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Die Erfindung betrifft eine Wandkonstruktion bestehend
aus einer Trägerkonstruktion,
an der Fassadenplatten klebemittelfrei und/oder eingehängt befestigt
sind und Fassadenplatten zum Einsatz in solchen Wandkonstruktionen.
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Als Schallschutzkonstruktionen sind
gemauerte Wände
bekannt. Sie bestehen herkömmlich
aus miteinander vermauerten Schallschutzziegeln. Andere bekannte
Schallschutzkonstruktionen bestehen aus Beton, Holz und Stahl.
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Fassadenwände sind bekannt zur Verkleidung
von Häuserwänden bei
Neubauten oder bei der Renovierung bzw. Modernisierung von alten
Immobilien. Sie bilden quasi eine zusätzliche Außenhaut für ein Gebäude. Die sichtbare Frontseite
einer Fassadenwand wird aus nebeneinander oder teilweise überlappenden
Fassadenplatten gebildet. Der Einsatz von Fassadenwänden erfolgt
unter architektonischen-gestalterischen und funktionalen Gesichtspunkten.
Die funktionalen Gesichtspunkte sind insbesondere der Schutz des
Gebäudes
vor äußeren Einflüssen sowie
Wärmedämmung.
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In dem deutschen Gebrauchsmuster
G 84 01 080 U1 wird
eine vorgehängte
Fassadenkonstruktion beschrieben. Die Fassadenkonstruktion besteht
aus Fassadenplatten, die derart nebeneinander angeordnet werden,
daß sie
eine Frontseite bilden. Die Fassadenplatten sind durch eine Trägerkonstruktion
an einer feststehenden Wand befestigt. Die Trägerkonstruktion besteht aus
vertikal und horizontal angeordneten Aluminium- oder Holzprofilen
sowie Plattenhaltern. Die Fassadenplatten sind in den Plattenhaltern der
Trägerkonstruktion
eingehängt
und können
somit zu Reparatur- oder Wartungszwecken einzeln entnommen bzw.
ausgetauscht werden.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine
Wandkonstruktion zu schaffen, die schalldämmende Eigenschaften aufweist.
Ferner sollen Fassadenplatten geschaffen werden, die insbesondere
in einer solchen Wandkonstruktion eingesetzt werden können.
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Diese Aufgabe wird mit einer Wandkonstruktion
gemäß Anspruch
1 sowie einer Fassadenplatte gemäß Anspruch
17 oder 19 gelöst.
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Die Wandkonstruktion kann freistehend
ausgebildet sein unter Bildung einer freistehenden Schallschutzwand.
Sie kann aber auch nahe oder im Bereich einer ortsfesten Wand z.B.
Gebäudewand angeordnet
und vorzugsweise mit dieser verbunden sein. Sie kann auch selbst
unmittelbar eine Gebäudeaußenwand
bilden z.B. als Fassadenwand ausgebildet sein. Ferner kann die Wandkonstruktion
aber auch als Gebäudeinnenwand
ausgebildet sein.
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Die Wandkonstruktion weist jeweils
eine Trägerkonstruktion
auf. Diese kann selbsttragend ausgebildet sein, z. B. als selbsttragende
Rahmenkonstruktion, die am Boden abgestützt ist. Sie kann aber auch
an einer ortsfesten Wand z. B. Gebäudewand oder dergleichen angeordnet
und daran abgestützt sein.
Die Wand kann auch selbst als Trägerkonstruktion
ausgebildet sein und die Fassadenplatten unmittelbar halten. Die
Fassadenplatten werden in die Trägerkonstruktion
eingehängt,
eingesteckt, eingeschoben oder anders befestigt, z.B. auch verschraubt oder
vernietet. Vorzugsweise ist die Befestigung lösbar. Die Fassadenplatten können hierbei
je nach Konstruktion zerstörungsfrei
ausgetauscht werden oder auch mit Zerstörung der auszutauschenden Platte.
Die Befestigung der Platten erfolgt vorzugsweise mörtelfrei.
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Die Frontseite oder Frontfläche der
Wandkonstruktion wird aus den Fassadenplatten gebildet. Die Fassadenplatten
sind vorzugsweise aus keramischen Material ausgebildet. Der Begriff
Fassadenplatte ist allgemein zu verstehen. Es kann sich dabei um
Elemente handeln, die als relativ flache Platten ausgebildet sind.
Es kann sich aber auch um Körper größerer Dicke
handeln, z.B. um Körper
mit Form und Abmessungen herkömmlicher
quaderförmiger Ziegel,
wie sie üblicherweise
vermauert werden.
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Die Fassadenplatten können so
angeordnet sein, dass sie mit ihren Seitenflächen stumpf aufeinanderstoßen oder
dass sie mit geringem Abstand der Seitenflächen nebeneinander angeordnet
sind. In abgewandelten Ausführungen
können
die Fassadenplatten auch überlappend
angeordnet sein. Die Fassadenplatten bilden eine zusammengesetzte
Frontseite, die die Frontseite der Wandkonstruktion darstellt.
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Die Frontseite ist aus den Fassadenflächen der
einzelnen Fassadenplatten zusammengesetzt. Sie ist je nach Ausgestaltung
und Anordnung der Fassadenplatten als im wesentlichen ebene Fläche oder
als z.B. stufig strukturierte Frontseite ausgebildet. Sie kann vorzugsweise
rasterartig über
der Frontseite verteilte Öffnungen
aufweisen und somit gewissermaßen
zerklüftet
ausgebildet sein. Die Schallschutzwand kann als Schallreflexionswand ausgebildet
sein, wobei auftreffender Schall reflektiert wird oder als Schallabsorptionswand
ausgebildet sein, wobei auftreffender Schall absorbiert und insbesondere
in Wärme
umgewandelt wird. Vorzugsweise ist die Schallschutzwand als eine
Kombination aus Schallabsorptions- und Schallreflexionswand ausgebildet.
