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DE10311123A1 - Als Eintrittskarte nutzbarer tragbarer Datenträger und Verfahren zu seiner Handhabung - Google Patents

Als Eintrittskarte nutzbarer tragbarer Datenträger und Verfahren zu seiner Handhabung Download PDF

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DE10311123A1
DE10311123A1 DE10311123A DE10311123A DE10311123A1 DE 10311123 A1 DE10311123 A1 DE 10311123A1 DE 10311123 A DE10311123 A DE 10311123A DE 10311123 A DE10311123 A DE 10311123A DE 10311123 A1 DE10311123 A1 DE 10311123A1
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DE
Germany
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data
interface
admission ticket
electronic
operating program
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Withdrawn
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DE10311123A
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English (en)
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Daniel Ciesinger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Giesecke and Devrient GmbH filed Critical Giesecke and Devrient GmbH
Priority to DE10311123A priority Critical patent/DE10311123A1/de
Priority to EP04719431A priority patent/EP1604326A1/de
Priority to PCT/EP2004/002521 priority patent/WO2004081851A1/de
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Abstract

Vorgeschlagen wird ein Verfahren zur Handhabung von elektronischen Eintrittskarten. Zunächst wird eine elektronische Eintrittskarte (12) mittels eines Ausgabeterminals über ein öffentliches Datennetz (80) bezogen und auf einem tragbaren Datenträger (10) gespeichert. Der Bezug erfolgt über eine erste Schnittstelle (S2) des tragbaren Datenträgers (10) unter Verwendung eines auf das öffentliche Datennetz (80) abgestimmten ersten Datenübertragungsprotokolles (P2). Anschließend wird der tragbare Datenträger (10) an einem Prüfterminal zur Kontrolle präsentiert, um Zutritt zu einer durch die elektronische Eintrittskarte (12) bezeichneten Veranstaltung zu erhalten. Die Kontrolle erfolgt über eine zweite Schnittstelle (S1) des tragbaren Datenträgers (10) unter Verwendung eines auf schnellen Datenaustausch ausgerichteten zweiten Datenübertragungsprotokolles (P1).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Eintrittssystem, das auf der Verwendung von auf tragbaren Datenträgern gespeicherten elektronischen Eintrittskarten basiert. Aus der DE 199 56 359 ist ein Eintrittskartensystem bekannt, bei dem ein Kunde zunächst an einem PC über das Internet eine elektronische Eintrittskarte bezieht und diese auf einer Chipkarte speichert. Beim Besuch der zugehörigen Veranstaltung präsentiert der Kunde die Chipkarte an einem vor Ort aufgestellten Kartenleser, welcher die elektronische Eintrittskarte liest, den Eintritt gewährt und die Eintrittskarte unbrauchbar macht. Das System macht Eintrittskarten in Papierform überflüssig. Neben Chipkarten können auch andere tragbare Medien eingesetzt werden, etwa Magnetkarten oder optisch lesbare Karten. Alle Varianten beruhen allerdings auf dem Prinzip, daß das Speichern der elektronischen Eintrittskarte auf dem verwendeten Medium grundsätzlich auf dieselbe Weise und nach demselben Protokoll erfolgt wie das Auslesen am Veranstaltungsort. Bei Nutzung einer den gängigen ISO-Normen entsprechenden Chipkarte als Medium bedeutet dies, daß dem Kunden beim Beziehen der elektronischen Eintrittskarte ein Norm-Chipkartenleser zur Verfügung stehen muß. Entsprechendes gilt bei Nutzung eines anderen Mediums, wobei sich in der Regel zudem noch die Handhabung verschlechtert, insbesondere durch ein langsamer ablaufendes Protokoll, oder die Sicherheit gegen Manipulation.
  • Aus der US 6,119,945 ist ein ähnliches Verfahren bekannt, daß im Hinblick auf erhöhte Sicherheit ausgerichtet ist. Aus der CA 2,345,391 ist ein weiteres vergleichbares Verfahren bekannt, bei dem eine Smartcard als Bordkarte im Flugverkehr genutzt wird. Beide Lösungen beruhen hinsichtlich der Datenübertragung ebenfalls auf der Nutzung gleichartiger Lese- und Schreibeinrichtungen.
