DE10310034B4 - Hochstromschiene - Google Patents
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Abstract
Hochstromschiene
(1) zur Verbindung von elektrischen Anlagen, mit einer Mehrzahl
von rohrförmig
ausgebildeten Schienenabschnitten (2, 3) und einer Verbindungseinrichtung,
mittels der die Schienenabschnitte (2, 3) miteinander gekoppelt
sind, wobei die Verbindungseinrichtung ein Kontaktstück (4) mit
zylinderförmiger Umfangsfläche aufweist,
wobei der Außendurchmesser des
Kontaktsstücks
(4) an den Innendurchmesser von Endbereichen der Schienenabschnitte
(2, 3) angepasst ist und wobei das Kontaktstück (4) in benachbarte Endbereiche der
Schienenabschnitte (2, 3) eingreift und in dieser Stellung mittels
Federringen (5) und Pressung (15) mit den Schienenabschnitten (2,
3) verbunden ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Hochstromschiene zur Verbindung von elektrischen Anlagen gemäß dem Obergriff des Anspruches 1.
- Derartige Hochstromschienen bilden Nieder- Mittel- und Hochspannungsverbindungen zwischen den verschiedensten Geräten bzw. Anlagen und sind beispielsweise aus
DE 101 29 568 A1 bekannt. Ein wesentliches Einsatzgebiet liegt im Rahmen der Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie, wobei sie hierzu sowohl in zentralen Kraftwerken als auch in dezentralen Bereichen und beispielsweise auch auf Schiffen etc. zum Einsatz kommen. Der über derartige Hochstromschienen geführte Strom liegt in der Regel in einem Bereich zwischen 630 A und 10.000 A, wobei Bemessungsspannungen bis 110 kV anliegen können. - Die Länge derartiger Hochstromschienen bestimmt sich nach dem Abstand der miteinander zu verbindenden Anlagen, wie zum Beispiel einem Transformator und einer Schaltzelle, und kann in vielen Fällen auch deutlich mehr als 10 m betragen, Je nach den baulichen Gegebenheiten am Einsatzort ist es dabei zudem erforderlich eine Hochstromschiene um Ecken, durch Wandbrüche und dergleichen zu führen, wofür sie herkömmlich erforderlichenfalls gebogen wird. Da diese Hochstromschienen sehr hohe elektrische Leistungen führen, sind die Leiter entsprechend dimensioniert, weshalb ein Biegen dieser Leiter jedoch mit großem Aufwand verbunden ist und sich hierbei zudem nicht unwesentlich Herstellungstoleranzen ergeben. In der Praxis werden derartige Hochstromschienen daher entsprechend der baulichen Umgebung am Einsatzort speziell konfektioniert, wobei in der Regel zuerst die elektrische Anlagen installiert werden und die Hochstromschiene anschließend entsprechend angepasst wird.
- Ferner liegt eine übliche Anforderung an derartige Hochstromschienen darin, dass sie berührungssicher auszubilden sind. Bekannte Bauweisen weisen daher einen Isolationsmantel um den eigentlichen Leiter auf, der ab einer gewissen Spannungshöhe in der Regel überdies mit einer Erdungslage versehen ist. Dieser Aspekt ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn beengte Platzverhältnisse wie zum Beispiel auf Schiffen oder in Windkraftanlagen gegeben sind. Dort muss eine Gefährdung von Personen auch dann ausgeschlossen sein wenn diese aufgrund von Schiffsbewegungen unbeabsichtigt in Berührung mit der Hochstromschiene kommen.
