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Die
Erfindung betrifft einen Computertomographen mit einer Gantry zur
Aufnahme einer Röntgeneinheit,
einer Detektoreinheit und einer Versorgungseinheit sowie mit einer
die Gantry tragenden Stützkonstruktion.
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Solche
Computertomographen sind in vielfältigster Form bekannt. Bei
vielen Computertomographen wirkt die sogenannte Gantry, die die
Röntgeneinheit,
die die Detektoreinheit und Versorgungseinheit aufnimmt, verhältnismäßig groß und "wuchtig".
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Dabei
kann zumindest die Röntgeneinheit auf
einer kreisförmigen
Bahn umlaufen und die kreisförmige
sogenannte Gantryöffnung
umfahren. Die Detektoreinheit kann je nach Ausgestaltung einen oder
mehrere ebenfalls auf einer kreisförmigen Bahn verfahrbare/n Detektor/en
umfassen oder aus einer Vielzahl von stationären Detektoren, die ringförmig entlang
der Bahn der Röntgeneinheit
angeordnet sind, bestehen.
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Üblicherweise
werden bei bekannten Computertomographen in der Gantry weitere Geräte angeordnet,
die hier kurz als "Versorgungseinheit" bezeichnet werden,
da es sich dabei praktisch um Geräte handelt, die den beiden
eigentlich bildgebenden Einheiten, also der Röntgeneinheit und der wie auch immer
ausgebildeten Detektoreinheit, zuarbeiten. Zur Versorgungseinheit
zählen
insbesondere in der Gantry angeordnete Kühlgeräte aber auch ggf. vorhandene
Geräte
zur Versorgung der Röntgeneinheit mit
Hochspannung und sowie Motoren zur Veränderung des Kippwinkels, denn
die Gantry kann bei den bekannten Computertomographen in ihrer Gesamtheit
aus einer Grundposition, in welcher die durch die Kreisbahn, auf
der die Röntgeneinheit
umlaufen kann, definierte Schnittbildebene im wesentlichen vertikal
verläuft,
in eine gekippte Position, in welcher die Schnittbildebene zur Vertikalen
geneigt verläuft, um
eine im wesentlichen horizontale Schwenkachse innerhalb eines begrenzten
Winkelbereiches von bis zu etwa ± 30° zur Vertikalen verschwenkt
werden. Dies ist deshalb notwendig, da bei bestimmten Untersuchungen
ein zur Transversalebene eines auf einer waagerecht durch die Gantryöffnung geführten Liege liegenden
Patienten schräger
Verlauf der einzelnen Schnittbildebenen gewünscht ist.
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Wenngleich
sich die mit den bekannten Computertomographen erzeugten Schnittbilder
für unterschiedlichste
Anwendungsfälle überaus bewährt haben,
bringen die bekannten Geräte
im Praxisalltag doch viele Handhabungsprobleme mit sich, insbesondere
dann, wenn bettlägerige
und an bestimmte medizinische Versorgungsgeräte angeschlossene Patienten
untersucht werden sollen, wenn Kontrastmittel gegeben werden muß, wenn
ein Patient auf der Liege des Computertomographen operiert oder
die Eingangsuntersuchung bei einem stark blutenden Unfallopfer durchgeführt wird
und wenn verunsicherte Patienten und Kinder untersucht werden müssen.
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So
kann es je nach Ausbildung der Stützkonstruktion beim Verschwenken
der Gantry, insbesondere beim Zurückschwenken der Gantry aus
der gekippten Position in die Grundposition, leicht zum Einklemmen
von Gegenständen,
z.B. Kontrastmittelschläuchen,
oder sogar Körperteilen,
z.B. einer Hand einer Bedienperson, zwischen Gantry und Stützkonstruktion
kommen.
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Bei
den meisten bekannten Computertomographen stellt die Reinigung ein
großes
Problem dar, denn meist ist die Stützkonstruktion so ausgebildet, daß die Gantry
bodenseitig komplett von einem Abschnitt der häufig U-förmig ausgebildeten Stützkonstruktion
eingefaßt
wird, wobei dieser Abschnitt nur sehr schwer zu reinigen ist und
sich in diesem Abschnitt Flüssigkeiten,
wie insbesondere Blut, ansammeln kann, was dann zu Geruchs- und
Hygieneproblemen führen
kann. Es kommt nämlich
nicht selten vor, das von der Liege, mittels welcher ein Patient durch
die Gantryöffnung
gefahren wird, Blut und andere Flüssigkeiten, wie z.B. Kontrastmittel,
heruntertropfen, die Gantry entlangfließen und sich dann an einer
schwer zugänglichen
Stelle sammeln.