  • In einem Pilotprojekt in Bremen werden vom dortigen Verkehrsunternehmen desweiteren Chipkarten mit Geldkartenfunktionalität, sogenannte Geldkarten, getestet, die es erlauben, in dem Geldkartenchip auch elektronische Fahrscheine zu speichern. Alle Transaktionen, d.h. Laden, Bezahlen und Prüfen eines elektronischen Fahrscheines, erfolgen über das Kontaktfeld des Geldkartenchips, mithin über dieselbe Schnittstelle. Der Erwerb eines elektronischen Fahrscheines kann deshalb grundsätzlich nur an Terminals erfolgen, die über einen Norm-Chipkartenleser verfügen.
  • Im ZKA (Zentraler KreditAusschuß), dem Zusammenschluß der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, wurden ferner bereits Vorschläge zur Standardisierung der Anwendung elektronischer Fahrschein als Zusatzanwendung für Geldkarten eingebracht.
  • Aus der US 5,420,412 ist weiter eine Chipkarte bekannt, die in der Lage ist, Datenübertragungen zu einem Kartenleser gemäß verschiedenen Protokollen durchzuführen. Auf der Karte befinden sich hierzu mehrere Protokollumsetzer sowie eine Protokollauswahleinheit. Alle Protokolle werden aber über dieselbe, stets gleichartig genutzte Schnittstelle abgewickelt. Bei der Schnittstelle handelt es sich um eine Norm-Telefonkartenschnittstelle. Zweck der Lösung ist, eine zur Kommunikation mit verschiedenen Lesegeräten geeignete Telefonkarte bereitzustellen, um nicht umgekehrt die Lesegeräte an eine Vielzahl von möglichen verschiedenen Kartentypen anpassen zu müssen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein auf der Verwendung tragbarer Datenträger basierendes elektronisches Eintrittskartensystem zu schaffen, das hinsichtlich der bereitzustellenden Nutzungsumgebung möglichst geringe Anforderungen stellt.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die Aufgabe wird außerdem gelöst durch einen tragbaren Datenträger mit dem Merkmal des Anspruchs 6.
  • Erfindungsgemäß wird ein elektronisches Eintrittskartensystem eingerichtet, indem ein mit zwei oder mehr physikalisch verschiedenen Schnittstellen ausgerüsteter tragbarer Datenträger bereitgestellt wird und der Bezug einer elektronischen Eintrittskarte unter Verwendung eines auf das genutzte Datennetz abgestimmten Protokolls über eine erste Schnittstelle erfolgt, während die nachfolgende Kontrollpräsentation zur Eintrittserlangung über eine zweite Schnittstelle unter Verwendung eines zweiten, auf das bei der Kontrollpräsentation genutzte Prüfterminal abgestimmten Protokolles erfolgt. Die Verwendung zweier unterschiedlicher Protokolle und zweier physikalisch verschiedener Schnittstellen ermöglicht es, beim Bezug einer elektronischen Eintrittskarte mit Standardkomponenten zu arbeiten. Auf Kundenseite muß nur ein einfaches Lesegerät bereitgestellt werden, etwa ein zur Ausführung eines TCP/IP-Protokolles geeignetes Gerät mit USB-Schnittstelle. Trotz kundenseitiger Nutzerfreundlichkeit kann die Kontrolle von Eintrittskarten durch Prüfterminals schnell und auf sichere Weise, z.B. kontaktlos nach IEEE 14443, erfolgen. Die Verwendung einer Standardschnittstelle und eines Standardprotokolls auf Kundenseite ermöglicht es einem Nutzer, elektronische Eintrittskarten von einer Vielzahl von Stationen unter Verwendung desselben Datenträgers zu beziehen. In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung bietet der eingesetzte tragbare Datenträger die Funktionalität eines Netzservers und kann von einen PC mittels eines üblichen Netzzugriffsprogrammes als gewöhnlicher Netzteilnehmer erreicht werden. In diesem Fall bietet sich zudem die Möglichkeit, auf den tragbaren Datenträger eine Vielzahl von weiteren Anwendungen einzurichten.
  • Die erste, auf das genutzte Datennetz abgestimmte Schnittstelle ist in besonders zweckmäßiger Ausführung als USB oder FIREWIRE-Schnittstelle ausgeführt.
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnung wird nachfolgend ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigen
  • 1 den schematischen Aufbau eines tragbaren Datenträgers,
  • 2 die Struktur des Kommunikationsbereiches eines tragbaren Datenträgers und
  • 3 ein Flußdiagramm einer typischen Nutzung eines tragbaren Datenträgers .
