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DE10309293A1 - Kupplungsvorrichtung zum Ankoppeln eines Gerätewagens an ein fahrbares Patientenbett - Google Patents

Kupplungsvorrichtung zum Ankoppeln eines Gerätewagens an ein fahrbares Patientenbett Download PDF

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DE10309293A1
DE10309293A1 DE2003109293 DE10309293A DE10309293A1 DE 10309293 A1 DE10309293 A1 DE 10309293A1 DE 2003109293 DE2003109293 DE 2003109293 DE 10309293 A DE10309293 A DE 10309293A DE 10309293 A1 DE10309293 A1 DE 10309293A1
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DE
Germany
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coupling
axis
counter
coupling device
coupling part
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DE2003109293
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Markus Hampe
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Draegerwerk AG and Co KGaA
Original Assignee
Draeger Medical GmbH
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    • A61G7/00Beds specially adapted for nursing; Devices for lifting patients or disabled persons
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Abstract

Eine Kupplungsvorrichtung zur Ankopplung eines Gerätewagens an ein fahrbares Patientenbett, enthaltend ein Kupplungsteil (4) und ein Gegenkupplungselement (6), soll derart verbessert werden, dass Relativbewegungen zwischen den zusammengekuppelten Teilen besser ausgeglichen werden können. Zur Lösung der Aufgabe ist vorgesehen, dass das Kupplungsteil (4) und das Gegenkupplungselement (6) jeweils Schwenkachsen (3, 24) aufweisen, welche eine Drehbewegung senkrecht zu einer Kupplungsachse (8) ermöglichen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kupplungsvorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
  • Eine Kupplungsvorrichtung zur Ankupplung eines Gerätewagens an ein fahrbares Patientenbett ist aus dem Gebrauchsmuster DE 201 17 171 U1 bekannt geworden. Zur Versorgung von Notfall- und Intensivpatienten sind beim innerklinischen Transport medizinische Geräte, wie beispielsweise Infusions-Spritzenpumpen, Infusionsbeutel, Gasflaschen oder ein Beatmungsgerät an einem separaten Gerätewagen angebracht, um sie mit dem Patienten mitführen zu können. Mit der bekannten Kupplungsvorrichtung lässt sich eine mechanische Verbindung zwischen dem Gerätetragen und dem Patientenbett in Form eines Schnellkupplungssystems herstellen. Hierzu ist am Patientenbett ein Gegenkupplungselement angebracht und am Gerätewagen befindet sich ein korrespondierend dazu ausgebildetes Kupplungsteil. Zwar lässt sich mit der bekannten Kupplungsvorrichtung der Gerätewagen einfach an das Patientenbett ankoppeln und mittels eines in der Länge verstellbaren Abstandshalters lässt sich ein gewisser Höhenversatz zwischen den Kupplungselementen ausgleichen, jedoch können Relativbewegungen zwischen Gerätewagen und Patientenbett, die beispielsweise beim Überfahren von Schwellen auftreten, nur in begrenztem Umfang ausgeglichen werden. Dadurch wirken Biegemomente auf die Kupplungsvorrichtung, die Teile der Kupplung beschädigen können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kupplungsvorrichtung der genannten Art derart zu verbessern, dass Relativbewegungen zwischen den zusammengekuppelten Teilen besser ausgeglichen werden können.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Der Vorteil der Erfindung besteht im Wesentlichen darin, dass sowohl das Kupplungsteil und das Gegenkupplungselement Schwenkachsen aufweisen, durch welche eine Drehbewegung gegenüber dem Patientenbett beziehungsweise gegenüber dem Gerätewagen ermöglicht ist. Hierdurch lässt sich ein Höhenversatz zwischen den zusammengekuppelten Teilen, beispielsweise beim Überfahren von Schwellen, ausgleichen. Die Schwenkachsen sind dabei senkrecht zu einer Kupplungsachse angeordnet, in deren Richtung das Kupplungsteil und das Gegenkupplungselement zusammengesteckt werden.
  • Die Drehbewegung erfolgt dabei in einer Ebene, die senkrecht zur Richtung der Schwenkachsen steht, wobei die Kupplungsachse in der Ebene liegt.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • In vorteilhafter Weise sind zwischen dem Kupplungsteil, dem Gegenkupplungselement und den zugehörigen Schwenkachsen Kugelrasten vorgesehen. Die Kugelrasten dienen dazu, das Kupplungsteil und das Gegenkupplungselement auf den Schwenkachsen in vorbestimmten Stellungen zu fixieren. Eine dieser Stellungen verläuft in Richtung der Kupplungsachse, in der das Kupplungsteil und das Gegenkupplungselement zusammengesteckt werden. Wenn die Kupplungsvorrichtung nicht benötigt wird, lassen sich sowohl das Kupplungsteil als auch das Gegenkupplungselement herunterklappen, und rasten dann in dieser Stellung ein. Dadurch wird das Verletzungsrisiko durch hervorstehende Teile bei Nichtbenutzung der Kupplungsvorrichtung vermindert.