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Aus
der
DE 693 22 303
T2 ist ein Computertomograph bekannt, bei dem der die Röntgeneinheit tragende
Ring an seiner unteren und oberen Seite an jeweils einem Arm einer
zweiarmigen gabelartigen Aufhängung
befestigt ist, die wiederum an einer seitlichen Befestigungsvorrichtung
höhenverstellbar
und drehbar gelagert ist. Die der Kühlung dienenden Teile der Versorgungseinheit
sind dabei separat aufgestellt, so daß Versorgungsschläuche durch
den freien Raum zudem Ring geführt
werden müssen.
An dem Ring eventuell herablaufende Flüssigkeit kann in den Spalt
zwischen dem unteren Arm der gabelartigen Aufhängung und den Ring gelangen.
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Aus
der
US 4,741,015 ist
ein Computertomograph bekannt, bei dem der die Röntgeneinheit tragende Ring
von den beiden Armen einer zweiarmigen gabelartigen Aufhängung umfaßt ist,
die an einer Befestigungsvorrichtung mit zwei C-förmigen Stützen befestigt
ist. Allerdings sind die Röntgeneinheit
und die entsprechende Detektoreinheit nicht in den Ring integriert,
sondern an einer Stirnseite des Ringes befestigt.
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Weitere
Computertomographen, die das Problem der Reinigung zumindest partiell
lösen,
sind z.B. aus der WO 96/06561 oder der
JP 04352948 A bekannt.
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Da
eine Computertomographie üblicherweise
nur dann ausgeführt
wird, wenn der Verdacht auf eine nicht völlig harmlose Krankheit vorliegt,
steht ein Patient im Regelfall bei einer Computertomographie, deren
Untersuchungsergebnis für
ihn von großer Wichtigkeit
sein kann, unter Streß.
Dieser Streß wird noch
verstärkt,
wenn das Gerät
aufgrund seiner massigen Gestalt "unheimlich" auf den Patienten wirkt.
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Da
aber bei den bekannten Geräten
nicht nur Röntgeneinheit
und Detektoreinheit, sondern auch die Versorgungseinheit verschwenkt
werden, muß die
entsprechende Stützkonstruktion
sehr stabil gehalten werden. Zudem werden bei den bekannten Geräten Röntgeneinheit
und Detektoreinheit gekühlt, weshalb
entlang der Kreisbahn der Röntgeneinheit entsprechende
Kühlvorrichtungen
wie z.B. Gebläse angeordnet
sind.
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Aufgrund
der bekannten schädlichen
Wirkungen von Röntgenstrahlen
soll sich während
der Durchführung
der eigentlichen Tomographie außer dem
Patienten niemand im Untersuchungsraum befinden. Der Patient ist
also allein mit seinen Ängsten und
Sorgen. Bei Kindern wird manchmal eine Ausnahme gemacht, was jedoch
dazu führt,
daß eine nicht-untersuchte
Person zumindest einer kleinen, an sich aber unnötigen Strahlenbelastung ausgesetzt wird.
Da Strahlenbelastungen kumulativ wirken, addieren sich jedoch auch
kleine Strahlenbelastungen im Laufe der Jahre zu einer erheblichen
Belastung.
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Teilweise
dauern computertomographische Untersuchungen recht lange. Während der
Untersuchung muß der
Patient häufig
bestimmte Handlungen ausführen,
insbesondere den Atem anhalten oder besonders ruhig liegen. Bislang
werden dem Patienten über
einen in dem Raum, in dem der Computertomograph aufgestellt ist,
angeordneten Lautsprecher von dem Bedienpersonal Kommandos gegeben.
Eine Information über
den Fortschritt der Untersuchung erfolgt nicht.
