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Die Erfindung bezieht sich auf eine
endoskopische Punktionsnadelvorrichtung, die einen in einen Instrumentierkanal
eines Endoskops einführbaren elastischen
Katheter und einen von dem Katheter aufgenommenen flexiblen Gleithohlkörper sowie
eine von diesem kraftschlüssig
aufgenommene flexible Punktionshohlnadel aufweist, welche mit ihrem
distalen Ende von dem distalen Ende des betreffenden flexiblen Gleithohlkörpers vorsteht
und welche mit ihrem distalen Ende am distalen Ende des Katheters aus
diesem herausschiebbar und in diesen wieder einziehbar ist, und
die an ihrem proximalen Ende mit einer Halterungs- und Betätigungseinrichtung
verbindbar ist.
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Eine endoskopische Punktionsnadelvorrichtung
der vorstehend genannten Art ist bereits im Buch "Endoscopic Ultrasonography
with Curved Array Transducer in Diagnosis of cancer in and adjacent
to the Upper Gastrointestinal Tract" von Peter Vilmann, Munksgaard, Kopenhagen
1998, erste Auflage, insbesondere auf Seiten 112 und 113 beschrieben
worden. Bei der betreffenden bekannten endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung
sind Nadeln mit einer Länge
von 10 bis 40 mm und einem Durchmesser von 0,6 mm von einem als
Gleithohlkörper dienenden
inneren Kunststoffkatheter kraftschlüssig aufgenommen, das in einem
größeren äußeren Katheter
zum Schutz des Biopsikanals während
der Einführung
aufgenommen ist. Die betreffende Anordnung ist dabei als einem konventionellen
Nadelkatheter ähnlich
bezeichnet, der für
eine Injektions-Sklerotherapie angewandt wird.
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In dem betreffenden Zusammenhang
ist ferner erwähnt,
dass verschiedene Materialien für
die äußeren Katheter
getestet wur den, wie Teflon® und Metall-Außenkatheter.
Im übrigen
ist im Zusammenhang mit dieser bekannten endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung
auch ein Stilett erwähnt,
welches in den inneren Katheter eingeführt wird und welches dort endet,
wo die Punktionshohlnadel an dem Kunststoffkatheter angebracht ist.
Durch diese Maßnahme
wird eine Stabilisierung des gesamten Nadelkatheters erreicht.
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In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass
die vorstehend betrachtete bekannte endoskopische Punktionsnadelvorrichtung
nicht sicher genug gehandhabt werden kann. Wird nämlich die
betreffende Punktionshohlnadel zusammen mit ihrem inneren Katheter
aus dem äußeren Katheter
herausgeschoben, so kann es durch Gewebe relativ leicht zum Abknicken
der Punktionshohlnadel kommen, da dieser in diesem Falle die erforderliche
Führung
fehlt. Der Verfasser des oben genannten Buches hat daher weitere
endoskopische Punktionsnadelvorrichtungen getestet, mit denen zuverlässiger zu
arbeiten war und ist als mit der zuvor betrachteten bekannten Punktionsnadelvorrichtung
(siehe die Seiten 114 und 115 des oben genannten Buches). Die betreffenden
weiteren Punktionsnadelvorrichtungen enthielten im wesentlichen
jeweils lediglich eine über
die gesamte Länge
der betreffenden Vorrichtung sich erstreckende Hohlnadel aus Stahl,
die von einem Teflon®-Katheter aufgenommen
war. Dieser Aufbau ist praktisch der heute in der Praxis üblicherweise
zu findende Aufbau von endoskopischen Punktionsnadelvorrichtungen.
Bei diesen weiteren Punktionsnadelvorrichtungen ist zwar die Gefahr
eines Abknickens der aus dem Katheter am distalen Ende herausgeführten Punktionshohlnadel
geringer als bei der eingangs betrachteten bekannten Punktionsnadelvorrichtung,
allerdings ist die Gefahr des Durchstechens des Katheters am distalen
Vorrichtungsende durch die aus diesem herauszuführende Punktionshohlnadel relativ hoch,
wenn das betreffende distale Ende aufgrund von örtlichen Gegebenheiten gekrümmt ist.
