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DE10310122A1 - Elektrische Schutzvorrichtung und Verfahren zur Herstellung - Google Patents

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Abstract

Zur Minderung des Platz- und Raumbedarfs in einer elektrischen Schaltung wird eine elektrische Schutzvorrichtung (1) vorgeschlagen, die in einem sehr kleinen und kompakten Bauteil die Funktionen eines Außenanschlusselementes (2) sowie einer Schmelzsicherung (3) mit einem schaltungsseitig kontaktierbaren Anschlusselement (4) vereinigt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Schutzvorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 und ein Verfahren zu deren Herstellung nach dem Oberbegriff von Anspruch 12.
  • Elektrische Schutzvorrichtungen sind insbesondere in Form von Schmelzsicherungen seit langem bekannt. Sie werden in bekannter Weise je nach Nennstrombereich, Einsatzspannungsbereich, flinker oder träger Auslösecharakteristik oder Bauform und Einbauform sowie Verwendungszweck unterschieden, um nur einige Unterscheidungskriterien zu nennen. Allen vorstehend exemplarisch genannten Bauformen von elektrischen Schutzvorrichtungen ist gemeinsam, dass sie auch in der Bauform von Chip- oder Mikrosicherungen zum Schutz von Leistungsversorgungs- und Kontrollfunktionen durch einen jeweils beanspruchten Bauraum zunehmend schwerer in Schaltungen integrierbar sind.
  • Eine besonders gravierende Situation tritt innerhalb einer Fahrzeug-Elektronik oder einer Fahrzeug-Controllereinheit auf. Hier werden hohe Anforderungen an die Sicherheit von Fahrgästen und Fahrzeugführen gestellt. Der Umfang von elektrisch abzusichernden Leistungsfunktionen und damit auch die Anzahl von Fahrzeug-Controllereinheiten wird insbesondere in Personenkraftfahrzeugen in naher Zukunft insgesamt weiterhin stark anwachsen. Der Platz für derartige Einheiten ist jedoch stark begrenzt. So verursacht eine Integration von elektrischen Schutzmaßnahmen in Controllereinheiten im Hinblick auf eine jeweilige Platzierung und einen jeweiligen Raumbedarf schon heute große Probleme. Aufgrund einer wachsenden Integ rationsdichte der Elemente innerhalb einer Controllereinheit sind elektrische Schutzvorrichtungen schon derzeit nur unter stark zunehmenden Schwierigkeiten integrierbar.
  • Als Sicherungstypen mit sehr geringem Raumbedarf werden in bekannter Weise klein bauende Schmelzsicherungen eingesetzt. Dies sind beispielsweise sog. Blade Fuses in der Bauform von sog. Mini-Fuses, oder Schutzschaltungen mit einem Polymersicherungskörper, sog. Poly-Switches.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine elektrische Schutzvorrichtung mit einem über das bekannte Maß hinaus gesenkten Platz- bzw. Raumbedarf zu schaffen und ein entsprechendes Herstellungsverfahren bereitzustellen.
  • Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 1 und ein Verfahren mit den Merkmalen von Anspruch 12 jeweils gelöst. Erfindungsgemäß zeichnet sich eine elektrische Schutzvorrichtung mit zwei Anschlusselementen demnach dadurch aus, dass ein erstes Anschlusselement als Außenanschlusselement der elektrischen Schutzvorrichtung ausgebildet ist und ein zweites Anschlusselement als Kontaktierung der elektrischen Schutzvorrichtung mit einem Leiter, einer Leitbahn, einer Platine und/oder in oder an einem sonstigen Schaltungsträger einer elektrischen Schaltung ausgebildet ist. Eine erfindungsgemäße elektrische Schutzvorrichtung realisiert damit gleichzeitig zwei Funktionen, nämlich die Schaffung eines Außenanschlusselementes zum Anschließen bzw. elektrischen Kontaktieren einer nachfolgenden elektronischen Schaltung sowie zusätzlich eine Sicherungsfunktion.
  • Vorzugsweise umfasst eine elektrische Schutzvorrichtung gemäß vorliegender Erfindung mindestens einen Schmelzleiter. In ei nem bevorzugten Anwendungsfall, der Absicherung von Kraftfahrzeug-Elektronik und/oder -Controllerschaltungen, wird auf diese Weise in einem Fehlerfall ein galvanisches Trennen einer nachfolgenden elektrischen Schaltung von dem Außenanschlusselement bei Spannungsebenen von 12 bis ca. 48 Volt und Strömen bis etwa 100 Ampere bewerkstelligt. Als eigentlich schützendes Element können Reihen- und/oder Parallelschaltungen mehrerer Schmelzleiter eingesetzt werden. Alternativ können auch mechanische reversible Trennmittel oder Polymersicherungskörper als elektrische Schutzvorrichtung anstelle des Schmelzleiters oder zusätzlich zu diesem eingesetzt sein.