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Die Schallschutzwand schützt insbesondere vor
Schall mit hörbaren
Frequenzen, aber auch vor Schall der durch andere Sinnesorgane wahrnehmbar ist.
In abgewandelten Ausführungsformen
ist die Schallschutzwand derart ausgebildet, dass sie auch Ultraschall,
insbesondere Ultraschall, der von Radaranlagen erzeugt wird, absorbiert.
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Die Wandkonstruktion ist vorteilhaft
ausgebildet, wenn die Fassadenplatten in der Trägerkonstruktion einzeln oder
gruppenweise über
Plattenhalter, insbesondere freihängend, befestigt sind und wenn
die Fassadenplatten untereinander mit der Trägerkonstruktion nicht mit Mörtel oder
anderen aushärtenden
Klebestoffen verbunden sind. Die Fassadenplatten werden an der Trägerkonstruktion
vorzugsweise nur kraft- bzw. formschlüssig aber nicht stoffschlüssig verbunden.
Die Fassadenplatten können
mit Befestigungsmitteln, insbesondere Schrauben, Klammern, Haken,
Clipshalter etc. mit der Trägerkonstruktion
verbunden sein. Auf diese Weise können Fassadenplatten einzeln
oder gruppenweise beweglich aufgehängt sein, so dass beispielsweise bei
einer Ausdehnung durch Erwärmung
keine über mehrere
Fassadenplatten reichenden mechanischen Spannungen aufgebaut werden.
Die Fassadenplatten sind in bevorzugten Ausführungsformen einzeln aus der
Wandkonstruktion entnehmbar, um beschädigte Fassadenplatten austauschen
zu können
oder für
Wartungsarbeiten an hinter den Fassadenplatten liegenden Bereiche
heranzukommen. Der Aufbau der Wandkonstruktion kann schnell und
damit wirtschaftlich durchgeführt
werden, da keine Aushärtezeiten
von Mörtel
oder anderen aushärtenden
Klebestoffen berücksichtigt
werden müssen.
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In vorteilhaften Ausführungen
der Wandkonstruktion weist die Trägerkonstruktion vertikale und/oder
horizontale Träger
auf, die vorzugsweise aus Holz und/oder einer Metallegierung, insbesondere
einer Aluminiumlegierung, bestehen. Die vertikalen und horizontalen
Träger
können
aus unterschiedlichem Material ausgebildet sein. Bevorzugt werden Träger aus
einer Aluminiumlegierung eingesetzt. Die Träger aus Aluminiumlegierung
sind meist als Profile, insbesondere Hohlprofile, ausgebildet.
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Bei vorteilhaften Weiterbildungen
ist die Trägerkonstruktion
an einer ortsfesten Wand und/oder am Boden abgestützt. Bei
freistehenden Wandkonstruktionen oder bei der Verkleidung von statisch schwachen
Wänden
wird die Wandkonstruktion vorzugsweise am Boden abgestützt, um
eine zu hohe Krafteinleitung in die Wand zu vermeiden. Insbesondere
bei sehr hohen Wandkonstruktionen wird die Trägerkonstruktion an der ortsfesten
Wand abgestützt,
um eine gleichmäßige flächige Krafteinleitung in
die Wand zu erreichen.
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Die Wandkonstruktion kann schallabsorbierende
Dämmungseinrichtungen,
wie z. B. als schallabsorbierende Dämmplatten ausgebildet, aufweisen. Sie
können
aus speziellen schallabsorbierenden oder schallreflektierenden Materialien
z.B. geschäumten
Materialien oder Materialien mit strukturierten Oberflächen bestehen.
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Die vorzugsweise platten- oder mattenartig ausgebildeten
Dämmungseinrichtungen
können
auf der der Trägerkonstruktion
zugewandten Seite der Fassadenplatten und parallel zu den Fassadenplatten
angeordnet sein und insbesondere in der Trägerkonstruktion integriert
sein. Die Dämmungseinrichtungen
können
eine nahezu durchgehende, flächige Schicht
bilden, die parallel zur Frontseite ausgebildet ist, wobei vorzugsweise
ein Abstand zwischen Dämmungseinrichtungen
und Fassadenplatten verbleibt, der insbesondere mindestens 2 cm
beträgt.
Der dadurch entstehende Freiraum dient zur Hinterlüftung der
Fassadenplatten, so dass eingedrungene Feuchtigkeit wieder abtrocknen
kann.
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In bevorzugten Ausführungen
der Wandkonstruktion werden Fassadenplatten eingesetzt, die schallabsorbierende
Einrichtungen aufweisen, die vorzugsweise als Auslassungen und/oder
Oberflächenstrukturen
ausgebildet sein können.
Es können hierbei
Fassadenplatten mit Lochungen eingesetzt werden. Die Lochführung in
der Fassadenplatte kann bei Innenwänden vorzugsweise horizontal
ausgebildet sein und bei Außenwänden vorzugsweise
schräg nach
unten verlaufen. Die Lochungen können
einen rechteckigen, insbesondere quadratischen Querschnitt aufweisen.
Der Lochanteil in der Fassadenplatte kann vorzugsweise zwischen
25 und 50 % betragen.
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Die schalldämmende Fassadenplatte kann als
eine im wesentlichen quaderförmige
Platte ausgebildet sein und zwar mit einer vorderen Frontseite, die
bei der in eine Wandkonstruktion eingebauten Fassadenplatte dem
Betrachter zugewandt ist, einer hinteren Frontseite, die gegenüber der
vorderen Frontseite angeordnet ist, sowie mit vertikalen und horizontalen
Begrenzungsflächen.
