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DE10312052A1 - Einrichtung zum Prüfen der Stand- und Biegefestigkeit eines Mastes - Google Patents

Einrichtung zum Prüfen der Stand- und Biegefestigkeit eines Mastes Download PDF

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DE10312052A1
DE10312052A1 DE2003112052 DE10312052A DE10312052A1 DE 10312052 A1 DE10312052 A1 DE 10312052A1 DE 2003112052 DE2003112052 DE 2003112052 DE 10312052 A DE10312052 A DE 10312052A DE 10312052 A1 DE10312052 A1 DE 10312052A1
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DE2003112052
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Christa Reiners
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01MTESTING STATIC OR DYNAMIC BALANCE OF MACHINES OR STRUCTURES; TESTING OF STRUCTURES OR APPARATUS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G01M5/00Investigating the elasticity of structures, e.g. deflection of bridges or air-craft wings
    • G01M5/0041Investigating the elasticity of structures, e.g. deflection of bridges or air-craft wings by determining deflection or stress
    • G01M5/005Investigating the elasticity of structures, e.g. deflection of bridges or air-craft wings by determining deflection or stress by means of external apparatus, e.g. test benches or portable test systems
    • G01M5/0058Investigating the elasticity of structures, e.g. deflection of bridges or air-craft wings by determining deflection or stress by means of external apparatus, e.g. test benches or portable test systems of elongated objects, e.g. pipes, masts, towers or railways
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
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Abstract

Es wird eine Einrichtung zum Prüfen der Festigkeit eines im Boden verankerten und am Kopf mit einem anderen Mast verbundenen Mastes unter Einsatz einer Krafteinheit zum Ausüben einer Biegelast und eines ersten Wegsensors zum Messen der durch die Biegelast verursachten Auslenkung des Mastes beschrieben. Um durch die Verbindung mit dem anderen Mast verursachte Rückwirkungen aus dem Meßergebnis eliminieren zu können, wird dem zweiten Mast ein zweiter Wegsensor zugeordnet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Prüfen der Stand- und Biegefestigkeit eines am Mastfuß im Boden verankerten und am Kopf mit mindestens einem anderen Mast verbundenen Mastes unter Einsatz einer Krafteinheit, mit welcher eine in eine Kraftrichtung wirkende Biegelast in den Mast eingeleitet und dadurch der Mast mit einem Biegemoment belastet wird, und mindestens eines ersten Wegsensors (Hauptwegsensor) zum Messen der durch das Biegemoment verursachten Auslenkung des Mastes.
  • Eine Einrichtung vorstehender Art kann hergeleitet werden aus US 52 12 654 A . Im Bekannten werden Mittel zum Messen der Restfestigkeit von Elektrizitäts-, Telefon- und Telegrafenpfählen beschrieben. Die an einem Mast durch die jeweilige Biegelast verursachten Auslenkungen werden in einen Rechner eingegeben. Im Rechner können unter anderem die Richtung, Stärke, Zahl und Spannung der von Mast zu Mast gespannten Drähte berücksichtigt werden (siehe dort Spalte 4, Zeilen 64 bis 66). Hierbei wird offenbar vorausgesetzt, daß die genannten Stabilitäts- und Belastungswerte der Drähte bekannt sind. Eine Nichtbeachtung der Drahtbespannung kann aber zu Fehldeutungen der am einzelnen Mast gewonnen Meßwerte führen.
  • Die beschriebene Sicherheitsmessung von Masten erfolgt in der Regel viele Jahre, oft Jahrzehnte, nach der Installation. In der Zwischenzeit können Drähte ausgetauscht, ausgebaut oder hinzugefügt worden sein. Die auf den einzelnen Mast infolge der jeweiligen Verdrahtung wirkende Kopflast kann sich daher im Laufe der Zeit geändert haben, so daß für eine Berücksichtigung im Rechner eine gesonderte Nachprüfung der Stabilitäts- und Zugkraftwerte der Drähte erforderlich ist. Eine solche Nachprüfung erscheint vor allem erforderlich, wenn von Mast zu Mast gespannte Drähte Lasten, z.B. Oberleitungen (Fahrdrähte) von Bahnen oder Bussen, Lampen oder Hinweis- bzw. Werbeschilder, tragen sollen. Solche Tragwerke werden noch öfter geändert als Elektro- oder Telefon-Freileitungen. Besonders komplex werden die Rückwirkungen eines Oberleitungs-Tragwerks von Bahn oder Bus, weil in diesem Fall zumindest die Oberleitungen (Fahrdrähte) selbst mit einer Vielzahl von Masten verbunden sind. Oft wird zum Tragen der Fahrdrähte, vor allem in Kurven, ein ganzes Netzwerk von Tragdrähten benötigt.
