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Kombi-Pkw
weisen hinter der Rücksitzbank eine
zusätzliche
große
Ladebucht auf. Die Ladebucht endet an der Heckklappe und wird seitlich
von den Seitenwänden
der Karosserie begrenzt. Oberhalb der Ladebucht ist das Fahrzeug üblicherweise
mit hinteren Seitenfenstern ausgerüstet. Die Fenster gewähren jedermann
Einblick in die Ladebucht, weshalb es als zweckmäßig angesehen wird, die Ladebucht
durch eine Abdeckplane gegen neugierige Blicke zu schützen.
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Um
die Ladebucht nach oben abzudecken sind eine Vielzahl von Konstruktionen
bekannt, wie dies exemplarisch die
DE 197 36 170 C1 zeigt.
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All
diesen Einrichtungen ist gemeinsam, dass im Bereich der Rücksitzlehne
eine Wickelwelle drehbar gelagert ist. Zur Lagerung der Wickelwelle
ist üblicherweise
ein längliches
Gehäuse
vorgesehen, in dem sich die Wickelwelle befindet.
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An
der Wickelwelle ist mit einer Kante eine im Zuschnitt rechteckige
Abdeckplane aus einem biegeschlaffen Material befestigt. Die Abdeckplane kann
wahlweise auf die Wickelwelle aufgewickelt werden, womit sie verstaut
ist, oder von der Wickelwelle abgezogen werden, um die Ladebucht
zu verdecken. Mit Hilfe eines Federmotors, der sich in der Wickelwelle
befindet, wird diese im Aufwickelsinne der Abdeckplane vorgespannt.
Dadurch wird die Abdeckplane im ausgezogenen Zustand auch gespannt gehalten.
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Die
Kassette mit der Wickelwelle ist üblicherweise entnehmbar, weil
sie sonst den Laderaum einengen würde, wenn zur Vergrößerung des
Ladevolumens die Rücksitzbank
umgeklappt wird.
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Bei
starker Sonneneinstrahlung bleibt allerdings das Problem bestehen,
dass die Sonne ungehindert durch die Seitenscheiben und die Heckscheibe
einstrahlen und den Innenraum erheblich aufheizen kann. Begünstigt wird
dies durch die schwarze Farbe der Abdeckplane.
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Dem
Problem der starken Aufheizung des Innenraums wirkt man bei Stufenhecklimousinen
oder Limousinen mit einer dem Golf ähnlichen Karosserieform entgegen,
indem auf oder unterhalb der Hutablage die Wickelwelle für ein Heckscheibenrollo
gelagert ist. Ein Beispiel für
ein solches elektrisch betätigtes
Heckscheibenrollo zeigt die
EP
0 240 747 B1 .
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Mit
Hilfe von zwei Schwenkhebeln, die neben der Wi ckelwelle um Achsen
schwenkbar gelagert sind, die rechtwinklig zu der Achse der Wickelwelle verlaufen,
kann die Rollobahn gegen die Wirkung eines Federmotors von der Wickelwelle
abgezogen werden. Die beiden Hebel schwenken gegensinnig und sind
in Richtung senkrecht zu der Ebene, die durch die aufgespannte Rollobahn
definiert ist, weitgehend biegesteif. Sie tragen das Auszugsprofil
des Rollos, an dem die andere Kante der Rollobahn befestigt ist
und führen
sie in die Nähe
der Oberkante des Heckfensters.
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Die
Schwenkhebel sind durch einen Elektromotor angetrieben, wodurch
es möglich,
ferngesteuert das Heckscheibenrollo einzufahren oder auszuziehen.
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Die
Verwendung einer Kassette mit zwei Abdeckplanen zum optischen Verschließen der
Ladebucht von Kombi-PKW ist aus der
DE 197 06 355 C1 bekannt. Die Kassette, die
die Laderaumabdeckungen aufnimmt, enthält zwei drehbar gelagerte Wickelwellen.
An jeder Wickelwelle ist mit einer Kante eine aufrollbare Abdeckplane
befestigt. Die Kassette wird im Gebrauchszustand in der Nähe der Oberkante
der Rückenlehne
befestigt. Eine der beiden Abdeckplanen wird an ihrem freien Ende
an der Heckklappe befestigt während
die andere Plane, die in entgegengesetzter Richtung ausziehbar ist,
an der Rückseite
der Rücksitzlehne
verankert wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei einem
Verstellen des Winkels der Rücksitzlehne
kein offener Spalt zwischen dieser und der Kassette entsteht, durch
den von außen
her in die Ladebucht eingesehen werden kann.
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Aus
der
EP 1 283 130 A2 ist
es ferner bekannt in ein und derselben Kassette zwei Wickelwellen
drehbar zu lagern, von denen jedoch nur eine dazu verwendet wird,
eine Abdeck plane für
die Ladebucht aufzunehmen. Die andere Wickelwelle ist mit einem
Trennnetz bestückt.
Das Trennnetz dient dazu, die Öffnung
zwischen dem Fahrzeugdach und der Oberkante der Rücksitzlehne
abzuriegeln, damit bei einem Auffahrunfall keine Gegenstände aus
der Ladebucht in den Fahrgastraum geschleudert werden können.
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Die
Kassette ist mit Hilfe von Hebeln in dem Fahrzeug angelenkt und
kann zwischen zwei Betriebsstellungen hin und her bewegt werden.