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Bei bevorzugten Ausführungen
der Fassadenplatte weist die vordere Frontseite horizontal verlaufende
Nuten auf, die eine rippenartige Struktur bilden kann. Diese Rippen
sind parallel zueinander angeordnet und können entweder senkrecht von
der Fassadenplatte abstehend sein, oder einen gemeinsamen Neigungswinkel
aufweisen. Die hintere Frontseite weist vertikal verlaufende Nuten
auf, die ebenfalls eine rippenartige Struktur bilden können. Die vorderseitigen
bzw. hinterseitigen Nuten sind in ihrer Längserstreckung senkrecht zueinander
angeordnet. Die Tiefe der Nuten ist derart ausgebildet, dass ein Überschneidungsbereich
entsteht, in dem sich die vorderseitigen und hinterseitigen Nuten
räumlich überlappen
und Verbindungsöffnungen
zwischen den vorderseitigen und hinterseitigen Nuten entstehen.
Der Querschnitt der Verbindungsöffnungen
entspricht den gemeinsamen freien Bereichen der vorderseitigen und
hinterseitigen Nuten in der jeweiligen Schnittebene.
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In bevorzugten Ausführungsformen
bilden die Verbindungsöffnungen
in einer Schnittebene ein regelmäßiges Flächenmuster,
insbesondere ein rasterförmiges
Flächenmuster.
Dies wird insbesondere dadurch erzeugt, dass die vorderseitigen
und die hinterseitigen Nuten regelmäßig angeordnet sind und die
vorderseitigen Nuten eine gemeinsame erste Tiefe aufweisen und die
hinterseitigen Nuten ein gemeinsame zweite Tiefe aufweisen.
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In einer bevorzugten Ausführung eines
Verfahrens zur Herstellung eines Fassadenelements wird zunächst durch
ein Strangpressverfahren ein profilierter Strang erzeugt aus dem
durch Ablängen ein
Grundkörper
des Fassadenelements hergestellt wird.
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Der Ausgangsdüsenquerschnitt der verwendeten
Strangpressanlage ist abgesehen von Schwindungseffekten deckungsgleich
zu einem Querschnitt durch die Fassadenplatte in einer Ebene, die
senkrecht zur Längserstreckung
der horizontal verlaufenden Nuten und außerhalb der vertikal verlaufenden Nuten
gelegt wird. Der Strang wird in Teilstücke der benötigten Länge entlang senkrecht zur Längserstreckung
des Strangs angeordneten Schnittebenen abgelängt. Diese Teilstücke bilden
den Grundkörper
für ein
Fassadenelement.
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Der erzeugte Grundkörper weist
eine im wesentlichen quaderförmige
Form mit horizontal verlaufenden Nuten aber noch keine vertikal
verlaufenden Nuten auf. Die vertikalen Nuten werden danach durch
ein abtragendes Verfahren z.B. Sägen
oder Fräsen
eingebracht. Bei einer bevorzugten Ausführung dieses Verfahrens werden
Kreissägen
mit mehreren parallel angeordneten Sägeblätter eingesetzt, so dass gleichzeitig
alle hinteren Lamellen eingebracht werden können.
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Entsprechend diesem Herstellungsverfahren,
sind die Kanten der horizontalen Nuten und die horizontalen Begrenzungsflächen der
Fassadenplatten stranggepresst und weisen eine gebrannte Oberfläche auf.
Die Kanten der vertikalen Nuten sind z. B. gefräst oder gesägt und die Kanten der vertikalen
Begrenzungsflächen
können
durch ein Trennverfahren beim Zerteilen des Strangs erzeugt werden
und/oder werden nachträglich
durch Sägen
auf die endgültigen Längen gebracht.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß die
Platte nach dem Strangpressen durch Drahtschnitte abgelängt wird
unter Erzeugung der Rohlinge und die Rohlinge werden sodann durch
Sägen auf die
exakte Länge
geschnitten.
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Dies bedeutet, dass sämtliche
horizontale Kanten an der Frontseite der Fassadenplatten stranggepresst
sind und sämtliche
vertikale Kanten an der Rückseite
der Fassadenplatten durch nachträgliche
Bearbeitung , z. B. Fräsen,
gebildet sind.
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Alternativ sind auch Ausführungen
von Fassadenplatten vorgesehen, bei denen auf der vorderen, Frontseite
vertikal verlaufende Nuten und auf der hinteren Frontseite horizontal
verlaufende Nuten angeordnet sind, die in entsprechender Weise wie
bei dem oben beschriebenen Ausführungen
in einem Überschneidungsbereich
Verbindungsöffnungen
bilden, die in der Schnittebene in einem regelmäßigen Flächenmuster angeordnet sind.
