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DE10312641B4 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer OLED-Anzeige - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen einer OLED-Anzeige Download PDF

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DE10312641B4
DE10312641B4 DE10312641A DE10312641A DE10312641B4 DE 10312641 B4 DE10312641 B4 DE 10312641B4 DE 10312641 A DE10312641 A DE 10312641A DE 10312641 A DE10312641 A DE 10312641A DE 10312641 B4 DE10312641 B4 DE 10312641B4
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vapor deposition
aperture
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organic material
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Abstract

Vorrichtung zum Herstellen einer OLED-Anzeige, deren OLED's in einem Pixelraster von arraymäßig in Spalten und Zeilen angeordneten Pixelbereichen angeordnet sind, mit folgenden Merkmalen:
einer Aufdampfvorrichtung zum Aufbringen von organischem Material auf ein Substrat für die OLED-Anzeige, die folgende Merkmale aufweist:
eine erste Blende (12a), die Öffnungen (18) aufweist, durch die ein erstes verdampftes organisches Material auf das Substrat (100; 200) aufdampfbar ist;
erste Wände (12b–12f), die zusammen mit der ersten Blende (12a) einen ersten Aufdampfbehälter mit einem ersten Innenraum, der sich zwischen der ersten Blende (12a) und den ersten Wänden (12b–12f) erstreckt, definieren;
eine erste Aufdampfquelle (14), die sich in dem ersten Innenraum befindet, zum Verdampfen des ersten organischen Materials;
eine zweite Blende (12a), die zu der ersten Blende fest angeordnet ist und Öffnungen (18) aufweist, durch die ein zweites zu dem ersten organischen Material unterschiedliches verdampftes organisches Material auf das Substrat (100; 200) aufdampfbar...

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Herstellung einer OLED-Anzeige unter Aufbringung organischen Materials auf ein Substrat für lichtemittierende Bauelemente, wie es beispielsweise zur Erzeugung der lichtemittierenden Schicht bei der Herstellung von organischen lichtemittierenden Dioden bzw. organischen Leuchtdioden, kurz OLEDs (OLED = Organic light emitting diodes), oder zur Erzeugung einer Konverter- oder Filterschicht eines lichtemittierenden Bauelementes notwenig ist. Die vorliegende Erfindung ist insbesondere auch zur lokalen Aufbringung geeignet und deshalb auch für Farb-Anzeigen aus lichtemittierenden Bauelementen, wie z. B. OLED-Flachdisplays, bzw. deren Herstellung geeignet und vorteilhaft.
  • Organische Leuchtdioden leuchten mittels einer organischen Schicht aus einem organischen Material, das bei Anlegen einer Spannung über dasselbe Licht eines gewissen Emissionsspektrums emittiert. Grundsätzlich umfassen organische Leuchtdioden deshalb eine organische Schicht aus einem organischen Material mit obigen Eigenschaften, für das im folgenden der Ausdruck OLED-Material verwendet wird, eine Elektrodenstruktur aus sich zwei über die organische Schicht gegenüberliegenden Elektroden zum Anlegen einer Spannung über die organische Schicht und gegebenenfalls ein Substrat, auf dem diese Schichtfolge angeordnet ist.
  • Unter den organischen Leuchtdioden werden sogenannte Substratemitter von Topemittern unterschieden. Organische Leuchtdioden des Substratemittertyps strahlen das Licht von der organischen Schicht durch das Substrat hinweg ab, während Topemitter vorgesehen sind, um ihr effektiv wirkendes emittiertes Licht in Richtung von dem Substrat weg zu emittieren. Ferner können organische Leuchtdioden nach Art des Aggregatzustandes des organischen Materials unterschieden werden, in welchem sich das organische Material vor der Aufbringung der organischen Schicht befindet, nämlich in verdampfter Form oder in flüssiger Form.
  • Welches Emissionsspektrum bzw. welche Farbe eine organische Leuchtdiode emittiert hängt zunächst von der Art des organischen Materials ab. Das Anlegen der Spannung über die organische Schicht erzeugt ein elektrisches Feld, das wiederum eine Anregung von Atomen in dem organischen Material und schließlich zu einer Wanderung von Elektronen und Löchern entgegengesetzt zueinander bewirkt. Beim Zusammentreffen von Elektronen mit Löchern wird eine Rekombination bewirkt, bei der, je nach Beschaffenheit des organischen Materials, unterschiedlich viel Energie in Form von Licht freigesetzt wird. Da die Auswahl an organischem Material begrenzt ist, gibt es organische Leuchtdioden, die zusätzlich zur organischen lichtemittierenden Schicht eine Lichtumwandlungsschicht aufweisen, die entweder Filtereigenschaften aufweist, um das Emissionsspektrum der organischen Schicht in bestimmten Bereichen durch Absorption herauszufiltern, oder fluoreszierende oder phosphoreszierende Eigenschaften aufweist, nach denen das von der organischen Schicht emittierte Licht in der Lichtumwandlungsschicht absorbiert wird und nach Übergang von einem angeregten in einen anderen energetischen Zustand Licht mit einem anderen Emissionsspektrum wieder emittiert wird.
  • Auf der Basis organischer Leuchtdioden können neuartige Flachdisplays mit vielen Vorteilen verwirklicht werden. Dazu gehört die großflächige Abscheidung auf verschiedenen Substraten, die selbstleuchtenden Eigenschaften, die sehr dünne Displays bzw. Anzeigen ermöglichen, die hohe Unabhängigkeit vom Blickwinkel und die potentiell hohe Effizienz solcher Displays. Um solche Displays realisieren zu können, ist eine je nach OLED-Typ unterschiedlich aufwendige Strukturierung bzw. Aufteilung in verschiedene emittierende Elemente, sogenannte Pixel, notwendig. Bei Monochromanzeigen beschränkt sich die Strukturierung zunächst darauf, eine individuelle Steuerbarkeit der über die lichtemittierende OLED-Schicht abfallenden Spannungen für jeden Pixelbereich zu ermöglichen. Das Pixelraster, in welchem die Pixelbereiche der Anzeige angeordnet sind, besteht zumeist aus Zeilen und Spalten. Festgelegt wird das Pixelraster durch die Elektrodenansteuerungsstruktur, da dieselbe, wie erwähnt, eine individuelle Ansteuerung der Spannung über die organische Schicht ermöglichen muss. Folglich entspricht jedes Pixel einer unter vielen im selben Schichtverbund angeordneten OLEDs.
  • OLED-Displays werden nach Art ihrer Ansteuerung in zwei Gruppen unterteilt, wobei sich je nachdem die Elektrodenstruktur entsprechend unterscheidet. Bei Displays mit Passiv-Matrix-Anordnung kann jedes Pixel der in Spalten und Zeilen angeordneten Pixel durch Anlegen einer Spannung zwischen einer von in Zeilenrichtung, an einer Seite der organischen Schicht anliegenden Leiterbahnen und einer von in Spaltenrichtung verlaufenden, auf der anderen Seite der organischen Schicht anliegenden Leiterbahnen individuell angesteuert werden. Das Übersprechen bei Anlegen einer Spannung zwischen einer bestimmten Spalten- und einer bestimmen Zeilenleiterbahn bzw. das Leuchten in benachbarten Pixelbereichen der organischen Schicht ist gering. Bei einer Aktiv-Matrix-Anordnung ist jedem Pixelbereich bzw. jeder OLED eine aktive elektronische Schaltung zugeordnet, die beispielsweise direkt auf dem Substrat gebildet ist, einen Kondensator und Transistoren aufweist und dafür sorgt, dass über die organische Schicht in jedem Pixelbereich individuell eine Spannung gegen eine gemeinsame Elektrode auf der anderen Seite der organischen Schicht hergestellt werden kann. Freilich muss die Elektrodenansteuerungsstruktur auf der Seite der organischen Schicht, in die die effektive Abstrahlung des emittierten Lichts stattfinden soll, transparent oder zumindest ausreichend transparent oder semitransparent sein, wie z. B. ein genügend hohes Verhältnis zwischen transparenten Flächen und nicht-undurchlässigen Flächen aufweisen.
