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DE10313186B4 - Leichtmörtel - Google Patents

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DE10313186B4
DE10313186B4 DE10313186A DE10313186A DE10313186B4 DE 10313186 B4 DE10313186 B4 DE 10313186B4 DE 10313186 A DE10313186 A DE 10313186A DE 10313186 A DE10313186 A DE 10313186A DE 10313186 B4 DE10313186 B4 DE 10313186B4
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cement
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Abstract

Leichtmörtel, bestehend aus
– geschlossenzelligem Schaumglasgranulat, dessen Kornfraktionen von 0,25 mm bis 8 mm reichen,
– 60 bis 160 Gew.-% Zement, bezogen auf den Schaumglasgranulatgehalt,
– Additiven
– und Wasser in einem Wasser/Zementverhältnis 0,3 bis 0,5.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Leichtmörtel der auf einem tragenden Untergrund aufgebracht und mit einem Belag versehen als Fußboden nutzfähig ist, der aber auch zur Herstellung von Bauelementen oder ähnlichem eingesetzt werden kann.
  • Im Stand der Technik werden unterschiedliche Ausführungsformen von hydraulisch gebundenem als Leichtestrich eingesetzte Leichtmörtel vorgeschrieben.
  • So wird beispielsweise in der DE 195 40 273 A1 ein pumpfähiger Leichtmauermörtel der Klasse LM 21 vorgestellt der insbesondere als Werk-Trockenmörtel eingesetzt werden soll und der neben Zement, Kalkhydrat, Cellulosesther und Luftporenbildnern auch Schaumglasgranulat enthält und der nach dem Austrocknen, wie für einen solchen Baustoff zwingend erforderlich, geschlossenporig und luftundurchlässig ist.
  • Unter der Produktbezeichnung Thermocell, Wedi X-Fix oder Styrocrete sind darüber hinaus beispielsweise hydraulisch gebundene Styroporgranulate bekannt, welche jedoch eine geringe Druckfestigkeit von max. 1,5 N/mm2 aufweisen. Aufgrund dieser sehr geringen Druckfestigkeit sind derartige Dämm- und Ausgleichsschichten nicht direkt belegbar und erfordern zwangsläufig den zusätzlichen Einbau von Lastverteilungschichten.
  • Zwar ermöglichen diese Produkte einen maschinellen Einbau, jedoch keine maschinelle Verarbeitung (Glätten).
  • Darüber hinaus sind derartige Dämm- und Ausgleichsschichten nur bedingt feuchtigkeits-, und frostbeständig.
  • Im Stand der Technik ist weiterhin unter der Handelsbezeichnung „Wedi X-Dry" ein hydraulisch gebundenes Styrodurgranulat bekannt, welches jedoch wiederum lediglich eine niedrige bis mittlere Druckfestigkeit von maximal 1,34 N/mm2 und eine Biegezugfestigkeit von maximal 0,62 N/mm2 aufweist.
  • Dieses Produkt erfordert zudem eine Mindestaufbaustärke 40 mm und ist aufgrund seiner geringen Druck und Biegezugfestigkeit wiederum nicht direkt belegbar und erfordert daher wiederum den Einbau von zusätzlichen Lastverteilungs-/Tragschichten.
  • Im DE 298 09 236 U1 wird ein hydraulisch gebundenes Blähtongranulat, Handelsbezeichnung Floormix B550, Blank" mit einer mittlere Druckfestigkeit von größer 0,5 N/mm2 vorgeschrieben.
  • Auch dieses Material ermöglicht lediglich den maschinellen Einbau jedoch keine maschinelle Verarbeitung (Glätten), ist zudem aufgrund seiner geringen Druckfestigkeit nicht direkt belegbar und erfordert ebenfalls den zusätzlichen Einbau von Lastverteilungsschichten.
  • Zudem zeichnet sich das im DE 298 09 236 U1 vorbeschriebene hydraulisch gebundene Blähtongranulat lediglich durch einen mittleren Wärmedämmwert von 0,1 W/mK.
  • Im Stand der Technik ist darüber hinaus unter der Bezeichnung „Knauf EPO Leicht" ein Kunstharz gebundenes Blähglasgranulat vorbeschrieben, welches sich durch eine niedrige Druckfestigkeit von maximal 1 N/mm2 und eine Biegezugfestigkeit von maximal 0,5 N/mm2 auszeichnet, so dass auch diese Ausführungsform wiederum den zusätzlichen Einbau einer Lastverteilungsschicht erfordert. Diese Ausführungsform erfordert in Verbindung mit einem Fliesenbelag beispielsweise eine 20 mm starke mineralische Tragschicht.
