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DE10312048B4 - Computertomograph - Google Patents

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DE10312048B4 DE10312048A DE10312048A DE10312048B4 DE 10312048 B4 DE10312048 B4 DE 10312048B4 DE 10312048 A DE10312048 A DE 10312048A DE 10312048 A DE10312048 A DE 10312048A DE 10312048 B4 DE10312048 B4 DE 10312048B4
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Abstract

Computertomograph
– mit einer Gantry zur Aufnahme einer Röntgeneinheit, einer Detektoreinheit und einer Versorgungseinheit sowie
– mit einer die Gantry tragenden Stützkonstruktion, wobei die Gantry zweiteilig ausgebildet ist und
– ein als geschlossener Ring ausgebildetes erstes Gehäuse zur Aufnahme von Röntgeneinheit und Detektoreinheit und
– ein den geschlossenen Ring nur partiell umfassendes zweites Gehäuse zur Aufnahme der Versorgungseinheit aufweist wobei
– das erste Gehäuse in dem zweiten Gehäuse um eine im wesentlichen horizontale Schwenkachse schwenkbar gelagert ist und wobei
– das zweite Gehäuse als offener Ring mit zwei Enden ausgebildet ist und die Stützkonstruktion von zwei Füßen gebildet wird, von denen jeweils einer im Bereich eines der beiden Enden des offenen Ringes angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Computertomographen mit einer Gantry zur Aufnahme einer Röntgeneinheit, einer Detektoreinheit und einer Versorgungseinheit sowie mit einer die Gantry tragenden Stützkonstruktion.
  • Solche Computertomographen sind in vielfältigster Form bekannt. Bei vielen Computertomographen wirkt die sogenannte Gantry, die die Röntgeneinheit, die die Detektoreinheit und Versorgungseinheit aufnimmt, verhältnismäßig groß und "wuchtig".
  • Dabei kann zumindest die Röntgeneinheit auf einer kreisförmigen Bahn umlaufen und die kreisförmige sogenannte Gantryöffnung umfahren. Die Detektoreinheit kann je nach Ausgestaltung einen oder mehrere ebenfalls auf einer kreisförmigen Bahn verfahrbare/n Detektor/en umfassen oder aus einer Vielzahl von stationären Detektoren, die ringförmig entlang der Bahn der Röntgeneinheit angeordnet sind, bestehen.
  • Üblicherweise werden bei bekannten Computertomographen in der Gantry weitere Geräte angeordnet, die hier kurz als "Versorgungseinheit" bezeichnet werden, da es sich dabei praktisch um Geräte handelt, die den beiden eigentlich bildgebenden Einheiten, also der Röntgeneinheit und der wie auch immer ausgebildeten Detektoreinheit, zuarbeiten. Zur Versorgungseinheit zählen insbesondere in der Gantry angeordnete Kühlgeräte aber auch ggf. vorhandene Geräte zur Versorgung der Röntgeneinheit mit Hochspannung und sowie Motoren zur Veränderung des Kippwinkels, denn die Gantry kann bei den bekannten Computertomographen in ihrer Gesamtheit aus einer Grundposition, in welcher die durch die Kreisbahn, auf der die Röntgeneinheit umlaufen kann, definierte Schnittbildebene im wesentlichen vertikal verläuft, in eine gekippte Position, in welcher die Schnittbildebene zur Vertikalen geneigt verläuft, um eine im wesentlichen horizontale Schwenkachse innerhalb eines begrenzten Winkelbereiches von bis zu etwa ± 30° zur Vertikalen verschwenkt werden. Dies ist deshalb notwendig, da bei bestimmten Untersuchungen ein zur Transversalebene eines auf einer waagerecht durch die Gantryöffnung geführten Liege liegenden Patienten schräger Verlauf der einzelnen Schnittbildebenen gewünscht ist.
  • Wenngleich sich die mit den bekannten Computertomographen erzeugten Schnittbilder für unterschiedlichste Anwendungsfälle überaus bewährt haben, bringen die bekannten Geräte im Praxisalltag doch viele Handhabungsprobleme mit sich, insbesondere dann, wenn bettlägerige und an bestimmte medizinische Versorgungsgeräte angeschlossene Patienten untersucht werden sollen, wenn Kontrastmittel gegeben werden muß, wenn ein Patient auf der Liege des Computertomographen operiert oder die Eingangsuntersuchung bei einem stark blutenden Unfallopfer durchgeführt wird und wenn verunsicherte Patienten und Kinder untersucht werden müssen.
