DE10311296A1 - Spülbehälter aus Gewebe - Google Patents
Spülbehälter aus GewebeInfo
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Abstract
Um die Fadenlage des Gewebes zu stabilisieren und den Verbrauch von Wasser zum Einspülen von Sand oder Boden zu reduzieren, ist das Gewebe derart imprägniert oder beschichtet, daß die Fadenlage des Gewebes stabilisiert und die Wasserdurchlässigkeit des Gewebes nur soweit reduziert ist, daß das Einspülen der Bodenpartikel über große Strecken und die Drainage des eingespülten Bodens über den gesamten Behälter möglich sind. Das Gewebe kann mit Kunststoff beschichtet sein oder mit einem wasserlöslichen Film, z. B. aus Leim, Gelatine oder dergleichen.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter aus wasserdurchlässigem Gewebe aus hochmodulen synthetischen Fäden mit mindestens einer Einfüllöffnung zum Einspülen von Boden oder Sand und mindestens einem Wasserauslaß.
- Derartige, vorzugsweise schlauchförmige Behälter mit einem Durchmesser von 0,8 bis 5 m werden insbesondere im Küstenwasserbau benötigt, beispielsweise für den Bau von Lahnungen, als Spülfeldbegrenzung oder zur Erhöhung eines Deiches. In diese Behälter wird Sand, feinsandiger bis grobschluffiger Boden, z. B. Wattboden, eingespült. Dabei setzt sich, vom Einlaß Sand im schlauchförmigen Behälter ab, bis eine vom Einlaß bis zum Auslaß sich erstreckende flache Rinne im Scheitelpunkt des Schlauches verbleibt.
- Die bekannten schlauchförmigen Behälter aus wasserdurchlässigem Gewebe haben den Nachteil, daß die Durchlässigkeit des hochmodulen Gewebes so groß ist, daß beim Einspülen von Sand große Mengen von Wasser benötigt werden und daß bei schlauchförmigen Behältern in relativ kurzen. Abständen. Einfüllstutzen angebracht werden müssen, damit der Behälter vom Einlaß bis zum Wasserauslaß völlig mit Sand oder Boden gefüllt werden kann.
- Um den Wasserverbrauch zu reduzieren, ist es bekannt, bei einem schlauchförmigen Behälter abschnittsweise Gewebe einzusetzen, das völlig wasserdicht ist. Derartige Behälter haben den Nachteil, daß der eingespülte Boden oder Sand in den Bereichen, wo das Gewebe wasserdicht ist, nicht ausreichend drainieren kann.
- Ferner haben bekannte Behälter den Nachteil, daß sich an stärker belasteten Stellen des schlauchförmigen Behälters die Fäden des Gewebes verschieben, wodurch erhebliche Wasserverluste während des Spülvorgangs entstehen. Diese Fadenverschiebungen im Gewebe können ferner Erosionen verursachen, so daß der Behälter nicht ausreichend mit Sand oder Boden gefüllt werden kann.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen aus Gewebe bestehenden Behälter zu schaffen, bei dem die Fadenlage des Gewebes stabilisiert ist und in den das Einspülen von Boden oder Sand mit geringerem Wasserverbrauch möglich ist.
- Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß das Gewebe derart imprägniert oder beschichtet ist, daß die Fadenlage des Gewebes stabilisiert und die Wasserdurchlässigkeit des Gewebes zumindest zeitweise so reduziert ist, daß einerseits das Einspülen der Bodenpartikel über große Strecken ohne größeren Wasserverbrauch möglich ist und andererseits eine Drainage des eingespülten Bodens über den gesamten Behälter erfolgen kann.
- Ein erfindungsgemäßer Behälter hat den Vorteil, daß zu seiner Herstellung ein relativ durchlässiges und verschiebeanfälliges Gewebe verwendet werden kann, das wesentlich preiswerter hergestellt werden kann als ein dichteres Gewebe. Die Beschichtung, welche die Wasserdurchlässigkeit auf einen optimalen, vorherbestimmbaren Wert reduziert, erlaubt es beim Befüllen, mit wesentlich weniger Wasser zu arbeiten als bei Behältern aus nicht beschichtetem Gewebe. Das beim Einspülen vom Wasser getragene Bodenmaterial kann über längere Strecken transportiert werden, bevor es sich absetzt. Dadurch können die Abstände der zum Befüllen eines sehr langen schlauchförmigen Behälters erforderlichen Einspülstutzen erheblich vergrößert werden. Insbesondere beim Einsatz unter Wasser ist die Reduzierung von Spülöffnungen von Vorteil, weil dadurch das kosten- und zeitaufwendige Umsetzen der Spülschläuche verringert wird.