  • Der Aufwand zur Strukturierung erhöht sich für die Strukturierung bei Vollfarbdisplays insofern, als bei diesen die Pixel so realisiert sein müssen, dass sie in verschiedenen Farben bzw. jeweils einer von mehreren Primärfarben emittieren können.
  • Bei der Herstellung von OLED-Farbdisplays auf der Basis von organischen Leuchtdioden, deren organische Schicht auf Polymeren basiert, kann die organische Schicht als flüssige Lösung aufgebracht werden. In diesem Fall ist es möglich, zur Strukturierung auf die bereits aus dem Tintenstrahldrucken hinreichend bekannten Druckverfahren zuzugreifen. Wie beim Tintenstrahlfarbdrucken kann unter Verwendung verschiedener Lösungen mit organischem Material unterschiedlicher Emissionsspektren eine effiziente Pixelierung erzielt werden, bei der benachbarte Subpixelbereiche Licht unterschiedlicher Primärfarbe aussenden, indem auf die jeweiligen Subpixelbereiche gezielt unterschiedliches organisches OLED-Material aufgebracht wird. Organische Leuchtdioden auf der Basis von Polymeren und damit auch die auf denselben basierenden Displays besitzen jedoch Nachteile. Zu denen zählt die im Vergleich zu aufgedampften organischen Leuchtdioden geringere Lebensdauer und die verglichen zu aufgedampften organischen Leuchtdioden geringere Effizienz, da die lichtemittierenden Polymere nicht nur auf Effizienz hin optimiert werden können sondern auch in eine druckbare Form gebracht werden müssen.
  • Bei organischen Leuchtdioden auf der Basis aufgedampfter Materialien bzw. auf denselben beruhenden OLED-Displays stehen vorgeschriebene Drucktechniken nicht zur Verfügung. Für Monochrom-Passiv-Matrix-Displays ist es möglich, mittels sogenannter Abrisskanten, d. h. vom Substrat oder der darauf gebildeten Anoden- bzw. Kathoden-Struktur vorstehenden Wänden mit beispielsweise pilzförmigem Querschnitt, bei flächenhafter Aufbringung bzw. Aufdampfung eine Strukturierung in beispielsweise Zeilenrichtung zu erhalten. Dies hilft bei der Herstellung von Farbdisplays jedoch nicht weiter. Wie im vorhergehenden erörtert, ist es nämlich für Farbdisplays notwendig, selektiv die verschiedenen Farben zu realisieren.
  • Zu diesem Zweck ist es bekannt, OLED-Farbdisplays auf der Basis aufgedampfter Materialien dadurch herzustellen, dass jedes Pixel als weißer Emitter gebildet ist, dass aber jedes Pixel mit einem Farbfilter versehen ist, das das weiße Licht des entsprechenden Pixels entsprechend filtert, um die Pixel in Subpixel unterschiedlicher Primärfarben zu unterteilen. Die Filter werden hierbei entweder vor der Abscheidung der organischen Leuchtdiode auf das Substrat aufgebracht, nämlich bei Substratemittern, oder nachdem die organischen Leuchtdioden abgeschieden wurden, bei Topemittern. Die Herstellung von OLED-Displays, bei denen die unterschiedlichen Primärfarben durch Filter erzielt werden, besitzt jedoch unter anderem den Nachteil, dass hier erhebliche Effizienzverluste unvermeidlich sind.
  • Alternative Ansätze zur Strukturierung von OLED-Displays auf der Basis aufgedampfter organischer Leuchtdioden könnten darauf beruhen, dass die unterschiedlichen organischen Materialien bzw. Farbstoffe durch eine Schattenmaske verdampft werden. Eine solche Verdampfung durch eine Schattenmaske würde für die Pixel jeder Primärfarbe in dem Pixelraster nacheinander durchgeführt werden. Eine Verdampfungsquelle wäre in relativ großem Abstand, die der Ausdehnung der Schattenmaske in etwa entspricht, zur Schattenmaske anzuordnen. Ein Nachteil dieser Vorgehensweise bestünde darin, dass Displays, deren OLED-Pixel auf diese Weise strukturiert werden, auf relativ geringe Abmessungen begrenzt sind, da sich größere Schattenmasken zum Verziehen neigen. Weiterhin tendieren Schattenmasken dazu, sich mit den organischen Materialien zuzusetzen und zu verstopfen. Dies erfordert, dass die Schattenmasken häufig gereinigt werden müssen, was bei einem industriellen Produktionsprozess ein empfindlicher Nachteil ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die organischen Materialien für OLEDs sehr teuer sind, und dass die von den Schattenmasken entfernten Aufdampfreste nicht wiederverwendbar sind. Folglich ist die Herstellung von OLED-Displays mittels Schattenmaskenaufdampfung teuer.
  • Es wäre deshalb wünschenswert, in der Lage zu sein, organisches Material, wie z. B. dasjenige für die organische leuchtende Schicht, für die verschiedenen Farben lokal aufbringen zu können, ohne dass dabei die der Schattenmaske anhaftenden Nachteile in Kauf genommen werden müssen.
  • Die EP 1 254 969 A1 beschreibt eine Aufdampfvorrichtung zur Dampfaufbringung von organischen Schichten bei der Herstellung organischer lichtimitierender Bauelemente. Diesem Dokument liegt die Erkenntnis zugrunde, dass eine Aufdampfung mit organischem Material materialsparender gestaltet werden kann, wenn als Dampfvorrichtung eine röhrenförmige Quelle verwendet wird, in der sich eine Zeile von Öffnungen erstreckt, durch welche ein Verdampfungsstrom das Röhreninnere verlassen kann. Eine Einrichtung ist vorgesehen, um den röhrenförmigen Körper zu erwärmen. Als Ausführungsbeispiele für die Einrichtung werden im Inneren oder außen angeordnete Glühwendel beschrieben. Ein Wärmeschild dient dazu, die Wärmestrahlung des röhrenförmigen Körpers auf die Seite der Öffnungen zu beschränken. Zur ganzflächigen Aufdampfung wird die röhrenförmige Aufdampfvorrichtung über das Substratverfahren. Die Aufdampfung erfolgt ganzflächig. Eine gleichmäßig dicke Aufdampfung über die gesamte Fläche wird erzielt, indem der Abstand zwischen Aufdampfvorrichtung und Substrat gering gehalten wird und entweder die Ausdehnung der Zeile von Öffnungen größer als die Substratausdehnung, der Öffnungsdurchmesser der außen gelegenen Öffnungen größer als derjenige der innen gelegenen oder der Abstand der Öffnungen am Rand kleiner als derjenige der innen gelegenen ist.
