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Die
Erfindung betrifft ein Elektrowerkzeug mit einem mehrteiligen Gehäuse.
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Stand der Technik
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Elektrowerkzeuge
wie Handbohrmaschinen und Bohrhämmer
werden üblicherweise
in sogenannter Pistolenbauweise gefertigt. Meist besteht ein Gehäuse aus
wenigstens zwei teilbaren Gehäusehälften, die
in sog. Topfbauweise miteinander verfügt sind. Die beiden Gehäusehälften sind
normalerweise mit einer Dichtung versehen, wobei die Dichtkontur
in einer gemeinsamen Ebene mit einer Gehäusetrennebene liegen kann.
Nachteilig hierbei ist die eingeschränkte Gestaltungsfreiheit der
Gehäusetrennung bzw.
die unter Umständen
relativ komplizierte Gestaltung der Dichtung.
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Bei
einer alternativen Gestaltung ist die Dichtkontur von der Gehäusetrennebene
in Richtung zur Werkzeugaufnahme verlegt. Ein Luftauslassbereich
eines elektrischen Antriebsmotors des Elektrowerkzeugs liegt hierbei
typischerweise innerhalb eines Getriebegehäuses. Dies kann aus Gründen einer optimalen
Belüftung
und der Stabilität
des Getriebegehäuses
nachteilig sein.
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Aus
der Patentschrift
DE
19 57 235 A ist ein Elektrowerkzeug bekannt, das zwei Gehäusehälften aufweist,
welche ineinander gesteckt sind. Im Steckbereich ist eine Dichtung
angeordnet.
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Vorteile der Erfindung
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Erfindungsgemäß ist ein
Elektrowerkzeug mit einem elektrischen Antriebsmotor und einem zumindest
zweiteiligen Gehäuse
vorgesehen, dessen in axialer Richtung zum Antriebsmotor geteilte
Gehäusehälften lösbar und
dichtend miteinander verbunden sind, wobei eine Gehäusetrennebene
der aufeinander stoßenden
Gehäusehälften zumindest abschnittsweise
getrennt von einer Dichtebene angeordnet ist, und die Dichtflächen sich
innerhalb des Gehäuses
auf kleinerem Umfang befinden. Vorzugsweise wird dies dadurch realisiert,
dass in der Dichtebene ein Dichtring angeordnet ist. Dieser dient
zur Abdichtung der miteinander verbundenen Gehäusehälften und kann zumindest abschnittsweise
getrennt von einer Gehäusetrennebene
der aufeinander stoßenden
Gehäusehälften angeordnet
sein. Somit ist die Dichtfunktion vom Gehäusedesign entkoppelt. Somit
soll bei dem Elektrowerkzeug eine weitgehende Gestaltungsfreiheit
bei der Ausbildung der Fügestelle
der beiden Gehäusehälften gewonnen
werden.
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Gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung ist der Dichtring im Wesentlichen senkrecht
zur Gehäuselängsachse
angeordnet. Diese Anordnung ermöglicht
eine Minimierung der Dichtkontur, da der Dichtring die kürzeste Distanz
der internen Funktionsgeometrie beschreibt.
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Die
Gehäusetrennebene
kann insbesondere schräg
und/oder unregelmäßig, bspw.
abgestuft, zur Gehäuselängsachse
angeordnet sein. Die Gestaltung der Gehäusetrennebene hängt von
Design- und Konstruktionsgesichtspunkten ab und ist unabhängig von
der Anordnung der Gehäusedichtung.
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Der
Dichtring kann insbesondere in eine Radialnut in einer der Gehäusehälften eingelegt
sein, so dass er bei geschlossenem Gehäuse an einer Radialfläche der
jeweils anderen Gehäusehälfte anliegt. Durch
leichte Komprimierung des Dichtrings ergibt sich eine sehr gute
Dichtwirkung. Der Dichtring selbst kann eine geschlossene Ringkontur
aufweisen oder bspw. ein O-Ring o. dgl. sein. Es sind keinerlei
aufwendige Gestaltungen notwendig, wodurch der Dichtring sehr kostengünstig ausgeführt werden
kann.
