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DE10313281A1 - Schutzvorrichtung für eine Gebäudeöffnung gegen ein Eindringen von Hochwasser - Google Patents

Schutzvorrichtung für eine Gebäudeöffnung gegen ein Eindringen von Hochwasser Download PDF

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DE10313281A1
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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  • Structural Engineering (AREA)
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  • Civil Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für eine Gebäudeöffnung, die zum Verhindern des Eindringens von Hochwasser vor oder in dieser Gebäudeöffnung positionierbar ist, wobei die Schutzvorrichtung mit einem Schwimmer versehen ist und durch diesen Schwimmer bei steigendem Wasserpegel selbsttätig in die das Eindringen von Wasser verhindernde Position gebracht wird. Bevorzugt weist die Schutzvorrichtung einen Rahmen mit einer gegenüber diesem bewegbaren Fensterscheibe sowie geeignete Dichtelemente auf, wobei die Fensterscheibe gegenüber dem Rahmen bezüglich der Gebäudeöffnung um eine begrenzte Strecke um eine im unteren Bereich der Gebäudeöffnung im wesentlichen horizontal verlaufende Schwenkachse nach außen verschwenkbar oder verlagerbar ist. Der Rahmen ist bei Erstellung der Fensteraussparung, so wie nachträglich in die Gebäudeöffnung außerhalb eines in dieser bereits vorgesehenen Fensters oder dgl. einsetzbar. Durch das Einsetzen und Justieren der Mechanik und der Schutzscheibe wird die Schutzvorrichtung fertiggestellt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für eine Gebäudeöffnung, die zum Verhindern des Eindringens von Hochwasser vor oder in dieser Gebäudeöffnung positionierbar ist. Zum bekannten Stand der Technik wird beispielshalber auf die DE 197 28 121 A1 oder die DE 196 06 362 A1 verwiesen.
  • Übliche Schutzvorrichtungen gegen das Eindringen von Hochwasser beispielsweise durch Keller-Fenster von Häusern hindurch sind entweder fest installiert oder müssen bei Hochwassergefahr jedes Mal in aufwändiger Weise installiert werden. Derartige Schutzvorrichtungen, die bspw. in Form von dem Kellerfenster (oder anderen Fenstern oder dgl.) vorzulagernder Elemente wie Blähkissen, Schutzscheiben oder dgl. ausgebildet sein können, sind erforderlich, da die üblichen in Gebäudeöffnungen vorgesehenen Fenster nach innen öffnen und dadurch nur schwer dem von außen kommendem Wasserdruck standhalten können. Die Dichtungen zwischen den üblichen Fenstern und deren Rahmen sowie die Dichtungen zwischen der Fensterzarge und der Gebäude- oder Maueröffnung sind zudem nur witterungsbedingten Einflüssen angepasst und halten nur bedingt höherem Wasserdruck von außen stand.
  • Ein schwerwiegender Nachteil des bekannten Standes der Technik ist darin zu sehen, dass die Installation der Hochwasser-Schutzvorrichtung manchmal nicht rechtzeitig möglich ist, beispielsweise wenn sich die Bewohner des vom Hochwasser gefährdeten Hauses im Urlaub befinden. Wird oder bleibt hingegen prophylaktisch eine bekannte Hochwasser-Schutzvorrichtung für einen längeren Zeitraum installiert, so kann über das hierdurch abgeschottete Fenster (bspw. Kellerfenster) der dahinter liegende Raum des Gebäudes bspw. nicht belüftet werden oder ist andauernd abgedunkelt.
  • Hiermit soll nun eine erheblich verbesserte Hochwasser-Schutzvorrichtung für eine Maueröffnung eines Gebäudes aufgezeigt werden, die stets installiert bleiben kann, wobei in Zeiten, zu denen keine Hochwassergefahr besteht, die Mauer- oder Gebäudeöffnung nicht vollständig von der Schutzvorrichtung abgedichtet sein muss, während bei Auftreten, von Hochwasser diese Schutzvorrichtung die Mauer- oder Gebäudeöffnung zuverlässig und selbsttätig abschotten und somit ein Eindringen von Hochwasser verhindern soll (Aufgabe der vorliegenden Erfindung).
