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Die Erfindung betrifft eine Ablegevorrichtung für eine Aufschnittschneidemaschine
zum Ablegen von von der Schneidemaschine gelieferten Schnittgutscheiben
in gefächerter
Form auf einem Ablegesubstrat, wobei die Ablegevorrichtung einen
Drehteller zur Aufnahme des Ablegesubstrates, eine Antriebsvorrichtung
zum Drehen des Drehtellers um vorgegebene Winkelschritte und eine
Haltevorrichtung umfasst, mit der das Ablegesubstrat drehfest am Drehteller
festlegbar ist.
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Eine solche Ablegevorrichtung ist
beispielsweise aus der
AT
381 897 B bekannt. Das Problem bei den eingangs beschriebenen
Ablegevorrichtungen besteht darin, dass zur Ablage der Schnittgutscheiben
in gefächerter
Form der Drehteller nach dem Ablegen einer Schnittgutscheibe um
einen vorgegebenen Winkelschritt gedreht werden muss, bevor die
nächste
Schnittgutscheibe abgelegt werden kann. Da das Ablegen der Schnittgutscheiben
auf dem Ablegesubstrat vorzugsweise bei einem Stillstand des Drehtellers
vorgenommen wird, müssen die
Drehschritte des Drehtellers ruckweise durchgeführt werden, d.h. der Drehteller
wird kurz stark beschleunigt und dann wieder zum Stillstand abgebremst.
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Damit das Ablegesubstrat, das bei
der ruckweisen Drehbewegung des Drehtellers Fliehkräften ausgesetzt
ist, nicht von dem Drehteller abgeworten wird, ist es notwendig,
das Ablegesubstrat auf dem Drehteller zu halten.
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Hierzu schlägt die
AT 381 897 B vor, in Radialrichtung
verschiebliche Stifte vorzusehen, die bei einem Teller als Ablegesubstrat
am Rand des Tellers angreifen und durch den so erzielten Kraftschluss den
Teller drehfest auf dem Drehteller festlegen.
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Da dies nur bei Porzellantellern
realisiert werden kann, die ausreichend mechanisch stabil sind,
um den Kräften
des Kraftschlusses zu widerstehen, wird für flexible Ablegesubstrate
wie z.B. Pergamentpapier vorgeschlagen, die Ablegesubstrate mit einer
Lochung zu versehen, so dass die Stifte durch die Löcher der
flexiblen Ablegesubstrate hindurchgreifen können und so für eine drehfeste
Anordnung des Ablegesubstrates gegenüber dem Drehteller sorgen.
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Nachteilig daran ist, dass zum einen
bei der einen Ausführungsform
der dort beschriebenen Ablegevorrichtung nur mechanisch sehr stabile
Ablegesubstrate verwendet werden können und diese auch nur einen
Radius aufweisen dürfen,
der innerhalb des maximalen von den Haltestiften definierbaren Radius liegen
muss. Bei der für
flexible Ablegesubstrate entwickelten Betriebsstellung der Haltevorrichtung
müssen
zuvor die Haltestifte auf den Radius gebracht werden, in dem die
Löcher
in dem flexiblen Ablegesubstrat vorgesehen sind, des Weiteren muss
das Ablegesubstrat gegenüber
den Haltestiften justiert werden, da nur so eine drehfeste Fixierung
des Ablegesubstrates möglich
ist.
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Auch hier wiederum limitiert die
Verfahrbarkeit der Stifte die mögliche
Größe der Ablegesubstrate.
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Schließlich müssen die flexiblen Ablegesubstrate
hier größer sein
als die letztendlich zur Belegung mit Schnittgut vorgesehene Fläche, so
dass stets ein nicht unbeträchtlicher
Rand an Ablegesubstrat über
das abgelegte Schnittgut hinaussteht und dieses zudem gelocht ist,
was ästhetisch
nachteilig sein kann.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, eine Ablegevorrichtung für
eine Aufschnittschneidemaschine der eingangs beschriebenen Art vorzuschlagen,
bei der das drehfeste Festlegen des Ablegesubstrates unabhängig von
der mechanischen Stabilität
des Ablegesubstrates in einfacher Weise vorgenommen werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Haltevorrichtung einen zentral am Drehteller angeordneten
belüftbaren
Saugnapf umfasst, auf welchem das Ablegesubstrat aufsetzbar und
festlegbar ist.