  • Auch diese Ausführungsformen ermöglicht bedingt einen maschinellen Einbau jedoch keine maschinelle Verarbeitung (Glätten).
  • Aus dem Gebrauchsmuster DE 295 04 355.5 U1 sind zudem hydraulisch gebundene Recyclingkunststoffe aus PE, LDPE, HDPE, PP etc. mit einem spezifischen Trockengewicht von mehr als 650 kg/m3 bekannt, welche jedoch nahezu keine wärmedämmenden Eigenschaften aufweisen und darüber hinaus (nach DIN 4102 Brandschutzklasse B2) brennbar sind.
  • Zudem ist aus der DE 197 02 560 A1 ein Verfahren zur Verwertung von Bildröhrenaltglas bekannt bei dem das Bildröhrenaltglas zu einem Schaumglasgranulat umgewandelt wird, welches dann in eine gegenüber dem Schaumglasgranulatanteil mindestens 20 bis 90 vol.-%-ige, vorzugsweise 20 bis 50 vol.-%-ige Gips-, Zement- oder Kunststoffmatrix eingebettet wird.
  • Infolge dieses hohen Gips-, Zement- bzw. Kunststoffanteils ist das Schaumglasgranulat vollständig vom Matrixwerkstoff ummantelt.
  • Aus der DE 197 33 611 A1 ist weiterhin ein schalldämmender-, rutschhemmender Wärmedämmestrich bekannt geworden, bei dem durch teilweises oder vollständiges Ersetzen des herkömmlichen Zuschlages (z.B. Sand) durch eine Mischung von Glas- und Kunststoff die Schalldämmung, Rutschhemmung und Wärmedämmung des Estrichs verbessert werden soll.
  • Ein wesentlicher Nachteil dieses Estrichs besteht darin, dass mit diesem Estrich ein verminderter Wärmedämmeffekt bei minimaler Gewichtsreduzierung gegenüber herkömmlichem Estrich erzielt werden kann.
  • Entsprechend den Anforderungen des heutigen Standes der Technik ist eine Wärmedämmung zwingend erforderlich.
  • In der DE 40 09 906 C1 wird eine Trockenmischung aus einem mineralischen Schüttgut und Gips vorbeschrieben, welches auf dem Boden aufzutragen und anschließend mit Wasser zu besprühen ist, um so eine Ausgleichsschicht für den nachträglichen Aufbau eines Fließestrichs zur Verfügung stellen.
  • Die Trockenmischung selbst besteht dabei aus 10 Gew.-% bis 40 Gew.-% eines mineralischen Schüttgutes aus der Gruppe geblähter Perlite, Bims, Schaumglas, Lava, Blähton und/oder geblähtem Vermiculit in einer Kornfraktion kleiner 10 mm mit 60–90 Gew.-% eines abbindefähigen Calciumsulfatträgers. Ein wesentlicher Nachteil dieser Trockenmischung besteht darin, dass diese Ausgleichsschicht einerseits weder feuchtigkeitsresistent noch frostbeständig ist und daher beispielsweise im Außen-, Bad- oder Großküchenbereich nicht eingesetzt werden kann.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde die Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen, und einen Leichtmörtel zu entwickeln der sowohl als Estrich im Außen-, Bad- oder Großküchenbereich ohne nachfolgende Verdichtung bereits ab einer Mindestschichtdicke von 12 mm spannungsarm selbst auf problematischen Untergründen rißfrei aufgebracht werden kann, dabei wärmedämmend, nicht brennbar (nach DIN 4102 Brandklasse A1), chemisch hochbeständig gegenüber Säuren, Laugen und organischen Lösungsmitteln sowie feuchtigkeitsresistent und frostbeständig ist, darüber hinaus eine Druckfestigkeit von mindestens 2,5 N/mm2 und eine Biegezugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm2 aufweist und nach dem Aufbringen eines beispielsweise hydraulisch gebundenen Ausgleichs (beim Fliesenlegen z.B. der Fliesenkleber) eine direkte Belegung mit Hart- bzw. Weichbelägen ohne einen zusätzlichen Einbau von Lastverteilungsschichten ermöglicht, dabei ein spez. Trockengewicht von maximal 550 kg/m3, d.h. eine sehr geringe Eigenflächenlast bei sehr guter Wärmedämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von maximal 0,08–0,1 W/mK aufweist, einen maschinellen Einbau und eine maschinelle Verarbeitung (Glätten) ermöglicht, selbst bis 750°C formstabil und zudem vollständig recycelbar ist, sowie nach maximal 2 Tagen Trocknung bereits belastbar und selbst ohne den Einsatz von Beschleunigern bereits nach maximal 7 Tagen Trocknung vollständig ausgetrocknet ist, wie auch zu Bauelementen verarbeitet sowie im Formenbau eingesetzt werden kann und dabei spangebend leicht bearbeitbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen ersten Leichtmörtel gelöst der sich dadurch auszeichnet, dass einem geschlossenzelligen Schaumglasgranulat dessen Kornfraktionen von mindestens 0,25 mm bis maximal 8 mm reichen 60 Gew.-% bis 160 Gew.-% Zement bezogen auf den Schaumglasgranulatgehal, Additive und Wasser beigegeben werden wobei das Wasser/Zement-Verhältnis 0,3 bis 0,5 beträgt.
