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DE10313897A1 - Röntgenröhre mit Strahlenaustrittsfenster - Google Patents

Röntgenröhre mit Strahlenaustrittsfenster Download PDF

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DE10313897A1
DE10313897A1 DE10313897A DE10313897A DE10313897A1 DE 10313897 A1 DE10313897 A1 DE 10313897A1 DE 10313897 A DE10313897 A DE 10313897A DE 10313897 A DE10313897 A DE 10313897A DE 10313897 A1 DE10313897 A1 DE 10313897A1
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DE
Germany
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ray tube
cathode
electron beam
electrons
ray
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Ceased
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DE10313897A
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English (en)
Inventor
Josef Dr. Deuringer
Rolf Gurtner
Karsten Dr. Zeiske
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Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J35/00X-ray tubes
    • H01J35/02Details
    • H01J35/16Vessels; Containers; Shields associated therewith
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J35/00X-ray tubes
    • H01J35/02Details
    • H01J35/16Vessels; Containers; Shields associated therewith
    • H01J35/18Windows
    • HELECTRICITY
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    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J2235/00X-ray tubes
    • H01J2235/16Vessels
    • H01J2235/165Shielding arrangements
    • H01J2235/168Shielding arrangements against charged particles

Landscapes

  • X-Ray Techniques (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Röntgenröhre (1) mit einer Kathode (3) und mit einem Strahlenaustrittsfenster (11). Gemäß der Erfindung weist die Röntgenröhre außerdem eine Blende (13) zum Schutz des Strahlenaustrittsfensters (11) vor Elektronenbeschuss von der Kathode (3) auf. Die Blende (13) ist so in der Röntgenröhre (1) angeordnet, dass sie einen von der Kathode (3) in Richtung des Strahlenaustrittsfensters (11) verlaufenden Elektronenstrahl blockiert.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Röntgenröhre mit einer Kathode und mit einem Strahlenaustrittsfenster.
  • Röntgenröhren dienen der Erzeugung von Röntgenstrahlen. Innerhalb einer Röntgenröhre werden Elektronen von einer Kathode durch ein elektrisches Feld auf eine Anode beschleunigt. Die auf der Anode auftreffenden elektrischen Elektronen werden von dieser absorbiert und verlieren dabei ihre kinetische Energie. Die kinetische Energie der Elektronen wird zum einen in Röntgenstrahlung umgewandelt, zum anderen in Wärme, die durch die Anode aufgenommen wird.
  • Die Außenhaut der Röntgenröhre, meist ein vakuumdichter Glaskörper, weist ein Strahlenaustrittsfenster auf, das die Röntgenstrahlung möglichst verlustfrei passieren kann. Das Strahlenaustrittsfenster ist im Vergleich zur sonstigen Außenhülle der Röntgenröhre verhältnismäßig empfindlich gegenüber thermischer und mechanischer Belastung. Es ist daher so klein wie möglich gehalten und befindet sich genau in der vorbestimmten Richtung des Röntgenstrahls.
  • Da die thermische Belastung der Anode durch auftreffende Elektronen ausgesprochen hoch ist, wird die Belastung dadurch verteilt, dass der Elektronenstrahl über die Anode hinwegstreicht anstatt immer am selben Punkt aufzutreffen. Dies kann entweder durch eine Rotation der Anode oder durch eine Rotation der gesamten Röntgenröhre bei gleichzeitiger Ablenkung des Elektronenstrahls durch magnetische Ablenkfelder in einer sogenannten Drehkolbenröhre bewirkt werden. Außerdem sind zur Fokussierung des Elektronenstrahls ebenfalls magnetische bzw. elektromagnetische Felder vorgesehen.
