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Die Erfindung betrifft zunächst ein
Drehfallenschloss beispielsweise eines Kofferraumschlosses für ein Kraftfahrzeug,
mit einer elektromotorischen Öffnungsbetätigung der
Drehfalle mittels einer Sperrklinke, wobei die Drehfalle mit der
Sperrklinke zusammenwirkt und ein Einrasthebel vorgesehen ist, der
die Sperrklinke jedenfalls dann in der Öffnungsstellung sperrt, wenn
die Drehfalle trotz elektromotorischer Unterstützung nicht in die Öffnungsstellung verschwenkt
(Öffnungshinderung).
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Drehfallenschlösser der in Rede stehenden Art
sind bekannt. Der Antrieb erfolgt hierbei über einen Elektromotor, wobei
die elektrische Stromversorgung nach einer vorbestimmten Zeitspanne
von beispielsweise 0,4 Sekunden abgeschaltet wird. Die normale Drehfallen-Öffnungszeit
liegt hingegen erheblich darunter.
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Im Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand
der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin
gesehen, ein Drehfallenschloss der in Rede stehenden Art derart
verbessert auszubilden, dass auch bei Öffnungshinderung der Elektromotor
in einer vordefinierten Stellung blockiert wird.
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Diese Aufgabe ist zunächst und
im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei
darauf abgestellt ist, dass jedenfalls bei Öffnungshinderung der Elektromotor
in seiner Drehung durch den Einrasthebel blockiert ist. Zufolge dieser
erfindungsgemäßen Ausgestaltung
ist ein Weiterlaufen des Elektromotors bzw. des die Öffnungsmechanik
beaufschlagenden Elementes, beispielsweise ein Betätigungsnocken,
auch bei einer Öffnungshinderung
unterbunden. Der Elektromotor bzw. das über diesen angetriebene Betätigungselement
verharrt nach Auslösung
stets in einer vordefinierten End-Anschlagstellung, dies unabhängig von der
Drehstellung der freigegebenen Drehfalle. Eine Öffnungshinderung ist beispielsweise
dann gegeben, wenn elektromotorisch die Öffnung des Schlosses herbeigeführt wird,
was ein Abheben der Sperrklinke von der Drehfalle und eine damit
einhergehende Aufhebung der Verrastung von Sperrklinke und Drehfalle zur
Folge hat, die Drehfalle jedoch beispielsweise aufgrund eines Festfrierens
des Kofferraumdeckels nicht in die Freigabeposition für den Schließbolzen des
Deckels verschwenken kann. Um in dieser gehinderten Öffnungsstellung
noch eine manuelle Öffnung
der Kofferraumklappe zu ermöglichen,
ist es bekannt, die Sperrklinke mittels eines Einrasthebels in der
Drehfallen-Freigabestellung zu halten. Erfindungsgemäß wird dieser
Einrasthebel auch zur Blockierung der Elektromotordrehung genutzt.
Hierzu besitzt in einer bevorzugten Ausgestaltung der Einrasthebel
zur Blockierung des Elektromotors eine Blockierfläche, gegen
welche beispielsweise ein durch den Elektromotor angetriebener Auslösenocken
tritt. Weiter kann vorgesehen sein, dass der Einrasthebel die Sperrklinke
sowohl bei Öffnungshinderung
als auch bei fehlender Öffnungshinderung
in der Drehfallen-Freigabestellung
hält. Diese
abgehobene Stellung der Sperrklinke wird erst im Zuge des Schließvorgangs
der Drehfalle wieder aufgehoben. Bei dieser Ausgestaltung ist die
Drehung des Elektromotors sowohl bei Öffnungshinderung als auch bei fehlender Öffnungshinderung
stets durch den Einrasthebel blockiert. Demzufolge weist der Elektromotor
bzw. das durch diesen angetriebene Auslöseelement in beiden Zuständen stets
gleiche, anschlagbedingte Endpositionen, dies unabhängig von
der Öffnungsgeschwindigkeit
der Drehfalle. Alternativ wird vorgeschlagen, dass der Elektromotor
ohne Öffnungshinderung
der Drehfalle gegen die Drehfalle anläuft. Dies ist besonders dann
von Vorteil, wenn, wie auch weiter bevorzugt, die durch den Einrasthebel
gesicherte Drehfallen-Freigabestellung
der Sperrklinke im Zuge der Öffnungsschwenkbewegung der
Drehfalle aufgehoben wird. Bei einer Drehfallen-Öffnungszeit von 0,1 bis 0,15
Sekunden ergibt sich der Effekt, dass das durch den Elektromotor
angetriebene Auslöseelement
noch vor Erreichen des Einrasthebels gegen die Drehfalle blockierend
tritt. Unabhängig
von der gewählten
Ausgestaltung ist durch die erfin dungsgemäße Lösung gewährleistet, dass der Motor bzw.
das durch ihn angetriebene Auslöseelement
stets in einer vordefinierten Position nach einem Auslösen verharrt.