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass die Schutzvorrichtung mit einem Schwimmer versehen ist und durch diesen Schwimmer bei steigendem Wasserpegel selbsttätig in die das Eindringen von Wasser verhindernde Position gebracht wird. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen sind Inhalt der Unteransprüche.
  • Ein an der Schutzvorrichtung vorgesehener Schwimmer ist bei geeigneter Gestaltung insbesondere auch der Schutzvorrichtung selbst in der Lage, diese im Bedarfsfall in eine das Eindringen von (Hoch-)Wasser verhindernde Position zu bringen. So muss also bspw. während sich die Bewohner eines Hauses im Urlaub befinden, die Schutzvorrichtung zwar geeignet an einer Maueröffnung, bspw. an einem Kellerfenster eines Hauses, angebracht sein, braucht dabei jedoch diese Maueröffnung bzw. dieses Kellerfenster nicht vollständig nach außen hin abzuschotten. Erst wenn Hochwasser auftritt, bewegt dieses bzw. der ansteigende Wasserpegel den erfindungsgemäßen Schwimmer, der dann selbsttätig die Schutzvorrichtung geeignet positioniert, d.h. in eine die Maueröffnung bzw. das darin vorhandene Fenster abschottende Position bringt, in der das Eindringen bzw. Vordringen von Wasser zum (Keller)-Fenster oder dgl. bzw. in die Maueröffnung verhindert wird.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Schwimmer mechanisch mit der Schutzvorrichtung verbunden ist, da dann keine Fremdenergie zum Positionieren der Schutzvorrichtung benötigt wird. Vielmehr bringt der Schwimmer selbst aufgrund eines ansteigenden Wasserpegels und seiner daraus resultierenden Hub-Bewegung die Schutzvorrichtung selbsttätig in die gewünschte Position. Im Hinblick hierauf ist es besonders vorteilhaft, wenn die Schutzvorrichtung um eine im unteren Bereich der Gebäudeöffnung im wesentlichen horizontal verlaufende Schwenkachse verschwenkbar gelagert ist, da dann ein mit steigendem Hochwasserstand sich geodätisch nach oben bewegender Schwimmer die Schutzvorrichtung relativ einfach um die besagte Schwenkachse kippen bzw. verschwenken und somit in die gewünschte, ein Eindringen von Wasser in die Gebäudeöffnung verhindernde Position bringen kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Schutzvorrichtung einen Rahmen mit einer gegenüber diesem bewegbaren Fensterscheibe oder allgemein Schutzscheibe sowie geeignete Dichtelemente auf. Insbesondere dann ist es möglich, dass der Rahmen mit der Schutz- bzw. Fensterscheibe in die Gebäudeöffnung außerhalb eines in dieser bereits vorgesehenen Fensters (bspw. Kellerfensters oder dgl.) eingesetzt ist oder wird. Insbesondere ist es auch möglich, dass eine erfindungsgemäße Schutzvorrichtung auch noch nachträglich quasi als Bausatz in eine vorhandene Mauer- oder Gebäudeöffnung eingesetzt werden kann. Eine erfindungsgemäße Schutzvorrichtung kann dann bspw. im Baustoffhandel angeboten werden und kann auch von einem Heimwerker unter Zwischenlage einer geeigneten Dichtung zwischen der Außenseite des Rahmens und der Maueröffnung in diese eingesetzt werden.