  • Die EP 1 113 087 A2 beschreibt eine Filmbildungsvorrichtung und ein Verfahren zum Bilden eines Films, wobei eine Verdampfungsquelle eine Mehrzahl von Verdampfungszellen aufweist, die entlang einer Longitudinalrichtung angeordnet sind, wobei die Verdampfungsquelle in eine Richtung senkrecht zu der Longitudinalrichtung über ein Substrat bewegt wird, um einen Dünnfilm aufzubringen. Zwischen Substrat und Verdampfungsquelle befindet eine mit sich in Bewegungsrichtung erstreckenden Schlitzen versehene Blende.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung bzw. ein Verfahren zum Herstellen einer OLED-Anzeige zu schaffen, so dass eine effektivere Herstellung von OLED-Anzeigen und/oder eine Lebensdauerverbesserung von OLED-Anzeigen ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1, ein Verfahren gemäß Anspruch 12 gelöst.
  • Die Erkenntnis der vorliegenden Erfindung beruht darauf, dass beim Aufbringen von organischem Material auf einem Substrat die Blende, die die zumindest eine Öffnung aufweist, durch die ein verdampftes organisches Material auf das Substrat aufdampfbar ist, vor einem Verstopfen bzw. Zusetzen mit organischem Material bewahrt werden kann, wenn für die Blende eine Einrichtung zum Heizen der Blende zumindest im Bereich um die Öffnung herum vorgesehen wird.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung bildet die Blende zusammen mit Wänden einen Aufdampfkörper mit einem Innenraum, der sich zwischen Blende und Wand erstreckt, wobei eine Aufdampfquelle, die das organische Material verdampft, im Innenraum angeordnet ist. Die Wände werden auf eine Temperatur geheizt, die größer als eine Temperatur ist, auf die die Blende geheizt wird. Die Temperatur, auf die die Blende geheizt wird, ist ausreichend, um das Zusetzen der Öffnung mit dem organischen Material zu verhindern. Die Temperatur der Blende kann in überschaubarem Rahmen bleiben, da sich auf Oberflächen erfahrungsgemäß zuerst eine Monolage des Farbstoffes ausbildet, die unter Umständen erst bei sehr hohen Temperaturen desorbieren oder thermisch zerstört werden könnte. Weitere Monolagen des organischen Materials bilden sich nur bei bedeutend geringeren Temperaturen aus, so dass eine Temperatur zwischen der Temperatur, bei der sich die Monolage zersetzt, und einer niedrigeren Temperatur, bei der sich weitere Lagen bilden, ausreicht. Vorzugsweise liegt die Temperatur der Blendenöffnung bei etwa 200 bis 400°C.
  • Durch eine längliche Ausgestaltung der Blende, das Vorsehen von mehreren, von im Wesentlichen in Längsrichtung angeordneten Öffnungen in der Blende und durch Verfahren der Aufdampfvorrichtung in Richtung quer zur Längsrichtung, ist es möglich, mehrere streifenförmige Bereiche des Substrats, auf dem das organische Material aufgebracht werden soll, mit organischem Material zu versehen, während zwischen diesen Bereichen liegende Bereiche unbedampft bleiben. Mit versetzt zueinander angeordneten Aufbringungsvorrichtungen lassen sich auf diese Weise benachbarte Streifen bzw. Zeilen unterschiedlichen organischen Materials auf das Substrat aufbringen. Gemäß einem Ausführungsbeispiel wird unter Ausnutzung dieser Vorgehensweise ein OLED-Farbdisplay gebildet, bei dem die Subpixelbereiche gleicher Primärfarbe jeweils in einer Zeile angeordnet sind, und bei dem die unterschiedlichen Primärfarben in den Subpixeln dadurch erzeugt werden, dass in den Subpixelbereichen lokal unterschiedliche OLED-Materialien aufgebracht werden.
  • Durch Verwendung einer länglichen Linienaufdampfquelle, die im Wesentlichen parallel zur länglichen Blende angeordnet ist, kann die thermische Belastung des Substrates beim Auf dampfen des Farbstoffs deutlich verringert werden. Dies liegt daran dass nur ein streifenförmiger Körper erhöhter Temperatur in die Nähe des Substrates kommt. Wegen der geringeren thermischen Belastung wiederum kann der Abstand zwischen Blende und Aufdampfquelle verringert werden, wodurch sich die Verluste an organischem Material verringern lassen, da der effektive Raumwinkelbereich der Aufdampfquelle, in welchem verdampfte organische Partikel durch die Blende treten können, größer ist.
  • Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung gehen aus den abhängigen Patentansprüchen hervor.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Bezug nehmend auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1a1c eine schematische Darstellung einer Aufdampfvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in Vorderschnitt-, Drauf- und Seitenschnittansicht;
  • 2 ein Raumbild eines Substrats mit Zeilenleiterbahnen;
  • 3 ein Raumbild des Substrats von 2 mit längs der Spalten ausgerichteten Abrisskanten;
  • 4a4b eine schematische Momentaufnahme während der Aufdampfung eines OLED-Materials auf das Substrat von 3 mit der Aufdampfvorrichtung von 1 gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in Seitenschnittansicht und Draufsicht;
  • 5a5b eine schematische Momentaufnahme während der Aufdampfung eines OLED-Materials auf das Substrat von 3 mittels einer Anordnung aus drei Aufdampfvorrichtungen nach 1 gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in Seitenschnittansicht und Draufsicht;
  • 6 eine schematische Seitenschnittansicht eines gemäß einer Vorgehensweise nach 25b hergestellten OLED-Displays;
  • 7 das Pixelraster des Farb-OLED-Displays von 6;
  • 8 ein alternatives Pixelraster gemäß einem alternativen Ausführungsbeispiel; und
  • 9 eine schematische Momentaufnahme während des Aufdampfens einer organischen Schicht in Seitenschnittansicht gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • Bevor Bezug nehmend auf die nachfolgenden Figuren bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung detailliert erörtert werden, wird darauf hingewiesen, dass gleiche oder ähnliche Elemente in den Figuren mit gleichen oder ähnlichen Bezugszeichen versehen sind, und dass eine wiederholte Beschreibung dieser Elemente weggelassen wird.
  • 1a1c zeigen eine Aufdampfvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung aus unterschiedlichen Ansichten bzw. Schnittansichten. In der Draufsicht von 1b ist mit der Linie A-A die Schnittebene der Vorderansicht von 1c und in der Vorderansicht von 1a mit C-C die Schnittebene der Seitenansicht von 1c angezeigt.
  • Die Aufdampfvorrichtung von 1, die allgemein mit 10 angezeigt ist, ist dazu vorgesehen, organisches Material auf ein Substrat aufzutragen. Wie in den Bezug nehmend auf die nachfolgenden Figuren beschriebenen Ausführungsbeispielen beschrieben, kann das organische Material dasjenige organische Material einer OLED bilden, das ansprechend auf eine über dasselbe mittels Kathode und Anode angelegte Spannung auf eine Rekombination von Loch und Elektronen hin Licht vorbestimmter Wellenlänge bzw. Licht mit einem vorbestimmten Emissionsspektrum emittiert. Wie im Anschluss an die Figurenbeschreibung kurz erwähnt, könnte das organische Material jedoch auch zur Bildung einer Lichtumwandlungsschicht dienen, die beispielsweise als Konverterschicht das von einer OLED emittierte Licht absorbiert, hierdurch angeregt wird und bei Zurückkehren in einen beispielsweise energieärmeren Zustand Licht einer vorbestimmten Wellenlänge bzw. Licht mit einem anderen Emissionsspektrum emittiert, oder als Filterschicht das von einer OLED emittierte Licht in einem vorbestimmten spektralen Band absorbiert, um dadurch als Filter zu wirken. Bezug nehmend auf 1 und auch auf die nachfolgenden Figuren wird jedoch davon ausgegangen, dass es sich bei dem organischen Material, das durch die Vorrichtung 10 aufgedampft wird, um das OLED-Material einer OLED handelt, d. h. dass auf das Anlegen einer Spannung hin Licht emittierende Material.