Funktionsstörungen durch
undefinierte Stellungen sind somit entgegengewirkt. Als besonders
vorteilhaft erweist sich diesbezüglich
weiter, dass der Einrasthebel zweigeteilt ausgebildet ist und die
Drehfalle lediglich beim Schließen
der Einrasthebel in die Sperrklinken-Freigabestellung bewegt wird
und dass der Elektromotor sowohl bei Öffnungshinderung als auch bei
fehlender Öffnungshinderung
den Einrasthebel anläuft.
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Die Erfindung betrifft des Weiteren
ein Drehfallenschloss beispielsweise eines Kofferraumschlosses für ein Kraftfahrzeug,
mit einer elektromotorischen Öffnungsbetätigung der
Drehfalle mittels einer Sperrklinke, wobei die Drehfalle mit der
Sperrklinke zusammenwirkt und die Sperrklinke über ein Steuerelement mittels
des Elektromotors in ihre Freigabestellung auszusteuern ist, wobei
das Steuerelement entgegen Aussteuerrichtung des Steuerelements
mit einem Getriebeelement verbunden ist, auf welches Getriebeelement
der Elektromotor einwirkt. Um ein elektromotorisch öffnungsbetätigbares
Drehfallenschloss der in Rede stehenden Art funktionsverbessert
auszugestalten, wird vorgeschlagen, dass das Steuerelement in Aussteuerrichtung
relativ zu dem Getriebeelement bewegbar ist. Zufolge dieser Ausgestaltung
ist einer Blockierung des gesamten Schlosseingerichtes bei einem
Ausfall des Elektromotors entgegengewirkt. So kann auch bei einer
bereits eingeleiteten elektromotorischen Öffnungsbetätigung und im Zuge dieser Öffnungsbetätigung ausfallendem
Elektromotor das Drehfallenschloss mittels des auf die Sperrklinke
einwirkenden Steuerelements geöffnet
werden, wonach zumindest die Haupt-Schlosseingerichteteile, wie
Sperrklinke und Drehfalle, in ihre bevorzugt federbelasteten Grundstellungen
zurückfahren.
So ist hiernach auch ein Wiederverschließen des mit dem erfindungsgemäßen Drehfallenschloss
versehenen bzw. mit diesem zusammenwirkenden Karrosserieteil, wie
beispielsweise eine Kofferraumklappe ermöglicht.
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Fällt
der elektromotorische Antrieb zur Öffnungsbetätigung der Drehfalle aus, so
ist durch Handbetätigung,
beispielsweise mittels eines auf der Drehachse des Steuerelements
angeordneten, nach außen
aus dem Schlossgehäuse
geführten
Handrades oder dergleichen, die Bewegung des Steuerelements in Aussteuerrichtung
relativ zu dem gesperrten, weil in Eingriff mit dem Elektromotor
stehenden Getriebeelement möglich.