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Die erfindungsgemäße Ablegevorrichtung hat den
Vorteil gegenüber
der aus der
AT 381 897
B bekannten Vorrichtung, dass kein Justieren der Haltevorrichtung
auf die Größe des verwendeten
Ablegesubstrates mehr notwendig ist. Ferner entfällt bei flexiblen Ablegesubstraten
das Anbringen von Löchern
in dem Ablegesubstrat, das Ablegesubstrat kann also bis an den Rand
hin belegt werden und zudem aus unterschiedlichen Quellen bezogen
werden, da eine Übereinstimmung
des Lochmusters mit Haltestiften, wie dies beim Stand der Technik
notwendig war, hier entfällt.
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Darüber hinaus kann das Ablegesubstrat
einen größeren Durchmesser
als der Drehteller selber aufweisen, da das Ablegesubstrat nicht
mehr am Rand gegriffen werden muss, um dieses drehfest am Drehteller
festzulegen.
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Um ein Ablegesubstrat gegenüber dem Drehteller
festzulegen, ist es lediglich notwendig, das Ablegesubstrat auf
dem Drehteller zu positionieren und leicht an dem Saugnapf anzudrücken. Der
Saugnapf legt sich dann flexibel und unter Ent lüften an der Unterseite des
Ablegesubstrates an, ohne dass dabei Rücksicht genommen werden muss
auf eine winkelgerechte Positionierung des Ablegesubstrates auf dem
Drehteller.
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Bevorzugt weist die Haltevorrichtung
der erfindungsgemäßen Ablegevorrichtung
nur einen einzigen Saugnapf auf.
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Durch eine einfache Belüftung des
Saugnapfes wird das Ablegesubstrat wieder freigegeben und ist von
dem Drehteller abnehmbar.
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Um möglichst universal die Ablegevorrichtung
mit vielerlei gängigen
Ablegesubstraten betreiben zu können,
wird der Saugnapf vorzugsweise höhenverstellbar
am Drehteller gehalten. Dies erlaubt in einfacher Weise flache Substrate
wie z.B. hierfür häufig verwendete
Pappteller oder ebene Kunststoffplatten auf den Drehteller aufzusetzen
und festzulegen.
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Andererseits sind auch Servierteller,
insbesondere Porzellanteller, die in der Regel auf einem nach unten
vorspringenden Rand aufstehen, mit dem Drehteller einfach zu verbinden,
da dann der Saugnapf lediglich geringfügig nach oben in der Höhe verstellt
werden muss, um trotzdem noch einen sicheren Saugkontakt mit der
Unterseite des Ablegesubstrates herstellen zu können.
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Bevorzugt weist die Vorrichtung einen
Drehteller auf, welcher eine mittige Vertiefung besitzt, in welcher
der Saugnapf mindestens teilweise absenkbar ist.
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Dies lässt auch die Verwendung von
leicht gewölbten
Ablegesubstraten zu.
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Weiter bevorzugt wird der Drehteller
an seiner das Ablegesubstrat aufnehmenden Oberseite bezüglich des
Saugnapfes einen oder mehrere konzentrische Rücksprünge aufweisen, vorzugsweise
entsprechend den standardisierten aus Pappe gefertigten Ablegesubstraten,
so dass diese sehr einfach zentriert auf dem Drehteller aufgelegt
werden können.
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Außerdem können diese Rücksprünge sehr gut
der Zentrierung von anderen auch nicht-standardisierten Ablegesubstraten
dienen, indem sie dem Bediener der Aufschnittschneidemaschine eine
optische Markierung für
ein zentriertes Aufsetzen des Ablegesubstrates geben.
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Es sei nur der Vollständigkeit
halber darauf hingewiesen, dass mit der erfindungsgemäßen Ablegevorrichtung
selbstverständlich
nicht nur runde Ablegesubstrate verwendet werden können, sondern
im Prinzip beliebig polygonal ausgebildete Ablegesubstrate, wobei
lediglich sichergestellt werden muss, und dies gilt auch für den Durchmesser
der kreisrunden Ablegesubstrate, dass der Drehteller gegenüber dem restlichen
Maschinenaufbau der Schneidemaschine bei drehfest fixiertem Ablegesubstrat
frei drehbar bleibt.
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Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Ablegevorrichtung
mit einem Saugnapf versehen, welcher mittels eines federbelasteten
Ventils belüftbar ist,
wobei vorzugsweise die Feder das Ventil im Ruhezustand in Schließstellung
hält.
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Zur Betätigung des federbelasteten
Ventils wird vorzugsweise ein unterhalb des Drehtellers leicht zugängliches
Betätigungselement
vorgesehen, mit dem das federbelastete Ventil in seine Belüftungsstellung
bringbar ist.