  • Bereits als bevorzugt erwähnt wurde die Schwenkbarkeit der Schutzvorrichtung, da diese Bewegung von einem Schwimmer bestmöglich initiiert werden kann. Hierfür kann bspw. ein sog. Schutzscheiben-Träger vorgesehen sein, der dann bevorzugt im unteren Bereich des Rahmens der Schutzvorrichtung geeignet verschwenkbar gelagert sein kann. Bevorzugt ist dieses Lager bzw. ein entsprechender Lagerbock individuell justierbar oder einstellbar. Wenn für eine weitere Verschwenkbarkeit zwischen der Schutzscheibe und dem Schutzscheiben-Träger gesorgt wird, so wird die Bewegungsmöglichkeit der Schutzscheibe vergrößert bzw. es kann die Schutzscheibe bereits mit einer relativ geringen Verschwenkbewegung des Schutzscheiben-Trägers relativ weit aus dem Rahmen heraus bewegt werden. Im Ernstfall, d.h. bei Hochwasser hingegen wird auch aufgrund dieser weiteren Verschwenkmöglichkeit die Schutzscheibe durch die vom Schwimmer hervorgerufene Verschwenkbewegung des Schutzscheiben-Trägers in idealer Weise gegen den Rahmen bzw. die bereits genannte an diesem vorgesehene Dichtung gepresst, so dass eine sichere Abdichtung gegen ein Eindringen von (Hoch)-Wasser gewährleistet ist.
  • Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher beschrieben, wobei in den beigefügten Figuren die wesentlichen Elemente einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung vereinfacht dargestellt sind. Dabei zeigt 4 eine Explosionsdarstellung, während in den 13 die Schutzvorrichtung in unterschiedlichen Gebrauchsstellungen gezeigt ist. So befindet sich die Schutzvorrichtung in den Einzeldarstellungen 1a1d in der geschlossenen und dabei ein Eindringen von (Hoch)-Wasser verhindernden Position, während in den Einzeldarstellungen 2a2d die Schutzvorrichtung teilweise geöffnet ist und somit die Maueröffnung teilweise freigibt. In den Einzeldarstellungen 3a3d ist die Schutzvorrichtung noch weiter geöffnet. Die mit dem Buchstaben „a" gekennzeichneten 1 bzw. 2 bzw. 3 zeigen dabei jeweils einen Schnitt durch die in einer Gebäude- oder Maueröffnung eingebaute Schutzvorrichtung, nämlich den Schnitt A-A aus der jeweiligen mit dem Buchstaben „b" gekennzeichneten Figur, die eine Aufsicht auf die installierte Schutzvorrichtung zeigt. Die mit dem Buchstaben „c" gekennzeichneten 1 bzw. 2 bzw. 3 zeigen jeweils eine perspektivische Ansicht, während in der jeweiligen mit dem Buchstaben „d" gekennzeichneten Figur eine Seitenansicht dargestellt ist.
  • In sämtlichen Figuren sind gleiche Elemente mit den gleichen Bezugziffern gekennzeichnet. So trägt eine Gebäude-Mauer, in der sich eine rechteckige Mauer- oder Gebäudeöffnung 21 befindet, die Bezugsziffer 20. In dieser Maueröffnung 21 ist ein übliches Fenster 22 vorgesehen. Außerhalb (bezüglich des Gebäudes) dieses Fensters 22 ist in der Maueröffnung 21 nun die erfindungsgemäße Schutzvorrichtung installiert.