Dies erweist sich insbesondere dann von Vorteil, wenn die elektromotorische Öffnungsbetätigung bereits über eine
Teilstrecke erfolgt ist. So kann beispielsweise nach einer solchen
Teilverlagerung die Sperrklinke in eine Stellung verschwenkt sein,
in welcher sie gerade noch die Drehfalle hält. Diese Stellung ist jedoch
möglicherweise
instabil. Eine weitere mögliche
Störungs-Zwischenstellung
ist die abgeschwenkte Stellung der Sperrklinke, in welcher die Drehfalle
freigegeben ist. Hier wäre
ein Schließen
der Kofferraumklappe oder dergleichen nicht mehr möglich, da
das Steuerelement die Sperrklinke weiter in der Freigabestellung hält. Erst
durch die erfindungsgemäße manuelle
Weiterverlagerung des Steuerelements in Aussteuerrichtung erreicht
die Sperrklinke die Rastsicherungsstellung zur Drehfalle. Um die
Bewegung des Steuerelements in Aussteuerrichtung relativ zu dem
Getriebeelement nur willensbetont durchführen zu können, ist in einer Weiterbildung
des Erfindungsgegenstandes vorgesehen, dass das Steuerelement in
Aussteuerrichtung an dem Getriebeelement verrastet ist. Diese Rast
ist so ausgelegt, dass einerseits im normalen, elektromotorischen
Betrieb einem Voreilen des Steuerelements gegenüber dem Getriebeelement entgegengewirkt
ist, andererseits jedoch durch manuelle Drehbetätigung des Steuerelements überlaufbar
ist. Diesbezüglich
wird weiter vorgeschlagen, dass das Steuerelement einen innerhalb
des Getriebeelements oder eines mit dem Getriebeelement drehfest verbundenen
Elements angeordneten Rastvorsprung aufweist, so insbesondere einen
radial ausgerichteten Rastvorsprung. Das Getriebeelement oder das
drehfest mit dem Getriebeelement verbundene Element kann hierbei
ein Hohlkörper
sein, der innenwandig eine Gegenrast ausbildet. Als vorteilhaft erweist
sich diesbezüglich
weiter, wenn die miteinander wirkenden, den Rastvorsprung bzw. die
Gegenrast aufweisenden Teile aus einem Kunststoffmaterial bestehen,
die weiter beispielsweise im Kunststoffspritzverfahren hergestellt
sind. Demzufolge weisen der Rastvorsprung und die Gegenrast elastische
Eigenschaften auf, die die übliche
Drehmitnahme bei elektromotorischer Öffnung und das Überlaufen
der Rast bei Ausfall des Elektromotors ermöglichen. In einer beispielhaften
Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist vorgesehen, dass der
Rastvorsprung an einem kreisbogenabschnittförmigen Vorsprung des Steuerelements
ausgebildet ist. Auch wird vorgeschlagen, dass das Steuerelement
um weniger als 360° relativ
zu dem Getriebeelement bewegbar ist. Das die Sperrklinke aussteuernde
Steuerelement ist bevorzugt ein Exzenter. Der Elektromotor wirkt
bevorzugt auf ein als ein Schneckenrad ausgebildetes Getriebeelement.
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Die Erfindung ist nachstehend anhand
beigefügter
Zeichnungen, welche lediglich drei Ausführungsbeispiele darstellen,
näher erläutert. Es
zeigt:
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1 in
Ansicht ein erfindungsgemäßes Drehfallenschloss
in gesicherter Schließstellung
der Drehfalle, eine erste Ausführungsform
betreffend;
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2 eine
Darstellung gemäß 1, eine Zwischenstellung
im Zuge eines Öffnungsvorganges betreffend;
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3 eine
Folgedarstellung der 2,
in welcher Stellung die Sperrklinke die Drehfalle freigibt;
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4 eine
Folgedarstellung zur 3,
bei Öffnungshinderung
der Drehfalle und nach Drehverlagerung des Einrasthebels zum Sperren
der Sperrklinke in der Offenstellung;
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5 eine
Folgedarstellung der 4 im Zuge
der manuellen Bewegung der Drehfalle in die Öffnungsstellung nach einer Öffnungshinderung;
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6 die
Offenstellung des Drehfallenschlosses bei wieder freigegebener Sperrklinke;
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7 eine
Folgedarstellung der 3,
jedoch bei fehlender Öffnungshinderung
der Drehfalle;
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8 die
Drehfallenschloss-Öffnungsstellung
nach einem Öffnen
ohne Öffnungshinderung;
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9 eine
perspektivische Detailansicht einer elektromotrisch betriebenen
Exzenteranordnung;
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10 eine
Ansicht gemäß 1, jedoch eine zweite Ausführungsform
betreffend;
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11 eine
Folgedarstellung der 10, eine
Zwischenstellung im Zuge eines Öffnungsvorganges;
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12 eine
Folgedarstellung der 11,
in welcher Zwischenstellung der Sperrhebel über den Einrasthebel ausgerückt ist
und die Drehfalle in Richtung auf eine Schließbolzen-Freigabestellung verschwenkt
ist;
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13 die
Offenstellung des Drehfallenschlosses;
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14 eine
Zwischenstellung im Zuge der Drehfallen-Schließverlagerung;
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15 eine
perspektivische Darstellung einer elektromotorisch zu betätigenden,
aus einem Steuerelement und einem Getriebeelement bestehenden Exzenteranordnung,
eine weitere Ausführungsform
betreffend;
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16 eine
perspektivische Einzeldarstellung des Getriebeelements;
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17 eine
perspektivische Einzeldarstellung des Steuerelements;
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18 einen
Querschnitt durch die Exzenteranordnung gemäß 15, die verrastete Stellung von Steuerelement
und Getriebeelement betreffend;
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19 eine
der 18 entsprechende Querschnittsdarstellung,
jedoch bei ausgerastetem und manuell in Aussteuerrichtung bewegtem
Steuerelement.