  • Das Außenanschlusselement kann in Ausführungsformen der Erfindung als Buchse, aber auch als Stift, Stecker oder sonstige Anschluss- oder Verbindungsmittel ausgebildet sein. Das zweite Anschlusselement wird vorteilhafterweise im Wesentlichen in Stiftform für eine Kontaktierung mit einer gedruckten Schaltplatine, Printed Card Board bzw. kurz PCB, durch Löten oder nach einem Press-Fit-Kontaktierungsverfahren ausgebildet. Alternativ hierzu wird der zweite Anschluss vorteilhafterweise für eine Oberflächen-orientierte Bestückung und elektrische Kontaktierung nach einem SMD-Verfahren ausgebildet.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind der Außenanschluss, die Schutzvorrichtung sowie das zweite Anschlusselement einstückig ausgeführt. Sie werden bevorzugt als Stanz-Biegeteile aus einem Draht oder einem Metallblech hergestellt. Dabei sind alle im Bereich der Schmelzsicherungsherstellung nach dem Stand der Technik bekannten Materialien und/oder Materialkombinationen einsetzbar.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das Außenanschlusselement in einem Gehäuse fixiert, das einen betreffenden Schaltungsträger im wesentlichen umschließt. Hierdurch wird die elektrische Schutzvorrichtung vor mechanischer Überbeanspruchung, jedoch aber auch vor dem Einfluss einer Umgebungsatmosphäre mit Feuchtigkeit und/oder Schmutzbelastungen etc. geschützt. Dies gilt insbesondere für einen Bereich eines Schmelzleiters. Vorteilhafterweise wird die elektrische Schutzvorrichtung jedoch soweit von einem eigenen Gehäuse umschlossen, dass das Außenanschlusselement sowie das zweite Anschlusselement nur noch in einer für eine jeweils ausreichende Kontaktierung vorgesehenen Art und Weise und Umfang freigegeben sind. Damit werden beide Anschlusselemente in einem gemeinsamen Gehäuse fixiert, und zugleich kann auch ein Schmelzleiter umschlossen werden. Für ein derartiges Gehäuse kommen Kunststoffe in Form von verrastenden Clips genau so wie z.B. Kunststoffumspritzungen in Frage. Es können hierfür auch keramische Gehäuse eingesetzt werden.
  • Vorteilhafterweise kann in einem derartigen Gehäuse ein Hohlraum in einem Bereich um den Schmelzleiter hierum vorgesehen sein. Ein derartiger Hohlraum kann dann in einer dem Fachmann bekannter Weise zur Beeinflussung einer Auslösecharakteristik und/oder eines Abschaltverhaltens des Schmelzleiters genutzt werden, beispielsweise durch eine Beschichtung und/oder eine Füllung mit einem porösen und temperaturfesten Material. Aus dem Bereich der Röhrchensicherung ist hierzu z.B. die Verwendung von Quarz-Sand oder speziellen, einen Schalt-Lichtbogen löschenden Substanzen bekannt.
  • Das Gehäuse kann insbesondere im Bereich des Außenanschlusselementes als isolierende Führung ausgebildet sein, oder auch als Gegenpart eines externen Anschlusssteckers. Vorteilhaft erweise kann eine erfindungsgemäße elektrische Schutzvorrichtung mit einem zweiten Außenanschluss zusammen in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sein, insbesondere als verpolungssichere Anordnung zur elektrischen Versorgung einer nachfolgend angeschlossenen elektrischen Schaltung.
  • Weitere Ausführungsformen und Vorteile einer erfindungsgemäßen Vorrichtung werden nachfolgend oder Bezugnahme auf Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1: eine erste Ausführungsform einer elektrischen Schutzvorrichtung in einer Seitenansicht;
  • 2: eine skizzierte Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform in einer Einbausituation und
  • 3: eine dritte Ausführungsform einer Schutzvorrichtung in einer Einbausituation analog der Einbaulage von 2.