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Die Herstellung der verschiedenen
Ausführungen
erfolgt vorzugsweise jeweils so, daß in einem ersten Schritt über Strangpressen
ein ablängbarer Rohling
mit Nuten in Strangpreßrichtung
hergestellt wird und die kreuzenden Nuten- in einem nachfolgenden
Schritt über
abtragendes Verfahren z.B. Sägen oder
Fräsen
eingebracht werden, und zwar in den frischen, noch feuchten Strangpreßformling
oder in den getrockneten Strangpreßformling oder in den gebrannten
Strangpreßformling.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele
dargestellt in den Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine
schematische Schnittansicht teilweise perspektivisch eines Ausführungsbeispiels
der Wandkonstruktion;
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2a eine
Draufsicht auf die vordere Frontseite der Fassadenplatte in 1, ausschnittsweise;
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2b eine
Draufsicht auf die hintere Frontseite der Fassadenplatte in 1, ausschnittsweise;
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2c eine
Draufsicht auf die untere Stirnseite der Fassadenplatte in 1, ausschnittsweise;
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3 eine
Schnittansicht einer Wandkonstruktion entsprechend 1 mit abgewandelten Ausführungsbeispielen
der Fassadenplatten und abgewandelten Fassadenplattenhaltern;
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4 eine 3 entsprechende Schnittansicht
mit weiteren abgewandelten Ausführungsbeispielen
der Fassadenplatten und abgewandelten Fassadenplattenhaltern;
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5-9 Schnittansichten entsprechend 3 von weiteren abgewandelten
Ausführungsbeispielen
der Fassadenplatten mit abgewandelten Fassadenplattenhaltern;
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10 eine
Frontansicht eines Ausführungsbeispieles
der Wandkonstruktion mit in vertikalen und horizontalen fluchtenden
Reihen angeordneten Fassadenplatten;
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11 eine 10 entsprechende Frontansicht
eines abgewandelten Ausführungsbeispieles der
Wandkonstruktion mit in benachbarten Reihen jeweils versetzt zueinander
angeordneten Fassadenplatten;
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12 eine 3 entsprechende Schnittansicht
der Wandkonstruktion der 10 und 11;
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13 eine
Draufsicht auf die vordere Frontseite einer Fassadenplatte in 12;
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14 eine 3 entsprechende Schnittansicht
der Wandkonstruktion in 10 und 11 mit abgewandelten Ausführungsbeispielen
von Fassadenplatten und Plattenhaltern;
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15 eine
Draufsicht auf eine vordere Frontseite einer Fassadenplatte in 14;
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16 eine 15 entsprechende Draufsicht
auf eine vordere Frontseite eines abgewandelten Ausführungsbeispieles
einer Fassadenplatte;
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17 eine 3 entsprechende Schnittansicht
einer Wandkonstruktion der 10 und 11 mit einem weiteren abgewandelten
Ausführungsbeispiel der
Fassadenplatten und Plattenhalter;
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18 eine
Draufsicht auf die vordere Frontseite einer Fassadenplatte in 17;
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19 eine 3 entsprechende Schnittdarstellung
der Wandkonstruktion in 10 und 11 mit einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Fassadenplatten und Plattenhalter;
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20 eine
Draufsicht auf die vordere Frontansicht einer Fassadenplatte in 19;
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21 eine 20 entsprechende Draufsicht
auf die vordere Frontseite eines abgewandelten Ausführungsbeispieles
der Fassadenplatte.
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Bei den Ausführungsbeispielen in 1 und 2 handelt
es sich um eine als Schallschutzwand ausgebildete Fassadenwand.
Sie besteht aus Fassadenplatten 1, die auf einer an einer
Gebäudewand 2 befestigten
Unterkonstruktion 3 eingehängt sind.
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Die Frontseite der Fassadenwand wird
durch die Fassadenplatten 1 gebildet. Die Fassadenplatten 1 sind
in horizontalen Reihen nebeneinander und in vertikalen Reihen übereinander
angeordnet, wobei benachbarte Fassadenplatten 1 mit ihren
Stirnseiten einander angrenzen. Die Fassadenplatten 1 sind
mit ihrer vorderen Frontseite fluchtend in einer gemeinsamen vertikalen
Ebene, die die Frontseite der Schallschutzwand bildet. Die Fassadenplatte 1 der 1 und 2 weist
in ihrer vorderen Frontseite eine horizontale Rippenstruktur auf
mit zueinander parallelen horizontal verlaufenden Rippen 11,
die in Art schräg
nach unten gestellter Lamellen schräg nach unten gerichtet sind.
Die zwischen diesen Rippen 11 gebildeten horziontalen Nuten 12 sind
mit ihrer Öffnung
schräg
nach unten gerichtet. Die Nutenwände 12a, 12b liegen
in zueinander parallelen schiefen Ebenen. Diese verlaufen bei dem
Ausführungsbeispiel
in 1 mit einem Winkel
von 30° relativ
zur horizontalen Ebene nach unten gerichtet.
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Die Fassadenplatte 1 weist
auf ihrer hinteren Frontseite, d. h. auf ihrer Rückseite, parallel zueinander
vertikal verlaufende Nuten 17 auf, die dort eine vertikale
Rippenstruktur bilden. Die vertikalen Nuten 17 haben vertikale
Nutwände 17a, 17b.
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Diese vertikalen Nuten 17 in
der Rückseite der
Fassadenplatte 1 bilden mit den auf der Vorderseite der
Fassadenplatte zwischen den horizontalen Rippen 11 ausgebildeten
horizontalen Nuten 12 einen Überschneidungsbereich mit Durchbrüchen 18. Diese
Durchbrüche 18 sind
in den sich überschneidenden
Kreuzungsbereichen der vertikalen Nuten 17 und horizontalen
Nuten 12 ausgerichtet.
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Die Durchbrüche 18 liegen aufgrund
der regelmäßigen Anordnung
der horizontalen und vertikalen Nuten 12, 17 in
einer schachbrettartigen Rasteranordnung. Aufgrund der schräg nach unten
gerichteten Anordnung der horizontalen Rippen 11 sind die Durchbrüche 18 von
der Frontseite her abgedeckt, so daß also die Durchbrüche 18 bei
der senkrechten Draufsicht auf die vordere Frontseite der Schallschutzwand
für den
Betrachter optisch nicht sichtbar sind. Die Öffnungen der Durchbrüche 18 sind
lediglich, wie in 2b dargestellt,
bei der Draufsicht auf die Rückseite
der Fassadenplatte 1 sichtbar, da die Nutwände 17a, 17b der
vertikalen Nuten 17 senkrecht zur hinteren Frontseite der
Fassadenplatte 1 verlaufen, wie dies 2c zeigt. In der montierten Stellung
sind die Fassadenplatten 1 der Unterkonstruktion 3 und
der Gebäudewand 2 zugewandt,
so daß also
der Betrachter der Schallschutzwand bei dem Ausführungsbeispiel in den 1 bis 2 die
in den Fassadenplatten 1 ausgebildeten Durchbrüche 18 zumindest
bei senkrechter Draufsicht optisch nicht erkennt.