  • Diese Schutzvorrichtung besteht aus einem bevorzugt rechteckigen Grund-Rahmen 1 (bevorzugt aus Stahl bestehend), der fest in der Gebäudemauer 20 außerhalb des hier (jedoch nicht zwangsweise) vorhandenen Keller-Fensters 22 eingebaut, verankert und geeignet abgedichtet ist. Wie insbesondere aus den 2a, 2b hervorgeht, ist dieser aus vier Rahmenteilen 1', 1'', 1''', 1'''' zusammengesetzte Rahmen 1 im wesentlichen wannenförmig mit einem zentralen Durchbruch 29 ausgebildet. Die umlaufende Randstruktur des Rahmens 1 bzw. jedes Rahmenteil 1' usw. ist demnach im Querschnitt im wesentlichen Z-förmig, wobei der äußere Schenkel 1a des Rahmens 1 bzw. jeden Rahmenteils 1' usw. an der Außenseite der Gebäudemauer 20 anliegt und somit einen Teil der Fassade 20a des Gebäudes abdichtet. An diesen äußeren Schenkel 1a schließt sich jeweils ein in die Maueröffnung 21 hineinragender Verbindungsschenkel zum inneren Schenkel 1b an, der im wesentlichen parallel zum äußern Schenkel 1a liegt. Die Innenkanten der vier inneren Schenkel 1b begrenzen dann den besagten Durchbruch 29.
  • In den Rahmen 1 ist eine Schutzscheibe bzw. Fensterscheibe 3, insbesondere aus Sicherheitsglas bestehend, passend eingefügt, wobei die Schutz- oder Fensterscheibe 3 gegenüber dem Rahmen 1 beweglich ist. Hierfür wird die Schutzscheibe 3 von einem sog. Schutzscheiben-Träger 6 getragen, und zwar über hier zwei auf der Schutzscheibe 3 in etwa in mittlerer Höhe angebrachte sog. Scheiben-Lagerböcke 5. An diesen ist jeweils ein Arm 6a des Schutzscheiben-Trägers 6 verschwenkbar angelenkt, wobei diese beiden Arme 6a an ihren gegenüberliegenden Enden über eine Querstrebe 6b des Trägers 6 miteinander verbunden sind. An dieser Stelle weist jeder Arm 6a eine Verzweigung 6c auf, in denen als Bohrungen ausgebildete Aufnahmen 24a, 24b vorgesehen sind.
  • In eine erste Aufnahme 24a jeder Verzweigung 6c ist ein Bolzen 8 eingesteckt, der weiterhin von einem am unteren Quer-Rahmenteil 1' des Rahmens 1 (genauer am sog. Verbindungsschenkel dieses Quer-Rahmenteils 1') befestigten Lagerbock 7 aufgenommen ist. Auf diese Weise ist der Schutzscheiben-Träger 6 und somit auch die von diesem getragene Schutz- oder Fensterscheibe 3 um eine Schwenkachse 23, die durch die beiden Bolzen 8 hindurch im wesentlichen parallel zum unteren Querrahmenteil 1' des Rahmens 1 verläuft, verschwenkbar. An der zweiten Aufnahme 24b jeder Verzweigung 6c ist eine Adapterstange 9 fest bzw. starr angebracht. Zwischen den freien Enden der beiden Adapterstangen 9 befindet sich ein Schwimmer 10 bzw. es wird dieser Schwimmer 10 von den beiden Adapterstangen 9 getragen. Über diese Adapterstangen 9 ist folglich der Schwimmer 10 ebenfalls starr am Fensterscheiben-Träger 6 angebracht.
  • Befindet sich die Fensterscheibe 3 der Schutzvorrichtung in der in 1 dargestellten Position, so liegt diese Fensterscheibe 3 unter Zwischenlage einer insbesondere als Lippendichtung ausgebildeten Dichtung 2, die bevorzugt auf der jeweiligen Außenseite der inneren Schenkel 1b der einzelnen Rahmenteile 1', 1'', 1''', 1'''' angebracht ist, auf. Zum Zweck einer optimalen Planlage der Fensterscheibe 3 an der Dichtung 2 ist die Fensterscheibe 3 dabei rahmenlos. In dieser Position gemäß 1 kann kein Wasser von der Außenseite der Schutzvorrichtung in die Maueröffnung 21 bzw. zum Keller-Fenster 22 vordringen.
