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Die Erfindung betrifft einen Mitgängergabelhubwagen
mit einem Antriebsteil, einem deichselförmigen Steuerungsteil und einem
Lastteil.
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Derartige Fahrzeuge werden zum innerbetrieblichen
Transport von Waren über
zumeist kurze Entfernungen verwendet. Die Bedienperson geht vor oder
neben dem Fahrzeug und führt
dieses über
eine Deichsel. Zur Bewältigung
längeren
Distanzen kann auch eine ausklappbare Fahrerplattform vorgesehen sein,
so dass der Fahrer mit dem Fahrzeug mitfährt und Richtung und Geschwindigkeit über die
Deichsel beziehungsweise daran angebrachte Bedienelemente steuert.
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Werden aus einem Lager per Hand einzelne Waren
entnommen, die in einer in einem Flurförderzeug mitgeführten Palette
abgelegt werden, spricht man von Kommissionieren. Bei den dazu verwendeten
speziellen Kommissioniergeräten
fährt die
Bedienperson auf einer festen Fahrerplattfom mit und steht zur Entnahme
von Waren auf der zweiten Regalebene auf einer erhöhten oder
höhenverstellbaren Plattform,
die Teil des Flurförderzeugs
ist. Demzufolge sind Kommissioniergeräte im Vergleich zu Mitgängerhubwagen
sehr aufwändige
und damit kostspielige Konstruktionen.
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Ist eine Entnahme von Waren aus den
oberen Regalebenen von Hand nur selten nötig und sind die zurückzulegenden
Entfernungen relativ kurz, ist die Anschaffung eines solchen Kommissionierers häufig nicht
rentabel und die Verwendung eines Mitgängerhubwagens reicht zur Bewältigung
der Transportaufgaben aus. Um die oberen Regalebenen zu erreichen,
muss die Bedienperson dann allerdings Aufstiegshilfen wie Leitern
oder Trittschemel verwenden. Diese an die gewünschte Stelle zu bringen, ist mit
erheblichem Aufwand verbunden. Zudem ist in engen Regalgängen eine
günstige
Positionierung von Leiter und Hubwagen oft nur schwer möglich, was
zu gefährlichen
Beladesituationen führen
kann.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, einen Mitgängergabelhubwagen
mit einem Antriebsteil, einem deichselförmigen Steuerungsteil und einem
Lastteil zu schaffen, der einer Bedienperson eine einfache Möglichkeit
bietet, höher
gelegene Bereiche, beispielsweise Regale, sicher zu erreichen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Oberseite des Antriebsteils als Standfläche ausgebildet ist. Dadurch
kann die Bedienperson auf die Standfläche steigen und so höher gelegene
Bereiche erreichen. Das Mitführen
von Leitern wird überflüssig und
eine zu beladende Palette ist immer in optimaler Reichweite.
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Zweckmäßigerweise ist die Standfläche in einem
Abstand von weniger als 1,3 Meter, vorzugsweise weniger als 1 Meter,
von der Aufstandsfläche des
Hubwagens angeordnet. Dies ermöglicht
es der Bedienperson, die Standfläche
mit geringem Aufwand zu besteigen und dennoch bei üblichen
Regalen eine zweite Ebene zu erreichen.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn
mindestens eine Trittstufe zum einfacheren Besteigen der Standfläche, vorzugsweise
als Teil der Abdeckung des Antriebsteils ausgebildet, am Hubwagen
angebracht ist. Dadurch wird der Bedienperson der Zugang zur Standfläche erleichtert.
Bei niedrigeren Regalhöhen
kann es auch ausreichen, wenn die Bedienperson nur auf die Trittstufe
steigt. Indem die Stufe als Teil einer Abdeckung oder Verkleidung
des Antriebsteils ausgebildet ist, wird eine einfach zu fertigende
Anordnung erzielt.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung
ist die mindestens eine Trittstufe seitlich des deichselförmigen Steuerungsteils
auf der dem Lastteil abgewandten Seite des Antriebsteils angeordnet.
Dadurch kann die Bedienperson aus der Position, die sie beim Führen des
Hubwagens einnimmt, ohne große
Umwege zur Standfläche
, gelangen. Die Trittstufe ist in diesem Bereich auch vor Beschädigungen
geschützt und
ragt nicht wesentlich über
den Umriss des Hubwagens hinaus.
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Vorteilhafterweise ist die Trittstufe
in einem Abstand von weniger als 75 cm, vorzugsweise weniger als
55 cm, von der Aufstandsfläche
des Hubwagens angeordnet. Dies ermöglicht der Bedienperson noch
ein angenehmes Aufsteigen zur Standfläche, ohne dass mehrere Stufen
erforderlich sind Es ist zweckmäßig, wenn
beiderseits des deichselförmigen Bedienteils
jeweils mindestens eine Stufe angeordnet ist. Dadurch kann die Bedienperson
von beiden Seiten auf die Standfläche steigen.
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Vorteilhafterweise sind die von der
Bedienperson zu betretenden Flächen
mit einer rutschfesten Oberfläche
versehen. Dadurch wird die Sicherheit der Bedienperson beim Besteigen
der Trittstufe oder der Standfläche
wesentlich verbessert.
