DE10311894A1 - Belag, bestehend aus einzelnen Platten aus mineralischem Material - Google Patents
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Abstract
Ein Belag (1) besteht aus einzelnen Platten (2, 2') aus mineralischem Material. Zwischen Stirnseiten (5, 13) der Platten (2, 2') sind Fugen (4') vorgesehen, in die eine Leiste (4) eingebracht ist. Diese Leiste (4) ist an der Stirnseite (5) der Platte (2) festgelegt. Die benachbarte Platte (2') ist zumindest senkrecht zur Plattenebenenerstreckung relativ zur Leiste (4) verschiebbar. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Platten (2, 2') leicht in ihr Bett (3) eingeklopft werden können.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Belag gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Aus der Praxis ist bekannt, insbesondere im Außenbereich Bodenbeläge in Form von einzelnen Platten zu verlegen, die auf einem Kies- oder Mörtelbett aufliegen. Zwischen Stirnseiten dieser Platten sind Fugen vorgesehen, in die ein Füllstoff eingebracht ist. Diese Fugen erlauben, geringe Maßtoleranzen der Platten sowie Ausdehnungen durch Temperaturschwankungen auszugleichen. Als Füllmaterialien sind insbesondere Fugenmörtel aus Kunststoff, Sand und Zement bzw. Kunstharz bekannt. Diese bekannten Fugenfüllstoffe müssen nach dem Verlegen der Platten gesondert in die Fugen eingebracht werden, was einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand darstellt. Außerdem haben diese Fugenfüllstoffe den Nachteil, daß diese durch Licht- und Temperatureinwirkungen zunehmend brüchig werden, so daß in den Fugen nachteilige Risse entstehen. Daneben ist bekannt, Fugen mit losem Splitt bzw. Sand aufzufüllen. Dies hat den Nachteil, daß das Füllmaterial mit der Zeit verloren geht. Außerdem kann Gras bzw. Moos leicht durch die Fugen durchwachsen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Belag der eingangs genannten Art zu schaffen, der einfach zu verlegen ist und die Fugen dauerhaft und optisch ansprechend verschließt.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Der Belag gemäß Anspruch 1 besteht aus einzelnen Platten aus mineralischem Material, insbesondere Stein, Kunststein, Beton, Betonwerkstein oder Keramik. Dieser Belag kann sowohl als Bodenbelag als auch als Wandbelag eingesetzt werden. Um die Platten leicht in ihrem Kies- bzw. Mörtelbett verlegen zu können, sind zwischen den Stirnseiten der Platten Fugen vorgesehen. Diese Fugen erlauben einen einfachen Ausgleich unterschiedlicher Plattenabmessungen sowie einen Ausgleich von Wärmeausdehnungen der Platten bei Temperaturschwankungen. Um zu verhindern, daß sich in den Fugen Schmutz ansammeln kann, der nur schwer beseitigt werden kann, ist in diese Fugen ein Füllstoff eingebracht. Zur Erzielung einer leichten Verlegbarkeit der Platten besteht dieser Füllstoff aus einer Leiste, die an der Stirnseite der Platte festgelegt ist. Diese Leiste bildet beim Verlegen der Platte einen Abstandshal ter, so daß ohne weitere Maßnahmen eine konstante Fugenbreite erzielt wird. Außerdem werden die an den Stirnseiten der Platte festgelegten Leisten zusammen mit den Platten verlegt, so daß ein nachträgliches Ausfüllen der Fugen entfällt. Die Platten werden vielmehr gleichzeitig mit den Leisten verlegt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Leisten bereits beim Hersteller oder erst auf der Baustelle an der Platte festgelegt werden. Um eine einfache Verlegbarkeit der Platten zu gewährleisten, ist die zur Leiste benachbarte Platte zumindest senkrecht zur Plattenebenenerstreckung relativ zur Leiste verschiebbar. Damit kann jede Platte einfach in das Kies- bzw. Mörtelbett gedrückt und festgeklopft werden. Zusätzlich ist es vorteilhaft, wenn die benachbarte Platte entlang der an der Leiste anliegenden Stirnseite verschiebbar ist, um eine einfache Ausrichtung der Platten zueinander zu gewährleisten. Die verlegten Platten können nach Gebrauch samt den Leisten aus dem Bett entfernt und wieder verwendet werden. Vorzugsweise werden die Platten in das Bett eingeklopft, damit deren sichtbare Oberflächen fluchtend zueinander ausgerichtet sind.