  • In zweckmäßiger Weise besitzt das Gegenkupplungselement einen zylindrischen, mit einer Rastkerbe versehenen Kupplungsstecker. Das Kupplungsteil enthält eine korrespondierend zum Kupplungsstecker ausgeführte Führungshülse, in die der Kupplungsstecker eingeschoben wird. Das Kupplungsteil enthält weiter eine auf Druck betätigbare Entriegelungstaste, die in die Rastkerbe einrastet, wenn der Kupplungsstecker vollständig in die Führungshülse eingeschoben worden ist.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Figur gezeigt und im Folgenden näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung,
  • 2 die Kupplungsvorrichtung im Längsschnitt,
  • 3 die Kupplungsvorrichtung nach der 2 in eingerastetem Zustand,
  • 4 eine Schnittdarstellung der Kupplungsvorrichtung A-A, 1,
  • 5 eine perspektivische Ansicht der Einzelkomponenten der Kupplungsvorrichtung entsprechend der 1.
  • Ein in der 1 nicht näher dargestellter Gerätewagen besitzt zwei vertikale Rohre 1. Mittels zweier, höhenverstellbarer Befestigungsklauen 2 ist an den Rohren 1 ein Drahtbügel 3 mit einem Kupplungsteil 4 befestigt. Das Kupplungsteil 4 besitzt eine Entriegelungstaste 5. Gegenüberliegend zum Kupplungsteil 4 befindet sich das zugehörige Gegenkupplungselement 6, welches an einem nicht näher dargestellten fahrbaren Patientenbett befestigt ist. Das Gegenkupplungselement 6 enthält einen Kupplungsstecker 7, der längs einer Kupplungsachse 8, in das Kupplungsteil 4 einführbar ist und ein Mittelstück 9, welches mit Klauen 10 an dem Fahrgestell angebracht ist.
  • 2 veranschaulicht die Kupplungsvorrichtung 4, 6 im Längsschnitt. Beim Zusammenstecken längs der Kupplungsachse 8 wird der Kupplungsstecker 7 mit seiner Rastkerbe 11 zunächst über eine Einführschräge 12 an einem geräteseitigen Kupplungsgehäuse 13 und dann über eine Schräge 14 an einer innenliegenden Führungshülse 15 zentriert. Danach ist der Kupplungsstecker 7 über die zylindrischen Bohrungen 16, 17 fluchtend zur Kupplungsachse 8 geführt und gleitet mit seiner Kegelfläche 18 über die Schräge 19 der Entriegelungstaste 5, wodurch diese gegen die Rückstellkraft einer Druckfeder 20 heruntergedrückt wird.
  • 3 veranschaulicht die Endstellung der Kupplungsvorrichtung 4, 6, die durch den Flächenkontakt an der Kontaktfläche 21 definiert ist, bei der die Entriegelungstaste 5 nach oben schnappt. Damit sind das Kupplungsteil 4 und der Kupplungsstecker 7 an der Berührfläche 22 miteinander verrastet. Das Lösen geschieht durch manuelles Herunterdrücken der Entriegelungstaste 5 und gleichzeitiges Auseinanderziehen der Kupplungsvorrichtung 4, 6.
  • Die Führungshülse 15 dient gleichzeitig zum Einbau der Entriegelungstaste 5, indem sie deren Positionierung um die vertikale Achse festlegt, wobei der Hub nach oben durch den Anschlag an der Berührfläche 23 begrenzt ist.
  • Die Schwenkbewegungen des Kupplungssteckers 7 und des Kupplungsteils 4 an der Schwenkachse 24 beziehungsweise dem Drahtbügel 3 weisen definierte Raststellungen sowohl in horizontaler Richtung als auch in vertikaler Richtung auf. Dabei steht die horizontale Richtung für die Gebrauchsstellung und die vertikale Position für die Ruhestellung. Die Rastung an der Schwenkachse 24 erfolgt über Vertiefungen 25, in die die Kugelraste 26 einschnappt. Am Kupplungsteil 4 befindet sich an dem Drahtbügel 3 ein mit diesem fest verbundener Stellring 27, der Vertiefungen 28 für eine Kugelraste 29 besitzt. Beim Verschwenken des Kupplungsteils 4 rastet die Kugelraste 29 entweder in die obere oder mittlere Vertiefung 28 ein.
  • 4 veranschaulicht eine Schnittdarstellung der Kupplungsvorrichtung 4, 6 längs der Schnittachse A-A nach der 1. Das Kupplungsgehäuse 13 des Kupplungsteils 4 weist an seiner Vorderseite eine Kerbe 30 auf, die korrespondierend zum Durchmesser der Schwenkachse 24 ausgeführt ist. Der Kupplungsstecker 7 des Gegenkupplungselementes 6 kann somit erst in das Kupplungsteil 4 einrasten, wenn der vordere Teil der Schwenkachse 24 an der Kerbe 30 anliegt. Dadurch wird unterbunden, dass der Kupplungsstecker 7 in einer anderen als annähernd horizontalen Lage mit dem Kupplungsteil 4 verbunden werden kann. Es wird so erreicht, dass das Gegenkupplungselement 6 auf jeden Fall horizontal angebracht sein muss, da die Kupplungsvorrichtung 4, 6 sonst nicht einrastet. So werden Lenkmomente zwischen Gerätewagen und Patientenbett sicher übertragen, da die Rotationsachse der Lenkbewegung genau senkrecht auf der Schwenkachse 24 steht. Demgegenüber wird ein Bewegungsausgleich um eine Achse längs der Schwenkachsen 24, 3 durch Drehung des Kupplungssteckers 7 gegenüber der Schwenkachse 24 beziehungsweise des Kupplungsgehäuses 13 gegenüber dem Stellring 27 ausgeglichen. Die Kugelraste 29 ist über einen Gehäusedeckel 31 mit dem Kupplungshäuse 13 verbunden. Der kugelförmige Stellring 27 ist auf dem Drahtbügel 3 verklemmt und hält das Kupplungsteil 4 in definierter Mittellage auf dem Drahtbügel 3 fest. Der Stellring 27 hat außerdem eine seitliche Aussparung 32, die über einen gewissen Winkelbereich verläuft, und in die ein Bolzen 33, der im Gehäusedeckel 31 verankert ist, eingreift. Hierdurch wird die Winkelbewegung des Kupplungsteils 4 auf einen Wert von circa 30 Grad nach oben und 90 Grad nach unten beschränkt.
  • 5 veranschaulicht der besseren Übersicht wegen die Einzelteile der erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung nach den 14 in einer perspektivischen Ansicht entsprechend der 1.