  • Ein erfindungsgemäßer zweiter Leichtmörtel besteht aus einem geschlossenzelligen Schaumglasgranulat, dessen Kornfraktionen von mindestens 0,25 mm bis maximal 8 mm reichen und 10 Gew.-% bis 35 Gew.-% Kunstharz, bezogen auf den Schaumglasgranulatgehalt.
  • Beide erfindungsgemäßen Leichtmörtel gewährleisten, dass diese ohne jegliche nachfolgende Verdichtung bereits ab einer Mindestschichtdicke von 12 mm spannungsarm selbst auf problematischen Untergründen rißfrei aufgebracht werden können, dabei wärmedämmend, nicht brennbar (nach DIN 4102 Brandklasse A1) chemisch hochbeständig gegenüber Säuren, Laugen und organischen Lösungsmitteln sowie feuchtigkeitsresistent und frostbeständig ist, darüber hinaus eine Druckfestigkeit von mindestens 2,5 N/mm2 und eine Biegezugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm2 aufweisen und nach dem Aufbringen eines beispielsweise hydraulisch gebundenen Ausgleichs (beim Fliesenlegen der Fliesenkleber) eine direkte Belegung mit Hart- bzw. Weichbelägen ohne einen zusätzlichen Einbau von Lastverteilungsschichten ermöglicht, dabei ein spez. Trockengewicht von maximal 550 kg/m3, d.h. eine sehr geringe Eigenflächenlast bei sehr guter Wärmedämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von maximal 0,08–0,1 W/mK aufweist, einen maschinellen Einbau und eine maschinelle Verarbeitung (Glätten) ermöglicht, selbst bis 750°C formstabil und zudem vollständig recycelbar ist, sowie nach maximal 2 Tagen Trocknung bereits belastbar und selbst ohne den Einsatz von Beschleunigern bereits nach maximal 7 Tagen Trocknung vollständig ausgetrocknet ist, wie auch zu Bauelementen verarbeitet sowie im Formenbau eingesetzt werden kann und dabei spangebend leicht bearbeitbar ist.
  • Kennzeichnend ist weiterhin, dass in Verbindung mit dem Zement als Additive Vergütungsmittel mit Kunstharz und/oder Kunststoffanteilen eingesetzt werden.
  • Mittels derartiger Additive können der maschinelle Einbau, die Verarbeitbarkeit wie das Glätten weiter verbessert, die Verdichtung bei sinkendem Wasserbedarf erhöht und die Parameter der Druck- und Biegezugfestigkeit weiter gesteigert werden.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich neben dem Wortlaut der Ansprüche auch aus den nachfolgenden Erläuterungen zu den Ausführungsbeispielen.
  • Die Erfindung soll nun in Verbindung mit sechs Ausführungsbeispielen näher erläutert werden.