  • Eine elektrische Schutzvorrichtung 1 umfasst ein Außenanschlusselement 2, das über einen Schmelzleiter 3 mit einem zweiten Anschlusselement 4 verbunden ist. In der Ausführungsform von 1 ist das Außenanschlusselement 2 als Kontaktblech oder Kontaktzunge mit rechteckigem Querschnitt ausgebildet, während das zweite Anschlusselement 4 als Stift mit im Wesentlichen quadratischem Querschnitt ausgebildet ist. Damit bildet das Außenanschlusselement ein Gegensteckkontaktelement, wie es als männliches Steckerteil zusammen mit crimpbaren Steckkontaktelementen als weiblichen Gegenstücken gerade im Kraftfahrzeug-Bereich häufig verwendet wird.
  • Das zweite Anschlusselement 4 entspricht von seinen Abmessungen und seiner Querschnittsform her im Wesentlichen denen bekannter Kontaktstifte. Derartige Kontaktstifte werden nach dem Stand der Technik durch Eindrücken nach einem Press-Fit-Kontaktierverfahren oder aber durch Löten in einem Schaltungsträger 5 in Form einer gedruckten Platinen eingesetzt, wie in 2 skizziert und nachfolgend beschrieben.
  • In der Schnittdarstellung von 2 ist die elektrische Schutzvorrichtung 1 von 1 in einer Einbaulage dargestellt. Eine nicht weiter dargestellte elektrische Schaltung ist auf der gedruckten Platine 5 angeordnet und durch ein Gehäuse 6 mit einem Gehäuseoberteil 7 und einem Gehäuseunterteil 8 umschlossen. Eine elektrische Versorgung zum Betrieb der Schaltung erfolgt über einen Außenanschluss 10 und das Außenanschlusselement 2 der elektrischen Schutzvorrichtung 1. Ein sich beispielhaft ergebender Strompfad I über die Außenanschlüsse 2, 10 ist anhand der Pfeile eingezeichnet. Im Fall einer Fehlfunktion durch eine Überspannung oder einen zu hohen Strom I wird die Schaltung und auch eventuell nachfolgende Schaltungen vor Fehlfunktion und/oder Zerstörung dadurch geschützt, dass der Strompfad im Bereich des Schmelzleiters 3 aufgetrennt wird.
  • Nach einem derartigen Fehlerfall wird die skizzierte Schaltung mitsamt dem Gehäuse 6 ausgewechselt. Ein Trennen der elektrischen Verbindungen ist dabei sehr leicht möglich, da der Außenanschluss 10 als Steckkontaktelement und das Außenanschlusselement 2 der elektrischen Sicherungsvorrichtung 1 als entsprechendes Gegensteckkontaktelement ausgebildet sind.
  • Derartige Paarungen von Steckkontaktelementen in männlicher und federelastischer weiblicher Form sind gerade im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik weit verbreitet.
  • Eine Länge l des zweiten Anschlusselementes 4 ist dabei derart gewählt, dass die elektrische Schutzvorrichtung 1 an dem zweiten Anschlusselement 4 auch von einen Bestückungsautomaten zur rechnergesteuerten Bestückung einer bedruckten Platine 5 gegriffen und/oder gehalten werden kann. Damit sind neben einer Press-Fit-Kontaktierung auch elektrische und mechanische Verbindungen nach einem Wellen-, Reflow- oder Laser-Lötverfahren einsetzbar.
  • Eine mechanische Fixierung ihrer Lage erfährt die Schutzvorrichtung 1 in dem Ausführungsbeispiel von 2 durch die Lagerung des zweiten Anschlusselementes 4 in einer Ausnehmung 13 der Platine 5 mit nachfolgender Kontaktierung durch Lötzinn 14 mit einer jeweiligen Kupferleitbahn 15. Die Dicke einer jeweiligen Kupferleitbahn der gedruckten PCB Schaltplatine 5 kann von ca. 18 bis etwa 800 μm Dicke betragen.
  • Einen wesentlichen Beitrag zur mechanische Fixierung der Schutzvorrichtung 1 leistet in der Ausführungsform von 2 jedoch das Außengehäuse 6, in dem die Schutzvorrichtung 1 im Wesentlichen durch Einpressen des Außenanschlusselementes 2 in dem Gehäuseoberteil 7 mechanisch fixiert wird. Somit ist auch der Schmelzleiter 3 durch das Gehäuseoberteil 7 vor schädlichen äußeren Umgebungseinflüssen geschützt. Neben dem Schutz vor Verschmutzungsanlagerung und Feuchtigkeit bietet das Gehäuseoberteil 7 dem Schmelzleiter 3 jedoch auch mechanischen Schutz, da es als eine Art von Zug- und Druckentlastung wirkt.