  • Im Wesentlichen besteht die Aufdampfvorrichtung 10 aus eifern Aufdampfbehälter 12 und einer Aufdampfquelle 14. Der Aufdampfbehälter 12 ist quaderförmig gebildet und umfasst eine dem Substrat, auf das das organische Material aufgedampft werden soll, zuzuwendende Unterseite 12a, eine derselben gegenüberliegenden Oberseite 12b und dieselben miteinander verbindende Seitenwände 12c, 12d, 12e und 12f. Ober- und Unterseite 12b, 12a und die Seitenwände 12c12f bestehen beispielsweise aus Keramik und sind mit Heizdrähten durchsetzt, von denen in den 1a1c lediglich die die Seiten 12c, 12a und 12f durchsetzenden Heizdrähte 16c, 16a und 16f gezeigt sind. Die in den 1a1c gezeigte Führung der Drähte dient lediglich der Veranschaulichung und kann auch anders ausgeführt sein. Die Heizdrähte 16 dienen dem Beheizen des Aufdampfbehälters 12 und insbesondere dem Aufheizen der Innenwände derselben durch Anlegen einer Spannung zwischen zwei Enden der Heizdrähte 16.
  • Die Unterseite 12a, die vorgesehen ist, um dem zu bedampfenden Substrat zugewandt zu werden, dient bei Einsatz der Aufdampfvorrichtung 10 als Blende und weist mehrere Öffnungen 18 auf, die längs einer Längsrichtung des Aufdampfbehälters 12 mit konstantem Abstand zueinander bzw. äquidistant angeordnet sind. Bis auf die Öffnungen 18 in der Blende 12a und elektrische Zuleitungen (nicht gezeigt) für die Heizdrähte 16 und für die Aufdampfquelle 14 ist der Aufdampfbehälter 12 geschlossen, um einen Innenraum 20 zu definieren, innerhalb dessen die Aufdampfquelle 14 in der Nähe der Oberseite 12b den Öffnungen 18 gegenüberliegend angeordnet ist.
  • Die Aufdampfquelle 14 erstreckt sich im Wesentlichen über die gesamte Länge des Aufdampfbehälters 12 und erhitzt das beispielsweise in pulverförmiger Form vorliegende aufzudampfende organische Material ausreichend, um es zu verdampfen.
  • Bevor Bezug nehmend auf die nachfolgenden Figuren der Einsatz der Aufdampfvorrichtung 10 von 1 anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben wird, wird im Folgenden die Auswirkung und die Ansteuerung der Heizdrähte 16 beschrieben. In Betrieb, d. h. während der Aufdampfung des organischen Materials, werden sowohl die Aufdampfquelle 14 angesteuert, um das organische Material zu verdampfen, als auch die Heizdrähte 16, um die Blende 12a und die übrigen Wände 12b12f des Aufdampfbehälters 12 zu erwärmen. Insbesondere wird der Heizdraht 16a, der die Blende 12a durchsetzt, derart angesteuert, dass der Bereich der Blende 12a um die Öffnungen 18 auf eine Temperatur gebracht wird, die ausreicht, um das Zusetzen der Öffnungen 18 mit dem verdampf ten organischen Material sicher zu verhindern. Die Öffnungen 18 sind ausreichend groß, so dass sich die Ausbildung einer Monolage des verdampften organischen Materials an dem Bereich um die Öffnungen 18 nicht zu einer Verstopfung bzw. zu einem Zusetzen derselben führt. Aus diesem Grund ist es ausreichend und bevorzugt, wenn die Blende 12a auf eine Temperatur gebracht wird, bei der sich zwar auf der Innenoberfläche der Blende 12 eine Monolage des organischen Materials ausbildet, die Bildung weiterer Monolagen jedoch verhindert wird. Bevorzugte Temperaturen liegen bei 200 bis 400°C. Die Einstellung auf diesen Temperaturbereich ist vorteilhaft, da die Vermeidung der Ausbildung einer Monolage des verdampften organischen Materials durch Desorption oder chemische Zerstörung erst bei viel höheren Temperaturen stattfinden würde, in welchem Fall der Energieaufwand größer wäre und zudem Probleme in Bezug auf die Hitzebeständigkeit der OLED-Materials auftreten könnten.
  • Die übrigen Heizdrähte zur Beheizung der Wände 12b12f werden mit noch einem höheren Heizstrom betrieben, um diese Wände auf eine höhere Temperatur als die Wand 12a aufzuheizen. Das Beheizen der Wände 12b12f verhindert eine Adsorption des verdampften organischen Materials an diesen Wänden und wirkt somit dafür, dass das wertvolle organische Material als Verdampfungswolke in dem Innenraum 20 vorhanden bleibt, bis es aus den Öffnungen 18 auf das zu bedampfende Substrat aufgedampft wird, wodurch die Ausbeute des effektiv genutzten organischen Materials größer ist.
  • Bezug nehmend auf die 27 werden im folgenden aufeinanderfolgende Verfahrensstufen bei der Herstellung eines OLED-Farbdisplays gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beschrieben. Mit OLED-Farbdisplay wird hierbei eine Anzeige bezeichnet, die eine Vielzahl von OLEDs als Pixel umfasst, die auf einem gemeinsamen Substrat lateral gemäß einem Pixelraster angeordnet und einzeln ansteuerbar sind. Je drei benachbarte OLEDs bzw. Pixel sind zur Ausstrahlung bzw. Emission von Licht mit unterschiedli chen Spektren vorgesehen und bilden zusammen ein Superpixel. Anders ausgedrückt besteht das Farbdisplay aus mehreren, regelmäßig verteilten Superpixeln, die sich wiederum aus Subpixeln für jede Primärfarbe des Farbdisplays zusammensetzen, wie z. B. Blau, Rot und Grün, und die derart eng benachbart zueinander angeordnet sind, dass im Auge des Betrachters durch Mischung der Primärfarben der Subpixel-OLEDs innerhalb eines Superpixels der Farbeindruck einer beliebigen Mischfarbe entsteht.
  • Das Herstellungsverfahren der 27 ist auf ein Passiv-Matrix-Farbdisplay gerichtet, bei denen die einzelnen Pixel bzw. OLEDs mittels Spalten- und Zeilenleitungen bzw. -leiterbahnen ohne eigene Ansteuerschaltung individuell ansteuerbar sind. Das Verfahren beginnt, wie es in 2 gezeigt ist, zunächst mit der Bereitstellung eines Substrates 100. Auf einer Hauptseite 100a sind mit gestrichelten Linien die Pixelbereiche bzw. das gewünschte Pixelraster angedeutet, gemäß welchen bzw. welchem die die Subpixel bildenden OLEDs auf dem Substrat 100 angeordnet sein sollen. Die Pixelbereiche sind arraymäßig in Spalten und Zeilen angeordnet, wobei Zeilen in 2 von links nach rechts und Spalten in Tieferichtung verlaufen sollen. Wie es in 2 gezeigt ist, sind auf der Hauptseite 100a des Substrates 100 parallel und beabstandet zueinander verlaufende Zeilenleiterbahnen 102a, 102b und 102c aufgebracht, eine für jede und innerhalb jeder Zeile von Pixelbereichen.
