähnliche Bauteile der Abdeckung gleiche Bezugszeichen mit einem zusätzlichen „a" versehen.
  • Die Abdeckung 1a gemäß 2 unterscheidet sich von der in 1 darin, daß lediglich eine durchgehende Aussparung oder ein Ausschnitt 5a in der Trägerstruktur 3a ausgebildet ist, wodurch die Trägerstruktur 3a hin zum nicht dargestellten Motorraum im wesentlichen vollständig offen ausgeführt ist. Ferner ist die Trägerstruktur 3a an ihren Außenrandbereichen 41 ohne Schaumstoffmaterial vesehen. Lediglich die Innenrandbereiche des Ausschnitts 5a und dazu benachbarte Zonen der Trägerstruktur 3a sind von einem Schaumstoff 43 zum Halten des Schaumstoffkörpers 19a umgeben. Der Schaumstoffkörper 19a füllt den Ausschnitt 5a vollständig aus. Auch der einteilige Schaumstoffkörper 19a fungiert als Fußgängerschutzkörper 23a und als Schallabsorptionskörper 26a.
  • Wie in 2 ersichtlich ist, kann mittels des großen Ausschnitts 5a, aufgrund dessen der Mittelbereich der Trägerstruktur vollständig offen ist, mehr Raum für die Komponente in dem Motorraum vorgesehen sein, was insbesondere durch den an der der Komponente zugewandten Seite ausgebildeten Freiraum 45 ersichtlich ist, der sich im wesentlichen über das Niveau der Ebene der Trägerstruktur 3a erstreckt.
  • Sowohl die Abdeckung 1 gemäß 1 als auch die Abdeckung 16 gemäß 2 hat auf ihrer von der Komponente abgewandten Außenseite eine Dekorschicht 51, 51a, welche Designelemente enthalten kann.
  • Bei der in 1 dargestellten Ausführung ist nur ein Teilbereich des Gehäuses 11 samt Zugangsöffnung für den Verbindungsdorn nicht von dem Schaumstoff des Schaumstoffkörpers 19 umgeben, wobei sich der Schaumstoff auch bis zu der Zugangsöffnung erstrecken kann.
  • Die Befestigungseinrichtung 7, 7a, 9, 9a umfaßt jeweils eine akustische Entkopplungseinrichtung, die in einem Gehäuse 11, 11a angeordnet ist, das einstückig mit der plattenartigen Trägerstruktur 3, 3a ausgebildet ist und im Querschnitt U-förmig ist. Die akustische Entkopplung ist aus einem elastischen Material gebildet und als Einknüpfbauteil ausgeführt. Ein nicht dargestellter Verbindungskopf oder -dorn wird zum Koppeln der Abdeckung 1, 1a an ein Fahrzeugchassis in das elastische Einhüpfbauteil rastend eingeführt.
  • In 3a, 3b, 4 und 5 sind besondere Ausgestaltungen der Befestigungseinrichtung 7, 7a, 9, 9a in Form eines mit der Abdeckung zu verbindenden erfindungsgemäßen Kopplungsbauteils 101 dargestellt, das zur akustisch isolierenden Aufnahme eines Verbindungselements 103 ausgelegt ist. Das Verbindungselement 103 ist an ein motorseitiges Anschlußstück (in 3a, 3b nicht dargestellt) befestigt.
  • Das Kopplungsbauteil 101 umfaßt gemäß 3a und 3b eine Aufnahme 105, die einstückig mit einer Trägerstruktur 107 einer nicht näher dargestellten Motorraumabdeckung für ein Kraftfahrzeug ausgebildet ist. Die Aufnahme 105 kann als im Querschnitt kreisförmiges Gehäusebauteil ausgeführt sein, deren Wände 109 sich senkrecht von der Trägerstruktur 107 erstrecken.