Um diese Gefahr des Durchstechens des Katheters durch die Punktionshohlnadel
zu vermeiden, kann zwar der betreffende Katheter durch eine Metallspirale
gebildet sein. Dadurch ist je doch dann der Reibungswiderstand zwischen
der Punktionshohlnadel und dem betreffenden Metallspiralenkatheter
erhöht,
was sich bei Krümmungen
des distalen Punktionsnadelvorrichtungsendes sehr nachteilig auswirkt.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe
zugrunde, einen Weg zu zeigen, wie eine endoskopische Punktionsnadelvorrichtung
der eingangs genannten Art so zu gestalten ist, dass ein problemloser
Gebrauch der betreffenden Punktionsnadelvorrichtung ermöglicht ist,
ohne dass die mit den zuvor betrachteten bekannten Punktionshohlnadeln
verbundenen Nachteile auftreten.
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Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte
Aufgabe bei einer endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung der eingangs
genannten Art erfindungsgemäß dadurch,
dass der genannte flexible Gleithohlkörper in dem elastischen Katheter
an dessen Innenwandung formschlüssig
gleitend anliegt und lediglich innerhalb des betreffenden Katheters
verschiebbar ist.
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Durch diese erfindungsgemäßen Maßnamen ist
eine sehr sicher und bequem handhabbare endoskopische Punktionsnadelvorrichtung
geschaffen, die auch in dem Fall, dass sie einer erheblichen Krümmung ausgesetzt
ist, und zwar insbesondere am distalen Vorrichtungsende, einwandfrei
arbeitet. Reibungsprobleme, wie sie in Verbindung mit den konventionellen
Punktionsnadelvorrichtungen oben erwähnt worden sind, treten bei
der erfindungsgemäßen Punktionsnadelvorrichtung
jedenfalls nicht auf. Auch ein Durchstechen des Katheters durch
die Punktionshohlnadel kann bei der erfindungsgemäßen Punktionsnadelvorrichtung
nicht auftreten. Insgesamt werden also durch die Punktionsnadelvorrichtung
gemäß der Erfindung
die Nachteile vermieden, die den oben betrachteten bekannten Punktionsnadelvorrichtungen
anhaften.
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Gemäß zweckmäßiger Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung erstreckt sich der Gleithohlkörper entweder über die
gesamte Länge
der Punktionshohlnadel und den Katheter, und zwar in dem Fall, dass
sich die betreffende Punktionshohlnadel selbst über die gesamte Länge des
Katheters erstreckt und am distalen Ende des Gleithohlkörpers mit
ihrem distalen Ende absteht, oder der Gleithohlkörper erstreckt sich über nahezu
die gesamte Länge des
Katheters und trägt
an seinem distalen Ende eine kurze Punktionshohlnadel kraftschlüssig. Hinsichtlich der
Punktionshohlnadeln liegen damit Verhältnisse vor, wie sie bei den
oben betrachteten bekannten Punktionsnadelvorrichtungen vorhanden
sind. Allerdings ist hier der in dem Katheter an dessen Innenwandung
formschlüssig
gleitend anliegende und bei seiner Bewegung den Katheter nicht verlassende Gleithohlkörper wesentliches
Element der Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung.
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Gemäß einer anderen zweckmäßigen Weiterbildung
der Erfindung erstreckt sich der Gleithohlkörper lediglich über eine
relativ kurze Strecke des Katheters und ist an seinem distalen Ende
mit einer kurzen Punktionshohlnadel kraftschlüssig verbunden, und an seinem
proximalen Ende ist der betreffende Gleithohlkörper mit einem Schiebeglied
verbunden, welches bis zum proximalen Ende des Katheters verläuft und
dort relativ zu dem betreffenden Katheter in dessen Längsrichtung
verschiebbar ist. Hierdurch kommt man in vorteilhafter Weise mit
einem relativ kurzen Gleithohlkörper
aus.
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Das zuvor erwähnte Schiebeglied ist vorzugsweise
durch ein Schieberohr bzw. eine Schiebestange, das bzw. die insbesondere
ein von einem Schlauch umgebenes oder aufgenommenes Metallgeflecht
enthält,
oder durch einen Kunststoffschlauch, insbesondere aus Polyvinylidenfluorid
gebildet. Auf diese Weise lässt
sich in vorteilhafter Weise ein relativ einfaches, aber dennoch
stabiles Schiebeglied einsetzen.
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Zweckmäßigerweise ist am distalen
Ende des Katheters ein die Punktionshohlnadel aufnehmendes Führungsglied
vorgesehen. Dieses Führungsglied
kann beispielsweise in Form eines Metallrings vorliegen, der eine
Mittelöffnung
zur Durchführung
der Punktionshohlnadel aufweist. Das betreffende Führungsglied
kann dabei überdies
nicht nur zur Führung
der Punktionshohlnadel herangezogen werden, sondern es kann außerdem zur
Begrenzung des Ausfahrhubes des Gleithohlkörpers am distalen Ende des
Katheters mit ausgenutzt werden.