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In den 1 bis 9 ist in einer ersten Ausführungsform
ein Drehfallenschloss 1 beispielsweise eines Kofferraumschlosses
für ein
Kraftfahrzeug dargestellt. In üblicher
Weise sind an einem Schlossboden 2 eine Drehfalle 3 und
eine Sperrklinke 4 bei im wesentlichen paralleler Ausrichtung
derselben zum Schlossboden 2 drehbar um Achsen x bzw. y
gelagert.
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Die Drehfalle 3 ist in üblicher
Weise gabelförmig
ausgebildet mit einem Fallenmaul 5 zum Einfangen eines
im Bereich eines schlossbodenseitigen Einfuhrschlitzes 6 in
das Drehfallenschloss 1 eintretenden Schließbolzens 7.
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Die Sperrklinke 4 besitzt
eine Rastnase 8, welche zur Sicherung der Drehfalle 3 in
einer Hauptraststellung – Schließstellung – gemäß 1 in das Fallenmaul 5 eingreift.
An dieser Rastnase stützt
sich eine das Fallenmaul 5 begrenzende Flanke der Drehfalle 3 ab,
so dass durch diesen Hintergriff eine Drehbewegung der Drehfalle 3 in
die, den Schließbolzen 7 freigebende Öffnungsstellung
verhindert ist.
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Benachbart zu der Rastnase 8 ist
an der Sperrklinke 4 des Weiteren ein Anschlagvorsprung 9 ausgeformt,
zur Abstützung
der Sperrklinke 4 an der zugeordneten kreisbogenabschnittsförmig um
die Achse x ausgebildeten Schmalrandkante 10 der Drehfalle 3.
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In bekannter Weise ist eine Sicherungsraststellung
bzw. Vorraststellung möglich,
in welcher die Rastnase 8 im Zuge eines Schließvorganges
in eine in Öffnungsdrehrichtung
der Drehfalle 3 dem Fallenmaul 5 nachgeordnete,
der Schmalrandkante 10 zugeordnete Randausdehnung 11 einfährt.
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Drehfalle 3 und Sperrklinke 4 sind
gegenseitig über
eine Zugfeder 12 vorgespannt, wobei die Anordnung der Zugfeder 12 so
gewählt
ist, dass diese die Drehfalle 3 in Drehöffnungsrichtung und die Sperrklinke 4 in
die Raststellung beaufschlagt.
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Die Öffnungsbetätigung der Drehfalle 3 zur Freigabe
des Schließbolzens 7 erfolgt
elektromotorisch. Hierzu ist auf dem Schlossboden 2 in
dem dem Einfuhrschlitz 6 abgewandten Bereich ein Elektromotor 13 angeordnet,
auf dessen Motorwelle 14 eine Schnecke 15 drehfest
befestigt ist. Letztere wirkt mit einem Schneckenrad 16 eines Übersetzungsgetriebes 17 zusammen,
wobei die Drehachse z des Schneckenrades 16 parallel zu
den Achsen x und y von Drehfalle 3 und Sperrklinke 4 und
entsprechend senkrecht zur Schlossbodenebene ausgerichtet ist.
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Wie auch aus der perspektivischen
Detaildarstellung in 9 zu
erkennen (zur besseren Darstellung unter Fortlassung des Elektromotors 13), setzt
sich das Übersetzungsgetriebe 17 aus
mehreren parallel zur Schlossbodenebene ausge richteten, übereinander
um die Achse z angeordneten spiralförmigen Auslösescheiben zusammen, wobei
eine oberste einen Auslöseexzenter 18 zur
Beaufschlagung der Sperrklinke 4 ausformt. In der Ebene
unterhalb des Auslöseexzenters 18 ist
ein erster Blockiernocken 19 mit einer Anschlagschulter 20 angeordnet.
Unterhalb dieses Blockiernockens 19 ist ebenenversetzt
das Schneckenrad 16 vorgesehen. Schließlich ist in einer untersten,
unterhalb des Schneckenrades 16 vorgesehenen Ebene ein
zweiter Blockiernocken 21 gebildet. Auslöseexzenter 18, Blockiernocken 19,
Schneckenrad 16 und der Blockiernocken 21 sind
drehfest miteinander verbunden und sind um die gemeinsame Achse
z drehbar gelagert. Demzufolge wirkt der elektromotorische Antrieb gleichzeitig
und gleichmäßig auf
alle Ebenen des Übersetzungsgetriebes 17 ein.
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Die Spiralkontur des Auslöseexzenters 18 ist bezogen
auf die Drehrichtung r desselben stetig ansteigend ausgebildet.