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Davon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Computertomographen
anzugeben, der leicht zu reinigen ist und der aufgrund seiner Ausgestaltung
deutlich "leichter" wirkt, als die bekannten
Geräte.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
soll der Computertomograph so weitergebildet sein, daß sich der
Patient während
der Untersuchung nicht "allein
gelassen" fühlt.
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Die
Aufgabe wird gelöst
von einem Computertomograph mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Dabei
wird unter anderem die Versorgungseinheit von der Röntgeneinheit
und der Detektoreinheit getrennt, was es ermöglicht, die Stützkonstruktion
so auszubilden, daß sie
im Ganzen wesentlich leichter wirkt und ein deutlich kleineres Volumen
einnimmt als die bekannten Geräte.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigen:
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1 eine Frontalansicht eines
erfindungsgemäßen Computertomographen,
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2 eine Seitenansicht des
Computertomographen gemäß 1 zusammen mit einer Untersuchungsliege,
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3 eine Draufsicht auf den
Computertomographen gemäß 1,
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4 eine Seitenansicht des
Computertomographen gemäß 1, wobei das die Röntgeneinheit
und die Detektoreinheit beherbergende Gehäuse um eine im wesentlichen
horizontale Schwenkachse um etwa 20° verschwenkt ist,
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5 eine perspektivische Darstellung
des Computertomographen mit gemäß 4 verschwenktem Gehäuse und
einer Untersuchungsliege,
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6a, b, c einen rein schematischen Schnitt
durch das erste und das zweite Gehäuse der Gantry im obersten
Gantryabschnitt in verschiedenen Schwenkstellungen des die Röntgeneinheit
und die Detektoreinheit beherbergenden Gehäuses relativ zudem die Versorgungseinheit
beherbergenden Gehäuse
und
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7a , b, c, d verschiedene
Bildinformationen, die mittels eines in den Computertomograph integrierten
Patienteninformationssystems z.B. an die Decke eines Untersuchungsraumes
projiziert werden können.
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Bei
dem in den 1 bis 5 gezeigten Computertomographen
ist die in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Gantry zweiteilig
ausgebildet und besteht aus einem ringförmigen ersten Gehäuse 12, welches
von einem zweiten Gehäuse 14 derart
nur partiell umschlossen wird, daß unter dem ersten Gehäuse 12 ein
freier Raum 16 verbleibt.
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Dazu
ist das Gehäuse 14 auf
zwei Füßen 18 und 20 angeordnet,
die eine Stützkonstruktion
für die Gantry
bilden und integraler Bestandteil des zweiten Gehäuses sein
können.
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Die
beiden Füße 18 und 20 befinden
sich jeweils in einem Endbereich des als offener Ring mit zwei Enden
ausgebildeten zweiten Gehäuses 14.
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Dadurch
wird vorteilhaft eine "offene" Struktur erzielt,
die Vorteile im Hinblick auf die Reinigung, auf die Handhabung und
insbesondere auch auf die psychologische Wirkung des Gerätes auf
den Patienten hat.
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Der
erfindungsgemäße Computertomograph weist
keine technisch bedingten Hinterschneidungen auf, in denen sich
z.B. von einer Liege heruntertropfende Flüssigkeiten sammeln könnten. Vielmehr
fließen
solche Flüssigkeiten,
wenn sie von einer in die Gantryöffnung 22 eingeschobenen
Liege heruntertropfen, am ersten Gehäuse 12 entlang und
tropfen schließlich
auf den Boden, wo sie leicht entfernt werden können. Auch das erste Gehäuse 12 kann
in dem Bereich, der üblicherweise
mit Flüssigkeiten
in Kontakt treten kann, leicht gereinigt werden. Sollte, was auch
vorkommen kann, bei der Handhabung und Bedienung des Computertomographen
oder beim Heranfahren von auf einem Tisch gelagerten Flüssigkeiten
zu einem Patienten versehentlich Flüssigkeit an die Außenseiten
des zweiten Gehäuses 14 gelangen,
so kann diese vorteilhaft über
die beiden Füße 18 und 20 zum
Boden hin ablaufen, wo sie ebenfalls leicht entfernt werden kann.