- Zur einfachen Festlegung der Leiste an der Stirnseite der Platte hat sich gemäß Anspruch 2 eine Nut-Feder-Profilierung bewährt. Beispielsweise ist an der Platte eine Feder angeformt, die in eine Nut der Leiste eingreift. Die Festlegung der Leiste an der Platte erfolgt vorzugsweise über eine elastische Verformung der Leiste. Die Nut und die Feder sind dabei derart ausgebildet, daß die Oberfläche der Leiste entweder bündig mit der Plattenoberfläche abschließt oder geringfügig tiefer als die Plattenoberfläche zu liegen kommt. Auf diese Weise ist eine über den gesamten Belag konstante Höhe der Leiste im Verhältnis zur Plattenoberfläche gewährleistet.
- Günstiger ist es jedoch, wenn die Nut-Feder-Profilierung gemäß Anspruch 3 von einer in die Stirnseite der Platte eingeformten Nut und einer an die Leiste angeformten Feder gebildet ist. Da die Nut relativ schmal ausgebildet sein kann, muß auf diese Weise aus der harten Platte nur verhältnismäßig wenig Material abgearbeitet werden, was sich vorteilhaft auf die Bearbeitungszeit und den Verschleiß der Bearbeitungswerkzeuge auswirkt.
- Um zu verhindern, daß sich zwischen der Leiste und der Platte Wasser ansammelt, ist es gemäß Anspruch 4 vorteilhaft, wenn die Feder der Nut-Feder-Profilierung von Quernuten bzw. Durchbrechungen durchsetzt ist. Eindringendes Wasser kann auf diese Weise in das darunterliegende Bett abfließen, so daß keine Gefahr von Frostaufbrüchen besteht. Erstreckt sich die Leiste mit einem Schenkel bis unter die Feder, so weist dieser Schenkel bevorzugt im Bereich jeder Quernut bzw. Durchbrechung eine Nut auf, die einen ungehinderten Wasserablauf gewährleistet.
- Alternativ oder zusätzlich ist es gemäß Anspruch 5 günstig, wenn die Leiste an der Platte festgeklebt ist. Falls die Klebeverbindung zusätzlich zur Nut-Feder-Profilierung eingesetzt wird, muß diese nur bis zur Verlegung der Platten halten, so daß eine Vielzahl von Klebstoffen eingesetzt werden kann. Soll dagegen die Leiste ausschließlich durch die Klebeverbindung an der Stirnsei te der Platte festgelegt sein, so sollte diese dauerhaft sein, um ein späteres Absinken der Leiste in die Fuge zu verhindern.
- Um sowohl Längs- als auch Querfugen durch die Leiste auszufüllen, ist es gemäß Anspruch 6 günstig, wenn die Platte an mindestens zwei Stirnseiten mit den Leisten versehen ist. Im Falle von quadratischen Platten könnten die Leisten grundsätzlich an einander gegenüberliegenden Stirnseiten der Platte angebracht sein, wobei aneinander angrenzende Platten in diesem Fall um 90° zueinander verdreht werden müssen. Im Falle von rechteckigen Platten werden vorzugsweise aneinanderstoßende Stirnseiten der Platte mit den Leisten versehen. Auf diese Weise wird erreicht, daß nur eine einzige Plattensorte eingesetzt werden muß, um den Belag zu erstellen.
- Damit die Leiste Ausdehnungen der Platte aufgrund von Temperaturschwankungen ausgleichen kann, ist es gemäß Anspruch 7 vorteilhaft, wenn die Leiste zumindest teilweise aus einem elastisch verformbaren Material besteht. Insbesondere ist daran gedacht, die Leiste aus Gummi, Latex bzw. einem Polymer, bevorzugt einem Polymerschaum, zu erstellen. Da die auszugleichenden Längenänderungen der Platten relativ gering sind, reicht es in der Regel aus, die Leisten nur teilweise aus dem elastisch verformbaren Material zu erstellen. Der überwiegende Teil der Leiste könnte grundsätzlich auch aus einem harten Material erstellt sein, was sich wiederum günstig auf die Abriebeigenschaften der Leistenoberseite auswirkt.
- Zur Erzielung eines besonders vorteilhaften optischen Effekts ist es gemäß Anspruch 8 günstig, wenn die Leiste an ihrer sichtbaren Oberseite wenigstens teilweise aus Metall besteht. Die glänzende Metalloberfläche der Leiste ergibt einen besonders günstigen Kontrast zur Steinoberfläche der Platte. Außerdem ergibt sie eine besonders hohe Abriebfestigkeit der Leistenoberfläche.
- Zur Erzielung einer leichten Verlegbarkeit der Platten zur Bildung des gewünschten Belags ist es gemäß Anspruch 9 günstig, wenn die Leiste an der der Platte abgewandten Seite eben ausgebildet ist. Vorzugsweise ist die an der Leiste anliegende Stirnseite der benachbarten Platte ebenfalls eben ausgebildet, so daß ein einfaches Einklopfen der Platte in das Bett möglich ist. Grundsätzlich könnten die Leiste bzw. die Platte im spitzen Winkel zur Plattenebenenerstreckung ausgerichtet sein. Zur Vermeidung von bruchempfindlichen Kanten der Platte wird jedoch eine rechtwinkelige Ausrichtung der abgewandten Seite der Leiste zur Plattenebenenerstreckung bevorzugt.