Mit dieser spiralförmig
ansteigenden Schmalrandkante wirkt der Auslöseexzenter 18 bei
elektromotorischer Betätigung
auf einen, entsprechend in die Ebene des Auslöseexzenters 18 abgeknöpften Auslöseabschnitt 22 der
Sperrklinke 4 ein, was eine Schwenkverlagerung der Sperrklinke 4 um
deren Achse y zur Folge hat. Im Zuge dieser Schwenkverlagerung gibt
die Sperrklinke 4 bzw. deren Rastnase 9 die Drehfalle 3 frei,
wonach diese unter Zugfederbeanspruchung in eine, den Schließbolzen 7 freigebende
Drehfallenöffnungsstellung
gelangen kann. Um bei einer Öffnungshinderung
der Drehfalle 3 – beispielsweise
bei festgefrorener Kofferraumhaube – eine manuelle Verlagerung
der Drehfalle 3 nach einer elektromotorischen Öffnungsbetätigung zu
ermöglichen,
ist nach einer derartigen elektromotorischen Öffnungsbetätigung die Sperrklinke 4 in
ihrer, die Drehfalle 3 freigebenden Stellung gehalten.
Hierzu ist ein Einrasthebel 23 vorgesehen, welcher um eine
parallel zur Drehfallenachse x und zur Sperrklinkenachse y ausgerichtete
Achse w drehbar auf dem Schlossboden 2 gelagert ist. Dieser
Einrasthebel 23 besitzt drei drehfest miteinander verbundene
Hebelarme. So wirkt ein Rastarm 24 mit einem abgeknöpften Abschnitt 25 der
Sperrklinke 4 zusammen. Ein zum Rastarm 24 entgegengesetzt
abragender Aushebearm 26 liegt im Schwenkbereich eines an
einem Radialabschnitt 27 der Drehfalle 3 angeordneten
Steuerabschnitts 28, dessen dem Aushebearm 26 zugeordnete
Stirnfläche
eine Steuerkurve 29 ausformt.
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Zudem besitzt der Einrasthebel 23 einen
Anschlagarm 30 mit einer stirnseitigen Blockierfläche 34 zur
Zusammenwirkung mit dem Blockiernocken 21 des Übersetzungsgetriebes 17.
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Der Einrasthebel 23 ist
durch eine nicht dargestellte Feder, beispielsweise Spiralfeder,
in – bezogen
auf die Darstellungen – Uhrzeigerrichtung
vorgespannt.
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Die Funktionsweise des Drehfallenschlosses 1 gemäß der ersten
Ausführungsform
ist wie folgt:
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Ausgehend von der Schließstellung
gemäß 1, welche ordnungsgemäße Schließstellung durch
eine Sperrklinkenabtastung mittels eines auf dem Schlossboden 2 angeordneten,
in den Zeichnungen nur schematisch angedeuteten Tastschalters 33 überwacht
wird, erfolgt bei elektromotorischer Öffnungsbetätigung zunächst eine Aussteuerung der Sperrklinke 4 über den
Auslöseexzenter 18 in
Richtung auf eine Drehfallenfreigabe (vgl. 2 und 3). Im
Zuge dieser Sperrklinkenverlagerung verläßt der Einrasthebel 23 bzw.
dessen Rastarm 24 den abstützenden Bereich jenseits des
Abschnittes 25 der Sperrklinke 4, wonach der Einrasthebel 23 unter
Federvorspannung mittels der nicht dargestellten Spiralfeder in
Uhrzeigerrichtung in eine Raststellung verschwenkt. In dieser Raststellung
tritt der Rastarm 24 gegen den Abschnitt 25 der
Sperrklinke 4, womit letztere in der Drehfallenfreigabestellung
durch den Einrasthebel 23 gehalten ist.
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Liegt nunmehr eine Öffnungshinderung
vor, so kann die Drehfalle 2 trotz Freigabe nicht selbsttätig in die
Schließbolzenfreigabestellung
verschwenken. Eine solche Situation ist in 4 dargestellt. Der im Zuge des Öffnungsvorganges
weiter drehende Elektromotor 13 erfährt hierbei eine Blockierung durch
Anschlagen der Anschlagschulter 20 des Blockiernockens 19 gegen
die Blockierfläche 34 des
Anschlagarms 30 des Einrasthebels 23. Der Elektromotor 13 und
somit das gesamte Übersetzungsgetriebe 17 sind
hierdurch nach etwa einer vollen Umdrehung blockiert. Der aktivierte
Elektromotor 13 wird generell nach einer Zeitspanne von
etwa 0,4 Sekunden abgeschaltet, wobei die vorbeschriebene, anschlagbegrenzte
Endstellung zeitlich vorher erreicht ist.