In der einen Stellung befindet sich die Kassette etwa auf der Höhe der Oberkante
der aufgerichteten Rücksitzlehne.
In der anderen Stellung, bei umgelegter Rücksitzbank, lässt sich
die Kassette in die Nähe
der Rückseite
der Rücksitzlehne
der Vordersitze verbringen. In dieser Stellung ist lediglich das
Trennnetz funktionsfähig.
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Ausgehend
hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, eine Abdeckeinrichtung für den Laderaum
von Kombi-Pkw zu schaffen, die gleichzeitig eine Abschattung des
Heckfensters gestattet.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit der
Laderaumabdeckung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Die
neue Laderaumabdeckung weist eine erste Wickelwelle auf, die lösbar mit
dem Kraftfahrzeug verbunden ist. An dieser Wickelwelle ist mit einer
Kante, die Abdeckplane befestigt. Das andere Ende der Abdeckplane
ist mit einem Endstück
verbunden. Mit Hilfe einer Antriebseinrichtung kann die Wickelwelle
im Sinne des Aufwickelns der Abdeckplane in Umdrehungen versetzt
werden.
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Durch
diese Anordnung ist es möglich,
in der bekannten Weise die Ladebucht nach oben optisch zu verschließen.
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An
dem Endstück,
das sich bei ausgezogener Abdeckplane in der Nähe der Heckklappe befindet,
ist eine zweite Wickelwelle drehbar gelagert, an der mit einer Kante
eine Rollobahn befestigt ist. Die Rollobahn kann ausgezogen und
in Einhängevorrichtungen
unterhalb des Daches eingehängt
werden. Wenn zusätzlich
das Rollo ausgezogen ist, ist nicht nur die Ladebucht nach oben
verschlossen, sondern es wird auch zusätzlich eine Abschattung des
Heckfensters erreicht.
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Zweckmäßigerweise
wird die Lageranordnung für
die erste Wickelwelle von einem Rollogehäuse gebildet. Auf diese Weise
ist die aufgewickelte Abdeckplane bei Nichtgebrauch vollständig geschützt und
außerdem
lässt sich
die Anordnung leicht entnehmen.
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Eine
sehr einfache Antriebseinrichtung für die erste Wickelwelle besteht
in der Verwendung eines Federmotors. Durch den Federmotor kann die Abdeckplane
ohne weiteres manuell von der Hecköffnung her auf und abgewickelt
werden, indem der Benutzer das Endstück entweder in Richtung auf
die Rücksitzbank
oder in Richtung auf die Hecköffnung bewegt.
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Das
Endstück
wird sehr stabil, wenn es eine Tragschiene aufweist, an der vorzugsweise
die zweite Wickelwelle gelagert ist.
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Außerdem kann
das Endstück
mit einer Konturplatte versehen sein. Üblicherweise ist die Innenseite
der Heckklappe auf der Höhe
der ausgezogenen Laderaumabdeckung mehr oder weniger stark bombiert.
Damit auch dieser Bereich gegen Einblicke von außen geschützt wird, weist das Endstück die Konturplatte
auf, die an die Gestalt der Öffnung
angepasst ist.
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Zum
Führen
des Endstückes
sind zweckmäßigerweise
zwei Führungsschienen.
Sie tragen das Endstück
bei der Bewegung von der geöffneten
in die geschlossene Stellung der Laderaumabdeckung bzw. umgekehrt.
Außerdem
verhindern sie ein Anheben der Laderaumabdeckung, wenn das Fensterrollo ausgezogen
ist.
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Die
zweite Wickelwelle kann entweder unlösbar oder lösbar mit dem Endstück verbunden
sein. Die unlösbare
Verbindung ist herstellungstechnisch einfacher, weil sie weniger
Konstruktionselemente erfordert. Dafür kann es unter Umständen vorteilhaft sein,
wenn die Möglichkeit
besteht, das zweite Rollo zu entnehmen, weil dadurch die Laderaumabdeckung
zerlegt werden kann, so dass jedes Teil für sich genommen etwas leichter
ist.
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Die
zweite Wickelwelle kann wahlweise in dem Endstück versenkt untergebracht sein
oder auf dem Endstück
draufsitzen. Beide Lösungen
sind sowohl bei der lösbaren
als auch bei der fest verbundenen zweiten Wickelwelle möglich.
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Die
Verwendung des eingesetzten Rollos hat den Vorteil, dass die Oberseite
glatt ist, während
im anderen Falle die Unterseite glatt bleibt. Eine glatte Unterseite
hat Vorteile hinsichtlich der Beladung der Ladebucht, während die
glatte Oberseite optisch etwas ansprechender ist.
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Sehr
günstige
Verhältnisse
werden erreicht, wenn das Endstück
lediglich einen Schlitz enthält,
in dem das Rollo gehäuse
einsetzbar ist. Dabei kann zum Verdecken des Schlitzes eine Klappe
verwendet werden, die beim Einsetzen des Rollogehäuses der zweiten
Wickelwelle beiseite gedrückt
wird.
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In
jedem Falls sind Verriegelungsglieder vorgesehen, um das Rollogehäuse fest,
jedoch lösbar mit
dem Endstück
zu verbinden. Die Entnahme des Rollogehäuses von dem Endstück wird
erleichtert, wenn Vorspanneinrichtungen vorgesehen sind, die dazu
dienen, das Rollogehäuse
in Richtung auf die Entnahmestellung von dem Endstück weg vorzuspannen.
