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DE10312761B3 - Handschusswaffe - Google Patents

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DE10312761B3 DE10312761A DE10312761A DE10312761B3 DE 10312761 B3 DE10312761 B3 DE 10312761B3 DE 10312761 A DE10312761 A DE 10312761A DE 10312761 A DE10312761 A DE 10312761A DE 10312761 B3 DE10312761 B3 DE 10312761B3
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Carl Walther GmbH
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    • F41A9/00Feeding or loading of ammunition; Magazines; Guiding means for the extracting of cartridges
    • F41A9/61Magazines
    • F41A9/64Magazines for unbelted ammunition
    • F41A9/65Box magazines having a cartridge follower
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41CSMALLARMS, e.g. PISTOLS, RIFLES; ACCESSORIES THEREFOR
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Abstract

Handschusswaffe, umfassend ein Griffstück (1), an dessen in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe vorderen Seite Finger eines Benutzers anliegen können, wobei die Handschusswaffe ein Verlängerungsstück (6) umfasst, das in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe das Griffstück (1) nach unten verlängern kann.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Handschusswaffe umfassend ein Griffstück, an dessen in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe vorderen Seite Finger eines Benutzers anliegen können.
  • Eine Handschusswaffe der vorgenannten Art ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 195 05 829 A1 bekannt. Die darin beschriebene Handschusswaffe weist ein Griffstück auf, das an der Vorderseite drei Griffmulden für die Anlage des Mittelfingers, des Ringfingers und des kleinen Fingers des Benutzers vorsieht. An der in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe hinteren Seite des Griffstückes ist ein Rückenteil angeordnet, das zur Anlage der Handinnenfläche des Benutzers dient. Dieses Rückenteil ist bei dem vorgenannten Stand der Technik austauschbar, so dass das Griffstück an unterschiedliche Anforderungen oder unterschiedliche Benutzer anpassbar ist.
  • Aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 299 19 899 U1 ist eine Handschusswaffe bekannt, deren Griff mittels eines Schraubenmechanismus der Handbreite des Bedieners angepasst werden kann. Der Griff dieser Handschusswaffe umfasst dabei eine untere über den Griffkörper nach vorne vorstehende Handkantenauflage. Diese Handkantenauflage ist über Stellschrauben mit dem eigentlichen Griffkörper verbunden. Durch Drehen der Stellschrauben kann die Handkantenauflage in vertikaler Richtung verstellt werden und so an die Breite der Hand des Benutzers angepasst werden.
  • Auf dem Markt werden seit einiger Zeit verstärkt sogenannte Kompaktwaffen angeboten und nachgefragt. Gewöhnlich handelt es sich bei Kompaktwaffen um Waffen geringer Größe. Kompaktwaffen sind häufig Varianten von Waffen in voller Größe. Somit kann der Anwender Waffen unterschiedlicher Größe auswählen, die dergleichen Produktfamilie angehören. Kompaktwaffen werden bevorzugt verdeckt getragen und weisen eine geringere Größe auf als normale Handschusswaffen, wie beispielsweise klassische Militärpistolen. Insbesondere besitzt eine derartige Kompaktwaffe einen kürzeren Lauf, einen kürzeren Verschluss sowie ein in seiner Höhe kleineres Griffstück. Ein derartiges kleineres Griffstück bietet für den Benutzer nur noch Angreifmöglichkeiten für zwei Finger und nicht mehr für drei Finger. Aus diesem Grund können derartige Kompaktwaffen nicht ausreichend gut gehalten werden, so dass die Treffsicherheit beeinträchtigt wird. Weiterhin werden bei den bekannten Kompaktwaffen kleinere speziell auf die Größe des Griffstückes abgestimmte Magazine verwendet, die entsprechend weniger Patronen aufnehmen können.
  • Das der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problem ist die Schaffung einer Handschusswaffe der eingangs genannten Art, die von einem Benutzer besser gegriffen werden kann.
  • Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die Handschusswaffe ein Verlängerungsstück umfasst, das in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe das Griffstück nach unten verlängern kann. Dies ist insbesondere bei den vorgenannten Kompaktwaffen als großer Vorteil anzusehen, weil dadurch der bei den Kompaktwaffen vergleichsweise kurze Griff derart verlängert werden kann, dass der Benutzer die Handschusswaffe sicherer greifen kann.