- Um zu verhindern, daß die Leiste während des Einklopfens der Platte durch das Bett nach oben gedrückt wird, ist die Leiste gemäß Anspruch 10 gegenüber der Plattenunterseite verkürzt ausgebildet. Damit kann das Bettmaterial beim Einklopfen der Platte teilweise in die Fuge eindringen, ohne die Leiste zu beschädigen oder herauszudrücken. Dies erleichtert die genaue, fluchtende Ausrichtung der Plattenoberflächen zueinander.
- Der Erfindungsgegenstand wird beispielhaft anhand der Zeichnung erläutert, ohne den Schutzumfang zu beschränken.
- Es zeigt:
-
1 eine räumliche Darstellung einer ersten Ausführungsform eines Bodenbelags, -
2 eine räumliche Darstellung einer zweiten Ausführungsform eines Bodenbelags, -
3 eine räumliche Darstellung einer Leiste mit Quernuten, -
4 eine räumliche Darstellung einer Leiste mit Durchbrechungen, -
5 eine räumliche Darstellung einer Leiste mit runder Feder und -
6 eine räumliche Darstellung einer Leiste mit schwalbenschwanzförmiger Feder. -
1 zeigt eine räumliche Schnittdarstellung eines Belags1 , insbesondere eines Bodenbelags. Der Belag1 besteht aus einzelnen Platten2 ,2' , die in ein Bett3 aus losem Kies eingeklopft sind. Alle Platten2 ,2' des Belags1 sind im wesentlichen gleich ausgebildet. - In dem Ausschnitt gemäß
1 ist zu ersehen, daß an der Platte2 eine Leiste4 festgelegt ist, die eine Fuge4' zwischen den Platten2 ,2' ausfüllt. Eine vergleichbare Leiste4 ist auch an der Platte2' vorgesehen, die jedoch in1 nicht zu sehen ist. Zur Festlegung der Leiste4 an der Platte2 ist in eine Stirnseite5 der Platte2 eine Nut6 eingeformt, die sich parallel zur Ebenenerstreckung der Platte2 erstreckt. In diese Nut6 greift eine Feder7 der Leiste4 ein, die in der Nut6 der Platte2 im Preßsitz gehalten ist. Zusätzlich ist daran gedacht, die Leiste4 mit der Platte2 zu verkleben. Die Lagen der Nut6 und der Feder7 an der Platte2 bzw. der Leiste4 sind derart bemessen, daß die sichtbare Oberseite8 der Leiste4 geringfügig unter der Oberfläche9 der Platte2 zu liegen kommt. - Die Leiste
4 ist an ihrer Unterseite10 gegenüber der Platte2 verkürzt ausgebildet, so daß sich zwischen den Platten2 ,2' , der Leiste4 und dem Bett3 ein Hohlraum11 ergibt. Dieser Hohlraum11 kann sich beim Einklopfen der Platten2 ,2' in das Bett3 teilweise mit einer Kiesanhäufung12 aus dem Bett3 füllen. Damit ist ein exaktes Ausnivellieren der Platten2 ,2' zueinander möglich, ohne daß die Leiste4 aus ihrem Sitz an der Platte2 herausgedrückt wird. - Die Leiste
4 ist an der der Platte2 bzw. der Feder7 abgewandten Seite 13 eben ausgebildet. Die anschließende Platte2' ist an ihrer der Leiste4 zugewandten Stirnseite14 ebenfalls eben ausgebildet, so daß sich die Platte2' relativ zur Leiste4 vertikal zur Ebenenerstreckung der Platten2 ,2' sowie in Längserstreckung der Leiste4 verschieben läßt. Dies erleichtert das Einklopfen der Platten2 ,2' in das Bett3 . -
2 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Belags1 , wobei gleiche Bezugszeichen gleiche Teile benen nen. Im Unterschied zur Ausführungsform gemäß1 weist die Platte2 an ihrer Stirnseite5 die Feder7 auf, während in die Leiste4 die Nut6 eingearbeitet ist. - Bei beiden Ausführungsformen gemäß den
1 und2 kann Wasser, welches zwischen der Leiste4 und der Platte2' eindringt, ungehindert in das Bett3 abfließen, so daß ein Wasserstau zuverlässig verhindert wird. - Um zu verhindern, daß zwischen der Leiste
4 und der Platte2 eindringendes Wasser sich stauen kann, weist die Feder7 der Leiste4 gemäß3 Quernuten15 auf. Diese Quernuten15 sind über die Länge der Leiste4 gleichmäßig verteilt und bilden Abflußkanäle für eindringendes Wasser. Diese Quernuten15 erstrecken sich teilweise in den vertikalen Schenkel18 der Leiste4 hinein, um einen ungehinderten Abfluß zu gewährleisten. -