  • 1 zeigt vereinfacht in Aufsicht einen tragbaren Datenträger 10 mit einer Kommunikationseinrichtung zum Datenaustausch mit einem zugreifenden Gerät 70. Der gezeigte tragbare Datenträger besitzt die Gestalt einer Normchipkarte. Seine wesentlichen Elemente sind ein Kontaktfeld 20, ein, in der Regel unter dem Kontaktfeld im Kartenkörper angeordneter, integrierter Schaltkreis 30 sowie eine Spule 50. Alle Elemente sind an sich bekannt und u.a. in dem Handbuch der Chipkarten, W. Rankl, W. Effing, 4. Auflage, 2002, insbesondere Kapitel 2 beschrieben. Das zugreifende Gerät 70 kann ferner an ein Datennetz 80 angeschlossen sein.
  • Der tragbare Datenträger 10 muß nicht zwingend die Gestalt einer Chipkarte besitzen, sondern kann auch andere geeignete Formen aufweisen und beispielsweise als stiftartiges Steckelement oder als Bekleidungsbestandteil, et wa als Uhr oder als intelligenter Handschuh ausgeführt sein. An die jeweilige Ausführungsform sind dann die Gestaltung des Kontaktfeldes 20 und der Spule angepaßt.
  • Das in 1 angedeutete Kontaktfeld 20 ist ein Normchipkarten-Kontaktfeld zur kontaktbehafteten Datenübertragung an ein zugreifendes Gerät mit acht Feldern, wobei die Felder 21 bis 26 gemäß ISO-Norm 7816-2 mit der Versorgungsspannung, dem Reseteingang, dem Takteingang, der Masse, der Programmierspannung sowie dem Ein-/ Ausgang für diese reelle Kombination belegt sind.
  • Ergänzend oder anstelle des Kontaktfeldes 20 kann zur Realisierung einer kontaktlosen Datenübertragung zu einem zugreifenden Gerät 70 eine Spule 50 vorgesehen sein. Sie ist gleichfalls mit dem integrierten Schaltkreis 30 verbunden.
  • Die Kontakte 21 bis 26 des Kontaktfeldes 20 sowie die Spule 50 bilden eine erste physikalische Schnittstelle S1, die nachfolgend als Spezialschnittstelle bezeichnet wird. Sie ist auf schnelle und sichere Datenübertragung mit zu einem zugreifenden Gerät 70 hin optimiert und auf Verwendung eines besonderen Datenübertragungsprotokolles P1 ausgerichtet. Typischerweise dient die Spezialschnittstelle S1 zur Übertragung von APDU-Kommandos gemäß ISO 7816-3,4 und IEEE 14443.
  • Die Kontakte 27 und 28 des Kontaktfeldes sind mit den Datenleitungen D+ und D- zur Einrichtung eines USB-Busses belegt. Die Gesamtheit aller Kontaktfelder 21 bis 28 des Kontaktfeldes 20 bildet physikalisch eine zweite, hier Standardschnittstelle genannte Schnittstelle S2, die insbesondere auf breite Einsetzbarkeit in Verbindung mit einem öffentlichen Datennetz 80 sowie auf Verwendung eines einfachen, schnittstellenorientierten Datenübertragungsprotokolles P2 ausgerichtet ist. Typischerweise ist das öffentliche Datennetz 80 das Internet, die Standardschnittstelle S2 eine USB- oder FIREWIRE-Schnittstelle und das Datenübertragungsprotokoll P2 das HTTP-Protokoll, darunter TCP, IP und SLIP bzw. PPP.
  • Der integrierte Schaltkreis 30 ist in üblicher Weise ausgeführt und beinhaltet einen Mikrokontroller mit allen wesentlichen Elementen eines üblichen Computers zur Durchführung einer Datenverarbeitung gemäß vorgegebenen Anwendungs- und Betriebsprogrammen. Ein- und Ausgangssignale erhält bzw. überträgt der integrierte Schaltkreis 30 über die Schnittstellen S1, S2.
  • Bei dem zugreifenden Gerät 70 handelt es sich um ein auf einem üblichen Computer basierendes Terminal mit einer zu der Schnittstelle S1 und/oder S2 korrespondierenden Schnittstelle zur Durchführung einer Datenkommunikation mit einer Chipkarte 10. Das zugreifende Gerät 70 existiert in verschiedenen Typen. Ein erster Typ ist ein Ausgabeterminal, das typischerweise die Gestalt eines persönlichen Computers (PC) hat, der bei einem Kunden aufgestellt und mit einem öffentlichen Datennetz 80, insbesondere dem Internet, verbunden ist. Ein zweiter Typ sind Prüfterminals zur Kontrolle von elektronischen Eintrittskarten, die typischerweise an dem Veranstaltungsort aufgestellt sind, der zu einer elektronischen Eintrittskarte korrespondiert. Ein weiterer Typ sind Sicherheitsterminals zur Ausführung von sicherheitskritischen Anwendungen, etwa Bank- oder Geldkartenterminals.