  • Eine erfindungsgemäße Waffe kann dementsprechend als Kompaktwaffe ausgebildet sein, wobei sie in Gebrauchsstellung eine Höhe von weniger als 130 mm, insbesondere eine Höhe von etwa 110 mm aufweisen kann. Diese Höhe von etwa 110 mm kann durch das Verlängerungsstück deutlich verlängert werden.
  • Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass die Handschusswaffe einen Magazinkörper umfasst, der in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe von unten in das Griffstück einschiebbar ist. Durch das zusätzliche Verlängerungsstück, das an der Unterseite des Griffstückes angeordnet werden kann, können bei einer erfindungsgemäßen Handschusswaffe Magazinkörper verwendet werden, die normalerweise nur bei normalen Pistolen eingesetzt sind und bei den auf dem Markt befindlichen Kompaktwaffen nicht optimal eingesetzt werden können. Für die Anwender liegt es nahe, Magazine von Waffen mit voller Größe aus der gleichen Produktfamilie zu verwenden. Die Magazine mit voller Größe stehen aber über den kurzen Griff der Kompaktwaffen hervor und irritieren den Anwender. Es sieht aus, als ob das Magazin nicht vollständig in das Griffstück eingeführt ist und es versehentlich heraus rutscht. Außerdem ist der Magazinschacht nicht geschlossen, wodurch die Gefahr des Eindringens von Schmutz besteht. Eine erfindungsgemäße Handschusswaffe bietet somit die Möglichkeit, trotz einer Ausführung als Kompaktwaffe handelsübliche Magazine mit einer deutlich größeren Anzahl von Patronen zu verwenden.
  • Alternativ zur Ausführung der Handschusswaffe als Pistole kann die Handschusswaffe auch als Trommelrevolver oder dergleichen ausgeführt sein.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Verlängerungsstück mit dem Griffstück verbindbar. Die Verbindung von Verlängerungsstück und Griffstück kann beispielsweise durch einseitiges Einhaken, Verstiften oder Einrasten auf der einen Seite und Verstiften oder Einrasten an der gegenüberliegenden Seite oder durch Aufschieben auf eine Führung oder durch Verkleben oder durch einen Bajonettverschluss oder durch Verrasten realisiert werden. Insbesondere die lösbaren der vorgenannten Verbindungsmethoden bieten die Möglichkeit, bei Bedarf das Griffstück durch das Verlängerungsstück zu verlängern und beispielsweise für das verdeckte Tragen der Kompaktwaffe das Verlängerungsstück wieder von dem Griffstück zu entfernen.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Verlängerungsstück mit dem Magazinkörper verbind bar, so dass durch Einschieben des Magazinkörpers in das Griffstück die Verlängerung des Griffstückes durch das Verlängerungsstück erreicht wird. Dazu kann das Verlängerungsstück beispielsweise als Hülse ausgebildet sein und derart auf den Magazinkörper aufschiebbar sein, dass das Verlängerungsstück auf der Oberseite eines an der Unterseite des Magazinkörpers angebrachten Magazinschuhs aufliegt. Die Verbindung des Verlängerungsstücks mit dem Griffstück über das Einschieben des Magazinkörpers bietet den Vorteil, dass kein zusätzlicher Arbeitsschritt erforderlich ist, um Griffstück und Verlängerungsstück miteinander zu verbinden.
  • Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass das Griffstück auf seiner in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe vorderen Seite zwei Griffmulden für den Mittelfinger und den Ringfinger eines Benutzers aufweist. Weiterhin kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass das Verlängerungsstück auf seiner in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe vorderen Seite eine Griffmulde aufweist, die insbesondere für die Anlage des kleinen Fingers des Benutzers dienen kann. Auf diese Weise wird durch die Verbindung von Griffstück und Verlängerungsstück dem Benutzer eine Anzahl von Griffmulden zur Verfügung gestellt, die der handelsüblicher großer Handschusswaffen entspricht, so dass die Handschusswaffe sicher von dem Schützen gegriffen werden kann.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass das Griffstück und das Verlängerungsstück auf ihrer in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe hinteren Seite Rückenteile aufweisen. Somit wird durch die Verbindung von Griffstück mit Verlängerungsstück auch das Rückenteil des Griffstückes derart verlängert, dass eine ausreichend große Anlagefläche für die Handinnenfläche zur Verfügung gestellt wird.