  • Bei der im Querschnitt gemäß 3a und 3b U-förmig ausgebildete Aufnahme 105 ist ein Einsteckstück 111 über die endseitige Öffnung der Aufnahme 105 eingesteckt und mit der Innenfläche der Wände 109 in einem Preßsitz verbunden. Das Einsteckstück 111 hat eine im Querschnitt im wesentlichen U-förmige Gestalt, die an ihrem zur Öffnung der Aufnahme 105 benachbarten Ende Umgreifabschnitte 113 aufweist, welche zusätzlich einen sicheren Halt des Einsteckstücks 111 bezüglich der Aufnahme 105 garantiert. Das Einsteckstück 111 weist einen Hohlraum 115 auf, der von den Schenkeln 117 und einem zur Trägerstruktur 107 parallelen Bodenplatte 119 begrenzt ist. Die Bodenplatte 119 weist eine Durchlaßöffnung 121 auf.
  • In dem Hohlraum 115 des Einsteckstücks 111 ist ein Elastomerkörper 123 eingebracht, beispielsweise einvulkanisiert, der innenseitig zwei Kammern 125 und 127 aufweist. Die der Öffnung des Einsteckstücks zugewandte Kammer 125 liegt im wesentlichen zentral in dem Hohlraum 115, während sich die von der Öffnung des Einsteckstücks 111 abgewandte Kammer 127 durch die Öffnung 121 in der Bodenplatte 119 hindurch erstreckt. Die Kammer 127 wird von einem ballonartigen Abschnitt des Elastomerkörpers gebildet, welcher Abschnitt eine im Vergleich zum restlichen Elastomerkörper geringe Materialstärke aufweist. Die Kammern 125, 127 sind von einer Querschnittsverengung 129 des Innenraums des Elastomerkörpers 123 getrennt, wobei eine dimensionel gleich ausgeführte Querschnittsverengung 131 den Zugang zur Kammer 125 erschwert.
  • Das Verbindungselement 103 besitzt einen Schaft 133 an dessen dem Kopplungsbauteil 101 zuzuwendenden Ende ein im wesentlich sphärischer Kopf 135 vorgesehen ist. Die radialen Abmessungen des Kopfs 135 entsprechen im wesentlichen der der Kammer 125, wobei die radialen Erstreckungen des Kopfes 135 größer als die radiale Erstreckung der Querschnittsverengungen 129, 131 ist. Somit muß eine gewisse Einknüpfkraft aufgebracht werden, um den Kopf 135 in die Kammer 125 des Elastomerkörpers zu verbringen. Befindet sich der Kopf 135 des Verbindungselements 103 in der Kammer 125 hat die Abdeckung 101 relativ zum nicht dargestellten motorseitigen Anschlußstück ihre betriebsgemäße Einbaulage erreicht (s. 3a).
  • Durch die Ausgestaltung des Elastomerkörpers 123 mit einer zweiten Kammer 129 ist dem Kopplungsbauteil eine zusätzliche Nachgebefunktion insofern verliehen, als bei einer stoßartigen betriebsuntypischen Belastung auf die Trägerstruktur 107 das Verbindungselement 103 unter Aufbringung einer Verformungsarbeit an der Querschnittsverengung 129 vorbei in die zweite Kammer 127 gelangt. Auf diese Weise kann ein Teil der Energie der auf die Trägerstruktur treffenden Stöße teilweise durch das erfindungsgemäße Kopplungsbauteil absorbiert werden.
  • In 3b befindet sich der Kopf 135 des Verbindungselements 103 in der zweiten Kammer 127. Auch in dieser nachgegebenen Stellung des Verbindungselements relativ zum Kopplungsbauteil 101 weist letzteres eine zusätzliche Nachgebefunktion insofern auf, als der ballonartige Abschnitt des Elastomerkörpers 123 eine elastische Dehnung vor allem in Axialrichtung Z der Aufnahme 105 zuläßt.
  • Der in den 3a und 3b dargestellte Elastomerkörper 123 vereint also die Funktion einer akustischen Entkopplungseinrichtung und einer Nachgebeeinrichtung, die bei einer betriebsuntypischen Belastung eine Relativbewegung zwischen dem Verbindungselement und dem Kopplungsbauteil 101 veranlassen kann.