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Vorzugsweise enthält der Katheter eine Materialspirale,
insbesondere eine Metallspirale, die insbesondere in einem Kunststoffschlauch
eingebettet ist. Dies ergibt den Vorteil eines besonders stabilen, aber
dennoch flexiblen Katheters. Die betreffende Material- bzw. Metallspirale
kann dabei vorzugsweise lediglich am distalen Katheterende vorgesehen
sein. Auf diese Weise wird der Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung
unter Beibehaltung ihrer Flexibilität eine am distalen Vorrichtungsende
besonders erwünschte
Stabilität
verliehen.
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Alternativ kann der Katheter aus
einem Kunststoffschlauch bestehen, was den Vorteil besonderer Einfachheit
ergibt.
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Als Material für den Kunststoffschlauch wird vorzugsweise
Polytetrafluorethylen (Teflon®) oder Polyvinylidenfluorid
verwendet. Diese Materialien besitzen besonders günstige Gleiteigenschaften,
was der Funktionsfähigkeit
der Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung sehr zuträglich ist.
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Vorzugsweise besteht der Gleithohlkörper ebenfalls
aus einem Kunststoffschlauch und zweckmäßigerweise ebenfalls aus Polytetrafluorethylen oder
Polyvinylidenfluorid. Dies ergibt den Vorteil einer besonders guten
Gleiteigenschaft des Gleithohlkörpers
in dem Katheter.
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Zweckmäßigerweise ist die Punktionshohlnadel
auf ihrer Oberfläche
so bearbeitet oder ausgebildet, dass sie bei ihrem Einsatz in einem
Individuum zumindest im Bereich ihres distalen Endes mittels eines
Ultraschall-Beobachtungsgeräts
sichtbar ist. Diese Maßnahme
bringt den Vorteil mit sich, dass mit der Punktionsnadelvorrichtung
gemäß der Erfindung
besonders ein fach und sicher gearbeitet werden kann. Es ist jedoch
hier anzumerken, dass die Ausbildung einer Punktionshohlnadel auf
ihrer Oberfläche
in der gerade erwähnten
Weise für
sich bekannt ist (siehe z.B. WO98/18387,
US-PS 5.820.554 ,
US-PS 5.201.314 ,
EP-A-0.624.342 ).
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Anhand von Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend
an Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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1A und 1B zeigen in stark vergrößerten Schnittansichten
eine erste Ausführungsform
einer endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung.
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2A und 2B zeigen in stark vergrößerten Schnittansichten
eine zweite Ausführungsform
einer endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung.
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3A, 3B und 3C zeigen in stark vergrößerten Schnittansichten
eine dritte Ausführungsform der
endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung zusammen mit
einer Modifikation der verwendeten Katheterspitze.
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Bevor auf die in den Zeichnungsfiguren
dargestellten Ausführungsbeispiele
der endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung eingegangen
wird, sei angemerkt, dass für
gleiche oder entsprechende Elemente in sämtlichen Zeichnungsfiguren
gleiche Bezugszeichen verwendet sind.
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In 1A und 1B ist in einem stark vergrößerten Maßstab eine
erste Ausführungsform
einer endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung
gezeigt. Diese Punktionsnadelvorrichtung enthält einen in einen hier nicht
dargestellten Instrumentierkanal eines Endoskops einführbaren elastischen
Katheter Ka, der beispielsweise durch einen runden Kunststoffschlauch
gebildet sein kann, welcher beispielsweise aus Poly tetrafluorethylen oder
aus Polyvinylidenfluorid besteht. Ferner weist die betreffende Punktionsnadelvorrichtung
einen von dem Katheter Ka aufgenommenen flexiblen Gleithohlkörper Gl
auf, der ebenfalls vorzugsweise aus einem runden Kunststoffschlauch
besteht, welcher vorzugsweise ebenfalls aus Polytetrafluorethylen
oder aus Polyvinylidenfluorid besteht. Dieser flexible Gleithohlkörper GL
liegt gemäß der vorliegenden
Erfindung an der Innenwand des Katheters Ka formschlüssig gleitend
an.