  • 3 zeigt einen Zustand der sich ergibt, nachdem auf der Hauptseite 100a des Substrates 100 Abrisskanten bzw. Separatoren 104a und 104b angebracht worden sind. Die Abrisskanten oder Separatoren 104a104b, die von der Hauptseite 100a vorstehen, erstrecken sich in Spaltenrichtung, also senkrecht zu den Zeilenleiterbahnen 102a, 102b und 102c, entlang der Grenze zwischen zwei benachbarten Spalten von Pixelbereichen und trennen dabei zwei benachbarte Spalten von Pixelbereichen voneinander. Die Abrisskanten 104a und 104b weisen einen pilzförmigen Querschnitt auf. Anders aus gedrückt weisen die Abrisskanten 104a und 104b schmale Seitenkanten, mit welchen dieselben an dem Substrat 100 anliegen und angebracht sind, und eine gegenüberliegende verbreiterte Seitenkante auf, die in Blickrichtung auf die Hauptseite 100a einen Teil der freiliegenden Oberfläche der Hauptseite 100a des Substrates 100 verdecken bzw. abschatten. Die Abrisskanten dienen, wie im Folgenden noch erörtert, dazu, bei noch folgenden ganzflächigen oder in Zeilenrichtung ununterbrochen durchgeführten Aufdampfvorgängen dafür zu sorgen, dass die Kontinuität der aufgedampften Schicht in Zeilenrichtung an den Spaltengrenzen durch einen Spalt unterbrochen wird.
  • Nach dem Anbringen der Abrisskanten 104a und 104b wird auf der Hauptseite 100a des Substrats 100 das OLED-Material aufgebracht. Gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird, um ein Farbdisplay zu erzielen, für jeweils drei benachbarte in Spaltenrichtung nebeneinander liegende Pixel bzw. Pixelbereiche ein unterschiedliches organisches Material zur Aufdampfung verwendet, die dann als Subpixel unterschiedlicher Primärfarbe zusammen ein Superpixel bilden sollen.
  • Der Vorgang der Aufdampfung ist in 4a und 4b für ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung gezeigt. Gezeigt ist das Substrat 100 mit den Abrisskanten 104a104d. Mit gestrichelten Linien ist die Grenze zwischen benachbarten Zeilen von Pixelbereichen angedeutet. Die Grenze zwischen benachbarten Spalten verläuft, wie oben erwähnt, unterhalb der Abrisskanten 104a104d. Zur Wahrung der Übersichtlichkeit sind die Zeilenleiterbahnen nicht dargestellt.
  • Die Aufdampfung des OLED-Materials der einzelnen Pixel wird gemäß 4a und 4b in drei aufeinanderfolgenden Durchläufen durchgeführt, wobei in den 4a und 4b eine Momentaufnahme während des ersten Durchgangs gezeigt ist, da das OLED-Material für die rotleuchtenden OLEDs bzw. Sub pixel aufgedampft wird. Für die Aufdampfung wird eine Aufdampfvorrichtung 10 gemäß 1 verwendet. Während der Aufdampfung wird die Aufdampfvorrichtung 10 mit ihrer Längsrichtung parallel zur Spaltenrichtung des Pixelrasters ausgerichtet. Zudem wird die Aufdampfvorrichtung 10 parallel zur Hauptseite 100a ausgerichtet, und zwar mit einem geringen Abstand zwischen der Blende der Aufdampfvorrichtung 10 und der Hauptseite 100a.
  • Die Ausdehnung der Aufdampfvorrichtung 10 in Spaltenrichtung ist im Wesentlichen gleich oder größer der Ausdehnung des Pixelrasters in Spaltenrichtung. Die Öffnungen 18 in der Blende des beheizten Aufdampfbehälters 12 sind derart angeordnet, dass ihr Wiederholabstand, also der Abstand benachbarter Öffnungen 18, dem Dreifachen des Zeilenwiederholabstandes des Pixelrasters entspricht. Vor dem Aufdampfvorgang wird die Aufdampfvorrichtung 10 translatorisch in Spaltenrichtung derart mit dem Pixelraster ausgerichtet, dass jede Öffnung 18 zentriert zu einer Zeile von Pixelbereichen ausgerichtet ist. Auf diese Weise ist eine Öffnung mit jeder dritten Pixelzeile ausgerichtet.
  • Unter diesen Ausrichtungen wird die Aufdampfvorrichtung 10 in aktiviertem Zustand, d. h. mit aktivierter Aufdampfquelle 14 und mit aktivierten Heizdrähten, die in 4a und 4b zur Übersichtlichkeit nicht gezeigt sind, in Zeilenrichtung, wie durch Pfeile 120 angezeigt, über das Substrat 100 bzw. die Hauptseite 100a verfahren. Auf die Zeilen von Pixelbereichen, auf die die Öffnungen 18 der Aufdampfvorrichtung 10 ausgerichtet sind, wird auf diese Weise das durch die Aufdampfquelle 14 verdampfte und aufgrund der Erwärmung der Blende die Öffnungen 18 nicht zusetzende sondern durch die Öffnungen 18 passierende OLED-Material aufgedampft. Die Abrisskanten 104a104d, die quer zur Verfahrrichtung 120 verlaufen, bewirken aufgrund ihrer Abschattungen eine elektrische Trennung des aufgedampften OLED-Materials von Pixelbereich zu Pixelbereich, wie es später Bezugnehmend auf 6 noch detaillierter veranschaulicht wird.
  • 4a und 4b zeigen eine Momentaufnahme, so dass noch nicht alle Spalten der betreffenden Zeilen mit einer Schicht aus OLED-Material 122 versehen sind. Während des Verfahrens der Aufdampfvorrichtung 10 über das Substrat 100 wird der Abstand derselben zu dem Substrat 100 gering genug gehalten, so dass eine Aufdampfkeule 124 aus dem verdampften OLED-Material auf die Hauptseite 100a des Substrats 100 auftrifft.
  • Der Vorgang, der im vorhergehenden Bezug nehmend auf 4a und 4b beschrieben wurde, stellt wie bereits erwähnt lediglich eine Stufe der OLED-Aufdampfung dar. Die Pixel der anderen Primärfarben, wie im vorliegenden Ausführungsbeispiel grün und blau, würden auf entsprechende Weise unter Verwendung zweier weiterer Aufdampfvorrichtungen durchgeführt werden, die sich von der Aufdampfvorrichtung von 4a und 4b lediglich durch eine unterschiedliche Aufdampfquelle unterscheiden, die unterschiedliches OLED-Material verdampft, nämlich solches, das bei Anlegen einer Spannung über dasselbe nicht Licht im roten sondern Licht im grünen bzw. blauen Spektralbereich emittiert. Ausgerichtet werden diese weiteren Aufdampfvorrichtungen dann mit einer jeweiligen der noch nicht bedampften Zeilen von Pixelbereichen.