- Sofern der Abstand zwischen den zu verbindenden elektrischen Anlagen ein bestimmtes Maß von in der Regel ca. 10m übersteigt, ist es erforderlich, mehrere Schienenabschnitte bereitzustellen, die mittels einer Verbindungseinrichtung gekoppelt werden. Eine längere Hochstromschiene aus einem Stück ist nur sehr schwer herstellbar und würde eine derart große Masse sowie ggf. Komplexe Gestalt aufweisen, dass eine Handhabung im Zuge der Montage problematisch ist. Andererseits ist das Aneinanderkoppeln von Schienenabschnitten aufgrund der hierüber geführten großen elektrischen Leistungen problematisch. Beispiele für bekannte Lösungen sind im Prospekt „Vollisolierte Schienesysteme" der Firma MGC aufgezeigt. Bei relativ geringen Leistungen sind die Leiter zweier miteinander zu verbindender Schieneabschnitte üblicherweise als Vollleiter ausgebildet und werden durch flexible Kontaktbänder oder Kontaktschienen verbunden, deren Enden durch Schellen an die Leiter gekoppelt werden. Bei mittleren Leistungen werden dagegen flache Anschlussstücke an die Enden der Voll- oder Hohlleiter angeschweißt, wobei diese Löcher aufweisen, wenn dann Flachschienen angeschraubt werden. Bei hohen Leistungen, bei denen eine oder zwei Flachschienen nicht ausreichen, werden beispielsweise achteckige Anschlusskörper an die Enden der Leiter angeschweißt, so dass bis zu acht Flachschienen hieran angeschraubt werden können, um die elektrische Verbindung zwischen den Schienenabschnitten herzustellen.
- Diese Bauweisen sind von dem Wunsch geprägt, auf möglichst unkonventionelle Weise und vor Ort im Zuge der Montage die entsprechenden Verbindungen herstellen zu können. Die Elemente der Verbindungseinrichtung sind dabei so gestaltet bzw. dimensioniert, dass sie in jedem Falle die gleiche elektrische Leistung führen können, wie die Leiter an sich, um so Schwachstellen innerhalb der Hochstromschiene vermeiden zu können. Tatsächlich erfordern die hohen Ströme einen guten Kontakt an den Verbindungsstellen und, aufgrund der extremen Wärmeentwicklung gerade an den Verbindungsstellen, möglichst große Außenflächen, über die die Wärmeenergie abgegeben werden kann. Aus diesem Grunde sind an den Verbindungsstellen große Anschlussflächen ausgebildet, welche mit den Flachschienen zusammenwirken. Dabei ragen die Anschluß- bzw. Verbindungselemente üblicherweise radial deutlich über den Umfang der zu verbindenden Leiter heraus. Sie sind zudem in der Regel kantig ausgebildet, weshalb es zu Sprühentladungen kommen kann.
- Die Kopplungsstelle wird daher mit einem speziellen Isolierzylinder geschützt, mittels dem die gleiche zuverlässige Isolierwirkung erzielt werden soll, wie mit dem Isoliermantel an den Schienenabschnitten. Um diese Funktion erfüllen zu können, weisen diese Isolierzylinder jedoch einen deutlich größeren Durchmesser als die isolierten Schienenabschnitte auf. Dies wird insbesondere bei beengten räumlichen Verhältnissen nachteilig empfunden. Darüber hinaus ist der Aufwand für die Anordnung eines derartigen Isolierzylinders relativ groß. Bei hohen elektrischen Leistungen wird der ansonsten mit Luft gefüllte Innenraum dieser Isolierzylinder zudem mit Öl befüllt, um Sprühentladungen und dergleichen zuverlässig vermeiden zu können. Diese Bauweisen erfordern jedoch zusätzlich noch die Anordnung eines Ölausgleichsbehälters und sind in wartungstechnischer und ökologischer Sicht nachteilig.
- Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Bauweisen liegt darin, dass die Anschlussstücke an die Enden der Leiter angeschweißt werden, was die Montage wesentlich erschwert, zumal hohe Qualitätsanforderungen an die Schweißstellen gegeben sind. Insbesondere ist hierbei sicherzustellen, dass die hohen elektrischen Leistungen zuverlässig, über diese Kopplungsstellen geführt werden können und nicht durch Gefügeveränderungen im Material zusätzliche Verluste auftreten. Ein weiterer Nachteil des Schweißens liegt darin, dass es hierdurch örtlich zu einer extremen Wärmeentwicklung kommt, weshalb eine Schädigung des Isolationsmantels eines Schienenabschnitts nur mit großem Aufwand insbesondere für eine Kühlung der betroffenen Bereiche vermieden werden kann. Zudem ist die Schweißstelle häufig schwer zugänglich, da die anzuschweißenden Anschlussstücke eben in der Regel eine größere radiale Erstreckung als der Leiter aufweisen.