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Die
Antriebseinrichtung für
die zweite Wickelwelle ist im einfachsten Falle wiederum ein Federmotor.
Diese ermöglicht
es auch, bei ausgefahrener Rollobahn die Laderaumabdeckung zu öffnen. Zum Öffnen der
Laderaumabdeckung wird das Endstück
in Richtung auf die Rücksitzbank
bewegt, während
die Rollobahn unterhalb des Daches neben der Hecköffnung eingehängt bleibt.
Dies stellt eine wesentliche Erleichterung dar, weil nicht bei jedem Öffnungsvorgang
zuvor die Rollobahn ausgehängt
und eingefahren werden muss.
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Eine
weitere Komfortverbesserung wird erreicht, wenn das Rollo, das an
dem Endstück
vorgesehen eine elektrische Betätigung
erhält.
Eine sehr einfache Betätigungseinrichtung
besteht in der Verwendung von Hebeln zum Ein- und Ausfahren der Rollobahn ähnlich einem
Rollo, wie es in der
EP 0 240
747 beschrieben ist.
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Schließlich ist
es denkbar, die Rollobahn zusätzlich
auch als Trenngitter verwenden zu können. Hierzu reicht es aus,
wenn das Material für
die Rollobahn fest genug ist, so dass die ausgezogene Rollobahn,
die unterhalb des Daches eingehängt
wird, wie das Trenngitter von Sicherheitsnetzen wirkt.
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Um
das Entnehmen der Laderaumabdeckung aus dem Fahrzeug zu erleichtern,
ist vorzugsweise eine Verriegelungseinrichtung vorgesehen, um das
Endstück
fest aber lösbar
mit der Kassette der Laderaumabdeckung zu verbinden. Dies ist acu
bei der Verwendung des Rollos als Trenngitter nötig.
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Im übrigen sind
Weiterbildungen der Erfindung Gegenstand von Unteransprüchen. Dabei
sollen auch solche Merkmalskombinationen als beansprucht gelten,
auf die kein ausdrückliches
Ausführungsbeispiel
gerichtet ist.
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Der
Fachmann sieht im übrigen,
dass an den geoffenbarten Ausführungsbeispielen
eine ganze Reihe von Abwandlungen möglich sind, die sich im Rahmen
der Erfindung bewegen.
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In
der Zeichnung sind Ausführungsbeispiel des
Gegenstandes der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
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1 einen aufgebrochenen Ausschnitt
aus der Heckpartie eines Kombi-Pkw, in einer perspektivischen Darstellung
unter Veranschaulichung der Ladeabraumabdeckung im ausgezogenen
Zustand.
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2 eine Darstellung ähnlich der
nach 1, mit eingefahrener
Laderaumabdeckung,
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3 einen Ausschnitt aus dem
Eckstück der
Laderaumabdeckung nach 1,
in einer abgebrochenen perspektivischen Darstellung,
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4 die Verankerung des Endstücks an der Kassette
der Laderaumabdeckung nach 1,
in einem Schnitt rechtwinklig zu der Längsachse der Wickelwellen,
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5 ein anderes Ausführungsbeispiel
mit einer lösbaren
Kassette für
das Fensterrollo der Laderaumabdeckung nach 1, einer perspektivischen abgebrochenen
Darstellung,
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6 eine andere Ausführungsform
für das lösbar angebrachte
Fensterrollo der Laderaumabdeckung nach 1, in einer abgebrochenen perspektivischen
Darstellung,
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7 ein Ausführungsbeispiel
des Fensterrollos mit einer elektrischen Betätigung, in einer abgebrochenen
perspektivischen Darstellung,
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8 das Ausführungsbeispiel
nach 1, in einer anderen
Betriebsstellung, und
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9 das Endstück des Ausführungsbeispiels
nach 1, mit einem Deckel
zum Verschließen
des Schlitzes, in einem Querschnitt.
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Die 1 und 2 zeigen einen Ausschnitt aus einer Heckpartie 1 eines
Kombi-Pkws. In der Figur ist eine Rücksitzlehne 2 einer
Rücksitzbank
zu erkennen, auf der mehrere Kopfstützen 3 angeordnet
sind. Ferner zeigt die Figur einen Blick auf die Innenseite der
rechten Seitenwand mit einer dort vorhanden C-Säule 4, einem hinteren
Seitenfenster 5 und einer D-Säule 6, die gleichzeitig
ein Teil einer Berandung einer Heckklappenöffnung 7 ist. Die
Heckklappe selbst ist nicht dargestellt. Unterhalb des hinteren Seitenfensters 5 befindet
sich eine Ladebucht 8, die von der Rückseite der Rücksitzlehne 2 bis
zu der Hecköffnung 7 reicht
und nach oben durch die Unterkanten der beiden Seitenfenster 5 begrenzt
ist.
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Die
Unterkante der Seitenfenster 5 entspricht etwa der Oberkante
der Rücksitzlehne 2.
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Um
die Ladebucht 8 nach oben gegen Einblicke zu schützen, ist
eine Laderaumabdeckungseinrichtung 10 vorgesehen. Zu der
Laderaumabdeckungseinrichtung 10 gehören eine erste Kassette 11 und
eine Abdeckplane 12, die an dem ausziehbaren Ende mit einem
Endstück 13 versehen
ist.