  • In dem Ausführungsbeispiel von 2 sind beide Außenanschlusselemente 2, 10 der nicht weiter skizzierten elektrischen Schaltung in dem Gehäuseoberteil 7 des Außengehäuses 6 mechanisch fixiert. Die Anordnung der beide Außenanschlusselemente 2, 10 auf der Schaltung und deren Anordnung relativ zu dem Außengehäuse 6 ist dabei ohne weiteren Belang. Sie kann flexibel den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden, wie durch die in der Abbildung von 2 gewählte Darstellungsform nur eines Ausschnitts angedeutet werden soll. Im vorliegenden Fall bewirken skizzierte Vertiefungen 16 in dem Gehäuseoberteil 7 eine Absenkung der Außenanschlusselemente 2, 10 gegenüber einer Außenkante des Gehäuses 6. Diese Maßnahme ist als Schutz für die Anschlusselemente 2, 10 sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Als Alternative zu der gerade unter Bezug auf die Abbildung von 2 dargestellten Art der mechanischen Fixierung und des Schutzes insbesondere des Schmelzleiterelements 3 ist in 3 die elektrische Schutzvorrichtung 1 mit einem eigenen Gehäuse 17 umgeben. Die für eine elektrische Kontaktierung jeweils erforderlichen Bereiche des Außenanschlusselementes 2 sowie des zweiten Anschlusselementes 4 sind in einer in der 3 dargestellten Art und Weise durch das Gehäuse 17 freigegeben. Während die Kontaktierung des zweiten Anschlusselementes 4 mit einer Leitbahn 15 der Platine 5 in der bereits beschriebenen Weise vorgenommen wird, so ist ein Außenanschluss 2 stiftförmig ausgebildet. Der Außenanschluss 2 ist zum mechanischen Schutz und auch zu einer Führung eines nicht weiter dargestellten weiblichen Steckkontaktverbinderelementes in einer im Wesentlichen trichterförmigen Weitung 18 des Gehäuses 17 umgeben. Da das Gehäuse 17 im Bereich der trichterförmigen Weitung 18 den Außenanschluss 2 zwar freigibt, ihn aber in der Höhe überragt, übernimmt er im wesentlichen auch die Schutzfunktion einer zu 2 beschriebenen Vertiefung 16 in einem Gehäuseoberteil 7. Eine Integration des beschriebenen Bauteils in einem Gehäuse 6 ist beispielsweise in Form eines Einsatzes zudem nicht ausgeschlossen. Hierdurch kann die Formgebung eines Gehäuseoberteils 7 vorteilhafterweise vereinfacht und die Herstellungskosten im Hinblick auf ein Tief zieh- oder Spritzgusswerkzeug gesenkt werden.
  • Ein Gehäuse 17 der in 3 dargestellten Art bietet für einen Schmelzleiter 3 über eine Schutzfunktion hieraus noch weitere Möglichkeiten zur funktionellen Ausgestaltung. So kann das Gehäuse 17 einen Hohlraum 19 im Bereich des Schmelzleiters 3 aufweisen, wie in 3 angedeutet. Dieser Hohlraum 19 kann beim Auslösen bzw. Abschalten des Schmelzleiters einen Lichtbogen oder ein Plasma aufnehmen. Hierdurch kann die Druckbelastung auf das Gehäuse 17 stark gesenkt und mithin ein Austreten von Metalldämpfen aus dem Gehäuse 17 beim Abschalten des Schmelzleiters 3 vermieden werden.
  • Im vorliegenden Fall ist der Hohlraum 19 sehr einfach dadurch realisiert worden, dass das Gehäuse 17 in Form zweiter verrastenden Clips aus einem Kunststoff ausgeführt ist. In einer derartigen Halbschale ist ein Halbraum sehr einfach realisierbar und preisgünstig als Press- oder Spritzgussteil herstellbar. Alternativ können hier auch einfach zwei Gehäusehälften aus anderen elektrisch nichtleitenden und temperaturbeständigen Materialien zusammengeklebt werden, beispielsweise zwei Gehäusehälften aus einer Keramik.
