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Die Erfindung betrifft eine Kupplungsvorrichtung
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
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Eine Kupplungsvorrichtung zur Ankupplung eines
Gerätewagens
an ein fahrbares Patientenbett ist aus dem Gebrauchsmuster
DE 201 17 171 U1 bekannt
geworden. Zur Versorgung von Notfall- und Intensivpatienten sind
beim innerklinischen Transport medizinische Geräte, wie beispielsweise Infusions-Spritzenpumpen,
Infusionsbeutel, Gasflaschen oder ein Beatmungsgerät an einem
separaten Gerätewagen
angebracht, um sie mit dem Patienten mitführen zu können. Mit der bekannten Kupplungsvorrichtung
lässt sich
eine mechanische Verbindung zwischen dem Gerätetragen und dem Patientenbett in
Form eines Schnellkupplungssystems herstellen. Hierzu ist am Patientenbett
ein Gegenkupplungselement angebracht und am Gerätewagen befindet sich ein korrespondierend
dazu ausgebildetes Kupplungsteil. Zwar lässt sich mit der bekannten
Kupplungsvorrichtung der Gerätewagen
einfach an das Patientenbett ankoppeln und mittels eines in der
Länge verstellbaren
Abstandshalters lässt
sich ein gewisser Höhenversatz
zwischen den Kupplungselementen ausgleichen, jedoch können Relativbewegungen
zwischen Gerätewagen
und Patientenbett, die beispielsweise beim Überfahren von Schwellen auftreten,
nur in begrenztem Umfang ausgeglichen werden. Dadurch wirken Biegemomente
auf die Kupplungsvorrichtung, die Teile der Kupplung beschädigen können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Kupplungsvorrichtung der genannten Art derart zu verbessern, dass
Relativbewegungen zwischen den zusammengekuppelten Teilen besser
ausgeglichen werden können.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
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Der Vorteil der Erfindung besteht
im Wesentlichen darin, dass sowohl das Kupplungsteil und das Gegenkupplungselement
Schwenkachsen aufweisen, durch welche eine Drehbewegung gegenüber dem
Patientenbett beziehungsweise gegenüber dem Gerätewagen ermöglicht ist. Hierdurch lässt sich
ein Höhenversatz
zwischen den zusammengekuppelten Teilen, beispielsweise beim Überfahren
von Schwellen, ausgleichen. Die Schwenkachsen sind dabei senkrecht
zu einer Kupplungsachse angeordnet, in deren Richtung das Kupplungsteil
und das Gegenkupplungselement zusammengesteckt werden.
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Die Drehbewegung erfolgt dabei in
einer Ebene, die senkrecht zur Richtung der Schwenkachsen steht,
wobei die Kupplungsachse in der Ebene liegt.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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In vorteilhafter Weise sind zwischen
dem Kupplungsteil, dem Gegenkupplungselement und den zugehörigen Schwenkachsen
Kugelrasten vorgesehen. Die Kugelrasten dienen dazu, das Kupplungsteil
und das Gegenkupplungselement auf den Schwenkachsen in vorbestimmten
Stellungen zu fixieren. Eine dieser Stellungen verläuft in Richtung der
Kupplungsachse, in der das Kupplungsteil und das Gegenkupplungselement
zusammengesteckt werden. Wenn die Kupplungsvorrichtung nicht benötigt wird,
lassen sich sowohl das Kupplungsteil als auch das Gegenkupplungselement
herunterklappen, und rasten dann in dieser Stellung ein. Dadurch
wird das Verletzungsrisiko durch hervorstehende Teile bei Nichtbenutzung
der Kupplungsvorrichtung vermindert.
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In zweckmäßiger Weise besitzt das Gegenkupplungselement
einen zylindrischen, mit einer Rastkerbe versehenen Kupplungsstecker.
Das Kupplungsteil enthält
eine korrespondierend zum Kupplungsstecker ausgeführte Führungshülse, in
die der Kupplungsstecker eingeschoben wird. Das Kupplungsteil enthält weiter
eine auf Druck betätigbare Entriegelungstaste,
die in die Rastkerbe einrastet, wenn der Kupplungsstecker vollständig in
die Führungshülse eingeschoben
worden ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in der Figur gezeigt und im Folgenden näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung,
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2 die
Kupplungsvorrichtung im Längsschnitt,
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3 die
Kupplungsvorrichtung nach der 2 in
eingerastetem Zustand,
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4 eine
Schnittdarstellung der Kupplungsvorrichtung A-A, 1,
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5 eine
perspektivische Ansicht der Einzelkomponenten der Kupplungsvorrichtung
entsprechend der 1.
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Ein in der 1 nicht näher dargestellter Gerätewagen
besitzt zwei vertikale Rohre 1. Mittels zweier, höhenverstellbarer
Befestigungsklauen 2 ist an den Rohren 1 ein Drahtbügel 3 mit
einem Kupplungsteil 4 befestigt. Das Kupplungsteil 4 besitzt
eine Entriegelungstaste 5. Gegenüberliegend zum Kupplungsteil 4 befindet
sich das zugehörige
Gegenkupplungselement 6, welches an einem nicht näher dargestellten
fahrbaren Patientenbett befestigt ist. Das Gegenkupplungselement 6 enthält einen
Kupplungsstecker 7, der längs einer Kupplungsachse 8,
in das Kupplungsteil 4 einführbar ist und ein Mittelstück 9, welches
mit Klauen 10 an dem Fahrgestell angebracht ist.