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Das
Endstück 13 enthält ein Fensterrollo 14 mit
einer Rollobahn 15, deren obere Kante mit einem Auszugsprofil 16 versehen
ist. An dem Auszugsprofil 16 sind endseitig Haken 17 vorhanden,
die in karosseriefeste Taschen 18 einzuhängen sind.
Die karosseriefesten Taschen 18 befinden sich unterhalb
des weggeschnittenen Daches bei der Hecköffnung 7.
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Im
gezeigten Funktionszustand ist die Abdeckplane 12 aus der
Kassette 11 herausgezogen und das Endstück 13 in der üblichen
Weise in der Nähe
der Heckklappenöffnung 7 in
der Karosserie auf der Höhe
der Oberkante der Rücksitzlehne 2 verankert.
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Um
zu verhindern, dass durch das Heckfenster unnötig viel Licht einfällt und
den Innenraum aufheizt, ist aus dem Endstück 13 die Rollobahn 15 ausgezogen,
und die Zugstange 16 ist mit ihren Haken in die Taschen 18 eingehängt. Auf
diese Weise verdeckt die Abdeckplane 12 die Ladebucht 8 von oben und
außerdem
spannt sich im kurzen Abstand hinter der nicht gezeigten Heckscheibe
der nicht dargestellten Heckklappe die Rollobahn 15, die
aus einem Material besteht, wie es für Fensterrollos üblich ist,
z.B. einer gelochten dunklen Folie.
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Wenn
der Benutzer Zugang zu der Ladebucht 8 haben möchte, hängt er in
der üblichen
Weise das Endstück 13 aus
der Verankerung aus und führt
das Endstück 13 in
Richtung auf die Kassette 11. Dabei wird die Abdeckplane 12 in
der Kassette 11 aufgewickelt. Die Kassette enthält hierzu
eine drehbar gelagerte erste Wickelwelle 20, die mit Hilfe
eines schematisch angedeuteten Federmotors 21 in bekannter
Weise im Aufwickelsinne für
die Abdeckplane 12 vorgespannt ist. Wenn der Benutzer das
Endstück 13 zu
der Kassette 11 hinführt,
wird die Abdeckplane 12 auf der Wickelwelle 20 aufgewickelt.
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Während dieses
Vorgangs bleibt die Zugstange 16, wie gezeigt, in den Taschen 18 verankert. Bei
der Bewegung des Endstücks 13 zu
der Kassette 11 wird entsprechend mehr Rollobahn 15 aus
dem Endstück 13 herausgezogen.
In der Endstellung verläuft
die Rollobahn 15 von der Position der Zugstange 16,
wie sie in 1 gezeigt,
bis in die Nähe
der Kassette 11. Der Benutzer ist nicht gezwungen, vor dem
zurücklaufen
lassen der Abdeckplane 12, die Zugstange 16 auszuhängen und
das Fensterrollo 14 einzufahren. Auf Grund der Spannungen
in der Abdeckplane 12 und der Rollobahn 15 wird
das Endstück 13 kurz
vor der Kassette 11 in einen Gleichgewichtszustand kommen
und sich beim Loslassen weder in die eine noch die andere Richtung
bewegen, solange der Benutzer keine Kraft auf das Endstück 13 ausübt.
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Bei
geringer Sonneneinstrahlung kann der Benutzer die Zugstange 16 aushängen und
das Rollo 14 einfahren, wobei die Rollobahn 15 in
dem Endstück 13 verschwindet.
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Der
vollständig
eingefahrene Zustand der Laderaumabdeckungseinrichtung ist in 2 gezeigt. Hier ist zu erkennen,
wie sich das Endstück 13 unmittelbar
neben der Kassette 11 befindet, und die Zugstange 16 auf
der Oberseite des Endstücks 13 aufliegt.
Die Ladebucht 8 ist voll zugänglich.
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In
der gezeigten Stellung gemäß 2 kann die Laderaumabdeckungseinrichtung 10 entnommen werden.
Hierzu sind an der Kassette 11 Verankerungseinrichtungen
beispielsweise Taschen 22 vorgesehen, die mit entsprechenden
Rastgliedern in der Karosserie zusammen wirken. Die Art und Weise
wie die Kassette 11 fest jedoch lösbar mit der Karosserie zu
verbinden ist, braucht an dieser Stelle nicht weiter erläutert zu
werden, da hierzu genügend
Möglichkeiten
aus dem Stand der Technik bekannt sind.
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Das
Schließen
der Ladeabdeckungseinrichtung 10 geschieht sinngemäß in der
umgekehrten Richtung: Der Benutzer führt das Endstück 13 in Richtung
auf Heckklappenöffnung 7 und
hängt es dort
in der bekannter Weise ein. Hierbei wird die Abdeckplane 12 durch
den Federmotor 21 gespannt gehalten. Sodann greift der
Benutzer die Zugstange 16 und führt sie in Richtung zu der
Dachunterseite um die Haken 17 in die dort vorhandenen
Taschen 18 einzuhängen.
Auch hier wird die Rollobahn 15 durch einen Federmotor
in weiter unten beschriebenen Weise gespannt gehalten.
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Der
Aufbau des Endstücks 13 wird
nachstehend anhand
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3 erläutert. Sie zeigt perspektivisch
das abgebrochene rechte Ende des Endstücks 13.
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Das
Endstück 13 weist
eine Profilschiene 23 auf, die sich über die Breite der Abdeckplane 12 erstreckt.