  • 2 zeigt die Struktur der Kommunikationseinrichtung des tragbaren Datenträgers 10. Der integrierte Schaltkreis 30 ist über eine Erkennungseinrichtung 32 mit der Spezialschnittstelle S1 sowie mit der Standardschnitt stelle S2, d.h. mit dem Kontaktfeld 20 und/oder, so vorhanden, mit der Spule 50 verbunden. Der Erkennungseinrichtung 32 ist eine Betriebsprogrammauswahleinrichtung 34 zugeordnet, welche über ein erstes, anwendungsoffenes Betriebsprogramm 36 mit in einem Anwendungsbereich 38 eingerichteten Anwendungen verbunden ist.
  • Weiter ist die Betriebsprogrammauswahleinrichtung 34 mit einem Kommandoumsetzer 40 verbunden. Dieser wertet Kommandos aus, die bei Nutzung des besonderen Datenübertragungsprotokolles P1 übertragen werden. Dem Kommandoumsetzer 40 ist ein zweites Betriebsprogramm 42 nachgeschaltet, dem ebenfalls eine Anwendungsbereich 48 mit zugehörigen Anwendungen zugeordnet ist. Das zweite Betriebsprogramm 42 ist zur Ausführung von Spezialkommandos eingerichtet. Über eine Anwendungsprogrammschnittstelle 46 ist das zweite Betriebsprogramm 42 ferner mit dem ersten Bertriebsprogramm 36 verbunden.
  • Die Erkennungseinrichtung 32 wird von einer Schaltung gebildet, die zu Beginn einer Datenübertragung zu einem zugreifenden Gerät 70 feststellt, über welche physikalische Schnittstelle S1, S2 die Datenübertragung erfolgt. Hierbei prüft die Erkennungseinrichtung 32, ob bei der Datenübertragung die Kontakte 27 und 28 des Kontaktfeldes 20 genutzt werden, ob nur die Kontakte 21 bis 26 genutzt werden oder ob Daten über die Spule 50 empfangen werden.
  • Aufgrund der erkannten Datenschnittstelle S1 oder S2 stellt die Betriebsprogrammauswahleinrichtung 34 die weitere Bearbeitung übertragener Daten im integrierten Schaltkreis 30 ein. Hat die Erkennungseinrichtung 32 eine Nutzung der Kontakte 27 und 28 des Kontaktfeldes 20, mithin die Nutzung der zweiten Schnittstelle S2, erkannt, aktiviert die Betriebsprogrammauswahleinrichtung 34 das erste, anwendungsoffene Betriebsprogramm 36.
  • Hat die Erkennungseinrichtung 32 festgestellt, daß eine Datenübertragung entweder nur über die Kontakte 21 bis 26 des Kontaktfeldes 20 oder nur über die Spule 50 erfolgt, daß mithin die erste Schnittstelle S1 genutzt wird, aktiviert die Betriebsprogrammauswahleinrichtung 34 den Kommandoumsetzer 40.
  • Das anwendungsoffene Betriebsprogramm 36 dient zur Realisierung von Anwendungen, die mittels eines gängigen Datenübertragungsprotokolles P2, etwa des HTTP-Protokolls, erreichbar sind, welches über eine verbreitete, offene Schnittstelle S2, etwa eine USB oder eine FIREWIRE-Schnittstelle übertragbar ist. In einer zweckmäßigen Realisierung basiert das anwendungsoffene Betriebsprogramm 36 auf der Programmiersprache FORTH.
  • Aufsetzend auf dem anwendungsoffenen Betriebsprogramm 36 kann im Anwendungsbereich 38 eine Vielzahl von Anwendungen realisiert sein. Zweckmäßig realisiert eine Anwendung die Funktionalität eines Netzservers, so daß es möglich ist, den tragbaren Datenträger 10 von einem zugreifenden Gerät 70 mittels eines üblichen Netzzugriffsprogramms unter Verwendung eines gängigen Datenübertrragungsprotokolles, insbesondere des HTTP-Protokolles, wie einen gewöhnlichen, über das Datennetz 80 erreichbaren Netzteilnehmer anzusprechen.
  • Im Anwendungsbereich 38 ist weiter eine Funktionalität zur Handhabung von elektronischen Eintrittskarten 12 eingerichtet. Die Anwendung umfaßt insbesondere eine Prozedur, um das sichere Speichern von elektronischen Eintrittskarten 12 im Anwendungsbereich 48 des zweiten Betriebspro gramms 42 zu veranlassen sowie Prozeduren zur Darstellung einer elektronischen Eintrittskarte 12 auf einem Ausgabeterminal.
