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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Handschusswaffe umfassend ein Griffstück, an dessen in Gebrauchsstellung
der Handschusswaffe vorderen Seite Finger eines Benutzers anliegen
können.
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Eine Handschusswaffe der vorgenannten
Art ist aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 195 05 829 A1 bekannt.
Die darin beschriebene Handschusswaffe weist ein Griffstück auf,
das an der Vorderseite drei Griffmulden für die Anlage des Mittelfingers,
des Ringfingers und des kleinen Fingers des Benutzers vorsieht.
An der in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe hinteren Seite des
Griffstückes
ist ein Rückenteil
angeordnet, das zur Anlage der Handinnenfläche des Benutzers dient. Dieses
Rückenteil ist
bei dem vorgenannten Stand der Technik austauschbar, so dass das
Griffstück
an unterschiedliche Anforderungen oder unterschiedliche Benutzer
anpassbar ist.
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Aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 299 19 899 U1 ist
eine Handschusswaffe bekannt, deren Griff mittels eines Schraubenmechanismus
der Handbreite des Bedieners angepasst werden kann. Der Griff dieser
Handschusswaffe umfasst dabei eine untere über den Griffkörper nach
vorne vorstehende Handkantenauflage. Diese Handkantenauflage ist über Stellschrauben
mit dem eigentlichen Griffkörper verbunden.
Durch Drehen der Stellschrauben kann die Handkantenauflage in vertikaler
Richtung verstellt werden und so an die Breite der Hand des Benutzers
angepasst werden.
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Auf dem Markt werden seit einiger
Zeit verstärkt
sogenannte Kompaktwaffen angeboten und nachgefragt. Gewöhnlich handelt
es sich bei Kompaktwaffen um Waffen geringer Größe. Kompaktwaffen sind häufig Varianten
von Waffen in voller Größe. Somit
kann der Anwender Waffen unterschiedlicher Größe auswählen, die dergleichen Produktfamilie
angehören.
Kompaktwaffen werden bevorzugt verdeckt getragen und weisen eine
geringere Größe auf als normale
Handschusswaffen, wie beispielsweise klassische Militärpistolen.
Insbesondere besitzt eine derartige Kompaktwaffe einen kürzeren Lauf,
einen kürzeren
Verschluss sowie ein in seiner Höhe
kleineres Griffstück.
Ein derartiges kleineres Griffstück
bietet für
den Benutzer nur noch Angreifmöglichkeiten
für zwei
Finger und nicht mehr für
drei Finger. Aus diesem Grund können
derartige Kompaktwaffen nicht ausreichend gut gehalten werden, so
dass die Treffsicherheit beeinträchtigt
wird. Weiterhin werden bei den bekannten Kompaktwaffen kleinere
speziell auf die Größe des Griffstückes abgestimmte
Magazine verwendet, die entsprechend weniger Patronen aufnehmen
können.
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Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende
Problem ist die Schaffung einer Handschusswaffe der eingangs genannten
Art, die von einem Benutzer besser gegriffen werden kann.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, dass die Handschusswaffe ein Verlängerungsstück umfasst, das in Gebrauchsstellung
der Handschusswaffe das Griffstück
nach unten verlängern kann.
Dies ist insbesondere bei den vorgenannten Kompaktwaffen als großer Vorteil
anzusehen, weil dadurch der bei den Kompaktwaffen vergleichsweise kurze
Griff derart verlängert
werden kann, dass der Benutzer die Handschusswaffe sicherer greifen kann.
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Eine erfindungsgemäße Waffe
kann dementsprechend als Kompaktwaffe ausgebildet sein, wobei sie
in Gebrauchsstellung eine Höhe
von weniger als 130 mm, insbesondere eine Höhe von etwa 110 mm aufweisen
kann. Diese Höhe
von etwa 110 mm kann durch das Verlängerungsstück deutlich verlängert werden.
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Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass
die Handschusswaffe einen Magazinkörper umfasst, der in Gebrauchsstellung
der Handschusswaffe von unten in das Griffstück einschiebbar ist. Durch das
zusätzliche
Verlängerungsstück, das
an der Unterseite des Griffstückes
angeordnet werden kann, können
bei einer erfindungsgemäßen Handschusswaffe
Magazinkörper
verwendet werden, die normalerweise nur bei normalen Pistolen eingesetzt
sind und bei den auf dem Markt befindlichen Kompaktwaffen nicht
optimal eingesetzt werden können.
Für die Anwender
liegt es nahe, Magazine von Waffen mit voller Größe aus der gleichen Produktfamilie
zu verwenden. Die Magazine mit voller Größe stehen aber über den
kurzen Griff der Kompaktwaffen hervor und irritieren den Anwender.
Es sieht aus, als ob das Magazin nicht vollständig in das Griffstück eingeführt ist und
es versehentlich heraus rutscht. Außerdem ist der Magazinschacht
nicht geschlossen, wodurch die Gefahr des Eindringens von Schmutz
besteht. Eine erfindungsgemäße Handschusswaffe
bietet somit die Möglichkeit,
trotz einer Ausführung
als Kompaktwaffe handelsübliche
Magazine mit einer deutlich größeren Anzahl
von Patronen zu verwenden.