  • So kann es je nach Ausbildung der Stützkonstruktion beim Verschwenken der Gantry, insbesondere beim Zurückschwenken der Gantry aus der gekippten Position in die Grundposition, leicht zum Einklemmen von Gegenständen, z.B. Kontrastmittelschläuchen, oder sogar Körperteilen, z.B. einer Hand einer Bedienperson, zwischen Gantry und Stützkonstruktion kommen.
  • Bei den meisten bekannten Computertomographen stellt die Reinigung ein großes Problem dar, denn meist ist die Stützkonstruktion so ausgebildet, daß die Gantry bodenseitig komplett von einem Abschnitt der häufig U-förmig ausgebildeten Stützkonstruktion eingefaßt wird, wobei dieser Abschnitt nur sehr schwer zu reinigen ist und sich in diesem Abschnitt Flüssigkeiten, wie insbesondere Blut, ansammeln kann, was dann zu Geruchs- und Hygieneproblemen führen kann. Es kommt nämlich nicht selten vor, das von der Liege, mittels welcher ein Patient durch die Gantryöffnung gefahren wird, Blut und andere Flüssigkeiten, wie z.B. Kontrastmittel, heruntertropfen, die Gantry entlangfließen und sich dann an einer schwer zugänglichen Stelle sammeln.
  • Aus der DE 693 22 303 T2 ist ein Computertomograph bekannt, bei dem der die Röntgeneinheit tragende Ring an seiner unteren und oberen Seite an jeweils einem Arm einer zweiarmigen gabelartigen Aufhängung befestigt ist, die wiederum an einer seitlichen Befestigungsvorrichtung höhenverstellbar und drehbar gelagert ist. Die der Kühlung dienenden Teile der Versorgungseinheit sind dabei separat aufgestellt, so daß Versorgungsschläuche durch den freien Raum zudem Ring geführt werden müssen. An dem Ring eventuell herablaufende Flüssigkeit kann in den Spalt zwischen dem unteren Arm der gabelartigen Aufhängung und den Ring gelangen.
  • Aus der US 4,741,015 ist ein Computertomograph bekannt, bei dem der die Röntgeneinheit tragende Ring von den beiden Armen einer zweiarmigen gabelartigen Aufhängung umfaßt ist, die an einer Befestigungsvorrichtung mit zwei C-förmigen Stützen befestigt ist. Allerdings sind die Röntgeneinheit und die entsprechende Detektoreinheit nicht in den Ring integriert, sondern an einer Stirnseite des Ringes befestigt.
  • Weitere Computertomographen, die das Problem der Reinigung zumindest partiell lösen, sind z.B. aus der WO 96/06561 oder der JP 04352948 A bekannt.
  • Da eine Computertomographie üblicherweise nur dann ausgeführt wird, wenn der Verdacht auf eine nicht völlig harmlose Krankheit vorliegt, steht ein Patient im Regelfall bei einer Computertomographie, deren Untersuchungsergebnis für ihn von großer Wichtigkeit sein kann, unter Streß. Dieser Streß wird noch verstärkt, wenn das Gerät aufgrund seiner massigen Gestalt "unheimlich" auf den Patienten wirkt.
  • Da aber bei den bekannten Geräten nicht nur Röntgeneinheit und Detektoreinheit, sondern auch die Versorgungseinheit verschwenkt werden, muß die entsprechende Stützkonstruktion sehr stabil gehalten werden. Zudem werden bei den bekannten Geräten Röntgeneinheit und Detektoreinheit gekühlt, weshalb entlang der Kreisbahn der Röntgeneinheit entsprechende Kühlvorrichtungen wie z.B. Gebläse angeordnet sind.
  • Aufgrund der bekannten schädlichen Wirkungen von Röntgenstrahlen soll sich während der Durchführung der eigentlichen Tomographie außer dem Patienten niemand im Untersuchungsraum befinden. Der Patient ist also allein mit seinen Ängsten und Sorgen. Bei Kindern wird manchmal eine Ausnahme gemacht, was jedoch dazu führt, daß eine nicht-untersuchte Person zumindest einer kleinen, an sich aber unnötigen Strahlenbelastung ausgesetzt wird. Da Strahlenbelastungen kumulativ wirken, addieren sich jedoch auch kleine Strahlenbelastungen im Laufe der Jahre zu einer erheblichen Belastung.