  • Bei der in 4 dargestellten zweiten Ausführung des erfindungsgemäßen Kopplungsbauteils werden für die bessere Lesbarkeit der Figurenbeschreibung für identische und ähnliche Bauteile gleiche Bezugsziffern verwendet, die um „100" erhöht sind.
  • Das Kopplungsbauteil gemäß 4 ist hinsichtlich der Aufnahme 205 des Verbindungselements 203 des Einsteckstücks 211 identisch aufgebaut.
  • Der Elastomerkörper 223 unterscheidet sich von dem Elastomerkörper 123 gemäß 2a und 2b darin, daß er lediglich eine Kammer 225 aufweist, in der der Kopf 235 des Verbindungselements 203 eingeknüpft ist. Auch die Kammer 225 umfaßt einen dünnwandigeren Abschnitt 242, welcher eine elastische Verformbarkeit des Elastomerkörpers 223 durch die Öffnung 221 in der Bodenplatte 219 des Einsteckstücks 211 in Axialrichtung Z zuläßt.
  • Eine zusätzliche Nachgebefunktion wird dem Kopplungsbauteil gemäß 4 durch eine Spreizfeder 245 verliehen, die sowohl an dem Verbindungselement 203 als auch an einem motorseitigen Anschlußstück 247 angreift. Die Schenkel 251, 253 der Spreizfeder 245 sind an dem Schaft 233 des Verbindungselements 203 bzw. an dem Anschlußstück 245 verschraubt.
  • Das in 4 gezeigte Kopplungsbauteil umfaßt also zwei hintereinander geschaltete Nachgebeeinrichtungen in Form der besonderen Ausgestaltung des Elastomerkörpers 223 und der Spreizfeder 245.
  • Bei der in 4 dargestellten Ausführung des erfindungsgemäßen Kopplungsbauteils werden zur besseren Lesbarkeit der Figurenbeschreibung für identische und ähnliche Bauteile des Kopplungsbauteils gleiche Bezugsziffern verwendet wie in den 3a und 3b, welche Bezugsziffern um „200" erhöht sind.
  • Die Ausführung gemäß 5 unterscheidet sich von den Ausführungen gemäß den 3a und 3b sowie 4 darin, daß die Aufnahme 305 als dübelartige Spreizeinrichtung ausgeführt ist, deren Spreizschenkel 361 sich einstückig von der Trägerstruktur 307 einer Motorraumabdeckung (nicht dargestellt) erstreckt. Durch das Einstecken einer Schraube 362 in die dübelartige Spreizeinrichtung wird letztere radial nach außen geweitet, weil der Innendurchmesser der Spreizeinrichtung kleiner als das Außengewinde der Schraube 363 ist. Um die Spreizeinrichtung 305 herum ist eine Hülse 367 aus einem Elastomermaterial angeordnet, welche an ihrem der Trägerstruktur 307 zugewandten Ende ein Abstützteil 365 aufweist. Zum Lösen der Verbindung wird die Schraube herausgeschraubt.
  • Ein radial stärkeres Teilstück 371 der dübelartigen Spreizeinrichtung 305 wird bei einer eingebrachten Schraube 363 radial nach außen gegen die Elastomerhülse 367 gedrückt, wobei die dabei auftretende Kraft zum Tragen der Elastomerhülse 367 dient.
  • Das bei der Ausführung gemäß 5 dargestellte Verbindungselement 303 ist als Spiralfeder ausgebildet, die die Elastomerhülse 367 umgibt und sich an den Abstützteilen 367 der Elastomerhülse abstützen kann.
  • Eine Spreizfeder 345 ist zwischen dem Verbindungselement 303 und dem motorseitigen Anschlußstück 347 angeordnet, wobei der Schenkel 353 der Spreizfeder 345 mit der Spiralfeder 373 einstückig verbunden ist. Der andere Schenkel 351 der Spreizfeder 345 ist an dem motorseitigen Anschlußstück 347 verschraubt.