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In einer besonders vorteilhaften
Ausgestaltung der Erfindung ist eine Aufstiegshilfe in Form eines
Griffelements auf der Oberseite des Antriebsteils angebracht. Dies
ermöglicht
der Bedienperson, sich beim Aufsteigen und bei der Bewegung auf
der Standfläche
festzuhalten und erhöht
so die Sicherheit der Bedienperson.
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Es ist von Vorteil, wenn ein Schutzgitter
zwischen Antriebsteil und Lastteil angeordnet ist. Dadurch wird
vermieden, dass eine Last z.B. von der auf dem Lastaufnahmemittel
mitgeführten
Palette auf die Bedienperson herabfällt. Gleichzeitig wird ein
Herunterfallen der Bedienperson in Richtung der Lastaufnahmevorrichtung,
beispielsweise beim Ablegen einer Ware, verhindert.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn
die Aufstiegshilfe und/oder Griffelemente zur Sicherung der Bedienperson
als Teil des Schutzgitters ausgebildet sind. Dies ermöglicht eine
Platz sparende und einfach herstellbare Anordnung der Aufstiegshilfe und/oder
der Griffelemente, die die Bewegungsmöglichkeiten der Bedienperson
auf der Standfläche möglichst
wenig einschränkt.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten
der Erfindung werden anhand des in den schematischen Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Dabei
zeigt
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1 einen
erfindungsgemäßen Mitgängergabelhubwagen
mit einer Standfläche,
Trittstufen und einem Schutzgitter mit einer Aufstiegshilfe von schräg vorn gesehen,
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2 eine
Bedienperson beim Besteigen eines erfindungsgemäßen Hubwagens von schräg vorn gesehen,
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3 einen
erfindungsgemäßen Hubwagen mit
einer Bedienperson auf der Standfläche von schräg hinten
gesehen.
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In 1 ist
ein Mitgängergabelhubwagen 1 mit
einem Antriebsteil 2, einem hier nur angedeuteten Lastteil 3 und
einem deichselförmigen
Steuerungsteil 4 dargestellt. Der deichselförmige Steuerungsteil 4 trägt die Steuerungs-
und Bedienelemente 5, mit dem die nicht dargestellten Antriebe
für Fahr-
und Hubfunktionen gesteuert werden. Diese Antriebe und die nicht
dargestellten Batterien sind im Antriebsteil 2 angeordnet.
Der Antriebsteil 2 weist eine erfindungsgemäße Standfläche 6,
zwei erfindungsgemäße Trittstufen 7 und
ein erfindungsgemäßes Schutzgitter 8 mit
einer Aufstiegshilfe 9 und einem Griffelement 10 auf.
Auf dem angedeuteten Lastteil 3 kann sich beispielsweise
eine Palette befinden, in die die Bedienperson aus Regalen entnommene
Waren ablegen kann.
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Die Standfläche 6 ist erfindungsgemäß auf der
Oberseite des Antriebsteils 2 angeordnet. Dies ist die
höchste
Stelle des Hubwagens 1, die eine Standmöglichkeit bietet, und ermöglicht so
der Bedienperson die größte Reichweite.
Dabei sollte die Standfläche 6 jedoch
nicht zu hoch angeordnet sein, da sonst der Aufstieg für die Bedienperson
zu mühsam
oder gefährlich
wird. Auch wird ansonsten beim Fahren die Sicht auf das Lastteil 3 eingeschränkt. Eine
maximale Höhe
von einem Meter hat sich dabei als sinnvoll erwiesen, jedoch sind
bei speziellen Anforderungen auch höhere Ausführungen denkbar. Durch die Anordnung
der Batterie unterhalb der Abdeckung 11 des Antriebsteils 2 befindet
sich unter diesem Bereich auch der Schwerpunkt des unbeladenen Hubwagens 1,
so dass die Kippgefahr bei beliebiger Aufstiegsrichtung minimiert
ist. Die Bedienperson kann sich auf dieser Fläche nach beiden Seiten des
Hubwagens 1 in gleicher Weise bewegen und so besonders
in schmalen Gängen
gleichermaßen
von beiden Seiten Waren aufnehmen. Bei entsprechender Deichsellänge sind
auch die Steuer- und Bedienelemente 5 am Steuerungsteil 4 gut
erreichbar und die Bedienperson kann beispielsweise den Hub- oder den
Fahrantrieb betätigen.
Die Trittstufen 7 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel
erfindungsgemäß auf der
Rückseite
des Antriebsteils 2 in Form von ebenen Flächen beiderseits
des Steuerungsteils 4 angeordnet. Sie sind als Bestandteil
der Abdeckung 11 des Antriebsteils 2 ausgebildet.
Es sind jedoch auch andere Lösungen
denkbar, wie beispielsweise Öffnungen
im Gehäuse 11 des
Antriebsteils 2, ausklappbare oder fest montierte Stufen.