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Schließlich weist die dargestellte
Punktionsnadelvorrichtung eine Punktionshohlnadel Pu auf, die von
dem Gleithohlkörper
Gl kraftschlüssig
aufgenommen ist. Im vorliegenden Fall ist die betreffende Punktionshohlnadel
Pu lediglich durch ein kurzes Nadelstück gebildet, das im distalen
Ende des Gleithohlkörpers
Gl kraftschlüssig
angeordnet ist. Prinzipiell könnte
sich die Punktionshohlnadel Pu jedoch durch den gesamten Gleithohlkörper Gl
hindurch erstrecken. Die betreffende Punktionshohlnadel Pu kann eine
Stahlnadel oder eine Hohlnadel aus Nitinol (einer Nickel-Titan-Legierung)
sein. Die Verwendung einer Punktionshohlnadel aus Nitinol bringt
dabei den erheblichen Vorteil mit sich, dass diese Punktionshohlnadel
nach Austritt aus dem distalen Ende des Katheters stets formstabil
gerade bleibt, also nicht etwa eine gekrümmte Form infolge einer Krümmung des
distalen Katheterendes annimmt, wie dies bei einer aus Stahl bestehenden
Punktionshohlnadel indessen der Fall sein könnte.
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Die vorstehend erwähnte Punktionshohlnadel
Pu kann, wie oben bereits erwähnt,
auf ihrer Oberfläche übrigens
so bearbeitet oder ausgebildet sein, dass sie bei ihrem Einsatz
in einem Individuum zumindest im Bereich ihres distalen Endes mittels
eines Ultraschall-Beobachtungsgeräts sichtbar ist. Diese Maßnahme bringt
den Vorteil mit sich, dass mit der Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung
besonders einfach und sicher gearbeitet werden kann.
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Wie aus 1A und 1B hervorgeht,
ist der Gleithohlkörper
Gl mit einem Schiebeglied Sg in Form eines Schieberohres versehen,
das gegebenenfalls auch durch eine Schiebestange ersetzt sein kann,
durch das bzw. die der Gleithohlkörper Gl mit der von ihm kraftschlüssig aufgenommenen
Punktionshohlnadel Pu in dem Katheter Ka verschiebbar ist. Das betreffende
Schiebeglied Sg enthält
insbesondere ein von einem Schlauch umgebenes oder aufgenommenes
Metallgeflecht. Es sei hier noch erwähnt, dass das betreffende Schiebeglied
Sg gegebenfalls auch einfach durch einen Kunststoffschlauch, insbesondere
aus Polyvinylidenfluorid gebildet sein kann.
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Die anhand der 1A und 1B erläuterte erste
Ausführungsform
der endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung ist an ihrem
proximalen Ende mit einer in 1B angedeuteten
Halterungs- und Betätigungseinrichtung
HB1 verbindbar, die beispielsweise aus zwei Zylinderteilen Z1, Z2
besteht, von denen der Zylinderteil Z2 als Innenzylinderteil von
dem als Außenzylinderteil
dienenden Zylinderteil Z1 aufgenommen ist. Mit dem Innenzylinderteil
Z2 ist das Schiebeglied Sg verbindbar, was in der Zeichnung nur
schematisch angedeutet ist, und mit dem Außenzylinderteil Z1 ist der
Katheter Ka mit seinem proximalen Ende verbindbar, was in 1B ebenfalls nur schematisch
angedeutet ist. Mit dem Innenzylinderteil Z2 ist gemäß 1B noch ein Verbindungsteil
Lu verbunden, welches beispielsweise durch eine Luer-Lock-Verbindung
gebildet sein kann. Durch diese Halterungs- und Betätigungseinrichtung
HB1 ist die Punktionshohlnadel Pu mit dem sie aufnehmenden Gleithohlkörper Gl
in dem Katheter Ka so verschiebbar, dass der betreffende Gleithohlkörper Gl
lediglich innerhalb des betreffenden Katheters Ka verschoben wird,
also gemäß 1A mit seinem distalen Ende
bis zum distalen Ende des Katheters Ka. Dabei ist auf jeden Fall
sichergestellt, dass der betreffende Gleithohlkörper Gl nicht aus dem Katheter
Ka heraustritt.
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Die in 2A und 2B ebenfalls in stark vergrößertem Maßstab in
Schnittansichten gezeigte zweite Ausführungsform der endoskopischen
Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung
unterscheidet sich von der in 1A und 1B dargestellten ersten Ausführungsform
im wesentlichen dadurch, dass zum einen am distalen Ende des Katheters
Ka ein Führungsglied
Fg in Form beispielsweise eines Metallrings angeordnet ist, der
ein Mittelloch Lo zur Führung
der Punktionshohlnadel Pu aufweist. Außerdem kann das betreffende
Führungsglied
Fg zusätzlich
zur Begrenzung des Ausfahrhubes des Gleithohlkörpers GL am distalen Ende des
Katheters Ka mit ausgenutzt werden.