Die Profilschiene 23 ist auf der vom Betrachter abgewandten
Seite über
die gesamte Länge
mit der Abdeckplane 12 verbunden und enthält auf der dem
Betrachter zugekehrten Seite eine Nut 24, in der eine Konturplatte 25 verankert
ist.
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Die
Konturplatte 25 schließt
die verbleibende Restöffnung
zwischen der geraden Profilschiene 23 und der Innenkontur
der Heckklappe auf der Höhe der
herausgezogenen Abdeckplane 12. Diese Konturplatte 25 enthält gegebenenfalls
noch eine Grifföffnung 26.
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In
der Profilschiene 23 ist eine längliche Tasche 26 vorgesehen,
die sich nahezu über
die gesamte Länge
der Profilschiene 23 erstreckt und die nach oben über einen
Schlitz 27 zugänglich
ist. Innerhalb der Tasche 26 ist eine rohrförmige Wickelwelle 28 drehbar
gelagert, in der sich ein Federmotor 29 befindet. Der Federmotor
besteht aus einer Schraubenfeder, von der ein Ende in der Profilschiene 23 und
das andere Ende in der Wickelwelle 28 festgelegt ist.
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Die
Lagerung der Wickelwelle 28 geschieht endseitig über Zapfen,
die in nicht weiter gezeigten Bohrung an den Stirnenden der Tasche 26 aufgenommen
sind. An der Wickelwelle 28 ist mit einer Kante die Rollobahn 15 befestigt,
der anderen Ende mit einer Schlaufe 31 versehen ist, durch
die die Zugstange 16 hindurchführt, die endseitig die Haken 17 trägt. Die
Rollobahn 15 führt
durch den Schlitz 27 hin durch nach außen.
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Mit
Hilfe des Federmotors 29 wird die Wickelwelle 28 im
Sinne des Aufwickelns der Rollobahn 15 auf die Wickelwelle 28 vorgespannt.
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Die
Profilschiene 23 ist an den beiden Stirnenden mit flachkantigen
Fortsätzen 32 versehen. Wegen
der abgebrochenen Darstellung ist lediglich der rechte Fortsatz 33 zu
erkennen. Die Fortsätze 3 sind
flach liegend ausgeführt,
d.h. ihre längere
Erstreckung liegt parallel zu der Längsachse des Fahrzeugs. Auf
diese Weise kann über
die Flachkante 33 das von dem Federmotor 29 ausgehende
Drehmoment in karossierfeste Führungsschienen 34 eingeleitet
werden.
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Es
sind insgesamt zwei Führungsschienen 34 vorgesehen,
die sich parallel zu einander auf einer Höhe erstrecken, die etwas unterhalb
der Oberkante der Rücksitzlehne 2 verläuft. Die
Führungsschiene 34 enthält einen
in Längsrichtung
durchlaufenden Schlitz 35, der an den Flachkant 33 angepasst
ist, damit er mit geringem Spiel und klemmfrei längs des Schlitzes 35 bewegt
werden kann.
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Die
Führungsschienen 34 reichen
etwa von der Kassette 11 bis in die Nähe der Heckklappenöffnung 7.
Dort ist ein nicht weiter gezeigter Verriegelungsmechanismus vorgesehen,
um das Endstück 13 zu
arretieren, damit es von dem Federmotor 21 nicht wieder
zurückgezogen
werden kann, solange bis der Benutzer dies wünscht.
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Verriegelungsmechanismen
sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt und brauchen deswegen
an dieser Stelle nicht erläutert
zu werden.
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Solange
die Laderaumabdeckungseinrichtung 10 im Fahrzeug montiert
ist, wird das Gewicht des Endstücks 13 von
den Führungsschienen 34 getragen.
Eine Kippbewegung um die Längsachse
der Profilschiene 23 wird durch das Zusammenwirken der
flachkantigen Fortsätze
mit den Führungsschienen 34 wirksam
verhindert. Im herausgenommenen Zustand gibt es jedoch keine solche
Unterstützung. Es
sind deswegen Maßnahmen
vorgesehen, um das Endstück 13 bei
eingefahrener Plane 12 mit der Kassette 11 zu
verhaken. Die Maßnahmen,
die hierzu erforderlich sind, werden anhand von 4 erläutert. Im Übrigen ist
klar, dass das nicht sichtbare Ende des Endstücks 13 spiegelbildlich
ausgeführt
ist.
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4 zeigt einen Schnitt durch
die Profilschiene 23 und die Kassette quer zu der Längserstreckung
der Profilschiene 23. Der Schnitt verläuft in der Nähe von deren
rechten Ende. Die Wickelwelle 28 und deren Lagerungsteile
sind nicht veranschaulicht.
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Die
Profilschiene 23 ist an ihrer, der Kassette 11 zugekehrten
Seite im unteren Bereich mit einer Hakenleiste 36 versehen,
die sich über
die gesamte Länge
der Profilschiene 23 erstreckt. Mit der Hakenleiste 36 wirkt
eine Hakenleiste 37 zusammen, die komplementär ausgeführt ist,
und an der Kassette 11 unten vorsteht. Die Hakenleiste 37 zeigt
nach hinten.