  • Dabei zeigen:
  • 1 : Fußbodenaufbau auf unebenem Untergrund im Schnitt in der Seitenansicht;
  • 2: Fußbodenaufbau auf einer Holzbalkendecke im Schnitt in der Seitenansicht;
  • 3: Fußbodenaufbau mit Gefälle im Bad- oder Großküchenbereich in der Seitenansicht im Schnitt;
  • 4: Fußbodenaufbau im rahmen der Sanierung von Industriefußböden in der Seitenansicht im Schnitt;
  • 5: Einsatz des Leichtmörtels als Fertigelement in der Seitenansicht im Schnitt;
  • 6: Einsatz des Leichtmörtels als Formblock im Rohzustand in einer räumlichen Darstellung;
  • 7: Einsatz des Leichtmörtels als Formblock nach 6 jedoch im bearbeiteten Zustand in der Draufsicht;
  • 8: Darstellung gemäß 7 im Schnitt bei A-A.
  • Bei der Instandsetzung oder Sanierung von Altbauten findet man sehr häufig unebene Rohfußböden.
  • Um nun einerseits im Rahmen der Modernisierung dieser Altbauten die Kosten für die Instandsetzung der Fußböden so gering wie möglich zu halten aber gleichzeitig auch die Zimmerhöhe nicht zu stark einzuschränken und dadurch die Wohnqualität zu beeinträchtigen ist es wünschenswert, die Schichtdicke des neu aufzubringenden, ebenen Fußbodenaufbaus möglichst gering zu halten.
  • Zur optimalen Nivellierung des in der 1 dargestellten Rohfußbodens 1 und zur gleichzeitigen Einbindung von Versorgungsleitungen im Rahmen der Altbausanierung wird der erfindungsgemäße Leichtmörtel bestehend aus einem geschlossenzelligen Schaumglasgranulat dessen Kornfraktionen von mindestens 1 mm bis maximal 4 mm reichen mit 125 Gew.-% Zement (bezogen auf den Schaumglasgranulatgehalt) sowie flüssigen, für hydraulisch gebundenen Mörtel verwendeten Additiven als Leichtestrich eingesetzt.
  • Das Wasser/Zement-Verhältnis beträgt 0,4.
  • Dieser spezielle erfindungsgemäße, hydraulisch gebundene Leichtmörtel erfüllt in Verbindung mit seiner hohen Schüttdichte und seiner sehr guten Rieselfähigkeit alle im Rahmen der Altbausanierung gestellten Kriterien der Fußbodensanierung.
  • Auf dem unebenen Rohfußboden 1 sind entsprechend der Gefällelage, wie in der 1 dargestellt, ein Abwasserrohr 3, Wasserleitungsrohre 4 und eine Elektroinstallation 5 angeordnet.
  • Diese Versorgungsleitungen sind im erfindungsgemäßen, hydraulisch gebundenen Leichtmörtel 2 derart eingebettet, dass oberhalb der höchstgelegenen Versorgungsleitungsoberkante eine Mindestschichtdicke von beispielsweise 25 mm gewährleistet ist.
  • In der 1 sind dabei zwischen den zwei Wänden 9 nebeneinander drei unterschiedliche Möglichkeiten des Fußbodenaufbaus auf einem unebenen Rohfußboden 1 dargestellt.
  • So kann ein begehbarer Fußboden beispielsweise schon dadurch erzielt werden, daß auf dem hydraulisch gebundenen, als Leichtestrich eingesetzten erfindungsgemäßen Leichtmörtel 2 lediglich ein mineralische Ausgleich 7 aufgebracht wird.
  • Selbstverständlich kann, wie in der 1 mittig dargestellt, auf dem mineralische Ausgleich 7 auch ein Oberbodenbelag 8 angeordnet werden.
  • In einem weiteren in der 1 rechts dargestellten Fußbodenaufbau wurde auf dem hydraulisch gebundenen Leichtmörtel 2 eine in einem mineralischen Ausgleich 7 eingebettete Fußbodenheizung 6 angeordnet.
  • Die 2 zeigt in der Seitenansicht nebeneinander drei unterschiedliche Möglichkeiten des Fußbodenaufbaus auf einer Holzbalkendecke 10 zwischen zwei Wänden 9 im Schnitt.
  • In all diesen Einsatzfällen wird der Leichtmörtel erfindungsgemäß aus einem geschlossenzelligen Schaumglasgranulat hergestellt, dessen Kornfraktionen von mindestens 0,25 mm bis maximal 8 mm reichen und 130 Gew.-% Zement (bezogen auf den Schaumglasgranulatgehalt) unter Verwendung von handelsüblichen Additiven hergestellt. Das Wasser-Bindemittelverhältnis beträgt hierbei 0,45.