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Da die Sperrklinke 4 mitels
des Einrasthebels 23 in der Drehfallen-Freigabestellung
verharrt, ist ein manuelles Öffnen
des Drehfallenschlosses 1, beispielsweise durch Anheben
der Kofferraumklappe oder dergleichen ermöglicht, im Zuge dessen die Drehfalle 3 über den
in dem Fallenmaul 5 einsitzenden Schließbolzen 7 zunächst mitgeschleppt
wird. Die Drehfalle 3 wird abschließend über die Zugfeder 12 in
die Offenstellung gemäß 6 drehverlagert, wobei der
Einrasthebel 23 mittels seines über die Steuerkurve 29 der
Drehfalle 3 beaufschlagten Aushebearms 26 entgegen
der Kraft der auf den Einrasthebel 23 wirkenden Feder wieder
in seine Grundstellung gedrängt
wird. Im Zuge dieser Einrasthebel-Rückverlagerung verläßt der Rastarm 24 den
Abschnitt 25 der Sperrklinke 4 zur Freigabe derselben. Die
Sperrklinke 4 wird mittels der Zugfeder 12 in Richtung
auf ihre Wirkungsstellung drehverlagert, wobei die Rastnase 8 gegen
die Schmalrandkante 10 der Drehfalle 3 anschlägt.
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Liegt im Zuge der elektromotorischen Öffnungsbetätigung keine Öffnungshinderung
vor, so wird die Drehfalle 3 unmittelbar nach Ausschwenken der
Sperrklinke 4 über
die Zugfeder 12 in ihre Schließbolzen-Freigabestellung verschwenkt,
wobei im Zuge dieser Drehfallenverschwenkung der zunächst von
dem Sperrklinkenabschnitt 25 freigegebene Einrasthebel 23 über den
Zusam menwirkungsbereich von Steuerkurve 29 und Aushebearm 26 wieder
in seine Ausgangsstellung gedrängt
wird. Demzufolge verbleibt die Sperrklinke 4 nicht, wie
bei dem zuvor beschriebenen Öffnungshinderungsbeispiel,
in der ausgerückten
Stellung, sondern nimmt in der Drehfallen-Öffnungsstellung gemäß 8 ihre vorgespannte Raststellung
wieder ein.
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Die Drehfallenöffnungsbewegung eilt der Rotationsbewegung
des Übersetzungsgetriebes 17 vor.
Der Elektromotor 13 wird bei nicht vorhandener Öffnungshinderung über den
unteren, gegen eine Stirnrandkante des Radialabschnittes 27 der
Drehfalle 3 tretenden Blockiernocken 21 gestoppt.
Auch hierbei hat nach Auslösen
des Öffnungsvorganges der
Auslöseexzenter 18 und
die mit ihm drehfest verbundenen Blockiernocken etwa eine volle
Umdrehung vollzogen.
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Die Ausgestaltungen, insbesondere
die Kurvenverläufe
der Radialaußenkanten
des Blockiernockens 21 und des fallenseitigen Radialabschnitts 27 sind
so ausgelegt, dass bei Beaufschlagung des Radialabschnitts 37 durch
den Blockiernocken 21 die Kraftkomponente in Öffnungsrichtung
der Drehfalle 3 wirkt und dass bei möglicher Beaufschlagung des Blockiernockens 21 durch
den Radialabschnitt 37 die Kraftkomponente eine Drehung
des Übersetzungsgetriebes 17 in üblicher
Drehrichtung r bewirkt, womit der Blockiernocken 21 voreilend
die Drehfalle 3 abschließend zur Verlagerung in die Öffnungsstellung freigibt.
Diese Auslegung erweist sich für
den Schließvorgang
als nicht hinderlich, da hierbei eine erhöhte Kraft einwirkt.
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Zufolge der zuvor beschriebenen Ausgestaltung
startet der Auslöseexzenter 18 bei
jeder elektromotorischen Öffnungsbetätigung etwa
immer aus der gleichen Drehwinkelstellung heraus, dies unabhängig davon,
ob beim vorherigen Öffnungsvorgang
eine Öffnungshinderung
vorlag oder nicht.