- Die Beschichtung oder Imprägnierung des Gewebes erfolgt bei einer Ausführungsform der Erfindung mit einer wässrigen Kunststoffdispersion derart, daß an den Kreuzungsstellen von Schuß- und Kettfäden die Fäden aneinanderkleben und die Fäden vom Kunststoff umhüllt werden.
- Dabei werden die Poren des Gewebes verkleinert und gegebenenfalls auch teilweise geschlossen. Weil die Poren des Gewebes gleichmäßig über das Gewebe verteilt, teilweise geöffnet bleiben, wird sichergestellt, daß der eingespülte Sand oder Boden - wenn auch über eine längere Zeit - entwässern kann. Eine gewisse Wasserdurchlässigkeit ist zur Drainage des eingespülten Materials notwendig. Auch kann hierdurch ein hydrostatischer Druck abgebaut werden, was für wasserbauliche Aufgaben von Vorteil ist.
- Die Kunststoffbeschichtung oder die Kunststoffimprägnierung des Gewebes bewirkt eine Fixierung der Fadenlage, wodurch ein Verschieben der Gewebefäden auch in stärker belasteten Bereichen, beispielsweise infolge von Unebenheiten der Auflage oder auch im Bereich der Nähte, vermieden werden. Die Beschichtung und Imprägnierung des Gewebes sowie die Umhüllung der Gewebefäden mit Kunststoff schützen das Gewebe gegen mechanische Beschädigungen beim Einbau und bieten auch Schutz gegen UV-Strahlung, sofern dem Kunststoff UV-Stabilisatoren beigemischt werden.
- Vorteilhafterweise besteht das Gewebe aus multifilen Fäden, die sich beim Imprägnieren mit Kunststoffdispersion vollsaugen.
- Das Gewebe kann aber auch mit einem offenporigen Kunststoffilm beschichtet werden. Ferner kann das Gewebe auch mit Leim, Gelatine oder einem anderen, eine Klebeverbindung bewirkenden aber wasserlöslichem Material oder mit einem Kunststoffilm beschichtet werden, indem wasserlösliche Granulate, z. B. Salz, über die Fläche gleichmäßig verteilt angeordnet sind. Beim Einspülen und nach dem Einspülen von Boden oder Sand lösen sich diese Bestandteile auf, wodurch das Gewebe wasserdurchlässig wird.
- Da bei einem schlauchförmigen Behälter mit relativ großem Durchmesser erhebliche Kräfte aufzufangen sind, wird ein Gewebe benutzt, bei dem die Kettfäden vorwiegend geradlinig verlaufen, während die Schußfäden die Kettfäden wellenartig umschlingen. Bei dem erfindungsgemäßen schlauchförmigen Behälter laufen die lasttragenden Kettfäden in Umfangsrichtung. Die zur Bildung eines langen Schlauches benötigten und entsprechend dem jeweiligen Umfang plus Überlappungen im Bereich der Längsnaht abgelängten, 4 bis 5 m breiten Gewebebahnstücke sind mit einer J-, Schmetterlings- oder Überwendlingsnaht miteinander verbunden. Die Naht, welche die Gewebebahnstücke miteinander verbindet, ist zweckmäßigerweise auf der Innenseite der Behälterwand angeordnet.
- Die Enden der zu einem Schlauch geformten Gewebebahnstücke überlappen einander und sind durch mehrere, in der Überlappungszone angeordnete, in Längsrichtung des schlauchförmigen Behälters verlaufende Nähte miteinander verbunden. Weil diese Nähte auf der dem Einfüllstutzen gegenüberliegenden Seite des Behälters angeordnet sind und sich somit diese Nähte immer am Boden befinden, wird ein großer Teil der in Umfangsrichtung verlaufenden Zugkräfte von der Reibung aufgenommen, welche die belastete Behälterwand mit dem Boden hat.
- Die schlauchförmigen Behälter oder die zu einem Schlauch geformten Gewebebahnstücke können aber auch durch überlappendes Ineinanderstecken eines ersten oder vorderen Behälters oder Gewebebahnstücks in einem, in Einspülrichtung folgenden, schlauchförmigen Gewebebahnstück ausreichend dicht miteinander verbunden werden. An der Baustelle kann dies beispielsweise mittels Ösen und Haken geschehen.