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Neben
dem Stirnende der länglichen
Tasche 26 ist in der Profilschiene 23 eine zweiarmiger
Hebel 38 bzgl. einer Achse 39 schwenkbar gelagert,
die parallel zur Längserstreckung
der Achse der Wickelwelle 28 bzw. 20 liegt. Der
zweiarmige Hebel 38 ist an einem Ende mit einem Betätigungsknopf 41 versehen, der
durch eine Öffnung
der Oberseite der Profilschiene 43 vorsteht, wie dies in 3 zu erkennen ist.
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Auf
der gegenüberliegenden
Seite bildet der zweiarmige Hebel 38 einen Haken 42,
der aus der Profilschiene 23 in Richtung auf das vordere
Fahrzeugende vorsteht. Der Haken 42 ist dazu vorgesehen,
in eine Öffnung 43 einzudringen,
die in der Vorderwand 44 der Kassette 11 ausgebildet
ist. Er wird durch eine Feder 45 in die Einhakstellung
vorgespannt.
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4 zeigt, wie bereits erwähnt, das
rechte Ende der Laderaumabdeckungseinrichtung 10 in einer
schematisierten Darstellung. Das nicht sichtbare linke Ende ist
in der gleichen Weise ausgestaltet, so dass das Endstück 13 an
beiden Enden durch Haken 42 mit der Kassette 11 verastbar
ist.
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Die
Handhabung der Laderaumabdeckungseinrichtung 10 ist wie
folgt:
Zum Herausnehmen der Laderaumabdeckungseinrichtung 10 wird
das Endstück 13 soweit
in Richtung auf die Rückenlehne 2 zurückgeführt, bis
die Hakenleiste 36 hinter der Hakenleiste 37 verhakt.
Hierbei macht das Endstück 13 eine
kurze Aufwärtsbewegung,
um über
die Kante der Hakenleiste 37 zu gelangen. Sodann wird das
Endstück
weiter nach vorne gedrückt,
bis der Haken 42 in die Öffnung 43 eindringt
und sich an der Rückseite
der Vorderwand 44 der Kassette 11 verhakt.
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Am
Schluss der Bewegung ist nunmehr das Endstück 13 über die
Profilschiene 23 im Bereich von deren Enden am oberen Teil über die
Haken 42 verhakt und außerdem am Bereich des unteren
Endes über
die durchgehende Hakenleiste 36 mit der Kassette 11 verbunden.
Es besteht nunmehr die Möglichkeit,
die Laderaumabdeckung 10 als kompakte Einheit zu entnehmen,
das die Kassette 11 und das Endstück 13 mit dem darin
enthaltenen Fensterrollo 14 umfasst.
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Damit
das Entnehmen durch die flachkantigen Zapfen 33 nicht behindert
ist, sind die Führungsschienen 34 in
der Nähe
der hinteren Rücksitzlehne 2 nach
oben offen, wie dies in 4 zu
erkennen ist. Die obere Wand der Führungsschiene 34 endet
bei 46.
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Das
Einsetzen geschieht in der umgekehrten Reihenfolge, indem zunächst die
kompakte Einheit wieder in das Fahrzeug eingesetzt wird und die
Kassette 11 in den zugehörigen Aufnahmetaschen in der Karosserie
verastet wird. Sodann werden vom Benutzer an beiden Seiten die Hebel 41 nach
unten gedrückt,
womit die Haken 42 aus der Eingriffsstellung gelangen.
Das Endstück 13 kann
nunmehr um die untere Hakenleiste 37 ein Stück weit
nach hinten gekippt werden. Durch einen leichten Zug an dem Endstück 13 werden
die Hakenleisten 36 und 37 voneinander getrennt.
Das Endstück 13 kann
zum Schließen
der Ladebucht 8 in Richtung auf die Heckklappenöffnung 7 bewegt
werden.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel,
wie es zuvor beschrieben ist, ist das Fensterrollo 14 unlösbar mit dem
Endstück 13 verbunden.
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5 zeigt eine abgewandelte
Ausführungsform.
Bereit beschrieben Teile die funktionsmäßig oder gestalterisch einander
entsprechen sind mit denselben Bezugszeichen belegt.
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Auch
bei diesem Ausführungsbeispiel
ist wiederum die Profilschiene 23 vorhanden, die die durchgehende
längliche
Aufnahmetasche 26 enthält. Für das Fensterrollo 14 ist
eine eigene Kassette 49 vorgesehen, in der die Wickelwelle 28 in
bekannter Weise drehbar gelagert ist. Die Rollobahn 15 führt durch
einen Schlitz 50 in der Kassette 49 nach außen. Der
Schlitz 27 in der Profilschiene 23 weist eine Weite
auf, die ein Einstecken der Kassette 49 in den Schlitz 27 und
damit in die Taschen 26 gestattet.
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Die
Kassette 49 ist endseitig mit federvorgespannten Rastklinken 51 versehen,
die sich hinter den Rändern
des Schlitzes 27 verrasten, wenn das Rollogehäuse 49 in
die Profilschiene 23 eingesetzt ist.
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Im übrigen ist
der Aufbau der Laderaumabdeckungseinrichtung 10, wie zuvor
beschrieben, weshalb in 5 auch
nur jene Abschnitte veranschaulicht sind, in denen sich das Ausführungsbeispiel
von dem zuvor beschriebenen unterscheidet.
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Die
Handhabung ist wie folgt: Im nichtgebrauchten Zustand wird der Schlitz 27 beispielsweise durch
einen Deckel 52 verschlossen, der an seiner Unterseite
zwei Rastleisten 53 und 54 aufweist. Die Rastleisten
verhaken sich hinter dem Rand des Schlitzes 27.