  • In der in 2 dargestellten Position ist die Fensterscheibe 3 der Schutzvorrichtung von der Dichtung 2 geringfügig nach außen weggeschwenkt bzw. weggefahren. Dies kann durch leichten Druck von der dem Keller-Fenster 22 zugewandten Innenseite der Fensterscheibe 3 erfolgen, wozu das Keller-Fenster 22 sinnvollerweise geöffnet wird. Diese Verlagerung bzw. dieses Wegfahren geht dabei mit einem Verschwenken der Verzweigungen 6c des Fenster-Trägers 6 gemäß Pfeilrichtung 25 um die Bolzen 8 einher. Gleichzeitig wird die Schutzscheibe 3 in den Scheiben-Lagerböcken 5 geringfügig gegenüber den Armen 6a des Schutzscheibenträgers 6 verschwenkt, so dass diese Schutzscheibe 3 weiter geöffnet bzw. vom Rahmen 1 abgehoben werden kann, als dies bei einer reinen Verschwenkbewegung um die Schwenkachse 23 der Fall wäre. Noch weiter nach außen geschwenkt bzw. vom Keller-Fenster 22 gemäß Pfeilrichtung 26 wegverlagert ist die Fensterscheibe 3 der Schutzvorrichtung dabei in der in 3 dargestellten Position.
  • Tritt nun Hochwasser auf, was in 2a, 2d durch einen Wasserpegel 27 dargestellt ist, so hebt dieses Hochwasser bzw. dieser Wasserpegel 27 den Schwimmer 10 geodätisch nach oben gemäß Pfeilrichtung 28 an. Dies bewirkt, dass die Verzweigungen 6c bei der Darstellung gemäß 2a gegen den Uhrzeigersinn verschwenkt werden, wodurch die Fensterscheibe 3 ausgehend von der Position gemäß 2 letztlich in diejenige der 1 verlagert wird. Dann ist die zuvor geöffnete Schutzscheibe 3 geschlossen, d.h. liegt sicher auf der Dichtung 2 auf und verhindert somit zuverlässig ein Vordringen von Wasser zum Keller-Fenster 22. Dabei sorgt der Auftrieb des Schwimmers 10 bei steigendem Wasserpegel 27 für weiteren Anpressdruck und zusätzliche Dichtsicherheit. Steigt der Wasserpegel 27 noch weiter an, presst dieses Hoch-Wasser die Schutzscheibe 3 noch intensiver gegen die Dichtung 2 bzw. den Rahmen 1 (genauer gegen die inneren Schenkel 1b desselben), so dass die Dichtwirkung noch weiter verstärkt wird.
  • Die Schutzscheibe 3 besteht bevorzugt aus einem bruchfesten Sicherheitsglas und absorbiert hohen Wasserdruck auch auf größeren Flächen. Glasstärke und Beschaffenheit können wahlweise den Anforderungen angepasst werden. Um einen gleichmäßigen Druck – und somit größere Dichtungssicherheit – zu erreichen, ist der Lagerbock 7 der Schutzscheibe 3 vorgelagert und justierbar. Wie aus den vorhergehenden Erläuterungen hervorgeht, kann die Schutzscheibe 3 selbst durch ihre knapp senkrecht über der Scheibenmitte angebrachte Mittelaufhängung über die Scheiben-Lagerböcke 5 quasi schwingen und sich im Bedarfsfall gemäß 1 so vollflächig an die Lippen-Dichtung 2 anlegen. Zudem wird hierdurch ein bestmögliches Ausstellen der Schutz- oder Fensterscheibe 3 zu Lüftungszwecken ermöglicht, wie aus den 2 und 3 hervorgeht. Die Schutzscheibe 3 und die dazugehörende Mechanik, nämlich der Schutzscheiben-Träger 6 kann durch das Entfernen der Bolzen 8 aus dem unteren Lagerbock 7 herausgenommen werden. Ferner kann an der Innenseite der Schutzscheibe 3 ein Riegel 4 zum Verschließen vorgesehen sein.