  • Im Ergebnis ergibt sich eine Pixelanordnung, wie sie in 7 in Draufsicht schematisch dargestellt ist, indem Blau leuchtende Pixelbereich mit B, Rot leuchtende Pixelbereiche mit R und Grün leuchtende Pixelbereiche mit G angezeigt sind. In der Pixelanordnung sind in den Zeilen jeweils Subpixel gleicher Primärfarbe angeordnet, während sich in Spaltenrichtung die Farbe der Pixelbereiche zyklisch zwischen Rot, Grün und Blau variiert bzw. rotiert. Anders ausgedrückt sind jeweils drei in Spaltenrichtung benachbarte Pixelbereiche mit unterschiedlichem OLED-Material versehen, nämlich mit Rot (R), Grün (G) oder Blau (B) emittierendem organischen Material. Jeweils drei benachbarte Subpixel bilden ein Superpixel. Durch geeignete Einstellung der Spannungen über die unterschiedlichen OLED-Materialien der Subpixel eines Superpixels kann im Auge des Betrachters für das jeweilige Superpixel ein Bildpunkt mit gewünschtem Farbeindruck erzielt werden.
  • Alternativ zu der Vorgehensweise zur Aufdampfung des OLED-Materials nach 4a und 4b können, wie in 5a und 5b gezeigt, in einem Verfahrzyklus die OLED-Materialien für alle Primärfarben aufgebracht werden. Hierzu werden drei Aufdampfvorrichtungen nach 1, eine für jede Primärfarbe, fest miteinander zu einer Aufdampfvorrichtungsanordnung verbunden und gemeinsam über das Substrat 100 verfahren. Dementsprechend unterscheidet sich die Darstellung der Aufdampfung nach 5a und 5b, die wie die 4a und 4b nur eine Momentaufnahme während des Verfahrvorganges bzw. des einen Aufdampfzyklus zeigt, von derjenigen von 4a und 4b lediglich dadurch, dass anstelle einer einzigen Aufdampfvorrichtung eine Anordnung 10 aus drei Aufdampfvorrichtungen 10a, 10b und 10c über das zu bedampfende Substrat verfahren wird. In der Anordnung sind die Längsachsen der drei Aufdampfvorrichtungen 10a, 10b und 10c parallel zueinander ausgerichtet und die Aufdampfvorrichtungen 10a, 10b und 10c sind Seite an Seite miteinander verbunden. Die Öffnungen 18 bzw. die Blenden derselben weisen alle in die gleiche Richtung, in 5a nach unten. Allerdings sind die Öffnungen einer jeden Aufdampfvorrichtung in der Anordnung zu den Öffnungen einer anderen Aufdampfvorrichtung in der Anordnung um den Abstand einer bzw. zweier Zeilen von Pixelbereichen voneinander in Spaltenrichtung versetzt, so dass die Öffnungen 18 einer jeden Aufdampfvorrichtung mit unterschiedlichen Zeilen ausgerichtet sind. Auf diese Weise kann mit einem Verfahrvorgang und den vorausgehenden Ausrichtungen die Hauptseite 100a des Substrates 100 vollständig mit OLED-Material versehen werden, und zwar jede Zeile mit unterschiedlichem, nämlich mit Rot emittierendem (mit R angezeigt), mit Blau emittierendem (mit B angezeigt) und Grün emittierendem (mit G angezeigt).
  • Nachdem das gewünschte OLED-Material auf die gewünschten Pixelbereiche aufgedampft worden ist, wird auf die gesamte sich ergebende Oberfläche ganzflächig noch ein transparentes Elektrodenmaterial aufgedampft, wodurch sich auf der OLED-Schicht 122 eine Elektrodenschicht 140 ausbildet. Dieser Zustand ist in 6 gezeigt. Aufgrund der Vorsprünge der im Querschnitt pilzförmigen Abrisskanten 104a104d ist die sich ergebende Elektrodenschicht 140 auch trotz ganzflächigen Aufdampfung in voneinander getrennte Spaltenleiterbahnen strukturiert. Die Strukturierung ergibt sich aufgrund der Abrisskanten 104a104d auch für die in den Aufdampfschritten von 4 und 5 erzeugte OLED-Schicht. Die Zwischenräume in den Schichten 122 und 140 setzten sich zusammen aus dem durch die Abrisskanten abgeschatteten Bereich und dem Bereich, in dem die Abrisskanten an dem Substrat befestigt sind. Es können weitere Schritte folgen, wie z. B. das Aufbringen einer Schutzschicht auf die gesamte sich ergebende Oberfläche.
  • Durch Anlegen einer Spannung zwischen einer bestimmten der Spaltenleiterbahnen 140a140e und einer bestimmten der Zeilenleiterbahnen (nicht gezeigt) kann somit eine Spannung über die OLED-Schicht eines speziellen Pixelbereiches angelegt werden, woraufhin an dieser Stelle wiederum je nach der Art des OLED-Materials in diesem Pixelbereich Licht einer der Primärfarben Rot, Grün oder Blau emittiert wird.
  • Die Bezug nehmend auf die 27 beschriebenen Ausführungsbeispiele zeigten ein Verfahren zur Herstellung einer OLED-Anzeige sowie zwei Ausführungsbeispiele zur Aufdampfung von OLED-Materialien unterschiedlicher Primärfarben, bei denen die Pixel mit den verschiedenen Farben des Displays in Richtung der Relativbewegung zwischen Substrat und Aufdampfquelle angeordnet waren. Die Trennung der OLED-Materialien von Pixel zu Pixel in dieser Richtung erfolgte durch Abrisskanten. Die drei Primärfarben zur Realisierung des Displays wurden beispielsweise nach 5a und 5b durch drei nacheinander angeordnete Aufdampfkörper reali siert, deren Öffnungen jeweils um den Abstand der Pixel der einzelnen Farben versetzt waren. Eine zu den Vorgehensweisen nach 4a und 4b und 5a und 5b zur Aufdampfung von OLED-Material alternative Möglichkeit zur Strukturierung besteht darin, an der Aufdampfvorrichtung innen oder außen bzw. vor oder hinter den Blendenöffnungen (in Richtung der Aufdampfrichtung gesehen) Blenden vorzusehen, die ansteuerbar sind, um eine Aufdampfbarkeit bzw. ein Hindurchtreten durch die Öffnung in Aufdampfrichtung wahlweise zu versperren oder freizugeben und somit den organischen Materialstrahl an- und abzuschalten. In diesem Fall wäre es auch möglich, die drei Farben eines Superpixels des Displays hintereinander in Richtung der Relativbewegung zwischen Substrat und Aufdampfvorrichtung anzuordnen und die Unterteilung dadurch vorzunehmen, dass die Öffnungen des bzw. der Aufdampfvorrichtungen durch die Blenden bzw. Klappen geöffnet und geschlossen werden. Mittels dieser Blenden bzw. Klappen könnte dann beispielsweise auch eine Farbgebung der Pixelbereiche erzielt werden, wie sie in 8 auf entsprechende Weise wie in 7 schematisch angezeigt ist.