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Wenn
das Fensterrollo benötigt
wird, wird zunächst
der Deckel 52 aus dem Schlitz 27 entfernt, sodann
wird das längliche
Kassettengehäuse 49 des Fensterrollos 14 in
den Schlitz 27 eingesteckt, wobei sich am Schluss der Einrast bewegung
die Rastklinken 51 hinter den Rändern des Schlitzes 27 verhaken und
die Kassette 59 mit einem Rand auf den Rändern des
Schlitzes 27 aufliegt. Die Rastkraft der Rastklinken 51 ist
stark genug, damit das Kassettengehäuse 49 nicht durch
die Kraft der Wickelfeder 29 herausgezogen wird, wenn die
Zugstange 16 im Fahrzeug eingehängt ist.
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Andererseits
ist die Rastkraft nicht so groß, als
dass nicht das Gehäuse 49 aus
der Profilschiene 23 entnommen werden könnte.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
nach 6 ist die Profilschiene 23 als
durchgehende in sich geschlossene flache Schiene ausgebildet, die
lediglich am Ende eine Tasche 55 enthält, die mit einem Rastvorsprung 56 versehen
ist. Das Gehäuse 49 des Fensterrollos 14 hat
wie gezeigt, die Querschnittsgestalt eines Kreissegments mit einer
flachen Unterseite 57. Von der Unterseite 57 stehen
an den Stirnenden zwei nach außen
weisende Haken 58 vor. In der abgebrochenen Darstellung
ist in 6 lediglich ein Ende
mit einem Haken 58 zu erkennen. Der Haken zeigt nach außen und
ist dazu eingerichtet, mit dem Rastvorsprung 56 in der
Aufnahmetasche 55 verastet zu werden.
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Der
Vorteil dieser Anordnung besteht darin, dass bei Nichtgebrauch des
Fensterrollos 14 das Endstück 13 verhältnismäßig leicht
ist, d.h. ein Gewicht aufweist, wie jede andere Laderaumabdeckung,
die nicht mit dem Fensterrollo 14 versehen ist. Außerdem steht
die Profilschiene 23 nicht wie bei den vorigen Beispielen
nach unten vor. Nachteilig dafür
ist, dass das Fensterrollo 14 mit seinem Gehäuse 49 nach
oben aufbaut, wenn es zum Gebrauch auf der Oberseite der Profilschiene 23 verastet
ist.
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Bei
den zuvor gezeigten Ausführungsbeispielen
war das Fensterrollo 14 jeweils von Hand zu betätigen. Der
Benutzer musste hierzu, wie erwähnt, die
Zugstange 16 ergreifen und nach oben führen, um die Haken 17 in
die entsprechenden fahrzeugseitigen Taschen einzuhängen.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
nach 7 ist das Fensterrollo 14 wiederum
unlösbar
mit dem Endstück 13 verbunden.
Abweichend von den vorigen Ausführungsbeispielen
sind die Profilschiene 23 und die Konturplatte 25 miteinander
einstückig.
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In
der länglichen
Aufnahmetasche
26 ist die Wickelwelle
28 drehbar
gelagert. Zusätzlich
sind in der Aufnahmetasche
26 zwei Schwenkhebel
61 schwenkbar
gelagert. Die Achse der Schwenklagerung verläuft rechtwinklig zur Längsachse
der Achse der Wickelwelle
28. Die Achsen liegen am äußeren Ende
der Wickelwelle
28. Das freie Ende der Hebel
61 ist
gelenkig über
ein Gleitstück
62 mit
einem Auszugsprofil
62 verbunden, das die Zugschiene
16 ersetzt.
Die beiden Hebel
61 werden synchron und gegensinnig mit
Hilfe eines Elektromotors
64 angetrieben, der über Koppelstangen
65 mit
den Hebeln
61 verbunden ist. Die Längsverschiebung der Koppelstangen
65 führt zu einer
Schwenkbewegung der beiden Hebel
61 und damit zum Ein-
und Ausfahren des Fensterrollos
14. Insgesamt ist der Aufbau
des Fensterrollos
14 so wie dies im Detail in der
EP 0 240 747 beschrieben
ist. Die Hebel
61 tragen die Rollobahn
15; sie
sind in einer Richtung quer zu der Ebene der aufgespannten Rollobahn
15 hinreichend
biegesteif.
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Die
Handhabung des Ausführungsbeispiels nach 7 geschieht in der Weise,
dass der Benutzer durch einen Knopf am Armaturenbrett fernbetätigt den
Motor 64 in Gang setzten kann. Er kann auf diese Weise
fernbetätigt,
die Schwenkhebel 61 ausfahren lässt, die aufgrund der Schwenkbewegung den
Profilstab 63 von dem Schlitz 27 abheben. Hierbei
tauchen sie gleichzeitig aus dem Schlitz 27 auf. Zum Einfahren
wird der Getriebemotor 64 in der umgekehrten Richtung in
Gang gesetzt, was dazu führt, dass
die beiden Hebel 61 in den Schlitz 27 zurückklappen
und dabei das Auszugsprofil 63 mitnehmen. Die Bewegung
kommt zum Stillstand sobald das Auszugsprofil 63 auf dem
Rändern
des Schlitzes 27 aufliegt und den Schlitz 27 verschließt.