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Bei einem nicht in den Figuren dargestellten abgewandelten
Ausführungsbeispiel
ist die Fassadenplatte 1 entsprechend der Fassadenplatte 1 der 1 und 2 aufgebaut;
sie weist jedoch an der hinteren Frontseite keine Rippen/Nutstruktur
auf, sondern lediglich Löcher,
vorzugsweise in einem Lochraster, vorzugsweise wie die in den 1 und 2 vorgesehenen
Durchbrüche 18 angeordnet.
Die Löcher
reichen bis in die an der vorderen Frontseite ausgebildeten Nuten 12 und
bilden somit Durchbrüche,
die den Durchbrüchen 18 in
den 1 und 2 entsprechen. Die Löcher können runden Lochquerschnitt
aufweisen und beispielsweise durch ein Bohrwerk herkömmlich eingebracht
werden.
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Die Fassadenplatte 1 hat
die Grundform eines flachen plattenförmigen Quaders, kann jedoch auch
andere Form, z.B. Rechteckform aufweisen. Die vordere Frontseite
weist die horizontale Rippenstruktur, die hintere Frontseite die
vertikale Rippenstruktur auf. An der oberen horizontalen Stirnseite und
an der unteren horizontalen Stirnseite der Fassadenplatte ist jeweils
ein Kopffalz 19a bzw. ein Fußfalz 19b ausgebildet.
Die seitlichen vertikalen Stirnseiten der Fassadenplatte 1 sind
eben ausgebildet.
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Die Unterkonstruktion 3,
in die die Fassadenplatten 1 eingehängt sind, bestehen aus parallel
mit Abstand zueinander angeordneten vertikalen Tragprofilen 3v und
parallel mit Abstand zueinander angeordneten horizontalen Tragprofilen 3h.
Die horizontalen Tragprofile 3h sind auf der Frontseite
der vertikalen Tragprofile 3v aufliegend angeordnet und
mit diesen verschraubt. Die vertikalen Tragprofile 3v sind über Befestigungswinkel 4 an
der ortsfesten Wand 2 verschraubt. Alternativ kann die
Unterkonstruktion auch ausschließlich aus vertikalen Tragprofilen 3v oder
ausschließlich
aus horizontalen Tragprofilen 3h bestehen, die jeweils
auf der ortsfesten Wand 2 verschraubt sein können.
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Die Fassadenplatten 1 sind
an den horizontalen Tragprofilen 3h über Plattenhalter 5 gehalten. Die
Plattenhalter 5 sind auf den horizontalen Profilen 3h bei
den dargestellten Ausführungsbeispielen über Clipsverbindung
befestigt. Die Fassadenplatten 1 sind in die Plattenhalter 5 eingehängt. Die
Plattenhalter 5 weisen hierfür einen Halterabschnitt 5h mit
einer u-förmigen
Aufnahme auf, in die die Fassadenplatten 1 mit ihrem unteren
Falz 19b bzw. mit ihrem oberen Falz 19a eingreifend
eingesetzt ist.
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Bei dem in den 1, 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist an der oberen und an der unteren horizontalen Stirnseite jeweils
nur 1 Falz, und zwar der Kopffalz 19a bzw. der Fußfalz 19b ausgebildet.
Die Plattenhalter 5 sind jeweils so ausgebildet, daß der Halterabschnitt 5h den
Fußfalz 19b der
oberen Fassadenplatte 1 und den Kopffalz 19a der
unteren Fassadenplatte 1 umgreift. Der Halterabschnitt 5h des
Plattenhalters 5 weist hierfür einen im Querschnitt h-förmigen Halterabschnitt 5h auf,
wobei der obere Abschnitt als U-Aufnahme des Fußfalzes 19b der oberen
Fassadenplatte 1 und der untere Abschnitt als U-Aufnahme
für den
Kopffalz 19a der unteren Fassadenplatte 1 bildet.
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Wie in 3 zu
erkennen ist, weist der Plattenhalter 5 einen Verankerungsabschnitt 5v auf,
mit dem der Plattenhalter 5 auf dem horizontalen Tragprofil 3h über Aufclipsen
befestigt ist. Der Verankerungsabschnitt 5v ist im Querschnitt
L-förmig
mit einem horizontalen oberen L-Schenkel und einem vertikalen L-Schenkel.
Das horizontale Tragprofil 3h besteht in 3 aus einem im Querschnitt E-förmigen Profil.
Dieses Profil weist einen oberen auskragenden Hohlprofilabschnitt 3o,
einen mittleren vertikalen Verbindungssteg 3m und einen
unteren horizontalen Tragsteg 3u auf. Der im Querschnitt
L-förmige
Verankerungsabschnitt 5v des Plattenhalters 5 ist
in der dargestellten Befestigungsstellung so angeordnet, so daß er mit
seiner Innenseite auf der Oberseite des auskragenden Hohlprofilabschnittes 3o aufliegt
und mit dem unteren Ende seines vertikalen L-Schenkels in eine Nut
am freien Ende des horizontalen Kragstegs 3u eingreift.
Die aufeinanderliegenden Flächen des
horizontalen L-Schenkels und des auskragenden Hohlprofilabschnittes 3o weisen
eine komplimentäre Nut-Feder-Ausgestaltung
auf, indem auf der Oberseite des Hohlprofilabschnittes 3o eine
Leiste ausgeformt ist, die in einer komplementären Nut an der aufliegenden
Innenseite des horizontalen L-Schenkels eingreift.
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Anstelle der Clipsverbindung des
Plattenhalters 5 auf dem Trageprofil kann die Verbindung
des Plattenhalters auf dem Profil auch über Verschrauben oder Vernieten
oder in anderer vorzugsweise lösbarer
Weise erfolgen.