- Darüber hinaus sind die Erdungslagen im Isolationsmantel der Schienenabschnitte bei diesen bekannten Bauweisen nicht wie die Leiter miteinander verbunden, weshalb an jeder Kopplungsstelle jeweils eine separate Erdung durchgeführt wird. Hierdurch wird die Montage erschwert und zudem vergrößert sich der erforderliche Bauraum an der Kopplungsstelle.
- Diese bekannten Bausweisen sind somit montageintensiv, kostenträchtig und erfordern einen großen Bauraum.
- Die Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Hochstromschiene der gattungsmäßigen Art derart weiter zu bilden, dass Schienenabschnitte miteinander gekoppelt werden können, ohne dass der erforderliche Bauraum der Anordnung im Bereich der Kopplungsstelle wesentlich über den Außendurchmesser der ggf. isolierten Schienenabschnitte hinausgeht.
- Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Insbesondere ist dabei vorgesehen, dass die Verbindungseinrichtung ein Kontaktstück mit zylinderförmiger Umfangsfläche aufweist, wobei der Außendurchmesser des Kontaktstücks an den Innendurchmesser von Endbereichen der Schienenabschnitte angepasst ist, und wobei das Kontaktstück in benachbarte Endbereiche der Schienenabschnitte eingreift und in dieser Stellung mittels Federringen und Pressung mit den Schienenabschnitten verbunden ist.
- Erfindungsgemäß wird somit von den herkömmlichen Bauweisen Abschied genommen und das Kontaktstück radial innerhalb der Außenabmessungen der Schienenabschnitte angeordnet. Hierbei wurde erfindungsgemäß erkannt, dass ein reibungsloser Stromfluss und eine Begrenzung des Wärmestaus, d. h. die scheinbaren Vorteile beim Stand der Technik, auch auf andere Weise erzielt werden können, ohne dass Isolierzylinder mit großen Außenabmessungen erforderlich sind. Das Kopplungselement, also das Kontaktstück, wird nun gemäß der Erfindung in den Kernbereich der rohrförmigen Schienenabschnitte verlegt, wobei dem Fachmann verschiedene Möglichkeiten und große gestalterische Freiheiten offen stehen, um dieses Kontaktstück so auszugestalten, dass es zur Übertragung der gewünschten elektrischen Leistung geeignet ist.
- Von besonderem Vorteil ist hierbei, dass die Kopplungsstelle konstruktiv sehr einfach gehalten werden kann, wodurch sich eine schnelle und unkomplizierte Montage erreichen lässt. Ferner kann auf Anschweißen von Anschlussstücken an die Leiter verzichtet werden, wodurch insbesondere auch eine Beschädigung des Isoliermantels der Schienenabschnitte vermieden wird.
- Dabei ergibt sich aus der erfindungsgemäßen Bauweise vor allem der weitere Vorteil, dass somit keine oder im wesentlichen keine Elemente der Verbindungseinrichtung radial über den Leiter hinausstehen, wodurch die Abmessungen an der Kopplungsstelle gering gehalten werden können und insbesondere raumgreifende Isolierzylinder oder dergleichen vermieden werden. Die erfindungsgemäße Bauweise einer Hochstromschiene zeichnet sich somit durch ihren besonders geringen Platzbedarf aus, weshalb sie auch bei beengten Raumverhältnissen anwendbar ist.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindungen ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
- So kann das Kontaktstück aus einem Material mit höherer elektrischer Leitfähigkeit als das Material der Schienenabschnitte ausgebildet sein. Die geringer effektive Außenfläche des Kontaktstücks, die für die mögliche Stromleitung sowie für die Wärmeentwicklung im Kontaktstück relevant ist, wirkt sich dann nicht nachteilig auf die Eigenschaften der erfindungsgemäßen Hochstromschiene aus. Insbesondere kann das Kontaktstück hierdurch auf ggf. bei einem geringeren wirksamen Querschnitt als bei den Schienenabschnitten die gleiche elektrische Leistung übertragen. Das Kontaktstück könnte beispielsweise aus einer Aluminiumlegierung bestehen.