  • Ist die Funktionalität eines Netzserver eingerichtet, wird die Eintrittskartenanwendung zweckmäßig über den Netzserver erreicht. Vorzugsweise bietet das anwendungsoffene Betriebsprogramm 36 in diesem Fall, wie durch den Pfeil 44 angedeutet, weiter die Möglichkeit, die Eintrittskartenanwendung in einem besonderen Übertragungsmodus auch direkt, d.h. ohne Einschaltung des Netzservers zu erreichen. Der besondere Übertragungsmodus kann realisiert sein, indem das Betriebsprogramm die Form eines interpretierenden, etwa auf FORTH basierenden Betriebssystems hat, das in der Programmiersprache zugeführte interpretierbare Befehle unmittelbar ausführt.
  • Das zweite Betriebsprogramm 42 ist ein geschlossenes Betriebsprogramm und dient zur Realisierung von sicherheitskritischen Anwendungen oder Betreiberanwendungen. Typischerweise ist das geschlossene Betriebsprogramm 42 ein Chipkartenbetriebssystem, das beispielsweise eine Geldkartenfunktionalität realisiert. Die Funktionalitäten sind dabei im Anwendungsbereich 48 des geschlossenen Betriebsprogrammes 42 abgelegt. Weiter befindet sich im Anwendungsbereich 48 eine Funktionalität zur Speichern und Verwalten von elektronischen Eintrittskarten 12.
  • Das geschlossene Betriebsprogramm 42 gestattetet das Nachladen von Anwendungen gar nicht oder allenfalls unter Auflagen. Es ist über Spezialkommandos unter Verwendung eines besonderen Datenübertragungsprotokolles P1 erreichbar. Bei den Spezialkommandos handelt es sich bei Ausführung des tragbaren Datenträgers als Chipkarte insbesondere um APDU-Kommandos. Das besondere Datenübertragungsprotokoll P1 beinhaltet um fangreiche Sicherheitsmaßnahmen, vor allem kryptographische Techniken und Zustandsüberwachungen.
  • Über die Anwendungsprogrammschnittstelle 46 kann das anwendungsoffene Betriebsprogramm 36 mit dem geschlossenen Betriebsprogramm 42 kommunizieren. Die Anwendungsprogrammschnittstelle 46 ermöglicht dabei für das offenen Betriebsprogramm 36 die Nutzung von auf dem geschlossenen Betriebsprogramm 42 eingerichteten Anwendungen. Insbesondere stellt die Anwendungsprogrammschnittstelle 46 dem anwendungsoffenen Betriebsprogramm 36 Funktionalitäten zum Bezahlen über ein Datennetz sowie zum Speichern und Zugreifen auf elektronische Eintrittskarten 12 bereit. Sie ist als API (Application Programming Interface) ausgeführt. Die Anwendungsprogrammschnittstelle 46 ist dabei so ausgelegt, daß das anwendungsoffene Betriebsprogramm 36 keinen Zugriff auf die internen Datenstrukturen des geschlossenen Betriebsprogrammes 42 erlangen kann.
  • Alternativ zur Anwendungsschnittstelle 46 kann eine Kommunikation zwischen anwendungsoffenem Betriebsprogramm 36 und geschlossenem Betriebsprogramm 42 auch über den Kommandoumsetzer 40 unter Verwendung von Spezialkommandos erfolgen.
  • Anhand des Flußdiagrammes nach 3 wird nachfolgend die Nutzung des vorgeschriebenen Systems erläutert. Dabei sei angenommen, daß der tragbare Datenträger 10 die Gestalt einer Chipkarte habe. Darauf befinde sich ein erstes anwendungsoffenes Betriebsprogramm 36, auf dem eine Anwendung zur Realisierung eines Netzservers sowie eine Anwendung zur Handhabung einer elektronischen Eintrittskarte 12 aufsetzen. Weiter sei ein zweites Betriebsprogramm 42 eingerichtet, das die Funktionalität einer Geldkarte biete und das die sichere Speicherung und Verwaltung einer elek tronische Eintrittskarte 12 ermögliche. Der Netzserver 36 sei über eine USB-Schnittstelle mittels eines üblichen Netzbrowsers unter Verwendung eines üblichen Netzdatenübertragungsprotokolles P2 erreichbar, die Funktion Geldkarte 40 über eine Normchipkartenschnittstelle mittels APDU-Kommandos.