  • Weiterentwicklungen der in der US 521 26 54 A beschriebenen Prüfvorrichtungen und Verfahren werden unter anderem angegeben in DE 195 40 319 C1 , DE 100 62 795 A1 und DE 101 18 083 A1 . Hierin werden verbesserte Meßverfahren zum Überprüfen einzelner Masten beschrieben. Irgendeine Verbindung des Mastkopfes mit einem anderen Mast, der ebenfalls durch ein über die Kopflast ausgeübtes Biegemoment ausgelenkt werden kann, wird in letzteren Druckschriften nicht berücksichtigt. Die Kopflast kann aber erhebliche Größen erreichen, beispielsweise bei Bahn-Oberleitungs-Tragwerken kommen Kopflasten bzw. Kopfzüge von größenordnungsmäßig 1,5 t häufig vor. Diese Lasten sind oft größer als die auf einen einzelnen Mast, der nur eine Lampe trägt, ausgeübte Belastung infolge eines Sturms.
  • Bei den Messungen werden mit Hilfe des jeweilig ersten Wegsensors die für den zu prüfenden Mast (Prüfmast) geltenden Stabilitätswerte ermittelt. An diesem Mast wird eine Reaktionsmessung, also eine Messung als Reaktion auf eine in den Mast eingeleitete Biegelast, ausgeführt. Eine solche Messung umfaßt eine Prüfung der Mastverankerung (im Boden) und eine Prüfung der oberirdischen Teile des Mastes. Wenn der Mast außerdem an seinem Kopf über ein Tragwerk oder dergleichen mit dem Kopf mindestens eines anderen Mastes verbunden ist, kann durch die Biegelast, wenn diese in geeigneter Richtung einwirkt, auch das Tragwerk beeinflußt werden. Bei Belastung des Tragwerks (durch die in den Prüfmast eingelei tete Biegelast) wird oft mindestens ein Nachbarmast, der ebenfalls mit dem Tragwerk verbunden ist, belastet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Stabilität eines Mastes (Prüfmastes) zu ermitteln, dessen Kopf mit mindestens einem anderen Mast, z.B. über eine Verdrahtung, verbunden ist. Dabei soll die Rückwirkung der von-Kopf-zu-Kopf-Verbindung im Meßergebnis des Prüfmastes berücksichtigt werden.
  • Für die eingangs beschriebene Einrichtung zum Prüfen der Festigkeit eines im Boden verankerten und am Kopf mit mindestens einem Nachbarmast verbundenen Prüfmastes, wobei eine Biegelast in den Prüfmast eingeleitet und deren Wirkung durch einen ersten Wegsensor (Hauptwegsensor) gemessen wird, besteht die Lösung darin, daß mindestens einem Nachbarmast des geprüften Mastes mindestens ein zweiter Wegsensor (Nebenwegsensor) zugeordnet ist. Während mit dem ersten Wegsensor die herkömmliche Standsicherheitsprüfung des momentan untersuchten Prüfmastes ausgeführt wird, werden mit dem zweiten Wegsensor die über die Kopfverbindung (z.B. Verdrahtung) auf den Nachbarmast ausgeübten. Kräfte ermittelt. Bei einem Verfahren zum Betrieb der erfindungsgemäßen Einrichtung sollen mit Hilfe des zweiten Wegsensors auch die Bewegungen des (geprüften) Nachbarmastes, welche unabhängig von der Belastung des Prüfmastes auftreten, gemessen und in der Messung bei Belastung des Prüfmastes berücksichtigt werden. Einige Verbesserungen und weitere Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen angegeben.