  • Der Schwimmer 10, der bei steigendem Wasserspiegel die Schutzscheibe 3 schließt, ist mit einer bzw. hier zwei individuell anpassbaren Adapterstangen 9 über den Schutzscheiben-Träger 6 mit dem Lagerbock 7 und der Schutzscheibe 3 verbunden. Der Schwimmer 10 erstreckt sich dabei nach außen und befindet sich unterhalb des unteren inneren Rahmenrandes, d.h. geodätisch unterhalb des Schenkels 1b des unteren Quer-Rahmenteils 1'. Bei steigendem Wasserpegel 27 schließt so der Auftrieb des Schwimmers 10 die Schutzscheibe 3 selbständig und rechtzeitig. Volumen, Form und Material des Schwimmers 10 werden den jeweiligen Anforderungen angepasst. Um mit der Größe des Schwimmers 10 den oft beschränkten Ausmaßen (evtl. in Lichtschächten o.ä.) gerecht zu werden, kann der Ausstellwinkel der Schutzscheibe 3 begrenzt werden. Dadurch wird der zum Schließen benötigte Kraftaufwand erheblich reduziert.
  • Eine erfindungsgemäße Schutzvorrichtung zeichnet sich durch folgende Vorteile aus:
    Das System benötigt wegen der aus dem Ansteigen des Hochwassers genutzten Kraft keine künstliche Energiequelle. Gewährleistet ist eine große Sicherheit gegen Hochwasserschäden im Gebäudeinneren durch stabile Bauweise und automatische Schließfunktion. Die Schutzscheibe 3 kann zur Belüftung des Gebäude-Innenraums senkrecht ausgestellt werden und bietet so in geöffnetem Zustand besser Schutz gegen äußere Einflüsse wie Regen oder Schmutzeinfall gegenüber einem schräg nach außen ausgestellten Fenster. Es fallen lediglich geringe Herstellungs- und Montagekosten an. Eine verbesserte Wärmedämmung in der sog. Nachrüstversion (d.h. bei zusätzlich vorhandenem Keller-Fenster 22 oder dgl.) ergibt sich bei geschlossener Schutzscheibe 3 wegen des zusätzlichen Isolierfaktors. Eine Selbstmontage und auch eine nachträgliche Montage ist möglich.
  • Bei größeren Fenstern können problemlos kostengünstige Druckstabilisatoren, die direkt auf der Fensterfläche angebracht werden, verwendet werden. Diese werden beim Aushängen des Fensters automatisch mitausgehängt und behindern somit nicht den Durchlassfreiraum, wenn sperrige Güter durch den Durchlass verbracht werden müssen. Die Druckstabilisatoren bestehen im Wesentlichen aus U-Profilschienen, welche an beiden Enden mit einer Anschlaglasche versehen sind. Die Schienen sind an ihrer Profilunterseite mit einem nur gering auftragenden, beidseitig klebenden Gummiband versehen. Gummiband und Profil können so auf der Schutzscheibe verklebt werden. Die o.g. Anschlaglasche legt sich beim schliessen der Scheibe an den Rahmen an und bildet so eine oder mehrere Verstrebungen, welche der Scheibe bei aufkommenden Druck zusätzliche statische Stabilität verleihen. Das zwischen Scheibe und U-Profil geklebte Gummiband wirkt als Puffer zwischen der Glasscheibe und der Metallschiene. Die Stabilisatoren können je nach Anforderung diagonal oder Horizontal auf der Scheibe angebracht werden. Die Stabilisatoren sind nur an dieser Stelle beschrieben und nicht in den beigefügten Zeichnungen enthalten.
  • Durch die einfache Gestaltung der Schutzvorrichtung kann die Herstellung der selben auch von kleinen Betrieben kostengünstig angeboten werden. Wichtig ist auch der zusätzliche Markt für Sondermaße in der Nachrüstphase. In Normmaßen ist es gleichermaßen ein gewinnbringender Artikel für den Baustoffhandel oder den Heimwerkermarkt.