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Alternativ
hierzu kann der Dichtring auch zwischen axialen Dichtflächen der
beiden Gehäusehälften bzw.
einer Gehäusehälfte und
eines Zwischenflansches angeordnet sein. Die Ausgestaltung der Dichtungsanordnung
hängt u.
a. von den Platzverhältnissen
und der sonstigen Gestaltung des Elektrowerkzeuges ab.
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Durch
Verzicht auf eine mehrdimensionale Dichtfläche kann die Dichtung sehr
einfach und unempfindlich gegen Toleranzen ausgeführt werden. Gleichzeitig
wird sie damit sehr klein und kompakt.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass zumindest in
einer der Gehäusehälften wenigs tens
eine Lüftungsöffnung zur
Kühlung des
elektrischen Antriebsmotors vorgesehen ist und dass die wenigstens
eine Lüftungsöffnung beabstandet
von der Gehäusetrennebene
angeordnet ist. Der Luftauslassbereich ist vorzugsweise in der hinteren Gehäusehälfte mit
dem darin angeordneten elektrischen Antriebsmotor vorgesehen. Die
Anschlusskontur zum Getriebegehäuse
ist nicht unterbrochen, sondern umlaufend geschlossen und somit
sehr stabil ausgebildet.
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Die
erfindungsgemäße Anordnung
ermöglicht
zusätzlich
relativ große
Lüftungsöffnungen,
da sich die Dichtflächen
auf kleinerem Umfang innerhalb des Gehäuses befinden. Das Getriebegehäuse wird durch
die Dichtung nach außen
verschlossen, so dass kein Schmutz eindringen und kein Schmierstoff austreten
kann. Aus Festigkeitsgründen
sind die aneinander stoßenden
Fügeflächen der
beiden Gehäusehälften jeweils
geschlossen und nicht durch Aussparungen, Lüftungsöffnungen o. dgl. unterbrochen.
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Bei
Bohrhämmern
und Handbohrmaschinen ist das Getriebegehäuse oftmals relativ lang gegenüber dem
Motorgehäuse.
Dies betrifft insbesondere Bohrhämmer
mit Meißelfunktion.
Durch die flexible Anordnung der Gehäusetrennebene kann die Länge des
Getriebegehäuses
kaschiert werden. Da die Gehäusetrennung über den
Getriebebauraum hinaus reichen kann, ergibt sich eine hohe Flexibilität bei der Gehäusegestaltung.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den übrigen,
in den abhängigen
Ansprüchen
genannten Merkmalen.
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Zeichnungen
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Die
Erfindung wird nachfolgend in bevorzugten Ausführungsbeispielen anhand der
zugehörigen Zeichnungen
näher erläutert. Dabei
zeigt:
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1 eine
schematische Darstellung eines Bohrhammers und
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2 und 3 verschiedene
Detailschnittdarstellung des Bohrhammers gemäß 1.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 verdeutlicht
eine schematische Seitenansicht eines Elektrowerkzeugs am Beispiel
einer Handbohrmaschine bzw. eines sog. Bohrhammers 10.
Dieser weist ein längliches
Gehäuse 14 mit
einem pistolenartigen Griffabschnitt 24 mit Schalter 22 am hinteren
Ende und einem rotierenden Spannfutter 30 am gegenüber liegenden,
vorderen Ende auf. Das Gehäuse 14 ist
in axialer Richtung teilbar, wobei die beiden Gehäusehälften 16, 18 dichtend
miteinander verbunden sind. In der hinteren Gehäusehälfte 16 mit dem daran
befindlichen Griffabschnitt 24 ist normalerweise ein elektrischer
Antriebsmotor (nicht dargestellt) angeordnet, der mittels des Schalters 22 aktiviert
und ggf. in seiner Drehzahl variiert werden kann.
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In
der vorderen Gehäusehälfte 18 ist
im gezeigten Ausführungsbeispiel
ein Getriebe 34 angeordnet, das zur Drehzahl- und Drehmomentanpassung
zwischen Abtriebswelle des Antriebsmotors und rotierendem Spannfutter 30 vorgesehen
ist. Weiterhin ist in einem vorderen Bereich der vorderen Gehäusehälfte 18 ein
Stützgriff 26 vorgesehen,
mit dessen Hilfe während
eines Schlagbohrbetriebs die Maschine zusätzlich geführt und das Überrastmoment aufgenommen
werden kann.