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Die 10 bis 14 zeigen eine zweite Ausführungsform
des Erfindungsgegenstandes. Im Gegensatz zu dem zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispiel
dreht hier der Auslöseexzenter 18,
bezogen auf die Darstellung, in Uhrzeigerrichtung r'. Des Weiteren ist
in diesem Ausführungsbeispiel
nur ein drehfest mit dem Auslöseexzenter 18 verbundener,
als radial abragender Arm ausgebildeter Blockiernocken 19 vorgesehen.
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Zudem ist der Einrasthebel 23 zweigeteilt ausgebildet,
wobei ein Teil einerseits den Rastarm 24 und andererseits
den Anschlagarm 30 mit der Blockierfläche 34 ausformt. Auf
der gemeinsamen Achse w ist der Aushebearm 26 relativ zu
dem Rastarm 24 und dem Anschlagarm 30 schwenkbar
gelagert, wobei eine nicht dargestellte Feder den Aushebearm 26 in
eine Grundstellung vorspannt. Diese Grundstellung ist anschlagbegrenzt.
Hierzu tritt der Aushebearm 26 gegen eine Sperrschulter 31 des,
den Rastarm 24 und den Anschlagarm 30 tragenden
Teiles des Einrasthebels 23.
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Die Drehfalle 3 trägt einen
im Zusammenwirkungsbereich mit dem Aushebearm 26 des Einrasthebels 23 angeordneten,
sich parallel zur Schwenkachse x ausgerichteten Auslösestift 32.
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Bei elektromotorischer Öffnungsbetätigung erfolgt über den
Auslöseexzenter 18 ein
Ausrücken der
Sperrklinke 4 in eine, die Drehfalle 3 freigebende Stellung,
wobei der Einrasthebel 23 in seiner Gesamtheit nach Verlassen
der seitlichen Abstützung des
Rastarmes 24 an dem Sperrhebelabschnitt 25 in die
Einraststellung gemäß 11 verschwenkt, welche Verschwenkung
federunterstützt
ist. Hiernach ist die Sperrklinke 4 durch Abstützung im
Bereich des Abschnittes 25 an dem Rastarm 24 des
Einrasthebels 23 in der Drehfallen-Freigabestellung gehalten.
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Unabhängig davon, ob eine Öffnungshinderung
vorliegt oder nicht, verbleibt der Anschlagarm 30 im Schwenkbereich
des Blockiernockens 21, so dass der elektromotorische Antrieb
stets in der gleichen Stellung blockiert wird. Dies ist durch die
Zweiteilung des Einrasthebels 23 erreicht. Im Zuge der
Drehfallen-Öffnungsschwenkbewegung
wird der Aushebearm 26 über
den drehfallenseitigen Auslösestift 32 rückwärtig beaufschlagt.
Durch die Zweiteilung kann jedoch der Aushebearm 26 entgegen
der Federkraft ausschwenken, ohne hierbei Einfluß auf die Stellung des gesamten
Einrasthebels 23 zu nehmen (vgl. 12). Die Sperrklinkenraststellung wird
erst im Zuge des Drehfallen-Schließvorganges
aufgehoben, wobei der Auslösestift 32 gegen
den Aushebearm 26 tritt, welch letzterer wiederum sich
an der Sperrschulter 31 des den Rastarm 24 und
den Anschlagarm 30 tragenden Teils des Einrasthebels 23 abstützt. Über die
Sperrschulter 31 wird im Zuge der weiteren Drehfallenverlagerung
der Einrasthebel 23 zurück
in seine Grundstellung unter Freigabe der Sperrklinke 4 gedrängt (eine
Zwischenstellung im Zuge dieser Rückverlagerung ist in 14 dargestellt).
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15 zeigt
eine alternative Ausgestaltung des als Ganzes mit 17 bezeichneten Übersetzungsgetriebes.
Letzteres ist im Wesentlichen zweigeteilt ausgebildet. So formt
ein Teil im Wesentlichen ein Steuerelement 35 und das andere
Teil im Wesentlichen ein Getriebeelement 36 aus.
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Das Steuerelement 35 weist,
wie auch das Getriebeelement 36 zwei in Axialrichtung der
Drehachse z übereinander
angeordnete Betätigungsebenen
auf. So ist in der, dem Getriebeelement 36 zugewandten
Ebene des Steuerelements 35 ein Auslöseexzenter 18 entsprechend
der ersten Ausführungsform
in den 1 bis 9 mit einer Anschlagschulter 20 ausgebildet.
Die in der dem Getriebeelement 36 abgewandten Ebene ist
entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel
der erste Blockiernocken 19 ausgeformt. Letzterer und der
Auslöseexzenter 18 sind drehfest
miteinander verbunden, weiter bevorzugt materialeinheitlich, einstöckig ausgebildet.