4 zeigt eine alternative Ausführungsform einer Leiste4 , wobei gleiche Bezugszeichen wieder gleiche Teile benennen. Die Leiste4 besitzt zusammen mit ihrer Feder7 einen L-förmigen Querschnitt, um den Hohlraum11 zwischen den Platten2 ,2' , der Leiste4 und dem Bett3 zu vergrößern. Zum Abfluß von eindringendem Wasser weist die Feder7 Durchbrechungen16 auf, die über die Länge der Leiste4 verteilt sind. Diese Durchbrechungen16 schwächen die Feder7 nicht so stark wie Quernuten15 , so daß sich für die Leiste4 ein verbesserter Halt an der Platte2 ergibt. - An der Oberseite
8 weist die Leiste4 eine Abdeckung17 aus Metall auf, die winkelartig geformt ist. Diese Abdeckung17 besteht aus einem Metallblech und erstreckt sich nahezu über die gesamte Breite der Fuge zwischen den Platten2 und2' . Diese Abdeckung17 ergibt einen vorteilhaften optischen Eindruck. Es ist auch daran gedacht, die Abdeckung17 an den anderen gezeigten Ausführungsformen der Leiste4 anzubringen. - Die
5 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform der Leiste4 , wobei gleiche Bezugszeichen wieder gleiche Teile benennen. Im Unterschied zur Ausführungsform gemäß3 weist die Feder7 einen teilkreisförmigen Querschnitt auf, wobei die Nut6 der Platte2 entsprechend ausgebildet ist. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß die Nut6 einfacher in die Stirnseite5 der Platte2 eingearbeitet werden kann. - Schließlich zeigt
6 eine weitere alternative Ausführungsform der Leiste4 , wobei gleiche Bezugszeichen wiederum gleiche Teile benennen. Bei dieser Ausführungsform ist die Feder7 im Querschnitt schwalbenschwanzförmig ausgebildet, um eine besonders feste Verbindung zwischen der Leiste4 und der Platte2 zu erzielen. -
- 1
- Belag
- 2, 2'
- Platte
- 3
- Bett
- 4
- Leiste
- 4'
- Fuge
- 5
- Stirnseite
- 6
- Nut
- 7
- Feder
- 8
- Oberseite
- 9
- Oberfläche
- 10
- Unterseite
- 11
- Hohlraum
- 12
- Kiesanhäufung
- 13
- Abgewandte Seite
- 14
- Stirnseite
- 15
- Quernut
- 16
- Durchbrechung
- 17
- Abdeckung
- 18
- vertikaler Schen
- kel
Claims (10)
- Belag, bestehend aus einzelnen Platten (
2 ,2' ), aus mineralischem Material, wobei zwischen Stirnseiten (5 ,13 ) der Platten (2 ,2' ) Fugen (4' ) vorgesehen sind, in die ein Füllstoff (4 ) eingebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Füllstoff (4 ) von mindestens einer an der Stirnseite (5 ) der Platte (2 ) festgelegten Leiste (4 ) gebildet ist, wobei die benachbarte Platte (2' ) zumindest senkrecht zur Plattenebenenerstreckung relativ zur Leiste (4 ) verschiebbar ist. - Belag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (
4 ) über eine Nut-Feder-Profilierung (6 ,7 ) an der Platte (2 ) festgelegt ist. - Belag nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut-Feder-Profilierung (
6 ,7 ) von einer an der Stirnseite (5 ) der Platte (2 ) eingeformten Nut (6 ) und einer an der Leiste (4 ) angeformten Feder (7 ) gebildet ist. - Belag nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut-Feder-Profilierung (
6 ,7 ) eine von Quernuten (15 ) und/oder Durchbrechungen (16 ) durchsetzte Feder (7 ) aufweist. - Belag nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (
4 ) an der Platte (2 ) festgeklebt ist. - Belag nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens zwei vorzugsweise aneinanderstoßenden Stirnseiten (
5 ) der Platte (2 ) die Leisten (4 ) festgelegt sind. - Belag nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (
4 ) zumindest teilweise aus einem elastisch verformbaren Material, insbesondere Gummi, Latex und/oder einem Polymer besteht. - Belag nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (
4 ) zumindest an ihrer sichtbaren Oberfläche (8 ) wenigstens teilweise aus Metall besteht. - Belag nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (
4 ) an der der Platte (2 ) abgewandten Seite (13 ) eben ausgebildet ist. - Belag nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (
4 ) gegenüber der Plattenunterseite verkürzt ausgebildet ist.
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