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Diese
offene Struktur des Computertomographen und insbesondere die Tatsache,
daß sich der
unter dem ersten Gehäuse 12 verbleibende
freie Raum bis zum Boden hin erstreckt, hat für den Krankenhausbetrieb einen
weiteren wichtigen Vorteil: Die meisten Krankenhausvorschriften
sehen vor, daß das
Reinigungspersonal ausschließlich
den Boden reinigen darf, nicht aber medizinische Geräte. Können nun
Flüssigkeiten
wie z.B. Blut nicht von dem ersten Gehäuse 12 zum Boden hin
abtropfen, sondern sammeln sich in einer Stützkonstruktion, die per definitionem
Teil des Computertomographen ist, so dürfen solche Verschmutzungen
nicht von dem Reinigungspersonal entfernt werden, sondern müssen von
höherqualifiziertem
Fachpersonal wie z.B. Krankenschwestern entfernt werden, die aber
meist mit anderen und ihrer Qualifikation entsprechenden Aufgaben
stark eingebunden sind.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Computertomographen
können
nun zumindest die gröbsten
Verschmutzungen problemlos auch von "normalem" Reinigungspersonal entfernt werden,
ohne gegen Krankenhausvorschriften zu verstoßen.
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Durch
die offene Struktur des Computertomographen wird es auch möglich, Kabel
oder Schläuche,
mit denen manche Patienten zur Erhaltung lebenswichtiger Funktionen
auch während
der Untersuchung im Computertomographen verbunden bleiben müssen, nicht – wie bislang üblich – zusammen mit
dem Patienten durch die Gantryöffnung 22 zu
fahren, was die Schnittbildaufnahme störte, sondern sie in einfacher
Weise durch den freien Raum 16 zu führen, wo sie nahe beim Patienten
verbleiben können, ohne
die Aufnahme zu stören,
und gleichzeitig vorteilhaft so geführt sind, daß sie keine
Stolperfalle für das
Bedienpersonal darstellen.
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Die
offene Struktur des erfindungsgemäßen Computertomographen erfüllt also
gleichzeitig drei wichtige Funktionen, in dem sie eine leichte Reinigung
des Computertomographen und eine Kabelführung unter der Gantry hindurch
ermöglicht
und es erlaubt, durch entsprechende Gehäusegestaltung das ganze Gerät sehr leicht
und elegant wirken zu lassen, was den meisten Patienten eine etwaige
Furcht vor dem ihnen unbekannten Gerät nimmt oder zumindest mindert.
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Das
erste Gehäuse 12 dient
zur Aufnahme von Röntgeneinheit
und Detektoreinheit, das zweite Gehäuse 14 zur Aufnahme
der Versorgungseinheit. Erstes und zweites Gehäuse weisen eine Reihe weiterer
Elemente auf, auf die teilweise im nachfolgenden noch eingegangen
wird, die teilweise aber auch bei den bekannten Computertomographen
schon üblich
sind und die daher hier weder dargestellt noch näher beschrieben sind, wozu
z.B. sogenannte Einmeßlaser
gehören,
die der Kontrolle der richtigen Positionierung eines Patienten dienen.
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Wie
in den 4 und 5 dargestellt, ist das erste
Gehäuse 12 in
dem zweiten Gehäuse 14 um
eine im wesentlichen horizontale Schwenkachse schwenkbar gelagert,
und zwar um einen Winkelbereich von bis zu etwa ± 30° zur Vertikalen.
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Eine
erfindungsgemäße Besonderheit
liegt in der aus den 4, 5 und insbesondere 6 ersichtlichen Gestaltung
der dem zweiten Gehäuse 14 zugewandten
Außenseite 24 des
ersten Gehäuses 12 und
der dem ersten Gehäuse 12 zugewandten
Innenseite 26 des zweiten Gehäuses 14. Die Außenseite 24 ist
nämlich
derart nach außen
und die Innenseite 26 derart nach innen gewölbt, daß sich beim Verschwenken
des ersten Gehäuses 12 um
die im wesentlichen horizontale Schwenkachse das Spaltmaß zwischen
erstem und zweitem Gehäuse
nicht ändert.
Die Außenseite 24 stellt
also zumindest in demjenigen Bereich, der von dem zweiten Gehäuse 14 umfaßt ist,
ein Kugelsegment dar.