  • Um mittels einer so ausgestatteten Chipkarte 10 eine elektronische Eintrittskarte 12 zu beziehen, präsentiert der Kunde die Chipkarte 10 zunächst an einem Geldkartenterminal, Schritt 60, um dort durch Anwendung der Geldkartenfunktionalität einen Geldwert auf die Karte 10 zu bringen. Die Übertragung des Geldwertes von dem Geldkartenterminal auf die Chipkarte 10 erfolgt unter der Verwendung der Kontakte 21 bis 26 des Kontaktfeldes 20 über die Schnittstelle S1. Die Betriebsprogrammauswahleinrichtung 34 leitet entsprechend die von dem Geldkartenterminal eingehenden Kommandos an den Kommandoumsetzer 40, der sie an das abgeschlossenen Betriebssystem 42 mit der Geldkartenfunktionalität weitergibt.
  • Ist die Chipkarte 10 mit einem Geldwert geladen, präsentiert der Kunde sie zu einem späteren Zeitpunkt an einem Ausgabeterminal, Schritt 62. Dieses habe die Gestalt eines beim Kundenaufgestellten privaten Computers (PC), der an das Internet als öffentlichem Datennetz 80 angeschlossen sei. An dasselbe öffentliche Datennetz 80, d.h. das Internet ist auch ein Anbieter von elektronischen Eintrittskarten angeschlossen.
  • Bei der Nutzung der Chipkarte 10 an dem PC erfolgt die Datenübertragung zwischen PC und Chipkarte 10 über eine USB-Schnittstelle unter Verwendung der Kontakte 27 und 28 des Kontaktfeldes 20. Dabei werden gängige Internetprotokolle, etwa HTTP oder TCP/IP über SLIP oder PPP verwendet. Die ein- und ausgehenden Daten und Befehle werden von der Betriebspro grammauswahleinrichtung 34 entsprechend an das anwendungsoffenen Betriebsprogramm 36 und die darauf realisierten Anwendungen geleitet.
  • Der Kunde erwirbt die elektronische Eintrittskarte 12 in einem über das Internet 80 geführten Dialog mit einem Eintrittskartenanbieter. Unter Verwendung des Netzbrowsers stellt er hierzu durch Eingabe einer entsprechenden Datennetzadresse, d.h. durch Eingabe einer entsprechenden URL (Uniform Resource Locator), eine Verbindung zu dem Anbieter her, Schritt 64.
  • Zweckmäßig wird dabei ein Zertifikat des Anbieters mit auf der Chipkarte 10 gespeicherten Regeln und Schlüsseln geprüft, so daß nur ausgewiesene Anbieter von der Chipkarte 10 akzeptiert werden, Schritt 66. Die Prüfung kann beispielsweise nach dem „CRL"(Certificate Revocation List)-Konzept erfolgen, nach dem auf der Chipkarte 10 eine Sperrliste für Zertifikate hinterlegt ist.
  • Unnter Verwendung an sich bekannter Techniken stellt das anwendungsoffene Betriebsprogramm 36 weiter über das Internet 80 eine durch kryptographische Maßnahmen gesicherte Verbindung zu dem Eintrittskartenanbieter bzw. einer zugehörigen Zahlungsstelle her, Schritt 68. Die gesicherte Verbindung hat zweckmäßig die Gestalt eines innerhalb einer SSL-Verschlüsselung eingerichteten Tunnels zur Übertragung von Spezialkommandos, z.B. von APDUs entsprechend der Geldkartenspezifikation des ZKA.
  • Der Anbieter bringt nun die zur Auswahl stehenden Eintrittskarten auf der Benutzeroberfläche des Kunden-PC's zur Darstellung. Der Kunde wählt darauf die von ihm gewünschten Eintrittskarten aus, Schritt 71, und bestätigt den Kaufpreis, was vom anwendungsoffenen Betriebsprogramm 36 registriert wird, Schritt 72. Mit der Bestätigung übermittelt der Netzbrowser dem auf Chipkarte 10 befindlichen anwendungsoffenen Betriebsprogramm 36 den für die Eintrittskarten fälligen Zahlungsbetrag zusammen mit einem Befehl zur Ausführung der Zahlung.
  • Auf den Erhalt der Bestätigung und der Höhe des Zahlungsbetrages übermittelt das anwendungsoffene Betriebsprogramm 36 dem geschlossene Betriebsprogramm 42 den zu zahlenden Betrag sowie begleitende Informationen über die angeforderte elektronische Eintrittskarte 12 und den zu verwendenden Kommunikationsweg, etwa einen SSL-Tunnel für APDUs, Schritt 74.