  • Die in der Ausführung gemäß 5 dargestellte Nachgebeeinrichtung stellt also eine Reihenschaltung zweier hintereinander angeordnete Federeinrichtungen (373, 375) dar.
  • Es sei angemerkt, daß jede der dargestellten erfindungsgemäßen Ausführungen des Kopplungsbauteils auch eine akustische Entkopplung des Verbindungselements 103, 203, 303 also des motorseitigen Anschlußstücks 245, 345, realisiert. Dies wird durch die Elastomerkörper 123, 223 sowie der Elastomerhülse 367 bzw. deren Abstützteilen 365 bewirkt.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Figuren und den Ansprüchen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Realisierung der Erfindung in den verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
  • 1, 1a
    Abdeckung
    3, 3a
    Trägerstruktur
    5, 5a
    Aussparung
    7, 7a
    Befestigungseinrichtung
    9, 9a
    Befestigungseinrichtung
    11, 11a
    Gehäuse
    19, 19a
    Schaumstoffkörper
    21
    Abschnitt
    23, 23a
    Fußgängerschutzkörper
    25
    Abschnitt
    26, 26a
    Schallabsorptionskörper
    41
    Außenrandbereich
    45
    Freiraum
    51, 51a
    Dekorschicht
    101, 201, 301
    Kopplungsbauteil
    103, 203, 303
    Verbindungselement
    105, 205, 305
    Aufnahme
    107, 207, 307
    Trägerstruktur
    109, 209
    Wände
    111, 211
    Einsteckstück
    113, 213
    Umgreifabschnitte
    115, 215
    Hohlraum
    117, 217
    Schenkel
    119, 219
    Bodenplatte
    121, 221
    Öffnung
    123, 223, 323
    Elastomerkörper
    125
    1. Kammer
    127
    2. Kammer
    129, 131
    Querschnittsverengung
    133,233
    Schaft
    135, 235
    Kopf
    242
    dünnwandrige Abschnitt
    245, 345
    Spreizfeder
    247, 347
    motorseitiges Anschluß
    stück
    361
    Spreizschenkel
    363
    Schraube
    365
    Abstützteil
    367
    Hülse
    371
    Eingriffabschnitt
    373
    Spiralfeder
    Z
    Axialrichtung

Claims (49)

  1. Abdeckung für wenigstens eine Komponente in einem Motorraum eines Kraftfahrzeugs mit einer Trägerstruktur (3, 3a) und einem an einer von der Komponente abgewandten Seite der Abdeckung (1, 1a) liegenden Fußgängerschutzkörper (23, 23a), dadurch gekennzeichnet, daß ein Schallabsorptionskörper (26, 26a) zumindest bereichsweise an einer der Komponente zugewandten Seite der Abdeckung (1, 1a) vorgesehen ist.
  2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die der Komponente zugewandte Seite der Trägerstruktur (3, 3a) von dem Schallabsorptionskörper (26, 26a) zumindest teilweise, vorzugsweise annähernd vollständig, bedeckt ist.
  3. Abdeckung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Mittelbereich der Abdeckung (1, 1a) an der der Komponente zugewandten Seite, insbesondere annähernd die gesamte oder die gesamte der Komponente zugewandte Seite der Abdeckung, durch den Schallabsorptionskörper (26, 26a) gebildet ist und insbesondere zumindest der Mittelbereich der Abdeckung (1, 1a) an der von der Komponente abgewandten Seite mit dem Fußgängerschutzkörper (23, 23a) versehen ist, der sich insbesondere über die gesamte von der Komponente abgewandte Seite der Abdeckung (1, 1a) erstreckt.
  4. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die der Komponente zugewandte Seite des Schallabsorptionskörpers (26, 26a) im wesentlichen formkomplementär zu der Außenkontur des der Abdeckung (1, 1a) zugewandten Teils der Komponente gestaltet ist.
  5. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schallabsorptionskörper (26, 26a) aus Schaumstoff gebildet ist, der insbesondere Füll- und/oder Dämmstoffe enthält.
  6. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Partikelschaum und/oder ein Zellenschaum vorgesehen ist.