  • Eine weitere Alternative zu den Vorgehensweisen zur Aufdampfung nach den 4a, 4b bzw. 5a, 5b besteht darin, eine Co-Verdampfung eines weiteren Matrixmaterials vorzunehmen, derart, dass sich eine OLED-Schicht ergibt, die eine Mischung aus dem OLED- und dem Matrixmaterial ist, bzw. in der das OLED-Material im Sinne einer Festkörperlösung in dem Matrixmaterial eingebettet ist. Die grundsätzliche Vorgehensweise ist schematisch in 9 gezeigt. 9 zeigt ein Substrat 200, eine Aufdampfvorrichtung 210, die wie in 1 gezeigt gebildet ist, und eine Co-Verdampfungsquelle 220. Aufdampfvorrichtung 210 und Co-Verdampfungsquelle 220 sind fest zueinander angeordnet. Die Co-Verdampfungsquelle 220 und die Aufdampfvorrichtung 210 sind derart zueinander angeordnet, dass sich ihre Aufdampfkeulen, die sich während ihres Betriebes ergeben und in 9 mit 220a bzw. 210a angezeigt sind, am Ort, an dem dieselben auf eine zu be dampfende Oberfläche 200a des Substrats 200 auftreffen, überschneiden bzw. überlappen. Die Co-Verdampfungsquelle 220 wäre wie auch die in der Aufdampfvorrichtung 210 angeordnete Aufdampfquelle eine Linienquelle, die mit ihrer Länge parallel zu der Aufdampfvorrichtung 210 angeordnet wäre. Die benachbart zu der Aufdampfvorrichtung 210 angeordnete Linienquelle 220 gibt das verdampfte Matrixmaterial unter schrägem Winkel ab, während die Aufdampfquelle die verdampften organischen Partikel senkrecht auf das Substrat 200 abgibt. Als Matrixmaterial könnte beispielsweise ein anorganisches Material, wie z. B. Siliziumdioxid oder Titandioxid, aufgedampft werden. Jedenfalls sollte das Matrixmaterial freilich transparent sein für das von dem eingebetteten Material auf das Anlegen einer Spannung emittierte Licht. Als die organischen Materialen lassen sich die oben exemplarisch genannten verwenden. Die sich durch Aufdampfung nach 9 ergebende OLED-Schicht bestünde dann aus in dem Matrixmaterial eingebetteten organischen Molekülen, wobei der Anteil des organischen Materials, das an dieser Stelle auch als Dotiermaterial bezeichnet werden kann, in der fertig aufgedampften Schicht beispielsweise weniger als 5 Volumenprozent beträgt, wobei jedoch mehr als 0,1 Volumenprozent bevorzugt sind. Das Matrixmaterial könnte auch mit anderen Dotierstoffen versehen sein, um beispielsweise die Leitfähigkeitseigenschaften zu verändern.
  • Bei den vorhergehenden Ausführungsbeispielen wurden die organischen Materialien für die einzelnen Farben aus einem geheizten Aufdampfbehälter aufgebracht, der sehr nahe an das Substrat gebracht wurde. Der Behälter war dabei mit einer Anordnung von Öffnungen versehen, die dem Pixelraster des Displays entsprachen. Die organischen Materialien für die verschiedenen Farben eines Displays konnten lokal aufgebracht werden, wodurch eine vereinfachte Strukturierung der Pixel erzielt wurde.
  • Die Strukturierung wurde dadurch erzielt, dass der beheizte Aufdampfbehälter zu den entsprechenden, durch Abrisskanten elektrisch getrennten Pixeln ausgerichtet wurde und dann der entsprechende Farbstoff bzw. das organische Material für die Emission der gegebenen Farbe aufgedampft wurde. Der Aufdampfbehälter war hierbei, wie aus der Draufsicht hervorgeht, streifenförmig ausgebildet und wurde in einer Achse, nämlich in der Ausrichtung der Zeilen, über das Display bewegt. Alternativ hierzu könnte der Aufdampfbehälter freilich auch die Größe des gesamten Displays aufweisen bzw. dieselbe überschreiten, so dass keine Relativbewegung zwischen Aufdampfvorrichtung und Substrat bzw. Display notwendig wäre. Umgekehrt wäre es jedoch ebenfalls möglich, dass der Aufdampfbehälter bzw. die Blende nur einen Teilbereich des Displays abdeckt und Aufdampfvorrichtung und Substrat in zwei Achsen relativ zueinander bewegt werden. Ferner könnte, obwohl dies im vorhergehenden nicht explizit angegeben wurde, anstelle der Aufdampfvorrichtung auch das Substrat relativ zu der feststehenden Aufdampfvorrichtung bewegt werden, oder es könnten beide gleichzeitig bewegt werden, um die im vorhergehenden beschriebenen Relativbewegungen von Substrat und Aufdampfvorrichtung zueinander zu bewirken.
  • Die vorhergehenden Ausführungsbeispiele stellten anders ausgedrückt somit ein Strukturierungsverfahren für Displays auf der Basis organischer Leuchtdioden dar, bei dem die Strukturierung der einzelnen Leuchtelemente (Pixel) durch einen beheizten Verdampfungskörper mit im Raster der Pixel angeordneten Öffnungen erzeugt wird. Der Aufdampfkörper besaß die Länge der Seitenlänge des Displays und deckte in der dazu senkrechten Richtung nur einen Teil der Strukturelement des Displays ab. Mit zusammengefassten Aufdampfkörper ließen sich mehrere Farben oder Emissionszonen des Displays auf einmal strukturieren.
  • Ein Vorteil der vorhergehenden Ausführungsbeispiele besteht darin, dass die Aufdampfung nicht von einer Punktquelle auf das Substrat erfolgt sondern eine Linienquelle verwendet wird, d. h. eine längliche Quelle, die sich über das gesamte Display in einer Ausdehnungsrichtung erstreckt. Für eine effiziente Fertigung von Displays auf der Basis organischer Leuchtdioden ist es nämlich vorteilhaft, das Substrat unter eine Linienquelle durchzubewegen oder alternativ die Linienquelle über das Substrat hin zu bewegen, da hierbei sehr hohe Farbstoff- bzw. Verluste an organischem Material bei der Verdampfung, wie sie bei einer Punktquelle auftreten, vermieden werden und typischerweise lediglich 50% oder weniger gegenüber 95% bei der Punktverdampfung betragen.
  • Ein weiterer Vorteil der Aufdampfung nach 4a, 4b bzw. 5a, 5b organischen Materials besteht darin, dass durch Verwendung der Linienaufdampfquelle möglich ist, die thermische Belastung des Substrates beim Aufdampfen des Farbstoffs bzw. des organischen Materials deutlich zu reduzieren, da nur ein streifenförmiger Körper erhöhter Temperatur in die Nähe des Substrates kommt.
  • Abschließend wird Bezug nehmend auf die vorhergehende Figurenbeschreibungen noch darauf hingewiesen, dass die vorliegende Erfindung nicht nur bei der Aufdampfung des OLED-Materials, d. h. des organischen Materials von OLEDs, das bei Anlegen einer Spannung zwischen Anode und Kathode der OLED Licht emittiert, anwendbar ist, sondern dass die vorliegende Erfindung auch bei der Aufdampfung organischen Materials für OLEDs dienlich sein kann, das später als Konverterschicht, d. h. als Schicht, die das von der lichtemittierenden Schicht emittierte Licht absorbiert und aufgrund der Rückkehr von angeregten Zuständen in energetisch tiefer gelegenere Zustände Licht anderer Wellenlänge emittiert, oder als Filterschicht dienen kann, d. h. als Schicht, die das von der lichtemittierenden Schicht emittiert Licht an bestimmten Sperrbanden absorbiert und damit herausfiltert. Dementsprechend bezieht sich die vorliegende Erfindung ganz allgemein auf das Aufbringen von organischem Material für lichtemittierende Bauelemente aller Art, wozu neben OLEDs auch LEDs, Halbleiterlaser etc. zählen.