- Der Behälter kann aber auch mattenartig und in Draufsicht rechteckig oder quadratisch ausgebildet sein und eine untere Gewebebahn und eine obere Gewebebahn aufweisen, wobei die obere Gewebebahn über Abstandhalter mit der unteren Gewebebahn verbunden ist. Diese mattenartigen Behälter können in bekannter Weise von einem Doppelgewebe gebildet sein, bei dem die untere Gewebebahn und die obere Gewebebahn an den Rändern und an einzelnen Stellen miteinander verwebt sind und die Abstandhalter eingewebt sind.
- In der folgenden Beschreibung wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 einen Längsschnitt eines schlauchförmigen Behälters nach der Erfindung,
- Fig. 2 einen Querschnitt des Behälters,
- Fig. 3 eine Detailansicht einer ringsumlaufenden Naht,
- Fig. 4 einen Längsschnitt eines am Gelände angepaßten schlauchförmigen Behälters,
- Fig. 5 eine Verbindung zweier schlauchförmiger Behälter,
- Fig. 6 einen stark vergrößerten Ausschnitt des beschichteten Gewebes,
- Fig. 7 Seitenansicht eines ersten Behälters mit in Spülrichtung offenem Ende und eines zweiten Behälters mit einem entgegen der Spülrichtung offenen vorderen Ende,
- Fig. 8 Seitenansicht zweier überlappend verbundener, offener Behälter, und
- Fig. 9 perspektivische Ansicht eines mattenförmigen Behälters zum Einspülen von Sand.
- Der schlauchförmige Behälter 1 nach Fig. 1 ist aus mehreren Gewebebahnstücken 2, 3,4 zusammengesetzt. Jedes Gewebebahnstück 2, 3,4 besteht aus hochmodulem Polyestergewebe, das mit einer Kunststoffdispersion derart beschichtet ist, daß die Kett- und Schußfäden verschiebefest fixiert sind und daß die Poren des Gewebes weitgehend geschlossen sind aber dennoch eine Drainage des eingespülten Bodens zulassen. Die schlauchförmigen Behälter können einen Durchmesser von 0,8 m bis 6 m oder mehr haben. In Abhängigkeit vom Durchmesser hat das hochmodule Gewebe eine Festigkeit von 50 bis 500 KN/m. Das Gewebe kann aus Polyester oder aus anderen, hochbelastbaren synthetischen Garnen, z. B. Polyamid, Polyethylen, Polypropylen und dergleichen bestehen.
- Die Kunststoffdispersion ist beispielsweise eine Polymer-Dispersion, eine wässrige Styrolacrylat-Dispersion oder Polyurethan-Dispersion.
- Die Kunststoffdispersion kann durch Aufsprühen der Dispersion auf das Gewebe oder durch Eintauchen des Gewebes in die Dispersion aufgebracht werden. Durch Abquetschen des getränkten Gewebes kann die verbleibende Kunststoffbeschichtung eingestellt werden. In Folge des nur geringen Wasserverlustes zwischen dem Einlaßstutzen 9 und dem Wasserauslaß 10 kann der Boden über relativ weite Strecken, zum Beispiel 100 m, in den Schlauch 1 eingespült werden.
- Wie die Fig. 2 zeigt, überlappen diese Enden 12, 13 der zu einem Schlauch geformten Gewebebahnstücke 2, 3,4 einander und sind durch mehrere in Längsrichtung des Schlauches 1 verlaufende Nähte 8 miteinander verbunden.
- Die von den Gewebebahnstücken 2, 3,4 gebildeten Schlauchstücke sind über eine innen liegende, ringsumlaufende Schmetterlingsnaht 7 miteinander verbunden.
- Diese Konfektionsart ermöglicht es, den Schlauch dadurch dem Gelände anzupassen, daß er im Durchmesser variiert. Die Schlauchabschnitte können konisch ausgebildet sein, indem die Längsnähte 8 schräg zu den Schußfäden 6 verlaufen, so daß ein Schlauchabschnitt an einer Seite beispielsweise einen Durchmesser von 1,80 m und auf der anderen Seite einen Durchmesser von 1,20 m hat.
- Die Enden des schlauchförmigen Behälters 1 sind durch jeweils einen eingenähten Deckel 11 geschlossen.