  • Erfindungsgemäß wird dem Nachbarmast mindestens ein zweiter Wegsensor zugeordnet. Beispielsweise kann der zweite Wegsensor am unteren Mastteil (in für eine stehende Person bequemer Höhe) oder einem oberen Mastteil, z.B. in der Nähe der Befestigung des Tragwerks, vorgesehen werden. Es können übliche Meßsonden bzw. Wegsensoren eingesetzt werden. In Frage kommen beispielsweise mechanische, elektrische oder optische Meßmethoden. Wenn eine Messung der Bewegung eines oberen Mastteils wünschenswert erscheint, empfiehlt sich besonders eine optische Distanzmessung, z.B. mittels Laser-Distanzmeßgerät.
  • Diese erfindungsgemäßen Hilfs- oder Korrekturmessungen mit dem jeweiligen zweiten Wegsensor lassen sich, ohne unmittelbare Prüfung des Tragwerks vom Boden aus erledigen.
  • Gemäß weiterer Erfindung werden die Bewegungen des jeweiligen Nachbarmastes bei Betrieb der erfindungsgemäßen Einrichtung nicht nur während der Belastung des jeweiligen Prüfmastes sondern auch vor oder nach dieser Belastung ausgeführt, um unabhängig von der Belastung des Prüfmastes im jeweiligen Nachbarmast auftretende Bewegungen im Meßergebnis (des ersten Wegsensors) bei Belastung berücksichtigen zu können. Der jeweilige Nachbarmast kann nämlich durch Windschwingungen im Tragwerk, das die Mastköpfe verbindet, und bei Fahrleitungs-Tragwerken bei Fahrbetrieb über den Fahrdraht oder den Boden geleitete Schwingungen beeinflußt werden. Diese Schwingungen, die unabhängig von der Meßbelastung des Prüfmastes auftreten, und durch sie begründete Fehldeutungen können bei Anwendung der Erfindung aus dem Meßergebnis eliminiert bzw. vermieden werden.
  • Anhand der schematischen Darstellung eines Bahn-Oberleitungs-Tragwerks werden Einzelheiten der Erfindung erläutert.
  • Das Oberleitungstragwerk besteht gemäß Zeichnung aus einem Prüfmast 1 und einem Nachbarmast 2. Beide Masten werden im Boden 3 verankert. Zwischen den Masten 1 und 2 befindet sich auf dem Boden 3 ein Schienenpaar 4. Über jeder der Schienen des Schienenpaars 4 wird ein Fahrdraht 5 (Oberleitungsdraht) mit Hilfe eines insgesamt mit 6 bezeichneten Tragwerks positioniert. Das Tragwerk 6 wird zwischen den Mastköpfen 7 und 8 der Masten 1 und 2 aufgespannt.
  • Zum Ermitteln der Stabilität des Prüfmastes 1 wird diesem in der Nähe des Bodens 3 eine Krafteinheit 9 zugeordnet, die unmittelbar am Boden, z.B. über ein Koppelmittel 10, mit dem Mastfuß 11 verbunden ist und die mit Abstand über dem Boden 3 einen Hydraulikzylinder 12 besitzt, dessen Kolben 13 eine Biegelast 14 in der gezeichneten Pfeilrichtung auf den Prüfmast 1 ausüben kann. Zum Messen der durch die Biegelast 14 verursachten Auslenkung des Prüfmastes 1 wird diesem ein (erster) Wegsensor 15 zugeordnet.
  • Da eine Auslenkung des Prüfmastes 1 über das Tragwerk 6 auf den Nachbarmast 2 einwirken kann, sind entsprechende Rückwirkungen von Tragwerk 6 und Nachbarmast 2 auf den Prüfmast 1, also die mit dem ersten Wegsensor 15 gemessenen Werte, möglich.
  • Erfindungsgemäß wird dem Nachbarmast 2 mindestens ein zweiter Wegsensor 16 zugeordnet. Dieser zweite Wegsensor 16 soll in der Lage sein, sowohl Bewegungen des Nachbarmastes 2 unabhängig von der Einwirkung der Biegelast 14 (vorher oder nachher) – sogenannte Aktionsmessungen – auszuführen, mit deren Hilfe die Bewegungen, die der Mast 2 ohnehin (also ohne die Belastung vom Prüfmast 1 her) ausführt, zu registrieren. Der zweite Wegsensor 16 soll auch in der Lage sein, die Reaktion des Nachbarmastes 2 auf eine auf den Prüfmast 1 ausgeübte Biegelast 14 zu ermitteln.