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Alternativ zur Ausführung der
Handschusswaffe als Pistole kann die Handschusswaffe auch als Trommelrevolver
oder dergleichen ausgeführt
sein.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist das Verlängerungsstück mit dem Griffstück verbindbar.
Die Verbindung von Verlängerungsstück und Griffstück kann
beispielsweise durch einseitiges Einhaken, Verstiften oder Einrasten
auf der einen Seite und Verstiften oder Einrasten an der gegenüberliegenden
Seite oder durch Aufschieben auf eine Führung oder durch Verkleben
oder durch einen Bajonettverschluss oder durch Verrasten realisiert
werden. Insbesondere die lösbaren
der vorgenannten Verbindungsmethoden bieten die Möglichkeit,
bei Bedarf das Griffstück durch
das Verlängerungsstück zu verlängern und beispielsweise
für das
verdeckte Tragen der Kompaktwaffe das Verlängerungsstück wieder von dem Griffstück zu entfernen.
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Gemäß einer alternativen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist das Verlängerungsstück mit dem Magazinkörper verbind
bar, so dass durch Einschieben des Magazinkörpers in das Griffstück die Verlängerung
des Griffstückes
durch das Verlängerungsstück erreicht
wird. Dazu kann das Verlängerungsstück beispielsweise
als Hülse
ausgebildet sein und derart auf den Magazinkörper aufschiebbar sein, dass
das Verlängerungsstück auf der Oberseite
eines an der Unterseite des Magazinkörpers angebrachten Magazinschuhs
aufliegt. Die Verbindung des Verlängerungsstücks mit dem Griffstück über das
Einschieben des Magazinkörpers
bietet den Vorteil, dass kein zusätzlicher Arbeitsschritt erforderlich
ist, um Griffstück
und Verlängerungsstück miteinander
zu verbinden.
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Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass
das Griffstück
auf seiner in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe vorderen Seite
zwei Griffmulden für
den Mittelfinger und den Ringfinger eines Benutzers aufweist. Weiterhin
kann erfindungsgemäß vorgesehen
sein, dass das Verlängerungsstück auf seiner
in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe vorderen Seite eine Griffmulde
aufweist, die insbesondere für
die Anlage des kleinen Fingers des Benutzers dienen kann. Auf diese
Weise wird durch die Verbindung von Griffstück und Verlängerungsstück dem Benutzer eine Anzahl
von Griffmulden zur Verfügung
gestellt, die der handelsüblicher
großer
Handschusswaffen entspricht, so dass die Handschusswaffe sicher
von dem Schützen
gegriffen werden kann.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass
das Griffstück
und das Verlängerungsstück auf ihrer
in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe hinteren Seite Rückenteile
aufweisen. Somit wird durch die Verbindung von Griffstück mit Verlängerungsstück auch
das Rückenteil
des Griffstückes
derart verlängert,
dass eine ausreichend große
Anlagefläche
für die
Handinnenfläche
zur Verfügung
gestellt wird.
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Vorteilhafterweise wird durch das
Verlängerungsstück die für den Benutzer
nutzbare Höhe
des Griffes der Handschusswaffe um etwa 1/4 bis 1/2 der Höhe des Griffstücks, insbesondere
um etwa 1/3 der Höhe
des Griffstücks
verlängert.
Durch eine Verlängerung
um etwa 1/3 der Höhe
des Griffstücks
wird somit aus einem Griff einer Kompaktwaffe ein Griff einer normalen
Handschusswaffe, der von dem Benutzer problemlos gegriffen werden
kann.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
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1 eine
schematische Explosionsansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handschusswaffe;
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2 eine
schematische Seitenansicht der Handschusswaffe gemäß 1 mit angebrachtem Verlängerungsstück und nicht
eingeschobenem Magazinkörper;
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3 eine
schematische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schusswaffe
mit nicht eingeschobenem Magazinkörper;
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4 eine
Seitenansicht der Schusswaffe gemäß 3 mit eingeschobenem Magazinkörper.
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Eine erfindungsgemäße Handschusswaffe, wie
sie in den 1 bis 4 abgebildet ist, umfasst ein
Griffstück 1,
das in Schussrichtung hinter einem Abzug (nicht abgebildet) angeordnet
ist. Das Griffstück 1 weist
auf seiner in Gebrauchsstellung vorderen Seite zwei Griffmulden 2, 3 für den Mittelfinger und
den Ringfinger eines Benutzers auf. Das Griffstück 1 weist weiterhin
an seiner in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe hinteren Seite
ein Rückenteil 4 für die Anlage
der Handinnenseite des Benutzers auf.