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Die
beiden Gehäusehälften 16 und 18 weisen
eine Gehäusetrennebene 20 auf,
die im gezeigten Ausführungsbeispiel
leicht geneigt zu einer Axialebene senkrecht zur Gehäuselängsachse 40 ist.
Getrennt von der Gehäusetrennebene 20 ist
in der hinteren Gehäusehälfte 16 eine
Lüftungsöffnung 28 angeordnet,
die zur Kühlluftzufuhr
zum elektrischen Antriebsmotor dient. Es können vorzugsweise mehrere derartige
Lüftungsöffnungen 28 am
Umfang der hinteren Gehäusehälfte 16 vorgesehen
sein. Der Abstand der Lüftungsöffnung 28 von
der Gehäusetrennebene 20 sorgt
für eine
bessere mechanische Verbindung der beiden Gehäusehälften 16, 18,
da auf diese Weise eine geschlossene, umlaufende Fügefläche gewährleistet
werden kann, die nicht durch Lüftungsaussparungen
o. dgl. unterbrochen ist.
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2 zeigt
eine Seitenansicht der Fügestelle
der beiden Gehäusehälften 16, 18 in
einem Detailschnitt. 3 zeigt eine Ansicht von oben
auf die Fügestelle
in einem weiteren Detailschnitt. Die rechts liegende, hintere Gehäusehälfte 16 mit
dem darin angeordneten Antriebsmotor (nicht darge stellt) ist teilweise
geschlossen gezeichnet, während
die vordere Gehäusehälfte 18 mit
dem darin angeordneten Getriebe 34 freigeschnitten ist.
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Da
das Getriebe 34 gegen Eintritt von Schmutz und Staub sowie
gegen den Austritt von Schmierstoff zu schützen ist, ist eine Dichtung
vorgesehen. In einem Abschnitt eines Zwischenflansches 42 ist
eine Radialnut 36 angeordnet, in die ein Dichtring 32 eingelegt
ist, der leicht über
die Radialnut 36 hinaus ragt. Beim Einschieben des Zwischenflanschs 42 in
die vordere Gehäusehälfte 18 bzw.
beim Zusammenfügen
der beiden Gehäusehälften 16, 18 wird
eine innere Radialfläche 38 der
vorderen Gehäusehälfte 18 über den
Dichtring 32 geschoben, wobei dieser leicht komprimiert
wird, so dass sich eine gute Dichtwirkung ergibt.
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Es
ist deutlich erkennbar, dass der im Wesentlichen senkrecht zur Gehäuselängsachse 40 liegende
Dichtring 32 in seiner Funktion und seiner Anordnung völlig von
der Fügefläche der
beiden Gehäusehälften 16, 18 entkoppelt
ist und außerhalb
der Gehäusetrennebene 20 angeordnet
ist. Somit ergibt sich einerseits eine zuverlässige Abdichtung des Getriebegehäuses und
andererseits eine weitgehende Gestaltungs- und Designfreiheit bei
der Ausbildung der äußeren Gehäusekontur
sowie der Gehäusetrennebene 20.
Diese kann problemlos in Richtung der Gehäuselängsachse 40 verschoben
werden. Ggf. kann die Gehäusetrennebene 20 auch
eine oder mehrere Stufen am Gehäuseumfang
aufweisen.
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Die
Fügeflächen der
beiden Gehäusehälften 16, 18 sind
nahezu beliebig gestaltbar. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind sie bspw.
als zueinander passende Nut und Absatz ausgebildet, wie anhand der 2 deutlich
wird. 3 zeigt eine Gestaltung, bei der die stirnseitige
Fügekante
der vorderen Gehäusehälfte 18 die
entsprechende umlaufende Fügekante
der hinteren Gehäusehälfte 16 teilweise
umgreift.
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Die
Gehäuseteile
lassen sich in vorteilhafter Weise aus spritzgegossenem Kunststoff,
aus Druckguss-Leichtmetall
o. dgl. herstellen. Hiermit lassen sich problemlos alle gewünschten
Konturen und Fügeflächen des
Gehäuses 14 herstellen.