  • Vorteilhafterweise wird durch das Verlängerungsstück die für den Benutzer nutzbare Höhe des Griffes der Handschusswaffe um etwa 1/4 bis 1/2 der Höhe des Griffstücks, insbesondere um etwa 1/3 der Höhe des Griffstücks verlängert. Durch eine Verlängerung um etwa 1/3 der Höhe des Griffstücks wird somit aus einem Griff einer Kompaktwaffe ein Griff einer normalen Handschusswaffe, der von dem Benutzer problemlos gegriffen werden kann.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine schematische Explosionsansicht einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handschusswaffe;
  • 2 eine schematische Seitenansicht der Handschusswaffe gemäß 1 mit angebrachtem Verlängerungsstück und nicht eingeschobenem Magazinkörper;
  • 3 eine schematische Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schusswaffe mit nicht eingeschobenem Magazinkörper;
  • 4 eine Seitenansicht der Schusswaffe gemäß 3 mit eingeschobenem Magazinkörper.
  • Eine erfindungsgemäße Handschusswaffe, wie sie in den 1 bis 4 abgebildet ist, umfasst ein Griffstück 1, das in Schussrichtung hinter einem Abzug (nicht abgebildet) angeordnet ist. Das Griffstück 1 weist auf seiner in Gebrauchsstellung vorderen Seite zwei Griffmulden 2, 3 für den Mittelfinger und den Ringfinger eines Benutzers auf. Das Griffstück 1 weist weiterhin an seiner in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe hinteren Seite ein Rückenteil 4 für die Anlage der Handinnenseite des Benutzers auf.
  • Die in 1 bis 4 abgebildete Handschusswaffe ist insbesondere als sogenannte Kompaktwaffe ausgebildet, die im Gegensatz zu normalen Handschusswaffen, wie beispielsweise klassischen Militärpistolen, geringere Abmessungen aufweist. Beispielsweise kann eine derartige Kompaktwaffe eine Länge L (siehe 1) von weniger als 180 mm, insbesondere eine Länge L von etwa 169 mm aufweisen. Weiterhin kann eine derartige Kompaktwaffe eine Höhe H (siehe dazu 1) von weniger als 130 mm, insbesondere von etwa 110 mm aufweisen. Alternativ kann eine erfindungsgemäße Handschusswaffe jedoch auch als größere Handschusswaffe ausgebildet sein.
  • Die in 1 bis 4 abgebildete Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handschusswaffe ist als Pistole, insbesondere Selbstverteidigungspistole mit einem Magazinkörper 5 ausgebildet, der in eine entsprechende Ausnehmung des Griffstücks 1 einschiebbar ist. Alternativ dazu kann eine erfindungsgemäße Handschusswaffe auch als Revolver oder dergleichen ausgebildet sein.
  • Die in 1 und 2 abgebildete Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handschusswaffe umfasst weiterhin ein Verlängerungsstück 6, das an der Unterseite des Griffstückes 1 anbringbar ist. Bei an der Unterseite des Griffstücks angebrachtem Verlängerungsstück 6 (siehe dazu 2) wird das Griffstück 1 gegenüber dem Zustand mit nicht angebrachtem Verlängerungsstück deutlich verlängert, beispielsweise um etwa 1/5 bis 1/3 seiner Länge. Das Verlängerungsstück 6 weist insbesondere auf seiner in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe vorderen Seite eine Griffmulde 7 und auf seiner in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe hinteren Seite ein Rückenteil 8 auf. Im mit dem Griffstück 1 verbundenen Zustand des Verlängerungsstücks 6 kann die Griffmulde 7 zur Anlage des kleinen Fingers des Benutzers dienen, so dass dieser die erfindungsgemäße Handschusswaffe wesentlich sicherer greifen kann. Weiterhin wird auch die Anlagefläche für die Handinnenfläche durch das zusätzliche Rückenteil 8 deutlich vergrößert (siehe dazu 2). Das Rückenteil 8 kann auch so geformt sein, dass das hintere Rückenteil 4 gleichzeitig Bestandteil des Verlängerungsstücks 6 ist.
  • Die Verbindung von Verlängerungsstück 6 mit Griffstück 1 kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass das Verlängerungsstück 6 mit Hilfe eines Bajonettverschlusses befestigt wird oder an einer Seite, beispielsweise der Vorderseite eingehakt, eingerastet oder verstiftet wird und an der anderen Seite, beispielsweise der hinteren Seite verrastet oder mittels eines Stiftes befestigt wird. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass das Verlängerungsstück 6 auf eine entsprechende Führung an dem Griffstück 1 aufgeschoben wird, beispielsweise auf eine Schwalbenschwanz- oder ähnliche Führung. Insbesondere besteht hierbei die Möglichkeit, dass das Verlängerungsstück 6 in seiner Endposition an dem Griffstück 1 verrastend festgelegt wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass das Verlängerungsstück 6 an dem Griffstück 1 angeklebt wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass eine Rastverbindung zwischen Verlängerungsstück 6 und Griffstück 1 vorgesehen wird.
