-
Zerlegbares, zweirädriges Motorfahrzeug vom Rollertyp Gegenstand der
Erfindung ist ein zerlegbares, zweirädriges Motorfahrzeug vom Rollertyp, bei dem
der rückwärtige Rahmenteil den Motor und das Getriebe enthält und bei dem der vordere
Rahmenteil, im wesentlichen aus dem Lenkrad, seinem Träger und dem Lenker bestehend,
abnehmbar und zerlegbar ist.
-
Um beim Transport von Fahrrädern oder zweirädrigen Motorfahrzeugen
bei einer gegebenen Fläche eine maximale Ausnutzung derselben zu erzielen, ist z.
B. ein Fahrrad bekannt, das im Falle des Nichtgebrauchs zusammengelegt und in einem
zusätzlichen, auf dem Fahrrad mitgeführten Behälter verpackt werden kann. Der im
auseinandergebauten Zustand des Fahrrades dessen einzelne Teile aufnehmende Behälter
ist unabhängig von der Rahmenkonstruktion des eigentlichen Fahrzeuges, und sein
Zweck erschöpft sich ausschließlich in der Unterbringung der Fahrradteile in auseinandergenommenem
Zustand.
-
Um zweirädrige Motorfahrzeuge, insbesondere Roller, auf kleinstem
Raum, insbesondere in Flugzeugen verpacken zu können, ist es ebenfalls bereits bekannt,
den vorwärtigen Teil, d. h. im wesentlichen den Lenker, das Lenkrad und dessen Träger,
abnehmbar und zerlegbar auszubilden. Dieses bekannte Fahrzeug besteht in auseinandergenommenem
Zustand aus vier einzelnen Teilen, nämlich dem den Motor, das Hinterrad und den
Gepäckträger aufnehmenden Rahmen, dem Lenkrad, der abnehmbaren Lenkstange und schließlich
dem Sattel. Alle diese Teile werden bei der bekannten Konstruktion getrennt untergebracht,
wobei zwar der den Motor, das Hinterrad und den Gepäckträger aufnehmende Rahmen
so ausgebildet ist, daß er mit weiteren Rahmen in platzsparendster Weise gestapelt
werden kann. Jedoch ist es stets erforderlich, für die drei restlichen Einzelteile
besondere Aufnahmevorrichtungen mitzuführen, um diese ohne Beschädigung lagern zu
können.
-
Demgegenüber ist Ziel der Erfindung, ein zerlegbares, zweirädriges
Motorfahrzeug zu schaffen, das im auseinandergcbauten Zustand immer noch eine Einheit
bildet. Zu diesem Zweck schlägt die Erfindung vor, daß der hintere Rahmenteil als
Gehäuse ausgebildet ist, in dem der zerlegte vordere Rahmenteil untergebracht werden
kann. Durch diese Maßnahme wird für den Benutzer eine leichte Unterbringung eines
Einzelfahrzeuges geschaffen, die den Vorteil hat, daß der aus dem Rahmen gebildete
Kasten, nachdem alle abnehmbaren und klappbaren Teile in ihm untergebracht sind,
ein Gepäckstück bildet. In diesem Kasten sind die Einzelteile des vorderen Rahmens
gegen Beschädigungen sicher, unverrückbar auf kleinstem Raum untergebracht.
-
Um den Auseinanderbau und die Zusammensetzung der beiden Rahmenteile
zu erleichtern, sind gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung Bolzen vorgesehen,
die den Träger für das Lenkrad an dem Gehäuse halten.
-
Das Gehäuse selbst ist, um seine Handhabe zu erleichtern, mit Vorrichtungen
versehen, die unter Zuhilfenahme des Hinterrades ein leichtes Transportieren der
gesamten Anordnung ermöglichen.
-
Nachstehend wird als Beispiel, ohne daß die Erfindung auf die dargestellte
Ausführungsform beschränkt wäre, ein Fahrzeug nach der Erfindung im einzelnen an
Hand der Zeichnung beschrieben, in der Fig. 1 eine Seitenansicht des betriebsfertigen
Motorrollers darstellt; Fig. 2 ist eine Aufsicht der Fig. 1, wobei der obere Teil
des den Motor aufnehmenden Gehäuses weggelassen ist; Fig.3 ist eine Seitenansicht
des Motorrollers im »verpackten« Zustand, d. h. dem, in welchem sämtliche Elemente,
aus denen er besteht, in dem Gehäuse untergebracht sind.