- Die Gewebebahnstücke 2, 3,4 bestehen aus einem Gewebe, dessen Kettfäden geradlinig verlaufen und höhere Kräfte mit geringer Dehnung aufzunehmen vermag als die wellenförmig die Kettfäden 5 überkreuzenden Schußfäden 6. Die Kettfäden 5 der Gewebebahnstücke 2, 3,4 verlaufen in Umfangsrichtung, während die Schußfäden 6 in Längsrichtung des Schlauches 1 verlaufen. Zur Bildung eines beispielsweise 48 m langen Schlauches 1 werden etwa 10 Gewebebahnstücke von 5 m Breite benötigt.
- Wenn größere Schlauchlängen an der Baustelle benötigt werden als handhabbar, müssen die Schläuche so ausgebildet sein, daß ein weiterer Schlauch zuverlässig angeschlossen werden kann. Um dies zu erreichen, werden an den Enden des Schlauches 1 die Deckel 11 so eingenäht, daß ein Gewebeüberstand 14 von 0,5 m bis 1 m verbleibt. An diesem Überstand 14 kann über eine ringsumlaufende Naht 15, insbesondere eine Schmetterlingsnaht, der Überstand 14 eines weiteren Schlauches 1 angeschlossen werden. Der Raum zwischen dem Deckel 11 des ersten Schlauches 1 und dem Deckel 11 des daran angeschlossenen Schlauches muß nach dem Einspülen von Sand oder Boden in den zweiten Schlauch gesondert mit Sand oder Boden befüllt werden, bevor die Naht 15 geschlossen wird. Dies ist jedoch bei manchen Anwendungen, z. B. unter Wasser, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Wird jedoch am Ende des ersten Schlauches und am Anfang des folgenden Schlauches jeweils eine Teil eines Reißverschlusses angenäht, so kann die Verbindung zweier Schläuche 1 über einen ringsumlaufenden Reißverschluß erfolgen. In diesem Fall kann ein Deckel 11 am Ende des ersten Schlauches 1 oder am Anfang des folgenden Schlauches 1 entfallen, so daß auch ein nachträgliches Befüllen eines Zwischenraumes nicht erforderlich ist.
- Damit der Reißverschluß nach dem Schließen dicht ist, ist mindestens eine Reißverschlußhälfte mit einem Dichtstreifen versehen, der sich nach dem Schließen des Reißverschlusses auf die Innenseite des Reißverschlusses auflegt und diesen abdichtet.
- Wie die Fig. 7 und 8 zeigen, ist bei einem ersten schlauchförmigen Behälter 1' das in Spülrichtung befindliche Ende 18 offen, und dieser erste Behälter 1' ist überlappend in einen zweiten schlauchförmigen Behälter 1" eingeschoben, der an seinem der Spülrichtung entgegengerichteten Ende 19 offen ist. Das eingeschobene Ende 18 des ersten Behälters 1' ist an seinem Umfang mit der Innenwand des zweiten Behälters 1" verbunden. Auch das vordere Ende 19 des zweiten Behälters 1" soll an der Außenseite des ersten Behälters 1' so befestigt werden, daß beide Behälter faltenfrei verbunden sind und im Überlappungsbereich kein Verlust an Wasser und eingespültem Sand auftritt.
- Das Befestigen des Endes 18 des ersten Behälters 1' an der Innenwand des in Einspülrichtung folgenden Behälters 1" kann ringsum durch Nähen, Kleben, Nieten oder mittels Reißverschluß oder Klettverschluß oder punktuell mittels Haken und Ösen, Druckknöpfen oder Schlaufen erfolgen.
- Der Überlappungsbereich 20 sollte mindestens ein Viertel des Durchmessers der schlauchförmigen Behälter 1', 1" betragen, also bei einem Durchmesser von 2 m mindestens 50 cm.
- An der Baustelle ist die Verbindung mittels Haken 28 und Ösen 29 besonders leicht durchzuführen. Hierzu werden am Ende 18 des ersten schlauchförmigen Behälters 1' und im Überlappungsabstand vom vorderen Ende 19 des zweiten schlauchförmigen Behälters 1" in gleichen Abständen am Umfang verteilt die miteinander korrespondierenden Haken 28 und Ösen 29 angebracht. Die Abstände dieser Haken 28 und Ösen 29 können in Abhängigkeit vom Umfang der schlauchförmigen Behälter 30 cm bis 80 cm betragen. Am offenen Ende 18 des ersten Behälters 1' kann zusätzlich ein dehnbarer Textilstreifen 27 angebracht sein, der über den an der Innenseite des zweiten Behälters 1" zu befestigenden Rand des ersten Behälters 1' hinausragt und der Differenzen zwischen den Durchmessern der Behälter 1' und 1" ausgleicht. Dieser dehnbare Textilstreifen 27 wird durch den Druck des eingespülten Sandes gegen die Innenwand des zweiten Behälters 1" gedrückt und in mögliche Hohlräume gepreßt, so daß auch dann eine erosionssichere Verbindung der beiden Behälter zustande kommt, wenn der zweite Behälter 1" im Durchmesser größer ist als der erste Behälter 1'.
