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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Reifenregal gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Aus
dem Stand der Technik ist ein Reifenregal dieser Gattung bekannt,
welches von der Erfinderin selbst unter der Bezeichnung „Euro-M
Fachbodenregalsystem" vertrieben
wird.
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Dieses
Reifenregal als ein Bestandteil eines multifunktionellen Regalsystems
der Modulbauart hat Pfosten, die durch Längs- und Querstreben bzw. sogenannten
Traversen miteinander verbunden sind, welche eine Art offenen Regalboden
bilden, in welche beispielsweise Autoreifen aufrecht eingestellt werden
können.
Die Längsstreben
und Traversen sind in unterschiedlichen Längen erhältlich, um so individuelle
Aufbaumaße
bereit stellen zu können.
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Autoreifen
haben bekannter Maßen
ein hohes Gewicht, so dass das bekannte Reifenregal erheblichen
Belastungen ausgesetzt ist. Darüber
hinaus muß das
Reifenregal trotz der hohen Auflastung immer noch stabil und verwindungssteif
sein. Aus diesem Grund wird das bekannte Regalsystem mit zusätzlichen
Verstrebungen ausgesteift, die an Pfosten und Längsstreben sowie Traversen
angeschraubt werden, um diese Stabilitätsanforderungen zu erfüllen. An
dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass aufgelagerte Reifen,
welche in dem offenen, durch die Längsstreben und Traversen gebildeten Rahmen
stehen, zwangsläufig über diesen
in Tiefenrichtung des Regals vorragen, sodass beispielsweise Kreuzverstrebungen
an der Rückseite
des Regals für dessen Aussteifung
aus Platzgründen
nicht oder nur eingeschränkt
anwendbar sind.
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Der
Erfindung liegt angesichts dieser Problematik die Aufgabe zugrunde,
ein Reifenregal dieser Gattung zu schaffen, welches einen stabilen
Stand gewährleistet.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Reifenregal mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
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Der
Kern der Erfindung bildet demzufolge ein integrales Anschluß-Aussteifungsstück, das
unter anderem aus einem ersten Schenkel, der mit einem der Pfosten
verbindbar ist und einem zweiten Schenkel besteht, an der eine Führung ausgebildet
oder angeordnet ist zur Zentrierung des Anschluß-Aussteifungsstücks am Pfosten
sowie zur im wesentlichen formschlüssigen Aufnahme eines Endabschnitts
der Längsstrebe.
Das kombinierte Anschluß-Aussteifungsstück übernimmt
somit zwei Funktionen gleichzeitig nämlich die Verbindung zwischen
Pfosten und Strebe sowie die Aussteifung des Regals, indem die Führung ggf.
auftretende Biegekäfte
in den Pfosten und/oder die Strebe einleitet sowie die Strebe in
deren Endabschnitt aussteift. Zusätzliche Versteifungen sind
daher im Prinzip nicht mehr erforderlich.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, die Längsstreben
aus dem Pfostenmaterial selbst zu fertigen. Die Längsstreben
können
so auf individuelle Längen
aus dem Pfostenmaterial zugeschnitten und über die erfindungsgemäßen Anschluß-Aussteifungsstücke verbunden
werden. Hierdurch erhöht
sich weiter die Steifigkeit des Regals, da das Pfostenmaterial entprechend
seinem Einsatzzweck bereits eine hohe Eigensteifigkeit besitzt und es
verbessert sich gleichzeitig die Flexibilität sowie die Wirtschaftlichkeit
des gesamten modularen Regalsystems, zumal kein gesondertes Aussteifungsmaterial
bereit gestellt werden muß.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines bevorzgten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert.
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1 zeigt eine Draufsicht
eines integralen Anschluß-Aussteifungsstücks gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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2 zeigt eine Schnittansicht
des Anschluß-Aussteifungsstücks im Schnitt
A-A in 1 und
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3 zeigt eine Explosionsdarstellung
einer Anschlußstelle
zwischen Pfosten und Strebe mit einem erfindungsgemäßen Anschluß-Aussteifungsstück in einer
geringfügig
abgewandelten Form.
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Gemäß der 1 besteht ein Reifenregal nach
einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung aus einer Anzahl von in Höhenrichtung sich erstreckenden
Pfosten 1 (mindestens 4 Pfosten), einer Anzahl von in Tiefenrichtung
des Regals sich erstreckenden sowie in Höhenrichtung parallel beabstandeten
Querstreben oder Traversen (nicht weiter dargestellt) und einer
Anzahl von in Breitenrichtung des Regals sich erstreckenden sowie
ebenfalls in Höhenrichtung
parallel beabstandeten Längsstreben 2.
Jeweils ein paar Quer- und Längsstreben sind
in einer gemeinsamen Horizontalebene an den Pfosten befestigt und bilden
so einen rechteckigen offen Regalboden bzw. Regalbodenrahmen.