  • Die Ablenkung des Elektronenstrahls hängt zum einen von der Stärke der magnetischen Felder ab. Zum anderen wird sie durch die kinetische Energie der Elektronen beeinflusst, die durch die Röntgenspannung zwischen der Anode und der Kathode der Röntgenröhre vorgegeben ist. Die magnetischen Felder zur Beeinflussung des Elektronenstrahls werden durch elektrische Spulen erzeugt, deren Feldstärke in Abhängigkeit von der Röntgenspannung variiert wird. Die korrekte Steuerung des Ablenkspulenstroms zur Einstellung der Richtung des Elektronenstrahls ist im stabilen Normalbetrieb der Röntgenröhre problemlos möglich. Im Normalbetrieb wird im wesentlichen die Röntgenspannung gemessen und in Abhängigkeit von dem gemessenen Wert unter Verwendung einer Kennlinie der Strom für die elektrischen Spulen eingestellt.
  • Probleme mit der Einstellung der Richtung des Elektronenstrahls ergeben sich jedoch bei unvorhersehbaren Schwankungen der Röntgenspannung oder beim schnellen Ansteigen oder Abfallen der Röntgenspannung z.B. bei Überschlägen zwischen Kathode und Anode oder beim Starten oder Abschalten der Röntgenröhre. In solchen Situationen kann es dazu kommen, dass der Strom der Strom für die elektrischen Spulen nicht ausreichend schnell geändert werden kann, oder dass die Messung der Röntgenspannung nicht ausreichend schnell ist, um in der Ablenkung des Elektronenstrahls die Veränderungen der Röntgenspannung zu kompensieren. Dies kann dazu führen, dass der Elektronenstrahl nicht an der gewünschten Stelle auf die Anode auftrifft, sondern eine unvorhersehbare Richtung einnimmt, die auch zum Beschuss der Außenhaut der Röntgenröhre oder des Strahlenaustrittsfenster führen kann.
  • Während ein Elektronenbeschuss der verhältnismäßig stabilen Außenhaut der Röntgenröhre im allgemeinen ohne weiteres tolerierbar ist, kann der Beschuss insbesondere des Strahlenaustrittsfensters zu Beschädigungen führen.
  • Um dieses Problem zu verringern, ist es unter anderem bekannt, die Störfestigkeit der Steuerung des Ablenkspulenstroms zur Einstellung der Richtung des Elektronenstrahls zu erhöhen. Außerdem können spezielle Programme zur Regelung des Ablenkspulenstroms beim Starten und Abschalten der Röntgenröhre vorgesehen sein. Durch diese Maßnahmen wird jedoch lediglich eine Verringerung der Gefährdung des Strahlenaustrittsfensters erreicht, das Problem jedoch nicht an sich gelöst.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Röntgenröhre mit einer Kathode und einem Strahlenaustrittsfenster anzugeben, bei der ein wirksamer Schutz gegen Beschädigung des Strahlenaustrittsfensters durch Elektronenbeschuss von der Kathode gegeben ist.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs.
  • Ein Grundgedanke der Erfindung besteht darin, eine Röntgenröhre mit einer Kathode und einem Strahlenaustrittsfenster anzugeben, bei der eine Blende zum Schutz des Strahlenaustrittsfensters vorgesehen ist, die einen Elektronenstrahl, der von der Kathode der Röntgenröhre zum Strahlenaustrittsfenster laufen würde, blockiert. Dadurch wird verhindert, dass das Strahlenaustrittsfenster durch Elektronen beschossen und beschädigt werden kann. Gleichzeitig ist die Blende als mechanisches Teil einfach zu realisieren, ohne dass z.B. eine zusätzliche Steuerelektronik vorgesehen werden müsste. Darüber hinaus gewährleistet die Blende einen Schutz, der auch bei plötzlich oder nur kurzfristig auftretenden Störungen uneingeschränkt wirksam ist.