  • Durch einen Hohlraum 19 der beschriebene Art kann eine jeweilige Auslösecharakteristik durch Eingriffe auf einen Wärmehaushalt des Schmelzleiters 3 sehr maßgeblich beeinflusst werden. Thermische Isolation wird eine eher flinke Auslöse charakteristik bewirken. Ein enger Kontakt des Schmelzleiters 3 mit einer Füllmasse unterstützt dagegen durch die mit dem Kontakt verbundene Wärmeabfuhr und Kühlung eine eher trägere Auslösecharakteristik. Ähnliches kann ein direkter Kontakt mit dem Material des Gehäuses 17 bewirken.
  • Ferner wird in dem vorliegenden Fall durch Verwendung einer speziellen lichtbogenlöschenden Ummantelung 20 des Schmelzleiters 3 oder alternativ eine Füllung in dem Hohlraum 19 ein Abschaltverhalten der elektrischen Schutzvorrichtung 1 beeinflusst. Diese Maßnahmen sind dem Fachmann nach dem Stand der Technik jedoch soweit bekannt, dass an dieser Stelle nicht weiter auf Einzelheiten eingegangen wird.
  • In einer hier ebenfalls nicht weiter grafisch dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist das zweite Anschlusselement 4 für eine Bestückung auf einer Platine 5 nach einem SMD-Prozess ausgebildet. Derartige Ausbildungen von Anschlusselementen sind dem Fachmann aus dem Bereich der oberflächenbestückbaren diskreten Widerstände, Kondensatoren, integrierten Schaltkreise, Jumper- und Anschlussleisten etc. mit zahlreichen Ausgestaltungsformen aus dem Stand der Technik bekannt. Durch ein Flachdrücken und/oder senkrechtes Abwinkeln eines entsprechend bemaßten Endbereiches des zweiten Anschlusselements 4 ist auch diese Maßnahme in einem Fertigungsschritt eines Stanz-Biegeprozesses auf der Basis eines Metallblechs, wie auch eines Metalldrahtes in bekannter Weise realisierbar.
  • Damit ist vorstehend eine elektrische Schutzvorrichtung 1 in mehreren Ausführungsformen und Abwandlungen beschrieben worden, die in einem sehr kleinen und kompakten Bauteil die Funktionen eines Außenanschlusselementes 2 sowie einer Schmelzsicherung mit einem schaltungsseitig kontaktierbaren Anschlusselement 4 vereinigt. Alle aus dem Stand der Technik bekannten Herstellungsverfahren für Schmelzsicherungselemente sind für eine derartige Vorrichtung uneingeschränkt anwendbar. Dabei werden in den Ausführungsbeispielen der 1 bis 3 das Außenanschlusselement 2 mit dem Schmelzleiter 3 und dem zweiten Anschlusselement 4 zusammen als ein Stanz-Biegeteil aus einem oberflächlich versilberten Kupferblech hergestellt. Selbstverständlich sind auch galvanisch verzinnte Kupferbleche einsetzbar. Ferner ist auch eine anschließende Behandlung und/oder Beschichtung des Schmelzleiters 3 möglich.
  • In einer weiteren nicht graphisch dargestellten Ausführungsform der Erfindung sind das Außenanschlusselement 2 und das zweite Anschlusselement 4 als Stiftkontakte im wesentlichen gleichen Querschnitts ausgeführt, so dass sich in diesem Fall ein Stanzen und/oder Herausätzen des Schmelzleiters 3 aus einem Draht anbietet.
  • Eine erfindungsgemäße Schutzvorrichtung 1 ist auch nach allen für diskrete Bauelemente bekannten Bestückungsverfahren kontaktierbar. Die Schutzvorrichtung 1 ist dabei von ihrem Aufbauprinzip her automatengerecht ausgeführt und unmittelbar in Press-Fit-, Steck-Löt- oder SMD-Bestückungs- und Kontaktierungsverfahren sehr rationell einsetzbar.
  • Es ergeben sich mithin als Vorteile, dass ein zur Realisierung der Schutzfunktion einer Schmelzsicherung benötigter Bauraum durch die Verwendung einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 1 sehr stark reduziert wird. Dabei wird durch eine erfindungsgemäße Schutzvorrichtung 1 insbesondere weniger des ohnehin stets knapp bemessenen Raums auf einem jeweiligen Schaltungsträger benötigt. Im Wesentlichen beschränkt sich der Platzbedarf einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 1 vorteilhafterweise auf den eines Außenanschlusselementes 2, das ohnehin an einer Schaltung vorzusehend ist.