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Beispielsweise könnte hier ein ringförmiges Betätigungselement
vorgesehen sein, was aber von den Fertigungskosten, insbesondere
auch in Bezug auf den Fertigungsaufwand, anspruchsvoll ist. Bevorzugt
wird deshalb das Betätigungselement
ein unterhalb des Drehtellers angeordneter einfacher Hebel sein,
insbesondere auch im Hinblick darauf, dass üblicherweise die Ablegesubstrate
bei einer Belegung mit Schnittgut um 360° gedreht werden, so dass, beginnt
man das Ab legen mit einer Stellung des Drehtellers mit nach vorn,
d.h. zum Bediener hinweisendem Betätigungshebel, der Hebel wieder
nach vorn zum Benutzer weist, wenn der Ablegevorgang auf dem Ablegesubstrat
beendet ist.
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Zur Vereinfachung des Auflegens des
Ablegesubstrates auf dem Saugnapf kann vorgesehen sein, dass das
Ventil des Saugnapfes als Rückschlagventil
ausgebildet ist. Um dem Bedienpersonal das Abnehmen des Ablegesubstrates
zu erleichtern, wird vorzugsweise der Drehteller einen oder mehrere radial
angeordnete, mindestens etwa fingerbreite, bis zum Außenumfang
verlaufende Schlitze aufweisen.
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Wählt
man als Betätigungselement
einen Hebel zum Belüften
des Saugnapfes, wird dieser bevorzugt zwischen zwei radialen Schlitzen
angeordnet sein.
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Dies erlaubt den ungehinderten Zugang
zu dem Ablegesubstrat durch die Schlitze, wobei der Hebel trotzdem
gut zugänglich
und bedienbar ist.
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Im Hinblick auf die Reinigungsfreundlichkeit der
Ablegemaschine ist vorgesehen, dass der Drehteller steckbar mit
seiner Antriebsvorrichtung verbindbar ist. Somit lässt sich
der Drehteller nach Beendigung der Arbeit mit der Schneidemaschine
einfach von dieser abnehmen und reinigen.
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Im Hinblick auf die Reinigungsfreundlichkeit, insbesondere
aber auch im Hinblick auf das Minimieren der zu bewegenden Masse
der Antriebsvorrichtung wird der Drehteller vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial,
das leicht zu reinigen ist, gefertigt sein. Solche Kunststoffmaterialien
sind vielfältig
bekannt und insbesondere auch so auswählbar, dass der Drehteller
einfach in üblichen
Spülmaschinen ohne
Verschleiß gereinigt
werden kann.
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Diese und weitere Vorteile der Erfindung werden
im Folgenden anhand der Zeichnungen noch näher erläutert. Es zeigen im Einzelnen:
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1:
eine Aufschnittschneidemaschine mit einer erfindungsgemäßen Ablegevorrichtung;
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2:
eine perspektivische Ansicht eines Drehtellers einer erfindungsgemäßen Ablegevorrichtung;
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3:
eine Draufsicht auf die Unterseite des Drehtellers der 2; und
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4:
eine Schnittansicht längs
Linie IV-IV in 3.
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1 zeigt
eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehene Aufschnittschneidemaschine mit
einem Schnittgutwagen 12, welcher parallel zu einer Schneidebene,
die durch ein rotierendes Schneidmesser 14 definiert ist,
hin und her bewegbar ist.
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Auf der gegenüberliegenden Seite des Schneidmessers 14 ist
eine Fördervorrichtung 16 angeordnet,
welche mit einer nadelförmige
Spitzen aufweisenden Förderkette
(im Einzelnen nicht gezeigt) die von der Aufschnittschneidemaschine 10 gelieferten
Scheiben eines Schnittgutes im Bereich der Schneidebene übernimmt
und von der Schneidebene weg in eine sogenannte Abschlagposition
transportiert.
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Vor der Fördervorrichtung 16 ist
eine erfindungsgemäße Ablegevorrichtung 18 angeordnet,
auf welcher ein Ablegesubstrat (nicht dargestellt) positioniert
werden kann.