  • Dieser spezielle erfindungsgemäße, hydraulisch gebundene Leichtmörtel erfüllt in Verbindung mit seiner hohen Schüttdichte und seiner sehr guten Rieselfähigkeit alle an einen Fußbodenaufbau auf einer Holzbalkendecke 10 gestellten Kriterien.
  • Um eine vollständige Einbindung der Versorgungsleitungen beim Einbau des erfindungsgemäßen Leichtmörtels zwischen den Balkenlagen zu gewährleisten ist eine Zwischenverdichtung empfehlenswert.
  • Die links in der 2 dargestellte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fußbodenaufbaus zeigt ein auf der Holzbalkendecke 10 angeordnetes Abwasserrohr 3 welches vom erfindungsgemäßen Leichtmörtel 2 problemlos fast vollständig eingebettet wird.
  • Auf diesem erfindungsgemäßen Leichtmörtel 2 ist wiederum ein mineralischer Ausgleich 7 angeordnet.
  • Auf dem mineralischen Ausgleich 7 befindet sich eine Entkopplungsmatte 11 auf welcher das Parkett 12 verlegt wurde.
  • Die mittig in der 2 dargestellte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fußbodenaufbaus auf einer Holzbalkendecke zeigt neben der am Holzbalken befestigten Elektroinstallation 5 zwei vom erfindungsgemäßen Leichtmörtel 2 wiederum problemlos nahezu vollständig umschlossene Wasserleitungsrohre 4.
  • Auf dem Leichtmörtel 2 ist eine mit einem Dick-/Mittelbettkleber 19 verlegte Trittschalldämmung 13 angeordnet auf der ein Oberbodenbelag 8 verklebt wurde.
  • Eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fußbodenaufbaus auf einer Holzbalkendecke 10 ist rechts in der 2 dargestellt.
  • Auf dem erfindungsgemäßen Leichtmörtel 2 ist in dieser Ausführungsform wiederum ein mineralischer Ausgleich 7 angeordnet.
  • Auf diesem mineralischen Ausgleich 7 ist eine Kunstharzbeschichtung 14 aufgebracht.
  • Die 3 zeigt zwei mögliche Varianten des erfindungsgemäßen Fußbodenaufbaus beispielsweise im Bad- oder Großküchenbereich mit Gefälle, zwischen den Wänden 9 auf einem Rohfußboden 1 in der Seitenansicht im Schnitt.
  • Bei diesem speziellen Einsatzfall wird der erfindungsgemäße, als Leichtestrich eingesetzte Leichtmörtel aus geschlossenzelligem Schaumglasgranulat, dessen Kornfraktionen von mindestens 0,25 mm bis maximal 8 mm reichen hergestellt und (bezogen auf den Schaumglasgranulatgehalt) mit etwa 135 Gew.-% Zement der Sorte CEM I/42,5 R unter Zugabe von handelsüblichen flüssigen Additiven vermischt.
  • Das Wasser-Bindemittelverhältnis beträgt 0,4.
  • Auch dieser spezielle erfindungsgemäße, hydraulisch gebundene Leichtestrich erfüllt in Verbindung mit seiner hohen Schüttdichte und seiner sehr guten Rieselfähigkeit wiederum alle an einen Fußbodenaufbau im Bad- oder Großküchenbereich gestellten Anforderungen.
  • Links sind in der 3 ist, im erfindungsgemäßen hydraulisch gebundenen Leichtmörtel 2 vollständig eingebettet, ein Abwasserrohr 3, eine Elektroinstallation 5 und die/der am tiefsten Punkt des späteren Fußbodens auf einem Distanzstück 16 angeordneten Kastenrinne mit Fußbodenablauf 15 dargestellt.
  • Die Oberfläche des erfindungsgemäßen hydraulisch gebundenen Leichtmörtels 2 ist mit einem Gefälle zur Kastenrinne und dem Fußbodenablauf 15 versehen.
  • Auf der Oberfläche des Leichtmörtels 2 ist eine Abdichtung 17 angeordnet auf der der Fließenbelag 18 in einem Dick-/Mittelbettkleber 19 verlegt wurde.
  • Rechts in der 3 ist eine andere mögliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fußbodenaufbaus mit Gefälle, insbesondere für den Bad- oder Großküchenbereich dargestellt.