  • Das geschlossene Betriebsprogramm 42 wickelt daraufhin über die vom anwendungsoffenen Betriebsprogramm 36 bereitgestellte gesicherte Verbindung unter Nutzung der Geldkartenfunktionalität den Bezahlungsvorgang ab, Schritt 76.
  • Im Gegenzug übermittelt der Anbieter in Datenform die elektronischen Eintrittskarten 12 an die Chipkarte 10, Schritt 78. Die Übermittlung an das geschlossene Betriebsprogramm 42 erfolgt gleichfalls über die zuvor hergestellte gesicherte Verbindung. Die erhaltene elektronische Eintrittskarte 12 wird im Anwendungsbereich 48 des geschlossenen Betriebsprogrammes 42 gespeichert.
  • Nach Abschluß des Kaufvorganges übermittelt das geschlossenen Betriebsprogramm 42 dem anwendungsoffenen Betriebsprogramm 36 eine Quittung, die dem Kunden wiedergegeben wird und die den Status der Transaktion anzeigt, Schritt 81.
  • Wurde eine elektronische Eintrittskarte 12 im Anwendungsbereich 48 gespeichert, kann der Kunde sie nachfolgend zur Sichtprüfung jederzeit auf seinem PC oder einem anderen Ausgabeterminal zur Ansicht bringen. Dazu fordert er über das anwendungsoffene Betriebsprogramm der Chipkarte z.B. mittels CGI-Skript eine Liste der elektronischen Eintrittskarten an. Um die Liste der elektronischen Eintrittskarten zu erzeugen, fordert das anwendungsoffene Betriebsprogramm 36 über die Anwendungsprogrammschnittstelle 46 eine Liste der elektronischen Eintrittskarten 12 von dem geschlossenen Betriebsprogramm 42 an. Die darauf erhaltene Liste wird in ein zur Anzeige geeignetes Format gebracht und dem Kunden präsentiert.
  • Vorgesehen sein kann, daß die Bezahlung der elektronischen Eintrittskarte 12 in einem gesonderten Dialog unabhängig von dem Bezug erfolgt. In einer Variante des Eintrittskartenbezugs kann weiter vorgesehen sein, daß eine auf der Chipkarte 10 angelegte Eintrittskarte 12 erst nach erfolgter Bezahlung gültig gemacht wird.
  • Schließlich präsentiert der Kunde die auf der Chipkarte 10 angelegte, gültige elektronische Eintrittskarte 12 an einem Prüfterminal an dem zu der Eintrittskarte korrespondierenden Veranstaltungsort, Schritt 82. Das Prüfterminal verwendet zur Kommunikation mit der Chipkarte 10 das besondere Datenübertragungsprotokoll P1 und nutzt nur die Kontakte 21 bis 26 des Kontaktfeldes 20. Besonders vorteilhaft ist vorgesehen, daß die Datenübertragung kontaktlos unter Verwendung einer Spule 50 erfolgt. In jedem Fall übermittelt die Betriebsprogrammauswahleinrichtung 34 die unter dem besonderen Datenübertragungsprotokoll P1 eingehenden Spezialkommandos an den Kommandoumsetzer 40.
  • Dieser ermittelt aus den eingegangenen Spezialkommandos darin enthaltene Daten und Befehle und leitet sie an das geschlossene Betriebsprogramm 42 weiter.
  • Entsprechend den erhaltenen Daten und Befehlen greift das geschlossene Betriebsprogramm 42 auf die elektronische Eintrittskarte 12 zu. Auf diese Weise veranlaßt das Prüfterminal zunächst das Betriebsprogramm 42, ihm die elektronische Eintrittskarte 12 mitzuteilen. Wird sie als gültig erkannt, übermittelt das Prüfterminal der Chipkarte 10 eine Entwertungsinformation, die das Betriebsprogramm 42 der elektronischen Eintrittskarte 12 beifügt und im Anwendungsbereich 48 speichert. Die Eintrittskarte 12 kann anschließend nicht mehr erneut eingesetzt werden. Die Entwertungsinformation kann beispielsweise in einfacher Weise ein Zeitstempel sein. Zur Information des Kunden erfolgt mit der Entwertung zweckmäßig eine akustische oder visuelle Anzeige, daß die Eintrittskarte 12 entwertet wurde.