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Blende so beschaffen, dass sie Elektronen absorbieren kann. Die Absorption von Elektronen stellt eine einfache Möglichkeit dar, deren Weg zum Strahlenaustrittsfenster zu blockie ren. Es genügt dazu, die Blende aus einem zur Absorption geeigneten Material von ausreichender Materialstärke zu fertigen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Blende eine ausreichend große Wärmekapazität auf, um zumindest für eine gewisse zeitliche Dauer Elektronen absorbieren zu können, ohne durch die dadurch verursachte thermische Belastung Schaden zu nehmen. Die Wärmekapazität ist dabei in Abstimmung auf die restliche Röntgenröhre und deren Strahlleistung so bemessen, dass ein Elektronenbeschuss für eine Zeitdauer tolerierbar ist, die der maximalen Zeitdauer von typischerweise auftretenden Fehlern bei der Steuerung des Ablenkstroms für die Einstellung der Richtung des Elektronenstrahls, z.B. infolge schneller Spannungseinbrüche, entspricht.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Blende elektrisch so beschaltet, dass Elektronen von ihr abfließen können. Dazu weist sie eine elektrisch leitfähige Verbindung zu einer Erdung oder einem geeigneten festen Potenzial auf. Durch das feste Bezugspotenzial wird verhindert, dass die Blende sich elektrisch auflädt und ein elektrisches Feld erzeugt, dass zu einer ungewollten Ablenkung des Elektronenstrahls führt.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Blende eine ausreichend große Wärmeleitfähigkeit auf, um zumindest während einer Zeitspanne, die ein ungewollter Elektronenbeschuss der Blende, z.B. in Folge einer fehlerhaften Steuerung des Ablenkstroms, typischerweise andauert, Elektronen absorbieren zu können. Die gute Wärmeleitfähigkeit ermöglicht den Abtransport der Wärme, die bei der Absorption der Elektronen durch deren kinetische Energie erzeugt wird. Der Abtransport der Wärme ist zum einen erforderlich, um eine punktuelle übergroße Erhitzung der Blende zu verhindern, zum anderen kann die Wärme nach ihrer Verteilung über eine größere Fläche besser abgestrahlt werden und darüber hinaus an angrenzende Bauteile abgegeben werden, z.B. an die Umhüllung der Röntgenröhre.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Figuren erläutert. Es zeigen:
  • 1 Röntgenröhre mit massiver Blende, die eine große Wärmekapazität aufweist,
  • 2 Röntgenröhre mit filigraner Blende, die ein geringes Gewicht aufweist.
  • In 1 ist eine Röntgenröhre 1 mit einer Blende 13 gemäß der Erfindung dargestellt. Die Röntgenröhre 1 weist eine Kathode 3 auf, von der Elektronen durch Anlegen einer Röntgenspannung zur Anode 5 hin beschleunigt werden. Im allgemeinen wird die Elektronen-Emissivität der Kathode 3 thermisch angeregt. Die emittierten Elektronen werden außerdem im Bereich der Kathode vor-fokussiert und bilden einen Elektronenstrahl 9, der auf dem Weg zur Anode durch Ablenkspulen 7 in eine vorbestimmte Richtung abgelenkt werden kann. Außerdem können die Ablenkspulen 7 einer weiteren Fokussierung des Elektronenstrahls 9 dienen.
  • Die Richtung des Elektronenstrahls 9 muss für den Betrieb der Röntgenröhre 1 so eingestellt sein, dass er die Anode in ihrem abgewinkelten Randbereich trifft. Die Größe des Brennflecks, die der Elektronenstrahl 9 auf der Anode bildet, entscheidet über den Umfang des erzeugten Röntgenstrahls, da Röntgenstrahlung überall dort erzeugt wird, wo Elektronen auf die Anode 5 auftreffen und dadurch abgebremst werden, also im gesamten Brennfleck.
  • Die Röntgenröhre 1 ist so aufgebaut, dass bei jeder Röntgenspannung und bei korrekter Einstellung des Ablenkspulenstroms in den Ablenkspulen 7 ein Röntgenstrahl erzeugt wird, der durch das Strahlenaustrittsfenster 11 hindurch tritt. Das Strahlenaustrittsfenster 11 ist gegenüber der restlichen Umhüllung der Röntgenröhre 1 so verändert, dass die Röntgenstrahlung weitgehend wechselwirkungsfrei, d.h. ungedämpft, hindurchtreten kann. Zu diesem Zweck weist das Strahlenaustrittsfenster eine geringere Materialstärke und keinerlei Schutzbeschichtungen auf, was es zwar für die Röntgenstrahlung durchlässiger, jedoch auch empfindlicher für thermische Belastungen macht. Daher ist z.B. eine thermische Belastung des Strahlenaustrittsfensters durch ungewollten Beschuss mit den von der Kathode kommenden Elektronen zu vermeiden.