- Ferner ist es auch möglich, dass das Kontaktstück rohrförmig ausgebildet ist, wodurch sich zusätzliche Kühleffekte aufgrund der Luftzirkulation in der Hochstromschiene erzielen lassen. Hierdurch kann ein Wärmestau im Kontaktstück noch zuverlässiger vermieden werden, zumal die Migrationswege für die Wärmeenergie minimiert sind. Zudem lässt sich durch diese Ausgestaltungsweise auch das Gewicht des Kontaktstücks reduzieren, was sich vorteilhaft sowohl auf die Logistik zur Bereitstellung des Kontaktstücks als auch für die Handhabung dieses Elements im Zuge der Montage auswirkt.
- Von weiterem Vorteil ist es, wenn das Kontaktstück wenigstens in den mit den Endbereichen der Schienenabschnitte überlappenden Bereichen am Außenumfang einen galvanischen Überzug aufweist. Hierdurch lässt sich der elektrische Kontakt zwischen dem Kontaktstück und den Schienenabschnitten weiter verbessern, wodurch bereits relativ geringe Kontaktflächen ausreichen, um hohe elektrische Leistungen mit geringen Verlusten führen zu können. Als galvanischer Überzug ist hierbei insbesondere eine Versilberung vorgesehen, da sich hierdurch besonders gute elektrische Leittähigkeitseigenschaften erzielen lassen.
- Ferner ist es möglich, dass das Kontaktstück als Winkel- oder T-Stück ausgebildet ist. Dann lassen sich Schienenabschnitte auch über Eck miteinander verbinden, wodurch insbesondere der sehr aufwendige Herstellungsschritt des Biegens von Schienenabschnitten gänzlich entfallen kann. Die erfindungsgemäße Hochstromschiene lässt sich somit auf konstruktiv sehr einfach Weise an die örtlichen Gegebenheiten anpassen, wobei beliebige Winkelabmessungen bei der geringen Radien realisierbar sind und über T-Stücke beispielsweise auch Verknüpfungsstellen hergestellt werden können. Insbesondere können die Schienenabschnitte bei dieser bevorzugten Bauweise als einfache gerade Abschnitte bereitgestellt werden, was deren Herstellung wie auch die Logistik für deren Bereitstellung deutlich vereinfacht. So können diese Schienenabschnitte in vorbestimmten, abgestuften Längenmaßen von beispielsweise 1, 2, 3, 5 und/oder 10m bereitgestellt werden, die dann auf einfache Weise im sinne eines Baukastens aneinander gefügt werden. Aufgrund der somit erzielbaren einfachen geometrischen Gestalt können die Schienenabschnitte im Zuge der Montage besser gehandhabt und eine vereinfachte Anpassung an örtliche Gegebenheiten erreicht werden.
- Dabei können die Endbereiche der Schienenabschnitte mittels Federringen mit dem Kontaktstück verbunden sein, wodurch eine zuverlässige Verbindung erzielbar ist, die eine einfache Montage erlaubt.
- Die Federringe können im Wesentlichen in die Oberfläche oder Innenwandung der Endbereiche der Kontakte und Schienenabschnitte versenkt sein, wodurch vermieden wird, dass Elemente radial über den Außendurchmesser der Schienenabschnitte überstehen. Die Außenabmessungen der Kopplungsstelle lassen sich dadurch gleich halten.
- Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsweise können die Schienenabschnitte einen Isolationsmantel mit Erdungslage aufweisen, wobei die Erdungslagen zweier miteinander gekoppelter Schienenabschnitte elektrisch miteinander verbunden sind. Eine derartige Hochstromschiene ist somit berührungssicher ausgebildet und weist insbesondere den Vorteil auf, dass nicht an jeder Kopplungsstelle jeweils diese Erdungslage erfolgen muss, wie beim Stand der Technik, sondern diese Erdungslage durchgehen geführt wird. Die Montage der erfindungsgemäßen Hochstromschiene vereinfacht sich dadurch weiter, wobei auch der erforderliche Bauraum im Bereich der Kopplungsstelle weiter reduziert werden kann.
- Hierbei kann die Kopplungsstelle der Schienenabschnitte durch eine Isolation umgriffen sein, wodurch an dieser Stelle im Gegensatz zum Stand der Technik kein mit Luft oder Öl gefüllter Freiraum vorliegt. So können Sprühentladungen oder dergleichen noch zuverlässiger vermieden werden. Ferner trägt dies ebenfalls zur Reduzierung der Außenabmessungen an der Kopplungsstelle bei.
- Von weiterem Vorteil ist es, wenn die Kopplungsstelle der Schienenabschnitte bzw. die Enden der Isolationsmäntel durch eine Schrumpfschlauch-Isolation umgriffen sind. Diese Isolation kann dabei auch die Stoßstellen zwischen den Isolationsmänteln der Schienenabschnitte und der Isolation an der Kopplungsstelle übergreifen, so dass die gesamte Kopplungsstelle noch zuverlässiger isoliert ist. Darüber hinaus lässt sich eine derartige aufgeschrumpfte Isolation mit geringem montagetechnischen Aufwand herstellen und sie trägt kaum zur Vergrößerung der Abmessungen an der Kopplungsstelle bei.
- Die Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der Figuren der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
-
1 beispielhaft ein Querschnitt einer erfindungsgemäßen Kopplungsstelle einer Hochstromschiene, die nicht isolier ist; -
2 eine Seitenansicht der Hochstromschiene gemäß1 ; -
3 ein Querschnitt einer erfindungsgemäßen Kopplungsstelle einer Hochstromschiene, wobei die Hochstromschiene einen Isolationsmantel aufweist; und -
4 eine Seitenansicht der isolierten Hochstromschiene gemäß3 . - Gemäß der Darstellung in den Figuren weist eine Hochstromschiene
1 wenigstens zwei rohrförmige Schienenabschnitte2 und3 auf, welche mittels einem ebenfalls rohrförmigen Kontaktstücks4 und einer Mehrzahl an Federringen5 miteinander gekoppelt sind. - Der Außendurchmesser des Kontaktstücks
4 ist hierbei auf den Innendurchmesser der aufeinander zu weisenden Endbereiche der Schienenabschnitte2 und3 angepaßt und in diese eingefügt und einseitig mit der Hochstromschiene3 verpresst oder geschweißt. Der Kontakt weißt jeweils Nuten13 auf, wobei in dieser Ausführungsform jeweils drei Nuten vorgesehen sind. In diese werden die Federringe5 eingelassen. Ferne könnten auch die Nuten in der Innenwandung der Schienenabschnitte2 und3 angebracht werden. Der Kontakt4 erlaubt durch die Federringe5 hierbei in gewissem Rahmen einen Toleranzausgleich. - Die aufeinander zu weisenden Stirnflächen der Schienenabschnitte
2 bzw.3 sind im eingebauten Zustand um ein Maß von z. B. 20 mm beabstandet voneinander angeordnet, damit sowohl Fertigungstoleranzen als auch Wärmedehnungen aufgenommen werden können. Der elektrische Strom wird somit in definierter Weise von einem Schienenabschnitt über das Kontaktstück4 mit Hilfe der Federringe5 zum anderen Schienenabschnitt übertragen, wobei die Federringe5 eine Elastizität herstellen. - Während die in
1 und2 gezeigten Bauweisen bei der Übertragung von relativ geringen elektrischen Strömen und in Bereichen angewendet werden, in denen die Hochstromschiene aufgrund der baulichen Umgebung berührungssicher ist, zeigen die3 und4 eine mittels GFK oder dgl. isolierte Hochstromschiene, die selbst berührungssicher ausgebildet ist. - So weisen die Schienenabschnitte