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2 veranschaulicht
die Kupplungsvorrichtung 4, 6 im Längsschnitt.
Beim Zusammenstecken längs
der Kupplungsachse 8 wird der Kupplungsstecker 7 mit
seiner Rastkerbe 11 zunächst über eine Einführschräge 12 an
einem geräteseitigen
Kupplungsgehäuse 13 und
dann über
eine Schräge 14 an einer
innenliegenden Führungshülse 15 zentriert. Danach
ist der Kupplungsstecker 7 über die zylindrischen Bohrungen 16, 17 fluchtend
zur Kupplungsachse 8 geführt und gleitet mit seiner
Kegelfläche 18 über die
Schräge 19 der
Entriegelungstaste 5, wodurch diese gegen die Rückstellkraft
einer Druckfeder 20 heruntergedrückt wird.
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3 veranschaulicht
die Endstellung der Kupplungsvorrichtung 4, 6,
die durch den Flächenkontakt
an der Kontaktfläche 21 definiert
ist, bei der die Entriegelungstaste 5 nach oben schnappt.
Damit sind das Kupplungsteil 4 und der Kupplungsstecker 7 an
der Berührfläche 22 miteinander
verrastet. Das Lösen
geschieht durch manuelles Herunterdrücken der Entriegelungstaste 5 und
gleichzeitiges Auseinanderziehen der Kupplungsvorrichtung 4, 6.
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Die Führungshülse 15 dient gleichzeitig
zum Einbau der Entriegelungstaste 5, indem sie deren Positionierung
um die vertikale Achse festlegt, wobei der Hub nach oben durch den
Anschlag an der Berührfläche 23 begrenzt
ist.
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Die Schwenkbewegungen des Kupplungssteckers 7 und
des Kupplungsteils 4 an der Schwenkachse 24 beziehungsweise
dem Drahtbügel 3 weisen definierte
Raststellungen sowohl in horizontaler Richtung als auch in vertikaler
Richtung auf. Dabei steht die horizontale Richtung für die Gebrauchsstellung und
die vertikale Position für
die Ruhestellung. Die Rastung an der Schwenkachse 24 erfolgt über Vertiefungen 25,
in die die Kugelraste 26 einschnappt. Am Kupplungsteil 4 befindet
sich an dem Drahtbügel 3 ein
mit diesem fest verbundener Stellring 27, der Vertiefungen 28 für eine Kugelraste 29 besitzt.
Beim Verschwenken des Kupplungsteils 4 rastet die Kugelraste 29 entweder
in die obere oder mittlere Vertiefung 28 ein.
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4 veranschaulicht
eine Schnittdarstellung der Kupplungsvorrichtung 4, 6 längs der
Schnittachse A-A nach der 1.
Das Kupplungsgehäuse 13 des
Kupplungsteils 4 weist an seiner Vorderseite eine Kerbe 30 auf,
die korrespondierend zum Durchmesser der Schwenkachse 24 ausgeführt ist.
Der Kupplungsstecker 7 des Gegenkupplungselementes 6 kann
somit erst in das Kupplungsteil 4 einrasten, wenn der vordere
Teil der Schwenkachse 24 an der Kerbe 30 anliegt.
Dadurch wird unterbunden, dass der Kupplungsstecker 7 in
einer anderen als annähernd
horizontalen Lage mit dem Kupplungsteil 4 verbunden werden
kann. Es wird so erreicht, dass das Gegenkupplungselement 6 auf
jeden Fall horizontal angebracht sein muss, da die Kupplungsvorrichtung 4, 6 sonst
nicht einrastet. So werden Lenkmomente zwischen Gerätewagen
und Patientenbett sicher übertragen,
da die Rotationsachse der Lenkbewegung genau senkrecht auf der Schwenkachse 24 steht.
Demgegenüber
wird ein Bewegungsausgleich um eine Achse längs der Schwenkachsen 24, 3 durch
Drehung des Kupplungssteckers 7 gegenüber der Schwenkachse 24 beziehungsweise
des Kupplungsgehäuses 13 gegenüber dem
Stellring 27 ausgeglichen. Die Kugelraste 29 ist über einen
Gehäusedeckel 31 mit
dem Kupplungshäuse 13 verbunden. Der
kugelförmige
Stellring 27 ist auf dem Drahtbügel 3 verklemmt und
hält das
Kupplungsteil 4 in definierter Mittellage auf dem Drahtbügel 3 fest.
Der Stellring 27 hat außerdem eine seitliche Aussparung 32,
die über
einen gewissen Winkelbereich verläuft, und in die ein Bolzen 33,
der im Gehäusedeckel 31 verankert
ist, eingreift. Hierdurch wird die Winkelbewegung des Kupplungsteils 4 auf
einen Wert von circa 30 Grad nach oben und 90 Grad nach unten beschränkt.
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5 veranschaulicht
der besseren Übersicht
wegen die Einzelteile der erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung nach
den 1 – 4 in einer perspektivischen
Ansicht entsprechend der 1.