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Kommt die Schnittgutscheibe in der
Abschlagposition der Fördervorrichtung
an, wird mit einem sogenannten Abschläger (nicht gezeigt) die Fördervorrichtung 16 schlagartig
nach vorn bewegt, so dass die Schnittgutscheibe, in Richtung zum
Ablegesubstrat beschleunigt, sich von der Fördervorrichtung 16 löst und dann
auf dem Ablegesubstrat abgelegt wird. Das Ablegesubstrat ist dabei
auf einem Drehteller 20 der Ablegevorrichtung 18 positioniert,
die nach dem Ablegen einer Schnittgutscheibe den Drehteller um einen
vorgegebenen Winkel dreht, so dass dann das Ablegesubstrat für das Ablegen
einer weiteren Schnittgutscheibe in gefächerter Form auf dem Ablegesubstrat
bereitsteht.
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Dieser Vorgang wiederholt sich üblicherweise
so oft, bis der Drehteller 20 eine Drehung um 360° vollführt hat
und das Ablegesubstrat voll belegt ist.
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Das Ablegesubstrat wird dann von
dem Drehteller 20 entnommen und ist mit dem darauf gefächert aufgelegten
Schnittgut verpackungs- oder servierfertig.
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Zur Erläuterung der Erfindung ist in 2 der Drehteller 20 der
Ablegevorrichtung 18 in Einzelheiten nochmals in einer
perspektivischen Darstellung gezeigt. Der Drehteller 20 hat
eine im Wesentlichen kreisrunde Form, wobei vom Kreisumfang des Drehtellers 20 ausgehend
radial nach innen verlaufende, in regelmäßigen Winkelabständen angeordnete
vier Schlitze 24 eingearbeitet sind, die erlauben, dass
das auf dem Drehteller positionierte Ablegesubstrat leicht mit den
Fingern von unten gegriffen und abgehoben werden kann. Damit kann
das Ablegesubstrat von unten, d.h. hygienisch einwandfrei, gegriffen
werden, so dass auch bei vollständig
belegtem Ablegesubstrat ein Erfassen der auf dem Ablegesubstrat
abgelegten Schnittgutscheiben vermieden werden kann.
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In der Mitte des Drehtellers 20 ist
ein Saugnapf 26 vorgesehen, auf den ein Ablegesubstrat
aufgedrückt
werden kann und damit über
die Saugwirkung des Saugnapfes 26 drehfest mit dem Drehteller 20 verbunden
werden kann.
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Konzentrisch zu dem Saugnapf 26 erstrecken
sich zwei aufeinander folgende Ringflächen 28, 30,
von denen die Ringfläche 28 mit
kleinerem Durchmesser benachbart zum Saugnapf 26 angeordnet
ist, an die sich die Ringfläche 30 mit
einer Stufe 32 radial nach außen anschließt. Die äußere Ringfläche 30 wird
schließlich
von einem nach oben abstehenden Rand 34 begrenzt, welcher
an den Stellen, an denen die Schlitze 24 angeordnet sind,
unterbrochen ist.
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Die Schlitze 24 weisen bevorzugt
eine solche Radialausdehnung auf, dass sie bis in die innere Ringfläche 28 reichen
und so auch nur auf der inneren Ringfläche 28 aufgelegte
Ablegesubstrate leicht greifbar machen.
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Die Außendurchmesser der Ringflächen 28 und 30 werden
bevorzugt so gewählt,
dass sie zu standardmäßig erhältliche
Ablegesubstrate aus Pappe passen, so dass diese innerhalb der Stufe 32 bzw. innerhalb
des Randes 34 leicht zentrierbar sind.
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Beim Auflegen des Ablegesubstrates,
beispielsweise in Form von runden Pappplatten, brauchen diese nur
innerhalb der Stufe 32 bzw. innerhalb des Randes 34 auf
den Drehteller 20 aufgelegt und in der Mitte kurz auf dem
Saugnapf 26 angedrückt
werden. Sofort stellt sich die Saugwirkung des Saugnapfes 26 ein
und die Pappplatte (das Ablegesubstrat) ist drehfest mit dem Drehteller 20 verbunden.
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Ist der Ablegevorgang für die Schnittgutscheiben
auf dem Ablegesubstrat beendet, d.h. der Drehteller 20 hat
in vorgegebenen Winkelschritten sich um 360° gedreht, ist das Ablegesubstrat
mit dem darauf gefächert
abgelegten Schnittgut abnahmebereit. Um das Ablegesubstrat nun von
dem Drehteller 20 zu lösen,
ist ein Mechanismus vorgesehen, welcher über einen Hebel 36 ein
in der 2 nicht dargestelltes
federbelastetes Ventil zum Belüften
des Saugnapfes 26 betätigt.