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Während die
Querstreben bzw. Traversen über
standartgemäße Anschlüsse mit
den Pfosten verbunden sind, wie auch aus dem eingangs genannten
Stand der Technik bekannt ist und daher an dieser Stelle nicht weiter
beschrieben werden muß,
sind die Längsstreben 2 über erfindungsgemäße Anschluß-Aussteifungsstücke 3 mit
den Pfosten 1 verbunden, wie in der 3 gezeigt ist. Das erfindungsgemäße Anschluß-Aussteifungsstück 3 ist
in den 1 und 2 im Einzelnen gezeigt.
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Demzufolge
besteht das Anschluß-Aussteifungsstück 3 vorzugsweise
aus einem verzinkten Stahlblech, welches einem Stanz-Biegeverfahren
unterzogen wird. Alternativ hierzu kann das Anschluß-Aussteifungsstück 3 auch
als ein Schweißstück aus einem
Vollmaterial gefertigt sein. Das Anschluß-Aussteifungsstück 3 hat
einen ersten, vorzugsweise unprofilierten Schenkel 4 in
einer rechtwinkligen Form, an dessen zwei Längs-Endabschnitten Durchgangsbohrung 5 ausgestanzt
sind. Desweiteren hat das Anschluß-Aussteifungsstück 3 zumindest einen
zweiten Schenkel 6, der sich in einem rechten Winkel zur
einen Längsseite
des ersten Schenkels 4 einstückig von diesem erstreckt und
der am Übergangsbereich
bzw. Stoßabschnitt
zu dem ersten Schenkel 4 zwei symmetrisch gegenüberliegende
Einkerbungen 7 aufweist, die in den Längsseiten des zweiten Schenkels 6 ausgebildet
sind. Über die
gesamte Länge
des zweiten Schenkels 6 sind dessen Längsseitenabschnitte in einem
Winkel von ca 90° umgekantet,
wodurch sich zwei randseitige sowie parallel verlaufende Leisten 8 ergeben,
deren eines Ende entsprechend dem Spaltmaß der Einkerbungen 7 von
der Längskante
des ersten Schenkels 4 beabstandet sind.
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In
dem zweiten Schenkel 6 ist darüber hinaus zumindest ein Durchgangsloch 9 ausgestanzt, das
in einer Symmetrielinie des zweiten Schenkels 6 liegt.
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An
dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das vorstehend beschriebene
Anschluß-Aussteifungsstück 3 in
zwei Verianten gefertigt werden kann. In einer ersten Variante ist
nur der erste und zweite Schenkel 4, 6 vorgesehen,
wie dies in der 3 dargestellt
ist, welche T-förmig
zueinander ausgebildet sind. Die zweite Variante, wie sie in der 1 dargestellt ist, sieht
noch einen dritten Schenkel 6' vor, der in seinem Aufbau exakt
dem zweiten Schenkel 6 entspricht (sämtliche technische Merkmale
sind daher mit gleichen Bezugszeichen jedoch mit einem zusätzliche „'" gekennzeichnent), jedoch auf der gegenüberliegenden
Seite des ersten Schenkels 4 ausgebildet. Hierdurch ergibt
sich in Draufsicht gemäß 1 eine im wesentlichen +
-förmige
Gestalt (Kreuzform).
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Die
Funktion des erfindungsgemäßen Anschluß-Aussteifungsstücks wird
nachfolgend insbesondere anhand der 3 beschrieben.
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Für eine Montage
des erfindungsgemäßen Reifenregals
werden zunächst
die Anschluß-Aussteifungsstücke 3 an
den Pfosten 1 geschraubt. Gemäß dem eingangs genannten Stand
der Technik sind die Pfosten 1 bereits standartgemäß mit einer
Lochung versehen, wobei die Abstände
der beiden Durchgangslöcher 5 im
ersten Schenkel 4 an diese Lochungsmatrize angepaßt ist.
Es ist jedoch auch möglich,
an den Pfosten 1 individuelle Durchgangsbohrungen anzubringen,
die mit den Durchgangslöchern 5 im
ersten Schenkel 4 deckungsgleich sind. Für ein Verschrauben
eines Anschluß-Aussteifungsstücks 3 mit
einem Pfosten 1 werden in der Regel Schloß- oder
einfache Stahlschrauben (nicht gezeigt) verwendet, die durch den
Pfosten 1 gesteckt und mittels einer Mutter gekontert werden.