  • In dieser Darstellung werden von dem wiederum mit einem Gefälle (zu der/dem auf einem Distanzstück 16 angeordneten Fußbodenablauf 15 mit/ohne Kastenrinne) versehenen erfindungsgemäßen als Leichtestrich eingesetzten Leichtmörtel mehrere auf dem Rohfußboden 1 verlegte Wasserleitungsrohre 4 nahezu vollständig eingebettet.
  • Auf der Oberfläche des erfindungsgemäßen Leichtmörtel ist in dieser Ausführungsform auf einer Abdichtung 17 eine Kunstharzbeschichtung 14 angeordnet.
  • Die 4 zeigt eine weitere Möglichkeit des erfindungsgemäßen Fußbodenaufbaus zwischen den Wänden 9 beispielsweise im Rahmen der Sanierung und zum Ausgleich von Industriefußböden ab einer Schichtstärke von 12 mm im Verbund, unter Verwendung eines mineralischen bzw. Kunstharz-Haftbrückensystems 20, auf einem Rohfußboden 1 in der Seitenansicht im Schnitt.
  • In diesem speziellen Einsatzfall wird der erfindungsgemäße Leichtmörtel 2 aus geschlossenzelligem Schaumglasgranulat dessen Kornfraktionen von mindestens 0,25 mm bis maximal 4 mm reichen hergestellt, mit 95 Gew.-% Zement (bezogen auf den Schaumglasgranulatgehalt) und handelsüblichem Additiv vermischt und als Leichtestrich eingesetzt.
  • Das Wasser-Bindemittelverhältnis beträgt 0,35.
  • In dieser Ausführungsform ist der erfindungsgemäße hydraulisch gebundene Leichtmörtel 2 vollständig auf ein Haftbrückensystem 20 mit einer minimalen Schichtstärke vom 12 mm insbesondere zum Fußbodenausgleich und zur Wärmedämmung verlegt. Nach der Aushärtung wurde auf dem Leichtmörtel 2 ein normales Fußbodensystem mit einer Trittschalldämmung 13 und einem Estrich 21 als Nutzschicht angeordnet.
  • Der als Estrich eingesetzte erfindungsgemäße, hydraulisch gebundenen Leichtmörtel 2 erfüllt auch in dieser Ausführungsform in Verbindung mit seiner hohen Schüttdichte und seiner sehr guten Rieselfähigkeit wiederum alle an einen Fußbodenaufbau im Verbundsystem gestellten Kriterien.
  • Die 5 zeigt eine weitere Einsatzmöglichkeit des erfindungsgemäßen Leichtmörtels 2 als wärmedämmendes Fertigelement z.B., wie in dieser 5 dargestellt, als wärmedämmender Leichtbaurahmen 24 für Fenster 23.
  • Durch den Einsatz eines solchen oder ähnlichen Leichtbaurahmens 24 können die im Fenster- aber auch im Türbereich zwischen der Wärmedämmfassade 22 und dem Mauerwerk 9 bestehenden Wärmebrücken vermieden werden.
  • Der Leichtbaurahmen 24 selbst wird hierbei aus erfindungsgemäßem Leichtmörtel 2 mit einem geschlossenzelligen Schaumglasgranulat dessen Kornfraktionen von mindestens 0,25 mm bis maximal 2 mm reichen und im vorliegenden Fall mit 120 Gew.-% Spezialzement (bezogen auf den Schaumglasgranulatgehalt), wie beispielsweise einem Schnellzement und einem handelsüblichen Additiv vorgefertigt, und dann vor Ort beispielsweise als Fertigbauteil eingebaut. Das Wasser-Bindemittelverhältnis beträgt 0,35.
  • In den 6, 7 und 8 ist eine weitere Einsatzmöglichkeit des erfindungsgemäßen Leichtmörtels dargestellt.
  • Die 6 zeigt in einer räumlichen Darstellung einen Formenblock 25 aus erfindungsgemäßem Leichtmörtel 2 mit einem geschlossenzelligen Schaumglasgranulat dessen Kornfraktionen von mindestens 0,25 mm bis maximal 1 mm reichen und (bezogen auf den Schaumglasgranulatgehalt) 25 Gew.-% Kunstharz im Rohzustand.