  • Während der Ablenkspulenstrom zur Ablenkung des Elektronenstrahls 9 im normalen, stabilen Betriebszustand der Röntgenröhre 1 problemlos korrekt eingestellt werden kann, unterliegt die Steuerung bei unvorhergesehenen Störungen oder Betriebszuständen der Röntgeneinrichtung Schwierigkeiten. Zur Steuerung des Ablenkspulenstroms wird die an der Röntgenröhre 1 angelegte Röntgenspannung gemessen und der in Abhängigkeit von Röntgenspannung erforderliche Strom der Ablenkspulen 7 mittels einer Kennlinie ermittelt. Zeitkonstanten bei der Messung der Röntgenspannung und der Änderung des Ablenkspulenstroms, z.B. aufgrund der Induktivitäten der Ablenksspule, bewirken, dass der Elektronenstrahl 9 insbesondere bei schnellen und plötzlichen Änderungen der Röntgenspannung nicht ausreichend schnell nachgeführt werden kann.
  • Derartige schnelle Änderungen können z.B. bei Überschlägen innerhalb der Röntgenröhre 1 auftreten, bei denen schlagartig ein Kurzschluss zwischen Kathode 3 und Anode 5 entsteht. Weitere Ursachen können Schwankungen der Spannungsversorgung des Röntgenspannungsgenerators sein, außerdem treten unkompensierbar schnelle Änderungen der Röntgenspannung beim Einschalten und Abschalten des Betriebs der Röntgenröhre 1 auf.
  • Neben zeitlichen Verzögerungen bei der Nachführung des Elektronenstrahls 9 besteht eine weitere, nicht auszuschließende Ursache für Fehler darin, dass Fehleinstellungen der Brennfleckposition aufgrund von menschlichem Versagen vorgenommen werden.
  • Um eine Beschädigung des Strahlenaustrittsfensters 11 durch einen fehlerhaft abgelenkten Elektronenstrahl 9 wirksam auszuschließen, ist gemäß der Erfindung eine Blende 13 zum Schutz des Strahlenaustrittsfensters 11 vorgesehen, die verhindert, dass Elektronen von der Kathode 3 zum Strahlenaustrittsfenster 11 gelangen können. Die Blende 13 ist so angeordnet, dass jeder Elektronenstrahl 9 auf dem Weg zum Strahlenaustrittsfenster 11 blockiert wird, dass Strahlenaustrittsfenster 11 liegt insofern im Schatten der Blende 13. Die blockierende Wirkung durch die Blende 13 wird in einfacher Weise dadurch erreicht, dass die Blende 13 den Elektronen sozusagen im Weg steht und diese absorbiert.
  • Die absorbierende Wirkung der Blende 13 kann im Prinzip durch Verwendung eines beliebigen Blendenmaterials erzielt werden, soweit der Materialquerschnitt stark genug gewählt wird, um für Elektronen, die auf Röntgenspannung beschleunigt wurden, nicht durchlässig zu sein. Es ist jedoch von großem Vorteil, wenn das Material elektrisch leitfähig ist, sodass eine Aufladung der Blende 13 durch Elektronenbeschuss vermieden wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch eine Aufladung der Blende 13 elektrische Felder unvorhersehbarer Stärke erzeugt werden, die zu einer nicht kontrollierbaren Ablenkung des Elektronenstrahls 9 führen würden. Idealerweise verfügt die Blende 13 über eine elektrisch leitfähige Verbindung zu einem festen Bezugspotenzial oder zur Erdung der Röntgenröhre 1. Die Verbindung kann beispielsweise über den Kontakt zur Außenhaut der Röhre 1 gegeben sein.