  7. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schallabsorptionskörper (26, 26a) und der Fußgängerschutzkörper (23, 23a) aus einem Teil, insbesondere einem Schaumstoffteil, gefertigt sind.
  8. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerstruktur (3, 3a) in einem Schaumstoffkörper eingebettet ist.
  9. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerstruktur (3, 3a) wenigstens einen Ausschnitt aufweist, dessen begrenzende Ränder von dem Material des Schallabsorptionskörpers (26, 26a) und/oder des Fußgängerschutzkörpers (23, 23a) umgeben ist.
  10. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerstruktur (3, 3a) im wesentlichen über einen gesamten Mittelbereich der Abdeckung (1, 1a) offen ausgebildet ist, welche offene Ausbildung (5, 5a) von einem einteiligen Schallabsorptions- und Fußgängerschutzkörper, insbesondere von einem Schaumstoffkörper (19, 19a), geschlossen ist.
  11. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der von der Komponente abgewandten Seite der Abdeckung (1, 1a) eine Dekorschicht (51, 51a), insbesondere eine Stützfolie, vorgesehen ist, die insbesondere zum Visualisieren von Designelementen geeignet ist.
  12. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der Abdeckung (1, 1a), insbesondere im Bereich des Außenrandes der Abdeckung (1, 1a), wenigstens ein Kopplungsbauteil (7, 7a, 9, 9a) zum Koppeln der Abdeckung an ein motorseitiges Anschlußstück insbesondere mit einer akustischen Entkopplungseinrichtung vorgesehen ist.
  13. Abdeckung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopplungsbauteil eine mit der Abdeckung fest zu verbindende Aufnahme (105, 205, 305) zum Aufnehmen eines an ein motorseitiges Anschlußstück (247, 347) ankoppelbaren Verbindungselements (103, 203, 303), eine akustische Entkopplungseinrichtung zum Entkoppeln akustischer Schwingungen, die über das Verbindungselement (103, 203, 303) in die Abdeckung oder in umgekehrter Richtung eingeleitet werden, und eine Nachgebeeinrichtung umfasst, die beim Auftreten einer betriebsuntypischen Belastung, insbesondere einer stoßartigen Belastung, auf die Abdeckung oder auf das motorseitige Anschlußstück (247, 347) eine Ausgleichsbewegung zwischen der Abdeckung und dem motorseitigen Anschlußstück (247, 347) veranlaßt.
  14. Abdeckung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung einen vorbestimmbaren Nachgebeweg aufweist.
  15. Abdeckung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Nachgebeweg begrenzt ist.
  16. Abdeckung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung derart ausgelegt ist, daß sie beim Überschreiten einer vorbestimmbaren Belastung die relative Ausgleichsbewegung veranlaßt und insbesondere bewirkt, daß die Abdeckung bei der Entlastung nicht in ihre vor der Belastung eingenommene Stellung zurückgelangt, wobei insbesondere die Nachgebeeinrichtung derart ausgelegt ist, daß die Abdeckung durch eine Montagekraft in ihre Ausgangsstellung für eine erneute Nachgebebewegung zurückbringbar ist.
  17. Abdeckung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung eine Einknüpfbauteil oder einen Verrastmechanismus umfaßt, die mindestens eine Einknüpfposition oder Verrastposition, vorzugsweise mindestens zwei oder mehrere Einknüpfpositionen oder Verrastpositionen, aufweisen, in welche das Verbindungselement (103, 203, 303) eingreifen kann.
  18. Abdeckung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste Verrast- oder Einknüpfposition zur Festlegung einer Einbaulage der Abdeckung und eine zweite Verrast- oder Einknüpfposition vorgesehen sind, die insbesondere in einem dem Nachgebeweg entsprechenden Abstand voneinander angeordnet sind.
  19. Abdeckung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Verrastmechanismus oder das Einknüpfbauteil an der zweiten Verrast- oder Einknüpfposition als eine elastisch nachgiebige Lagerung für das Verbindungselement (103, 203, 303) ausgebildet ist, wobei die elastisch nachgiebige Lagerung eine elastische Hauptdehnungsrichtung Z aufweist.