  • Teilweise dauern computertomographische Untersuchungen recht lange. Während der Untersuchung muß der Patient häufig bestimmte Handlungen ausführen, insbesondere den Atem anhalten oder besonders ruhig liegen. Bislang werden dem Patienten über einen in dem Raum, in dem der Computertomograph aufgestellt ist, angeordneten Lautsprecher von dem Bedienpersonal Kommandos gegeben. Eine Information über den Fortschritt der Untersuchung erfolgt nicht.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Computertomographen anzugeben, der leicht zu reinigen ist und der aufgrund seiner Ausgestaltung deutlich "leichter" wirkt, als die bekannten Geräte.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform soll der Computertomograph so weitergebildet sein, daß sich der Patient während der Untersuchung nicht "allein gelassen" fühlt.
  • Die Aufgabe wird gelöst von einem Computertomograph mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Dabei wird unter anderem die Versorgungseinheit von der Röntgeneinheit und der Detektoreinheit getrennt, was es ermöglicht, die Stützkonstruktion so auszubilden, daß sie im Ganzen wesentlich leichter wirkt und ein deutlich kleineres Volumen einnimmt als die bekannten Geräte.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigen:
  • 1 eine Frontalansicht eines erfindungsgemäßen Computertomographen,
  • 2 eine Seitenansicht des Computertomographen gemäß 1 zusammen mit einer Untersuchungsliege,
  • 3 eine Draufsicht auf den Computertomographen gemäß 1,
  • 4 eine Seitenansicht des Computertomographen gemäß 1, wobei das die Röntgeneinheit und die Detektoreinheit beherbergende Gehäuse um eine im wesentlichen horizontale Schwenkachse um etwa 20° verschwenkt ist,
  • 5 eine perspektivische Darstellung des Computertomographen mit gemäß 4 verschwenktem Gehäuse und einer Untersuchungsliege,
  • 6a, b, c einen rein schematischen Schnitt durch das erste und das zweite Gehäuse der Gantry im obersten Gantryabschnitt in verschiedenen Schwenkstellungen des die Röntgeneinheit und die Detektoreinheit beherbergenden Gehäuses relativ zudem die Versorgungseinheit beherbergenden Gehäuse und
  • 7a , b, c, d verschiedene Bildinformationen, die mittels eines in den Computertomograph integrierten Patienteninformationssystems z.B. an die Decke eines Untersuchungsraumes projiziert werden können.
  • Bei dem in den 1 bis 5 gezeigten Computertomographen ist die in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Gantry zweiteilig ausgebildet und besteht aus einem ringförmigen ersten Gehäuse 12, welches von einem zweiten Gehäuse 14 derart nur partiell umschlossen wird, daß unter dem ersten Gehäuse 12 ein freier Raum 16 verbleibt.
  • Dazu ist das Gehäuse 14 auf zwei Füßen 18 und 20 angeordnet, die eine Stützkonstruktion für die Gantry bilden und integraler Bestandteil des zweiten Gehäuses sein können.
  • Die beiden Füße 18 und 20 befinden sich jeweils in einem Endbereich des als offener Ring mit zwei Enden ausgebildeten zweiten Gehäuses 14.
  • Dadurch wird vorteilhaft eine "offene" Struktur erzielt, die Vorteile im Hinblick auf die Reinigung, auf die Handhabung und insbesondere auch auf die psychologische Wirkung des Gerätes auf den Patienten hat.
  • Der erfindungsgemäße Computertomograph weist keine technisch bedingten Hinterschneidungen auf, in denen sich z.B. von einer Liege heruntertropfende Flüssigkeiten sammeln könnten. Vielmehr fließen solche Flüssigkeiten, wenn sie von einer in die Gantryöffnung 22 eingeschobenen Liege heruntertropfen, am ersten Gehäuse 12 entlang und tropfen schließlich auf den Boden, wo sie leicht entfernt werden können. Auch das erste Gehäuse 12 kann in dem Bereich, der üblicherweise mit Flüssigkeiten in Kontakt treten kann, leicht gereinigt werden. Sollte, was auch vorkommen kann, bei der Handhabung und Bedienung des Computertomographen oder beim Heranfahren von auf einem Tisch gelagerten Flüssigkeiten zu einem Patienten versehentlich Flüssigkeit an die Außenseiten des zweiten Gehäuses 14 gelangen, so kann diese vorteilhaft über die beiden Füße 18 und 20 zum Boden hin ablaufen, wo sie ebenfalls leicht entfernt werden kann.