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Es sei hier angemerkt, dass das betreffende Führungsglied
Fg selbstverständlich
auch bei allen anderen Ausführungsformen
der endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung verwendet werden
kann.
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Ein weiterer Unterschied zwischen
der in 2A und 2B gezeigten zweiten Ausführungsform und
der in 1A und 1B gezeigten ersten Ausführungsform
der endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung besteht darin,
dass gemäß 2A und 2B der Gleithohlkörper Gl selbst als Schiebeglied
dient, das heißt,
dass hier also kein gesondertes Schiebeglied, wie das Schiebeglied
Sg gemäß 1A und 1B vorgesehen ist.
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Die in 2A und 2B gezeigte zweite Ausführungsform
der endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung ist mit ihrem
proximalen Ende an einer Halterungs- und Betätigungseinrichtung HB2 anbringbar,
die sich von der in 1B dargestellten
Halterungs- und Betätigungseinrichtung
HB1 lediglich dadurch unterscheidet, dass der Innenzylinderteil
Z2 und der Außenzylinderteil
Z1 hier in ihrer Reihenfolge vom proximalen Punktionsnadelvorrichtungsende
aus vertauscht sind.
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Hinsichtlich der Arbeitsweise der
in 2A und 2B gezeigten zweiten Ausführungsform
der endoskopischen Punktionsnadelvor richtung gemäß der Erfindung ist darauf
hinzuweisen, dass diese dieselbe ist, wie sie im Zusammenhang mit
der in 1A und 1B gezeigten ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erläutert
worden ist.
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Die in 3A, 3B und 3C ebenfalls in stark vergrößertem Maßstab in
Schnittansichten gezeigte dritte Ausführungsform der endoskopischen
Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung
unterscheidet sich hinsichtlich der in 3A und 3C dargestellten
Verhältnisse
von den in 1A und 1B gezeigten Verhältnissen
lediglich dadurch, dass das Schiebeglied Sg sich nicht durch den
Gleithohlkörper Gl
hindurch erstreckt, sondern lediglich mit dessen proximalen Ende
kraftschlüssig
verbunden ist.
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Hinsichtlich der in 3B dargestellten Verhältnisse ist anzumerken, dass
diese eine Modifikation des distalen Endes der in 3A dargestellten Katheterspitze veranschaulichen.
Gemäß 3B ist nämlich am distalen Ende des
Katheters Ka eine Materialspirale Sp, insbesondere eine Metallspirale
vorgesehen, die von dem den Katheter Ka bildenden Kunststoffschlauch
in diesem Bereich umgeben ist. sein. Auf diese Weise wird der Punktionsnadelvorrichtung
gemäß der Erfindung
unter Beibehaltung ihrer Flexibilität eine am distalen Vorrichtungsende
besonders erwünschte
Stabilität
verliehen.
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Prinzipiell könnte sich die Material- bzw.
Metallspirale Sp auch über
die gesamte Länge
des Katheters Ka erstrecken. Die betreffende Spirale ist im vorliegenden
Fall aus einem Material, wie zum Beispiel aus Stahl, mit rundem
Querschnitt hergestellt; sie kann aber auch aus einem Material mit
anderem Querschnitt, wie zum Beispiel mit viereckigem Querschnitt
hergestellt sein.
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An dieser Stelle sei noch angemerkt,
dass die im Zusammenhang mit 3B erläuterte Modifikation
prinzipiell auch bei den vorstehend betrachteten ersten und zweiten
Ausführungsformen der
endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
angewandt werden können.
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Hinsichtlich der Arbeitsweise der
in 3A, 3B und 3C gezeigten
dritten Ausführungsform
der endoskopischen Punktionsnadelvorrichtung gemäß der Erfindung ist darauf
hinzuweisen, dass diese dieselbe ist, wie sie im Zusammenhang mit
der in 1A und 1B gezeigten ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erläutert
worden ist.
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- Fg
- Führungsglied
- Gl
- Gleithohlkörper
- HB1,
HB2
- Halterungs-
und Betätigungseinrichtung
- Ka
- Katheter
- Lo
- Mittelloch
- Lu
- Verbindungsteil
- Pu
- Punktionshohlnadel
- Sg
- Schiebeglied
- Sp
- Material-
bzw. Metallspirale
- Z1
- Außenzylinderteil
- Z2
- Innenzylinderteil