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Durch
diese vorteilhafte Ausbildung wird nicht nur verhindert, daß sich beim
Verschwenken des ersten Gehäuses 12 ein
Spalt zwischen erstem und zweiten Gehäuse auftut, in welchem beim
Zurückschwenken
Kabel, Schläuche
oder Gliedmaßen eingequetscht
werden könnten,
sondern diese Ausbildung erlaubt es auch, erstes und zweites Gehäuse in demjenigen
Bereich, in dem das zweite Gehäuse 14 das
erste Gehäuse 12 umfaßt, sehr
dicht aneinander zu bringen, so daß die beim Betrieb einer in
dem ersten Gehäuse 12 angeordneten
Röntgeneinheit entstehende
Wärme gut über das
zweite Gehäuse,
in welchem die üblichen
Kühlvorrichtungen
angeordnet sind, abgeleitet werden kann. Die nicht von dem zweiten
Gehäuse
umfaßten
Oberflächenabschnitte des
ersten Gehäuses 12 geben
die Wärme
vorteilhaft an die Raumluft ab, die aufgrund der Tatsache, das der
Patient bei der Untersuchung im Regelfall nur leicht bekleidet ist,
ohnehin wärmer
als normal gehalten werden soll.
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Wie
in 4 gezeigt, ergibt
sich auch in Richtung der Schwenkachse gesehen bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel
durch die kugelsegmentartige Ausbildung der einander gegenüberliegenden Oberflächen von
erstem und zweitem Gehäuse selbst
bei maximaler Verschwenkung des ersten Gehäuses 12 um die im
wesentlichen horizontale Schwenkachse innerhalb des bei der Computertomographie üblichen
Schwenkbereiches von bis zu etwa ± 30° aus der Vertikalen kein Spalt
zwischen erstem und zweitem Gehäuse.
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Wie
in 5 zu erkennen, sind
an dem zweiten Gehäuse
zwei Gruppen 28 und 30 von Bedienelementen vorgesehen,
die in den 1 und 4 bewußt nicht dargestellt wurden,
da in diesen Figuren nur das schematische Grundprinzip dargestellt
werden sollte, die aber natürlich
auch bei dem dort gezeigten Computertomographen vorhanden sein können.
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Die
Bedienelemente sind vorteilhaft so angeordnet, daß sie sowohl
von einer auf der linken als auch von einer auf der rechten Seite
der Liege 32 befindlichen Person leicht bedient werden
können.
Jeder Bedienknopf der Gruppe 28 ist also bei diesem Ausführungsbeispiel
auch in der Gruppe 30 enthalten.
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Die
Bedienelemente sind auf einem Abschnitt einer Kreisbahn angeordnet
und folgen der Form des zweiten Gehäuses 14. Dabei ist
der Abstand der einzelnen Bedienelemente zum Rand des Gehäuses 14 so
gewählt,
daß eine
Bedienperson mit durchschnittlicher Handgröße die Hand an die Außenseite
des zweiten Gehäuses 14 legen
und mit dem Daumen die jeweiligen Bedienelemente betätigen kann.
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Die
Bedienelemente sind dabei in jeder Gruppe 28 und 30 vorteilhaft
in "chronologischer
Reihenfolge" angeordnet,
das heißt
so, daß sie
bei einem normalen Untersuchungsablauf der Reihe nach von oben nach
unten (oder von unten nach oben) zu betätigen sind. Die obersten Bedienelemente
dienen also z.B. zum Ausrichten einer Untersuchungsliege 32,
die untersten zum Start der o.g. Einmeßlaser und ggf. zum Start einer
nach Abschluß der
Untersuchung die Liege 32 automatisch reinigenden und/oder
desinfizierenden Reinigungsvorrichtung 34. Die Bedienung
des Computertomographen während der
Untersuchung selbst erfolgt in an sich bekannter Weise von einem
strahlengeschützen
Raum aus.
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Eine
weitere Besonderheit des erfindungsgemäßen Computertomographen liegt
in einem komplexen Patienteninformationssystem, das zumindest partiell
in das zweite Gehäuse 14 integriert
sein kann.
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Ein
solches Patienteninformationssystem kann außer bei Computertomographen
auch bei einer Reihe anderer medizinischer Verfahren eingesetzt
werden, z.B. der Kernspintomographie.