  • Schließlich entfällt auch die Notwendigkeit, eine weiblichen Anschluss für das Sicherungselement auf der Schaltungsseite vorzusehen. Hierdurch wird mindestens ein Bauteil und ein Prozessschritt in der Herstellung eingespart.
  • Vorstehend wurde zur Darstellung der Vorteile und diverser Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung im Wesentlichen auf einen Einsatz im Kraftfahrzeugbereich zur Absicherung diverser Controller- bzw. Elektronikelemente abgehoben. Hierin ist jedoch ausdrücklich keine Beschränkung des Einsatzes und einer Anpassung einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung 1 auf diesen Bereich zu sehen. Die geschilderten Vorteile einer erfindungsgemäßen Vorrichtung sind auch bei deren Verwendung in anderen Bereichen der Schwachstromelektronik und Energieversorgung einer mittleren Leistungsebene in gleicher Weise realisierbar.

Claims (14)

  1. Elektrische Schutzvorrichtung (1) mit zwei Anschlusselementen (2, 4) dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Anschlusselement (2) als Außenanschlusselement der elektrischen Schutzvorrichtung (1) und ein zweites Anschlusselement (4) zur Kontaktierung der elektrischen Schutzvorrichtung (1) mit einer elektrischen Schaltung in oder an einem Schaltungsträger (5) ausgebildet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Schutzvorrichtung (1) mindestens einen Schmelzleiter (3) umfasst.
  3. Vorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenanschlusselement (2) als Buchse, Stift, Stecker oder ein sonstiges Anschluss- oder Verbindungsmittel ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Anschlusselement (4) im Wesentlichen in Stiftform für eine Kontaktierung mit einer gedruckten Schaltplatine (5) durch Löten oder nach einem Press-Fit- Kontaktierungsverfahren ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Anschlusselement (4) für eine Kontaktierung nach einem SMD-Verfahren ausgebildet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenanschlusselement (2), die Schutzvorrichtung (3) sowie das zweite Anschlusselement (4) einstückig ausgeführt sind.
  7. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenanschlusselement (2) mit der Schutzvorrichtung (3) und dem zweiten Anschlusselement (4) zusammen als Stanz-Biegeteile aus einem Draht oder einem Metallblech ausgeführt sind.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenanschlusselement (2) in einem Gehäuse (6) fixiert ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Schutzvorrichtung (1) soweit von einem eigenen Gehäuse (17) umschlossen, dass das Außenanschlusselement (2) sowie das zweite Anschlusselement (4) nur noch in einer für eine jeweils ausreichende Kontaktierung vorgesehenen Art und Weise und Umfang freigegeben sind.
  10. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (17) isolierend als Führung (18) oder auch Gegenpart eines externen Anschlusssteckers ausgebildet ist, insbesondere im Bereich des Außenanschlusselementes (2).
  11. Vorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Schutzvorrichtung (1) mit einem zweiten Außenanschluss (10) zusammen in einem gemeinsamen Gehäuse (17) angeordnet ist, insbesondere als verpolungssichere Anord nung zur elektrischen Versorgung einer nachfolgend angeschlossenen elektrischen Schaltung.
  12. Verfahren zur Herstellung einer elektrischen Schutzvorrichtung (1) mit zwei Anschlusselementen (2, 4), dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlusselement (2) als Außenanschlusselement (2) mit dem Schmelzleiter (3) und dem zur Kontaktierung mit einem Leiter, einer Leitbahn, einer Platine und/oder einem sonstigen Schaltungsträger (5) einer elektrischen Schaltung ausgebildeten zweiten Anschlusselement (4) zusammen als ein Stanz- oder Stanz-Biegeteil aus einem Metallblech oder Metalldraht hergestellt werden.
  13. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Schutzvorrichtung (1) mit einem eigenen Gehäuse (17) unter Freilassung mindestens der für eine elektrische Kontaktierung erforderlichen Bereiche des Außenanschlusselementes (2) sowie des zweiten Anschlusselementes (4) umgeben wird, insbesondere durch ein Umspritzen mit einem Kunststoff oder Zusammenkleben von zwei Gehäusehälften aus Kunststoff oder Keramik.
  14. Verfahren nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Schutzvorrichtung (1) dazu ausgebildet wird, nach einem Press-Fit-, Steck-Löt- oder SMD-Bestückungs- und Kontaktierungsverfahren automatengerecht in einer Schaltung eingesetzt zu werden.
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