  • Diese offene Struktur des Computertomographen und insbesondere die Tatsache, daß sich der unter dem ersten Gehäuse 12 verbleibende freie Raum bis zum Boden hin erstreckt, hat für den Krankenhausbetrieb einen weiteren wichtigen Vorteil: Die meisten Krankenhausvorschriften sehen vor, daß das Reinigungspersonal ausschließlich den Boden reinigen darf, nicht aber medizinische Geräte. Können nun Flüssigkeiten wie z.B. Blut nicht von dem ersten Gehäuse 12 zum Boden hin abtropfen, sondern sammeln sich in einer Stützkonstruktion, die per definitionem Teil des Computertomographen ist, so dürfen solche Verschmutzungen nicht von dem Reinigungspersonal entfernt werden, sondern müssen von höherqualifiziertem Fachpersonal wie z.B. Krankenschwestern entfernt werden, die aber meist mit anderen und ihrer Qualifikation entsprechenden Aufgaben stark eingebunden sind.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Computertomographen können nun zumindest die gröbsten Verschmutzungen problemlos auch von "normalem" Reinigungspersonal entfernt werden, ohne gegen Krankenhausvorschriften zu verstoßen.
  • Durch die offene Struktur des Computertomographen wird es auch möglich, Kabel oder Schläuche, mit denen manche Patienten zur Erhaltung lebenswichtiger Funktionen auch während der Untersuchung im Computertomographen verbunden bleiben müssen, nicht – wie bislang üblich – zusammen mit dem Patienten durch die Gantryöffnung 22 zu fahren, was die Schnittbildaufnahme störte, sondern sie in einfacher Weise durch den freien Raum 16 zu führen, wo sie nahe beim Patienten verbleiben können, ohne die Aufnahme zu stören, und gleichzeitig vorteilhaft so geführt sind, daß sie keine Stolperfalle für das Bedienpersonal darstellen.
  • Die offene Struktur des erfindungsgemäßen Computertomographen erfüllt also gleichzeitig drei wichtige Funktionen, in dem sie eine leichte Reinigung des Computertomographen und eine Kabelführung unter der Gantry hindurch ermöglicht und es erlaubt, durch entsprechende Gehäusegestaltung das ganze Gerät sehr leicht und elegant wirken zu lassen, was den meisten Patienten eine etwaige Furcht vor dem ihnen unbekannten Gerät nimmt oder zumindest mindert.
  • Das erste Gehäuse 12 dient zur Aufnahme von Röntgeneinheit und Detektoreinheit, das zweite Gehäuse 14 zur Aufnahme der Versorgungseinheit. Erstes und zweites Gehäuse weisen eine Reihe weiterer Elemente auf, auf die teilweise im nachfolgenden noch eingegangen wird, die teilweise aber auch bei den bekannten Computertomographen schon üblich sind und die daher hier weder dargestellt noch näher beschrieben sind, wozu z.B. sogenannte Einmeßlaser gehören, die der Kontrolle der richtigen Positionierung eines Patienten dienen.
  • Wie in den 4 und 5 dargestellt, ist das erste Gehäuse 12 in dem zweiten Gehäuse 14 um eine im wesentlichen horizontale Schwenkachse schwenkbar gelagert, und zwar um einen Winkelbereich von bis zu etwa ± 30° zur Vertikalen.
  • Eine erfindungsgemäße Besonderheit liegt in der aus den 4, 5 und insbesondere 6 ersichtlichen Gestaltung der dem zweiten Gehäuse 14 zugewandten Außenseite 24 des ersten Gehäuses 12 und der dem ersten Gehäuse 12 zugewandten Innenseite 26 des zweiten Gehäuses 14. Die Außenseite 24 ist nämlich derart nach außen und die Innenseite 26 derart nach innen gewölbt, daß sich beim Verschwenken des ersten Gehäuses 12 um die im wesentlichen horizontale Schwenkachse das Spaltmaß zwischen erstem und zweitem Gehäuse nicht ändert. Die Außenseite 24 stellt also zumindest in demjenigen Bereich, der von dem zweiten Gehäuse 14 umfaßt ist, ein Kugelsegment dar.