  20. Abdeckung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Einknüpfbauteil einen insbesondere einteilig gefertigten Elastomerkörper mit wenigstens einen Einknüpfhohlraum, vorzugsweise wenigstens zwei Einknüpfhohlräume, aufweist, welcher Einknüpfhohlraum oder welche Einknüpfhohlräume von einer Durchtrittsverengung begrenzt ist/sind.
  21. Abdeckung nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung eine Federeinrichtung aufweist.
  22. Abdeckung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Federweg der Federeinrichtung durch die Entfernung zwischen dem Verbindungselement (103, 203, 303) und dem motorseitigen Anschlußstück (247, 347) begrenzt ist.
  23. Abdeckung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Federreinrichtung an dem Verbindungselement (103, 203, 303) und dem motorseitigen Anschlußstück (247, 347) angreift.
  24. Abdeckung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung als Spiralfeder (373), insbesondere Stahlfeder, oder Blattfeder oder Spreizfeder (245, 345) ausgebildet ist.
  25. Abdeckung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung und ein Einknüpfbauteil oder ein Verrastmechanismus im wesentlichen in einer Hauptbewegungsrichtung Z in Reihe angeordnet sind.
  26. Abdeckung nach einem der Ansprüche 13 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung durch eine Hintereinanderanordnung zweier Federeinrichtungen gebildet ist.
  27. Abdeckung nach einem der Ansprüche 13 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (305) als Schraubspreizeinrichtung ausgebildet ist, bei deren Betätigung eine Spreizkraft auf die akustische Entkopplungseinrichtung wirkt.
  28. Abdeckung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubenspreizeinrichtung als dübelartige Anordnung ausgebildet ist, welche von der akustischen Entkopplungseinrichtung insbesondere in Form einer Hülse (367) aus einem elastischen Material umgeben ist.
  29. Abdeckung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß eine als Federeinrichtung ausgebildete Nachgebeeinrichtung den hülsenförmigen Elastomerkörper der akustischen Entkopplungseinrichtung umgebend aufgenommen ist.
  30. Abdeckung nach einem der Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung und die akustische Entkopplungseinrichtung aus einem Teil, insbesondere aus einem Elastomerteil, gefertigt sind.
  31. Kopplungsbauteil zum Koppeln einer insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 30 ausgebildeten Abdeckung für wenigstens eine Komponente in einem Motorraum eines Kraftfahrzeugs an ein motorseitiges Anschlußstück umfassend eine mit der Abdeckung fest zu verbindende Aufnahme (105, 205, 305) zum Aufnehmen eines an ein motorseitiges Anschlußstück (247, 347) ankoppelbaren Verbindungselements (103, 203, 303) und eine akustische Entkopplungseinrichtung zum Entkoppeln akustischer Schwingungen, die über das Verbindungselement (103, 203, 303) in die Abdeckung oder in umgekehrter Richtung eingeleitet werden, gekennzeichnet durch eine Nachgebeeinrichtung, die beim Auftreten einer betriebsuntypischen Belastung, insbesondere einer stoßartigen Belastung, auf die Abdeckung oder auf das motorseitige Anschlußstück (247, 347) eine Ausgleichsbewegung zwischen der Abdeckung und dem motorseitigen Anschlußstück (247, 347) veranlaßt.
  32. Kopplungsbauteil nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung einen vorbestimmbaren Nachgebeweg aufweist.
  33. Kopplungsbauteil nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Nachgebeweg begrenzt ist.
  34. Kopplungsbauteil nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung derart ausgelegt ist, daß sie beim Überschreiten einer vorbestimmbaren Belastung die relative Ausgleichsbewegung veranlaßt und insbesondere bewirkt, daß die Abdeckung bei der Entlastung nicht in ihre vor der Belastung eingenommene Stellung zurückgelangt, wobei insbesondere die Nachgebeeinrichtung derart ausgelegt ist, daß die Abdeckung durch eine Montagekraft in ihre Ausgangsstellung für eine erneute Nachgebebewegung zurückbringbar ist.