Wird bei der vorliegenden Ausführungsform
der Hebel 36, der über
eine Blattfe der 38 vertikal nach unten vorgespannt wird,
nach oben gedrückt,
so wird das Belüftungsventil
des Saugnapfes 26 betätigt
und die Saugwirkung des Saugnapfes gegenüber der Unterseite des Ablegesubstrates
aufgehoben. Das Ablegesubstrat kann dann problemlos von dem Drehteller 20 aufgenommen
und abgehoben werden.
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3 zeigt
den Drehteller 20 in einer Ansicht von unten, wobei hier
der Hebelmechanismus besser sichtbar ist. Der Hebel 36 reicht
hierbei bis fast in die Mitte des Drehtellers 20 und hält dort,
was im Zusammenhang mit 4 noch
näher beschrieben
werden wird, ein Ventilverschlusselement des Saugnapfes 26.
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Der Hebel 36 ist hierbei
an einem zylindrischen Passstück 40 gehalten,
auf dem das tellerförmige
Oberteil des Drehtellers 20 über Schraubbolzen 42 befestigt
ist. Das Passstück 40 weist
drei in gleichen Winkelabständen
bezüglich
der Mitte des Drehtellers 20 angeordnete Bohrungen 44 auf,
in die Stifte (nicht gezeigt) der Antriebsvorrichtung des Drehtellers 20 einsetzbar
sind. Damit lässt
sich der Drehteller 20 sehr einfach drehfest auf die Antriebsvorrichtung
der Ablegevorrichtung aufsetzen und auch wieder abnehmen, beispielsweise
zum Reinigen des Drehtellers 20.
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Ebenso wird aus den 3 und 4 ersichtlich, dass
der Saugnapf 26 bei abgenommenem Drehteller 20 bei
Verschleiß,
d.h. beim Altern des Saugnapfmaterials, einfach abgenommen und durch
einen neuen ersetzt werden kann.
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In 4 ist
schließlich
auch noch im Einzelnen zu ersehen, wie der Hebelmechanismus 36 die Belüftung des
Saugnapfes 26 durchführen
kann. Bei einem Anheben des Hebels 36 kippt dessen zur
Mitte hinweisendes Ende 46 um den am Rande des Passstückes 40 gelegenen
Drehpunkt nach unten und entfernt ein am Ende 46 gehaltenes
Ventilglied 48 aus seinem im Saugnapf 26 geformten
Ventilsitz 50 und lässt
so Luft in den Zwischenraum zwischen Saugnapf und aufgeleg ter Ablegesubstratplatte
einströmen.
Dadurch wird die Saugwirkung des Saugnapfes 26 gegenüber der
Unterseite des Ablegesubstrates aufgehoben und dieses kann dann
ungehindert von dem Drehteller 20 abgehoben werden.
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Das Material des Drehtellers 20 ist
vorzugsweise ein Kunststoffmaterial, insbesondere ein Kunststoffmaterial,
das relativ leicht auch in Spülmaschinen
ohne Beschädigung
gereinigt werden kann. Beispielsweise kann dies aus einem Kunststoffmaterial,
das auf dem Markt unter dem Namen Delrin von DuPont angeboten wird,
gefertigt werden. Dieses Material weist alle Voraussetzungen auf,
die für
eine ausreichende Reinigungsfreundlichkeit notwendig sind.
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Das Passstück 40 wird vorzugsweise
aus Edelstahl gefertigt, um hier eine exakte Passung der Bohrungen 44 mit
den Verbindungsstiften auf Seiten der Antriebsvorrichtung der Ablegevorrichtung
sicherzustellen.
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Zum Entfernen des Saugnapfes 26 braucht lediglich
eine Mutter 52 an dem nach unten abstehenden Zapfen 54 des
Saugnapfes 26 entfernt werden, und der Saugnapf 26 kann
nach oben abgezogen werden. Beim Einsetzen eines neuen Saugnapfes 26 muss
dieser lediglich ausgerichtet auf das Ventilglied 48 auf
den Drehteller aufgesetzt und von unten dann die Mutter 52 auf
den nach unten durchragenden Zapfen 54 aufgeschraubt werden.
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Aus der schnittbildlichen Darstellung
der 4 ist leicht ersichtlich,
dass nicht nur ebene Pappplatten mit der Ablegevorrichtung der vorliegenden
Erfindung einfach fixiert werden können, sondern auch Porzellanteller
oder dergleichen, da der Saugnapf 26 einfach in seiner
Höhe, d.h.
in dem Maß,
in dem er über
die Ringfläche 28 übersteht,
angepasst werden kann.