  • Erfindungsgemäß kann dem Nachbarmast 2 eine Meßstelle 17 im unteren Mastbereich zugeordnet werden. Die Meßstelle 17 kann größenordnungsmäßig in derselben Höhe wie die Meßstelle des ersten Wegsensors 15 positioniert werden. Dem Nachbarmast 2 kann jedoch zusätzlich oder alternativ ein (weiterer) zweiter Wegsensor 18 oder 19 zum Ermitteln von Bewegungen des oberen Mastbereiches in der Nähe des Mastkopfes 8 zugeordnet werden. Laut Zeichnung kann ein zweiter Wegsensor 18 mit dem ersten Wegsensor 15 gekoppelt werden. Alternativ (oder zusätzlich) kommt ein am Prüfmast 1 angebrachter (zweiter) Wegsensor 19 in Frage. In den beiden letzteren Fällen kommen optische Meßsensoren (sogenannte Laser-Distanzmesser) bevorzugt in Frage. – Ebenso wie die zuletzt beschriebenen Messungen am Mastkopf 8 kann es auch sinnvoll und vorteilhaft sein, Bewegungen des Mastkopfes 7 als Reaktion auf die Biegelast 14 zu ermitteln. Ferner kann es sinnvoll und vorteilhaft sein, die unabhängig von der Biegelast 14 vom Prüfmast 1 ausgeführten Bewegungen vor oder nach der Messung unter Prüflast zu registrieren, um sie im Meßergebnis berücksichtigen zu können.
  • Es wird eine Einrichtung zum Prüfen der Festigkeit eines im Boden 3 verankerten und am Kopf mit einem anderen Mast 2 – über ein Tragwerk 6 oder dgl. – verbundenen Prüfmastes 1 und dessen Tragwerks 6 unter Einsatz einer Krafteinheit 9 zum Ausüben einer Biegelast 14 und eines ersten Wegsensors 15 zum Messen der durch die Biegelast verursachten Auslenkung des Prüfmastes 1 beschrieben. Um durch die Verbindung mit dem anderen Mast 2 verursachte Rückwirkungen aus dem Meßergebnis indirekt – also ohne gesonderte direkte Prüfung der Verbindung – eliminieren zu können, wird diesem Mast 2 ein zweiter Wegsensor 16, 18, 19 zugeordnet.
  • 1
    Prüfmast
    2
    Nachbarmast
    3
    Boden
    4
    Schienenpaar
    5
    Fahrdraht
    6
    Tragwerk
    7
    Mastkopf (1)
    8
    Mastkopf (2)
    9
    Krafteinheit
    10
    Koppelmittel
    11
    Mastfuß
    12
    Hydraulikzylinder
    13
    Kolben
    14
    Biegelast
    15
    erster Wegsensor
    16
    zweiter Wegsensor
    17
    Meßstelle an 2
    18
    zweiter Wegsensor an 15
    19
    zweiter Wegsensor an 1

Claims (4)

  1. Einrichtung zum Prüfen der Stand- und Biegefestigkeit eines am Mastfuß (11) im Boden (3) verankerten und am Kopf (7) mit einem anderen Mast (2) verbundenen Mastes (1) unter Einsatz einer Krafteinheit (9), mit welcher eine in eine Kraftrichtung wirkende Biegelast (14) in den Mast (1) eingeleitet und dadurch der Mast mit einem Biegemoment belastet wird, und mindestens eines ersten Wegsensors (15) zum Messen der durch das Biegemoment verursachten Auslenkung des Mastes (1), dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einem Nachbarmast (2) des geprüften Mastes (1) mindestens ein zweiter Wegsensor (16, 18, 19) zugeordnet ist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Wegsensor (16) einer Meßstelle (17) in der Nähe des Bodens (3) zugeordnet ist.
  3. Einrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Wegsensor (18, 19) einer Meßstelle am Mastkopf (8) des Nachbarmastes (2) zugeordnet ist.
  4. Verfahren zum Betrieb der Einrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mit Hilfe des zweiten Wegsensors (16, 18, 19) sowohl die Bewegungen des Nachbarmastes (2) unabhängig von der Belastung des zu prüfenden Mastes (1) als auch bei Belastung des zu prüfenden Mastes (1) gemessen und in der Messung bei Belastung des zu prüfenden Mastes (1) berücksichtigt werden.
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