- In Fig. 9 ist ein mattenartiger flacher Behälter 1''' zum Einspülen von Sand dargestellt, dessen untere und obere Gewebebahn an der Stirnseite 21 und Rückseite 21' sowie an den Seiten 22 miteinander verbunden sind. Damit der flache Behälter 1''' beim Einspülen von Sand nicht ausbaucht, sind über die Fläche des Behälters 1''' in regelmäßigen Abständen Abstandhalter 23 angebracht, welche den maximalen Abstand zwischen der unteren und der oberen Gewebebahn punktuell festlegen und nur ein reduziertes Ausbauchen zwischen den Abstandhaltern 23 erlauben.
- Sand oder Boden werden mit Hilfe eines Einspülrohres 25 oder -schlauches eingespült. Dabei ist der Auslaß des Einspülrohres 25 entlang der Mittellinie des Behälters 1''' verschiebbar, so daß zwischen dem Auslaß und den im Bereich der Stirnwand 21 und Rückwand 21' befindlichen Wasserauslässen eine Strömung entsteht, die das Einspülen von Sand oder Boden bewirkt. Während des Einspülens wird das Einspülrohr 25 entsprechend dem Füllungsgrad des flachen Behälters 1 "' zurückgezogen. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 wird der Wasserauslaß oder die Wasserauslässe von Drainstreifen 24 gebildet, die zwar filterstabil sind und den eingespülten Sand zurückhalten, die jedoch gegenüber der übrigen Behälterwand eine erhöhte Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Der Drainstreifen 26 ist vorzugsweise ein Gewebe, das im Abstand vom Einfüllstutzen oder im Abstand vom verschiebbaren Auslaß des Einspülrohres oder -schlauches 25 im Bereich der Stirn- oder Rückseite 21 in der die Decke des flachen Behälters bildenden oberen Gewebebahn eingenäht ist. Dabei kann sich der Drainstreifen 24 auch in den oberen Bereich der Stirnwand 21 und Rückwand 21' erstrecken. Bezugszeichenliste 1 schlauchförmiger Behälter
1' erster Behälter mit offenem Ende
1" zweiter Behälter mit offenem vorderen Ende
1''' mattenartiger Behälter
2 Gewebebahnstück
3 Gewebebahnstück
4 Gewebebahnstück
5 Kettfäden
6 Schußfäden
7 Umfangsnaht
8 Längsnähte
9 Einfüllöffnung, Einfüllstutzen
10 Wasserauslaß
11 Deckel
12 . Ende
13 Ende
14 Überstand
15 Naht
16 Beschichtung
17 Pore
18 offenes Ende
19 offenes vorderes Ende
20 Überlappungsbereich
21 Stirnwand
21' Rückwand
22 Seitenwand
23 Abstandhalter
24 Drainstreifen
25 Einspülrohr oder -schlauch
26 obere Gewebebahn
27 dehnbarer Textilstreifen
28 Haken
29 Ösen
Claims (22)
1. Behälter aus wasserdurchlässigem Gewebe aus hochmodulen, synthetischen
Fäden, mit mindestens einer Einfüllöffnung (9) zum Einspülen von Boden
oder Sand, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe derart imprägniert oder
beschichtet ist, daß die Fadenlage des Gewebes stabilisiert und die
Wasserdurchlässigkeit des Gewebes nur soweit reduziert ist, daß das Einspülen der
Bodenpartikel über große Strecken und die Drainage des eingespülten Bodens
über den gesamten Behälter (1) möglich sind.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe mit
Kunststoff beschichtet ist.
3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Kunststoff
UV-Stabilisatoren beigemischt sind.
4. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung
des Gewebes von einem dünnen, über die gesamte Fläche gleichförmig
aufreißenden oder Öffnungen oder Poren bildenden Film gebildet ist.
5. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe mit
einem Kunststoffilm beschichtet ist, in dem wasserlösliche Granulate, z. B.
Salz, über die Fläche gleichmäßig verteilt angeordnet sind.
6. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe mit
einem wasserlöslichen Film, z. B. aus Leim, Gelatine oder dergleichen,
beschichtet ist.
7. Schlauchförmiger Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kettfäden (5) des Gewebes in Umfangsrichtung und
die Schußfäden (6) in Längsrichtung des Behälters (1) verlaufen.
8. Schlauchförmiger Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die zur Bildung eines langen Schlauches benötigten und entsprechend
dem jeweiligen Umfang plus Überlappungen im Bereich der Längsnaht (9)
abgelängten Gewebebahnstücken (2, 3, 4) mit einer J-, Schmetterlings- oder
Überwendlingsnaht (7) miteinander verbunden sind.
9. Schlauchförmiger Behälter nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Naht (7), welche die Gewebebahnstücke (2, 3, 4) miteinander
verbinden, auf der Innenseite der Behälterwand angeordnet ist.
10. Schlauchförmiger Behälter nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Enden der zu einem Schlauch geformten
Gewebebahnstücke (2, 3, 4) einander überlappen und durch mehrere in der
Überlappungszone angeordnete, in Längsrichtung des schlauchförmigen Behälters (1)
verlaufende Nähte (8) miteinander verbunden sind.
11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsnähte
(8) auf der dem Einfüllstutzen (9) gegenüberliegenden Seite des Behälters
angeordnet sind.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß an mindestens einem Ende des Schlauches (1) ein Deckel (11) unter
Belassen eines Überstandes (14) von mindestens 50 cm eingenäht ist.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß an mindestens einem Ende des Schlauches (1) ein Teil eines
ringsumlaufenden Reißverschlusses angenäht ist.
14. Schlauchförmiger Behälter nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß <ias in Spülrichtung befindliche Ende eines ersten
schlauchförmigen Behälters (1') offen ist und mit diesem offenen Ende (18) in
einen zweiten, schlauchförmigen Behälter (1") überlappend eingeschoben und
das eingeschobene Ende (18) am Umfang mit dem zweiten Behälter (1")
verbunden ist.
15. Schlauchförmiger Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß auch das außen liegende Ende (19) des angeschlossenen zweiten,
schlauchförmigen Behälters (1") mit dem ersten schlauchförmigen Behälter
(1) am Umfang verbunden ist.
16. Schlauchförmiger Behälter nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindung der überlappenden Schlauchenden (18, 19)
punktuell erfolgt.
17. Schlauchförmiger Behälter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung mittels Haken und Ösen (28, 29) erfolgt, die in Abständen
von 30 cm oder mehr am Umfang der Schlauchenden (18, 19) und an den
Enden der Überlappungsbereiche (20) an der Innenwand des angeschlossenen,
in Spülrichtung befindlichen schlauchförmigen Behälters (1") und an der
Außenwand des ersten schlauchförmigen Behälters (1') angeordnet sind.
18. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß dieser mattenartig ausgebildet ist und eine untere Gewebebahn und eine
obere Gewebebahn (26) aufweist und die obere Gewebebahn (26) über
Stirnwand (21) und Rückwand (21') sowie über Seitenwände (22) und über
Abstandhalter (23) mit der unteren Gewebebahn Abstand haltend verbunden
ist.
19. Behälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die untere
Gewebebahn und die obere Gewebebahn (26) von einem Doppelgewebe
gebildet sind und die Abstandhalter (23) eingewebt sind.
20. Behälter nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß
anstelle von Wasserauslässen (10) in der die Decke bildenden oberen
Gewebebahn (26) des flachen Behälters (1''') im Bereich der Stirnwand (21) und
Rückwand (21') und/oder der Seitenwände (22) Drainstreifen (27) erhöhter
Wasserdurchlässigkeit angeordnet sind.
21. Behälter nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einfüllöffnung (9) in der Mitte des flachen Behälters (1''') in der oberen Gewebebahn
(26) angeordnet ist.
22. Behälter nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich
einer Seitenwand (22) in der oberen Gewebebahn (26) oder in der Seitenwand
(22) eine Öffnung angeordnet ist zur verschiebbaren Aufnahme eines
Einspülrohres (25) oder -schlauches, dessen Auslaß insbesondere entlang der
Mittellinie des flachen Behälters (1''') verschiebbar ist und im Bereich der Stirnwand
(21) und Rückwand (21') Drainstreifen (24) angebracht sind.
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|---|---|---|---|
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| DE (1) | DE10311296A1 (de) |
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