  • Generell liegt also der vorliegenden Erfindung das Problem zugrunde, eine wassersperrende Mechanik zu schaffen, die zum einen in ihrer Stabilität, Dichtigkeit und Funktionalität den Ansprüchen bei einem über Normalverhältnisse steigenden Wasserpegel gerecht wird und zudem die Eigenschaften eines Fensters, welches zu Lüftungszwecken geöffnet werden kann, hat. Dieses Problem wird – wie erläutert wurde – durch eine mechanisch, nach außen zu öffnende, druckbeständige und bei steigendem Wasserspiegel automatisch schließende Schutzvorrichtung mit einer Schutzscheibe 3 gegen Wasser- und Schmutzwassereinbruch in Gebäude-Öffnungsbereichen gelöst, deren Fensterscheibe 3 über eine Wippe oder dgl. mit einem Schwimmer 10 verbunden ist.
  • Dabei bewirkt ein Anheben des Schwimmers 10 durch ansteigendes Wasser das Schließen der geöffneten Fensterscheibe 3. Die senkrechte Stellung der bspw. zu Lüftungszwecken geöffneten Fenster- oder Schutzscheibe 3 liegt bevorzugt knapp hinter der besagten Schwenkachse 23, so dass nur wenig Auftrieb seitens des Schwimmers 10 benötigt wird, um die Fensterscheibe 3 zu schließen. Das Öffnen der Fensterscheibe 3 geschieht durch leichten Druck von innen gegen die Fensterfläche. Der Rahmen 1 kann zur Fensteraussparung sowie zur Außenfassade hin abgedichtet werden. Die einzige Energiequelle zum Schließen der Schutzscheibe 3 ist die ansteigende Flüssigkeit, gegen die es zu schützen gilt.

Claims (10)

  1. Schutzvorrichtung für eine Gebäudeöffnung, die zum Verhindern des Eindringens von Hochwasser vor oder in dieser Gebäudeöffnung (21) positionierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass diese Schutzvorrichtung mit einem Schwimmer (10) versehen ist und durch diesen Schwimmer (10) bei steigendem Wasserpegel (27) selbsttätig in die das Eindringen von Wasser verhindernde Position gebracht wird.
  2. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmer (10) mechanisch mit der Schutzvorrichtung verbunden ist.
  3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung einen Rahmen (1) mit einer gegenüber diesem bewegbaren insbesondere als Fensterscheibe ausgebildeten Schutzscheibe (3) sowie geeignete Dichtelemente (2) aufweist.
  4. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung um eine im unteren Bereich der Gebäudeöffnung (21) im wesentlichen horizontal verlaufende Schwenkachse (23) verschwenkbar gelagert ist.
  5. Schutzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzscheibe (3) oder dgl. gegenüber dem Rahmen (1) bezüglich der Gebäudeöffnung (21) um eine begrenzte Strecke nach außen verschwenkbar oder verlagerbar ist.
  6. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Rahmen (1) zumindest ein bevorzugt justierbarer und die Schwenkachse (23) definierender Lagerbock (7) angebracht ist, der einen Träger (6) für die Schutzscheibe (3) sowie den Schwimmer (10) verschwenkbar aufnimmt.
  7. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzscheibe (3) mit dem Träger (6) über zumindest einen zumindest eine gewisse Schwenkbewegung ermöglichenden Scheiben-Lagerbock verbunden ist.
  8. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmer (10) über zumindest eine Adapterstange (9) an den Schutzscheiben-Träger (6) oder dgl. angebunden ist.
  9. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Druckstabilisator zwischen der Schutzscheibe (3) und dem Rahmen (1) montiert werden kann.
  10. Schutzvorrichtung nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (1) mit der Schutzscheibe (3) in die Gebäudeöffnung (21) außerhalb eines in dieser bereits vorgesehenen Fensters (22) oder dgl. einsetzbar ist.
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