Vorzugsweise werden Lösungen
verwendet werden, bei denen die Stufen 7 zumindest beim
Fahren nicht wesentlich über
die Silhouette des Antriebsteils 2 hinausragen, um so auch in
engen Gängen
ein gute Manövrierbarkeit
zu erzielen. Dies wird im gezeigten Ausführungsbeispiel durch die Anordnung
der Stufen 7 auf der Rückseite des
Antriebsteils 2 erreicht. Durch die Anordnung der Stufen 7 beiderseits
des Steuerungsteils 2 sind die Stufen 7 und damit
die Standfläche 6 von
beiden Seiten gleichermaßen
gut erreichbar. Indem die Stufen 7 als ebene Flächen als
Teil des Gehäuses 11 des
Antriebsteils 2 ausgeführt
sind, lassen sich diese besonders einfach herstellen, sind gleichzeitig
stabil und einfach begehbar. Sie können so auch als alternative Standfläche genutzt
werden, um diejenigen Bereiche zu erreichen, die zwischen den vom
Boden und den von der Standfläche 6 aus
ideal erreichbaren Bereichen liegen.
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Indem die Stufen 7 nicht
weiter als 55 cm vom Boden entfernt angeordnet sind, wird ein einfacher
Aufstieg sowohl auf die Stufen 7 als auch von den Stufen 7 auf
die Standfläche 6 erreicht.
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Sinnvollerweise sind sowohl die Trittstufen 7 als
auch die Standfläche 6 mit
einer rutschfesten Oberfläche
versehen. Dies kann beispielsweise durch Gummimatten oder ähnliche
Auflagen, aber auch durch spezielle Lackierungen oder Strukturierungen
der Oberfläche
erreicht werden. Da Hubwagen hauptsächlich in industnellem Umfeld
eingesetzt werden, wo beispielsweise Ölverschmutzungen der Böden und
damit der Sohlen der Schuhe der Bedienperson auftreten können, wird
so die Sicherheit der Bedienperson wesentlich erhöht. Auch
auf der Standfläche 6 oder
der Trittstufe 7 abgelegte Gegenstände fallen dadurch bei abrupten
Fahrmanövern nicht
zu Boden.
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2 zeigt
eine Bedienperson 12 beim Besteigen eines erfindungsgemäßen Hubwagens 1 über die
Trittstufe 7 von schräg
vorn gesehen. Die Bedienperson 12 fasst mit beiden Händen die
Griffelemente 10 der Aufstiegshilfe 9. Diese ist
erfindungsgemäß als Teil
des Schutzgitters 8 ausgeführt, das an der Rückseite
des Antriebsteils 2 angebracht ist. Durch die Aufstiegshilfe 9 kann
sich die Bedienperson 12 beim Aufsteigen auf die Trittstufen 7 oder
die Standfläche 6 festhalten.
Dadurch wird die Unfallgefahr verringert und das Besteigen erleichtert.
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Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Schutzgitter 8 aus
einem U-förmig
gebogenen Rohr 13 und aus einem zwischen den Schenkeln
des U-förmigen
Rohrs angeordneten, aus Blech gefertigten Teil 14 gebildet.
Es sind jedoch auch andere Ausführungen
möglich,
beispielsweise vollständig
aus Rohren oder Stäben
gefertigte Gitter oder aus Rohren oder Stäben gefertigte Rahmen, die
ein Drahtgitter oder eine schlagfeste Schutzscheibe tragen. Auch
leicht abnehmbare oder klappbare Lösungen sind denkbar, um die
Sicht der Bedienperson zu verbessern, wenn beispielsweise das Gitter
längere
Zeit nicht benötigt
wird.
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Als Aufstiegshilfe 9 wird
eine zum Fahrerstandplatz 6 ragende trapezförmige Ausbuchtung verwendet,
die der Bedienperson 12 verschiedene günstige Griffmöglichkeiten
bietet. Die Aufstiegshilfe 9 kann jedoch auch beispielsweise
in Form von seitlich am Antriebsteil 2 angebrachten Bügeln oder
von annähernd
senkrechten Stäben
ausgeführt
werden, welche beispielsweise an den Ecken der Standfläche 6 oder
auch in der Mitte der dem deichselförmigen Steuerungselement 4 zugewandten
Seite angeordnet sein können.
Selbst eine Arretierung des deichselförmigen Steuerungsteils 4 zu
diesem Zweck ist denkbar.
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3 zeigt
einen erfindungsgemäßen Hubwagen 1 mit
einer Bedienperson 12 auf der Standfläche 6 von schräg hinten
gesehen. Die Bedienperson 12 hält sich mit einer Hand an einem
Griffelement 15 fest, das Teil des Schutzgitters 8 ist,
während
sie mit der anderen Hand beispielsweise Waren aus einem Regal entnehmen
kann. Selbstverständlich
kann die Bedienperson 12 auch andere Arbeiten verrichten, die
einen erhöhten
Standpunkt erfordern. Das Schutzgitter 8 verhindert zugleich,
dass die Bedienperson 12 beim Ablegen von Waren in einer
hier nicht dargestellten Palette, die sich auf dem Lastteil 3 befindet,
vornüber
fallen kann.