  35. Kopplungsbauteil nach einem der Ansprüche 31 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung eine Einknüpfbauteil oder einen Verrastmechanismus umfaßt, die mindestens eine Einknüpfposition oder Verrastposition, vorzugsweise mindestens zwei Einknüpfpositionen oder Verrastpositionen, aufweisen, in welche das Verbindungselement (103, 203, 303) eingreifen kann.
  36. Kopplungsbauteil nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste Verrast- oder Einknüpfposition zur Festlegung einer Einbaulage der Abdeckung und eine zweite Verrast- oder Einknüpfposition vorgesehen sind, die insbesondere in einem dem Nachgebeweg entsprechenden Abstand voneinander angeordnet sind.
  37. Kopplungsbauteil nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Verrastmechanismus oder das Einknüpfbauteil an der zweiten Verrast- oder Einknüpfposition als eine elastisch nachgiebige Lagerung für das Verbindungselement (103, 203, 303) ausgebildet ist, wobei die elastisch nachgiebige Lagerung eine elastische Hauptdehnungsrichtung Z aufweist.
  38. Kopplungsbauteil nach einem der Ansprüche 35 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß das Einknüpfbauteil einen insbesondere einteilig gefertigten Elastomerkörper mit wenigstens einen Einknüpfhohlraum, vorzugsweise wenigstens zwei Einknüpfhohlräume, aufweist, welcher Einknüpfhohlraum oder welche Einknüpfhohlräume von einer Durchtrittsverengung begrenzt ist/sind.
  39. Kopplungsbauteil nach einem der Ansprüche 31 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung eine Federeinrichtung aufweist.
  40. Kopplungsbauteil nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß der Federweg der Federeinrichtung durch die Entfernung zwischen dem Verbindungselement (103, 203, 303) und dem motorseitigen Anschlußstück (247, 347) begrenzt ist.
  41. Kopplungsbauteil nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Federreinrichtung an dem Verbindungselement (103, 203, 303) und dem motorseitigen Anschlußstück (247, 347) angreift.
  42. Kopplungsbauteil nach einem der Ansprüche 39 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung als Spiralfeder (373), insbesondere Stahlfeder, oder Blattfeder oder Spreizfeder (245, 345) ausgebildet ist.
  43. Kopplungsbauteil nach einem der Ansprüche 40 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Federeinrichtung und ein Einknüpfbauteil oder ein Verrastmechanismus im wesentlichen in einer Hauptbewegungsrichtung Z in Reihe angeordnet sind.
  44. Kopplungsbauteil nach einem der Ansprüche 31 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung durch eine Hintereinanderanordnung zweier Federeinrichtungen gebildet ist.
  45. Kopplungsbauteil nach einem der Ansprüche 31 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (305) als Schraubspreizeinrichtung ausgebildet ist, bei deren Betätigung eine Spreizkraft auf die akustische Entkopplungseinrichtung wirkt.
  46. Kopplungsbauteil nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubenspreizeinrichtung als dübelartige Anordnung ausgebildet ist, welche von der akustischen Entkopplungseinrichtung insbesondere in Form einer Hülse (367) aus einem elastischen Material umgeben ist.
  47. Kopplungsbauteil nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß eine als Federeinrichtung ausgebildete Nachgebeeinrichtung den hülsenförmigen Elastomerkörper der akustischen Entkopplungseinrichtung umgebend aufgenommen ist.
  48. Kopplungsbauteil nach einem der Ansprüche 31 bis 47, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachgebeeinrichtung und die akustische Entkopplungseinrichtung aus einem Teil, insbesondere aus einem Elastomerteil, gefertigt sind.
  49. Kopplungsanordnung mit einer Verbindungselement, das motorseitig befestigt ist, und einem nach einem der Ansprüche 31 bis 49 ausgebildeten Kopplungsbauteil (101, 201, 301), welches das Verbindungselement (103, 203, 303) koppelnd aufnimmt.
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