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Das
Patienteninformationssystem umfaßt Mittel zum akustischen und
optischen Informieren eines Patienten, die bei dem gezeigten in
Form einer im oberen Teil des zweiten Gehäuses vorgesehenen Medieneinheit 50 ausgebildet
sind und unter anderem einen unter einer Haube 52 angeordneten
Beamer 54 umfassen.
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Dabei
ist der Beamer 54 derart angeordnet, daß ein für einen auf einer Untersuchungsliege
in Rückenlage
befindlichen Patienten sichtbares Bild an die Decke des Raumes projiziert
werden kann, in dem der Computertomograph aufgestellt ist.
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Die
Medieneinheit 50 umfaßt
ferner drei Anzeigen 56, 58 und 60, die
zum bedarfsweisen Ausgeben unterschiedlicher Informationen dienen
und vorzugsweise derart frei programmierbar sein können, daß der Benutzer
selbst wählen
kann, welche Informationen auf welcher Anzeige dargestellt werden sollen.
Im Regelfall werden die Anzeigen 56, 58 und 60 zur
Ausgabe von Informationen betreffend das Ausrichten und Positionieren
einer Liege relativ zur Gantry genutzt werden.
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Nicht
dargestellt ist eine Datenbank, in welcher verschiedene über die
Mittel zum akustischen und/oder optischen Informieren des Patienten
ausgebbare Sprach- und/oder
Bildinformationen gespeichert sind, wobei die Sprach- und/oder Bildinformationen
(sofern letztere geschriebene Informationen enthalten) in der Datenbank
vorteilhaft in unterschiedlichen Sprachen gespeichert sein können, so daß sie bei
Bedarf leicht abgerufen werden können.
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Ferner
sind Mittel zur wechselseitigen Kommunikation zwischen dem Patienten,
der mit dem jeweiligen medizinischen Gerät, insbesondere einem Computertomographen,
untersucht wird, und dem diese Untersuchung durchführenden
Personal vorgesehen, wobei die Mittel im Regelfall wenigstens eine Videokamera,
wenigstens ein Mikrophon und wenigstens einen Lautsprecher umfassen.
Vorteilhaft können
eine Videokamera, ein Mikrophon und ein Lautsprecher in dem zweiten
Gehäuse 14 angeordnet
sein, so daß der
Patient bei der Untersuchung vom Bedienpersonal über die Videokamera beobachtet
und mit dem Patienten über
das Mikrophon und den Lautsprecher kommuniziert werden kann.
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Wie
aus in den 7a bis 7d, die weitestgehend selbsterklärend sind,
ersichtlich, erlaubt es das System, den Patienten fortlaufend über den
Fortschritt der Untersuchung zu informieren und ihm Anweisungen
z.B. hinsichtlich der Atmung zu geben. Zur Information des Patienten über den
Fortschritt der Untersuchung kann z.B. – wie in 7a bis 7d jeweils
im unteren rechten Bildbereich geschehen – schematisch ein Patient dargestellt
werden, bei welchem der zu untersuchende Bereich markiert ist und z.B.
die bereits aufgenommenen Schnittbildebenen farbig anders dargestellt
sind als die noch aufzunehmenden Schnittbildebenen. Insofern kann
eine Art der Fortschrittsdarstellung verwendet werden, wie sie von
Langstreckenflügen
bekannt ist, bei denen Start und Ziel auf einer Anzeigevorrichtung
markiert sind und bereits zurückgelegte
Streckenabschnitte farbig anders dargestellt werden als die noch
zurückzulegenden
Streckenabschnitte.
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Wie
in 7a angedeutet, kann
dem Patienten auch ein Videobild einer ihm bekannten Person, einem
Kind also z.B. das Bild seines in einem Vorraum des Untersuchungsraums
die Untersuchung mitverfolgenden Vaters, eingespielt werden, und
die Person kann mit dem Patienten kommunizieren.
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Im
Rahmen des Erfindungsgedankens sind zahlreiche Abwandlungen und
Weiterbildungen möglich,
die sich z.B. auf die äußere Form
des zweiten Gehäuses
oder das Patienteninformationssystem beziehen. So können natürlich anstelle
der in den 7b bis 7d rein beispielsweise gezeigten
Figur, die dem Patienten bestimmte Anweisungen gibt, auch Videosequenzen
oder ein aktuelles Videobild einer natürlichen Person eingespielt
werden.