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Die Plattenhalter 5 können hinsichtlich
der Ausgestaltung des Halterabschnittes 5h unterschiedlich
ausgeformt sein, wie in 3 erkennbar.
In 3 sind Fassadenplatten 1 eingesetzt,
die in ihrer wesentlichen Ausgestaltung den Fassadenplatten 1 in
den 1 und 2 entsprechen. Die Fassadenplatten in der
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3 sind
lediglich dahin abgewandelt, daß zwischen
dem Kopffalz 19a und der hinteren Frontseite der Fassadenplatte 1 sowie
zwischen dem Fußfalz 19b und
der hinteren Frontseite der Fassadenplatte 1 jeweils eine
im Querschnitt rechtwinklige Stufe ausgebildet ist. Der Halterabschnitt 5h des
Plattenhalters 5 ist bei den in 3 dargestellten 3 Varianten jeweils so
ausgestaltet, daß er
in die rechtwinklige Stufe, die an den Fußfalz 19b angrenzt,
eingreift und die Fassadenplatte dort vertikal abstützt. Der Halterabschnitt 5h des
Plattenhalters 5 ist hierfür entsprechend abgewinkelt
oder mit einem separaten horizontalen Lagersteg versehen.
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Mit 4 sind
Ausführungsbeispiele
von Fassadenplatten gezeigt, die an ihrer oberen Stirnseite jeweils
2 parallele Kopffalze 19a und an ihrer unteren Stirnseite
jeweils 2 parallele Fußfalze 19b aufweisen.
Die Befestigung der Fassadenplatten 1 an den Plattenhaltern 5 erfolgt
in diesem Falle dadurch, daß der
hintere Kopffalz und der hintere Fußfalz jeweils in die u-förmige Aufnahme
des mit Querschnitt förmigen
Halterabschnittes 5h des Plattenhalters 5 eingreift.
Der vordere Kopffalz 19a und der vordere Fußfalz 19b übergreifen
dabei jeweils die Frontseite des Halterabschnittes 5h des
Plattenhalters 5, so daß der Plattenhalter 5 für den Betrachter,
der auf die Frontseite der Schallschutzwand blickt, unsichtbar ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel in 5 ist der gleiche Plattenhalter 5 verwendet
wie in 4. Die eingesetzten
Fassadenplatten 1 weisen jedoch jeweils nur einen Kopffalz 19a und
einen Fußfalz 19b auf.
Zur Abdeckung der Frontseite des Halterabschnittes 5h des
Plattenhalters 5 und Anordnung im horizontalen Zwischenraum
der angrenzenden Fassadenplatten ist an der Unterseite der unteren
horizontalen Rippen 11 eine eine Zwischenrippe bildende
Blendrippe 11b angeformt, die im Seitenquerschnitt im wesentlichen
L-förmig
ist und mit ihrem vertikalen L-Schenkel
mit Abstand und parallel zu der Frontseite des Fußfalzes 19b verläuft. Die
Blendrippe 11b erstreckt sich vertikal über die untere Stirnseite des
Fußfalzes 19b und über die
untere horizontale Kante des Halterabschnittes 5h des Plattenhalters 5 hinaus.
Damit wird der Plattenhalter 5 für den Betrachter, der auf die
Frontseite der Schallschutzwand blickt, abgedeckt und horizontale
Zwischenräume zwischen angrenzenden
Fassadenplatten werden dabei mit Rippen versehen, so daß über die
genannten Frontflächen
die horizontale Rippenstruktur gleichmäßig mit konstant beabstandeten
Rippen gebildet ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel in 6 erfolgt die Abdeckung
des Plattenhalters 5 durch eine im Bereich des oberen horizontalen
Randes der Fassadenplatte 1 angeformte Blendrippe 11b.
Diese Blendrippe 11b ist ebenfalls abgewinkelt ausgebildet, ragt
jedoch nach oben über
den unteren horizontalen Rand des Halterabschnittes 5h des
Plattenhalters 5 und deckt damit ebenfalls den Plattenhalter 5 für den Betrachter
zumindest weitgehend ab.
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Bei beiden Ausführungsbeispielen mit Blendrippe 11b,
wie sie in den 5 und 6 dargestellt sind, ist die
gleichmäßige Rippenstruktur
auf der vorderen Frontseite der Wandkonstruktion dadurch realisiert,
daß die
Blendrippen 11b jeweils einen frontseitigen Rand aufweisen,
der zu der benachbarten horizontalen Rippe 11 jeweils den
gleichen Abstand Y aufweist, wie der konstante Abstand Y der jeweils
benachbarten horizontalen Rippen 11 des Fassadenelementes 1.
Wie in der Anordnung in den 5 und 6 zu erkennen ist, weist
der horizontale Rand der Blendrippen 11b den gleichen Abstand
Y auch zu der jeweils benachbarten horizontalen Rippe 11 der
angrenzenden Fassadenplatte 1 auf.
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Bei dem Ausführungsbeispiel in 7 ist an der unteren horizontalen
Rippe 11 eine Blendrippe 11b angeformt, die an
ihrer Unterseite zusätzlich
einen vertikalen Falz aufweist, der so weit vertikal nach unten
ragt, daß der
Halterabschnitt 5h des Plattenhalters 5 für den Betrachter
vollständig
abgedeckt wird.
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Die Fassadenplatten 1 in
den 8 und 9 sind gegenüber den
Fassadenplatten 1 der vorangehenden Figuren lediglich dahingehend
abgewandelt, daß die horizontalen
Rippen 11 nicht nach unten geneigt gerichtet sind, sondern
in parallelen horizontalen Ebenen sich jeweils erstrecken. Die zwischen
den horizontalen Rippen gebildeten horizontalen Nuten 12 haben
damit Nutwände 12a, 12b,
die in zueinander parallelen horizontalen Ebenen verlaufen. Es ergibt
sich damit, daß die
im Überschneidungsbereich der
horizontalen Nuten 12 mit den auf der Rückseite der Fassadenplatte
ausgebildeten vertikalen Nuten 17 gebildeten Durchbrüche 18 von
der Frontseite im Nutgrund der horizontalen Nuten 12 für den Betrachter,
der unmittelbar senkrecht auf die Frontseite blickt, sichtbar sind.