  • Durch diese vorteilhafte Ausbildung wird nicht nur verhindert, daß sich beim Verschwenken des ersten Gehäuses 12 ein Spalt zwischen erstem und zweiten Gehäuse auftut, in welchem beim Zurückschwenken Kabel, Schläuche oder Gliedmaßen eingequetscht werden könnten, sondern diese Ausbildung erlaubt es auch, erstes und zweites Gehäuse in demjenigen Bereich, in dem das zweite Gehäuse 14 das erste Gehäuse 12 umfaßt, sehr dicht aneinander zu bringen, so daß die beim Betrieb einer in dem ersten Gehäuse 12 angeordneten Röntgeneinheit entstehende Wärme gut über das zweite Gehäuse, in welchem die üblichen Kühlvorrichtungen angeordnet sind, abgeleitet werden kann. Die nicht von dem zweiten Gehäuse umfaßten Oberflächenabschnitte des ersten Gehäuses 12 geben die Wärme vorteilhaft an die Raumluft ab, die aufgrund der Tatsache, das der Patient bei der Untersuchung im Regelfall nur leicht bekleidet ist, ohnehin wärmer als normal gehalten werden soll.
  • Wie in 4 gezeigt, ergibt sich auch in Richtung der Schwenkachse gesehen bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel durch die kugelsegmentartige Ausbildung der einander gegenüberliegenden Oberflächen von erstem und zweitem Gehäuse selbst bei maximaler Verschwenkung des ersten Gehäuses 12 um die im wesentlichen horizontale Schwenkachse innerhalb des bei der Computertomographie üblichen Schwenkbereiches von bis zu etwa ± 30° aus der Vertikalen kein Spalt zwischen erstem und zweitem Gehäuse.
  • Wie in 5 zu erkennen, sind an dem zweiten Gehäuse zwei Gruppen 28 und 30 von Bedienelementen vorgesehen, die in den 1 und 4 bewußt nicht dargestellt wurden, da in diesen Figuren nur das schematische Grundprinzip dargestellt werden sollte, die aber natürlich auch bei dem dort gezeigten Computertomographen vorhanden sein können.
  • Die Bedienelemente sind vorteilhaft so angeordnet, daß sie sowohl von einer auf der linken als auch von einer auf der rechten Seite der Liege 32 befindlichen Person leicht bedient werden können. Jeder Bedienknopf der Gruppe 28 ist also bei diesem Ausführungsbeispiel auch in der Gruppe 30 enthalten.
  • Die Bedienelemente sind auf einem Abschnitt einer Kreisbahn angeordnet und folgen der Form des zweiten Gehäuses 14. Dabei ist der Abstand der einzelnen Bedienelemente zum Rand des Gehäuses 14 so gewählt, daß eine Bedienperson mit durchschnittlicher Handgröße die Hand an die Außenseite des zweiten Gehäuses 14 legen und mit dem Daumen die jeweiligen Bedienelemente betätigen kann.
  • Die Bedienelemente sind dabei in jeder Gruppe 28 und 30 vorteilhaft in "chronologischer Reihenfolge" angeordnet, das heißt so, daß sie bei einem normalen Untersuchungsablauf der Reihe nach von oben nach unten (oder von unten nach oben) zu betätigen sind. Die obersten Bedienelemente dienen also z.B. zum Ausrichten einer Untersuchungsliege 32, die untersten zum Start der o.g. Einmeßlaser und ggf. zum Start einer nach Abschluß der Untersuchung die Liege 32 automatisch reinigenden und/oder desinfizierenden Reinigungsvorrichtung 34. Die Bedienung des Computertomographen während der Untersuchung selbst erfolgt in an sich bekannter Weise von einem strahlengeschützen Raum aus.
  • Eine weitere Besonderheit des erfindungsgemäßen Computertomographen liegt in einem komplexen Patienteninformationssystem, das zumindest partiell in das zweite Gehäuse 14 integriert sein kann.