2 bzw.3 hier jeweils einen Isolationsmantel6 bzw.7 auf, der jedoch nicht bis in die Kopplungsstelle reicht. Die mechanische und elektrische Kopplung der beiden Schienenabschnitte2 bzw.3 mittels dem Kontaktstück4 und Federringe5 entspricht dabei der Verbindungsweise gemäß der Darstellung in den1 und2 . Wie aus3 ersichtlich ist, weist jeder Isolationsmantel6 bzw.7 eine Erdungslage8 bzw.9 auf, die am jeweiligen aufeinander zu weisenden Ende freigelegt ist. In dem zwischen den Isolationsmänteln6 bzw.7 vorliegenden Bereich an der Kopplungsstelle ist eine Isolation8 angeordnet, die ebenfalls eine freigelegte Erdungslage10 aufweist und an den Stirnseiten komplementär zu den Endbereichen der Isolationsmäntel6 bzw.7 ausgebildet ist. Die Erdungslage8 ,9 und10 sind leitend miteinander verbunden. Die Isolation11 besteht hierbei aus dem gleichen Material wie die Isolationsmäntel6 bzw.7 und weist den gleichen Aufbau auf. Allerdings wird sie als flexibles, flaches Element bereitgestellt und nach Herstellung der Kopplungsverbindung der beiden Schienenabschnitte2 bzw.3 um die Kopplungsstelle gewickelt. - Umfangsseitig um die Kopplungsstelle ist ferner noch eine Schrumpfschlauch-Isolation
12 angeordnet, die nach Anordnung der Isolation11 und Herstellung der Erdungsverbindung über die Kopplungsstelle geschoben und dort aufgeschrumpft wird. Sie übergreift hierbei die Stoßstellen zwischen den Isolationsmäntel6 bzw.7 und der Isolation11 . - Die Erfindung lässt neben den gezeigten Ausführungsbeispielen weitere Gestaltungsansätze zu.
- So kann anstelle der Schrumpfschlauch-Isolation
12 auch eine andere, beispielsweise aufgeklebte Isolation treten. Ferner kann die Isolation11 an der Kopplungsstelle auch aus einem anderen Isolationsmantel als das der Isolationsmäntel6 bzw.7 bestehen. - Sofern die Hochstromschiene
1 nicht berührungssicher ausgebildet werden muss, kann auch auf die Erdungslagen8 ,9 und10 verzichtet werden, wobei dennoch Isolationsmäntel vorgesehen sein können. Wenn Erdungslagen8 ,9 und10 vorgesehen sind, können diese auch auf andere Weise als die in3 und4 dargestellt elektrisch miteinander verbunden sein. - Das Kontaktstück
4 kann aus dem gleichen Material wie die Schienenabschnitte2 bzw.3 bestehen, wobei dann aber sichergestellt sein muss, dass das Kontaktstück4 zur Übertragung der gewünschten elektrischen Ströme geeignet ist. Bevorzugt wird das Kontaktstück4 aus einem elektrisch leitfähigeren Material als die Schienenabschnitte2 bzw.3 hergestellt, um so einen günstigen Stromfluss sicherzustellen. Die Materialien für das Kontaktstück4 und die Schienenabschnitte2 bzw.3 werden dabei bevorzugt unter Berücksichtigung der elektrochemischen Spannungsreihe der Metalle gewählt. - Ferner kann das Kontaktstück
4 auch aus einem Vollmaterial ausgebildet sein. - Die Verbindung der Schienenabschnitt
2 und3 können auch mittels einer Klemmung anstelle der Kontaktfedern erfolgen. - Die Anzahl der Schienenabschnitte und somit der Kopplungsstellen der Hochstromschiene
1 hängt von den Gegebenheiten am Einsatzort und hier insbesondere von der zu überbrückenden Distanz zwischen den zu verbindenden Anlagen sowie der Anordnung der Räumlichkeiten, d. h. der Anzahl an Ecken, Mauerdurchbrüchen etc. ab, so dass auch wesentlich mehr als zwei Schienenabschnitte erforderlich sein können. - Die Erfindung schafft somit eine Hochstromschiene
1 , welche wenigstens zwei rohrförmige Schienenabschnitte2 bzw.3 aufweist, die über ein Kontaktstück4 miteinander verbunden sind. Hierbei weist das Kontaktstück4 eine zylinderförmige Umfangsfläche auf, wobei der Außendurchmesser des Kontaktstücks4 an den Innendurchmesser von Endbereichen der Schienenabschnitte2 bzw.3 angepaßt ist. Das Kontaktstück4 greift in benachbarte Endbereiche der Schienenabschnitte ein und ist in dieser Stellung an den Schienenabschnitten2 und3 festgelegt. Damit wird erfindungsgemäß eine Hochstromschiene1 bereit gestellt, welche auch bei miteinander gekoppelten Schienenabschnitten2 und3 nur einen geringen Bauraum erfordert, d. h. bei der die Anordnung im Bereich der Kopplungsstelle nicht wesentlich über den Außendurchmesser der Schienenabschnitte hinausgeht.