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Die Fertigung der Fassadenplatten
der diversen Ausführungsbeispiele
der 1-9 erfolgt durch Strangpressen. Die Strangpreßrichtung
verläuft
in der horizontalen Erstreckung der Fassadenplatten 1. Der
durch Strangpressung hergestellte Rohling weist bereits die Rippenstruktur
mit den horizontalen Rippen 11 auf der vorderen Frontseite,
jedoch noch nicht die vertikalen Nuten 17 auf der Rückseite,
auf. Diese vertikalen Nuten 17 werden nach dem Strangpressen,
nachdem die Rohlinge abgelängt
und gebrannt sind, über
Fräsen
eingebracht. Vorzugsweise wird eine Gattersäge mit beabstandeten mehreren
Sägeblättern verwendet,
so daß also
in einem Arbeitsgang die parallelen vertikalen Nuten auf der Rückseite
der Rohlinge eingefräst
werden können.
An der vorderen Frontseite sind somit sämtliche Kanten beim Strangpreßvorgang
gebildet und somit auch beim Brennvorgang bereits vorhanden und
also die Kanten als mit Brennhaut überzogene Kanten ausgebildet.
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Bei den Ausführungsbeispielen der 10 bis 21 sind Fassadenplatten 101 eingesetzt,
bei denen die die hintere Frontseite mit der vorderen Frontseite
verbindenden Durchbrüche 118 als
parallele Löcher
ausgebildet sind, die linear mit konstantem Lochquerschnitt die
Fassadenplatte von der hinteren Frontseite zur vorderen Frontseite
hin durchsetzen. Die Löcher 118 (siehe 12) sind dabei jedoch ebenfalls
in einem schachbrettartigen Lochraster angeordnet. Bei dem Ausführungsbeispiel
der 12 bis 15 erstrecken sich die Löcher 118 in
zueinander parallelen horizontalen Ebenen. Bei den Ausführungsbeispielen
der 17 bis 21 erstrecken sich die Löcher 118 in
zueinander parallelen schiefen Ebenen, die also winkelig zur Vertikalen
verlaufen und von der hinteren Frontseite zur vorderen Frontseite der
Fassadenplatte 101 schräg
nach unten gerichtet sind. Die Fertigung dieser Fassadenplatten 101 der 10 bis 21 kann durch herkömmliches Formpressen mit Lochkernen
oder durch Strangpressen mit Strangpreßrichtung senkrecht zur Frontfläche der Fassadenplatten 101 erfolgen.
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Die Fassadenplatten 101 sind
in den Plattenhaltern 105 ebenfalls eingehängt und
die Plattenhalter 105 sind gleich wie bei den Ausführungsbeispielen 1 bis 9 in
einer an der ortsfesten Wand 2 angebrachten Unterkonstruktion 3 befestigt.
Die Unterkonstruktion 3 besteht gleichfalls aus vertikalen
Tragprofilen 3v und horizontalen Tragprofilen 3h.
Die Fassadenplatten 101 weisen zwecks Befestigung an den Plattenhaltern 105 an
ihrem oberen und an ihrem unteren horizontalen Rand Ausnehmungen 119a bzw. 119b auf,
die bei dem Ausführungsbeispiel
in den 12 bis 13 als Bohrungen und bei
den Ausführungsbeispielen
in den 14 bis 16 als Nuten ausgebildet
sind. Die Plattenhalter 105 weisen Halterabschnitte 105h auf,
die als vertikale Stifte, sogenannte Dorne oder als vertikale Leistenausgebildet
sind, die am freien Ende des Plattenhalters 5 vertikal
nach oben bzw. nach unten ragen und in der Befestigungsstellung
in der entsprechenden Ausnehmungen am unteren bzw. oberen horizontalen
Rand der Fassadenplatten 101 eingreifen. Diese vertikalen
Stifte oder Leisten können
als separate Bauteile ausgebildet sein, die während des Einhängens der
Fassadenplatten 101 zur Verriegelung der Fassadenplatten 101 mit
den Plattenhaltern 105 separat eingesetzt werden.
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Die Plattenhalter 105 mit
vertikal gerichteten Verriegelungsstiften 105h werden zur
Befestigung von Fassadenplatten 101 verwendet, die vertikale Befestigungslöcher im Bereich
ihres oberen horizontalen und unteren horizontalen Randbereichs
aufweisen, wie sie in den 12 bis 13 dargestellt sind. Die vertikalen
Befestigungslöcher
sind mit Gleithülsen zur
Aufnahme der Verriegelungsstifte versehen.
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Bei Fassadenplatten 101,
die zur Befestigung an ihren oberen und unteren horizontalen Randbereichen
vertikale offene Längsnuten
aufweisen, wie sie in 14 bis 16 dargestellt sind, werden die
Fassadenplattenhalter 105 mit vertikal nach unten und oben
ragenden im Querschnitt H-förmigen Halteleisten 105h eingesetzt.
Bei dem Ausführungsbeispiel
der Fassadenplatte in 15 sind
die Befestigungsnuten als durchgehende Nuten im Bereich des oberen
und unteren horizontalen Randes der Fassadenplatte ausgebildet.
Bei dem Ausführungsbeispiel
der Fassadenplatte 101 in 16 sind
Befestigungsnuten im Bereich des oberen und des unteren horizontalen
Randes nur jeweils über
einen Teilabschnitt des betreffenden Randes ausgebildet.