  • Ein solches Patienteninformationssystem kann außer bei Computertomographen auch bei einer Reihe anderer medizinischer Verfahren eingesetzt werden, z.B. der Kernspintomographie.
  • Das Patienteninformationssystem umfaßt Mittel zum akustischen und optischen Informieren eines Patienten, die bei dem gezeigten in Form einer im oberen Teil des zweiten Gehäuses vorgesehenen Medieneinheit 50 ausgebildet sind und unter anderem einen unter einer Haube 52 angeordneten Beamer 54 umfassen.
  • Dabei ist der Beamer 54 derart angeordnet, daß ein für einen auf einer Untersuchungsliege in Rückenlage befindlichen Patienten sichtbares Bild an die Decke des Raumes projiziert werden kann, in dem der Computertomograph aufgestellt ist.
  • Die Medieneinheit 50 umfaßt ferner drei Anzeigen 56, 58 und 60, die zum bedarfsweisen Ausgeben unterschiedlicher Informationen dienen und vorzugsweise derart frei programmierbar sein können, daß der Benutzer selbst wählen kann, welche Informationen auf welcher Anzeige dargestellt werden sollen. Im Regelfall werden die Anzeigen 56, 58 und 60 zur Ausgabe von Informationen betreffend das Ausrichten und Positionieren einer Liege relativ zur Gantry genutzt werden.
  • Nicht dargestellt ist eine Datenbank, in welcher verschiedene über die Mittel zum akustischen und/oder optischen Informieren des Patienten ausgebbare Sprach- und/oder Bildinformationen gespeichert sind, wobei die Sprach- und/oder Bildinformationen (sofern letztere geschriebene Informationen enthalten) in der Datenbank vorteilhaft in unterschiedlichen Sprachen gespeichert sein können, so daß sie bei Bedarf leicht abgerufen werden können.
  • Ferner sind Mittel zur wechselseitigen Kommunikation zwischen dem Patienten, der mit dem jeweiligen medizinischen Gerät, insbesondere einem Computertomographen, untersucht wird, und dem diese Untersuchung durchführenden Personal vorgesehen, wobei die Mittel im Regelfall wenigstens eine Videokamera, wenigstens ein Mikrophon und wenigstens einen Lautsprecher umfassen. Vorteilhaft können eine Videokamera, ein Mikrophon und ein Lautsprecher in dem zweiten Gehäuse 14 angeordnet sein, so daß der Patient bei der Untersuchung vom Bedienpersonal über die Videokamera beobachtet und mit dem Patienten über das Mikrophon und den Lautsprecher kommuniziert werden kann.
  • Wie aus in den 7a bis 7d, die weitestgehend selbsterklärend sind, ersichtlich, erlaubt es das System, den Patienten fortlaufend über den Fortschritt der Untersuchung zu informieren und ihm Anweisungen z.B. hinsichtlich der Atmung zu geben. Zur Information des Patienten über den Fortschritt der Untersuchung kann z.B. – wie in 7a bis 7d jeweils im unteren rechten Bildbereich geschehen – schematisch ein Patient dargestellt werden, bei welchem der zu untersuchende Bereich markiert ist und z.B. die bereits aufgenommenen Schnittbildebenen farbig anders dargestellt sind als die noch aufzunehmenden Schnittbildebenen. Insofern kann eine Art der Fortschrittsdarstellung verwendet werden, wie sie von Langstreckenflügen bekannt ist, bei denen Start und Ziel auf einer Anzeigevorrichtung markiert sind und bereits zurückgelegte Streckenabschnitte farbig anders dargestellt werden als die noch zurückzulegenden Streckenabschnitte.
  • Wie in 7a angedeutet, kann dem Patienten auch ein Videobild einer ihm bekannten Person, einem Kind also z.B. das Bild seines in einem Vorraum des Untersuchungsraums die Untersuchung mitverfolgenden Vaters, eingespielt werden, und die Person kann mit dem Patienten kommunizieren.
  • Im Rahmen des Erfindungsgedankens sind zahlreiche Abwandlungen und Weiterbildungen möglich, die sich z.B. auf die äußere Form des zweiten Gehäuses oder das Patienteninformationssystem beziehen. So können natürlich anstelle der in den 7b bis 7d rein beispielsweise gezeigten Figur, die dem Patienten bestimmte Anweisungen gibt, auch Videosequenzen oder ein aktuelles Videobild einer natürlichen Person eingespielt werden.