  • Zur Erhöhung der Sicherheit bei der Kontrollpräsentation der elektronischen Eintrittskarte 12 können ergänzende Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sein, insbesondere eine wechselseitige Authentisierung von Prüfterminal und Chipkarte und/oder die Einrichtung einer beispielsweise durch Secure Messageing geschützten Verbindung zwischen Chipkarte und Prüfterminal.
  • Das vorbeschriebene System eignet sich aufgrund seiner Sicherheitseigenschaften besonders für elektronische Eintrittskarten, ist auf diese Anwendung aber nicht beschränkt. Mit Verbesserung der Möglichkeit zur Herstellung sicherer Ende-zu-Ende Verbindungen über öffentliche Datennetze, insbesondere das Internet, ist das System künftig beispielsweise auch für die Handhabung von elektronischen Fahrscheinen für öffentliche Verkehrsmittel oder für den Betrieb von voraus bezahlten Guthabenkarten, etwa Telefonkarten einsetzbar.

Claims (10)

  1. Verfahren zur Handhabung von elektronischen Eintrittskarten, wobei zunächst eine elektronische Eintrittskarte unter Verwendung eines Ausgabeterminals über ein öffentliches Datennetz bezogen und auf einem tragbaren Datenträger gespeichert wird, und wobei anschließend der tragbare Datenträger an einem Prüfterminal zur Kontrolle präsentiert wird, um Zutritt zu einer durch die elektronische Eintrittskarte bezeichneten Veranstaltung zu erhalten, dadurch gekennzeichnet, daß der Bezug der elektronischen Eintrittskarte (12) am Ausgabeterminal über eine erste Schnittstelle (S2) unter Verwendung eines auf das öffentliche Datennetz abgestimmten, ersten Datenübertragungsprotokolles (P2) bewirkt wird, und die Kontrolle der elektronischen Eintrittskarte (12) über eine zweite Schnittstelle (S1) unter Verwendung eines auf schnellen Datenaustausch ausgerichteten, zweiten Datenübertragungsprotokolles (P1) erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontrolle der elektronischen Eintrittskarte (12) unter Verwendung eines auf Datenaustausch mit einem geschlossenen Betriebsprogramm (42) ausgerichteten Datenübertragungsprotokolles (P1) erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontrolle der elektronischen Eintrittskarte (12) unter Verwendung von APDU-Kommandos erfolgt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem tragbaren Datenträger (10) eine Funktionalität zum Bezahlen einer elektronischen Eintrittskarte eingerichtet ist und unter Verwendung dieser Funktio nalität die Bezahlung einer elektronischen Eintrittskarte im Gegenzug für ihren Erhalt über das öffentliche Datennetz erfolgt.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Datenteil bestimmter APDU-Kommandos Daten und Befehle für ein anwendungsoffenens Betriebsprogramm (36) übertragen werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bezug der elektronischen Eintrittskarte (12) unter Verwendung eines im Internet eingesetzten Datenübertragungsprotokolles (P2) erfolgt.
  7. Als elektronische Eintrittskarte nutzbarer tragbarer Datenträger mit – einer Kommunikationseinrichtung zum Datenaustausch mit einem Ausgabeterminal zum Bezug einer elektronischen Eintrittskarte bzw. mit einem Prüfterminal zu deren Kontrolle, – einem zur Ausführung wenigstens zweier verschiedener Datenübertragungsprotokolle eingerichteten integrierten Schaltkreis, sowie – einer Betriebsprogrammauswahleinrichtung zur Auswahl eines bei einem Datenaustausch zu nutzenden Datenübertragungsprotokolles, dadurch gekennzeichnet, daß die Kommunikationseinrichtung wenigstens zwei verschiedene Schnittstellen (S1, S2) sowie eine Erkennungseinrichtung (32) zum Erkennen der jeweils benutzten Schnittstelle (S1, S2) aufweist, und die Betriebsprogrammauswahleinrichtung (34) ein zu nutzendes Datenübertragungspotokoll (P1, P2) jeweils in Abhängigkeit von der erkannten Schnittstelle (S1, S2) einstellt.
  8. Tragbarer Datenträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der integrierte Schaltkreis (30) die Funktionalität eines Netzservers besitzt.
  9. Tragbarer Datenträger nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet, daß er ein Kontaktfeld (20) aufweist, über das durch unterschiedliche Belegung der Einzelkontakte (21 bis 28) unterschiedliche Schnittstellen (S1, S2) realisiert sind.
  10. Tragbarer Datenträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Betriebsprogrammauswahleinrichtung (34) ein Kommandoumsetzer (40) zur Auswertung von Spezialkommandos nachgeschaltet ist.
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