Claims (12)
- Hochstromschiene (
1 ) zur Verbindung von elektrischen Anlagen, mit einer Mehrzahl von rohrförmig ausgebildeten Schienenabschnitten (2 ,3 ) und einer Verbindungseinrichtung, mittels der die Schienenabschnitte (2 ,3 ) miteinander gekoppelt sind, wobei die Verbindungseinrichtung ein Kontaktstück (4 ) mit zylinderförmiger Umfangsfläche aufweist, wobei der Außendurchmesser des Kontaktsstücks (4 ) an den Innendurchmesser von Endbereichen der Schienenabschnitte (2 ,3 ) angepasst ist und wobei das Kontaktstück (4 ) in benachbarte Endbereiche der Schienenabschnitte (2 ,3 ) eingreift und in dieser Stellung mittels Federringen (5 ) und Pressung (15 ) mit den Schienenabschnitten (2 ,3 ) verbunden ist. - Hochstromschiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktstück (
4 ) aus einem Material mit gleicher oderhöherer elektrischen Leitfähigkeit als das Material der Schienenabschnitte (2 ,3 ) ausgebildet ist. - Hochstromschiene nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktstück (
4 ) rohrförmig ausgebildet ist. - Hochstromschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktstück (
4 ) wenigstens in den mit den Endbereichen der Schienenabschnitte (2 ,3 ) überlappenden Bereich am Außenumfang einen galvanischen Überzug, insbesondere eine Versilberung, aufweist. - Hochstromschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktstück (
4 ) als Winkel- oder T-Stück ausgebildet ist. - Hochstromschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das das Kontaktstück (
4 ) an dem Endbereich eine Mehrzahl an Nuten (13 ) aufweist. - Hochstromschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktstück (
4 ) mittels Federringen (5 ) mit dem Schienensystem (2 ) verbunden ist. - Hochstromschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktstück (
4 ) mittels einer Schweißung oder Pressung mit dem Schienensystem (3 ) verbunden ist. - Hochstromschiene nach der Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Federringe (
5 ) im wesentlichen in die Außenwandung des Endbereichs des Kontaktstücks (4 ) versenkt sind . - Hochstromschiene nach einem Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, das die Schienenabschnitte (
2 ,3 ) eine Isolationsmantel (6 ,7 ) mit Erdungslage (8 ,9 ) aufweisen, wobei der Erdungslagen (8 ,9 ) zweier miteinander gekoppelter Schienabschnitte (2 ,3 ) elektrisch miteinander verbunden sind. - Hochstromschiene nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungsstelle der Schienenabschnitte (
2 ,3 ) durch eine Isolation (14 ) umgriffen ist. - Hochstromschiene nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopplungsstelle der Schienenabschnitte (
2 ,3 ) und die Enden der Isolationsmäntel (6 ,7 ) durch eine Schrumpfschlauch-Isolation (12 ) umgriffen sind.
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