Claims (14)

  1. Computertomograph – mit einer Gantry zur Aufnahme einer Röntgeneinheit, einer Detektoreinheit und einer Versorgungseinheit sowie – mit einer die Gantry tragenden Stützkonstruktion, wobei die Gantry zweiteilig ausgebildet ist und – ein als geschlossener Ring ausgebildetes erstes Gehäuse zur Aufnahme von Röntgeneinheit und Detektoreinheit und – ein den geschlossenen Ring nur partiell umfassendes zweites Gehäuse zur Aufnahme der Versorgungseinheit aufweist wobei – das erste Gehäuse in dem zweiten Gehäuse um eine im wesentlichen horizontale Schwenkachse schwenkbar gelagert ist und wobei – das zweite Gehäuse als offener Ring mit zwei Enden ausgebildet ist und die Stützkonstruktion von zwei Füßen gebildet wird, von denen jeweils einer im Bereich eines der beiden Enden des offenen Ringes angeordnet ist.
  2. Computertomograph nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützkonstruktion und das zweite Gehäuse so ausgebildet sind, daß im bestimmungsgemäßen Aufstellzustand des Computertomographen unter dem ersten Gehäuse ein freier Raum verbleibt.
  3. Computertomograph nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der unter dem ersten Gehäuse verbleibende freie Raum bis zum Boden reicht.
  4. Computertomograph nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die dem zweiten Gehäuse zugewandte Außenseite des ersten Gehäuses derart nach außen und die dem ersten Gehäuse zugewandte Innenseite des zweiten Gehäuses derart nach innen gewölbt sind, daß das erste Gehäuse um die im wesentlichen horizontale Schwenkachse verschwenkt werden kann, ohne das Spaltmaß zwischen erstem und zweitem Gehäuse zu vergrößern.
  5. Computertomograph nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Gehäuse derart ausgebildet sind, daß beim Verschwenken des ersten Gehäuses um die im wesentlichen horizontale Schwenkachse innerhalb des bei der Computertomographie üblichen Schwenkbereiches von bis zu etwa ± 30° zur Vertikalen in Richtung der Schwenkachse gesehen kein Spalt zwischen erstem und zweitem Gehäuse entsteht.
  6. Computertomograph nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützkonstruktion und das zweite Gehäuse eine vorzugsweise hufeisenförmige Einheit bilden.
  7. Computertomograph nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dem ersten oder zweiten Gehäuse Mittel zum akustischen und/oder optischen Informieren eines Patienten vorgesehen sind.
  8. Computertomograph nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise in dem zweiten Gehäuse ein Beamer derart angeordnet ist, daß ein für einen auf einer dem Computertomographen zugeordneten Untersuchungsliege in Rückenlage befindlichen Patienten sichtbares Bild an die Decke desjenigen Raumes projiziert werden kann, in dem der Computertomograph aufgestellt ist.
  9. Computertomograph nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Datenbank vorgesehen ist, in welcher über die Mittel zum akustischen und/oder optischen Informieren des Patienten ausgebbare Sprach- und/oder Bildinformationen gespeichert sind.
  10. Computertomograph nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sprach- und/oder Bildinformationen (sofern letztere geschriebene Informationen enthalten) in der Datenbank in unterschiedlichen Sprachen gespeichert sind.
  11. Computertomograph nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an dem zweiten Gehäuse wenigstens eine, vorzugsweise zwei Gruppen von Bedienelementen angeordnet sind.
  12. Computertomograph nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedienelemente jeder Gruppe auf einem Abschnitt einer Kreisbahn angeordnet sind und der Form des zweiten Gehäuses folgen.
  13. Computertomograph nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der einzelnen Bedienelemente zum Rand des zweiten Gehäuses so gewählt ist, daß eine Bedienperson mit durchschnittlicher Handgröße die Hand an die Außenseite des Seitengehäuses legen und mit dem Daumen die jeweiligen Bedienelemente betätigen kann.
  14. Computertomograph nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedienelemente in jeder Gruppe in "chronologischer Reihenfolge" angeordnet sind, das heißt so, daß sie bei einem normalen Untersuchungsablauf der Reihe nach von oben nach unten oder von unten nach oben zu betätigen sind.
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