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Beim
Zurückführen des
Auszugsprofils 63 wird gleichzeitig die Rollobahn 15 von
dem Federmotor 29 auf der Wickelwelle 28 ausgewickelt.
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Wenn
das Material für
die Rollobahn 15 hinreichend reißfest ist, kann die Anordnung
auch anstelle eines Trenngitters oder Sicherheitsnetzes verwendet
werden, wie dies 8 zeigt.
Der Aufbau entspricht dabei dem Aufbau nach dem Ausführungsbeispiel
der 1–4. Damit die Trenngitterfunktion zustande
kommt, sind im Dach knapp hinter der Rücksitzlehne 2 zwei
weitere Aufnahmetaschen 66 vorgesehen, in die der Zugstab 16 mit
den Haken 17 eingehängt
werden kann.
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Um
die Funktionsstellung "Trenngitter" zu erreichen, wird
zunächst,
wie Eingangs beschrieben, das Endstück 13 mit der Kassette 11 fest
verrastet. Sodann wird von Hand der Zugstab 16 zu dem Dach hingeführt und
es werden dessen Haken 17 in die Aufnahmetaschen 66 eingehängt. Durch
an sich bekannte Maßnahmen,
die hier nicht beschrieben werden müssen, wird dafür gesorgt,
dass Gegenstände, die
gegen die Rollobahn 15 geschleudert werden, die Wickelwelle 28 nicht
mehr weiter im Sinne eines Abwickelns von Rollobahn bewegen können. Die
einfachste Blockiereinrichtung besteht darin, an dem entsprechenden
Rand des Schlitzes 27 Zähne
vorzusehen. Wenn ein Gegenstand gegen die Rollobahn 15 geschleudert
wird, wird hierdurch die Rollobahn 15 gegen die Zähne gepresst.
Diese dringen in die Rollobahn ein und fixieren sie so gegenüber dem Schlitzrand,
womit ein weiteres Herausziehen verhindert ist.
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Es
versteht sich, dass die Verankerungseinrichtungen für die Laderaumabdeckungseinrichtung 10 in
der Karosserie entsprechend verstärkt sein müssen.
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9 zeigt schließlich in
einem Querschnitt ein Endstück 13,
das beispielsweise in Verbindung mit dem Fensterrollo 14 nach 5 verwendet werden kann.
Die Profilschiene 23 ist flach ausgeführt, wie bei dem Ausführungsbeispiel
nach 6, enthält aber
in der Mitte den Schlitz 27. Der Schlitz 27 ist
so gestaltet, dass er sich nach unten geringfügig trichterförmig erweitert.
An der in Fahrtrichtung vorderen Kante, ist wie zuvor die Abdeckplane 12 befestigt, während an
der in Fahrzeugrichtung hinteren Kante die Konturplatte 25 befestigt
ist.
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Wenn
kein Fensterrollo 14 eingesetzt ist, wird der Schlitz 27 durch
einen Deckel 71 verschlossen, der zu dem Schlitz 27 komplementär ausgeführt ist.
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Der
Deckel 71 ist zumindest an beiden Enden mit einem Gummiband 72 verbunden,
beispielsweise mittels eines Nietes 73. Das Gummiband 72 verläuft unter
dem Deckel 71 und der Profilschiene 23. Es ist
an seinen beiden freien Enden je weils rechts und links (bezogen
auf die Darstellung in der 9)
mit der Profilschiene 23 unlösbar verbunden. Auch hierzu
können
wiederum Nieten 74 und 75 verwendet werden.
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Mit
Hilfe der Gummibänder 72 wird
der Deckel 71 von unten her in den Schlitz 27 hineingedrückt. Wenn
das Rollogehäuse 49 des
Fensterrollos 14 nach 5 in
den Schlitz 27 eingesteckt wird, wird durch das Rollogehäuse 49 der
Deckel 71 nach unten gegen die Wirkung der Gummibänder 72 weggedrückt. Nach
der Entnahme des Rollogehäuses 49 aus
dem Schlitz 27 wird der Schlitz wiederum durch den Deckel 71 ausgefüllt.
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Der
Vorteil dieser Anordnung besteht darin, dass ohne die Verwendung
des Fensterrollos 14 das Endstück 13 etwa dieselbe
Dicke aufweist, wie bei Ladeabdeckungseinrichtungen, die nicht mit
dem erfindungsgemäßen Fensterrollo
ausgestattet sind. Anderseits besteht jederzeit die Möglichkeit
nachträglich
ein Fensterrollo mit der Laderaumabdeckungseinrichtung 10 zu
verbinden.
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Bei
Nichtgebrauch ist der zur Aufnahme des Fensterrollos 14 erforderliche
Schlitz 27 in einer ästhetisch
angenehmen Weise verschlossen.
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Bei
einer Laderaumabdeckungseinrichtung, die nach der Art eines Rollos
ausgebildet ist, endet die Abdeckplane an einem Endstück. Das
Endstück ist
im Wesentlichen starr und soll das freie Ende der Abdeckplane halten
sowie die verbleibende Restöffnung
gegenüber
der Heckklappe abdecken. In diesem Endstück befindet sich ein weiteres
Rollo, das unlösbar
oder lösbar
mit dem Endstück
verbunden ist und als Fensterrollo für das Heckfenster dient. Bei entsprechender Gestaltung
kann das Rollo auch als Trenngitter eingesetzt werden.