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Die Plattenhalter 105 können zusätzlich zu den
vertikalen nach oben und unten ragenden Stift oder leistenförmigen Halterabschnitt 105h auch
einen parallel hierzu angeordneten vertikalen Halterabschnitt aufweisen,
der in der Befestigungsstellung an der Rückseite der Fassadenplatte 101 zur
Anlage kommt, wie dies bei dem Ausführungsbeispiel in 14 bei dem in dem unteren
Teil der Figur dargestellten Plattenhalter 105 vorgesehen
ist.
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Die Ausführungsbeispiele der 17 bis 21 sind gegenüber den Ausführungsbeispielen
der 12 bis 16 lediglich dahingehend
abgewandelt, daß die
Löcher 118 sich
nicht in parallelen horizontalen Ebenen sondern in parallelen schiefen
Ebenen erstrecken. In entsprechender Weise sind die hier oberen
und unteren horizontalen Stirnseiten der Fassadenplatten auch als
schiefe Ebenen ausgebildet. Die Plattenhalter 105 sind
gegenüber
den in den 12 bis 16 eingesetzten Plattenhaltern 105 dahingehend
abgewandelt, daß die
vertikal nach oben und unten ragenden Halterabschnitte 105h an
Halterarmen der Plattenhalter 105 angeordnet sind, die
sich nicht in einer horizontalen Ebene erstrecken, sondern in einer
schiefen Ebene, die parallel zu den schiefen oberen und unteren
horizontalen Stirnflächen
der Fassadenplatten 101 verlaufen. Dem gegenüber weisen
die Plattenhalter 105, die bei den Fassadenplatten der 12 bis 16 eingesetzt werden, horizontale Halterarme
auf, die sich parallel zu den horizontalen oberen und unteren Stirnflächen dieser
Ausführungsbeispiele
der Fassadenplatten 101 erstrecken.
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Bei sämtlichen in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen
sind im Bereich der Unterkonstruktion 3 zwischen den vertikalen
Tragprofilen 3v und den horizontalen Tragprofilen 3h Schalldämmplatten
oder -matten 6 angeordnet, die den durch die Durchbrüche der
Fassadenplatten gelangenden Schall absorbieren.
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Im oberen Abschnitt von 1 ist die Anordnung der
Schallschutzmatte 6 zwischen den vertikalen Trägerprofilen 3v an
der Wand aufliegend angeordnet. Die Dicke der Schallschutzmatte 6 entspricht der
Tiefe der Trägerprofile 3v,
so daß die
Schallschutzmatte 6 diese genannte Tiefe des Zwischenraums
zwischen den vertikalen Trägerprofilen
ausfüllt.
Die Befestigung der Schallschutzmatte 6 erfolgt über eine
in der Wand 2 verdübelte
Haltenadel 6a.
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Im unteren Abschnitt von 1 ist eine Schallschutzmatte 6 dargestellt,
die ebenfalls zwischen den vertikalen Tragprofilen angeordnet und über eine
in der Wand verdübelte
Haltenadel 6a fixiert ist. Die Schallschutzmatte ist in
diesem Falle jedoch nicht aufliegend auf der Wand 2 angeordnet, sondern
mit Abstand zu dieser, so daß also
zwischen der Wand 2 und der Matte 6 ein konstanter
Luftspalt verbleibt. Der Haltedübel 6a weist
einen Abstandshalter auf, der die Matte in Abstand zur Wand hält, der
dem Abstand des Luftspaltes entspricht. Die Matte 6 ist
in ihrer Dicke geringer als die Tiefe der vertikalen Profile 3v und
zwar um die Tiefe des Luftspalts, so daß die Frontseite der Platte
mit den Frontseiten der vertikalen Trägerprofile 3v in eine
vertikale Ebene fluchten.
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Es sind über die in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele
hinaus auch abgewandelte Ausführungen
vorgesehen, bei denen die hinteren Frontseiten der Fassadenplatten
geschlossen ausgebildet sind. Diese Ausführungen weisen somit keine
von der vorderen Frontseite bis zur hinteren Frontseite durchgehenden
Durchbrüche
auf. Lediglich an der vorderen Frontseite können entsprechende, wie die
in den dargestellten Ausführungsbeispielen
beschriebene Strukturen, wie Rippen, Nuten, Schlitze und beliebig
andere Ausnehmungen und Öffnungen vorhanden
sein. Sie sind jedoch vorzugsweise lediglich an der vorderen Frontseite
offen und zur hinteren Frontseite hin geschlossen ausgebildet. Die
hintere Frontseite der Fassadenplatten kann bei diesen abgewandelten
Ausführungen
somit als geschlossene ebene Wand ausgebildet sein.
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- 1
- Fassadenplatte
- 2
- Tragende
Wand
- 3
- Unterkonstruktion
- 3v
- Vertikales
Tragprofil
- 3h
- Horizontales
Tragprofil
- 3o
- Auskragender
Hohlprofilabschnitt
- 3u
- Horizontaler
Kragsteg
- 4
- Befestigungswinkel
- 5
- Plattenhalter
- 5h
- Halterabschnitt
- 5v
- Verankerungsabschnitt
- 6
- Schalldämm-Matte
- 6a
- Haltenadel
- 11
- Horizontale
Rippe
- 11b
- Blendrippe
- 12
- Horizontale
Nut
- 12a
- Nutwand
- 12b
- Nutwand
- 17
- Vertikale
Nut
- 17a
- Nutwand
- 17b
- Nutwand
- 18
- Durchbruch
- 19a
- Kopffalz
- 19b
- Fußfalz
- 101
- Fassadenplatte
- 105
- Plattenhalter
- 105h
- Halterabschnitt
- 105v
- Verankerungsabschnitt
- 119a
- Ausnehmung
am oberen horizontalen Rand der Fassadenplatte 101
- 119b
- Ausnehmung
am unteren horizontalen Rand der Fassadenplatte 101