-
Der in der Zeichnung dargestellte Motorroller besteht aus einem Motor
1 und einem Getriebekasten 2, die auf einem aus Rohren bestehenden Rahmen 3 gelagert
sind, der gleichzeitig das angetriebene Hinterrad 4 trägt. Die vordere Traverse
5 dieses Rahmens ist an mit der Vorderwand des Gehäuses 7 fest verbundenen Trägern
6 angelenkt. An seinem rückwärtigen Ende ist der Rahmen auf einem mit dem rückwärtigen
Teil des Gehäuses durch Bügel 9 und geschlossenen Ösen 10 aus Kautschuk verbundenen
Teil 8 gelagert.
-
Der Rahmen ist also an dem vorderen Teil des Gehäuses angelenkt und
elastisch an dem rfckwärtigen Teil des Gehäuses befestigt. Das Gehäuse wird außerdem
Öffnungen mit Klappen 23 auf, die der Kühlung dienen.
An der vorderen
Stirnfläche. des Gehäuses- ier @. .-,y.
-
Träger für die Gabel 11- des--Vorderrades 12 befä'sfilgt. Die Gabel
kann, wie ersichtlich, in geeigneter Weise, z. B. teleskopartig, ausgebildet sein.
Der Lenker 13 ist an der-Gabef mittels-einer Schnellklemmvorrichtung, insbesondexe
einer Flügelmutter 1.4, befestigt.
-
Der Gabelträger besteht aus einer durch ein Rohr gebildeten Traverse
15, die mit zwei Rohren 16 fest verbunden ist, welche ihrerseits an einer Traverse
17 befestigt sind. Er weist ferner eine .untere, durch ein Rohr gebildete Traverse
18 auf, die durch zwei Rohre 19 mit einer weiteren vorderen Traverse 20 verbunden
ist. Das Ganze ist durch vertikale Körper 21, 22 versteift. Der Gabelträger-ist
an der Gabel und an dem Gehäuse durch Organe, die seine leichte Demontage ermöglichen,
z. B. Bolzen, befestigt. An ihm können gelenkig mit 26 bezeichnete Fußrasten angebracht
sein.
-
Die- Unterbringung der aus dem Gabelträger, der Gabel und dem Lenker
bestehenden Gesamtheit in dem Gehäuse 7 erfolgt in-. der nachstehend beschriebenen
Weise.
-
Zunächst - wird durch Lösen der Mutter 14 der Lenker abgenommen, und
die Bolzen 15 und 18 sowie 17 werden herausgezogen. Darauf werden sämtliche Elemente,
selbstverständlich einschließlich aller Kabel u. dgl., die von dem Lenker zu dem
Motor und zu dem Rad 4 führen, irre Inneren des Gehäuses 7 (Fig. 3) untergebracht,
dessen Deckel vorher abgenommen worden ist. Nunmehr erhält das Gehäuse die Gesamtheit
aller Teile des Motorrollers, und der Deckel kann geschlossen werden. Selbstverständlich
sind in dem Gehäuse außerdem alles notwendige Zubehör und insbesondere der Sitz
25 des Fahrers untergebracht. Es kann dann leicht als solches mit seinem Inhalt
auf dem Rad 4 verfahren werden, insbesondere wenn es mit einem Handgriff, wie dem
mit 24 bezeichneten, ausgerüstet wird. Die Erfindung ist selbstverständlich nicht
auf die vorstehend im einzelnen beschriebenen und in der Zeichnung dargestellte
Ausführungsform beschränkt, sondern es sind demgegenüber zahlreiche Änderungen möglich,
ohne von ihrem Grundgedanken abzuweichen, insbesondere hinsichtlich der Montage
des vorderen Teils des Fahrzeuges und der Vorrichtungen, die dazu dienen, diesen
in dem Gehäuse zu verstauen.
-
Ferner ist der Grundgedanke der Erfindung allgemein auf alle Fahrzeuge
mit zwei Rädern von analoger Bauart wie auch auf Nachbildungen von solchen in kleinerer
Größe, z. B. für Spielzeugzwecke, anwendbar.