  • Auf Grund der guten spanenden Bearbeitbarkeit des erfindungsgemäßen Leichtmörtels kann mit einfachen Werkzeugen wie beispielsweise mit Hammer und Meißel, aber auch z.B. mit Bohrer, Säge, Feile und/oder Fräs- bzw. Schleifwerkzeugen aus dem Formenblock 25 wie in der 7 in einer Draufsicht, und der 8 einem Schnitt gemäß der 7 bei A-A dargestellt, ein Hohlraum 26 herausgearbeitet werden, dessen Oberfläche wie beispielsweise die in der 8 deutlich sichtbar die Kontur einer Badewanne aufweist.
  • Diese jeweils individuell herausgearbeitete Kontur kann dann auf Grund der hervorragenden chemischen und physikalischen Eigenschaften des erfindungsgemäßen Leichtmörtels, beispielsweise nach dem Feinspachteln, z.B. im Auflegeverfahren mit kunstharzgetränktem Laminat beschichtet werden.
  • Nach dem Aushärten des Kunstharzes kann dann das individuell geformte Erzeugnis, hier die Badewanne, aus dem Formenblock 25 entnommen werden.
  • Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist es somit gelungen einen Leichtmörtel zu entwickeln der beispielsweise als Estrich im Außen-, Bad- oder Großküchenbereich ohne nachfolgende Verdichtung bereits ab einer Mindestschichtdicke von 12 mm spannungsarm selbst auf problematischen Untergründen rißfrei aufgebracht werden kann, dabei wärmedämmend, nicht brennbar (nach DIN 4102 Brandklasse A1) chemisch hochbeständig gegenüber Säuren, Laugen und organischen Lösungsmitteln sowie feuchtigkeitsresistent und frostbeständig ist, darüber hinaus eine Druckfestigkeit von mindestens 2,5 N/mm2 und eine Biegezugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm2 aufweist und nach dem Aufbringen eines beispielsweise hydraulisch gebundenen Ausgleichs (beim Fliesenlegen der Fliesenkleber) eine direkte Belegung mit Hart- bzw. Weichbelägen ohne einen zusätzlichen Einbau von Lastverteilungsschichten ermöglicht, dabei ein spez. Trockengewicht von maximal 550 kg/m3, d.h. eine sehr geringe Eigenflächenlast bei sehr guter Wärmedämmung mit einer Wärmeleitfähigkeit von maximal 0,08–0,1 W/mK aufweist, einen maschinellen Einbau und eine maschinelle Verarbeitung (Glätten) ermöglicht, selbst bis 750°C formstabil und zudem vollständig recycelbar ist, sowie nach maximal 2 Tagen Trocknung bereits belastbar und selbst ohne den Einsatz von Beschleunigern bereits nach maximal 7 Tagen Trocknung vollständig ausgetrocknet ist, und auch zu Bauelementen verarbeitet sowie im Formenbau eingesetzt werden kann und dabei spangebend leicht bearbeitbar ist.
  • 1
    Rohfußboden
    2
    Leichtmörtel
    3
    Abwasserrohr
    4
    Wasserleitungsrohr
    5
    Elektroinstallation
    6
    Fußbodenheizung
    7
    Ausgleich
    8
    Oberbodenbelag
    9
    Wand
    10
    Holzbalkendecke
    11
    Entkopplungsmatte
    12
    Parkett
    13
    Trittschalldämmung
    14
    Kunstharzbeschichtung
    15
    Fußbodenablauf
    16
    Distanzstück
    17
    Abdichtung
    18
    Fliesenbelag
    19
    Dick-/Mittelbettkleber
    20
    Haftbrückensystem
    21
    Estrich
    22
    Wärmedämmfassade
    23
    Fenster
    24
    Leichtbaurahmen
    25
    Formblock
    26
    Hohlraum

Claims (3)

  1. Leichtmörtel, bestehend aus – geschlossenzelligem Schaumglasgranulat, dessen Kornfraktionen von 0,25 mm bis 8 mm reichen, – 60 bis 160 Gew.-% Zement, bezogen auf den Schaumglasgranulatgehalt, – Additiven – und Wasser in einem Wasser/Zementverhältnis 0,3 bis 0,5.
  2. Leichtmörtel, bestehend aus – geschlossenzelligem Schaumglasgranulat, dessen Kornfraktionen von 0,25 mm bis 8 mm reichen – und 10 bis 35 Gew.-% Kunstharz bezogen, auf den Schaumglasgranulatgehalt.
  3. Leichtmörtel nach Anspruch 1, dass als Zement bevorzugt CEM I/32,5 R bzw. CEM I/42,5 R oder Schnellzement eingesetzt wird.
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