Claims (5)

  1. Kupplungsvorrichtung zur Ankopplung eines Gerätewagens an ein fahrbares Patientenbett, enthaltend ein Kupplungsteil (4) und ein Gegenkupplungselement (6), welche längs einer Kupplungsachse (8) in die eingekuppelte Position bringbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (4) und das Gegenkupplungselement (6) jeweils Schwenkachsen (3, 24) aufweisen, welche eine Drehungsbewegung senkrecht zur Kupplungsachse (8) ermöglichen.
  2. Kupplungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Kupplungsteil (4), Gegenkupplungselement (6) und den Schwenkachsen (3, 24) Kugelrasten (26, 29) vorhanden sind.
  3. Kupplungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gegenkupplungselement (6) einen zylindrischen, mit einer Rastkerbe (11) versehenen Kupplungsstecker (7) aufweist.
  4. Kupplungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsteil (4) eine den Kupplungsstecker (7) aufnehmende Führungshülse (15) und eine in die Rastkerbe (11) eingreifende Entriegelungstaste (5) aufweist, wobei die Rastkerbe (11) und die Entriegelungstaste (5) dazu ausgebildet sind, den Kupplungsstecker (7) innerhalb der Führungshülse (15) zu verriegeln.
  5. Kupplungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Entriegelungstaste (5) auf Druck betätigbar in einem Kupplungsgehäuse (13) des Kupplungsteils (4) aufgenommen ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
GB2580175A (en) * 2018-12-24 2020-07-15 Linde Ag An assembly

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US5898961A (en) * 1995-06-07 1999-05-04 Hill-Rom, Inc. Mobile support unit and attachment mechanism for patient transport device
DE20117171U1 (de) * 2001-10-19 2002-04-04 W. Krömker GmbH, 31675 Bückeburg Kupplungsvorrichtung

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