  • Als vorteilhaftes Material zur Herstellung der Blende 13 kann Wolfram oder Edelstahl verwendet werden. Die Blende 13 kann als eigenes Bauteil von einigen Millimetern Materialstärke hergestellt und in die Außenhaut der Röntgenröhre 1, typischerweise ein Glaskörper, eingepasst werden. Dort kann sie verlötet oder verschweißt werden oder durch ihre Form fixiert sein.
  • Ebenso wie die Anode 5 erwärmt sich die Blende 13 bei Absorption von Elektronen aufgrund von deren kinetischer Energie. Daher ist die Blende 13 so ausgestaltet, dass sie einen ausreichend hohen Schmelzpunkt und eine ausreichende Wärmekapazität aufweist, um zumindest eine begrenzte Anzahl von Elektronen absorbieren zu können, ohne thermisch Schaden zu nehmen. Der Schmelzpunkt sollte dabei mindestens dem von Edelstahl entsprechend, also bei mindestens 1400 °C liegen. Wie groß die Wärmekapazität zu bemessen ist, hängt von den Zeitkonstanten beim Betrieb der Röntgenröhre 1 ab, z.B. von der Drehzahl der Röhre 1, von deren Umfang und damit der Bewegungsgeschwindigkeit der Blende 13, und von der Stahlleistung. Bei Auftreten von Spannungszusammenbrüchen in der Röhre 1 ist die typischer Weise auftretende Fehlerdauer so gering, dass die thermische Stabilität der Blende 13 von untergeordneter Bedeutung.
  • Als Zeitkonstante ist z.B. die Zeit zugrunde zu legen, für die der Elektronenstrahl 9 beim Einschalten oder Abschalten der Röntgenröhre 1 auf die Blende 13 anstelle der Anode 5 auftrifft. Weiter maßgebliche Zeitkonstanten werden z.B. die Reaktionszeit der Steuerung des Röntgenspannungsgenerators auf Zusammenbrüche der Röntgenspannung infolge von Überschlägen innerhalb der Röntgenröhre 1. Die Wärmekapazität der Blende 13 muss zumindest so bemessen sein, dass diese einen Elektronenbeschuss für die maximale Zeitdauer des Auftretens typischer Fehler thermisch unbeschadet übersteht. Selbstverständlich wird bei der Bemessung eine ausreichende Fehlermarge vorgesehen werden.
  • In 2 ist die gleiche Röntgenröhre 1 wie in der vorhergehenden 1 unter Verwendung der gleichen Bezugszeichen dargestellt. Sie weist ebenfalls gemäß der Erfindung eine Blende 13 zum Schutz des Strahlenaustrittsfensters 11 auf, die jedoch anders gestaltet ist. Die Blende 13 ist von möglichst geringer Materialstärke, um eine geringe Masse zu erzielen und das Gewicht der gesamten Röntgenröhre 1 niedrig zu halten.
  • Das niedrige Gewicht der Röntgenröhre 1 ist vor allem dann von Interesse, wenn die Röntgenröhre 1 in einer Röntgeneinrichtung nicht statisch angeordnet sein soll, sondern beweglich. Dies gilt z.B. bei der Verwendung als Drehkolbenröhre, bei der die Röntgenröhre 1 um ihre eigene Längsachse rotiert, um eine schnelle Beschleunigung der Röhre 1 auf Betriebsdrehzahl zu ermöglichen, oder z.B. in CT-Geräten, in denen die Röntgenröhre 1 in einer sogenannten Gantry eingebaut ist, die um das zu untersuchende Objekt oder den zu untersuchenden Patienten herumrotiert.
  • Um punktuelle thermische Belastungen der Anode 5 zu vermeiden, ist es bekannt, den Brennfleck des Elektronenstrahls 9 nicht statisch auf der Anode 5 ruhen zu lassen, sondern über deren Oberfläche hinwegstreichen zu lassen. Zu diesem Zweck können entweder Drehanoden eingesetzt werden, die innerhalb der Röntgenröhre um die eigene Längsachse rotieren, wobei hierfür eine aufwendige Rotationsmechanik vorzusehen ist. Zum anderen kann dies durch Verwendung einer Drehkolbenröhre erreicht werden, bei der Elektronenstrahl 9 durch geeignete Ablenkfelder der Ablenkspulen 7 in einer ortsfesten Orientierung auf dem Anodenteller gehalten wird. Die räumliche Geometrie von Elektronenstrahl 9 und erzeugtem Röntgenstrahl bleibt dadurch erhalten, während die Anode 5 sozusagen unter dem Brennfleck des Elektronenstrahls vorbei bewegt wird.