Wie insbesondere in 3 dargestellt
ist, kommen die Flanken der beiden Leisten 8 bei der Montage
des Anschluß-Aussteifungsstücks 3 mit
einer Seitenwand des Pfostens 1 in enge Anlage. Auf diese
Weise dienen die Leisten 8 zum Einen als Zentrierung für ein exaktes
rechtwinkliges Ausrichten des Anschluß-Aussteifungsstücks 3 bzw. dessen
zweiten Schenkels 6 bezüglich
des Pfostens 1, zum Anderen bilden sie längs des
Pfostens 1 beabstandete Krafteinleitungspunkte, die eine auf
den zweiten Schenkel 6 aufgebrachte Biegekraft als Schubkräfte in den
Pfosten 1 einleiten und somit ein Verschwenken des Anschluß-Aussteifungsstücks 3 an
der Verbindungsstelle mit dem Pfosten 1 sicher verhindern.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass die die Schrauben aufnehmenden
Durchgangslöcher
immer mit Übermaß zur Schraube
ausgebildet sind, um das Einstecken der jeweiligen Schraube zu erleichtern.
In sofern kann die Schraubenverbindung per se eine Schwenkbewegung
nur begrenzt verhindern, nämlich
im Bereich der erzeugten Haftreibung zwischen Anschluß-Aussteifungsstück und Pfosten
sowie des Spiels zwischen Schraube und Durchgangsloch. Die Leisten 8 bzw.
deren Seitenflanken sind jedoch so angeordnet, d. h. die Breite
des Spalts 7 ist so dimensioniert, das die Leisten 8 an
ihren Endflanken ggf. sogar unter Vorspannung an dem Posten 1 anliegen
und somit das Spiel zwischen Schrauben und Durchgangslöcher eliminieren.
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Anschließend werden
die Längsstreben 2 an den
Anschluß-Aussteifungsstücken 3 montiert.
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Hierzu
wird Pfostenmaterial auf die gewünschte
Länge gekürzt und
ein Endabschnitt der dadurch entstandenen Längsstrebe 2 mit dem
zweiten Schenkel 6 in Eingriff gebracht. In anderen Worten
ausgedrückt
sind die beiden Leisten 8 derart parallel beabstandet,
das die Längsstrebe 2 im
wesentlichen spielfrei zwischen den Leisten 8 eingesetzt und
mittels zumindest einer Schraube (vorzugsweise zwei Schrauben) mit
dem zweiten Schenkel 6 verschraubt werden kann. Auch in
diesem Fall werden die gleichen Vorteilte erzielt, wie anhand des
ersten Schenkels 4 bereits beschrieben wurde. D. h auf
die Längsstrebe 2 einwirkende
Biegekräfte
werden unmittelbar in die am Endabschnitt der Strebe 2 anliegenden
Leisten 8 eingeleitet und als Schubkräfte vom zweiten Schenkel 6 aufgenommen.
Aufgrund der vorzugsweise engen d. h. vorgespannten Anlage der Leisten 8 an
der Längsstrebe 2 wird
Spiel elimiminiert und somit eine starre Konstruktion erreicht.
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Schließlich werden
die Pfosten 1 mittels der, da zum Stand der Technik gehörend, nicht
weiter gezeigten Traversen miteinander verbunden.
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Abschließend sei
darauf hingewiesen, dass die in der 1 gezeigte
Variante des erfindungsgemäßen Anschluß-Aussteifungsstücks 3 als
Verlängerungselement
dient, d. h. ein Element, welches an einen Zwischenpfosten befestigt
wird, von welchem aus Längsstreben
in beide Richtungen ausgehen. Des weiteren sind in den bekannten
Pfosten 1 bereits Lochreihen 9 ausgestanzt, an
denen normalerweise die bekannten Traversen eingehängt werden.
Wird nunmehr das Pfostenmaterial als Längsstrebe 2 verwendet,
richten sich die Lochreihen 9 horizontal aus, d. h. die
einzelnen Durchgangslöcher
verlaufen in vertikaler Richtung und bieten so eine günstige Möglichkeit,
Vertikalstäbe 10 einzuziehen,
welche mehrere, übereinander
angeordnete Längsstreben
miteinander verbinden und somit die Stabilität des Regals weiter erhöhen. Dies
bedeutet aber auch, dass die Vertikalstäbe 10 in Tiefenrichtung
des Regals betrachtet, zwangsläufig
zwischen den eingestellten Reifen verlaufen, da die Reifen, wie
eingangs bereits ausgeführt
wurde, über
die Längsstreben 2 nach
vorn und hinten überstehen.
In sofern verhindern die Vertikalstäbe 10 auch ein seitliches
Umkippen bereits eingestellter Reifen. Im übrigen bleiben die verwendeten
Traversen in ihrer konstruktiven Ausgestaltung unverändert. D.
h. dass sämtliche
Zusatzelemente, die in dem Regalsystem nach dem Baukastenprinzip erhältlich sind,
nach wie vor an den Standartdtraversen montiert werden können. In
anderen Worten ausgedrückt,
können
auch Fachböden
(geteilt oder ungeteilt) an den Traversen eingehängt werden, um beispielsweise
Felgen, Radkappen, Radmuttern und dergleichen Reifenzubehör zusammen
mit den Reifen in einem Regal zu lagern.