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In der, dem Steuerelement 35 zugewandten Ebene
des Getriebeelements 36 ist der aus der ersten Ausführungsform
bekannte Blockiernocken 21 angeordnet, welcher drehfest,
bevorzugt materialeinheitlich und einstöckig mit einem, in der dem
Steuerelement 35 abgewandten Ebene des Getriebeelements 36 ausgebildeten
Schneckenrad 16 verbunden ist. Letzteres steht – jedoch
nicht dargestellt – in Eingriff
mit dem Schneckenrad 15 des Elektromotors 13.
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Steuerelement 35 und Getriebeelement 36 sind
frei drehbar auf einem, auf dem Schlossboden 2 befestigten
Stehbolzen 37, welcher zugleich die geometrische Achse
z bildet, gehaltert.
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Das Getriebeelement 36 bzw.
der dem Steuerelement 35 zugewandte Blockiernocken 21 ist
als Hohlkörper
ausgebildet, wobei der kreisringförmige Hohl-raum 38 durchbrochen ist von
einem Radialsteg 39.
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Das Steuerelement 35 bzw.
der dem Getriebeelement 36 zugewandte Auslöseexzenter 18 besitzt
einen sich axial in den Hohlraum 38 des Getriebeelements 36 erstreckenden,
im Grundriss kreisbogenabschnittsförmig ausgeformten Vorsprung 40, der
einerends eine mit dem Radialsteg 39 des Getriebeelements 36 zusammenwirkende
Anschlagschulter 41 und andernends einen sich radial n
ach außen erstreckenden
Rastvorsprung 42 ausformt.
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In einer Grundstellung gemäß 4, welche Grundstellung
der üblichen
Wirkstellung bei elektromotorischem Betrieb entspricht, stützt sich
die Anschlagschulter 41 an dem Radialsteg 39 ab,
wobei der Rastvorsprung 42 mit einer in den Hohlraum 38 hineinragenden
Gegenrast 43 des Getriebeelements 36 zusammenwirkt.
Demzufolge ist diese Stellung rastgesichert.
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Bei üblicher elektromotorischer
Betätigung wird über die
Schnecke 15 und das Schneckenrad 16 des Getriebeelements 36 das Übersetzungsgetriebe 17 in
Aussteuerrichtung r drehbewegt, zur Aussteuerung einer Sperrklinke 4 mittels
des Auslöseexzenters 20.
Hierbei erfolgt über
die Abstützung
der Anschlagschulter 41 des Steuerelements 35 an
dem Radialsteg 39 des Getriebeelements 36 eine
Drehmitnahme des Steuerelements 35, insbesondere des Auslöseexzenters 20.
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Bei einem Ausfall des Elektromotors 13 vor Einsetzen
der Öffnungsbetätigung aber
auch im Zuge dieser Öffnungsbetätigung ist
eine manuell durchführbare
Drehbetätigung
des Steuerelements 35, insbesondere des Auslöseexzenters 18 in
Aussteuerrichtung r durchführbar.
Hierzu kann das Steuerelement 35 eine nicht dargestellte,
koaxial zur Drehachse z ausgerichtete Handhabe aufweisen, mittels
welcher die rastgehalterte Grundstellung des Steuerelements 35 gemäß 4 verlassen werden kann.
Durch Überlaufen
der Gegenrast 43 ist das Steuerelement 35 bzw.
der Auslöseexzenter 18 weiter
in Aussteuerrichtung r drehverlagerbar, dies bis zu einer anschlagbegrenzten
Stellung, in welcher der steuerelementseitige Rastvorsprung 42 gegen
einen rückseitig
des getriebeelementseitigen Radialsteges 39 ausgeformten
Anschlagvorsprung 44 tritt (vgl. 19).
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Mittels dieser handbetätigbaren
Relativverlagerung des Steuerelements 35 zum Getriebeelement 36 ist
die Sperrklinke 4 zur Freigabe der Drehfalle 3 aussteuerbar,
so dass das Drehfallenschloss 1 öffnet. Darüber hinaus ist der Drehwinkel
zwischen Steuerelement 35 und Getriebeelement 36 so
groß bemessen,
dass durch die manuelle Drehverlagerung des Steuerelements 35 die
Sperrklinke 4 vom Auslöseexzenter 18 überlaufen
wird, so dass die Sperrklinke 4 nach einer Freigabe der
Drehfalle 3 wieder in ihre federunterstützte Grundstellung zurückfällt. Zufolge
dessen kann die Drehfalle 3 im Zuge eines Schließvorganges
wieder rastgesichert eingefangen werden.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich)
erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit
auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.