  • Gegenüber der Verwendung einer Drehanode ergibt sich der Vorteil, dass der Aufwand einer Rotationsmechanik innerhalb der evakuierten Röntgenröhre 1 vermieden wird. Es ergibt sich jedoch der Nachteil, dass der Elektronenstrahl 9 eine stabile Ablenkung durch die Ablenkspulen 7 erfahren muss, und dass die Ablenkung besonders anfällig für die obengenannten Fehler ist.
  • Nicht kompensierbare Fehler bei der Ablenkung des Elektronenstrahls 9 aufgrund von unvorhersehbaren, schnellen Schwankungen der Röntgenspannung können daher gerade bei Drehkolbenröhren zum ungewollten Beschuss des Strahlenaustrittsfensters 11 durch Elektronen führen. Daher ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Blende 13 insbesondere für Drehkolbenröhren von Vorteil.
  • Wird die Blende 13, wie in 2 dargestellt, zur Gewichtseinsparung besonders filigran gestaltet, ergibt sich eine entsprechend geringe Wärmekapazität. Um punktuelle thermische Beschädigungen zu vermeiden, wird daher ein Material gewählt, dass eine ausreichende thermische Stabilität und eine gute thermische Leitfähigkeit besitzt. Insbesondere muss das Material einen hohen Schmelzpunkt aufweisen. Durch die gute Wärmeleitfähigkeit wird punktuell erzeugte Wärme in der Blende 13 verteilt und kann außerdem an angrenzende Bauteile, z.B. die Außenhaut der Röntgenröhre 1, abgegeben werden. Sobald die Wärme über eine größere Fläche verteilt ist, kann sie zudem besser abgestrahlt werden.
  • Wärmeleitfähigkeit und thermische Stabilität der Blende 13 sind wie oben beschrieben so zu bemessen, dass ein ungewollter Elektronenbeschuss für die maximale Dauer des Auftretens typischer Fehler bei der Steuerung des Ablenkspulenstroms ohne wesentliche Beschädigung verkraftet wird. Das Ausmaß eventueller thermischer Beschädigungen sollte so unwesentlich sein, dass die erwartete Lebensdauer der Blende 13 die Lebensdauer der Röntgenröhre 1 nicht unterschreitet.

Claims (6)

  1. Röntgenröhre (1) mit einer Kathode (3) und mit einem Strahlenaustrittsfenster (11), dadurch gekennzeichnet , dass eine Blende (13) zum Schutz des Strahlenaustrittsfensters (11) vor Elektronenbeschuss von der Kathode (3) vorgesehen ist, die so in der Röntgenröhre (1) angeordnet ist, dass ein von der Kathode (3) in Richtung des Strahlenaustrittsfensters (11) verlaufender Elektronenstrahl durch sie blockierbar ist.
  2. Röntgenröhre (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Blende (13) Elektronen absorbierbar sind.
  3. Röntgenröhre (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (13) eine ausreichend große Wärmekapazität aufweist, um zumindest während einer Zeitspanne, für die ein Elektronenbeschuss der Blende (13) typischerweise auftritt, Elektronen im wesentlichen ohne thermische Beschädigung absorbieren zu können.
  4. Röntgenröhre (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (13) eine ausreichend große Wärmeleitfähigkeit aufweist, um zumindest während einer Zeitspanne, für die ein Elektronenbeschuss der Blende (13) typischerweise auftritt, Elektronen im wesentlichen ohne thermische Beschädigung absorbieren zu können.
  5. Röntgenröhre (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Material mit einem Schmelzpunkt von mindestens 1400 °C besteht.
  6. Röntgenröhre (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blende (13) derart elektrisch beschaltet ist, dass Elektronen von ihr abfließen können.
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