  • Der untere Teil der in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe vorderen Seite des Verlängerungsstücks 6 kann derart geformt sein, dass er bei eingeschobenem Magazinkörper 5 in den vorderen Teil eines an der Unterseite des Magazinkörpers 5 angebrachten Magazinschuhs 9 übergeht (siehe dazu 4).
  • Bei der in 3 und 4 abgebildeten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Handschusswaffe ist das Verlängerungsstück 6 nicht direkt mit dem Griffstück 1 verbindbar, sondern an dem Magazinkörper 5 anbringbar. Dazu ist das Verlängerungsstück 6 beispielsweise als Hülse ausgeführt, die von oben (siehe 3) auf den Magazinkörper 5 aufschiebbar ist und in ihrer Endstellung auf der Oberseite des Magazinschuhs 9 aufliegt. Durch Einschieben des Magazinkörpers 5 in das Griffstück 1 wird dem Benutzer in der in 4 abgebildeten Endstellung, d. h. der komplett eingeschobenen Position des Magazinkörpers 5, ein erfindungsgemäß verlängerter Griff zur Verfügung gestellt.
  • Eine erfindungsgemäße als Kompaktwaffe ausgebildete Handschusswaffe bietet den Vorteil, dass aufgrund des Verlängerungsstückes 6 Magazine bzw. Magazinkörper 5, die für wesentlich größere Waffen als handelsübliche Kompaktwaffen ausgebildet sind, mit einer derartigen Kompaktwaffe verwendbar sind.

Claims (12)

  1. Handschusswaffe umfassend ein Griffstück (1), an dessen in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe vorderen Seite Finger eines Benutzers anliegen können, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschusswaffe ein Verlängerungsstück (6) umfasst, das in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe das Griffstück (1) nach unten verlängern kann.
  2. Handschusswaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschusswaffe als Kompaktwaffe ausgeführt ist.
  3. Handschusswaffe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschusswaffe in Gebrauchsstellung eine Höhe (H) von weniger als 130 mm, insbesondere eine Höhe (H) von etwa 110 mm aufweist.
  4. Handschusswaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Handschusswaffe einen Magazinkörper (5) umfasst, der in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe von unten in das Griffstück (1) einschiebbar ist.
  5. Handschusswaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (6) mit dem Griffstück (1) verbindbar ist.
  6. Handschusswaffe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (6) mit dem Griffstück (1) durch einseitiges Einhaken, Verstiften oder Einrasten auf der einen Seite und Verstiften oder Einrasten an der gegenüberliegenden Seite oder durch Aufschieben auf eine Führung oder durch Verkleben oder durch einen Bajonettverschluss oder durch Verrasten verbindbar ist.
  7. Handschusswaffe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (6) mit dem Magazinkörper (5) verbind bar ist, so dass durch Einschieben des Magazinkörpers (5) in das Griffstück (1) die Verlängerung des Griffstückes (1) durch das Verlängerungsstück (6) erreicht wird.
  8. Handschusswaffe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (6) als Hülse ausgebildet ist und derart auf den Magazinkörper (5) aufschiebbar ist, dass das Verlängerungsstück (6) auf der Oberseite eines an der Unterseite des Magazinkörpers (5) angebrachten Magazinschuhs (9) aufliegt oder im Magazinkörper (5) oder Magazinschuh (9) einrastet.
  9. Handschusswaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffstück (1) auf seiner in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe vorderen Seite zwei Griffmulden (2, 3) für den Mittelfinger und den Ringfinger eines Benutzers aufweist.
  10. Handschusswaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Verlängerungsstück (6) auf seiner in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe vorderen Seite eine Griffmulde (7) aufweist, die insbesondere für die Anlage des kleinen Fingers des Benutzers dienen kann.
  11. Handschusswaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffstück (1) und das Verlängerungsstück (6) auf ihrer in Gebrauchsstellung der Handschusswaffe hinteren Seite Rückenteile (4, 8) aufweisen.
  12. Handschusswaffe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Verlängerungsstück (6) die für den Benutzer nutzbare Höhe des Griffes der Handschusswaffe um etwa 1/4 bis 1/2 der Höhe des Griffstücks (1), insbesondere etwa um 1/3 der Höhe des Griffstücks (1) verlängert wird.
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