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Die in 1 bis 4 abgebildete Handschusswaffe
ist insbesondere als sogenannte Kompaktwaffe ausgebildet, die im
Gegensatz zu normalen Handschusswaffen, wie beispielsweise klassischen Militärpistolen,
geringere Abmessungen aufweist. Beispielsweise kann eine derartige
Kompaktwaffe eine Länge
L (siehe 1) von weniger
als 180 mm, insbesondere eine Länge
L von etwa 169 mm aufweisen. Weiterhin kann eine derartige Kompaktwaffe
eine Höhe
H (siehe dazu 1) von
weniger als 130 mm, insbesondere von etwa 110 mm aufweisen. Alternativ
kann eine erfindungsgemäße Handschusswaffe
jedoch auch als größere Handschusswaffe
ausgebildet sein.
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Die in 1 bis 4 abgebildete Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Handschusswaffe
ist als Pistole, insbesondere Selbstverteidigungspistole mit einem
Magazinkörper 5 ausgebildet,
der in eine entsprechende Ausnehmung des Griffstücks 1 einschiebbar
ist. Alternativ dazu kann eine erfindungsgemäße Handschusswaffe auch als
Revolver oder dergleichen ausgebildet sein.
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Die in 1 und 2 abgebildete Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Handschusswaffe
umfasst weiterhin ein Verlängerungsstück 6, das
an der Unterseite des Griffstückes 1 anbringbar ist.
Bei an der Unterseite des Griffstücks angebrachtem Verlängerungsstück 6 (siehe
dazu 2) wird das Griffstück 1 gegenüber dem
Zustand mit nicht angebrachtem Verlängerungsstück deutlich verlängert, beispielsweise
um etwa 1/5 bis 1/3 seiner Länge.
Das Verlängerungsstück 6 weist
insbesondere auf seiner in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe
vorderen Seite eine Griffmulde 7 und auf seiner in Gebrauchsstellung
der Handschusswaffe hinteren Seite ein Rückenteil 8 auf. Im
mit dem Griffstück 1 verbundenen
Zustand des Verlängerungsstücks 6 kann
die Griffmulde 7 zur Anlage des kleinen Fingers des Benutzers
dienen, so dass dieser die erfindungsgemäße Handschusswaffe wesentlich
sicherer greifen kann. Weiterhin wird auch die Anlagefläche für die Handinnenfläche durch
das zusätzliche Rückenteil 8 deutlich
vergrößert (siehe
dazu 2). Das Rückenteil 8 kann
auch so geformt sein, dass das hintere Rückenteil 4 gleichzeitig
Bestandteil des Verlängerungsstücks 6 ist.
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Die Verbindung von Verlängerungsstück 6 mit
Griffstück 1 kann
auf verschiedene Weisen erfolgen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit,
dass das Verlängerungsstück 6 mit
Hilfe eines Bajonettverschlusses befestigt wird oder an einer Seite,
beispielsweise der Vorderseite eingehakt, eingerastet oder verstiftet
wird und an der anderen Seite, beispielsweise der hinteren Seite
verrastet oder mittels eines Stiftes befestigt wird. Weiterhin besteht
auch die Möglichkeit,
dass das Verlängerungsstück 6 auf eine
entsprechende Führung
an dem Griffstück 1 aufgeschoben
wird, beispielsweise auf eine Schwalbenschwanz- oder ähnliche
Führung.
Insbesondere besteht hierbei die Möglichkeit, dass das Verlängerungsstück 6 in
seiner Endposition an dem Griffstück 1 verrastend festgelegt
wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit,
dass das Verlängerungsstück 6 an
dem Griffstück 1 angeklebt
wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit,
dass eine Rastverbindung zwischen Verlängerungsstück 6 und Griffstück 1 vorgesehen wird.
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Der untere Teil der in Gebrauchsstellung
der Handschusswaffe vorderen Seite des Verlängerungsstücks 6 kann derart
geformt sein, dass er bei eingeschobenem Magazinkörper 5 in
den vorderen Teil eines an der Unterseite des Magazinkörpers 5 angebrachten
Magazinschuhs 9 übergeht
(siehe dazu 4).
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Bei der in 3 und 4 abgebildeten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Handschusswaffe
ist das Verlängerungsstück 6 nicht
direkt mit dem Griffstück 1 verbindbar,
sondern an dem Magazinkörper 5 anbringbar.
Dazu ist das Verlängerungsstück 6 beispielsweise
als Hülse
ausgeführt, die
von oben (siehe 3) auf den
Magazinkörper 5 aufschiebbar
ist und in ihrer Endstellung auf der Oberseite des Magazinschuhs 9 aufliegt.
Durch Einschieben des Magazinkörpers 5 in
das Griffstück 1 wird
dem Benutzer in der in 4 abgebildeten
Endstellung, d. h. der komplett eingeschobenen Position des Magazinkörpers 5,
ein erfindungsgemäß verlängerter
Griff zur Verfügung
gestellt.
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Eine erfindungsgemäße als Kompaktwaffe ausgebildete
Handschusswaffe bietet den Vorteil, dass aufgrund des Verlängerungsstückes 6 Magazine
bzw. Magazinkörper 5,
die für
wesentlich größere Waffen
als handelsübliche
Kompaktwaffen ausgebildet sind, mit einer derartigen Kompaktwaffe
verwendbar sind.