  • Ferner wäre es denkbar die vorliegende Erfindung auf Aktiv-Matrix-Displays anzuwenden, da sich lediglich die Elektrodenstrukturen oberhalb und unterhalb der Schicht aus OLED-Material ändern würden. Zudem wäre alternativ auch die Anwendung der vorliegenden Erfindung auf Substratemitter denkbar. Ferner könnten andere Vorrichtungen als Heizmittel zur Beheizung der Blendenöffnungen verwendet werden als die genannten Heizdrähte, wie z. B. eine Infrarotquelle oder ein Heizkanalsystem.

Claims (12)

  1. Vorrichtung zum Herstellen einer OLED-Anzeige, deren OLED's in einem Pixelraster von arraymäßig in Spalten und Zeilen angeordneten Pixelbereichen angeordnet sind, mit folgenden Merkmalen: einer Aufdampfvorrichtung zum Aufbringen von organischem Material auf ein Substrat für die OLED-Anzeige, die folgende Merkmale aufweist: eine erste Blende (12a), die Öffnungen (18) aufweist, durch die ein erstes verdampftes organisches Material auf das Substrat (100; 200) aufdampfbar ist; erste Wände (12b12f), die zusammen mit der ersten Blende (12a) einen ersten Aufdampfbehälter mit einem ersten Innenraum, der sich zwischen der ersten Blende (12a) und den ersten Wänden (12b12f) erstreckt, definieren; eine erste Aufdampfquelle (14), die sich in dem ersten Innenraum befindet, zum Verdampfen des ersten organischen Materials; eine zweite Blende (12a), die zu der ersten Blende fest angeordnet ist und Öffnungen (18) aufweist, durch die ein zweites zu dem ersten organischen Material unterschiedliches verdampftes organisches Material auf das Substrat (100; 200) aufdampfbar ist; zweite Wände (12b12f), die zusammen mit der zweiten Blende (12a) einen zweiten Aufdampfbehälter mit einem zweiten Innenraum, der sich zwischen der zweiten Blende (12a) und den zweiten Wänden (12b12f) erstreckt, definieren; eine zweite Aufdampfquelle (14), die sich in dem zweiten Innenraum (20) befindet, zum Verdampfen des zweiten organischen Materials; und eine Einrichtung (16a) zum Heizen der ersten und zweiten Blende zumindest im Bereich um die Öffnungen (18) herum, wobei die Öffnungen der ersten und zweiten Blende längs einer Längsrichtung des ersten und zweiten Aufdampfbehälters äquidistant angeordnet sind; einer Bewegungseinrichtung zum Bewirken einer Relativbewegung der Aufdampfvorrichtung (10) und des Substrats (100) entlang einer Relativbewegungsrichtung derart zueinander, dass während der Relativbewegung die Aufdampfvorrichtung (10) in einer Zeilenrichtung des Pixelrasters über das Substrat bewegt wird, die Längsachse des ersten und zweiten Aufdampfbehälters parallel zum Substrat und parallel zu einer Spaltenrichtung des Pixelrasters der OLED-Anzeige bleibt, und die Öffnungen der ersten Blende und die Öffnungen der zweiten Blende zentriert zu unterschiedlichen Zeilen des Pixelrasters ausgerichtet sind, wobei ein Abstand der Aufdampfvorrichtung zu dem Substrat während der Relativbewegung gering genug gehalten wird, so dass eine Aufdampfkeule, die sich bei Verdampfen des ersten und zweiten organischen Materials durch die Öffnungen (18) der ersten und zweiten Blende ergibt, auf das Substrat (100) trifft.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, bei der die Aufdampfvorrichtung ferner folgendes Merkmal aufweist: eine Einrichtung (16c, f) zum Heizen der ersten und zweiten Wände (12b12f).
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 2, bei der die Einrichtung (16a) zum Heizen der ersten und zweiten Blende (12a) und die Einrichtung (16c, f) zum Heizen der ersten und zweiten Wände (12b12f) derart ausgebildet sind, dass durch das Heizen die ersten und zweiten Wände (12b12f) auf eine Temperatur geheizt werden, die größer als eine Temperatur ist, auf die die erste und zweite Blende (12a) durch das Heizen geheizt werden.
  4. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die Einrichtung (16a) zum Heizen der ersten und zweiten Blende (12a) jeweils einen in der ersten und zweiten Blende (12a) verlaufenden Heizdraht (16a) umfasst.
  5. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die erste und zweite Aufdampfquelle (14) und die erste und zweite Blende (12a) länglich sind, sich Längsrichtungen der ersten und zweiten Aufdampfquelle (14) und der ersten und zweiten Blende (12a) parallel erstrecken und die Ausdehnung derselben längs der Längsrichtung gleich groß ist.
  6. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der ein Abstand zwischen erster und zweiter Aufdampfquelle (14) und erster und zweiter Blende (12a) kleiner als 20% der Ausdehnung der ersten und zweiten Blende in Längsrichtung ist.
  7. Vorrichtung gemäß einer der vorhergehenden Ansprüche, bei der ein Abstand zwischen benachbarten Öffnungen der ersten Blende und ein Abstand zwischen benachbar ten Öffnungen der zweiten Blende einem Dreifachen eines Zeilenwiederholabstandes des Pixelrasters entspricht.
  8. Vorrichtung gemäß einer der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Bewegungseinrichtung ausgebildet ist, um während der Relativbewegung zwischen der Aufdampfvorrichtung und dem Substrat einen geringen Abstand zu halten, derart, dass die Zeilen des Pixelrasters, mit denen keine der Öffnungen der ersten und zweiten Blende ausgerichtet ist, unbedampft bleiben.
  9. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die ferner folgendes Merkmal aufweist: eine Einrichtung zum wahlweisen Verhindern oder Ermöglichen, dass das erste verdampfte organische Material durch die Öffnungen der ersten Blende tritt.
  10. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der das erste organische Material als Dotierungsmaterial fungiert, und bei der die Aufdampfvorrichtung ferner folgendes Merkmal aufweist: eine Matrixmaterialaufdampfquelle, die bezüglich der ersten Blende fest angeordnet ist, zum Aufdampfen von Matrixmaterial mit einer Aufdampfkeule (220a), die mit der Aufdampfkeule (210a) überlappt, die sich bei Aufdampfen des Dotierungsmaterials durch die Öffnungen der ersten Blende (18) ergibt.
  11. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, bei der die Einrichtung zum wahlweisen Verhindern oder Ermöglichen und die Bewegungseinrichtung derart angesteuert werden, dass nur auf gewünschte Pixelbereiche des Pixelrasters der OLED-Anzeige das organische Material aufgebracht wird, während auf andere Pixelbereiche des Pixelrasters das organische Material nicht aufgebracht wird.
  12. Verfahren zum Herstellen einer OLED-Anzeige unter Verwendung einer Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei das Verfahren folgenden Schritt aufweist: Ansteuern der Bewegungseinrichtung derart, dass während der Relativbewegung die Aufdampfvorrichtung (10) in einer Zeilenrichtung des Pixelrasters über das Substrat bewegt wird, die Längsachse des ersten und zweiten Aufdampfbehälters parallel zum Substrat und parallel zu einer Spaltenrichtung des Pixelrasters der OLED-Anzeige bleibt, und die Öffnungen der ersten Blende und die Öffnungen der zweiten Blende zentriert zu unterschiedlichen Zeilen des Pixelrasters ausgerichtet sind.
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